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Import aus USA, was beachten+A -A |
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Autor |
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highfreek
Inventar |
#1 erstellt: 25. Aug 2010, 16:17 | ||||
Hallo, habe in EBAY USA ein Gerät ersteigert und per Paypal bezahlt. Was muß ich jetzt beim Import in Bezug auf z.B. Zoll beachten? habe mal gelesen, eigentlich zahlt man keine Mehrwert/Gebühr, es sei den man gibt das falsche an ? Wer macht so was öfter und weiß genaues? Info, mein Kaufpreis: 45 euro + 50 Versand gruß |
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errorlogin
Inventar |
#2 erstellt: 25. Aug 2010, 16:26 | ||||
Beachten mußt Du eigentlich nichts. Wenn Du Glück hast, kommt das Gerät so durch den Zoll, dann mußt Du nichts bezahlen. (sehr unwahrscheinlich) Ansonsten bekommst Du Post vom Zoll, dass Du das Gerät dort abholen kannst. Dann mußt Du dort Mehrwertsteuer (Einfuhrumsatzsteuer) bezahlen. Und zwar für das Gerät und für die Versankkosten. Am besten paypal Zahlnachweis mitbringen, steht aber auch in dem Zollbrief. Dann kommt noch Zoll hinzu. Der Prozentsatz varriiert, je nachdem in welche Kategorie die das Gerät einstufen. |
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Überspannung
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 25. Aug 2010, 16:38 | ||||
Geht auch mit verzollung über DHL. Wenn keine rehcnung beiliegt bekomsmt du posst vom zoll, machst deine angaben und die post kassiert den zoll per nachnahme |
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WinfriedB
Inventar |
#4 erstellt: 25. Aug 2010, 16:53 | ||||
Dürfte aber nur funktionieren, wenn der Verkäufer das Paket per Post (USPS) verschickt. Viele Verkäufer verschicken größere Sachen nur per Kurierdienst (UPS o.ä.). Diese verzollen aber m.W. auch häufig selbst und kassieren dann beim Empfänger. Die Kurierdienste sind allerdings bei Übersee-Versand recht teuer, wird bei größeren Paketen wohl dreistellig werden. Zu beachten ist noch, daß Einfuhrumsatzsteuer (entspricht der Mwst.) und Zoll auf die GESAMTrechnungssumme, d.h. Gerätepreis + Porto, erhoben werden. Insgesamt kann man mit ca. 25 % Aufschlag auf den eigentlichen Verkaufspreis rechnen. Man sollte den Verkäufer nicht dazu überreden, eine niedriger ausgestellte Rechnung beizulegen. Die vom Zoll sind auch nicht blöd und wissen, daß ein Receier mehr als 5 Dollar wert ist. Außerdem kann der Verkäufer mit dem heimischen Finanzamt bekommen. |
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@drian
Inventar |
#5 erstellt: 25. Aug 2010, 17:20 | ||||
Bezahlen Zollwert = Kaufpreis (Deine 50,00 Euro Versandkosten werden dem nicht zugeordnet bei entsprechenden Nachweis!) ZOLLEU 45,00 Euro Abgabensatz 2% = 0,90 Euro EUST 45,90 Euro Abgabensatz 19% = 8,72 Euro Du zahlst an den Zoll 9,62 Euro und fertig |
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assiv8
Stammgast |
#6 erstellt: 25. Aug 2010, 17:24 | ||||
Also mir hat man beim Zoll nur die Mwst auf den kaufpreis gerechnet. Nur bei gewerblichen Käufern müsste auch auf die Porto und Transportkosten Zoll oder Mwst gezahlt werden. Die Aussage ist vom Zollamt Hanau, und ich habe da meine drei Scotts abholen müssen. Also durchaus mal nachfragen wie es sich bei privaten Käufen verhält, vielleicht gehen die Jungs beim Zoll ja immer von gewerbe aus ... Thomas |
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errorlogin
Inventar |
#7 erstellt: 25. Aug 2010, 17:29 | ||||
Also, da habt ihr echt Glück gehabt. Hier in HH mußte ich auch auf den Versand vollen Zoll zahlen. 2% ZOLLEU ist auch sehr niedrig. Hier nur mit Glück zu bekommen. Ich hab da schonmal 9% bezahlt. |
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@drian
Inventar |
#8 erstellt: 25. Aug 2010, 17:41 | ||||
Die Versankosten muss man nachweisen, dabei zählen nicht die an den Versender / Verkäufer gezahlten, sondern die tatsächlichen Versandkosten (meist in Form des Begleitscheins oder des Aufklebers direkt auf dem Paket ausgewiesen). |
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ars_vivendi1000
Inventar |
#9 erstellt: 25. Aug 2010, 17:51 | ||||
Früher habe ich immmer in FFM im Osthafen/Zoll abgeholt. Ebay Beleg dabei und nur auf den Gerätepreis Zoll bezahlt ( zwischen 4-9%) Seit ca. 3 Jahren muss ich am Zollamt Darmstadt abholen. Prozedere ist das Gleiche-aber seit geraumer Zeit sind auch 19% auf die Versandkosten bis EU Grenze fällig. Bei Geräten über 1000€ muss ein Agent zwischengeschaltet sein;der kostet nochmal extra. Weil der Zoll das nicht direkt abrechnen kann/darf nach dortiger Auskunft. Ich habe eh den Eindruck, dass die Zoll-Vorschriften in der Gestalltung/Auslegung einer Eigendynamik unterliegen. |
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errorlogin
Inventar |
#10 erstellt: 25. Aug 2010, 17:51 | ||||
Und dann zahlt man nichts für die Versandkosten? In Konstanz war das auch so, aber hier in Hamburg mußte ich immer blechen. |
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ars_vivendi1000
Inventar |
#11 erstellt: 25. Aug 2010, 17:57 | ||||
Nee Jan bezahlen musst Du auch.Beim letzen Teil waren es zuzüglich 35 Euro an den Agenten. (sitzt im Hauptzollamt Darmstadt-dazu gehört übrigens auch Frankfurt !!! ) |
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Überspannung
Ist häufiger hier |
#12 erstellt: 25. Aug 2010, 18:37 | ||||
@WinfriedB Is richtig, hab bisher alles per USPS bekommen, versandkosten lagen für kleinzeugs teilweise niedriger als innerhalb von deutschland. Der versand bis zum zoll geht auuch deutlich schneller als vom zoll nach hause. Man kann bei USPS etwa 2-5 tage bei zollfreier wahre rechnen, an sonsten etwa 7-10 tage mehr. [Beitrag von Überspannung am 25. Aug 2010, 18:39 bearbeitet] |
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stefan_4711
Inventar |
#13 erstellt: 25. Aug 2010, 18:46 | ||||
Habe bisher vier Geräte im amerikanischen ebay gekauft. Meine Erfahrungen sind wie folgt: - Versand, die beste und biligste Versandart ist USPS Priority Mail. Die Preise hängen vom Gewicht des Paketes ab. Details findet man auf dieser Webseite Country Conditions for Mailing — Germany. Schnell sind die auch, habe am 13.08.2010 einen Sansui AU-777 gekauft und per Paypal bezahlt, heute (26.8.2010) konnte ich das Paket beim Zoll abholen. Versandkosten waren in diesem Fall 125,00 US Dollar. Kurierdienste kann man vergessen weil die viel zu teuer sind. Habe vor zwei Wochen mit einem Kanadier über einen 26Kg schweren Verstärker verhandelt und der Versand via UPS sollte angeblich 609,00 Kanadische Dollar kosten. - Ich habe bisher immer eine Mitteilung erhalten das ich die Pakete beim Zoll abholen soll. Bei den ersten drei Paketen wurde mir die 19% Mehrwertsteuer nur auf den Warenwert berechnet... aber heute habe ich zum ersten mal auch die Versandkosten versteuern müssen. [Beitrag von stefan_4711 am 25. Aug 2010, 19:11 bearbeitet] |
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classic.franky
Inventar |
#14 erstellt: 25. Aug 2010, 18:53 | ||||
ich hab auch alles per USPS vekommen [bestimmt über 10 pakete], eines war ohne zoll quälerei [wartezeiten]. http://www.zolltarifnummern.de/zollgebuehren.php?lang=de
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lyticale
Inventar |
#15 erstellt: 25. Aug 2010, 20:03 | ||||
Ich habe schon vor ca. einem Jahr mal beim Zoll angefragt, warum es lt. unseren Erfahrungen immer wieder zu unterschiedlicher Behandlung bei der Berechnung der EUSt-Betrages (ob nun mit oder ohne Versandkosten) kommt. Möchte jemand die Antwort darauf lesen? |
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errorlogin
Inventar |
#16 erstellt: 25. Aug 2010, 20:20 | ||||
Yes. |
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stefan_4711
Inventar |
#17 erstellt: 25. Aug 2010, 20:38 | ||||
Die Antwort möchte ich auch gerne mal lesen. |
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lyticale
Inventar |
#18 erstellt: 25. Aug 2010, 20:45 | ||||
Meine Frage: Guten Tag, ich habe eine Frage bzgl. der Berechnung des EUSt-Betrages im Zusammenhang mit Versandkosten. Fiktiver Fall: Ich ersteigere eine Ware bei ebay in den USA von einem PRIVATVERKÄUFER, also von Privat an Privat. Warenwert: 100 EUR Versandkosten (DHL-Paket und somit Postverkehr) für mich 60 EUR. Zoll fällt ja in diesem Fall nicht an, da der Warenwert unter der mittlerweile geltenden 150 EUR Freigrenze liegt. Lt. Zollwertberechnung sind die Postgebühren bei NICHTGEWERBLICHEN WARENEINFUHREN nicht hinzuzurechen, sofern diese (....) nicht angemeldet sind. (Artikel 165 Abs. 2 ZK-DVO) Leider führt dieser Abschnitt immer wieder zu Verwirrung. Ich als Sammler von alten HiFi-Geräten und auch meine Sammlerkollegen haben immer wieder unterschiedliche Berechnungen hinsichtlich der Ermittlung des EUSt-Wertes erfahren. Mal wurden auf die 100 EUR 19% erhoben, dann auf 160 EUR (100 EUR Warenwert plus 60 EUR komplette Versandkosten) 19 % erhoben und auch auf 130 EUR (100 EUR Warenwert plus 1/2 der Versandkosten) 19 % erhoben. Gibt es schriftlich verankertes Gesetz oder eine Verordnung, woeindeutig definiert wird, wie im Falle von NICHTGEWERBLICHEN WARENEINFUHREN zu verfahren ist? Wie definiert bzw. unterscheidet der Zoll gewerblich und nicht gewerblich? Was heißt im Zusammenhang der Zollwertberechnung bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren "... nicht angemeldet sind" ? Ich würde mich freuen, wenn sie ein wenig Licht ins Dunkel bringen würde. Gruß XYZ Antwort des Zoll: Sehr geehrter Herr XYZ, Sie haben ein sehr komplexes Thema angefragt, welches tatsächlich immer wieder zu Verwirrung führt. Artikel 165 Absatz 1 ZK-DVO regelt, dass die Gebühren für im Postverkehr beförderte Waren grundsätzlich bis zum Bestimmungsort insgesamt in den Zollwert einzubeziehen sind. Ausgenommen sind davon nur die Postgebühren, die gegebenenfalls im Einfuhrland zusätzlich erhoben werden. Der von Ihnen genannte Artikel 165 Absatz 2 ZK-DVO definiert, wann die Postgebühren nicht in die Zollwertberechnung einfließen müssen: "Diese Gebühren geben jedoch keinen Anlaß zur Berichtigung des angemeldeten Werts bei der Bewertung von Waren, deren Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen." Artikel 165 ZK-DVO bezieht sich ausschließlich auf "Postverkehr". Dabei ist allerdings zu beachten, dass nicht jedes Paket, das durch die DHL transportiert wird, auch "Postverkehr" ist. Postverkehr liegt, vereinfacht geschrieben, nur dann vor, wenn der Beförderer der Sendung im Weltpostvertrag steht. In Deutschland steht nur die Deutsche Post AG im Weltpostvertrag. Somit sind durch DHL beförderte Pakete nur dann Postverkehr, wenn DHL nicht als eigenständige Spedition handelt, sondern als Paketdienstleister im Auftrag der Deutschen Post AG. Nur wenn tatsächlich also auch "Postverkehr" vorliegt, können die Regelnungen des Artikels 165 ZK-DVO überhaupt Anwendung finden. Geht man nun davon aus, dass ein Paket im "Postverkehr" befördert wird, dürfen der Einfuhr darüber hinaus "keine kommerziellen Erwägungen" zugrunde liegen". Es geht also nicht, wie Sie schreiben, darum, ob eine Wareneinfuhr gewerblich ist oder nicht, sondern ob ihr "kommerzielle Erwägungen" zugrunde liegen. Bitte entschudligen Sie, dass ich jedes Wort auf die Geldwaage lege, allerdings ist dies in diesem Fall notwendig, um die komplexe Materie richtig zu verstehen. Der Begriff „keine kommerziellen Erwägungen“ im Sinne des Artikels 165 Absatz 2 ZK-DVO muss anhand des Artikels 1 Nr. 6 ZK-DVO („nicht kommerzielle Zwecke“ definiert werden. Demnach liegen „keine kommerzielle Erwägungen“ vor, wenn die Waren zum einen nur gelegentlich in den freien Verkehr übergeführt werden und zum anderen zum ausschließlichen privaten Ge- oder Verbrauch des Empfängers bzw. der Angehörigen seines Haushaltes bestimmt sind oder als Geschenk überreicht werden sollen. Auf eine Entgeltlichkeit bzw. ein Kaufgeschäft stellt Artikel 165 Absatz 2 ZK-DVO nicht ab. In Ihrem Fall liegen aus meiner Sicht keine "kommerzielle Erwägungen" vor, sodass die Ausnahmeregelung des Artikels 165 Absatz 2 ZK-DVO grundsätzlich in Betracht kommt. Artikel 165 Absatz 2 ZK-DVO regelt aber nicht, dass die Postgebühren bei Sendungen, denen keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen, grundsätzlich nicht mit in die Zollwertberechnung einbezogen werden dürfen. Vielmehr wird lediglich festgelegt, dass die Postgebühren – sofern sie nicht in der Zollinhaltserklärung (CN22/CN23/C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet – nicht in die Zollwertermittlung einfließen sollen. Werden die Postgebühren angemeldet, werden Sie bei der Abgabenberechnung berücksichtigt, werden die Postgebühren nicht angemeldet, werden sie durch den abfertigenden Zöllner auch nicht dem angemeldeten Betrag aktiv hinzuzurechnen, sie bleiben also unberücksichtigt. Es kommt folglich darauf an, ob die Postgebühren angemeldet werden oder nicht. Für mit der Deutschen Post AG beförderte Waren werden Sie bei der Erfüllung der Einfuhrzollförmlichkeiten gemäß § 5 Absatz 2 Zollverwaltungsgesetz automatisch durch die Deutsche Post AG vertreten. Das heißt, die Deutsche Post AG meldet die Einfuhrwaren als Ihr gesetzlicher Vertreter für Sie an. Dass in manchen Fällen die Postgebühren angemeldet werden und in manchen Fällen wiederum nicht, liegt schlicht und ergreifend daran, dass die Deutsche Post AG bzw. die beauftragte DHL nicht einheitlich handeln. Möglicherweise ergibt sich diese Verfahrensweise aus logistischen Zwängen bei der Post. Ihre einzige Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass die Postgebühren stets unberücksichtigt bleiben, ist, die Zollförmlichkeiten selbst zu erledigen. Dazu müssen Sie gegenüber der Deutschen Post AG ausdrücklich erklären, dass Sie die Zollabfertigung für eingehende Postsendungen selbst vornehmen möchten. Die Registrierung als "Selbstverzoller" erfolgt bei der Deutschen Post AG formlos unter folgender Anschrift: Thomas Arnheiter Zentrale Gruppe Internationale Produktion Paket Göteborger Straße 5 67346 Speyer E-Mail: Selbstverzoller@deutschepost.de Alle Sendungen werden danach zu dem für Sie zuständigen Zollamt befördert, bei dem Sie sich selbst um die Zollförmlichkeiten kümmern müssen. Von der Deutschen Post AG erhalten Sie jeweils eine entsprechende Benachrichtigungskarte über das Eintreffen einer Sendung. Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden. --> Hätte ich bloß nicht so genau gefragt! Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag X Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft Carusufer 3-5 01099 Dresden Auskunft für Privatpersonen: Tel.: 0351/44834-510 Fax: 0351/44834-590 E-Mail: info.privat@zoll.de Internet: www.zoll.de Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr Alles verstanden?! Fußnote: Ich war mittlerweile schon wieder mehrfach beim Zoll. Egal, ob die Versandkosten auf dem Paket oder innerhalb der Verkaufsabwicklung herauszulesen war, ich den TARIC-Code in den Zollpapieren angeben lassen habe, usw. Die zugegebenermaßen meist großen Paket will unsere Zollstelle anscheinend prüfen. Eine Verzollung durch DHL hab ich somit noch nicht erleben dürfen. Und fragst du 3 unterschiedlich Zollbeamten, bekommst du auch 3 unterschiedliche ... Und in der Antwort wird versucht zu erklären, was gewerblich/nichtgewerblich oder kommerziell/nichtkommerziell bedeutet. Was nicht wirklich gelingt. Mal telefonisch angefragt wurde mir die Auskunft erteilt: "Kommerziell ist alles, wo Geld fließt." Ein Schelm, der dabei Böses denkt .... |
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errorlogin
Inventar |
#19 erstellt: 25. Aug 2010, 21:41 | ||||
Das ist mit Abstand das Absurdeste was ich seit langem von behördlichen Stellen gelesen habe... [Beitrag von errorlogin am 25. Aug 2010, 21:42 bearbeitet] |
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Neu_Wave
Stammgast |
#20 erstellt: 26. Aug 2010, 10:18 | ||||
Ich habe auch schon oft Sachen vom Zoll abgeholt und jedesmal wird anders ver/gerechnet Ich habe schon für einen höheren Betrag weniger Zollgebühren bezahlt als für einen niedrigeren Betrag obwohl es in beiden Fällen um einen Stereo Receiver gehandelt hat..... Ich habe/hatte das Gefühl, es kommt darauf an wer es gerade bearbeitet und ob Derjenige gerade gut oder schlecht "drauf" ist Auch auf meine Anfrage warum für die gleiche Ware mit gleichem Wert (ungefähr) ich so verschiedene Beträge zahlen muss habe ich auch unterschiedlich Antworten bekommen. Ich hatte das wirklich das Gefühl die wissen selber nicht so genau Bescheid Gruß Bruno |
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TomBe*
Inventar |
#21 erstellt: 26. Aug 2010, 12:56 | ||||
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Siamac
Inventar |
#22 erstellt: 26. Aug 2010, 18:59 | ||||
Bei uns in Baden-Baden erhebt immer nur eine der Beamtinnen die EMwSt auch auf das Porto, die anderen Beamten nicht. Es ist also immer wie russisches Roulette, an wen ich gelange . |
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Überspannung
Ist häufiger hier |
#23 erstellt: 26. Aug 2010, 21:19 | ||||
Ich rechne immer mit 19% vom gesamtbetrag, wenn es doch weniger ist kann ich mich drüber freuen. Bisher ging nur eine sendung ohne was durch, war aber auch ein winziges päckchen mit einer CPU drinn für 20$, hätte ich die in deutschland bestellt währe ich 120€ los geworden. |
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Siamac
Inventar |
#24 erstellt: 26. Aug 2010, 21:25 | ||||
Bei mir kam mal ein Sansui G-871 Receiver direkt an die Haustür - ohne Zollkosten. Der Receiver war riesig und noch größer das Paket |
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ars_vivendi1000
Inventar |
#25 erstellt: 27. Aug 2010, 08:27 | ||||
... die ganze Importchose ist oft wie ein Zufallsgenerator, was die Kosten betrifft. Neulich hatte ich von HIFIDO ein Paket-Donnerstag in Tokyo abgesandt am Montag bereits bei mir vor der Tür mit EMS(Japanpost) und hier per DHL ausgeliefert |
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errorlogin
Inventar |
#26 erstellt: 27. Aug 2010, 10:57 | ||||
Da kannst Du die Gute ja mal fragen, wann sie dienstfrei hat... Aber stimmt, es ist Glück oder Pech, einfach nur Willkür und russisches Roulette, was die da machen. |
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assiv8
Stammgast |
#27 erstellt: 27. Aug 2010, 19:00 | ||||
Ich kann natürlich nur über meine Erfahrungen mit dem Zollamt Hanau berichten.Dort hat man mich gefragt was für ein Artikel in dem Paket ist, und ob es gewerblich ist. Ich hatte die Ebayseite meines Kaufs ausgedruckt und vorgezeigt. Den da angezeigten Kaufpreis nahm der Zoll für seine Berechnung zugrunde. Von Zoll oder Steuer auf die die Transportkosten war keine Rede, da ja nicht gewerblich. Behörden sehen immer gerne etwas Schriftliches, deshalb einfach Ebay Seite drucken und als Nachweiss mitnehmen!Kommt immer gut an. Ausserdem steht beim Auktionspreis ja meistens nichts vom Porto... Thomas ( |
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errorlogin
Inventar |
#28 erstellt: 28. Aug 2010, 09:08 | ||||
Ja, ich hatte die ebay Seite mit, trotzdem mußte ich immer aufs Porto Zoll bezahlen. ...der Zollbeamte erklärte mir noch, dass das Porto sich ja eigentlich aus zwei Teilen zusammensetze. Ein Teil für die amerikanische Post, ein Teil für die deutsche Post. Eigentlich müßte man nur auf einen Teil Zoll bezahlen (auf welchen weiß ich nicht mehr) da man das aber nicht 50% zu 50% aufteilen könne und die Kosten für die jeweilige Seite nicht nicht mehr zu ermittlen seien, müßte ich auf den vollen Portobetrag Zoll zahlen!!! Meiner Meinung nach ist das reine Willkür! Soviel dazu. |
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Neu_Wave
Stammgast |
#29 erstellt: 28. Aug 2010, 09:40 | ||||
sehe ich genauso.. Gruß Bruno |
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assiv8
Stammgast |
#30 erstellt: 28. Aug 2010, 15:13 | ||||
Ja, dann ist die ganze Verzollerei wohl immer Auslegungssache des Zöllners mit dem man gerade zu tun hat,echt richtig ärgerlich Thomas |
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Neu_Wave
Stammgast |
#31 erstellt: 28. Aug 2010, 15:17 | ||||
Genau das Gleiche wie beim TÜF. .... |
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highfreek
Inventar |
#32 erstellt: 31. Aug 2010, 15:12 | ||||
hallo, nochmal Danke für eure Anregungen! der Versender hat mir den shipping code gesand, weiß jemand mit welchem Unternehmen er versendet hat: CP24....1341US zur Sendungsverfolgung! Danke und gruß [Beitrag von highfreek am 01. Sep 2010, 16:30 bearbeitet] |
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lyticale
Inventar |
#33 erstellt: 31. Aug 2010, 17:44 | ||||
USPS: Sendungsverfolgung Wenn das Gerät deutschen Boden erreicht hat, kannst du mit dem Trackingcode dein Paket über DHL verfolgen. |
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classic.franky
Inventar |
#34 erstellt: 31. Aug 2010, 20:50 | ||||
jetzt können wir es alle verfolgen
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db_powermaster
Hat sich gelöscht |
#35 erstellt: 31. Aug 2010, 21:25 | ||||
werd mich da mal einhacken und die Zustelladresse ändern . was ist denn drin, im Paket? VG Sascha |
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db_powermaster
Hat sich gelöscht |
#36 erstellt: 31. Aug 2010, 21:26 | ||||
gerade gesehen. dann lass ichs |
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Überspannung
Ist häufiger hier |
#37 erstellt: 31. Aug 2010, 22:29 | ||||
Die sensungsverfolgung von USPS bleibt gerne mal hängen, hatte schon packete an der haustür die angeblich noch in NY herum liegen, also nicht so viel drauf geben was da steht [Beitrag von Überspannung am 31. Aug 2010, 22:30 bearbeitet] |
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highfreek
Inventar |
#38 erstellt: 01. Sep 2010, 16:31 | ||||
Natürlich nur alte Hifi Zeitungen |
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sound_of_peace
Inventar |
#39 erstellt: 11. Sep 2010, 21:08 | ||||
Mal ne doofe Frage: Woher wissen die beim Zoll denn, ob du von einem Kumpel ein Gerät nicht einfach geschenkt bekommen hast? Musst du dann mit dem Ebayausdruck zum Zoll oder wie darf ich das verstehen? |
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TomBe*
Inventar |
#40 erstellt: 11. Sep 2010, 23:52 | ||||
Die müßen immer einen Versicherungswert angeben. Der Versender verschickt dann als "Gift"/Geschenk. Dementsprechend sinkt der Versicherungswert auf 1 - 50 Dollar. Kein Zoll aber bei Schaden/Verlust schaust du in die Röhre. Edit meint es funzt, aber man schläft nicht so gut bis das Teil da ist [Beitrag von TomBe* am 12. Sep 2010, 00:02 bearbeitet] |
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HisVoice
Inventar |
#41 erstellt: 17. Sep 2010, 11:20 | ||||
So ,jetzt hat es mich auch "erwischt" ........ Die Tage einen Amp in Amiland gekauft ,und nach 5 Tagen (ab Versand Datum ) lag die Benachrichtigung im Briefkasten ,das das Paket beim Zoll in Darmstadt abgeholt und verzollt werden dürfte Da ich ja mit viel interesse diesen Thread verfolgt habe ,war es klar ,das das zum Russisch Roulette mutieren könnte (werden jetzt die Versandkosten mit ein berechnet ,oder nicht) Also frisch ans Werk ,mir einige Argumentationsgrundlagen schriftlich "zurecht gelegt" und den unschlagbaren Tip eines Forums Mitgiledes beherzigt................. und siehe da es wurden nur die reinen Artikelkosten in die Steuerbewertung eingerechnet Es geht anscheinend auch "anders" Grüße Martin [Beitrag von HisVoice am 17. Sep 2010, 11:27 bearbeitet] |
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db_powermaster
Hat sich gelöscht |
#42 erstellt: 17. Sep 2010, 11:29 | ||||
Gude Martin, kannst Du mal genauer sagen, welche "Argumentationsgrundlagen" das waren und den unschlagbaren Tipp wüsst ich auch gern. Danke schonmal im Voraus. VG Sascha |
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Neu_Wave
Stammgast |
#43 erstellt: 17. Sep 2010, 11:41 | ||||
Hallo Martin, ja das würde mich auch sehr interessieren ... Bitte so genau wie möglich erläutern. Danke im Voraus Gruß Bruno |
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HisVoice
Inventar |
#44 erstellt: 17. Sep 2010, 18:10 | ||||
Hallo Sascha und Bruno Da habe ich mich jetzt doch ein wenig "missverständlich" ausgedrückt Ich hatte mir vorbereitend ,mit schriftlich Notizen eine Argumentationskette zu recht gelegt ,wie ich dem Beamten überzeuge das es sich um kein Gut handelt dem man „ kommerzielle Erwägungen “ zugrunde legen kann ,das Problem ist natürlich das der Paragraph ,der dies regelt eine Lachnummer ist ,und eigentlich in beide Richtungen ausgelegt werden kann Aber das mußte ich nicht ,da derjenige der das bearbeitet hat ,meiner Meinung ,ohne Rückfragen sofort folgte (soll heißen er nahm den Ebay Ausdruck ,und legte ohne mein zu tun ,nur den Kaufpreis als zu verzollend fest )
Das war alles ...............bis auf das der Amp durch eine vollkommen un zu reichned Verpackung natürlich nur noch a peace of junk ist Aber das ist eine andere Geschichte bzw ein anderer Thread ,und ich muß jetzt erst mal meine Wut auf den VK in den Griff bekommen. Grüße Martin [Beitrag von HisVoice am 17. Sep 2010, 18:12 bearbeitet] |
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Neu_Wave
Stammgast |
#45 erstellt: 18. Sep 2010, 01:06 | ||||
Hallo Martin, Danke für diese ausführliche Beschreibung.... Das der Amp wegen nicht ausreichender Verpackung "beschädigt" (?) ist, das ist nicht so erfreulich Ich hoffe er ist bereit mit dem Kaufpreis runter zu gehen oder ihr kommt zu einer anderen Einigung Drück Dir die Daumen, Gruß Bruno |
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highfreek
Inventar |
#46 erstellt: 18. Sep 2010, 10:02 | ||||
hallo, #gestern durfte ich den Carver beim Zoll in koblenz abholen. Bei mir wurde der Kaufpreis und der Versand mit den 19 % beaufschlagt. Am Schalter hing ein Zettel mit den neusten Bestimmungen wo dieses MwSt System extra aufgeführt war sogar mit Beispielrechnungen versehen war! Ekpunkte: bis 22 euro Verkaufspreis ohne jeden Aufschlag ab 22-150 VK mit 19% MwSt darüber mit Extra Zoll belegt in meinem Fall waren es lediglich 17 Euro nochwas da VK + VS = 96 Euro. allerdings hat das Zoll Amt Schei..gebaut und die Benachrichtigung an die falsche Empfänger Adresse gesendet, so das es 7 Tage gedauert hat, bis die Benachrichtigung bei mir zuhaus ankam...... Um ein haar (3 Tage mehr)wäre das Paket als unzustellbar zurückgegangen, - ich wäre dann warscheins geplatzt- obwohl schon ein Nachforschungsantrag bei DHL lief......Schna..ch..nasen gruß [Beitrag von highfreek am 18. Sep 2010, 10:06 bearbeitet] |
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xtimobx
Stammgast |
#47 erstellt: 20. Sep 2010, 07:47 | ||||
Könnt ihr mir vielleicht auf die Schnelle sagen, mit welchem Unternehmen man am besten aus USA nach Deutschland verschicken lässt und was ein 14kg schwerer Tuner dann ca. kosten sollte. In der Auktion sind 132$ angegeben, das halte ich für zu viel. Ein vergleichbares Paket würde mit DHL von Deutschland nach USA ca. 65€ kosten. [Beitrag von xtimobx am 20. Sep 2010, 07:53 bearbeitet] |
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classic.franky
Inventar |
#48 erstellt: 20. Sep 2010, 07:53 | ||||
USPS! |
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xtimobx
Stammgast |
#49 erstellt: 20. Sep 2010, 07:55 | ||||
Da komme ich trotzdem nach der Preisliste auf weit über 100$...Ist das normal? |
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classic.franky
Inventar |
#50 erstellt: 20. Sep 2010, 08:21 | ||||
wie viel wiegt das teil den? |
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xtimobx
Stammgast |
#51 erstellt: 20. Sep 2010, 08:39 | ||||
Ach ich Blödmann, hab michs chon gewundert, warum der so schwer sein soll. Hab mich verguckt. Es geht um einen Kenwood KT-7300...Keine Ahnung wie schwer der ist. Die Angabe finde ich leider in den Prospekten nicht. |
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