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Ebay Gequatsche!

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Autor
Beitrag
highfreek
Inventar
#29933 erstellt: 25. Jan 2014, 09:52

highfreek (Beitrag #29931) schrieb:
Der Verkäufer hat keinerlei Bewertung als Verkäufer,- sehr seltsam

http://www.ebay.at/i..._rvr_id=577621820568

Soll ich kaufen oder nicht, immerhin ist PayPal möglich.

gruß


Der Verkäufer gibt per PM an, das keine Versandkosten anfallen. Da es ein "promotion" Verkauf ist.
Irgendwie ist das zu schön um War zu seien, oder bin ich zu kritisch?
Der Betrag ist in USD per PayPal, wird der Euro Betrag von PayPal automatisch in USD umgewandelt?
Heiliger_Grossinquisito...
Inventar
#29934 erstellt: 25. Jan 2014, 10:42
Ja macht Paypal automatisch.
DJ-Lamá
Inventar
#29935 erstellt: 25. Jan 2014, 10:49

Der Verkäufer muss überhaupt nichts nachweisen, wenn der Verkäufer bis zu 12 Stunden vor dem "normalen" Ende der Anzeige sein Angebot beendet. Er kann im gleichen Atemzug zusätzlich ohne irgendeine zusätzliche Begründung dafür vorher alle Gebote für den zu beendenen Artikel streichen lassen und es besteht kein "Rechtsanspruch" auf irgendeine ersteigerte Ware, da zum Zeitpunkt der Beendigung der Anzeige überhaupt kein Gebot mehr für den besagten Artikel vorlag.


Nein, dass stimmt so nicht ganz.

Der Verkäufer hat 2 Möglichkeiten, ein Angebot zu beenden.

Möglichkeit 1
: Angebot vorzeitig beenden und an den höchstbietenden Verkaufen. Hier kommt ein Rechtskräftiger Kaufvertrag zurstande. Der höchstbietende sieht den Artikel unter "übersicht Ihrer Käufe" und kann anhand der Kaufabwicklung, den Artikel bezahlen.

Möglichkeit 2: Angebot vorzeitig beenden und alle Gebote streichen. Auf diese Art der Streichung denke ich, bin ich oben ausführlich eingegangen.

Hintergrund:

Bei der Einstellung des Artikels, hat der Verkäufer seine Willenserklärung abgegeben, den Artikel zu verkaufen. Mit dem klick auf "Artikel kostenpflichtig einstellen" und des 1. Gebots, gilt der Artikel als rechtskräftig verkauft. Aufgrund der vereinbarten bzw. gewählten Laufzeit der Auktion, kann sich nur noch der Kaufpreis und Käufername ändern.

Sollte der Verkäufer nun ohne einen Grund die Gebote streichen, so kann das Mitglied, der zum Zeitpunkt der höchstbietende war, den zu dem Zeitpunkt herrschenden Kaufvertrag, anfechten.


Lieben Gruß


[Beitrag von DJ-Lamá am 25. Jan 2014, 10:50 bearbeitet]
Hörzone
Hat sich gelöscht
#29936 erstellt: 25. Jan 2014, 11:09

DJ-Lamá (Beitrag #29928) schrieb:
Die nichtbazahler kannst du schon im Vorfeld ausschließen.

Hier hatte ich eine Anleitung verfasst


Lieben Gruß


das nützt dir ziemlich wenig.. du schliesst damit Käufer aus, die unter Umständen aufgrund berechtigter Probleme mit dem Verkäufer nicht bezahlt haben.

Leider ist das echt eine Unart. Manche reagieren dann nicht mal auf die Rücknahme durch ebay, wenn der Verkäufer das nicht weiß, bleibt er auch noch auf den Gebühren sitzen, womöglich hat er dann einen anderen wirklich interessierten Käufer nicht mehr

Schlimmer find ich die Kunden, die nicht mal die Beschreibung lesen, wenn man z.B. in der Überschrift schon schreibt "Vorührer" und im Text das noch erläutert, dann machen die 5 Minuten nach dem Kauf von ihrem Widerrufsrecht gebraucht, auf ein Mail reagieren sie dann auch noch pampig.

Es ist ein echtes Problem das man die Käufer nicht bewerten darf, selbst dann nicht wenn man bei der Wahrheit bleibt. der Käufer darf aber jeden Unsinn über einen schreiben..
knallfrosch73
Stammgast
#29937 erstellt: 25. Jan 2014, 11:34
genau...so schaut es aus

ich habe noch andere Hobbys wie mich in ebay rumärgern,ich sag ja,ich verkaufe es dann an den nächsten bieter in der liste und gut ist.
somit hat keiner was verloren,und es ist legal.

was auch noch schlimm ist,das viele ihre eigene Artikel in die höhe treiben,finde ich voll schwachsinnig,aber leider anscheinend gängige praktiken.

ich verkaufe eh ganz selten
DJ-Lamá
Inventar
#29938 erstellt: 25. Jan 2014, 11:41

Schlimmer find ich die Kunden, die nicht mal die Beschreibung lesen, wenn man z.B. in der Überschrift schon schreibt "Vorührer" und im Text das noch erläutert, dann machen die 5 Minuten nach dem Kauf von ihrem Widerrufsrecht gebraucht, auf ein Mail reagieren sie dann auch noch pampig.



GEWERBLICHTER TEILNEHMER


das ist echt ärgerlich sowas :/

Das mit den nicht zahlen ist keine 100%ige Lösung, da gebe ich dir recht.

Jedoch, wenn man "2 Vermerke innerhalb von 1 Monat" einstellt, gilt das ja nur für 30 Tage.

Wenn der Käufer von 2 verschiedenen Verkäufern am 1.Februar einen Vermerk erhalten hat, kann er am 1.März wieder bei dem Verkäufer kaufen, der die Regelung aktiv hat. Das vertehen die meisten Mitglieder leider falsch.

Man kann die Anzahl und Zeitraum natürlich erhöhen.

Mit ein wenig geschick, kann man die Nichtzahler, von den zu unrecht vermerkten filtern.


Lieben Gruß
Stullen-Andy
Inventar
#29939 erstellt: 25. Jan 2014, 11:47
geht auch so:

habe was ersteigert, nächsten tag gab es gleich die mail, Käufer hat nicht Gezahlt, und nen dummen Text, warum ich noch nicht überwiesen habe!
und nun ist sendepause, geld ist seit 3 wochen da, und als ich nen fall auf gemacht habe, gabs nur das "sie" im Krankenhaus war, und es ihrem Vater zum versenden gibt, ist auch schon wieder ne woche her, seit dem wieder sendepause, habe nun geschrieben das ich ab Mittwoch ohne reaktion oder ware ne Anzeige wegen Betruges mache.
Cogan_bc
Inventar
#29940 erstellt: 25. Jan 2014, 11:51

Es ist ein echtes Problem das man die Käufer nicht bewerten darf, selbst dann nicht wenn man bei der Wahrheit bleibt. der Käufer darf aber jeden Unsinn über einen schreiben..


ist schon ärgerlich....
aber da können sich die Verkäufer bei den ganzen Rachebewertern bedanken die eben nicht so bei der Wahrheit geblieben sind
Hörzone
Hat sich gelöscht
#29941 erstellt: 25. Jan 2014, 12:21

Cogan_bc (Beitrag #29940) schrieb:


ist schon ärgerlich....
aber da können sich die Verkäufer bei den ganzen Rachebewertern bedanken die eben nicht so bei der Wahrheit geblieben sind :L


geb ich dir durchaus Recht, aber derzeit ist das eben eine einseitige Angelegenheit.
Es ist nicht so, daß es übermäßig viele sind die irgendwie schräg drauf sind, aber es ist ärgerlich, weil man andere Käufer verloren hat, weil man damit Arbeit hat die einfach nicht sein muss.
Ich schau echt drauf das alles gut und reibungslos läuft und meine Bewertungen sprechen ja auch eine deutliche Sprache (obwohl bestenfalls 1/3 der Käufer bewerten)
http://feedback.ebay...hop&ftab=AllFeedback

Ich hab mich entschieden keine Auseinandersetzungen mit Käufern zu betreiben, ein paar stehen einfach auf meiner Blacklist, das ist auch schon alles.
Insgesamt ist es aber schon so, das Schwierigkeiten mit den Käufern nicht die Regel sind, sondern die Ausnahme, ich sag mal, das sind nicht mehr als 2%. Bei anderen Produktbereichen siehts bestimmt anders aus, bei Hifi ist die Kundschaft noch einigermassen normal.

@Stullen-Andy: tssss.. was soll man da sagen? Manche haben einfach einen Knall.
Schwergewicht
Inventar
#29942 erstellt: 25. Jan 2014, 12:25

DJ-Lamá (Beitrag #29935) schrieb:

Sollte der Verkäufer nun ohne einen Grund die Gebote streichen, so kann das Mitglied, der zum Zeitpunkt der höchstbietende war, den zu dem Zeitpunkt herrschenden Kaufvertrag, anfechten.


Wie ich bereits geschrieben habe verhällt es sich genau so:


Der Verkäufer muss überhaupt nichts nachweisen, wenn der Verkäufer bis zu 12 Stunden vor dem "normalen" Ende der Anzeige sein Angebot beendet. Er kann im gleichen Atemzug zusätzlich ohne irgendeine zusätzliche Begründung dafür vorher alle Gebote für den zu beendenen Artikel streichen lassen und es besteht kein "Rechtsanspruch" auf irgendeine ersteigerte Ware, da zum Zeitpunkt der Beendigung der Anzeige überhaupt kein Gebot mehr für den besagten Artikel vorhanden war, der Artikel steht ganze 3 Monate einsehbar nur noch ohne Gebote bei Ebay.


Den Grund für die Beendigung des Angebotes gibt der Verkäufer ja in der Option beendigung des Angebotes an und er streicht vorher/gleichzeitig seine bereits erhaltenen Gebote. Und grundlos einfach durch Löschen kann man als Verkäufer bei Ebay natürlich keine laufende Anzeige beenden, somit ist der Grund weshalb, warum, weswegen schon automatisch durch das Ebay-System bei der Löschung vorgegeben.

Diese zusätzlichen Gebotsstreichungen werden, wenn sie durch den Anbieter vollzogen werden, dem entsprechenden Bieter sofort offiziell durch Ebay mitgeteilt. Der Bieter hat also von Ebay "schwarz auf weiß", das er kein Bieter des besagten Artikels mehr ist. Das Angebot endet also ohne irgendein aktuelles/bestehendes Gebot, ansonsten würde ja auch die zusätzliche Arbeit mit der Option Löschung der Gebote bei vorzeitiger Beendigung eines Angebotes gar keinen Sinn ergeben. Dies passiert übrigens jeden Tag sicherlicher auf das ganze Ebay bezogen einige tausend Mal. Ich habe auch noch nie von einem Fall gehört, wo es irgendwelche diesbezügliche Klagen gegeben hat, es ist auch vollkommen unnütz. Worauf will ich auch klagen, wenn ich offiziell sichtbar auf der Verkaufsplattform Ebay gar kein Bieter bin.

Wie gesagt, in den letzten 12 Stunden einer Angebotslaufzeit liegt eine andere Situation vor. Auch liegt ein anderer Fall vor, wenn ich die bis zur beendigung der Anzeige eingegangenen Gebote vergesse zu löschen und das vorzeitig beendete Angebot also mit einem entsprechenden Höchstgebot bei Ebay vorzeitig beendet wurde, "Ich" also nach der Beendigung der Anzeige immer noch einen sichtbaren Höchstbieter habe..

Übrigens bekomme ich ja auch als Anbieter auch da noch vor Gericht recht, wenn ich einen Irrtum nachweisen kann, wenn beispielsweise der Gebotspreis eines Artikels, der um mal eine Zahl zu nennen vielleicht einen durchschnittlichen Ebay-Wert von 1.000,-- Euro hat zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung vielleicht erst bei 30,-- Euro gestanden hat und der Preis "normalerweise" (also im Durchschnitt) bis zum ende der Auktion in etwa noch auf 1.000,-- Euro gestiegen wäre.

Aber solche "Sonderfälle" waren jetzt nicht Bestandteil meiner Kernaussage. Die vorzeitige Beendigung einer normalen Ebay-Versteigerung mit der entsprechenden Begründung ist problemlos möglich, wenn ich gleichzeitig die bisher erhaltenen Gebote streiche/streichen lasse.

Übrigens kann ich auch als Bieter mein Gebot innerhalb der laufenden Auktion durch eine entsprechende Begründung zurücknehmen und kein Verkäufer kann mich anschließende verpflichten, den Artikel trotzdem zu dem zwischendurch abgegebenen irrtümlichen Preis abzunehmen. Auch kann ich nicht darauf bestehen einen Artikel zu bekommen, wenn der Endpreis zufällig unter meinem vorher gelöschten abgegeben Preis gelegen hat und ich jetzt auf einmal den Artikel trotzdem haben möchte.

Eigentlich auch ganz logisch, die ganze Angelegenheit.


[Beitrag von Schwergewicht am 25. Jan 2014, 13:21 bearbeitet]
knallfrosch73
Stammgast
#29943 erstellt: 25. Jan 2014, 12:28
und wie schaut es aus wenn einer zum Beispiel im text reinschreibt:
"ich behalte mir das recht vor die ware ausehalb von ebay zu verkaufen"
oder so ähnlich,habe das schon öfters gelesen.

darf man doch theoretisch auch nicht oder?
Schwergewicht
Inventar
#29944 erstellt: 25. Jan 2014, 12:32
Normalerweise (aber was ist schon normal) wenn Ebay es sieht bzw. es einer Ebay meldet, schmeißt Ebay so eine Anzeige raus.
DJ-Lamá
Inventar
#29945 erstellt: 25. Jan 2014, 12:44

Wie gesagt, in den letzten 12 Stunden einer Angebotslaufzeit liegt eine andere Situation vor.


Ja, da geht nämlich nix mehr.



Übrigens bekomme ich ja auch als Anbieter auch da noch vor Gericht recht, wenn ich einen Irrtum nachweisen kann,


Das prädige ich schon seit gestern. Wenn nicht, dann hat der Käufer recht.


Die vorzeitige Beendigung einer normalen Ebay-Versteigerung mit der entsprechenden Begründung ist problemlos möglich, wenn ich gleichzeitig die bisher erhaltenen Gebote streiche/streichen lasse.


Technisch gesehen, Ja. Rechtlich gesehen, "wenn ich einen Irrtum nachweisen kann".



Übrigens kann ich auch als Bieter mein Gebot durch eine entsprechende Begründung zurücknahmen und kein Verkäufer kann mich anschließende verpflichten, den Artikel trotzdem zu dem vorher abgegebenen irrtümlichen Preis abzunehmen.


Selbes Prinzip wie oben. Wenn Du statt 100,00 EUR 10000 EUR angegeben hast (was ersichtlich ist), dann kann der Käufer das Gebot zurückziehen. Oder wenn nach Abgabe des Gebots, die Artikelbeschreibung sich signifikant geändert hat.

Was nicht geht, ist, wenn eine Ware 100 EUR Wert hat, der Käufer bietet irgendwas von 1-1xx EUR und Ihm ist das doch zu teuer, dann muss er den Artikel (sofern er nicht überboten wurde!) kaufen.


Ich habe auch noch nie von einem Fall gehört, wo es irgendwelche diesbezügliche Klagen gegeben hat, es ist auch vollkommen unnütz.


Ich höre Täglich 10-12x von solchen Fällen


Worauf will ich auch klagen, wenn ich offiziell sichtbar auf der Verkaufsplattform Ebay gar kein Bieter bin.



Mit dem klick auf "Artikel kostenpflichtig einstellen" und des 1. Gebots, gilt der Artikel als rechtskräftig verkauft.


Nun sehe es ein. Ohne ein Grund Gebote streichen, kann ... falsch... IST rechtlich VERBOTEN!

Ich versuch mal erst ohne AZ und Co. auszukommen,.

Lieben Gruß
DJ-Lamá
Inventar
#29946 erstellt: 25. Jan 2014, 12:47

knallfrosch73 (Beitrag #29943) schrieb:
und wie schaut es aus wenn einer zum Beispiel im text reinschreibt:
"ich behalte mir das recht vor die ware ausehalb von ebay zu verkaufen"
oder so ähnlich,habe das schon öfters gelesen.

darf man doch theoretisch auch nicht oder?


Solange kein Gebot drauf ist, kann er das teil auch mit einem Wetterballon in die Stratosphäre schießen.

Sobald ein Gebot drauf ist, ist die "Klausel" unwirksam (eig. auch schon vorher).


Lieben Gruß
Cogan_bc
Inventar
#29947 erstellt: 25. Jan 2014, 12:58

Ich schau echt drauf das alles gut und reibungslos läuft und meine Bewertungen sprechen ja auch eine deutliche Sprache

Du warst auch in keinster Weise gemeint


geb ich dir durchaus Recht, aber derzeit ist das eben eine einseitige Angelegenheit.


stimmt, aber was soll man machen
einzige Möglichkeit wäre das Ebay alle negativen Bewertungen auf Richtigkeit prüft und das wäre zu aufwendig/teuer und auch kaum praktikabel.

Man muß einfach die Bewertungen lesen lernen (rot und grün)
Da kann man dann sehen ob es wieder mal ein spinnerter Amokbewerter war der eine Rote verteilt hat, ob es eine berechtigte Beschwerde war oder ein Misverständnis

Ich hatte letztens so einen Helden der 50% des Kaufpreises für einen Amp erstattet haben wollte weil der nach Rauch riecht. Ich hatte nirgendwo behauptet Nichtraucher zu sein und auf die Idee das ich ihn ja zurüknehmen könnte (was ich angeboten hab) und für 50 Cent weniger an den Zweitbieter verkaufen könnte ist er nicht gekommen.
Als ich mir dann mal seine (grünen) Bewertungen durchgelesen hab kam raus das er die Nummer wohl schon öffter mal abgezogen hat.
Darauf angesprochen war Funkstille
Schwergewicht
Inventar
#29948 erstellt: 25. Jan 2014, 13:02

DJ-Lamá (Beitrag #29945) schrieb:


Mit dem klick auf "Artikel kostenpflichtig einstellen" und des 1. Gebots, gilt der Artikel als rechtskräftig verkauft.


Nun sehe es ein. Ohne ein Grund Gebote streichen, kann ... falsch... IST rechtlich VERBOTEN!


Dies ist jetzt so oft von mir durchgekaut und wiedelegt worden, dass ich nicht mehr darauf eingehe.

Da ich auch jetzt nichts zusätzliches dazu schreibe, es also überhaupt kein zusätzlicher Gesprächsbedarf mehr besteht, sollte dies das Schlusswort sein. Das "stille Urteil" über die ausgetauschten Argumente sollten "wir" jetzt ganz alleine den lesenden/denkenden Usern überlassen.

Solltest Du die Thematik weiter fortführen wollen, dann musst Du es alleine machen, ich bin da jetzt raus.


[Beitrag von Schwergewicht am 25. Jan 2014, 13:12 bearbeitet]
knallfrosch73
Stammgast
#29949 erstellt: 25. Jan 2014, 13:04
danke für die info...
man lernt nie aus
Schwergewicht
Inventar
#29950 erstellt: 25. Jan 2014, 13:08

Hörzone (Beitrag #29941) schrieb:

Ich hab mich entschieden keine Auseinandersetzungen mit Käufern zu betreiben, ein paar stehen einfach auf meiner Blacklist, das ist auch schon alles.


Das Problem ist wohl wirklich auf beiden Gruppen verteilt. Wenn ich mal von mir und meinen relativ wenigen Käufen bei Ebay ausgehe und den Ärger, den ich trotzdem mit einigen Verkäufern hatte, so glaube ich, dass sich die "schwarzen Schafe" auf beide Gruppen in etwa gleichmäßig verteilen.
DJ-Lamá
Inventar
#29951 erstellt: 25. Jan 2014, 13:09

Dies ist jetzt so oft von mir durchgekaut und wiedelegt worden


Urteil zugunsten Käufer
Ein Mann hatte einen Satz Auto­reifen im Wert von 579 Euro bei Ebay angeboten. Als er einen anderen Käufer fand, brach der die Auktion ab. Der zu diesem Zeit­punkt mit einem Gebot von 1 Euro Höchst­bietende forderte zunächst Lieferung und dann Schaden­ersatz. Das Amts­gericht Nürtingen sprach ihm 578 Euro zu.

Amts­gericht Nürtingen, Urteil vom 16.01.2012
Aktenzeichen: 11 C 1881/11
Zum Urteil

Urteil zugunsten Käufer
Eine Frau aus Detmold muss ihren Wohn­wagen im Wert von rund 2000 Euro für 56 Euro an einen Ebay-Bieter liefern. Sie hatte ihn bei Ebay angeboten und die Auktion schon kurz nach dem Start abge­brochen, als ihr Lebens­gefährte jenseits vom Online-Auktions­haus einen Käufer gefunden hatte.

Land­gericht Detmold, Urteil vom 22.02.2012
Aktenzeichen: 10 S 163/11
Zum Urteil

Urteil zugunsten Verkäufer
Ebay-Verkäufer dürfen ihr Angebot auch stoppen, wenn sie nach­träglich erhebliche Mängel entdecken und sie daran kein Verschulden trifft. Das hat das Land­gericht Bonn entschieden. Ein Mann hatte seinen alten Wagen bei Ebay angeboten. Als er ihn nach Start der Auktion erst­mals von Hand wusch, entdeckte er Fehler im Lack. Es stellte sich heraus: Das Auto hatte einen Unfall­schaden.

Land­gericht Bonn, Urteil vom 05.06.2012
Aktenzeichen: 18 O 314/11
Zum Urteil

Und weitere lustige, kuriose und abenteuerliche Rechtssprechungen findest Du hier


Lieben Gruß


[Beitrag von DJ-Lamá am 25. Jan 2014, 13:11 bearbeitet]
Cogan_bc
Inventar
#29952 erstellt: 25. Jan 2014, 13:11

dass sich die "schwarzen Schafe" auf beide Gruppen in etwa gleichmäßig verteilen.


/sign
DJ-Lamá
Inventar
#29953 erstellt: 25. Jan 2014, 13:17

über die ausgetauschten Argumente sollten "wir" jetzt ganz alleine den lesenden/denkenden Usern überlassen.


Hier sind wir wenigstens beim gleichen nenner


Lieben Gruß
Hörzone
Hat sich gelöscht
#29954 erstellt: 25. Jan 2014, 13:30

Schwergewicht (Beitrag #29950) schrieb:

Das Problem ist wohl wirklich auf beiden Gruppen verteilt. Wenn ich mal von mir und meinen relativ wenigen Käufen bei Ebay ausgehe und den Ärger, den ich trotzdem mit einigen Verkäufern hatte, so glaube ich, dass sich die "schwarzen Schafe" auf beide Gruppen in etwa gleichmäßig verteilen. :.


das ist bestimmt so, wobei ich den Anteil bei den privaten Verkäufern höher einschätze, weil für die Gewerblichen die Bewertung eine relevante Größe ist und ein Rückgaberecht so oder so eingeräumt werden muss.
DJ-Lamá
Inventar
#29955 erstellt: 25. Jan 2014, 13:39

Schwergewicht 25. Jan 2014, 13:12 bearbeitet (Beitrag #29945) schrieb:
Solltest Du die Thematik weiter fortführen wollen, dann musst Du es alleine machen, ich bin da jetzt raus.


Interessant. Mein Urteilposting war 13:09


Lieben Gruß
Schwergewicht
Inventar
#29956 erstellt: 25. Jan 2014, 15:38

Hörzone (Beitrag #29954) schrieb:

Schwergewicht (Beitrag #29950) schrieb:

Das Problem ist wohl wirklich auf beiden Gruppen verteilt. Wenn ich mal von mir und meinen relativ wenigen Käufen bei Ebay ausgehe und den Ärger, den ich trotzdem mit einigen Verkäufern hatte, so glaube ich, dass sich die "schwarzen Schafe" auf beide Gruppen in etwa gleichmäßig verteilen. :.


das ist bestimmt so, wobei ich den Anteil bei den privaten Verkäufern höher einschätze, weil für die Gewerblichen die Bewertung eine relevante Größe ist und ein Rückgaberecht so oder so eingeräumt werden muss.


Das sehe ich ähnlich. Wobei es teilweise wirklich erschreckend ist, in welcher Art und Weise mit eigenen Unzulänglichkeiten bei der Abwicklung von Problemen bei Ebay umgegangen wird. Statt einsichtig zu sein, wird man eher agressiv, überheblich und zynisch (gilt auch wieder für Käufer und Verkäufer). Aber man erlebt solche Verhaltensweisen ja immer öfter in allen Lebensbereichen, leider auch ausgehend von "früheren Zeiten" successive bei immer mehr Usern innerhalb dieses Forums.
Kand_in_Sky
Stammgast
#29957 erstellt: 25. Jan 2014, 18:53
bei eBay nur von Verkäufern kaufen die min.99% haben -
LOL, bester Kommentar seit langem. ich schmeiss mich weg!


@knallfrosch73
wieviele Bewertungen hast du in den 13 Jahren gesammelt und vergeben?
knallfrosch73
Stammgast
#29958 erstellt: 25. Jan 2014, 19:11
ich habe zwei konten...
mit dem einen hab ich nur 160...
den anderen hab ich ca 800

ich vergebe gennerell ne Bewertung,egal ob ich eine bekomme oder nicht.
mir ist es egal ob ich eine bekomme oder nicht,das was ich da kaufe bekomme ich immer.

klar hab ich auch schon negative bekommen,aber die letzte war glaub 2005 oder so,wie gesagt,ich verkaufe eh nicht viel,meistens kauf ich nur,mir ist meistens der aufwand zu gross,bilder zu schiessen und grossartig erklären,am schluss noch mit den Käufern rumstreiten weil irgendwas bei der Beschreibung vergessen wurde.
dazu ständig schauen ob fragen zum Artikel gestellt wurden,die gebühren,versand...usw....

da lohnt sich privat verkaufen besser,vorallem sie holen es selber ab,und ich zahl keine gebühren,unterm strich geht das zeug genauso gut weg wie in ebay
ossinator71
Stammgast
#29959 erstellt: 26. Jan 2014, 02:36

knallfrosch73 (Beitrag #29958) schrieb:

da lohnt sich privat verkaufen besser,vorallem sie holen es selber ab,und ich zahl keine gebühren,unterm strich geht das zeug genauso gut weg wie in ebay ;)


Na hoffentlich denkt nicht jeder so.... sonst bekomme ich bald nichts mehr
knallfrosch73
Stammgast
#29960 erstellt: 26. Jan 2014, 09:27
du....das mein ich nicht negativ,weil jeder macht das anderst,und zum glück gibt es ja sowas wie ebay oder so.

bei mir ist das zur zeit nur ne Phase,es wird der tag kommen und da verscherbel ich wieder alles,so wie vor einigen jahren,weil mir das einfach zuviel wurde.
dann hat es wieder angefangen,wollte eigentlich nur eine kleine kompakte anlage (JVC UX xxxx),naja und dann hats mich wieder gepackt.

weist du,das grösste Problem ist,das ich keinen platz habe in der Wohnung.

wenn jeder gleich denken würde,dann hätte jeder JBL boxen und ne harman/kardon anlage,so denkt jedenfalls mein bruder,und alles andere taugt nix.

ich selber mache das aus spass und habe daher kein Favorit,aber ich mag die Technik von früher.
highfreek
Inventar
#29961 erstellt: 26. Jan 2014, 19:33

highfreek (Beitrag #29933) schrieb:

highfreek (Beitrag #29931) schrieb:
Der Verkäufer hat keinerlei Bewertung als Verkäufer,- sehr seltsam

http://www.ebay.at/i..._rvr_id=577621820568

Soll ich kaufen oder nicht, immerhin ist PayPal möglich.

gruß


Der Verkäufer gibt per PM an, das keine Versandkosten anfallen. Da es ein "promotion" Verkauf ist.
Irgendwie ist das zu schön um War zu seien, oder bin ich zu kritisch?
Der Betrag ist in USD per PayPal, wird der Euro Betrag von PayPal automatisch in USD umgewandelt?



So, da haben wir den Salat, habe gerade versucht zu bestellen :

Nach dem sofortkaufbutten kam diese "Antwort" von EBAY :

Einer oder mehrere der unten angezeigten Artikel können nicht gekauft werden, da der Verkäufer für den ausgewählten Ort keine Versandkosten festgelegt hat.
Ändern Sie Ihre Adresse oder entfernen Sie die entsprechenden Artikel, um fortfahren zu können.
Sie können auch den Verkäufer kontaktieren und ihn bitten, eine Ausnahme zu machen.

Betrugsversuch?

gruß


[Beitrag von highfreek am 26. Jan 2014, 19:34 bearbeitet]
toydoll242
Inventar
#29962 erstellt: 26. Jan 2014, 19:56
Der hat nur Versand nach Österreich eingestellt. Habe ich aber noch nie gehört, dass man dann nicht kaufen kann.


[Beitrag von toydoll242 am 26. Jan 2014, 19:57 bearbeitet]
highfreek
Inventar
#29963 erstellt: 26. Jan 2014, 20:01
Bei mir steht aber versand nach : Weltweit

gruß
DJ-Lamá
Inventar
#29964 erstellt: 26. Jan 2014, 20:50

Nach dem sofortkaufbutten kam diese "Antwort" von EBAY :


Diese Nachricht kommt, wenn Du die Kaufabwicklung "Jetzt bezahlen" klickst.
Hast Du nun gekauft oder nicht ?

Betrugsversuch?


Quatsch !

Lieben Gruß


[Beitrag von DJ-Lamá am 26. Jan 2014, 20:50 bearbeitet]
highfreek
Inventar
#29965 erstellt: 27. Jan 2014, 05:58
Hallo Lama,

Wen dieser EBAY Satz deiner Meinung nach Sinnfrei ist, warum wird er dann Versendet?

Dort steht ich kann den Artikel nur dann Kaufen, wenn der Lieferort NICHT in D liegt, obwohl der Verkäufer Versand nach : Weltweit angiebt

!Bis jetzt habe ich nur den sofortkauf button gedrückt, noch nicht den jetzt bezahlen button.

Da warte ich erst eine Antwort ab, sowohl von ebay wie auch vom VK ich werde nicht Außerhalb Ebay bzw paypal geld in die türkey senden.

Kann sein das ich zu misstrauisch bin aber das ist nun mal geld das ich nicht verschenken will

gruß


[Beitrag von highfreek am 27. Jan 2014, 06:04 bearbeitet]
DJ-Lamá
Inventar
#29966 erstellt: 27. Jan 2014, 06:24
Warum sinnbefreit?

Da steht doch ganz klar, dass vom Verkäufer keine Versandkosten für dein Land angegeben wurde.
Ohne die Versandkosten zu kennen, kann der Artikel ja auch nicht gekauft oder gezahlt werden.

Das heisst du wirst jetzt den Verkäufer anschreiben. Er soll dir die zahlungsinformationen zukommen lassen mit den vereinbarten versandkosten. Sei es kostenlos oder paar Euros. Kannst auf "übersicht Ihrer Käufe" gehen und rechts hinter dem Artikel im Drop Down Menü den Punkt "Gesamtbetrag anfordern" oder so.

Du schriebst nach dem sofortkauf button bekommst du die Meldung.
Das heisst aber nicht dass du bereits gekauft hast.
Danach kommt "kaufen". Erst dann hast du den Artikel unter meine käufe.


Lieben Gruß


[Beitrag von DJ-Lamá am 27. Jan 2014, 06:39 bearbeitet]
Blasterfanjens40
Gesperrt
#29967 erstellt: 27. Jan 2014, 07:00
na Platten Freunde ist das nichts für euch

http://kleinanzeigen...en/174263411-78-9657
ennio_99
Ist häufiger hier
#29968 erstellt: 27. Jan 2014, 09:46
Das nenne ich mal wieder eine gute und ehrliche Beschreibung

Zitat:
"...
Es wird keine Nachverhandlung oder Rücknahme geben! Der Artikel kann und sollte Besichtigt werden und ist 3 Werkstage nach Auktionsende zu bezahlen. Unsere derzeitige Währung ist der Euro und dieser wird auch nur zur Zahlung akzeptiert. Inzahlung genommen werden könnten auch ein paar Kenwood LS-1900. Würde auch Solveig Heilo oder Anne Marit Bergheim zur Frau nehmen aber nur inkl. deren Konten und großzügigem Taschengeld. Zickig sollten sie auch nicht sein, das hatte ich selbst ;-) Schwiegermütter kann ich leider nicht verrechnen (es sei den es ist Ornela Muti) Für Kamele, Teppiche und geschmuggelter Zigaretten sowie „High-endig“ zu Tode getunte Klassiker gilt das gleiche."

guckst Du:
http://www.ebay.de/i...b37c5d#ht_633wt_1229
termman
Inventar
#29969 erstellt: 27. Jan 2014, 10:33

highfreek (Beitrag #29961) schrieb:

Einer oder mehrere der unten angezeigten Artikel können nicht gekauft werden, da der Verkäufer für den ausgewählten Ort keine Versandkosten festgelegt hat.
Ändern Sie Ihre Adresse oder entfernen Sie die entsprechenden Artikel, um fortfahren zu können.
Sie können auch den Verkäufer kontaktieren und ihn bitten, eine Ausnahme zu machen.


Ganz normale Sache - doof ists nur, wenn (wie letztens bei nem kanadischen Verkäufer) sofort bezahlt werden muss, um den Sofortkauf gültig zu machen und er keine Versandkosten für die anderen Länder angegeben hat.

Während andere weinend vor ihrem Rechner sassen (war ein Traumschnäppchen für gewisse Kreise), hab ich die Auktion/Bezahlung in der Schwebe und meine Phantasie arbeiten lassen und mir flink eine gültige kanadische Adresse (mitsamt gültiger Telefonnummer) organisiert, damit bezahlt (erstmal nur mit innerkanadischem Versand) und ihn sofort sowohl bei der Paypalzahlung als auch über die Ebay-Nachrichten darüber aufgeklärt, dass "meine" Adresse gefaked ist, wie die Echte lautet und dass ich sofort die Differenz zu den gezahlten Versandkosten nachzahle, wenn ich die echten Kosten von ihm erfahre.

Alles gut gegangen.

highfreek
Inventar
#29970 erstellt: 27. Jan 2014, 16:48

DJ-Lamá (Beitrag #29966) schrieb:
Warum sinnbefreit?

Da steht doch ganz klar, dass vom Verkäufer keine Versandkosten für dein Land angegeben wurde.
Ohne die Versandkosten zu kennen, kann der Artikel ja auch nicht gekauft oder gezahlt werden.

Das heisst du wirst jetzt den Verkäufer anschreiben. Er soll dir die zahlungsinformationen zukommen lassen mit den vereinbarten versandkosten. Sei es kostenlos oder paar Euros. Kannst auf "übersicht Ihrer Käufe" gehen und rechts hinter dem Artikel im Drop Down Menü den Punkt "Gesamtbetrag anfordern" oder so.

Du schriebst nach dem sofortkauf button bekommst du die Meldung.
Das heisst aber nicht dass du bereits gekauft hast.
Danach kommt "kaufen". Erst dann hast du den Artikel unter meine käufe.


Lieben Gruß


Danke für deine Hinweise, werde ich durchführen
highfreek
Inventar
#29971 erstellt: 27. Jan 2014, 17:15
So, na also

hat jetzt geklappt der VK hat 1 USD als Versandkosten eingetragen und jetzt konnte ich mit Paypal bezahlen. Gekauft hatte ich schon gestern.

Auch nach X jahren und über 800 pos. Bewertungen in EBAY kann mann immer wieder was neues erleben.

gruß
Blasterfanjens40
Gesperrt
#29972 erstellt: 27. Jan 2014, 19:52
hallo Freunde habe wieder mal mit der netten Dame zu kämpfen
wegen der Kassetten und dem Walkman ihr erinnert euch noch :-(

hatte mich nun mit ihr gereinigt das ich nur den Walkman kaufe
alles kein Ding nun komms aber habe das Schätzchen bezahlt
und warte nun schon fast 2 Wochen darauf da habe ich sie
nun angeschrieben und gesagt wenn ich nicht die Ware erhalte
dann möchte ich bitte am Freitag mein Geld zurück immerhin
waren das 35 Euro plus Versand

das schreibt mir die Trulla das hier

Hallo blasterfanjens38,

Der Walkman wurde am 18.01.14 unter Zeugen mit der Post abgeschickt, als Warensendung. Bitte schauen Sie nach, ich übernehme keinerlei Garantie. Bei Warensendung gibt es keine Sendungsnummer. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.

und zur Kröhnung kommen wir nun,schickt dann ein völlig falsches Gerät was so
überhaupt nichts mit ein JVC zu Tun hat

wie soll ich mich nun verhalten ????


[Beitrag von Blasterfanjens40 am 27. Jan 2014, 20:53 bearbeitet]
Compu-Doc
Inventar
#29973 erstellt: 27. Jan 2014, 19:56
VK kontaktieren, den Sachverhalt (falscher Artikel) anmerken/schildern und den VK um den richtigen, ersteigerten Artikel bitten.

Die Rücksendung des falschen Artikels geht zu Lasten des VKs.
misfits
Inventar
#29974 erstellt: 27. Jan 2014, 20:49
@Blaster
Du armer du kommt aber momentan auch bei ebay auch nicht aus dem Schlammasel

Ist die Dame denn zu blöde 3 Buchstaben zu identifizieren?

ich drück dir mal die Daumen das es gut ausgeht für dich
Blasterfanjens40
Gesperrt
#29975 erstellt: 27. Jan 2014, 20:53
misfits

was mich stuzig macht der wird nun von einen anderen verkäufer
genau so an geboten,habe nun mit ebay telefoniert und mir wurde geraten
den Verkäufer zu kontaktieren,er soll mir erklären wo der jvc her stammt

die frage ist wird er mir antworten

http://www.ebay.de/i...id=p3984.m1436.l2649
0300_Infanterie
Inventar
#29976 erstellt: 27. Jan 2014, 20:58
... mal was zur vorherigen NAB-Adapter-Diskussion:


  1. man musste die immer extra zahlen
  2. die Darklab-Adapter sind Revox/BASF mit Kelchen ... kein Vergleich zu den Akai-Adaptern! Hab die nämlich alle zu Hause
Stullen-Andy
Inventar
#29977 erstellt: 27. Jan 2014, 22:18
tja, nun sind es drei wochen, die mein Geld weg ist, und kein TX-30 bei mir.
Mailseitig ist auch funkstille, das kann ich mir sicher abschminken.
ossinator71
Stammgast
#29978 erstellt: 27. Jan 2014, 22:27

0300_Infanterie (Beitrag #29976) schrieb:
... mal was zur vorherigen NAB-Adapter-Diskussion:


Danke für die Info. Habe sehr gut erhaltene AKAI NAB bekommen und muss nicht auf Nachbauten und möglicherweise Spacer zurückgreifen.
Blasterfanjens40
Gesperrt
#29979 erstellt: 28. Jan 2014, 03:35
Stullen-Andy

na hoffendlich war das kein Kleinanzeigen Geschäft
wenn ich dort was kaufe,dann nur per Nachnahme Egal ab es 11,90 kostet
aber du hast dann was in der Hand wenn es wirklich nicht so sein sollte wie
beschrieben,bis jetzt bis auf wenige ausnahmen von nicht wissen wie man ein Paket verpackt
habe ich immer alles bekommen,sei es ein dat recorder,eine Stereoanlage eine boombox
oder auch nur walkmans
killnoizer
Inventar
#29980 erstellt: 28. Jan 2014, 06:15
es handelt sich um einen Gitarreneffektgerät ...

ZITAT:
Info zu diesem Artikel
Beschreibung
Mit zehn Modelle einschließlich Verstärker, Röhren-Overdrive und Verzerrung, Antriebskraft Ihnen alle Pedal Sounds, die Sie jemals brauchen werden. Mit seiner Dual-Motor-und A / B-Ausgang ermöglicht Antriebskraft Sie mischen zwei Laufwerken klingt zusammen und schwenken sie zwei Ausgänge. Eine schaltbare Noise Gate und 12 Schrank-Modelle können zu einem der Modelle angewendet werden.


äähmmm jaaa .
Blasterfanjens40
Gesperrt
#29981 erstellt: 28. Jan 2014, 08:17
zwar nicht Hifi aber wer so was drauf hat,den beneide ich echt

http://www.ebay.com/...rksid=p2047675.l2557

http://www.ebay.com/...rksid=p2047675.l2557

leider ist das schon ein ziemlich krasser preis


[Beitrag von Blasterfanjens40 am 28. Jan 2014, 08:24 bearbeitet]
grs8
Stammgast
#29982 erstellt: 28. Jan 2014, 08:31
Schön sieht anders aus und der Preis ist total überzogen, auch wenn er Garantie darauf gibt.
grs8
Stammgast
#29983 erstellt: 28. Jan 2014, 08:37

Cogan_bc (Beitrag #29916) schrieb:

Das Verhalten dieses Anbieters irritiert mich ein wenig:

Er stellt seine Artikel ab 1 Euro ein und lässt die Auktion laufen. Kurz vor Auktionsende storniert er alle Gebote, beendet die Auktion - und stellt den Artikel direkt wieder ein


Der will direkt an Ebay vorbei verkaufen.
Ich hab mal angefragt ob das jetzt eine Auktion wird oder nicht
Antwort:

Warum machen Sie kein akzeptables Angebot?


Der Typ hat schon wieder alle Gebote gelöscht und die Auktion neu gestartet.

Das sind seine kalaydo Anzeigen

Also brauch man bei dem Spinner definitiv nicht zu bieten.
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