Akustik-Fachchinesisch: Kann das wer übersetzen? (Lärmschutz)

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xlupex
Inventar
#1 erstellt: 20. Sep 2013, 17:07
Hallo!
Kann mir jemand das folgende Zitat in Gebrauchsdeutsch übersetzen?!
->


Auslösewerte und Schutzmaßnahmen bei Lärm
§ 6 Auslösewerte bei Lärm
Die Auslösewerte in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel betragen:
1.   Obere Auslösewerte: L (tief) EX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC,peak = 137 dB(C),
 
2.   Untere Auslösewerte: L (tief) EX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC,peak = 135 dB(C).
 
Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der
Beschäftigten nicht berücksichtigt.
Buschel
Inventar
#2 erstellt: 20. Sep 2013, 18:18
Das ist zum Teil direkt im Gesetzestext, aus dem du zitierst, näher erläutert.

  1. Auslösewert = Schwellwert
  2. A- und C-Bewertung = Grafik zur Bewertung
  3. L (tief) EX, 8h = "Der Tages-Lärmexpositionspegel (L (tief) EX,8h ) ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel bezogen auf eine Achtstundenschicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse." Dieser Wert ist aber also der über 8 h gemittelte Wert (A-bewertet, d.h. an das Gehör angepasst).
  4. L (tief) pC,peak "Der Spitzenschalldruckpegel (L (tief) pC,peak ) ist der Höchstwert des momentanen Schalldruckpegels." Dieser Wert ist der Spitzenpegel (C-bewertet, also ohne Anpassung an das Gehör).

Letztlich wird im von dir zitierten Text eine unterere und eine oberere Schwelle definiert. Die darin angegebenen Werte werden mit unterschiedlichen Verfahren (s.o.) ermittelt und beziehen sich auf den Umgebungslärm, dem man ohne Tragen eines Gehörschutzes ausgesetzt wäre. Welche Maßnahmen bei erreichen der unteren und oberen Schwelle anzuwenden sind (z.B. Kennzeichnung als Lärmbereich) steht wiederum im oben verlinkten Gesetzestext.
xlupex
Inventar
#3 erstellt: 21. Sep 2013, 07:31
Hallo Buschel, danke soweit.

Ich werd mal etwas konkreter, insgesamt ist auch eine 8 Stunden Mittelung schwer vorstellbar.
Arbeitsort ist eine Kindergartengruppe.
Diese hat ja, anders als ein Industriearbeitsort, keine 8 Stunden fortlaufend änliche Arbeitsabläufe.
Morgens um 7.30 sind noch wenige KInder zugegen, Hauptpegelspitzen entstehen ab ca. 8.15.
In der Mittagszeit und ggf in Ruhephasen nimmt der Pegel deutlich ab. Beim Spiel auf dem Aussengelände herrscht quasi Ruhe im Raum.

Oder nimm als Beispiel einen Mittagessensraum, oftmals kärglich, dafür hygienefreundlich eingerichtet, also eher nicht-eingerichtet. Schallhart. Und dann 20 oder mehr Kinder die sich gerne unterhalten möchten und natürlich auch mit dem Geschirr klimpern. Da können schon erhebliche und teilweise schmerzvolle Pegel fürs Ohr entstehen - eine Mittelung auf 8 Studen würde aber auch hier nicht greifen.

Anderer Parameter: Anders als ein Industriearbeitsort gibt es keine 5-8 fixen Arbeitspostitionen. Man hält sich überall im Raum auf, oftmals auf dem Boden sitzen. Ohrhöhe also Mundhöhe der Kinder.
Ganz extrem anstrengend: Plötzliches Schreien der Kinder in Ohrnähe.
Kommt immer wieder vor, kann Kindern auch nicht verboten oder aberzogen werden, da gerade bei unter 3-Jährigen Kindern solche Lautäußerungen eng mit dem emotionalen Erleben und -Ausdruck korrellieren.

Wie kann sowas aussagekräftig gemessenen werden?

Jetzt noch der Fragehintergrund:
Ich möchte eine Lärmmessung veranlassen, bzw. sie ist bereits auf dem Weg gebracht.
Das Tragen von Gehörschutz ist natürlich in diesem Arbeitsumfeld ausgeschlossen, jedoch soll der Arbeitgeber veranlasst werden, raumakustische Maßnahmen zu ergreifen.

Wenn wer was dazu sagen möchte, gerne!!

Lupex
Apalone
Inventar
#4 erstellt: 29. Sep 2013, 04:00

xlupex (Beitrag #3) schrieb:
.....
Ich möchte eine Lärmmessung veranlassen, bzw. sie ist bereits auf dem Weg gebracht.
Das Tragen von Gehörschutz ist natürlich in diesem Arbeitsumfeld ausgeschlossen, jedoch soll der Arbeitgeber veranlasst werden, raumakustische Maßnahmen zu ergreifen.

Wenn wer was dazu sagen möchte, gerne!! :)


Lärmschutz in Kitas ist auch ein Thema des Arbeitsschutzes. In jeder Verwaltung gibt es einen Arbeitsschutzbeauftragten. Den ggf. einbinden.

Für Kitas gibt es Sondervorschriften. Die gesetzlichen Unfallversicherungen haben verschiedenste Richtlinien herausgebracht (die Gesetzescharakter haben!). Für Kitas gibt es mit Sicherheit eine eigene. Vielleicht ist dort was zum Lärmschutz geregelt.
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