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Ware zurückgeschickt, Wertverlust?+A -A |
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Autor |
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Satin
Stammgast |
#1 erstellt: 31. Dez 2015, 13:12 | ||||
Hallo, ich habe über Internet einen Tonabnehmer bestellt und bekommen. Habe die nicht versiegelte Box geöffnet, den Tonabnehmer aber nicht montiert! Der Nadelschutz war weggeklappt was mir komisch vorkam. Ich denke mal bei Neuware sollte der Schutzbügel Aktiv sein. Habe das ganze sorgfältig wieder eingepackt und zurückgeschickt. Jetzt möchte der Händler von den 280 Euro 20% Wertverlust ersetzt bekommen. Zu recht? Die Rücksendekosten habe ich schon übernommen. Wie seht ihr das, kann der Händler 20% Wertminderung da er den Tonabnehmer angeblich nicht mehr als Neu verkaufen kann einfordern? Günter. [Beitrag von Satin am 31. Dez 2015, 13:18 bearbeitet] |
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Passat
Inventar |
#2 erstellt: 31. Dez 2015, 13:16 | ||||
Nein. Grüße Roman |
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Satin
Stammgast |
#3 erstellt: 31. Dez 2015, 13:25 | ||||
Der Händler möchte seine 20% Wertverlust Forderung Gerichtlich durchsetzen. Da ich keine Rechtschutzversicherung habe, wäre es Sinnvoll das ganze dem Verbraucherschutz zu übergeben, oder doch zu bezahlen, um die Kosten möglichst klein zu halten? |
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play_user
Hat sich gelöscht |
#4 erstellt: 31. Dez 2015, 13:28 | ||||
vermutlich B Ware die als Neu verkauft wird . Das Problem ist das zu Beweisen ? wenn du einen Zeugen hast, kannst du es Beweisen ansonsten ist es schwer, ich würde damit zum Verbraucherschutz gehen und da mal beraten lassen, die haben Voll Juristen für so was . [Beitrag von play_user am 31. Dez 2015, 13:31 bearbeitet] |
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Holger
Inventar |
#5 erstellt: 31. Dez 2015, 13:33 | ||||
§ 357 Absatz 7 BGB dürfte hier interessant sein...
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Passat
Inventar |
#6 erstellt: 31. Dez 2015, 13:39 | ||||
Im Falle des TE trifft wohl Punkt 1 zu. Die Öffnung der Box war zur Prüfung der Beschaffenheit der Ware notwendig. Und damit hat er keinen Wertersatz zu leisten! Das würde ich dem Verkäufer auch mit Hinweis auf den entsprechenden BGB-Paragraphen so mitteilen! Grüße Roman |
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akem
Inventar |
#7 erstellt: 31. Dez 2015, 13:43 | ||||
Nach dem Fernabsatzgesetz darfst Du den TA doch eigentlich auch ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zurückgeben. Oder sehe ich da was falsch? Wenn Du den Grund für die Rückgabe angibst, kann Dir da doch keiner einen Strick draus drehen. Gruß Andreas |
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play_user
Hat sich gelöscht |
#8 erstellt: 31. Dez 2015, 13:48 | ||||
sein Problem ist , wenn der Händler behauptet muss er es beweisen , wenn der Händler behauptet er hat es kaputt gemacht, das ist nun mal leider so das unseriöse zu solchen und derartigen Tricks gern greifen . [Beitrag von play_user am 31. Dez 2015, 13:50 bearbeitet] |
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Satin
Stammgast |
#9 erstellt: 31. Dez 2015, 13:50 | ||||
Ich habe den eBay Händler ein Preisangebot gemacht. Er hat geantwortet das er das letzte Tonabnehmersystem ein AT150MLX für den Hausverkauf mir zu einem guten Preis verkaufen könnte. Sollte ihn dann über eine email Adresse anschreiben. Habe dann über diese email bestellt. Habe eine Bestätigung meiner Bestellung per Mail bekommen. Von einem Widerrufsrecht war nirgendwo was zu lesen, es war auch kein Anhang an der Mail. Wegen der Sache mit dem Nadelschutz und weil er wie ich erfahren habe doch kein autorisierter AT Händler ist, habe ich die Ware wieder zurückgeschickt. Bin sehr sorgfältig mit umgegangen. Von mir sind keine Gebrauchspuren an der Verpackung dazugekommen, außer Fingerabdrücke auf dem Plexiglas der Box. Es lag der Ware auch keine Rechnung bei. |
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play_user
Hat sich gelöscht |
#10 erstellt: 31. Dez 2015, 13:53 | ||||
so ist das du willst besonderes billig Geiz ist Geil und wirst vielleicht über den Tisch gezogen und genau darauf spekulieren die , sei froh das die nicht eine Wasserflasche statt der Bestellen Ware geliefert haben . [Beitrag von play_user am 31. Dez 2015, 13:59 bearbeitet] |
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Satin
Stammgast |
#11 erstellt: 31. Dez 2015, 13:59 | ||||
ich bin kein Großverdiener, und ein guter Preis kommt mir da sehr gelegen, die Familie soll nicht unter meinem Hobby leiden. |
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play_user
Hat sich gelöscht |
#12 erstellt: 31. Dez 2015, 14:00 | ||||
siehst´e und am ende wird es dann teuer für dich als wo anderes, Verbraucherschutz ist auch nicht kostenlos , wenn du mal nun mal zusammen rechnest, Extra Kosten Verbraucherschutz,evtl.. 20 % Preisabzug , evtl. Extra Fahrtkosten zum Verbraucherschutz, für diese Mehrkosten .. auch wenn es Ärgerlich ist , in einem Forum kann dir keiner eine Rechtsberatung geben dazu musst du schon selber auf dem Weg machen Anwalt oder Verbraucherschutz und vorher vor allen mal die AGB gründlich lesen . [Beitrag von play_user am 31. Dez 2015, 14:17 bearbeitet] |
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De_Niro_Fan
Stammgast |
#13 erstellt: 31. Dez 2015, 14:28 | ||||
Ich bin kein Händler,aber kann diese auch verstehen wenn sie sowas machen! Etwas kaufen,wo auch immer, das Gerät öffnen ist nun mal schon ein Wertverlust für die Händler,sie müssen diese Sachen billiger verkaufen da sie nicht mehr Originalverpackt sind. Komischerweise möchte jeder immer seine Sachen Originalverpackt haben, wenns aber auch nur geöffnet war und nicht benutzt ist, will jeder das Teil auch billiger haben. Vielleicht nicht jeder,aber sicher wohl die meisten. Das ist das Problem für die Händler denke ich mal. Ich glaube in Zukunft wird das immer öfter so gehandhabt. Was denkt ihr? |
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Don_Tomaso
Inventar |
#14 erstellt: 31. Dez 2015, 14:37 | ||||
Was soll denn dieser Quatsch mit "Geiz ist geil"-Mentalität? Es gibt Gesetze in Deutschland, in diesem Fall das BGB, das den geschäftlichen Umgang regelt. Nach den für Internethandel geltenden Regeln muss der Käufer hier null komma gar nichts nachweisen, es gilt (die ersten 3 Monate?) Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muss fehlerhaftes Verhalten des Käufers nachweisen. "Vor Gericht" geht da gar nichts. Und zum Thema "Verständnis": Habe ich nicht. Es wird doch keiner gezwungen, TAs übers Internet zu vertickern, oder habe ich da was verpasst? |
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play_user
Hat sich gelöscht |
#15 erstellt: 31. Dez 2015, 14:43 | ||||
Wenn der Händler drei Zeugen hat in der Regel die Angestellten die behauten alles ist korrekt Versand wurden , Das Gesetz nutzt rein gar nichts wenn der Händler das Gegenteil behauptet du musst ihm das Gegenteil beweisen und oft landet dann so was auch vor Gericht und das Schnäppchen ist wegen der anderen Extra Kosten ein sehr Schnäppchen geworden. [Beitrag von play_user am 31. Dez 2015, 14:45 bearbeitet] |
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lini
Inventar |
#16 erstellt: 31. Dez 2015, 14:44 | ||||
20 % Wertverlust scheinen mir völlig unangemessen, wenn lediglich die Verpackung geöffnet wurde, um die Ware zu besichtigen, und die Ware noch nicht einmal richtig probiert wurde. Und im Falle eines AT150MLX seh ich auch keinen besonderen, echten Grund einer Wertminderung durch bloßes Öffnen der Verpackung, wenn diese dabei nicht weiter beschädigt wurde. Ich würde das also nicht bezahlen, denn m.E. würde diese Forderung in einem Rechtsstreit eh zurückgewiesen. Und Fernabsatz ist Fernabsatz, egal ob nun via Web, Email, Post, Fax, Telefon oder Buschtrommel/Rauchzeichen/Quipu abgewickelt... Grüße aus München! Manfred / lini |
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play_user
Hat sich gelöscht |
#17 erstellt: 31. Dez 2015, 14:48 | ||||
20 % Wertverlust ist auch nach meiner Meinung sehr übertreiben und das ganze sieht für mich so was, das man an der B Ware extra verdienen/abkassieren will, seriöse Shops und Händler machen so was nicht sind aber etwas teuer . [Beitrag von play_user am 31. Dez 2015, 14:52 bearbeitet] |
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bob2
Hat sich gelöscht |
#18 erstellt: 31. Dez 2015, 15:02 | ||||
Hallo, die Frage ist, lohnt sich ein Rechtsstreit... Ein Anwalt nimmt ca. 90.- für die Beratug, die Verbraucherzentrale 15.- für eine email- Beratung und dann hast du dein Geld immer noch nicht..... |
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play_user
Hat sich gelöscht |
#19 erstellt: 31. Dez 2015, 15:21 | ||||
wenn nichts kaputt ist und die Bestelle Ware keine Fehler und Macken hat ist doch alles ok, was so allgemein das VAG an geht, ist wieder was anders mit Umtauschen, seit Neusten können die Händler eine Extra Versand Gebühr verlangen aber keine 20 % Abzug . [Beitrag von play_user am 31. Dez 2015, 15:26 bearbeitet] |
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George_Lucas
Inventar |
#20 erstellt: 31. Dez 2015, 15:38 | ||||
Am Ende wirst Du selbst entscheiden müssen, ob Du wegen 56 Euro Abzug den Rechtsweg beschreiten willst... - Recht haben hin oder her. Allein die durch Dich zu zahlende Erstberatung eines Anwalts ist IMO dreimal so hoch wie der "Streitwert". |
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Satin
Stammgast |
#21 erstellt: 31. Dez 2015, 15:39 | ||||
Dieser Händler hat unglaublich viele Rote Bewertungen unter seinem alten ebaynamen! Habe angesicht des guten Preises einfach zu schnell bestellt. Soll mir eine Lehre sein. Und so wie er sich gibt mit seinen Forderungen und unfreundlichen Mails, bekommt er mich nicht als Kunde für nachfolgende Käufe. Seriösität hat er mir gegenüber nicht gezeigt. Der Ruhe wegen, habe echt keinen Bock auf Stress zum Jahreswechsel, werde ich doch seine Forderung erfüllen. Und ein Ersatz AT150MLX konnte ich nun bei einem anderen aber autorisierten AT Händler bestellen. Lieferzeit 2 Wochen. Denke da werde ich noch viel Spaß und Freude dran haben. Günter |
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Passat
Inventar |
#22 erstellt: 31. Dez 2015, 15:50 | ||||
Und wenn du ihm einfach schreibst, das du die Sache jetzt deinem Anwalt übergeben hast? Evtl. lässt der VK sich ja davon beeindrucken. Der VK ist auf jeden Fall im Unrecht. Und da er gar keine Widerrufsbelehrung beigelegt hat, gilt das mit den 14 Tagen auch nicht, sondern es verlängert sich lt. BGB dann sogar auf satte 1 Jahr und 14 Tage! Grüße Roman |
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Satin
Stammgast |
#23 erstellt: 31. Dez 2015, 15:58 | ||||
dem Händler habe ich geschrieben: mit der Wertminderung so wie sie es beschreiben bin ich nicht einverstanden! Sie fordern mich gerade zu heraus die Angelegenheit einer Schlichtung Stelle zu übergeben. Ich warte auf ihre Forderung, die ich dann weiterleiten werde. Antwort vom Händler: Wenn Sie sich von vornherein weigern, werde ich die Forderung nachweisen und dann eben sofort rechtlich durchsetzen müssen. Es tut mir leid. |
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neo-one
Stammgast |
#24 erstellt: 31. Dez 2015, 16:00 | ||||
Hi, du hast über eBay dort gekauft. Setz dich mit eBay in Verbindung und schildere den Fall. Es gibt doch den eBay-Käuferschutz. Gruß neo [Beitrag von neo-one am 31. Dez 2015, 16:02 bearbeitet] |
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Satin
Stammgast |
#25 erstellt: 31. Dez 2015, 16:07 | ||||
Der Kauf lief nicht über ebay. Der Händler hat sich dort als autorisierter Audio Technica Händler präsentiert. Was aber nicht stimmt, habe beim Vertrieb nachgefragt. Kauf auf Rechnung ist in der eBay Beschreibung zu lesen! Die lag aber auch nicht bei. Vermute einen Warenverkauf an der Steuer vorbei. Und an ebay sowieso vorbei. [Beitrag von Satin am 31. Dez 2015, 16:08 bearbeitet] |
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Passat
Inventar |
#26 erstellt: 31. Dez 2015, 16:07 | ||||
Per Paypal bezahlt? Dann gehts tatsächlich mit Käuferschutz! Auch wenn der Kauf nicht über Ebay ging! Grüße Roman [Beitrag von Passat am 31. Dez 2015, 16:08 bearbeitet] |
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Satin
Stammgast |
#27 erstellt: 31. Dez 2015, 16:10 | ||||
Habe noch garnichts bezahlt, da kauf auf Rechnung. Die lag der angelieferten Ware nicht bei. Auf meinen ebay Preisvorschlag hat der Händler so geantwortet: Guten Tag, vielen Dank für Ihr Interesse an demAudio Technica AT 150 MLX Der Hersteller hat die Preise sehr stark anheben müssen - bei eBay ist da praktisch keine "Luft" mehr. Aus meinem Bestand für den örtlichen Ladenverkauf kann ich Ihnen den - letzten - noch preisgünstigen Tonabnehmer für € xxx,xx abgeben - neu und originalverpackt, versteht sich. Geben Sie mir einfach Ihre Adresse, dann geht er gleich raus an Sie - Sie überweisen nach Erhalt, ganz risikofrei ! Kontakt: xxxxxxxxxxxx@t-online.de ! Beste Grüße aus xxxxxxxxxxxx ! xxxxxxxxxxxxxx Dann ging alles außerhalb von ebay weiter. Man wurde praktisch von ebay weggelenkt. [Beitrag von Satin am 31. Dez 2015, 16:19 bearbeitet] |
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George_Lucas
Inventar |
#28 erstellt: 31. Dez 2015, 16:15 | ||||
Dann ist das doch alles ganz einfach. Nicht bezahlen - fertig. Soll der Verkäufer Dich doch auf 56,- Euro verklagen... Ich würde jetzt gar nichts mehr machen, bis der Händler etwas "Offizielles" wie einen Mahnbescheid schickt - und diesem dann einfach widersprechen. Guten Rutsch! |
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Satin
Stammgast |
#29 erstellt: 31. Dez 2015, 16:43 | ||||
Ja, wende mich jetzt auch den schöneren Dingen zu. Und sollte ein Mahnbescheid kommen, werde ich dem widersprechen! Allen einen guten Rutsch ins 2016 hinein, und habt Spaß |
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>COWL<
Hat sich gelöscht |
#30 erstellt: 31. Dez 2015, 16:52 | ||||
Frage: Lese ich das richtig, dass du nicht über den ebay-shop des Händlers gekauft hast? Es könnte ein Versuch des Verkäufers sein, hier Verkauf von Privat geltend zu machen (?). Auch da bewegt er sich auf dünnem Eis, aber wenn vielleicht das Wasser bis zum Hals steht, kommen einige auf Ideen, die gibts gar nicht. |
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Don_Tomaso
Inventar |
#31 erstellt: 31. Dez 2015, 16:59 | ||||
Ganz egal, einfach ignorieren. Du hast Ware bestellt, erhalten, sie gefiel dir nicht und du hast sie zurückgeschickt. Ende Gelände. Das Fernabsatzgesetz gilt selbstverständlich auch außerhalb von ebay. Privatverkauf wird er kaum geltend machen können. |
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>COWL<
Hat sich gelöscht |
#32 erstellt: 31. Dez 2015, 17:11 | ||||
Das sehe ich auch so, aber ich las es so, als würde er (der VK) es zumindest probieren wollen. [Beitrag von >COWL< am 31. Dez 2015, 17:12 bearbeitet] |
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neo-one
Stammgast |
#33 erstellt: 31. Dez 2015, 17:54 | ||||
Wenn er sich als autorisierter Händler ausgibt würde ich bei denen mal nachfragen. Am besten tel. und dort im Service sagen das du mit einem Händler von ihnen Probleme hast wegen einer Rückgabe. Wenn er kein autorisierter ist aber sich dafür ausgibt könnte das dem Vertrieb des Herstellers schon interessieren. Gerade wenn er auf eBay solche Dinge treibt. Ist nicht gerade gute Werbung für die. Und als Händler muss er sich ja an die Gesetze halten wegen Rückgabe und so. Er kann sich auch nicht rausreden das er als privat das Teil verkauft hat. Das wird nicht ziehen. Gruß neo |
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Don_Tomaso
Inventar |
#34 erstellt: 31. Dez 2015, 18:09 | ||||
Damit fällt er auf die Nase. 100%. |
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Satin
Stammgast |
#35 erstellt: 31. Dez 2015, 18:14 | ||||
Hallo Neo, ich denke mal dem AT Vertrieb ist dieser Händler bekannt. Als ich auf den Tonabnehmer aufmerksam wurde war in der ebay Artikelbeschreibung zu lesen: Sie kaufen vom autorisierten AUDIO TECHNICA - Fachhändler Jetzt ist zu lesen: Sie kaufen ein Original-AUDIO TECHNICA-Produkt vom Fachhändler. Für mich ein großer Unterschied. [Beitrag von Satin am 31. Dez 2015, 18:25 bearbeitet] |
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Titanist
Stammgast |
#36 erstellt: 31. Dez 2015, 18:35 | ||||
Und was macht das bitte jetzt für einen Unterschied ob "autorisierter" Fachhändler oder nicht? Ich habe für meine Kunden auch viel Ware besorgt, für die ich nicht "autorisiert" war. Ich habe dann halt nicht vom Herstellervertrieb sondern über den Großhandel gekauft. Na und? Dass ich keinen Vertriebsvertrag habe bedeutet noch lange nicht, dass ich die Ware nicht verkaufen darf. Die Herstellergarantie und Händlergewährleistung bleiben davon völlig unberührt. Das so ziemlich einzige was den "autorisierten" Fachhändler vom "nichtautorisierten" unterscheidet ist die Tatsache, dass der "autorisierte" eine Umsatzvereinbarung mit dem Herstellervertrieb geschlossen hat und von diesem direkt beliefert wird. VG Günter [Beitrag von Titanist am 31. Dez 2015, 18:42 bearbeitet] |
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Satin
Stammgast |
#37 erstellt: 31. Dez 2015, 19:01 | ||||
ein Händler der es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt ist für mich nicht Seriös. Was ich dann später über ihn in einer Bewertung gelesen habe, hat mich schockiert! Also mit solchen Händlern mach ich keine Geschäfte. Und sein Verhalten nach der Waren Rückgabe hat mich auch voll bestärkt richtig gehandelt zu haben. [Beitrag von Satin am 31. Dez 2015, 19:01 bearbeitet] |
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frank60
Inventar |
#38 erstellt: 31. Dez 2015, 19:41 | ||||
Vielleicht hat der Händler auch schlicht und einfach schlechte Erfahrungen mit Kunden gemacht, die das Fernabsatzgesetz massiv mißbrauchen. Keine Ahnung, ob so etwas in der HiFi Branche auch so massiv wie in der Computerbranche passiert. Hier ist z.B. so ein typischer Vertreter, kauft einen ganzen Sack voll Grafikkarten mit einem Stückpreis von ~1100€, testet sie zu Hause auf die Übertaktungsfähigkeit und sendet die Karten, die ihm nicht passen, unter Mißbrauch des Fernabsatzgesetzes zurück: http://www.hardwarel...62.html#post23487596 Ist doch logisch, wenn sich Händler vor solchen Käufern zu schützen versuchen. Man sollte immer die Version beider Seiten hören. |
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Titanist
Stammgast |
#39 erstellt: 01. Jan 2016, 11:24 | ||||
Eben, das leidige Dilemma: Der Kunde will immer ungeöffnete, jungfräuliche Neuware aber andererseits haben wir das Fernabsatzgesetz. Da wird mal für irgendein Familienfest übers WE eine Kamera, PA-Anlage oder sonst was bestellt, genutzt, und dann einfach zurückgeschickt wegen Nichtgefallen. Und der selbe Kunde lamentiert dann rum, wenn er keine original verpackte, unangetastete Neuware bekommt. Was soll denn der Händler mit der ganzen zurückgeschickten Ware machen? Amazon und andere große Versender können das leicht abfedern, aber je kleiner der Händler, um so schwieriger wird das. Der kleine Händler muss sowieso schon extrem knapp kalkulieren, um gegen die "Großen" überleben zu können. Da frisst dann diese unsägliche Zurückschickerei auch noch den letzten Rest Gewinn auf, weil du die sowieso schon knapp kalkulierte Ware zum EK oder noch darunter verschleudern musst. Mal ganz abgesehen von dem zusätzlichen Arbeitsaufwand. 30% des KP vom zurückschickenden Kunden zu tragen, das wär mal ein Wort! Und bitte, zur Klarstellung: Ich spreche vom Zurückschicken wegen Nichtgefallen! Zurückschicken bei Defekt oder abweichender Beschreibung ist eine ganz andere Baustelle und das sollte nach wie vor kostenlos sein! Ich bin so was von froh, dass ich seit ungefähr 15 Jahren aus der Branche raus bin, denn dieses ganze Rumgeeiere mit Rückläufern würde ich mir nicht mehr antun wollen. VG Günter |
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tomtiger
Administrator |
#40 erstellt: 01. Jan 2016, 11:54 | ||||
Hi, Ich sehe auch nicht recht, warum der TA zurückgeschickt wurde. Egal, der Käufer hatte das Recht dazu, den Artikel zurückzuschicken. Selbst wenn der Händler vor Gericht geht, vor dem Hintergund, dass der Käufer sich umgehend einen anderen TA für mehr Geld gekauft hat (was wohl durch Rechnung nachweisbar sein wird), und da der Händler offenbar auch keine Beschädigung behauptet hat, wird er da kaum Aussichten auf Erfolg haben können. Nebenbei erwähnt, ich habe auch schon Neuware gekauft, wo der Nadelschutz zurückgeklappt war, keine Ahnung, ob das eine Originalverpackung war, den Hersteller gibt es schon seit 20 oder mehr Jahren nicht mehr. LG Tom |
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>COWL<
Hat sich gelöscht |
#41 erstellt: 01. Jan 2016, 11:59 | ||||
Ich möchte dir ja so was von zustimmen!! Auch ich halte rein gar nichts von der Mentalität mancher Kunden, einfach zu bestellen und bei Nichtgefallen wieder zurückzusenden. (Könnte an der Stelle von Mitmenschen berichten, die z. B. Klamotten online direkt in 3 Größen bestellen, um dann zu Hause Anprobe zu machen und direkt zwei (oder manchmal auch alle drei!) Teile wieder zurückzusenden.) Von der Ökobilanz mal ganz zu schweigen. Unbestritten ist auch, dass z. B. gerade kleine (Einzel-)Händler oft einen defizitären Onlinehandel betreiben. Sie machen es aber dennoch, um einen gewissen Kundenstamm zu halten. Da können wir Zwei uns aber drüber aufregen oder es lassen - ändern werden wir nichts. Grundsätzlich wäre eine Regelung meines Erachtens durchaus sinnvoll, wie sie zum Teil vom stationären Vertrieb gehandhabt wird: Umtausch wegen Nichtgefallen (bei geöffneter Originalverpackung) schließt bei einer ganzen Reihe von Produkten einen Wiederverkauf als Neuware aus. Daher kann hier eine Wandlung (Erstattung Kaufpreis) unter Abzug von 10% Selbstbehalt erfolgen. Ist natürlich auch von der Kulanz abhängig (hier stationärer Vertrieb als Beispiel). Ich denke aber, selbst eine Änderung der bestehenden Regelung zu Lasten der Verbraucher würde kaum etwas bewirken. Große Anbieter, wie z. B. Amazon, könnten dennoch einen besseren Service bieten, um andere Marktteilnehmer zu verdrängen (siehe das freiwillige 30-Tage-Rückgaberecht bei von Amazon verkauften & versandten Artikeln). Ich kaufe daher weiterhin mit Verstand und Bedacht ein. Ein großer Rücksender werde ich deswegen nicht. Bye The Way: Ich mache dem TE hierzu keinen Vorwurf, da er als OVP-Neuware bestellt, aber nicht geliefert bekommen hat. Edit: Hier muss ich nochmal einhaken! Der TE schreibt, die Box war nicht versiegelt - also das ist eine Verpackung auch nicht zwingend. Und der zurückgeklappte Nadelschutz könnte durchaus transportbedingt umgeschlagen sein. Im Zweifel eben Kauf beim Händler des Vertrauens. Edit 2: Diese Worterkennung macht mich verrückt. [Beitrag von >COWL< am 01. Jan 2016, 12:06 bearbeitet] |
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Joe_43
Inventar |
#42 erstellt: 01. Jan 2016, 12:04 | ||||
Ich komme jetzt hier nicht ganz mit. Wenn Du auf Rechnung gekauft hast, schick das Teil zurück und warte ab, wie der Verkäufer reagiert. Ich glaube nicht, daß er bis zum Äußersten geht. Wie hier schon mehrfach geschrieben - er behauptet, dann muss er bewieisen - so einfach ist das. |
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play_user
Hat sich gelöscht |
#43 erstellt: 01. Jan 2016, 12:06 | ||||
Das ist das Problem man muss immer damit rechnen wenn man über das Internet bestellt, das die Sachen nicht mehr Neu sind schon mal benutzt wurden gar auch Gebrauchsspuren haben, kann den TE gut verstehen, wenn man mit eigenen Sachen sehr penibel mit umgeht und eigene Gebrauchsspuren stets vermeidet möchte man nicht Sachen von fremden Leuten haben die schon mal benutzt wurde und Neu Ware billig das funktioniert so nicht. ich kaufe daher nur ausschließlich im Geschäft kucke mir die Sachen Ausstellungsstück gut an und kaufe es, auch wenn es teuer ist zahle ich das gern und habe diese Ärger nicht . genau genommen Ware die schon mal benutzt wurde ist nicht mehr Neu und gebraucht. Das Fernabsatzgesetz ist sehr von Nachteil für Leute die wissen was sie wollen und Neu Ware wollen nicht vor haben Umzutauschen weil gut vorher informiert haben . Wenn ich mir vorstelle ich bestelle über das Internet ein paar Schlüpfer bekomme welche nach hause geliefert, die schon paar mal getragen wurden manche Leute stehen so was, ich nicht . [Beitrag von play_user am 01. Jan 2016, 12:32 bearbeitet] |
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Titanist
Stammgast |
#44 erstellt: 01. Jan 2016, 12:09 | ||||
Na ja, da komme ich sowieso schon Anfang an nicht damit klar, warum der TE den TA zurück geschickt hat. VG Günter |
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Titanist
Stammgast |
#45 erstellt: 01. Jan 2016, 12:13 | ||||
Da gehe ich sogar noch weiter und kaufe vor Ort auch wenn es bis zu 15% teurer als Online ist. Und nicht selten ist "vor Ort" sogar billiger als vom Versender. Aber die Spezies der "vor-Ort-Käufer" ist leider vom Aussterben bedroht. VG Günter |
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Titanist
Stammgast |
#46 erstellt: 01. Jan 2016, 12:28 | ||||
Ach ja, und was mir noch zum Thema "autorisierter Fachhändler" einfällt: Wie schon geschrieben, bedeutet "autorisiert" in der Regel auch eine Umsatzvereinbarung mit dem Vertrieb des betreffenden Herstellers. Nun merkt der "autorisierte Fachhändler": hoppla, drei Viertel vom Jahr sind um und ich brauche noch xxxx Euro Umsatz mit dem Hersteller um die Zielvorgabe zu erfüllen. Wie viel Objektivität bei der Beratung zu unterschiedlichen Geräten ist da noch zu erwarten? Im Zweifelsfall wird darauf geachtet, die Zielvorgabe zu erfüllen. Selbst alles mit gemacht: OK, A-Umsatz passt für dieses Jahr, jetzt muss ich mal verstärkt B raushauen, damit ich da auch noch an die Umsatzvereinbarung rankomme. Und wenn ich die Vereinbarung erfülle, dann bekomme ich von B eine Woche Malediven spendiert (keine Übertreibung! war wirklich mal so!) VG Günter [Beitrag von Titanist am 01. Jan 2016, 12:38 bearbeitet] |
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tomtiger
Administrator |
#47 erstellt: 01. Jan 2016, 12:34 | ||||
Hi, ich meine, dass der Thread hier nicht in den Analogbereich gehört, geht ja recht allgemein ums Zurücksenden. Ich habe kein Problem mit gebrauchter Ware, gerade, wo nahezu nichts passiert, DVDs, CDs, .... Und wenn im realen Leben ich Kleidung oder Schuhe kaufe, probiere ich die auch vorher an, und muss mir klar sein, dass vielleicht schon ein andere dringesteckt hat. Ebenso lasse ich mir andere Waren im Einzelhandel auspacken und vorführen. Andere Leute tatschen im Supermarkt Obst und Gemüse an, auch damit muss man leben. Viele dermaßen "von Anderen berührte" Dinge werden als neu verkauft. Andere Dinge werden als Vorführgeräte günstiger verkauft. Der Einzelhändler muss da entsprechend kalkulieren. Das Rücktrittsrecht im Fernabsatz bildet nur diese Prüfmöglichkeit des normalen Einzelhandels für Onlinegeschäfte ab. Ich sehe da kein Problem, manche Firmen werben gerade damit. Was passiert wohl, wenn eine Frau mit 5 Kleidungsstücken in die Umkleidekabine geht? Das wahre Problem des Einzelhandles ist doch, dass nur große Ketten es sich leisten können, 30 Waschmaschinen zum Anfassen aufstellen zu können. Der kleine Händler kann nur etwas bestellen wenn man es kauft, nicht zur Ansicht. Online ist das nicht anders. LG Tom PS: Schräg finde ich - habe ich selbst erlebt - der Kunde geht ins Geschäft, lässt sich eine Kamera zeigen, die ist neu, versiegelte Verpackung, er lässt die Verpackung öffnen, begutachtet die Kamera, kauft sie, will aber nicht die, die ihm gezeigt wurde, sondern eine in versiegelter Verpackung. Und nicht etwa als Geschenk für jemanden anderen. |
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play_user
Hat sich gelöscht |
#48 erstellt: 01. Jan 2016, 12:43 | ||||
genau ! mein Neuer Samsung UHD TV war bei Saturn vor Ort 9 € nur teuer als Online,
nur die kleinen Geschäfte die Großen nicht da läuft es ganz gut, es gibt mehr als genug Kunden die es ablehnen über das Internet zu bestellen und auch eine Beratung manchmal brauchen und die Ware sofort haben wollen , sehr oft kommt ja auch die Bestellte Ware nicht an weil der Postbote kleine Lust hatte, ich lehne das schon seit Jahren ab Online kaufen nur Live u.a. sind es Arbeitsplätze und ich bekommen Neu Ware. [Beitrag von play_user am 01. Jan 2016, 12:53 bearbeitet] |
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Costanza
Stammgast |
#49 erstellt: 01. Jan 2016, 12:53 | ||||
Hallo zusammen, ich habe mich gerade im Forum registriert, da ich die aufgekommene Grundsatzdiskussion sehr interessant finde. Das Umtausch- und Rücksende-Phänomen ist ja alles andere als neu. Bereits vor vielen Jahren war es ja gang und gäbe, sich bei den großen Versandhäusern zahlreiche Kleidungsstücke zu bestellen, anzuprobieren und einen Großteil zurückzuschicken. Das gehörte doch wahrscheinlich schon vor 40 Jahren zum Geschäftsprinzip und war wahrscheinlich in der Preiskalkulation bereits enthalten. Anderes Beispiel: Schallplatten. Bis in die 80er Jahre des letzten Jahrhunderts gab es in den Läden sogenannte "Hörtheken", an denen man sich die Platten vor dem Kauf anhören konnte. Die guten Scheiben wurden vom Personal beim Auflegen nicht immer sachgerecht behandelt. Ich bezweifle auch, dass immer hochwertige und korrekt justierte Abnehmer und Nadeln im Einsatz waren. Wie oft wurde eine LP, die ich 1983 für 20 Mark erstanden habe, vor dem Kauf bereits abgespielt (und das möglicherweise mit abgenutzter Nadel und zu hohem Auflagegewicht)? Lautsprecher: ich lasse mir 3 verschiedene 5.1 Surroundsets liefern, um diese in meinen eigenen 4 Wänden ausgiebig zu testen (anders geht es ja auch gar nicht - es wird ja immer wieder dringend davon abzuraten, LS, die man nur beim Händler gehört hat, zu kaufen). Was passiert mit der Ware, die ich zurückgebe (immerhin 2/3 meiner Lieferung)? Diese LS sind ja nun gebraucht und können ja eigentlich nur noch zum reduzierten Preis verkauft werden. Ist das nicht bereits im Verkaufspreis einkalkuliert? Ich möchte hier keine Wertung vornehmen und bestimmte Verhaltensweisen von Käufern auch nicht gutheißen. Aber: die Problematik - Verkauf von gebrauchter Ware als Neu und - Rückgabe wg. Nichtgefallen ist doch nicht wirklich neu (und auch kein Phänomen des digitalen Zeitalters). Grüße Costanza |
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Titanist
Stammgast |
#50 erstellt: 01. Jan 2016, 13:33 | ||||
Das wird bei der zunehmenden "Geiz ist geil"-Mentalität immer schwieriger. Die "Großen" machen das noch über den Umsatz wett, aber die "Kleinen"? Es wird halt auch für den "Kleinen" immer wichtiger sich ein Sortiment zuzulegen, mit dem er nicht dem Wettbewerbsdruck der "großen" ausgeliefert ist. Für den "kleinen" ist es absolut sinnlos geworden, sich mit Herstellern wie Sony, Samsung, Yamaha oder sonstigen Mainstream-Marken abzugeben. Da ist absolut nichts mehr nennenswert verdient, weil Spitze-auf-Knopf kalkuliert werden muss. Ein Rücksender wird da schnell zum Verlustgeschäft. Den Mainstream-Markt haben die "großen" fest in der Hand. Als "kleiner" musst du dir halt eine nicht- oder wenig besetzte Nische mit vernünftiger Kalkulation suchen. VG Günter [Beitrag von Titanist am 01. Jan 2016, 13:41 bearbeitet] |
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Satin
Stammgast |
#51 erstellt: 01. Jan 2016, 13:44 | ||||
Unter anderem hat auch die falsche Angabe des Händlers ein "autorisierter Händler" zu sein, mich dazu bewogen den Artikel zurückzuschicken. Meine allererste Rückgabe überhaupt! Als ich anfang der 80er beim autorisierten Fachhändler ein AT20 Sla kaufte, waren viele Nachahmerprodukte (Fälschungen) im Umlauf. Heute ist es nicht anders. Beim kauf einer Ware vom Autorisierten, bin ich auf der sicheren Seite. Mache mich nicht zum Helfer von Ware aus eventuell dubioser Quelle. Und habe vielleicht später unangemeldet die Polizei in der Wohnung. Audio Technica warnt ausdrücklich auf seiner HP: Wir raten unseren Kunden eindringlich zum ausschließlichen Erwerb von Audio-Technica Produkten durch autorisierte Händler. Günter |
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