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Sensationelles Angebot+A -A |
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Autor |
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Manfred_Kaufmann
Inventar |
19:41
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#1
erstellt: 02. Feb 2005, |
Gerade eben auf audio.markt.de entdeckt: Mc Intosh / MC 2102 AC Beschreibung:McIntosh Röhrenendstufe von Audio Components. Traumhafter Klang und super Verarbeitung. Zustand wie neu – Alter 12 Monate und noch 4 Jahre Garantie bei AC. Gerät ist gepflegt und absolut wenig gelaufen. (max.50 Stunden ) Inzahlungnahme event. möglich . Probehören nach Absprache jederzeit. Incl. OVP und Papieren. Produktgruppe:Röhren-Endverstärker Funktion:einwandfrei Optik:neuwertig Zubehör:komplett mit OVP Farbe:original Neupreis:9250 EUR Alter:1 Jahre + 00 Monate Garantie:48 Monate Preis:5,60 EUR Ich hab dem Verkäufer schon ein Angebot gemacht - für 5,60 Euro nehme ich das Teil sogar ohne Probehören. Bin gespannt wann er seinen "Sonderpreis" bemerkt und das Angebot ändert. Wahrscheinlich meint er 5600 Euro |
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fRESHdAX
Inventar |
00:00
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#2
erstellt: 03. Feb 2005, |
Ich frag mich auch öfters was die Leute noch so nebenbei machen, wenn sie so Angebote ins Netz stellen!? Da wir gerade eine neue Wohnung suchen, bin ich auch öfters auf den Seite von Immobilienscout24 unterwegs: Kaltmiete: 750€ - Nutzfläche: 5qm ![]() Aber, sollte dir der Klang nicht gefallen - ich kauf dir die Endstufe dann für sagenhafte 4,70€ ab (Wertverfall usw. ![]() In diesem Sinne, fRESHdAX |
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Wraeththu
Inventar |
00:15
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#3
erstellt: 03. Feb 2005, |
viellecht nimmt er ja auch meinen Grundig v7500 in Zahlung...40 Euro möcht ich dann aber schon extra dafür dehen..dann hat er immer noch ein Schnäppchen gemacht ![]() ![]() zu der wohnung...viellcht beträgt die Nutzfläche ja wirklich 5 qm und die wohnfläche 160 qm..dann würde es in etwa hinhauen ;-) aber für 750 euro im monat würd ich bestimmt keine wohnung MIETEN [Beitrag von Wraeththu am 03. Feb 2005, 00:16 bearbeitet] |
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Manfred_Kaufmann
Inventar |
08:58
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#4
erstellt: 03. Feb 2005, |
Wahrscheinlich werden die Versandkosten mehrere Tausend Euro betragen *g* |
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Wraeththu
Inventar |
10:52
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#5
erstellt: 03. Feb 2005, |
ach..so ein Gerät hole ich eh lieber selber ab *grins* |
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Manfred_Kaufmann
Inventar |
12:27
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#6
erstellt: 03. Feb 2005, |
Zu spät - der Verkäufer hat mir gerade wie folgt geantwortet: Hallo Herr Kaufmann Das geraet fuer 5,60 Euro ist leider schon weg , war ein einmaliges Lockangebot. Habe noch welche fuer 5600,- Euro Gruss Peter Jakoby *g* So einen Fehler würde ich mir mal als Sofort-kaufen-Angebot bei 1-2-3 wünschen. [Beitrag von Manfred_Kaufmann am 03. Feb 2005, 12:27 bearbeitet] |
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Logan79
Stammgast |
13:20
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#7
erstellt: 03. Feb 2005, |
3.2.1 Deins <-- ![]() |
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Biromier
Ist häufiger hier |
15:16
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#8
erstellt: 03. Feb 2005, |
Hallo Herr Kaufmann, ist so etwas denn nicht unlauterer Wettbewerb? Ein Gerät für 5,60 anbieten, das aber 5.600 € wert ist und dann auch noch zu schreiben, das es ein Lockangebot ist, finde ich ja persönlich eine regelrechte Frechheit. Hatte einen ähnlichen Fall (zwar nicht ganz in der Grössendimension, aber ein paar 100 € waren es schon noch)auch mal bei ebay. Wir haben uns dann auf die Hälfte des eigentlichen Preises geeinigt. Bedurfte zwar der Einschaltung der "ebay Oberen", dann ging es aber problemlos. Gewinner war letztendlich doch ich. Danke übrigens nochmal für ihre Tipps bei der Universalfernbedienung (siehe anderen Beitrag im Forum unter Allgenmeines). Bis dann Biromier |
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fRESHdAX
Inventar |
15:18
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#9
erstellt: 03. Feb 2005, |
Ich glaub das war eher als Scherz gedacht. Der Fehler ist ihm also vorher nicht aufgefallen. In diesem Sinne, fRESHdAX |
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Manfred_Kaufmann
Inventar |
15:58
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#10
erstellt: 03. Feb 2005, |
Na klar, war das ein Scherz. Der Typ hat sich halt einfach vertan. Der hat bestimmt sehr sehr viele Mails bekommen. Bei einem Sofort--Kauf bei Ebay hätte das anders ausgesehen. Gibts da nicht sogar ein paar Gerichtsurteile, die den Verkäufer zu Herausgabe der Ware verurteilt haben ? Ich stelle mir gerade vor wie ich mit einem Knüppel aus Eichenholz vor dem Haus des Verkäufers stehe und den McIntosh abholen will. @Biromier Man darf "Du" zu mir sagen [Beitrag von Manfred_Kaufmann am 03. Feb 2005, 16:03 bearbeitet] |
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choegie
Stammgast |
16:30
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#11
erstellt: 03. Feb 2005, |
njet! der vk kann sich auf irrtum berufen... |
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Manfred_Kaufmann
Inventar |
18:16
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#12
erstellt: 03. Feb 2005, |
@choegie Hab das im Manager-Magazin gefunden: EBAY-URTEIL Ein Euro gilt Ein Drucker, Auto oder womöglich ein ganzes Haus für ein Euro? Wer beim Internetauktionshaus Ebay Produkte unter der Option "Sofort Kaufen" anbietet, muss sich auch an den von ihm genannten Kaufpreis halten. Da nützt es auch nichts, wenn in der Artikelbeschreibung ein anderer Preis genannt wird. Berlin - Ebay-Verkäufer, die ihre Artikel mit der Option "Sofort Kaufen" anbieten, müssen zu dem Preis liefern, zu dem sie ihre Ware angeboten haben - auch wenn dieser nur einen Euro beträgt. Wie die Fachzeitschrift Multimedia und Recht berichtet, ist am niedersächsischen Amtsgericht Syke ein entsprechendes Urteil rechtskräftig geworden. |
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Belzebub69
Hat sich gelöscht |
18:28
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#13
erstellt: 03. Feb 2005, |
Wie das war ein einmaliges "Lockangebot" ![]() ![]() Das mit den Ebay Urteilen zur Sofortkauf-Option finde ist gut.. immerhin trägt man das da selbst ein wenn man die Auktion einstellt oder irre ich ![]() Sei´d drum.. als Lockvogelangebot find ich das schon bissi dreißt.. aber der Händler sorgt so wenigstens dafür das er im Gespräch bleibt.. wie auch immer ![]() ![]() |
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Manfred_Kaufmann
Inventar |
18:39
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#14
erstellt: 03. Feb 2005, |
Der Typ hat mit dem Wort "Lockvogelangebot" doch nur einen Scherz gemacht. Meine Anfrage bei ihm war ja auch, wieviele tausend Euro die Versandkosten sind. Mittlerweile hat er den Preis korrigiert - ich bin damit nicht mehr in der Zielgruppe |
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Belzebub69
Hat sich gelöscht |
18:42
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#15
erstellt: 03. Feb 2005, |
Achso.. sorry dann hab ichs mißverstanden ![]() Nach der Preiskorrektur bin ich auch nicht mehr wirklich scharf drauf ![]() |
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matzesstyle
Inventar |
18:44
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#16
erstellt: 03. Feb 2005, |
Hallo, Kann der Verkäufer sein Angebot nicht zurücknehmen, bzw nicht ausliefern mit der Begründung, dass sein Gerät ihm kaputtgegangen sei? mfg Matze |
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Manfred_Kaufmann
Inventar |
18:52
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#17
erstellt: 03. Feb 2005, |
Zurücknehmen denke ich geht nur wenn das Angebot noch läuft. Sobald auf Sofort-kaufen gedrückt wurde, müsste eigentlich ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen sein. |
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MH
Inventar |
18:55
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#18
erstellt: 03. Feb 2005, |
hi Manfred, hast Du die auktion mit Sofortkauf beendet? Dann herzlichen Glückwunsch, obwohl fair wäre... Gruß MH |
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matzesstyle
Inventar |
18:57
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#19
erstellt: 03. Feb 2005, |
Und wenn der VK sagt, es sei ihm beim einpacken kaputtgegangen?! ![]() Ich mein, irgendo wird es doch bestimmt Lücken geben... ![]() |
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Manfred_Kaufmann
Inventar |
18:58
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#20
erstellt: 03. Feb 2005, |
Nein, das war (leider) nicht bei Ebay sondern bei audio-markt.de. Außerdem gefallen mir meine nordischen Electros eh besser als der McIntosh |
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Falcono
Ist häufiger hier |
21:13
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#21
erstellt: 03. Feb 2005, |
Bzgl. den Ebayverträgen: Es gibt inzwischen eine zweistellige Zahl Urteilen, die belegen, dass unabhängig vom Preis das Gebot bindend ist - und zwar in beide Richtungen. Wir erinnern uns z.B. an den Serverkomplex, den jemand für einen Euro erworben hat, der aber über zehn Millionen Euro wert war - und auch an den Vater, dessen Sohn auf einen Teller zwei Millionen Euro bot - und ein Gericht bestätigte, er müsse die Summe bezahlen, da er selbst für die ordnungsgemäße Aufbewahrung solcher Passwörter zuständig sei. Der Verkäufer erließ ihm nach dem Prozess trotzdem den Vertrag, da es den Mann völlig ruiniert hätte. Ein kleiner Trick ist die "kaputt"-Klausel, aber ich möchte mal sehen, dass sowas z.B. bei einem Haus funktioniert :D. |
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Maastricht
Inventar |
23:23
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#22
erstellt: 03. Feb 2005, |
Als Jurist aus einem anderen Land finde ich das auf jeden Fall merkwürdig. Wenn deutlich ist, beziehungsweise auch dem möglichen Käufer deutlich müsste sein, das ein Preis in keinerlei Weise reel ist, dan ist keine Sprache von einer Willensübereinstimmung und damit keine gültiger Vertrag zu stande gekommen. Wenn das Deutsche Recht hier anders urteilt, dann ist es natürlich so. mfg, Jürgen |
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Manfred_Kaufmann
Inventar |
09:40
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#23
erstellt: 04. Feb 2005, |
Für den kaputten McIntosh hätte ich dann natürlich nur 2,80 Euro bezahlt. *g* |
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Apalone
Inventar |
10:32
![]() |
#24
erstellt: 04. Feb 2005, |
Das stimmt auch so pauschal nicht! Hier sind zusätzliche zivilrechtliche Parameter immer zu berücksichtigen wie: Geschäftsfähigkeit, Irrtum, Anfechtung, zwei übereinstimmende Willenserklärungen, schwebende Unwirksamkeit usw. Ein sechsjähriger, der mit dem Passwort des Vaters ein freistehendes Einfamilienhaus für einen Euro verkauft, kann in Deutschland niemals einen rechtswirksamen Vertrag abschließen. Also Vorsicht mit juristischen Tipps! Marko |
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fRESHdAX
Inventar |
10:38
![]() |
#25
erstellt: 04. Feb 2005, |
Anscheinend jede Menge Anwälte hier im Forum! Immer gut zu wissen, falls mal was "sein" "sollte" ![]() ![]() In diesem Sinne, fRESHdAX |
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