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Denon POA 8000 !!!+A -A |
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Autor |
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LeLaLa
Ist häufiger hier |
18:27
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#101
erstellt: 16. Jan 2006, |
und in ebay habe ich eben nicht barzahlung bei abholung angegeben! nach den ebayrichtlinien bin ich im recht! hätte er sich vorher informiert wäre der stress niemals aufgetreten! desweiteren schaue ich mir meine artikel vor einem gebot an und nicht hinterher, da der KAUFVERTRAG dann schon rechtsgültig ist!! |
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Anbeck
Inventar |
18:28
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#102
erstellt: 16. Jan 2006, |
Und schon wird das Forum breit getreten ![]() |
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andisharp
Hat sich gelöscht |
18:33
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#103
erstellt: 16. Jan 2006, |
Man sollte sich doch wohl gütlich einigen können. Wo ist das Problem, die fehlende Endstufe nach Köln zu schaffen. Der Käufer kann sich dann vom ordnungsgemäßen Zustand der Ware überzeugen und alle sind glücklich. 1.800 Euro sind schließlich kein Pappenstiel. Wäre ich der VK hätte ich damit niemals ein Problem. |
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LeLaLa
Ist häufiger hier |
18:34
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#104
erstellt: 16. Jan 2006, |
ja sorry ich wollte hier nur infos.. wenn der käufer sich nicht vorher meine angaben durchliest, kann ich auch nix für. |
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Anbeck
Inventar |
18:36
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#105
erstellt: 16. Jan 2006, |
LeLaLa Ausserdem hast du auch nicht angegeben das sich die Geräte am 2 verschiedenen Orten befinden. Also versucht es doch im guten und es kann doch sein das beide noch glücklich werden! ![]() [Beitrag von Anbeck am 16. Jan 2006, 19:17 bearbeitet] |
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funny1968
Hat sich gelöscht |
20:22
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#106
erstellt: 16. Jan 2006, |
Habe auch schon mal so einiges versteigert. Die wenigsten Artikel wurden verschickt. Das meiste, auch der kleinste Scheiß, wurde abgeholt. Die Leute kamen überall her, obwohl ich wirklich nicht besonders zentral wohne. Man muß als Ebayer damit rechnen, das man Besuch erhält.... |
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Duncan_Idaho
Inventar |
22:45
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#107
erstellt: 16. Jan 2006, |
Vorschlag: Beide teilen sich die Kosten für die Heranschaffung des Nürnberger Monos. Der Käufer kann dann die Dinger in Augenschein nehmen, muß nur einen geringen Betrag vorab überweisen und bei voller Funktionstüchtigkeit der Geräte gibt es die Kohle bar auf die Kralle... Wäre ein faires Geschäft. Alles andere ist Kindergarten.... ![]() Bitte mal einen Link zur Auktion..... [Beitrag von Duncan_Idaho am 16. Jan 2006, 22:47 bearbeitet] |
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fritzmüller
Ist häufiger hier |
23:06
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#108
erstellt: 16. Jan 2006, |
![]() also mal ganz im ernst, bei dem verkaufserlöß dürfte es ja kein problem sein, den 2. amp zu dir zu schicken und der käufer kann ihn selbst abholen und sich vom ordnungsgemäßen zustand überzeugen. das gebietet schon die normale fairness und sollte bei diesem preisniveau normal sein ... ![]() |
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lump
Ist häufiger hier |
00:50
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#109
erstellt: 17. Jan 2006, |
Nun, wie ich sehe hat das Problem die Öffentlichkeit erreicht. Da man soetwas offensichtlich nicht thematisieren darf, viel Glück allen bei ihren Ebay käufen... Ich bin jedenfalls der Meinung, dass sich eine gewisse Etikette in dieser Preisklasse von selbst versteht. Wer Mißtrauen säht, wird noch größeres ernten. Wer dafür kein Verständnis hat, bekommt von mir ganz sicher keine 1880 Euro "vorab". Jeder der mein Verhalten hier unangemessen findet, der sollte noch einmal aufmerksam diesen Thread lesen. Leider darf ich die Korrespondez hier nicht veröffentlichen, aber der Stil lässt sehr zu wünschen übrig und schafft ganz sicher kein Vertrauen. Beide haben wir Fehler gemacht. Ich habe nicht vorher gefragt, ob ich die Geräte abholen kann, da ich es voraus setzte. Die Dame hat in diesem Thread geschrieben, dass sie gar nichts von den Geräten versteht und in ihrer Auktion steht, dass der Artikelstandort "Köln" ist und die Geräte tadellos funktionieren. Nun stellt sich heraus, dass Sie nur ein Gerät beschreiben konnte. Wenn ich also die Geräte beide in Köln betrachten und testen kann, so werde ich selbstvertändlich den Betrag zahlen. Aber mehr auch nicht. Um weiteres "breittreten" zu vermeiden, werde ich von weiteren Beiträgen an dieser Stelle Abstand nehmen. |
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Hüb'
Moderator |
07:40
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#110
erstellt: 17. Jan 2006, |
Halte ich für einen sehr fairen Vorschlag! In dieser Preisklasse sollte Abholung selbstverständlich sein. Wer setzt mal einen Link auf die Auktion? Grüße Frank |
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Schwergewicht
Inventar |
07:54
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#111
erstellt: 17. Jan 2006, |
jerrrry
Stammgast |
08:15
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#112
erstellt: 17. Jan 2006, |
Also, ich lese auch aus der Artikelbeschreibung , dass sich zwei Amps in Köln befinden... Schick doch einfach mal eine Mitteilung an ebay, die sind in letzter Zeit recht schnell bei der Hand ,wenn es um sowas geht.. |
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bothfelder
Inventar |
08:19
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#113
erstellt: 17. Jan 2006, |
Hi! Meine Meinung! Standort: Köln, also nehm' ich mit dem Verkäufer Kontakt auf zwecks persönlicher Abholung und regle dabei auch das Finanzielle. So einfach ist das. Andre ![]() |
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Schili
Hat sich gelöscht |
09:17
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#114
erstellt: 17. Jan 2006, |
Upps..gerade auf diesen Thread gestossen... Alles sehr unglücklich gelaufen... Nun , ich könnte folgendes Angebot machen: (Habe ich es überlesen, oder hat Lump noch nicht erwähnt, wie weit entfernt er von Köln wohnt?-das Profil gibts nicht her...) Als Kölner könnte ich mich vom tatsächlichen Vorhandensein( ![]() Es geht hier 1. um einen Batzen Kohle und 2. wäre es ja wohl wirklich schade, wenn das Geschäft letzendlich an einem Mix aus Mißverständnis, Bockigkeit und fehlender Kommunikation scheitern würde... (Kurzes offtopic: Auch wenns, verm. Keinen interessiert: Bei einer derartigen Verkaufssumme würde ICH als Verkäufer selbstverständlich das Porto übernehmen...) Gruß, Schili ![]() |
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Anbeck
Inventar |
09:18
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#115
erstellt: 17. Jan 2006, |
Hallo,
Und was ist wenn sich rausstellt das das 2. Gerät sich nicht in den Zustand befindet wie der 1. beschrieben ist hat lump die A...karte! Ich meine gut man solle den Teufel nicht an die Wand malen aber wenn doch? mfg Andy |
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Anbeck
Inventar |
09:19
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#116
erstellt: 17. Jan 2006, |
Hallo,
genau! |
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Dualese
Inventar |
13:30
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#117
erstellt: 17. Jan 2006, |
Nur mal so als "alter" eBayer... 1.) Wer solche Geräte mit diesem Preisniveau OHNE Möglichkeit der Selbstabholung = Überprüfung anbietet, dem sollte man grundsätzlich misstrauen ! 2.) Wer solche Geräte dann trotzdem ersteigert OHNE VORHER mit dem Verkäufer alle Unsicherheiten abzuklären, hat (leider) selbst die Axxxkarte gezogen ! Für alle diese Funktionen gibt´s bei eBay entsprechende Regeln & Hilfsmittel, die halt sowohl Anbieter als auch Käufer oft nicht nutzen. Manchmal steht hinter einer derart "strubbeligen" Artikelbeschreibung (wie gleich zu vermuten) halt so eine herzergreifend schlimme Familiengeschichte wie in diesem Fall, wo scheinbar keiner irgendeine Ahnung von irgendwas hat, nicht auszudenken was passiert wenn die "flotte Mucke-Maus" LeLaLa eines Tages mal eine Immobilie erbt ![]() Vielleicht ist ja aber auch @lump ein solcher und verkauft als eBay "textil-frosch" mit Privat-Profil niedliche französische Top´s o.ä. an flotte Mucke-Mäuse ![]() Es gibt doch kaum was schöneres als "Verschwörungstheorien" ![]() Grüße vom flachen Niederrhein Dualese |
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lolking
Inventar |
14:38
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#118
erstellt: 17. Jan 2006, |
Ich würde ebenfalls nicht eine derartige Geldsumme überweisen, ohne die Geräte vorher getestet zu haben. Es ist schlichtweg eine Frechheit dem Käufer die Abholung zu verweigern, zumal sich die Verkäuferin als wenig bis gar nicht kompetent erwiesen hat. Wer garantiert denn, dass der Verstärker ordentlich verpackt wird? Und dann erst das Gerät aus Nürnberg??? Naja, wenn ich mir Lumps Signatur so ansehe, darf man wohl davon ausgehen, dass ihm das doch nicht soviel ausmachen wirde ![]() Bei einem derart hohen Verkaufserlös ist es sicherlich möglich, den Verstärker aus Nürnberg beizuschaffen und dem Käufer zur Abholung/funktionstest bereitzustellen oder? |
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LeLaLa
Ist häufiger hier |
14:52
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#119
erstellt: 17. Jan 2006, |
Zitat Ebay-Sicherheitsabteilung: Hallo Frau Haupt, ws tut mir leid, dass Sie Probleme bei der Abwicklung einer Ihrer Auktionen haben. Mein Name ist Antje Fuchs. Grundsaetzlich sind Handelspartner nach Ablauf der Auktion verpflichtet, die Transaktion gegen Hoechstgebot vollstaendig durchzufuehren. Wenn der Kaeufer ein Gebot abgibt, akzeptieren er dadurch die genannten Bedingungen des Verkaeufers. In Zweifelsfaellen empfiehlt es sich grundsaetzlich, vor Gebotsabgabe die exakten, unmissverstaendlichen Bedingungen vom Verkaeufer per E-Mail zu erfragen. .. Der Käufer hat sich vor dem Gebot zu erkundigen! Über Zustand Funktion etc.. |
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andisharp
Hat sich gelöscht |
14:56
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#120
erstellt: 17. Jan 2006, |
Wo ist das Problem?? Wieso gibst du dem Käufer keine Gelegenheit, die Ware zu prüfen? Dafür gibt es überhaupt keinen nachvollziehbaren Grund. Vor Gericht kämst du mit deinem Verhalten auch niemals durch. |
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LeLaLa
Ist häufiger hier |
15:11
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#121
erstellt: 17. Jan 2006, |
kla er ist auf meinen kaufvertrag eingegangen!(nur versand) er hätte sich vor dem gebot überzeugen können! nach dem gebot ist der vertrag rechtsgültig! er sollte sich zuerst die ebay richtlinien durchlesen dann mitbieten! |
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TakeTwo22
Hat sich gelöscht |
15:14
![]() |
#122
erstellt: 17. Jan 2006, |
@LeLaLa... ...grundsätzlich verstehe ich das ganze Problem und die Ursachen nicht, offensichtlich kannst Du aber selber keine verwertbaren Argumente liefern! Du berufst Dich hier spitzfindig auf einen Text in Deiner Beschreibung, Du eröffnest einen Thread in dessen Verlauf Du Dich selber mit der Art Deiner Frage- und Gesprächsführung unglaubwürdig machst und zu guter Letzt zitierst Du einen Aussage von Ebay, die ebenso eine Eigenproduktion aus Deiner Feder sein könnte weil sich der Text durch nichts verifiziert! Nun mal auf den Kern der Sache reduziert: Du hast 2 dieser Denon und bist deren rechmäßige Eigentümerin? Du willst diese Geräte verkaufen? Ein Block steht in Köln und einer in Nürnberg? Gut...der Käufer möchte gerne die beiden Verstärker in Köln anholen, das sollte Dich freuen, denn Du musst Dich nicht um die Verpackung kümmern und die schweren Pakete nicht zum Versand schleppen! Ich zitiere Dich:
Es ist doch im Endeffekt rein aufwandstechnisch Jacke wie Hose: Der Denon aus Nürnberg muss verpackt und verschickt werden! Entweder zu Dir oder zum Verkäufer...ist vollkommen wurscht, oder?! Nun schreibst Du, daß der Käufer ja gerne auch abholen darf (siehe das zitierte Posting oben!), also kann er doch auch den zweiten Verstärker bei Dir abholen, wenn er denn aus Nürnberg eingetroffen ist! Da Du ja, wie Du selber sagst, ehrlich bist und keinen übervorteilen möchtest beantworte doch einfach mal ganz simpel die folgende Frage, und bitte: Keine Polemik wie in den vorherigen Antworten! Wo ist für Dich das Problem, wenn Du beide Monos bei Dir bereitstellst und dann einen Termin zur Abholung vereinbarst? Ganz ehrlich: Bei einem Verkäuferverhalten, wie Du es an den Tag legst, würde ich es auf einen Streit vor Ebay UND vor Gericht ankommen lassen! Und ich wäre mir ziemlich sicher, daß Du nur Kopfschütteln ernten würdest! Grüsse vom Bottroper [Beitrag von TakeTwo22 am 17. Jan 2006, 15:16 bearbeitet] |
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sakly
Hat sich gelöscht |
15:14
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#123
erstellt: 17. Jan 2006, |
Klar, du hast aber in der Auktion auch gelogen, denn der Standort ist nicht Köln. Du hast den zweiten Mono nicht ausgeschlossen oder mit einem anderen Stadort ausgewiesen. Wenn man es ganz genau nimmt, stimmen die ANgaben im Text dann nicht und das wäre wiederum ein Grund vom Vertrag zurückzutreten. Aber wieso man sich bei sowas anstellen muss wie im Kindergarten verstehe ich immer noch nicht. Wo liegt dein Problem? |
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jerrrry
Stammgast |
15:22
![]() |
#124
erstellt: 17. Jan 2006, |
Wenn ich hier so höre ,wie sie sich vor einer Abholung ziert, dann würde mir als Käufer schon was einfallen ,wo ihr Problem liegt. ![]() |
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fritzmüller
Ist häufiger hier |
15:24
![]() |
#125
erstellt: 17. Jan 2006, |
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AR9-lover
Stammgast |
15:26
![]() |
#126
erstellt: 17. Jan 2006, |
Hi, kommt doch erst mal wieder runter und regelt das Ding per Telefon oder Email - öffentlich wird das eh nix. Gedanken: Lelala - freu Dich über den Auktionspreis und vor allem darüber, das Du keinen Spaßbieter (hatte 3 letzten Monat) erwischt hast Lump - freu Dich über den Kauf und das es den Anbieter/die Geräte auch gibt (hatte einen letzten Monat, wo dies nicht der Fall war) So, und nachdem ihr Euch nun gefreut habt - sprecht doch mal miteinander und regelt das Ding - kann doch nich so schwer sein. Gruß AR9-lover Ach ja, nur weil jemand keine Abholung möchte (hatte ich auch schon) ist er nicht automatisch ein Betrüger, Scharlatan, Abzocker, etc. |
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TakeTwo22
Hat sich gelöscht |
15:33
![]() |
#127
erstellt: 17. Jan 2006, |
@AR9-lover... ...ob es beide Geräte gibt wird sich zeigen! ...wenn jemand aber innerholb von einigen Tagen doch mehr als fragwürdige Aussagen produziert ist bei einem deeartigen Preis Skepsis angebracht! ...wenn jemand aber folgendes begründet, ich zitiere nochmals
Ansonsten: Die ganze Sache ist unterhaltsam und überflüssig wie "Peter Steiners Komödiantenstadl" Grüsse vom Bottroper |
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AR9-lover
Stammgast |
15:37
![]() |
#128
erstellt: 17. Jan 2006, |
Hi,
...aber sischer dat ![]() Gruß AR9-lover |
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MH
Inventar |
17:11
![]() |
#129
erstellt: 17. Jan 2006, |
irgendwie verstehe ich das Problem nicht ![]() Gruß MH |
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roethlisbe
Ist häufiger hier |
19:28
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#130
erstellt: 17. Jan 2006, |
Da muss ich LeLaLa/Cooparella recht geben: - Eine Abholung der Monos wurde von ihr nicht angeboten. - Wenn sich Lump nicht vor Gebotsabgabe über die Details der Abwicklung schlau macht, ist er selber schuld. - Auch beim Schlussbetrag von über 1880.- EUR ist nicht einzusehen, weshalb der Verkäufer das Porto übernehmen soll. Da bleibt nichts anderes übrig, als den Vertrag "Zug um Zug" zu erfüllen: Ueberweisen des fälligen Betrags plus Porto. Warten bis die Monos (sorgfältig und fachgerecht verpackt!) kommen; auspacken, anschliessen und freuen. "Es chunnt scho guet", wie wir Schweizer zu sagen pflegen. |
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Duncan_Idaho
Inventar |
20:01
![]() |
#131
erstellt: 17. Jan 2006, |
Jetzt würde ich mal darum bitten... "gutgemeinte Tips" zu unterlassen und abzuwarten. Zwar gibt es keine direkte rechtliche Regelung bezüglich der Abholung im Bezug auf vorheriges Ansehen und so... aber vor Gericht wird auch angenommen, was in der Regel üblich ist. D.h. es hängt am Ende von der Auslegung des Richters ab und ist keinesfalls sicher. Alles weiter würde ich vorschlagen regeln wir über PM LeLaLa und Lump.... denn ich denke das ist auch in eurem Sinne. |
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lump
Ist häufiger hier |
20:12
![]() |
#132
erstellt: 17. Jan 2006, |
Ersteinmal vielen Dank für das rege Interesse an der Problematik und vor allem den vielen konstruktiven Lösungsvorschlägen, die hier zum Besten gegeben wurden. Mein besonderer Dank gilt Schili, der sich sogar bereit erklärt hat, seine Zeit und Kompetenz zur Verfügung zu stellen um die Geräte vor Ort in Köln zu prüfen. Nun, all das hat letztendlich dazu geführt, dass ich einen Abholungstermin in Köln bekommen habe :-) Für beide Monos. Das nenne ich einen Erfolg. Vielen Dank dafür. Jetzt habe ich eine realistische Chance, doch noch an die Geräte zu kommen und Sie vorher zu prüfen. Wenn sie dann prima funktionieren, kann ich sie gegen Barzahlung und Kaufvertrag mitnehmen. Na also! Warum nicht gleich so... Es hätte uns viel Mißtrauen und Diskussionen erspart, mir die Freude nicht direkt vermiest und alle wären noch glücklicher.... P.S. Am anregendsten fande ich den Beitrag von "Dualese" bez. Verschwörungstheorien, das hat mir den Spass auf Anhieb wieder gebracht...................................... (obwohl er strenggenommen ein wenig sexistisch anmutet) Mit ihm und Schili würde ich gern mal Bier trinken, am liebsten im Kölner Stadtgarten :-))) P.P.S: Mein Motto ist die reinste Ironie. Ich muss immer alles abholen! |
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lilux
Hat sich gelöscht |
20:25
![]() |
#133
erstellt: 17. Jan 2006, |
Du willst mit Dualese nen Bier trinken? Das ist praktisch, der hat nämlich immer nen Six-Pack im Kofferraum. ![]() Gruß Olaf Edit @Dualese: Ich habe Deine Telefonnr. nicht vergessen... ![]() |
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bothfelder
Inventar |
20:28
![]() |
#134
erstellt: 17. Jan 2006, |
Hi! Es freud uns, daß ein Einigung erzielt werden konnte. Das ist im Sinne aller. Damit ist das Thema hier jetzt aber abgehakt. Andre ![]() |
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