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Gewerbe anmelden + PA Kaufen --> Vorteil/Nachteil+A -A |
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Autor |
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Studio49
Stammgast |
#1 erstellt: 25. Sep 2011, 15:00 | |
Hallo Jungs und Mädels (?); ich hab mal eine rein theoretische Frage an euch. Ich will mir gegen Ende des Jahres eine neue PA kaufen, technisch gesehen ist soweit alles klar. Jetzt zu meiner Frage: Natürlich steht so eine PA nicht bei mir im Wohnzimmer sondern ich werde ab und zu auch mal einen kleinen Betrag Input haben. Wenn ich ein Gewerbe anmelden würde, könnte ich doch den Kauf als "Arbeitsmittel" absetzen und würde somit 19% Mehrwertsteuer sparen. Wo ist bei meiner Überlegung der Haken? Weil sonst würde ja jeder der sich eine PA kauft, vorher ein Gewerbe anmelden, dann die PA ohne MwST kaufen und anschließend vllt garnicht wieder auf sein Gewerbe zurückgreifen: Sprich das Gewerbe war nur zum Kauf der PA da. Gibt es also eine Art "Mindestumsatz" in einem Gewerbe oder wie ist das Geregelt? Gruß Richard |
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vwbulli
Stammgast |
#2 erstellt: 25. Sep 2011, 15:35 | |
Das würde dann in Richtung "Scheinfirma" schlagen, was natürlich vom Finanzamt nicht gerne gesehen ist. Ein Mindestumsatz ist mE nicht notwendig, aber es sollten schon Bewegungen da sein. D.h. Du solltest schon ein paar Einnahmen mit deinen gekauften Sachen erwirtschaften, wenn die ersten 2 oder 3 Jahre negativ von deiner Bilanz ausfallen, weil du noch weiter investierst hast, ist das nicht so schlimm. Doch dann sollte eine positive Bilanz vorliegen, ansonsten : Scheinfirma |
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Studio49
Stammgast |
#3 erstellt: 25. Sep 2011, 15:45 | |
Nach kurzen Googeln komme ich zwar dazu, dass nach mehreren Jahren mit keinerlei Geschäften das Finanzamt Scheinfirmen oder Briefkastenfirmen schließen kann. Strafen gibt es aber direkt dafür nicht(solange man keiner Steuern hinterzieht)... Würdet ihr mir also empfehlen die PA mit einem Gewerbeschein zu kaufen auch wenn ich weiß, dass ich die vorraussichtlichen 3900€ innerhalb der nächsten 5Jahre nicht erwirtschaften werde? Hat ein so ein kleines Gewerbe nebenher für mich auch Nachteile? Danke für die schnelle Antwort Richard [Beitrag von Studio49 am 25. Sep 2011, 15:45 bearbeitet] |
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Schmelli
Inventar |
#4 erstellt: 25. Sep 2011, 21:06 | |
wenn du ein gewerbe angemeldet hast sag mir mal bitte wie es gelaufen ist wir müssen wohl acuh langsam mal eins anmelden. werden immer mehr aufträge. |
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slaytalix
Stammgast |
#5 erstellt: 26. Sep 2011, 04:58 | |
Hallo die Gewerbeanmeldung kostet beim Amt 20 € Du mußt differenzieren zwischen sog. "Kleingewerbe" & dem großen Gewerbe nach § 27 a USTG Beim Kleingewerbe darfst Du nach § 19 USTG (Umsatzsteuergesetz) die sog. Vorsteuer bei Käufen & Investitionen eben nicht absetzen. Umsatz p. a. bei 17500 €. So mußt Du wie jeder Andere auch die MWST von 19% bezahlen Du darfst dann in den Rg. auch die MWST nicht ausweisen, viele Kunden wollen aber die Steuer ziehen Beim großen Gewerbe nach § 25 / § 27a USTG schon. Es gibt dann eine Soll-oder Ist-Besteuerung. Man muß die MWST natürlich erst einmal zahlen, mit Umsatzsteuer-Voranmeldung pro Monat oder Quartal kann man dann Ein- & Verkäufe bzw. Umsatzerlöse gegenrechnen. Bekommt dann auch erst einmal die bezahlte 19% UST zurück. Schlüssige Konzepte müssen dem FA auch vorgelegt werden. Einträge in den Gelben Seiten, Werbung etc. Stichwort hier: "Gewinnerzielungsabsicht" Liebhaberei oder Hobby guckt sich das FA auch nicht lange an. Zieht man sich nur Vorsteuer, um das Hobby zu finanzieren ohne Umsatzerlöse zu machen, muß man die gezogene Vorsteuer auch wieder zurückzahlen. Erst kommt dann mal eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Später auch mal die Steuerfahndung, um zu sehen, ob man evtl UST hinterzogen hat Sei aber gewarnt, Geräte, die vorher gekauft wurden, in das Gewerbe einfließen zu lassen. Das ist dann sog "gewillkürtes Betriebsvermögen" & wird vom Finanzamt nicht gern gesehen Das FA setzt hier enge Grenzen Am besten mal einen Steuerberater konsultieren. Die Buchhaltung muß ja auch gemacht werden. Sonst kannst Du gern mal per PN fragen oder weiter posten "Arbeitsmittel" wie Du schreibst - ist bei der Einkommensteuererklärung mit Abschreibung für PC bei Arbeitnehmern vorgesehen etc Das Finanzamt sieht hier wie die Buchhaltung für Einkäufe das Konto Vorsteuer 1575 - für Verkäufe oder Vermietungen eben das Konto Umsatzsteuer 1775. Das ist eben die sog. "Differenzbesteuerung" Im Bereich der Buchhaltung ist es etwas komplizierter Das Anlagevermögen im Kontenrahmen SKR 03 wird aktiviert mit einer Buchung Es gibt diverse Kontenklassen. 0 für Investitionsgüter, Kontenklasse 3-4 für Kosten. Klasse 8 für Erlöse Somit Kosten bzw. Umsatzerlöse sowie Bilanzbuchhaltung & normale Finanzbuchhaltung Man kann dann auch die PA auf 5 Jahre abschreiben. Afa ist Absetzung für Abnutzung auf die PA mit 20% linearer Abschreibung Nett ist auch beim Finanzamt die Frage nach der Mittelherkunft. Ich habe 6-stellig investiert, so auch die Frage, wo denn das Geld herkäme Die PA Verbuchung dann mit Konto 0320 Anlagevermögen im Soll + Vorsteuer Konto 1575 an Bank 1200 oder Verbindlichkeiten 1000 Ergo Soll & Haben. Bank im Haben, weil das Konto eben "abnimmt" Bei Einnahmen eben das Konto Bank im Soll, weil das Konto ja zunimmt Bank 1200 oder Kasse 1000 / an Umsatzerlös Vermietung PA 8401 + UST-MWST 1775 Somit werden Vorsteuer & MWST differenziert & gegengerechnet. Natürlich hat man am Anfang des Gewerbes mehr Ausgaben als Einnahmen. "Verluste aus dem Gewerbebetrieb" Man hat dann aber meist noch einen Job als Arbeitnehmer Falls das zu speziell war, tut mir leid. Ich bin Kaufmann bzw. Betriebswirt (BA) & habe mit der Materie täglich zu tun. [Beitrag von slaytalix am 26. Sep 2011, 10:34 bearbeitet] |
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Studio49
Stammgast |
#6 erstellt: 26. Sep 2011, 14:37 | |
WOW! Krass; da ist ja ein richtiger Gewerbe-Profi unter uns! Danke für die vielen Informationen, hab mir alles ganz genau durchgelesen. Der wichtige Punkt ist doch aber dein Zitat:
"Umsatz p. a. bei 17500€" wobei p.a. bestimmt "pro anno" also pro Jahr heißt?!? Schlussendlich heißt das ja, dass mir eine Gewerbeanmeldung für meinen PA-Kauf nix bringen würde, da ich nie 17500€ Umsatz machen werde. Danke im vorraus, für die vielen Infos P.S.: Eine Frage noch hintendran: Ist dieses Beispiel jetzt nur für PA-Firmen und sonstige Verleiher, weil meine Eltern haben eine Solaranlage mit Einspeisevergütung auf dem Dach, haben vorher ein Gewerbe angemeldet, somit die 19% beim Kauf der Anlage gespart, und haben jetzt durch das Stromeinspeisen aber auch nicht 17500€ Umsatz? |
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Smiley2693
Stammgast |
#7 erstellt: 26. Sep 2011, 15:33 | |
Ohne mich da genauer auszukennen würde ich mal behaupten das solche Solar bzw Energiespareinrichtungen außen vor sind, da sie ja auch zum Teil bezuschusst werden |
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Kassenführer.
Hat sich gelöscht |
#8 erstellt: 26. Sep 2011, 16:07 | |
Es ist unglücklich formuliert. Du gilst als Kleinunternehmer, wenn Dein Jahresumsatz im ersten Jahr 17.500€ und in den Folgejahren 50.000€ nicht überschreitet. Und nur dann gelten die Regelungen bezüglich der Besteuerung. Also solange Du drunter bleibst, ist es egal. Aber wie slaytalix schon schrieb: Für Dein Vorhaben, die MwSt. zu sparen, unerheblich. |
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DaRuLe2
Inventar |
#9 erstellt: 26. Sep 2011, 23:25 | |
und mal wieder was anderes... Du kannst am Anfang wählen, ob du Umsatzsteuerabzug berechtigt sein willst oder nicht. Aber mal ehrlich.... bei 3900 Piepen lohnt sich das nicht. Allein der Aufwand Buchhaltung machen und einen Jahresabschluss bzw. monatliche Voranmeldungen abgeben zu müssen frisst den Vorteil schnell auf. Wenn du Geld sparen willst...dann häng dich an ne faire Firma ran die dir evtl. noch das ein oder andere % an Rabatt gibt. Wenn du binnen 5 Jahre keine Gewinne vorweisen kannst wirst du der Liebhaberei unterstellt. In dem Fall hast du eigentlich ein Problem. Ansonsten bleibt dem nicht mehr viel hinzu zu fügen...Wie die Sachen in dem Gewerbe laufen sollte jedem klar sein... |
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slaytalix
Stammgast |
#10 erstellt: 27. Sep 2011, 05:54 | |
Natürlich kann es sein, daß die Eltern einen Kredit der KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau für die Anschaffung der Solaranlage erhalten haben. Wenn die Stromerzeugung so hoch ist, daß man wiederum ins Netz einspeisen kann & dadurch auch Erlöse erzielt, kann man sich evtl. die Vorsteuer erstatten lassen Oder Deine Eltern erweitern das Gewerbe um "Veranstaltungstechnik", ziehen für die Anlage dann auch die Vorsteuer & machen eine Mischkalkulation aus Solarstromverkauf & vermutlichem Verlust aus der Vermietung der PA. Diese meine Aussage ist aber mit Vorsicht zu genießen |
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