Sendungsbeschädigung durch DHL Regress abgelehnt!

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maxelander
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 03. Dez 2008, 18:49
Mir wurde durch UNI HiFi in Hannover ein Cambridge Audio Azur 640 zugesandt ( komplett orginalverpackt, inkl Inlays ). Er kam hier an, der Karton war äußerlich unbeschädigt. Ausgepackt, angeschlossen, die Lade fuhr nicht, das Gerät klapperte intern.
Das Gerät wieder eingepackt, an die Schadensstelle gesandt, die das Gerät an Uni HiFi zur Reparatur zurückgeschickt haben. Schadensersatz wurde abgelehnt, Begründung: Verpackung sei nicht RoHs ( o.s.Ä ) konform .
UNI HiFi hat das Gerät aufgemacht, anscheinend ist ein Teil der Kupferummantelung aus der Platine gerissen.... das hört sich nach einem heftigen Sturz an.
Frage 1: wer hat Ähnliches schon erlebt und weiß, wie man sich gegen die Ablehnung wehrt?
Frage 2: ist es korrekt, daß nur die DHL selbst ( eigentlich ja die Verursacher ) entscheidet, ob sie Regress leisten müssen oder nicht?
Frage 3: welche Vorschrift gilt für die Verpackungsnorm,und kann man herausbekommen, ob der Hersteller diese Norm evtl doch angewendet hat? Meines Wissens machen die diversen Hersteller durchaus Falltests mit ihren verpackten Geräten.
Über ein wenig hilfe zu diesem thema wäre ich sehr dankbar, der Azur 640 ist nämlich ein schönes Gerät und ich bin extrem genervt von dieser Hilflosigkeit!!!
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