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Sind alle Geräte aus dem Internet neu?+A -A |
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Autor |
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Iceman01
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 23. Aug 2007, 12:38 | ||
Hi Ich möchte mir gerne den onkyo TX-SR505E kaufen. Am besten aus einem Internet Shop, da sie dort deutlich günstiger sind als im Laden. Mir stellt sich aber die Frage, ob die Geräte dort auch wirklich NEU und unbenutzt sind. Desweiteren ob es einwandfreie Artikel sind. Ich habe z.B mal bei günstiger.de geschaut. Da gibt es die für unter 300€. Habe aber auch mal gelesen, das z.B die Geräte bei Hirsch und Ille (Internetversand) teilweise Ausstellungsstücke sind. Wie kann ich da sicher gehen? Könnte ihr einen Shop empfehlen? Oder lieber im Laden kaufen? Gruß |
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Fir3storm
Inventar |
#2 erstellt: 23. Aug 2007, 12:46 | ||
Also von Internetshops bekommt man eigentlich immer Neuware in versiegelter OVP, ich hatte da noch nie Probleme. Grade Hirsch+Ille ist ein sehr seriöser Shop, die verschicken ganz sicher keine B-Ware. Aber selbst wenn, dann hast du bei Internetbestellungen immer 2 Wochen um den Kauf rückgängig zu machen(Fernabsatzgesetz), das Risiko geht also gegen 0. Was anderes ist es bei Ebay, da muss man immer vorsichtig sein. |
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Iceman01
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 23. Aug 2007, 13:12 | ||
Ja richtig, aber trotzdem sieht man ein Austellungsstück nicht unbedingt auf den ersten Blick und da wäre mir das geld zu schade. Bin mir da wirklich nicht so sicher. Die Geräte werden gebraucht für knappe 300€ angeboten und neu genauso. Könnt ihr da einen shop empfehlen, der definitiv Neuware verkauft? Gruß [Beitrag von Iceman01 am 23. Aug 2007, 13:25 bearbeitet] |
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Fir3storm
Inventar |
#4 erstellt: 23. Aug 2007, 13:24 | ||
Zufrieden?
Wer auch immer das geschrieben hat, hat sich geirrt. |
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xairon
Stammgast |
#5 erstellt: 23. Aug 2007, 13:28 | ||
Original verpackte Ware kann IMO aber auch bedeuten, dass man ein Gerät erhält, welches von einem Kunden in der 14-Tage-Rückgabefrist zurückgeschickt worden ist. D. h. "original verpackt" heißt für mich nicht "vom Hersteller verpackt und noch nie geöffnet". Ist hier ein Jurist unter uns und kann mal prüfen, wie "original verpackt" gesetzlich definiert wurde? |
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Fir3storm
Inventar |
#6 erstellt: 23. Aug 2007, 13:39 | ||
Blind? Letzter Satz extra nochmal für dich:
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xairon
Stammgast |
#7 erstellt: 23. Aug 2007, 13:43 | ||
Nö, gar nicht blind... ;-) Es geht um die genaue, juristische Definition von "original verpackter A-Ware". EDIT: Habe im Netz folgende Definition gefunden:
So, und jetzt? [Beitrag von xairon am 23. Aug 2007, 13:46 bearbeitet] |
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beuke
Stammgast |
#8 erstellt: 23. Aug 2007, 13:49 | ||
Also ich habe meinen DVD-Player bei Hirsch-Ille direkt im Laden günstiger bekommen, weil er aus einer Rücksendung war. Wie ich den Verkäufer verstanden haben, werden die Rückläufer überprüft und dann dort im Laden eben etwas günstiger verkauft. Dann gehe ich davon aus, das man bei einer Bestellung nur "neue" Ware geschickt bekommt. Gruß Tom |
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Fir3storm
Inventar |
#9 erstellt: 23. Aug 2007, 13:52 | ||
Das ist keine allgemein gültige Definition, sondern gilt nur spezifisch für den Shop Vertixx. |
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xairon
Stammgast |
#10 erstellt: 23. Aug 2007, 14:04 | ||
Habe ich ja auch nicht geschrieben, dass es allgemeingültig wäre. Vielleicht weiß ja ein Jurist Genaueres. Auf jeden Fall scheint Hirsch-Ille keine genaue Definition von A-Ware in deren Shop zu liefern, oder? Und wir sehen, dass es durchaus so sein kann, das man Retourenware erhält. Die großen Versandhäuser wie Quelle und Otto verkaufen definitiv Retourenware als Neuware! Das weiß ich aus eigener Erfahrung. |
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Argon50
Inventar |
#11 erstellt: 23. Aug 2007, 14:06 | ||
Hallo! Was wollt ihr eigentlich? Super, extra, extrem billig oder völlig, total, restlos ohne Risiko? Reicht ein 14 tägiges Rückgaberecht nicht für euch, dann bestellt am besten beim Hersteller selbst oder geht eben zum nächsten Händler und überprüft dort mit einer Lupe die Verpackung. Selbst wenn es sich um ein Ausstellungsstück handelt, was wäre daran schlimm? Die Garantie verringert sich dadurch nicht und wenn Beschädigungen zu sehen sind, dann geht das gerät eben zurück. Grüße, Argon |
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xairon
Stammgast |
#12 erstellt: 23. Aug 2007, 14:09 | ||
Klar, so sehe ich das auch, habe auch kein Problem damit, Retourenware als neu gekauft zu haben, wenn alles ok damit ist. EDIT: Habe weder im Netz noch im Handelsgesetz eine eindeutige Definition des Begriffes "A-Ware" gefunden. Auch im Juraforum gibt's keine klare Antwort. Insofern bleibe ich bei meiner Meinung... [Beitrag von xairon am 23. Aug 2007, 15:08 bearbeitet] |
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