Ist diese Coverversion so erlaubt ?

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RedBanan
Neuling
#1 erstellt: 19. Jan 2023, 22:03
Hallo zusammen!

Ich hätte mal eine Frage, die mir im Magen liegt.

Zuerst einmal ein Beispiel, welches ähnlich ist wie mein Anliegen: Nino de Angelo hatte in den 80er Jahren den Song "Und ein Engel fliegt in die Nacht" veröffentlicht. Der Song war eine Coverversion des Songs "Souvenir" von "OMD". Nur hat hier Nino de Angelo einen eigenen deutschen Text zum Original "Souvenir" geschrieben.

Ich habe jetzt eigentlich genau das selbe vor. Ich habe zu einem englichen Song eine deutsche Coverversion (mit eigenem Text) geschrieben. Genau wie Nino de Angelo damals.

Darf ich das jetzt auch veröffentlichen, oder benötige ich trotzdem eine Genehmigung des Künstlers, der das Original auf Englich veröffentlicht hat???

LG RedBanan
TrueHighFidelity
Stammgast
#2 erstellt: 20. Jan 2023, 00:09
Wikipedia hast du schon zu Rate gezogen?

"Urheberrechtlich von Bedeutung ist die Frage, ob die neue Version eine nahezu vollständige Übereinstimmung mit dem Original darstellt oder ob eine eigene schöpferische Leistung vorliegt. Im letzten Fall handelt es sich musikalisch nicht um eine Coverversion, sondern eine Bearbeitung nach § 3 UrhG. Wird die Version schließlich öffentlich wiedergegeben oder auf Tonträger vervielfältigt, entsteht ein geschützter Vergütungsanspruch des Urhebers. War das Original veröffentlicht und bei einer Verwertungsgesellschaft (in Deutschland: GEMA) registriert, ist kein Einverständnis des Urhebers des Originals erforderlich; die Anmeldung der wiedergegebenen Coverversion bei der Verwertungsgesellschaft genügt. Der Musikverlag des Urhebers muss nur dann genehmigen, wenn eine Bearbeitung mit einem eigenständigen schöpferischen Anteil durch Veränderungen der melodisch-harmonischen Form und/oder des Textes vorgenommen wurde. Dann nämlich weist die neue Version eine genehmigungspflichtige Schöpfungshöhe auf."
https://de.wikipedia.org/wiki/Coverversion#Rechtsfragen

Ich würde also mal beim betreffenden Musikverlag nachfragen.
Otis_Sloan
Inventar
#3 erstellt: 21. Jan 2023, 18:20
J.B.O hatte oft erhebliche Probleme, fremde Songs mit deutschem Text verwenden zu dürfen.
Ohne Genehmigung würde ich das nicht machen.
Das kann schnell zu einem Rechtsstreit führen.

Jetzt ist mir ein gutes Beispiel eingefallen: All summer long (Kid Rock): Neuer Text und Melodie abgewandelt.
https://www.soundand...-von-coverversionen/

Für dich wichtig ab "Coverversion – Aber bitte mit Sahne".


[Beitrag von Otis_Sloan am 21. Jan 2023, 18:33 bearbeitet]
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