ich brauche HILFE

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genaden
Neuling
#1 erstellt: 03. Feb 2012, 23:04
Hallo Freunde
Ich erzähle kurz meine nicht so lustige Geschichte.
Ich habe bei Ebay verkauft ein FISHER Stereo-Doppelcassettendeck CR-W223R, in einem gutem zustand mit dem Geräte-Pass. Und ich war überraschend von der Antwort von dem Käufer:
hallo und danke für die schnelle lieferung.

ich erwarte die rücknahme des von mir ersteigerten artikel.
gründe:
dieses gerät ist nicht zertifiziert weder CE noch VEDE zeichen. folgedessen, darf es in deutschland nicht betrieben werden. dieses gerät wurde nach auskunft der firma fisher (deutschlad) nur für den export in asiatische länder produziert und vertrieben.
dies haben sie in ihrem angebot verschwiegen (ich gehe davon aus, dass sie es nicht wussten. der betrieb dieser anlage ist nicht nur gefährlich sondern auch verboten.

…sehr lustig, aber ich habe jetzt große Probleme mit dem Ebay.
highfreek
Inventar
#2 erstellt: 04. Feb 2012, 09:22
nun ja, spinner gibt es leider immer mehr in ebay.

Ebay selbst wird nicht viel machen, keine Angst so schnell sperren die keinen.
Kann aber verstehen wenn deine Nerven schonen willlst, hatte auch schon ähnliche Sachen.

Da bleibt dan nur der Versuch einer Einigung,

ABER:

auf KEINEN Fall solltest du eine Preisminderung annnehmen, darauf ziehlen manche Käufer mit solchen Mails ab!

Biete Ihm Rücknahme an, wen er die 2 x Versandkosten trägt, da nur ER ein Problem mit der fehlenden Norm hat

also DU keinen Verlust machst!

Wenn er darauf nicht ein geht.....Pech für IHN

Warscheinlich hat sich die Sache dann auch erledigt!

gruß
xutl
Inventar
#3 erstellt: 04. Feb 2012, 09:37
Dazu ist nicht mal sicher, daß Du auch Dein Gerät zurückbekommst.

Ich kennzeichne meine verkauften Artikel immer unauffällig.

Ein Hinweis darauf wirkt manchmal Wunder.

Von wieviel € reden wir hier denn?
5, 15, 50?

Laß Dich auf nichts ein.
Mit der Roten kann man gut leben.
Mußte halt gut kommentieren.

Rein rechtlich hast Du Anspruch, daß Dir Dein Käufer das Gerät aus seine Kosten zur Überprüfung zusendet.
Nimmst Du das Teil zurück, mußt Du dem Käufer auch 2x die Versandkosten ersetzen.

Wie lange ist das her?
Compu-Doc
Inventar
#4 erstellt: 04. Feb 2012, 13:41
Auf Buchtspielereien dieser coleur würde ich mich garnicht erst einlassen.

Der Käufer!!! soll´s auf seine Kosten zurückschicken.

Wenn er bockt, bockst Du halt auch!

Eine neg. Bewertung ist unfein, selbige kannst Du aber getrost einstecken und das Spektakel auf Deiner "mich-Seite" (oder wie die auch immer heißt) kurz den anderen Buchtnutzern darlegen.

Auch hast Du das Recht, den Käufer in einer (ausschließlich pos. und neutralen) Bewertung zu "kommentieren".
Wie wäre es im Zweifelsfall mit:

VORSICHT ! ! ! niewieder Geschäfte mit diesem eBayer, meine mich-Seite klärt auf: VORSICHT ! ! !


[Beitrag von Compu-Doc am 05. Feb 2012, 12:29 bearbeitet]
highfreek
Inventar
#5 erstellt: 05. Feb 2012, 09:16
.....leider erfärt man hier NIE wie es ausgeht
gruß
WAmpere
Stammgast
#6 erstellt: 05. Feb 2012, 11:41
Als Privatperson kann ich ich doch kaufen und verkaufen was ich möchte, ob mit "Prüfzeichen" oder ohne. Das einzig Wichtige ist die bestandenen Funkentstörprüfung der "Deutschen Post" bei älteren Geräten, wenn ich diese auch in Deutschland betreiben möchte.
Und warum sollte ein "privater Verkäufer" dem "Käufer" die Versandkosten ersetzen?


[Beitrag von WAmpere am 05. Feb 2012, 11:45 bearbeitet]
thw-62
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 05. Feb 2012, 12:14
Frage mal hier im Forum nach ob noch einer eine Bedienungsanleitung hat.
Das CE-Zertifikat kann auch dort oder als Beipackzettel dabei sein.
Das steht auf der CE Seite im Netz.

"Die Kennzeichnung kann entweder am Produkt selbst oder an einem an dem Produkt angebrachten Herstellerschild angebracht werden. Sollte das aufgrund der Beschaffenheit des Produkts nicht möglich sein, kann die CE-Kennzeichnung stattdessen an der Verpackung und/oder auf eventuell vorhandenen Begleitdokumenten angebracht werden."
Compu-Doc
Inventar
#8 erstellt: 05. Feb 2012, 12:33
Das alles ist doch überhaupt nicht Gegenstand der Debatte.

Ich verkaufe doch was in der Bucht "wie beschrieben/gesehen/abfotografiert!!!

Ob da jetzt Prüfzeichen/Zertifikate, o.ä. vorhanden sind, oder nicht, soll/muß der Intertessent/Käufer dem Auktionstext/Fotos entnehmen.

Man kann doch nicht alles idiotensicher anpreisen!
thw-62
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 05. Feb 2012, 13:29
War mal bei Ebay.
Hast du noch ein anderes Bild vom Tape auf dem man das Blatt auf dem Gerät besser sieht ?
Könnte so ein Beipackzettel mit CE Erklärung sein.
Wegen der neg. Bewertung würde ich Ebay einschalten und löschen lassen.
schraddeler
Inventar
#10 erstellt: 06. Feb 2012, 08:46

genaden schrieb:
dieses gerät ist nicht zertifiziert weder CE noch VEDE zeichen. folgedessen, darf es in deutschland nicht betrieben werden. dieses gerät wurde nach auskunft der firma fisher (deutschlad) nur für den export in asiatische länder produziert und vertrieben.
dies haben sie in ihrem angebot verschwiegen (ich gehe davon aus, dass sie es nicht wussten. der betrieb dieser anlage ist nicht nur gefährlich sondern auch verboten.

Diese Aussage entbehrt jeglicher Grundlage, ich darf selbstverständlich auch nicht VDE-geprüfte Geräte betreiben! Warum das gefährlich oder verboten sein soll weiß wohl nur der Ebayer .

gruß schraddeler
ZeeeM
Inventar
#11 erstellt: 06. Feb 2012, 12:55

WAmpere schrieb:
Als Privatperson kann ich ich doch kaufen und verkaufen was ich möchte, ob mit "Prüfzeichen" oder ohne.


Da wäre ich mir nicht so sicher.
Wenn du privat was ohne CE verkaufst und dem Käufer fakelt durch das Gerät die Bude ab, dann haste ein Problem.
highfreek
Inventar
#12 erstellt: 06. Feb 2012, 13:11
jetzt macht dem Verkäufer mal keine Angst!

soweit ICH in Erinnerung habe, wurde das Tape zu einer Zeit produziert, als es nur eine FTZ norm gab.

CE oder sonst was kannte keiner, oder?

Soll jetzt jedes Gerät nachträglich geprüft werden?

Plödsinn, der Käufer will nach meiner Einschätzung nur eine Minderung oder Wandel rausschlagen, warum auch immer.......

Und selbst wenn es damals schon eine Norm gab, na und?
Wäre nicht das erste Gerät wo auf der Rückseite Aufkleber entfernt wurden!

Gefärdung durch geräte ohne CE Norm und das von einem Nahmenhaften Hersteller,
m. Erachtens: völliger Quatsch
US oder Japan Geräte gibt es hier in D. doch genug, und brennen die alle etwa ab?
Oh- Gott mein Carver werde Ihn direkt vom Netzadapter abklemmen........



gruß


[Beitrag von highfreek am 06. Feb 2012, 13:14 bearbeitet]
Schnuckiputz
Stammgast
#13 erstellt: 07. Feb 2012, 07:40

ZeeeM schrieb:

Da wäre ich mir nicht so sicher.
Wenn du privat was ohne CE verkaufst und dem Käufer fakelt durch das Gerät die Bude ab, dann haste ein Problem.


Ein rechtliches Problem gäbe es nur dann, wenn der Verkäufer im Angebot zusichert, das Gerät habe ein CE Prüfsiegel,es dann aber ohne CE liefert. Dann würde dem Gerät eine zugesicherte Eigenschaft fehlen, was u.U. zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt oder den Kaufvertrag unwirksam machen würde.

Wird CE im Angebot nicht zugesichert, kann vom Käufer das Fehlen von CE auch wohl kaum erfolgreich gerügt werden. Das ist so wie bei einem alten Auto. Wenn der Verkäufer nicht zusichert, es erfülle die Voraussetzungen für die grüne Abgasplakette (Feinstaub etc.), kann der Käufer sich hinterher auch nicht beschweren, daß er keine grüne Plakette bekommt.

Man darf auch fragen, wieso der Käufer sich nicht vor Ersteigerung durch Nachfrage Gewißheit verschaffte, ob das Gerät mit oder ohne CE-Siegel verkauft wird ... wenn ihm denn dieses eh ziemlich nutzlose Siegel tatsächlich soooo wichtig ist! Ich sehe den Vorgang eher als netten Versuch der Verarschung des Verkäufers, evtl. mit dem Ziel eines nachträgl. Preisnachlasses. Ich würde also kurz und knackig mitteilen, daß CE nicht zugesichert gewesen sei und exakt das Gerät geliefert wurde, was auch angeboten wurde.
Soundy73
Inventar
#14 erstellt: 07. Feb 2012, 08:22
Hallo erstmal, von mir kommt die rechtliche Seite zu Privatverkäufen.

Ich denke nicht, dass es einer Privatperson zugemutet werden kann, für ein Gerät, dass vor der Erlassung der CE-Richtlinien vertrieben wurde, eine solche Zertifizierung durchzuführen. Die meisten wären dazu (siehe Bestimmungen) auch nicht in der Lage.
Gleiches gilt für die BGV-A3-Prüfung. Der Betreiber eines solchen Gerätes ist für den ordnungsgemäßen elektrischen Zustand der elektrischen Anlage/des elektrischen Gerätes zuständig und haftet dafür. In diesem Fall der Käufer.


[Beitrag von Soundy73 am 07. Feb 2012, 08:23 bearbeitet]
highfreek
Inventar
#15 erstellt: 07. Feb 2012, 08:48
danke für den Link!
Jetzt wissen wirs genau, wenn man es schafft alles zu lesen und zu versrtehen



tya,- leider meldet sich der Thread ersteller nimmer.........wie üblich.....
Soundy73
Inventar
#16 erstellt: 07. Feb 2012, 09:27
Ja meins ist das auch nicht, das Rechtsverdreherdingens. Aber das muss ja immer eindeutig formuliert werden, klingt ständig "gestelzt".
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