Was gehört alles in eine Rechnung

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Patrick3001
Inventar
#1 erstellt: 05. Jun 2012, 18:38
Hi,

da ich mittlerweile ein Nebengewerbe habe, muss ich Rechnungen schreiben. Jetzt stellt sich die Frage, was da alles rein soll. Betrag und Leistung ist klar. Was noch? Evtl. eine Absicherung, dass der Veranstalter die Haftung für die VA übernimmt und sich um alles gekümmert hat. Z. B. die VA angemeldet. Oder die Lautstärke.

Gruß Patrick
kst_pa&licht
Inventar
#2 erstellt: 05. Jun 2012, 19:24
Du brauchst AGB, in denen wird Haftung, Schadenersatz, Gerichtsstand, Rückgabe etc. geregelt. Die liegen jedem Vertrag zugrunde.

Rechnung beinhaltet eine fortlaufende Rechnungsnummer, Datum, evtl. Kundennummer, Daten zum Job (er muss eindeutig zuordenbar sein also z.B. Tontechnik f. 50 Geburtstag Huber Karl 13.10.2011...)
Auflistung dessen was abgerechnet wird netto
unten inkl. MwSt und dann deine Steuernummer, Anschrift, Name der Firma, Inhaber, Tel Nummer, Bankverbindung....
Patrick3001
Inventar
#3 erstellt: 05. Jun 2012, 19:33
Super, danke. Genau das wollte ich wissen. Hilft sicher auch einigen anderen weiter.

Gruß Patrick
MerBe
Inventar
#4 erstellt: 05. Jun 2012, 20:57
ahhh wie istn das mit Gerichtsstand? Das hab ich bei mir nicht drin stehen... Du weißt nicht zufällig ob das bei einem Kleingewerbe auch mitreingehört?

Was bedeutet das mit dem Gerichtstand eig.? Ich sehs zwar immer auf den Rechnungen aber Gedanken hab ich mir darüber noch keine gemacht....
Kassenführer.
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 06. Jun 2012, 08:13
Wenn es zu Streitigkeiten kommt, kann es passieren, daß man vor Gericht landet.
Und dann ist es doch immer schöner, wenn Du als Hamburger nicht nach München zu Deinem Vertragspartner mußt, sondern er nach HH!
Also gibst Du als Gerichtsstand immer Deinen zuständigen Gerichtsstand an.

(Halbwahrheiten dürfen korrigiert und/oder erweitert werden!)
kst_pa&licht
Inventar
#6 erstellt: 06. Jun 2012, 10:41
Beim Gerichtsstand muss man aber auch unterscheiden in wie weit der zulässig ist.

Du hast ja Amtsgerichte, Landesgerichte, Oberrlandesgerichte... und dann die Bundesebene...

Jede hat einen bestimmten "Zuständigkeitsbereich"
Bei wirtschaftlichen Sachen ist da auch die "Schadenssumme" um die es geht bzw. der Streitwert ausschlaggebend.

Ich habe drinstehen:

.... Gerichtsstand, soweit zulässig, ist ...............

Ich habe im Ort neben mir ein Amtsgericht, das ist angegeben. Für die meisten "Streitwerte" ist das auch ausreichend.
MerBe
Inventar
#7 erstellt: 08. Jun 2012, 17:11
okay danke dann werde ich das gleich mal noch reinschreiben bevor einer auf dumme Ideen kommt^^b
slaytalix
Stammgast
#8 erstellt: 09. Jun 2012, 07:26
Nebengewerbe heißt Kleingewerbe ?

Dann i. d. Rg. schreiben, daß keine Steuer ausgewiesen werden kann nach § 19 USTG.

Die Steuer Nr. i. d. Rg. angeben.

Veranstalterhaftpflicht kann man tageweise abschließen. Wir haben eine Equipmentversicherung auf Tour abgeschlossen incl. Deckung der Unterschlagungsrisiken, dh. wenn der Kd. mit gemietetem Equipment nicht zurückkommt, ist es versicherungstechnisch "Unterschlagung" & kein Diebstahl.

Natürlich auch im Lager gg. Blitz, Diebstahl, Wasser etc abgesichert.

TA Lärm ist einzuhalten mit 99 dB Laq(A)


[Beitrag von slaytalix am 09. Jun 2012, 07:27 bearbeitet]
Patrick3001
Inventar
#9 erstellt: 09. Jun 2012, 14:22
Ok. Ne Betriebshaftpflicht schließe ich auch ab.

Gruß Patrick
Bodox
Stammgast
#10 erstellt: 10. Jun 2012, 10:35
Das Thema Betriebshaftpflicht ist in unserem Gewerbe ein ellenlanges -

Zuerst mal musst Du Dir überlegen was Du allles mit Deiner Haftpflicht abgedeckt haben willst!

Wenn Du eigene Veranstaltungen machst wirst Du kaum eine Versicherung finden die bezahlbar ist und eine zufriedenstellende Deckung gibt.

Des weiteren musst Du Dir überlegen in welchem Fall eine Haftpflichtversicherung für Schäden oder Unfälle nicht aufkommt.

Was da in den Bedingungen steht reicht fuer die sich fast aus jedem Schaden rauszuwinden.

Also die perfekte Lösung habe ich da für mich auch nicht gefunden.
Patrick3001
Inventar
#11 erstellt: 10. Jun 2012, 20:18
Wie soll ich jetzt reinschreiben, das der Veranstalter oder Mieter bei Schäden aufkommt und die Haftung trägt?

Gruß Patrick
Bodox
Stammgast
#12 erstellt: 10. Jun 2012, 20:35
Dies in eine Rechnung zu schreiben ist der falsche Weg und viel zu spät -

So etwas gehört in den schriftlichen Auftrag !!!
Patrick3001
Inventar
#13 erstellt: 10. Jun 2012, 20:39
Und wenn man sowas mündlich ausgemacht hat?
Oder sollte man immer befor man was aufbaut nen schriftlichen Auftag erstellen und von beiden Seiten unterschreiben lassen? Dachte, dass man das auch mit in die Rechnung packen kann.

Gruß Patrick
schubidubap
Inventar
#14 erstellt: 10. Jun 2012, 21:26
hey du hast dir bei mir was geliehen und das ist nun kaputt.
Das musst du mir ersetzen. Davon weisste zwar noch nichts, aber sobald du die Rechnung gekriegt hast wirst du das ja nachlesen können!

Patrick3001
Inventar
#15 erstellt: 10. Jun 2012, 21:36
Stimmt auch wieder. Wo bekomm ich dann so nen Auftragsvordruck her, den ich vor dem Aufbau, bzw. Verleih unterschreiben lasse?

Gruß Patrick
DB
Inventar
#16 erstellt: 17. Jun 2012, 20:07
Hallo,


Patrick3001 schrieb:
Wo bekomm ich dann so nen Auftragsvordruck her, den ich vor dem Aufbau, bzw. Verleih unterschreiben lasse?


Du bist gewerblicher Teilnehmer, d.h. Du willst mit dem was Du tust, Gewinn erzielen.
Was hält Dich davon ab, die Textverarbeitung zu öffnen und Dir ein Formular zu erstellen? Und, stell Dir mal vor, wenn das Schreibprogramm einmal geöffnet ist, kannst Du Dir gleich noch sowas zum Erstellen von Rechnungsschreiben einfallen lassen.
Ein wenig mehr Eigeninitiative wäre durchaus angebracht.


MfG
DB
Patrick3001
Inventar
#17 erstellt: 17. Jun 2012, 20:37
Nen Rechnungsvordruck habe ich mir nach DIN gemacht. Aber ich weis nicht wie ich es mit dem Auftragvordruck formulieren soll.

Gruß Patrick
Bodox
Stammgast
#18 erstellt: 17. Jun 2012, 22:58
Nen Universalauftrag gibt es eh nicht -

Du kannstunterscheiden ob Du etwas nur verleihst bzw.

Ob Du eine Veranstaltung incl. auf und Abbau durchführst!
Patrick3001
Inventar
#19 erstellt: 17. Jun 2012, 23:01
Das kann ich ja dann an mich anpassen. Zum beispiel mit der haftung und beschädigung vom equip oder alles nötige, um die veranstaltung zu betreiben etc.
DB
Inventar
#20 erstellt: 18. Jun 2012, 07:27
Wegen einem Anlagenverleih würde ich nicht so viel Brühe machen.
Verleih ist immer unentgeltlich, von daher werden da kaum Schwierigkeiten zu befürchten sein.

MfG
DB
Patrick3001
Inventar
#21 erstellt: 18. Jun 2012, 08:56
Wiso ist der Verleih unentgeldlich? Umsonst verleihe ich des zeug nicht. Wenn jemand was kaputt macht, sitze ich dann auf den Kosten.

Gruß Patrick
Pilotcutter
Administrator
#22 erstellt: 18. Jun 2012, 09:21
Weil es das Gesetz sagt:

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bedeutet der Begriff "Leihe", dass der Verleiher sich verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten (§ 598). § 598 BGB

"Miete" bedeutet, dass der Vermieter sich verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren und der Mieter, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu bezahlen (§ 535). § 535 BGB

Und unentgeltlich muss es heißen. Hat vom Ursprung her nichts mit Geld zu tun. Kommt von vergelten, entgolten...



[Beitrag von Pilotcutter am 18. Jun 2012, 09:21 bearbeitet]
light-Green_Apple
Inventar
#23 erstellt: 18. Jun 2012, 10:00
Weil etwas gegen Geld in diesem Fall vermieten heißt und nicht verleihen.
Memory1931
Inventar
#24 erstellt: 18. Jun 2012, 10:11
Schau mal in den § 14 Abs 4 UStG

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/

(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1.den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2.die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
3.das Ausstellungsdatum,
4.eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
5.die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6.den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
7.das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
8.den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt und
9.in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.
Patrick3001
Inventar
#25 erstellt: 18. Jun 2012, 11:06
Ok, alles klar, danke.
Memory1931
Inventar
#26 erstellt: 18. Jun 2012, 13:15
Und:


laß dich nicht von den Steuerberatern bescheissen.............
Patrick3001
Inventar
#27 erstellt: 18. Jun 2012, 14:23
Wie meinst du das? Auf was soll ich aufpassen?

Gruß Patrick
Memory1931
Inventar
#28 erstellt: 18. Jun 2012, 14:28

Patrick3001 schrieb:
Wie meinst du das? Auf was soll ich aufpassen?

Gruß Patrick


Manche haben keine Berufserfahrung.......und einen Menschen ohne Erfahrung......ich weiß nicht, zumindest Vorsicht (Erfahrungswerte)........

Schule
Studium
Selbständigkeit
Scheisse bauen

Es gibt aber auch sehr gute, mit guten Mitarbeitern.
Die machen dann sehr gute Arbeit........

Gruß
Patrick3001
Inventar
#29 erstellt: 22. Jun 2012, 15:59
Also, kann mir jemand nen Link geben, mit ner Musterauftragsbestätigung?

Gruß Patrick
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