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Mechwerkandi
Inventar
#1 erstellt: 28. Mai 2024, 09:20
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden:

Wenn ein Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg an einem Waldweg anhält, um seine Notdurft zu verrichten, unterbricht dies den versicherten Weg. Kommt das Fahrzeug ins Rollen und stirbt der Arbeitnehmer bei dem Versuch, das wegrollende Fahrzeug aufzuhalten, liegt kein Arbeitsunfall vor.
ZeeeM
Inventar
#2 erstellt: 28. Mai 2024, 12:13

Mechwerkandi (Beitrag #1) schrieb:
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden:

Wenn ein Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg an einem Waldweg anhält, um seine Notdurft zu verrichten, unterbricht dies den versicherten Weg. Kommt das Fahrzeug ins Rollen und stirbt der Arbeitnehmer bei dem Versuch, das wegrollende Fahrzeug aufzuhalten, liegt kein Arbeitsunfall vor.


Jeder Arbeitnehmer hat vor Antritt der Fahrt dafür zu sorgen, dass er unfallfrei sein Ziel erreicht.
Als vorbereitende Maßnahme zählt auch das rechtzeitige Entleeren der Blase.

(freier Versuch am Beamtendeutsch)

Der_Eld
Inventar
#3 erstellt: 19. Jun 2024, 09:49

ZeeeM (Beitrag #2) schrieb:

Jeder Arbeitnehmer hat vor Antritt der Fahrt dafür zu sorgen, dass er unfallfrei sein Ziel erreicht.

Und was ist mit all den anderen Verkehrsteilnehmern?
Muss ich jetzt dafür sorgen das die alle nicht unterwegs sind wenn ich es bin...
Meiner Erfahrung nach stellen Menschen die einen Blinker nicht bedienen können oder wollen, eventuell auch diese optionale Sonderaussstattung nicht erworben haben, die größte Gefahr da.
Mechwerkandi
Inventar
#4 erstellt: 19. Jun 2024, 12:11
ZeeeM
Inventar
#5 erstellt: 19. Jun 2024, 16:13

Der_Eld (Beitrag #3) schrieb:
Meiner Erfahrung nach stellen Menschen, die einen Blinker nicht bedienen können oder wollen, eventuell auch diese optionale Sonderausstattung nicht erworben haben, die größte Gefahr da.


https://traumshop.net/produkt/blinkerfluessigkeit/



Rabia_sorda
Inventar
#6 erstellt: 19. Jun 2024, 18:03
Übrigens ist man bei einem WC-Aufenthalt auf der Arbeit auch nicht Arbeitsunfall-versichert, denn dies ist eine Notdurft und hat nichts mit der Arbeit zu tun.

Für Beamte gelten in einem solchen Fall aber Ausnahmeregelungen und es kann ein Arbeitsunfall auf der Toilette ggf. doch anerkannt werden.
ZeeeM
Inventar
#7 erstellt: 20. Jun 2024, 04:44

Rabia_sorda (Beitrag #6) schrieb:
Übrigens ist man bei einem WC-Aufenthalt auf der Arbeit auch nicht Arbeitsunfall-versichert, denn dies ist eine Notdurft und hat nichts mit der Arbeit zu tun.


Brauch es da nicht ein Schild, "Kacken auf eigene Gefahr?"

Mechwerkandi
Inventar
#8 erstellt: 20. Jun 2024, 09:32

Rabia_sorda (Beitrag #6) schrieb:

Übrigens ist man bei einem WC-Aufenthalt auf der Arbeit auch nicht Arbeitsunfall-versichert, denn dies ist eine Notdurft und hat nichts mit der Arbeit zu tun.

Nehmen wir mal den gar nicht so abwegigen Fall an, das es sich bei dem beschriebenen Aufenthalt um eine Arbeitsablauf-notwendige Funktionsprüfung handelt.
Wie sieht das dann aus?
Apalone
Inventar
#9 erstellt: 22. Jun 2024, 12:50
höchstwahrscheinlich ging es nicht um das Pinkeln, sondern das Verlassen des üblichen Arbeitsweges.

Besser wäre in diesen Fällen ein Link zum Volltext des Urteils.

Auf der Arbeitsstätte sind die hier bisher getätigten Aussagen mMn nicht zutreffend. Toilettengänge sind Rüstzeiten. Man braucht sich ja auch nicht aus der Zeiterfassung abmelden, wenn man auf die Toilette geht!

Im Übrigen ist nunmal das Arbeitsweg- und Reiserecht "Richter"-Recht.

Ds gilt aber im Wesentlichen f das komplette Arbeits- und Tarifrecht.
Rabia_sorda
Inventar
#10 erstellt: 22. Jun 2024, 13:05

Auf der Arbeitsstätte sind die hier bisher getätigten Aussagen mMn nicht zutreffend.


Versicherungsschutz endet an der Toilettentür

arbeitsunfall-toilette

usw. ...



Toilettengänge sind Rüstzeiten. Man braucht sich ja auch nicht aus der Zeiterfassung abmelden, wenn man auf die Toilette geht!


In vielen "Stempel"- Betrieben muss dazu abgestempelt werden.
Apalone
Inventar
#11 erstellt: 22. Jun 2024, 13:20

Rabia_sorda (Beitrag #10) schrieb:
.....

Toilettengänge sind Rüstzeiten. Man braucht sich ja auch nicht aus der Zeiterfassung abmelden, wenn man auf die Toilette geht!


In vielen "Stempel"- Betrieben muss dazu abgestempelt werden.


was ja nicht bedeutet, dass das einwandfrei ist. Dann muss ja quasi automatisch ein Puffer in die Stempelzeit eingebaut werden, weil der Weg von der Stempeluhr zur Toilette ja Arbeitszeit ist.

Ich kenne kein Unternehmen, das anordnet, sich vor dem Toilettengang auszustempeln.
Rabia_sorda
Inventar
#12 erstellt: 22. Jun 2024, 13:58

Ich kenne kein Unternehmen, das anordnet, sich vor dem Toilettengang auszustempeln.


Bei so ziemlich vielen großen Unternehmen ist es angeordnet und kenne ich persönlich auch noch von meinem ehm. großen Arbeitgeber.

Beispiel aus der HAMBURG taz:

"Wenn das Auto der Arbeitsplatz ist, bedeutet eine kurze Toiletten- oder Rauchpause einen größeren Aufwand als im Büro oder im Homeoffice. Aber so umständlich wie für die Fah­re­r*in­nen von Moia sollte es nicht sein. Bei der VW-Tochter, deren goldfarbene Elektro-Kastenwagen meist geräuschlos und leer durch Hamburg und Hannover gleiten, müssen die Fah­re­r*in­nen eine Toilettenpause per Knopfdruck im digitalen System beantragen. Solche „außergewöhnlichen Pausen“ gehören nicht zur „produktiven Zeit“, werden daher aus der bezahlten Arbeitszeit herausgerechnet, und nur im Ausnahmefall überhaupt genehmigt."
Apalone
Inventar
#13 erstellt: 22. Jun 2024, 20:00
der gesamte öffentliche Dienst, alle (!) Arbeitgeber der freien Wohlfahrtsverbände, alle Firmen aus dem Bereich ÖPNV machen das nicht...
Rabia_sorda
Inventar
#14 erstellt: 22. Jun 2024, 20:03
Also gibt es nur diese Arbeitgeber ....?!
Apalone
Inventar
#15 erstellt: 23. Jun 2024, 03:38

Rabia_sorda (Beitrag #14) schrieb:
Also gibt es nur diese Arbeitgeber ....?!


Natürlich nicht.

Aber das sind richtig viele.
Und die allermeisten von denen halten sich an geltendes Recht...
Hüb'
Moderator
#16 erstellt: 24. Jun 2024, 08:28

Rabia_sorda (Beitrag #10) schrieb:
In vielen "Stempel"- Betrieben muss dazu abgestempelt werden.

Wäre für mich durchaus ein Grund, den AG zu wechseln, je nach den weiteren Rahmenbedingungen...

Mechwerkandi
Inventar
#17 erstellt: 25. Jun 2024, 07:02

Hüb' (Beitrag #16) schrieb:

Wäre für mich durchaus ein Grund, den AG zu wechseln, je nach den weiteren Rahmenbedingungen...

Wg. der nymphomanisch veranlagten Kollegin würdest Du stempeln, bis der Kasten von der Wand fällt.
Hüb'
Moderator
#18 erstellt: 25. Jun 2024, 08:07
Für die paar Sekunden lohnte das gar nicht...
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