Kartellstrafe gegen Asus, Denon & Marantz sowie Pioneer

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The_Plug
Inventar
#1 erstellt: 24. Jul 2018, 17:19
Quelle: F.A.Z. vom 24.07.2018

Zitat: "Die EU-Kommission verhängte gegen den Computer-Anbieter Asus, den Elektrokonzern Philips sowie die Unterhaltungselektronik-Marken Denon, Marantz und Pioneer an diesem Dienstag eine Wettbewerbsgeldbuße in Höhe von insgesamt 111 Millionen Euro. Die Unternehmen hätten Online-Einzelhändlern illegalerweise Fest- oder Mindestpreise für den Weiterverkauf ihrer Produkte aufgezwungen, teilte die Brüsseler Behörde mit. Das Vorgehen dürfte aber auch die Preise im Markt allgemein hochgetrieben haben. ... Geschädigte Verbraucher und Unternehmen könnten nun vor nationalen Gerichten auf Schadenersatz klagen, erklärte die EU-Kommission weiter. Ihnen kann trotz der Geldbuße der EU-Kommission gegen die Firmen Schadenersatz zugesprochen werden - die bereits verhängte Geldbuße wird dabei nicht mindernd angerechnet. In Deutschland führten demnach die Wettbewerbsverzerrungen durch Asus, Denon & Marantz sowie Pioneer zu höheren Preisen. Philips manipulierte die Preise laut Kommission ausschließlich in Frankreich."

Was heißt das nun für mich, wenn ich vor gut zwei Jahren einen Denon-AVR gekauft habe? Muss mir der Händler bestätigen, dass er mir ohne Druck des Herstellers einen besseren Preis gemacht hätte, und dann kann ich die Differenz einklagen? Das ist bei wenigen 100 Euro "Schaden" und der Selbstbeteiligung vieler Rechtschutzversicherungen nicht sehr aussichtsreich. Wäre wohl was für das neue Sammelklagerecht. Hat jemand Erfahrungen hierzu?
n5pdimi
Inventar
#2 erstellt: 24. Jul 2018, 17:44

The_Plug (Beitrag #1) schrieb:
Muss mir der Händler bestätigen, dass er mir ohne Druck des Herstellers einen besseren Preis gemacht hätte, und dann kann ich die Differenz einklagen? Das ist bei wenigen 100 Euro "Schaden" und der Selbstbeteiligung vieler Rechtschutzversicherungen nicht sehr aussichtsreich. Wäre wohl was für das neue Sammelklagerecht. Hat jemand Erfahrungen hierzu?


Ich bin kein Jurist, aber ich fürchte, der Hänlder muss Dir gar nix bestätigen, warum sollte er auch? Du musst irgendwie beweisen, dass Du zuviel bezahlt hast, weil der Händler unter Druck war. Und die Rechtsschutz wird hier wohl auch nicht einspringen...
std67
Inventar
#3 erstellt: 24. Jul 2018, 18:07
das heißt die Denon würden noch billiger sein? Kann ich mir nicht vorstellen.
Pumpi74
Stammgast
#4 erstellt: 24. Jul 2018, 18:20
Dringend müssten Dali und Kef verklagt werden. Das die Händler bei Ihren Onlinepreisen 100% eingenordet sind müsste auch dem blindesten Ordnungswächter auffallen können.
n5pdimi
Inventar
#5 erstellt: 24. Jul 2018, 18:46
Sony Beamer gibts im Netz auch nur zur UVP. Erst "unter der Ladentheke" wirds günstiger...
n5pdimi
Inventar
#6 erstellt: 24. Jul 2018, 18:57

std67 (Beitrag #3) schrieb:
das heißt die Denon würden noch billiger sein? Kann ich mir nicht vorstellen.


Naja, denk mal zurück. Vor der extremen Verbreitung der DENON X Serie hat beispielsweise ein Onkyo 308/508 oder vergleichbarer Yamaha 3XX/4XX Einstiegs-AVR im Angebot auch mal 199.- EUR gekostet. Neuerdings geht ja unter 360-400.- nix mehr...
Dadof3
Moderator
#7 erstellt: 27. Jul 2018, 09:37

Pumpi74 (Beitrag #4) schrieb:
Dringend müssten Dali und Kef verklagt werden. Das die Händler bei Ihren Onlinepreisen 100% eingenordet sind müsste auch dem blindesten Ordnungswächter auffallen können.

Und noch viele weitere! Dieser Druck ist vor allem bei Geräten der oberen Preisklassen, obwohl verboten, praktisch Standard. Ich habe ja schon lange gesagt, dass das irgendwann mal zu Strafen führen wird. Daher bin ich froh über das Verfahren, vielleicht schreckt die Strafe ja nun doch auch andere ab.

Hab gerade wieder so eine Situation - möchte ein Gerät eines anderen großen Herstellers (keiner der oben genannten) kaufen und kenne jemanden, der dafür einen guten Preis bekommen hat. Der Händler will aber nicht, dass dieser Jemand seinen Namen weitergibt (auch nicht undercover/persönlich), sondern er will nur Namen und Telefonnummern von Interessenten entgegennehmen und diese dann nach Prüfung selbst anrufen, weil er schon häufig Testanrufe mit Preisanfragen vom Hersteller bekommen hat und wenn er einen zu günstigen Preis nannte, bekam er sofort Stress mit dem Vertrieb.

Bei einem kürzlich gekauften Projektor lief das ganz ähnlich ab.

Gute Preise bekommt man fast nur über ein persönliches Netzwerk, alles wird so diskret gehandhabt, als wolle man Kokain kaufen oder Automatikfeuerwaffen.

Das ist übrigens keine Kartellstrafe, wie der Threadtitel sagt! Es ist ein Wettbewerbsverstoß, aber kein Kartell.


[Beitrag von Dadof3 am 27. Jul 2018, 09:42 bearbeitet]
erddees
Inventar
#8 erstellt: 27. Jul 2018, 10:00
Nachdem ich über Jahre hinweg bei U-Elektronik den Onlinehandel bevorzugte, bin ich seid ca. 6 Jahren auf dem Trip nur noch im örtlichen Fachhandel zu kaufen. Ich nutze mittlerweile entgegengesetzt: Recherche im I-Net und kaufen vor Ort.
Selbst Ware, die ich im Netz recherchiert hatte und nicht offensichtlich beim Fachhändler vorhanden waren, sind mir vom Fachhändler besorgt worden. Preislich war das bis auf wenige Ausnahmen und wenn, mit geringen Differenzen immer I-Net-Like. Das lag allerdings auch daran, dass das persönliche Gespräch ein großer Vorteil bei der Preisverhandlung ist. Da wurde dann auch schon mal ein super Preis ausgerufen, der auch Onlineanbieter alt aussehen lässt.. Da muss man aber auch den Händler kennen und er dich.
Das wir uns nicht falsch verstehen: Ich feilsche da nicht wie ein (Achtung Rassismus-Alarm!) persischer Basarhändler, komme aber sehr gut mit den Händlern klar. Da hat dann keiner den Eindruck vom anderen übern Löffel barbiert zu werden.

Der Fachhändler kann natürlich nicht bei allen Onlinepreisen mithalten, gegen die Media-Markt-/Saturn-Preise können sie aber locker anstinken.
Passat
Inventar
#9 erstellt: 27. Jul 2018, 11:15

erddees (Beitrag #8) schrieb:
Der Fachhändler kann natürlich nicht bei allen Onlinepreisen mithalten, gegen die Media-Markt-/Saturn-Preise können sie aber locker anstinken.


Was kein Wunder ist, denn die Preise im Saturn und MM (gehören übrigens beide zum gleiche Konzern!) sind zu 95% die UVPs der Hersteller.

Grüße
Roman
The_Plug
Inventar
#10 erstellt: 27. Jul 2018, 20:50

Dadof3 (Beitrag #7) schrieb:
Das ist übrigens keine Kartellstrafe, wie der Threadtitel sagt! Es ist ein Wettbewerbsverstoß, aber kein Kartell.

Doch, wenn der Hersteller einem externen Vertrieb einen Preis vorgibt, spricht man von vertikalem Kartell. Wenn z.B. zwei Hersteller Preise miteinander absprechen, ist es ein horizontales Kartell. Beides schädigt den Verbraucher und ist nach Kartellrecht verboten.

Meine schon geringe Hoffnung, durch das Urteil einen persönlichen Vorteil zu erlangen, steigt also nicht, wenn ich mir Eure Meinungen so ansehe.
Dadof3
Moderator
#11 erstellt: 28. Jul 2018, 09:39

The_Plug (Beitrag #10) schrieb:
Doch, wenn der Hersteller einem externen Vertrieb einen Preis vorgibt, spricht man von vertikalem Kartell.
Aber höchstens umgangssprchlich. Ein Kartell ist grundsätzlich immer eine Absprache/Vereinbarung, keine einseitige Vorgabe oder Druckausübung.

Siehe auch Wikipedia (Hervorhebungen durch mich):
Eine unechte Kartellform ist das Vertikale Kartell: Hier schließt ein Monopolist, etwa ein Verlag oder Produzent von Markenartikeln mit Alleinstellungsmerkmalen, mit dem Handel sogenannte „Vertikalabreden“.[15] In Vertriebsverträgen verpflichten sich die Endverkäufer zur Einhaltung von Preisbindungen oder zur Respektierung eines absoluten Gebietsschutzes zu Nachbarhändlern. Vertikale Kartelle sind ‚unechte’ Kartelle, weil hier ein Monopolist Kontrolle über u. U. durchaus wettbewerbswillige Händler ausübt.


Hier haben wir keine Monopolisten und es gibt keine bilaterlaen Vereinbarungen; und selbst wenn das so wäre, wäre es immer noch kein Kartell im eigentlichen Sinne.


[Beitrag von Dadof3 am 28. Jul 2018, 09:40 bearbeitet]
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