Vorführgerät als neu verkauft - Rechtslage?

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basti0708
Neuling
#1 erstellt: 25. Mai 2010, 19:11
Hallo liebe Gemeinde,

habe mächtig Ärger mit einem Händler und dem Hersteller.

Ich habe im August 2008 einen Samsung LDC-Fernseher LE37A615 bei M...-M... (Deutschland)gekauft. Auf Grund eines Defektes an diesem Gerät und anschließendem Telefonat mit der Samsung Hotline stellte sich heraus, dass es sich um ein Gerät handelte, welches für den osteuropäischen Markt produziert wurde (Länderkennung H am Ende der Seriennummer).

Laut damaliger Auskunft der Hotline stand mir noch nicht einmal ein Service zu - wegen diesem "H".

Nach kurzem hin und her mit der Hotline sind wir dann zu dem Ergebnis gekommen, dass ich mich umgehend mit dem Händler in Verbindung setzen werde um diese Angelegenheit zu klären.
Ich war echt auf hundert achtzig wegen dieser "Verarsche".

Ich den Händler damit konfrontiert und der tat erst ganz unwissend, doch zum Glück war ein Gebietsleiter von Samsung gerade im Haus.

Diesem war die Sache auch merklich unangenehm, denn diskutiert wurde vor den Kunden im Verkaufsraum

Schlußendlich haben wir ein neues und etwas besseres Gerät - LE37A616 bekommen, was für mich auch voll in Ordnung war.

Dieser TV hatte jedoch das lästige summen vom Netzteil. Ich also wieder zum Händler und nach einiger Diskussion einen neuen bekommen(Feb 2009). Diesmal jedoch OHNE Karton, worauf der Verkäufer ausdrücklich bestand. Ich fragte ihn zwar wieso ich keinen Karton gekommen sollte, aber er lies sich nicht darauf ein mir einen zu geben.

Ich mir nichts böses dabei gedacht und ab mit dem Gerät nach Hause. Jetzt, nach einem knappen Jahr, fängt der Fernseher an zu nicken, das heißt er neigt sich leicht nach vorne.

Ich wieder ab ans Telefon und die Samsung Hotline angerufen. Denen die ganze Sache geschildert und nach einigen Rückfragen meinte der nette Herr, dass ich bitte mal dran bleiben sollte, da er sich mit der Teamleitung absprechen wollte. Kurz darauf kam er wieder ans Telefon und meinte zu mir - Herr ... es tut uns echt leid, aber da scheint Ihnen der M....-M.... ein Vorführgerät verkauft zu haben.

Dieses Mal habe ich echt gedacht, jetzt reicht es!!

Ich wieder ab zum Händler um diese Sache zu klären.

Lange Rede kurzer Sinn, weder der Händler, noch Samsung wollen den Fernseher zurücknehmen, alles was sie mir anbieten (nach stundenlangen Diskussionen am Tel und beim Händler) ist eine Kulanzzahlung in bisher nicht genannter Höhe.

Ich komme mir nur langsam TOTAL verarscht vor von dem Händler und Hersteller und möchte einfach nur noch mein Geld wieder haben.

Was könnt ihr mir raten???

DANKE!!


[Beitrag von basti0708 am 27. Mai 2010, 13:23 bearbeitet]
basti0708
Neuling
#2 erstellt: 27. Mai 2010, 13:24
Kann mir denn niemand hier aus diesem Forum wenigstens einen Ratschlag oder aus eigener Erfahrung berichten???


[Beitrag von basti0708 am 27. Mai 2010, 13:26 bearbeitet]
ctu_agent
Inventar
#3 erstellt: 27. Mai 2010, 14:21
Ist im Prinzip simpel: wenn im Kaufvertrag nicht vermerkt wurde, das es ein Ausstellungs- und/oder Gebrauchtgerät ist hast du einen Anspruch auf Wandlung.

Schwierig dürfte nur der Nachweis sein, das es ein Austellungsgerät war.
Nach deinem Thread ist es ja - rein juristisch betrachtet - nur die Vermutung des Samsung MA vom Telsupport?
basti0708
Neuling
#4 erstellt: 31. Mai 2010, 09:18
Es wurde auf keinem Beleg vermerkt, dass es ein Ausstellungsstück ist, denn es war ein 1 zu 1 Tausch im Me...-Ma... und laut Aussage deren Abteilungsleiter ist das ein Standardvorgang.

Es gibt aber wohl einen Beleg bzw. Nachweiß in irgendeinem Aussenlager vom Händler. Nur dem Abteilungsleiter war das zuviel Arbeit diesen herauszusuchen.

Laut Samsung Tel-Support und Gebietsleiter gibt es aber keine vormontierten Standfüße am Gerät und ein Karton dazu, was bei mir nicht der Fall war.

Zu was würdest Du denn tendieren??

Das gleiche Modell nur in neu und eine Kulanzzahlung, oder würdest Du auf eine Wandlung bestehen?

Vielen Dank
ctu_agent
Inventar
#5 erstellt: 31. Mai 2010, 09:58
wenn du mit dem Gerät zufrieden bist - neu und Kulanzzahlung

Wenn nicht: Wandlung

Persönlich würde ich af basis der erfahrungen mit diesem Hersteller die Wandlung präferieren.

Entscheiden musst du das für dich.
Panasonic
Stammgast
#6 erstellt: 04. Aug 2010, 18:12
Hier passt doch einiges nicht zusammen...

Ist das ne Stimmungmache gegen MM ?
1. MM sind sowas von Vertragshändler von Samsung Deutschland,
kein MM würde einen Grauimport - und dann auch noch
aus Ungarn - ordern.
Aber ein Gebietsleiter war ja gerade im Haus, wie praktisch...

2. Nach deiner Umtauschorgie hast du ein Gerät mit
Herstellungsdatum Feb. 2009 bekommen, das Teil hat
also OHNE WENN UND ABER mindestens Garantie bis 02.2011.
Es gilt natürlich das Datum des Kaufbelegs bei MM, also
hast du sicherlich noch länger Garantie.
Was machst du hier für eine Welle ???

3. Ausstellungsstücke werden einfach so bestimmt. Man geht
ins Lager und nimmt sich den ersten passenden Karton der
rumsteht. Samsung schickt keine Geräte, die als Ausstellungs-
stücke deklariert sind (selbst bei der Eyecatcher Drehgestellaktion wurde nur die weisse Plattform geliefert, der Markt musste ein Gerät als Demo vorsehen).
Die Hotline KANN also anhand der Seriennummer nicht sehen,
das dies ein Ausstellungsstück war.
Klar, anhand der Indizien, dass der Fuß montiert war und es
keine Verpackung gab, liegt der Schluss nahe, aber vielleicht
wollte der Verkäufer auch nur sicher gehen, dass der nervige
Summ-Kunde nicht wiederkommt und hat deshalb einen TV
aus der Ausstellung rausgegeben, der eben garantiert nicht summt, da schon getestet.
Bremer
Inventar
#7 erstellt: 05. Aug 2010, 09:57
Und was hat das alles im Plasma Forum zu suchen? Es geht doch um ein LCD Gerät.

Ansonsten: Nicht verzagen, Anwalt fragen.


[Beitrag von Bremer am 05. Aug 2010, 09:59 bearbeitet]
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