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Laser Publikumsbeleuchtung+A -A |
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Autor |
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*johny*
Stammgast |
#1 erstellt: 24. Apr 2011, 22:30 | |
Hallo Wie jedes VA-Kind weiß, LASER sind giftig Wenn man rein schaut wird man blind. Wie war das nochmal ? Der Strahl darf erst nach 4 Metern auf Kopfhöhe sein ... und der Laser muss mindestens 2,50m über den Köpfen hängen ?` Dann vom TüV abnehmen lassen ... kostet angeblich um die 1000 €... Und man muss natürlich einen Laserschutzbeauftragten haben. So ... jetzt Frage: Wieso darf man dann damit ins Publikum leuchten? Wenn man doch reinschaut wird man blind ? Oder verliert der Laser dann so enorm an Kraft, das er der Netzhaut dann doch nix tut ? Gruß *johny* |
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DJ_Insectoid
Ist häufiger hier |
#2 erstellt: 27. Apr 2011, 18:04 | |
hallo johny! Hatte ja auch am Anfang Intresse am Lasereffekt gehabt,aber es ist mir einfach zu gefährlich und zu teuer. desweiteren die ganzen Auflagen und Abnahmen,da lohnt es sich nicht für eine kleine Mobile Disco. hast noch was vergessen: Laserstrahl darf nie Stehenbleiben Notausschalter u.s.w. PS: Da könnte man schon eher über einen Beamer mit geeigneter Software als Laserersatz nachdenken. Vorteile: Nicht gefährlich und keine Tüv-Abnahme erforderlich mfg,DJ Insectoid |
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HstyleMichi
Stammgast |
#3 erstellt: 28. Apr 2011, 11:11 | |
Als Grundlage ist dafür die " Beamer Sound to Light " von Klomeister zu empfehlen ! Nutze die selber und man kann schon ein paar nette Sachen machen damit |
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*johny*
Stammgast |
#4 erstellt: 29. Apr 2011, 10:32 | |
Ja danke ... Ich benutze "Beamer Sound to Light" jetzt schon fast ein Jahr. Aber meine Hauptfrage war eigentlich: Wieso darf man mit einem Showlaser dann doch ins Publikum lasern wenn die doch sooo gefährlich sind ? Gruß |
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kst_pa&licht
Inventar |
#5 erstellt: 29. Apr 2011, 13:05 | |
Was meinst du warum der gute Herr vom TÜV vorher da ist Es gibt gewisse Grundvoraussetzungen für den Betrieb des Lasers. Einige hast du ja in deinem Anfangspost schon genannt. Laser sind ja hauptsächlich für das Auge gefährlich, also führen bei unsachgemäßem Einsatz zu Schädigungen an der Netzhaut, zerstören Sehzellen etc. Der TÜV misst nun mit entsprechenden Geräten z.B. ob die Energie der Strahlen im Zuschauerraum im zulässigen Rahmen sind, bzw. sorgt durch entsprechende Anweisungen dafür das das so ist. |
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HUCKSTABLE
Stammgast |
#6 erstellt: 02. Mai 2011, 23:56 | |
Letztendlich is das sogenannte Audience Scanning dann erlaubt wenn gewährleistet ist das die im Publikum ankommenden Strahlen soweit "aufgeweitet" sind das keine Gefahr mehr für das Augenlicht besteht und die MZB Werte nicht überschritten werden. Der Laserstrahl wird durch die Aufweitung soweit abgeschwächt das er "ungefährlicher" wird wenn man es so nennen will. Es gibt Verfahren die MZB Werte zu berechnen um die Augen sprich Netzhaut nicht zu gefährden weiterhin gehören zum abhalten einer Lasershow auch viel Erfahrung. Würdest du zB einen unaufgeweiteten Strahl auch "nur" mit 10mW Leistung ins Auge bekommen (auch aus größerer Entfernung) würd es dir das Auge grillen (deshlab auch die enorme Gefahr bei Laserpointern) "Aus physikalischer Sicht widersprechen sich "seitliche Sichtbarkeit" eines Strahles (Auskopplung eines sehr kleinen Anteils pro Meter) und "direkte Sicht in den Strahl". Denn die geringe (seitliche) Streu-Intenistät verlangt eine hohe Energie (mindestens Laserklasse 3B), die im Strahl transportiert wird. Es sei denn der Strahl wird hinreichend aufgeweitet und bewegt. Dadurch wird die Bestrahlungsdauer auf der Netzhaut so klein, dass man ihre Schädigung vermeiden kann! Damit aber wird die Bewegungsüberwachung zwingend (siehe BGV B2, DIN 56912 oder DIN EN 60825 Teil 1)." Sicherheitsabstände kann man pauschal nicht nennen. Fakt ist aber das bei öfftelichen VA´s eine Aufbauhöhe von min. 2,70m über der höchsten zu begehenden Fläche eingehalten werden muss wobei noch einige andere Faktoren eine Rolle spielen. Der Sicherheitsabstand bevor ein Strahl ins Publikum treffen darf hängt auch stark von der Stärke des Lasers ab! Als Beispiel kannst du mal nach den Sicherheitsabständen der Spooky Blue von MediaLAs schauen um ne Vorstellung zu bekommen. Das sind mitunter auch die einzigen(außer LPS X Beam) die du bei Vorschriftsgemäßer Aufstellung gefahrlos betreiben kannst(hier sind alle Figuren berechnet)....sind aber im Vergleich zu nem vollgrafik fähigem Laser Spielzeug. Extrem wichtig bei Lasern ist die aktive Strahlüberwachung die den Strahl bei Fehlfunktion abschaltet. Der ganze China Mist der bei Ebay verkauft wird hat sowas nicht! Und am Besten auch Finger Wg von Laserworld & Co....is einfach nur elektro Schrott mit miesen Glavos/Scanning Einheiten etc. Sicherheit bieten die meisten auch nicht. Gibt aber Ausnahmen (zb. die mit CT Galvos) PS: Mein Avatar Bild zeigt zB. eine Veranstalltung von mir mit einem amtlichen 500mW RGB Laser (auch Audience Scanning). Auch wenns nicht so aussieht...der Abstand zu den Leuten auf dem Bild betrug locker ca.15-20m mit "modulierter"(abgeschwächter) Leistung Ich hoffe ich konnte dir hiermit weiterhelfen. MFG Huck [Beitrag von HUCKSTABLE am 03. Mai 2011, 00:13 bearbeitet] |
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*johny*
Stammgast |
#7 erstellt: 03. Mai 2011, 19:49 | |
Hallo Vielen dank für die Super Aufklärung ... Jetzt kann ich mir auch denken warum bei jeder VA mit "Lasershows" angegeben wird ... auch wenn diese nur aus einem grünen Laser bestehen. Ist ja ganz schön viel arbeit und Verantwortung die man da so braucht. Gruß *johny* Danke nochmal |
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HUCKSTABLE
Stammgast |
#8 erstellt: 03. Mai 2011, 20:12 | |
Ja is halt ne Form von Promotion die aber oft in ner Lachnummer endet Nur grüne Laser sind heute einfach nicht mehr wirklich Stand der Dinge sondern RGB....allerdings kann man auch sehr schöne Geschichten mit guten Grünlichtlasern fabrizieren. gutes Beispiel hier! Show Allerdings werden die bei guten Lasershows oft nur als Sidefils eingesetzt....wobei wie immer: Es kommt drauf an ;-) Hier zB eine sehr nette Show: Show Gruß [Beitrag von HUCKSTABLE am 03. Mai 2011, 20:58 bearbeitet] |
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