Empfang oder nicht?

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smedds
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 07. Apr 2013, 18:33
Hallo

Ich bin am Verzweifen, wir ziehen in 2 Monaten um, ich war nun bestimmt 6 mal da und stand mit div. Satfinder Apps im Garten und ich kann es einfach nicht sagen ob es geht oder nicht.

Wie genau sind die Dinger? z.B. das Android App Satfinder, manchmal zeigt er an das Gebäude ist ca 2 Meter zu hoch(also dass es nicht geht), dann zeigt er plötzlich wieder dass es locker langt. ich habe wirklich 100 mal das GPS Signal aktualisiert und Kalibriert. Dann habe ich es mit der Astra App fürs ios versucht selbes Spiel. Ich bin dann mit dem Meter hin und ein Stockwerk des Gebäudes gemessen und kam zusammengerechnet auf eine Gebäudehöhe von 12.6 Meter.
Die Seite Dishpointer sagt allerdings dass auf diese Distanz die Max. höhe nur 5,8 Meter betragen darf. Was aber auch wieder nicht sein kann, weil ja wie gesagt die App im schlechtesten Fall nur 2 Meter drunter war. Auch die Distanz die Dishpointer angibt, 8.6 Meter, es sind definitiv mehr.

Dazu sei gesagt das diese Gegend schlecht von Google Maps abgedeckt ist (worauf sich ja Dishpointer bezieht). Kann es vielleicht sein das das Kartenmaterial nicht stimmt von Google? z. B. ist auf den Gebäudeplänen Norden ca 15 Grad anders angegeben als Google das auf Google Maps angibt.

Was soll ich nun machen um mir sicher zu sein? Kann man da überhaupt noch was machen, oder muss ich mich da einfach überraschen lassen? Ich würde es schon gerne wissen, da ich Abos kündigen müsste..

Besten Dank


[Beitrag von smedds am 07. Apr 2013, 19:10 bearbeitet]
Volterra
Inventar
#2 erstellt: 08. Apr 2013, 11:57

Auch die Distanz die Dishpointer angibt, 8.6 Meter, es sind definitiv mehr.

Ich habe noch nie erlebt, dass der Dispointer eine falsche Distanz zwischen dem
Schüsselstandort auf einem Gebäude und einem Hindernis (bei Dir ebenfalls ein Gebäude)
berechnet hat.

Wenn aber die horizontale Distanz vom 8,6m tatsächlich nicht stimmen sollte,
dann musst Du die Distanz zwischen den Gebäuden eben mit einem Bandmaß
oder einem Laser - Entferungsmessgerät messen.

Ermitteln kannst Du die Differenz auch beim Katasteramt, in dem Du die
Entfernung beider Gebäude mit einem Maßstab abgreifst.
Katasterplan_p
Auch der Vermieter sollte über eien solchen Lageplan verfügen.

Wenn es Dir gelungen ist, die Hindernishöhe möglichst genau zu ermitteln
und die Höhe des geplanten Schüsselstandorts ebenfalls,
dann ist eine fast genaue Klärung der Empfangssituation gegeben.

In Bezug auf die horizontale Blickrichtung, ist dieses Tool hilfreich:
http://www.sat.drossel-services.de/choice_sat.php?lg=GE#locat
So denn die Sonne scheint....
Viel Erfolg.
smedds
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 08. Apr 2013, 12:42
Hallo, ja das mit der Sonne habe ich mir definitiv vorgenommen. Da am Sonntag ja schönes Wetter ist werde ich das dann angehen.

Ich habe mir auch schon überlegt ob ich einfach die Schüssel abbaue und mitnehmen soll. Ein bekannter hat so ein Sat Messgerät mit Bildschirm, wo es das TV Programm drauf anzeigen kann.

Aber ich will eigentlich grosses Aufsehen vermeiden, da ich dass noch nicht geklärt habe mit der Verwaltung, (ich könnte Sie schön hinter der Hecke verstecken das würde keiner sehen, ausser die Stöcke über mir).
Da es ein Neubau ist wird die Verwaltung eh nein sagen, aber falls sie es mal merken sollten, kann ich zeigen wie schön ich Sie versteckt habe und erhoffe mir daraus, dass sie ein Auge zurücken. Aber das ist ein anderes Thema.

Mit dem Massband das ganze ablaufen gehört auch definitv zu meinem nächsten Vorhaben. Allerdings muss dass eine Nacht und Nebel Aktion werden, da ich dafür durch 3 - 4 Fremde Gärten laufen muss.


Ich habe noch nie erlebt, dass der Dispointer eine falsche Distanz zwischen dem
Schüsselstandort auf einem Gebäude und einem Hindernis


Ja da ist eben das Problem, Sie steht nicht auf dem Dach. Sie steht im Garten, und Google Maps hat dieses Gebäude nicht ganz genau direkt von oben, sondern in einem leichten Winkel abgelichtet. So dass eigentlich das Gebäudedach weiter vorne ist als das Gebäude eigentlich unten anfangen würde (Hoffe man versteht was ich meine), dadurch lässt sich die genaue Position der Schüssel (5 Meter vom Gebäude weg) auch nur erahnen. Die Schüssel muss übrigens (eben in einem Recht knappen Winkel) über das eigene Gebäude kommen (nicht über ein anderes).

Also wenn ich ausgehend vom EL, Distanz und höhe weiss, kann ich es dann definitiv ausrechnen oder?

Ich habe da ein Elevationswinkel von 34.5 was heisst die Distanz muss mindestens 18.5 Meter sein bei einer Höhe von 12.6 Meter oder?

Wie mess ich den genau die Distanz? Wenn ich nach der Methode der Sonne gehe, ist die Sonne da ja über dem Dach. Kann ich den da wo die Sonne oben am Gebäude ist, einfach gerade runter gehen und bis da die Distanz ablesen von der Schüssel aus? weil Luftlinie zum Sat ist ja eigentlich länger weil es im Winkel in die Höhe geht, oder darf man das nicht mit einberechnen? Ich muss es eben ganz genau ausrechnen da es wirklich wegen 20 cm klappen könnte oder nicht.

EDIT: Oder ist es sogar so einfach, dass wenn ich die Sonne ganz sehe(natürlich um die genannte Uhrzeit), auch der Winkel geht und man sich dann garkeine sorgen drüber machen muss?


[Beitrag von smedds am 08. Apr 2013, 12:50 bearbeitet]
bui
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 08. Apr 2013, 15:27

...Sie steht nicht auf dem Dach. Sie steht im Garten

Und da ist schon das nächste Problem. Eine Sat-Antenne, die frei im Garten aufgestellt werden soll, muss eine eigene Erdung haben und mit dem Potentialausgleich des Hauses vorschriftsmäßig verbunden werden. Dadurch kommen hohe Kosten auf Dich zu, da das nur ein Fachmann machen darf.
Machst Du das nicht und durch Überspannung oder Blitzeinschlag entstehen Schäden am Gebäude oder bei andern Mietern, so zahlst Du alles alleine!

Da bisher keine Genehmigung des Vermieters vorliegt und unter diesen Umständen auch keine zu erwarten ist, ist Dein Vorhaben nicht durchführbar.
smedds
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 08. Apr 2013, 16:14
Also wir wollen hier mal nicht den Teufel an die Wand malen. Ich habe noch nie gelesen das sowas schon mal vorgekommen ist. Ausserdem Schlägt ja ein Blitz immer in den höchsten Punkt ein, da sich 10 Meter neben der Schüssel ein Baum befindet und 5 Meter vor der Schüssel das Gebäude mit 12 Meter höhe, ist dieser Punkt für mich guten Gewissens ausser acht zu lassen.

Die Schüssel soll ja nur auf den Boden gestellt werden mit einem Betonfuss und nicht 4 Meter in die höhe ragen, da ich Sie hinter die Hecke machen will, diese ist ja nur 1.30 m hoch.


[Beitrag von smedds am 08. Apr 2013, 16:50 bearbeitet]
MichelRT
Inventar
#6 erstellt: 08. Apr 2013, 16:53

smedds (Beitrag #5) schrieb:
... und 5 Meter vor der Schüssel das Gebäude mit 12 Meter höhe ....da ich Sie hinter die Hecke machen will, diese ist ja nur 1.30 m hoch.


Vergiss es. Da wirst Du keinen Empfang haben.
smedds
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 08. Apr 2013, 17:12
Nein nicht falsch verstehen. Sie schaut nicht gerade zur Hauswand eher seitlich, ich meine nur die Schüssel liegt auf der einen Seite nahe an der Wand, auf der anderen Seite nahe an einem Baum, dies war nicht auf vorne/ hinten der Schüssel bezogen gemeint.
smedds
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 08. Apr 2013, 17:20
So siehts aus bei mir: Sat Situation

Ich bin übringens mal vom Abstand her von der oberen Gebäude Kante ausgegangen, mit den 5 Meter. So scheint es mir schon eher zu stimmen.

Normalerweise wären die 5 Meter eben nur ungefähr bis zu dem Bauzaun da.

Wären max 11 Meter höhe, Gebäude ist aber 12.6 hoch das ist nicht so erfreulich..

EDIT: Geht Dishpointer da eigentlich vom Wert 0 aus bei der Schüssel? Also sprich Schüssel auf 1.6 Meter hochstellen und gut ist? Wie hoch wäre den die Change bei 1.3 Meter zu bleiben und mit Glück noch 3/4 des Strahles abzufangen, und damit noch ein TV Schaubares Signal zu haben?


[Beitrag von smedds am 08. Apr 2013, 18:14 bearbeitet]
KuNiRider
Inventar
#9 erstellt: 09. Apr 2013, 10:41
Dishpointer meint mit h=11m, dass das Hinterniss 11m höher als die Spiegelunterkante sein darf.

Und dass mit den höheren Gebäuden gilt nur bis 1,5m von der Wand weg, dann ist Blitzschutz schlichtweg Vorschrift!
smedds
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 09. Apr 2013, 11:01
Ok Danke, dann muss ich wohl doch die Schüssel höher stellen müssen.

Ich danke euch für den Hinweis das man die Schüssel Vorschriftsgemäss gegen Blitzeinschlag schützen muss. Jedoch werde ich mich, um mich freundlich auszudrücken, nicht an diese Vorschrift halten. Ich habe mehrere Freunde die eine Schüssel auf Ihrem Dach haben, einer hat sogar ne Amateur Funker Antenne auf den Dach (3 Meter hoch), alle haben keinen Blitzschutz und es ist noch nie was Passiert.

Und falls man dann doch mal den Jackpot im Lotto ziehen sollte und ein Blitz einschlägt, hab ich immer noch eine Haftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung noch dazu falls mir da einer was will dann. Also ist nett das Ihr euch sorgen über mich macht, aber wie ihr seht, völlig unbegründet.
raceroad
Inventar
#11 erstellt: 09. Apr 2013, 12:07

smedds (Beitrag #10) schrieb:
Und falls man dann doch mal den Jackpot im Lotto ziehen sollte und ein Blitz einschlägt, hab ich immer noch eine Haftpflichtversicherung ....

..., welche Dir bei einem Schaden an eigenem Eigentum ebenso wie die Rechtsschutzversicherung nicht aus der Patsche helfen wird.

Das würde vom Zweck her die Wohngebäudeversicherung machen. Nur wird diese wegen der Nichtbeachtung von anerkannten Regeln der Technik die Regulierung des Schadens ablehnen wie die Haftpflichtversicherung im Falle eines Schadens an Fremdeigentum.


[Beitrag von raceroad am 09. Apr 2013, 12:21 bearbeitet]
Volterra
Inventar
#12 erstellt: 09. Apr 2013, 12:12

smedds (Beitrag #5) schrieb:
Also wir wollen hier mal nicht den Teufel an die Wand malen. Ich habe noch nie gelesen das sowas schon mal vorgekommen ist. Ausserdem Schlägt ja ein Blitz immer in den höchsten Punkt ein, da sich 10 Meter neben der Schüssel ein Baum befindet und 5 Meter vor der Schüssel das Gebäude mit 12 Meter höhe, ist dieser Punkt für mich guten Gewissens ausser acht zu lassen.

Die Schüssel soll ja nur auf den Boden gestellt werden mit einem Betonfuss und nicht 4 Meter in die höhe ragen, da ich Sie hinter die Hecke machen will, diese ist ja nur 1.30 m hoch.

Deine Überlegungen sind prizipiell nachvollziehbar.

Aber:
Normalerweise wird und kann eine HV Dein Vorhaben nicht dulden.

Denn wenn es durch eine ungeerdete Satanlage ( hier am Gartenmast montiert)
zu einem Schaden oder gar Personenschaden kommt,
dann wird auch die HV zur Verantwortung gezogen.

Was Deine Freunde so alles ohne Masterdung machen,
das ist nicht relevant.
Ja - auf den Dächern unserer Städte und Dörfer befinden sich
noch Millionen ungeerdete terristische Antennen.

Zu terristischen Zeiten ist übrigens ein Blitz voll
in meine dreistöckigen (geerdeten)Rotor - Antennen eingeschlagen.

Auch der Gebäude Versicherungsschutz könnte verweigert werden
und auch Deine Haftplichtversicherung muss nix zahlen,
wenn einschlägige Vorschriften nicht befolgt werden.
Es geht auch nicht nur um den direkten Blitzeinschlag in Deine Antenne.

Mal davon abgesehen, dass der geplante (ungenehmigte) Mast / Schüsselstandort
nicht unbemerkt bleiben dürfte:
Um das Kabel in Deine Wohnung zu führen, muss das Kabel doch ca. 50cm tief in einen
Kabelgraben verlegt werden.
Auch das willst Du ohne Genehmigung durch die HV einfach so machen?

Aber egal.
So denn die HV nix gegen Dein Vorhaben hat
und Deine Höhenermittlung des Hauses stimmt,
dann muss sich die Unterkante der Schüssel 1,6m über Grund befinden
und der unbehinderten Anpeilung des Satelliten steht nix mehr im Wege.

Ich wünsche Dir viel Erfolg in allen Belangen.
smedds
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 09. Apr 2013, 12:50
Naja du hast ja recht, ich habe auch meine Zweifel daran dass das niemand merken wird, vor allem wen ich auf 1.6 Meter hoch muss. Ich machte mir da halt Hoffnungen auf eine gute Tarnung. Habe mich schon über verschiedene Materialien eingelesen die das Signal nicht Dämpfen.

Kabel wär kein Problem, da Rasen. Paar Spatenstiche und gut ist. 50 cm müssen es ja nicht sein.

Das Problem ist die haben da ein Exklusiv Vertrag mit einer Firma, heisst man ist die ersten 5 Jahre gezwungen bei diesem einem Anbieter TV, Telefon und Internet zu beziehen. Hat nur ein Glasfaseranschluss direkt zu deren Zentrale, keine Ausweichmöglichkeit, haben nicht mal Telefonleitungen in die Wohnungen gezogen. Und das Neanderthaler Programm kann ich mir wirklich nicht antun, Nur die Rechtlichen in HD glaub insgesammt 7, der Rest alles SD, Sender wie Syfy , TNT Serie(meine 2 Lieblings Sender) und und und nicht mal in SD vorhanden. und das noch zu einem überzogenen Preis.

Vielleicht könnt ihr jetzt zumindest ein bisschen meine auf Teufel komm raus Einstellung verstehen.

Klar man kann mir jetzt vorwerfen ich hätte das von Anfang gewusst. Das Thema hatte auch ein sehr schweres Gewicht in der Entscheidung, aber erstens Wohne ich nicht alleine, zweitens wollten wir einen Garten wo wir auch Einhagen dürfen wegen unserem Hund und diese Wohnungen sind dünn gesägt zu noch bezahlbaren Preisen.


[Beitrag von smedds am 09. Apr 2013, 13:29 bearbeitet]
Guido_2911
Inventar
#14 erstellt: 09. Apr 2013, 13:58
schön und gut- aber mit Deinen illegalen Plänen gefährdest Du doch schon auch Deinen Mietvertrag, oder?
smedds
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 09. Apr 2013, 14:26
Naja ich würde es nicht gerade als ilegal bezeichnen, sondern eher als "ohne zu Fragen gemacht"
Ist ja nichts was man nicht rückgängig machen kann. Insofern sehe ich den Mietvertrag in keinem Zeitpunkt in Gefahr (Ausser vielleicht in dem wo tatsächlich ein Blitz einschlagen würde)

Ich habe meine Hausrats/ Haftplichtversicherung (habe beide beim gleichen Anbieter) mal angeschrieben, und mein Vorhaben geschildert, ich kann mir nicht vorstellen das die dann einfach die Zahlung verweigern, es haben schon Leute dümmeres gemacht.
Ich werde euch dann natürlich von der Antwort berichten, aber das kann dauern grade bei so Fragen.


[Beitrag von smedds am 09. Apr 2013, 14:38 bearbeitet]
n5pdimi
Inventar
#16 erstellt: 09. Apr 2013, 14:57
Ok, nur mal so zum VErständnis: Du schreibst Deine Versicherungen an im Stil: "Hallo, ich will da was machen von dem ich weiß, dass es nicht erlaubt/korrekt ist, aber wenn dann was passiert, zahlt ihr dann trotzdem wenn ich dann so tue als hätte ich es nicht gewusst?"
smedds
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 09. Apr 2013, 15:14
Ja genau so.

Nein Quatsch, ich habe es natürlich schlauer Formuliert.

Etwa so: Ich habe in meinem Garten eine Sat Schüssel montiert, 5 Meter von der Hauswand entfernt und ca 1.6 Meter hoch. Falls im Falle eines Falles da tatsächlich mal ein Blitz einschlagen sollte, wäre das über meine Versicherung gedeckt? Eine Erdung ist in meinem Fall leider nicht möglich, und ich denke auch nicht nötig bei dieser höhe.
Guido_2911
Inventar
#18 erstellt: 09. Apr 2013, 15:50
Sorry, aber ich halte das für etwas Naiv, und wenn ich ehrlich bin, sogar für etwas Bauernschlau.......
Kakuta
Inventar
#19 erstellt: 09. Apr 2013, 16:41
...dann gibt ihm doch keine Antworten mehr, wenn ich hier Moderator wäre, wäre hier schon seit einigen Beiträgen Schluss.

Kakuta
Radiowaves
Inventar
#20 erstellt: 10. Apr 2013, 09:33

smedds (Beitrag #17) schrieb:
Falls im Falle eines Falles da tatsächlich mal ein Blitz einschlagen sollte, wäre das über meine Versicherung gedeckt?


Dreimal darfst Du raten, was dazu eine Versicherrngsgesellschaft sagen wird. Ach nee, einmal Raten reicht.



smedds (Beitrag #17) schrieb:
Eine Erdung ist in meinem Fall leider nicht möglich, und ich denke auch nicht nötig bei dieser höhe.


Denken kannst Du Dir eine ganze Menge. Darum scheren sich Naturereignisse aber einen Scheißdreck. Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit, daß da in den kommenden 10 Jahren ein Blitz reinschlägt, recht gering. Aber auch das ist kein Hinderungsgrund dafür, daß einer reinhaut. Wir Menschen haben einen seltsamen Umgang mit Statistik. Wir sagen einerseits "klar ist die Lotto-Secher-Wahrscheinlichkeit sehr gering, aber ich hoffe mal drauf, daß es mich trifft, andere triffts ja auch. Also spiele ich mit." Und gleichzeitig sagen wir "ja, die Wahrscheinlichkeit dafür, daß ein Blitz einschlägt, ist gering. Ich hoffe mal, daß es nicht passiert und treffe die vorgeschriebenen Vorkehrungen nicht." Das ist das komplette Gegenteil bei identischer Faktenlage. Und beides halten wir für richtig.

Dazu kommt bei der Gartenschüssel noch: wenn ein Blitz auch nur in der Umgebung (und das meint einen Radius von durchaus 1 km oder mehr) irgendwo einschlägt und sein Strom in die Erde fließt, "hebt" er das Potential der Erde an. Das Haus sitzt dann meinetwegen im Moment des Stromflusses einige 1000 Volt "höher". Das ist kein Problem, solange im Haus alles entsprechendes Potential aufweist. Die Schüssel im Garten hat aber woanders Kontakt zum Erdreich als der Hauserder. Sie greift also ein anderes Potential ab - und das leitest Du über die Kabel in die Wohnung. Dort können die unterschiedlichen Erdpotentiale von Satkabel und Schukostecker / Heizungsrohre / Wasserrohre zusammentreffen. Ist beim überbrückenden Anfassen im Moment eines Blitzeinschlags sehr ungünstig für Dich. Und wenns unglücklich läuft, reichts auch ohne Anfassen bei nahem Einschlag u.U. für so hohe Spannungen zwischen beiden Potentialen, daß ein Überschlag mit Lichtbogenbildung autritt. Dann kokelt halt die Wohnzimmerschrankwand ab, es sei denn, die ist aus Beton oder Stahl (oder Asbest).

Natürlich kannst Du gerne die "Wiesen-Schüssel" ordnungsgemäß aufstellen. Du zauberst einen anständigen Erder herbei, z.B. einen 6 oder 9 Meter langen (!) Stahlstab, der mit einer Vibrationsramme (!) ganz unauffällig und heimlich (...) in der Wiese versenkt wird, bis weit genug unter die Erde (Frostgefahr des Erdreichs). Den schließt Du mit dickem Kupferleiter an das Standrohr der Schüssel an. Danach schaufelst Du nur noch 2 Gräben: in den einen kommt ein blitzstromtragfähiger Erdleiter (16 qmm Kupfer massiv), den Du im Haus an der Haupterdungsschiene anschließt. Damit verhinderst Du die Ausbildung zweier unterschiedlicher Erdpotentiale. Natürlich alles bitte ganz unauffällig, ebenso wie die saubere Verlegung des dicken Kupferleiters. Der zweite Graben hat Trennungsabstand vom ersten, also mal einen Dreiviertelmeter daneben einen zweiten Graben schaufeln. Da kommen die Antennenkabel rein und ein ebenfalls am Schüssel-Standrohr anzuschließender Potential-Ausgleichsleiter (4 oder 6 qmm Kupfer), den Du dann im Keller auf einen Erdungswinkel für die Satkabel klemmst. Von dort gehts dann ganz unauffällig in die Wohnung. Einen ersten Potentialausgleich der Kabelschirme nimmst Du bereits unmittelbar am Mast vor.

Hast Du?

Sorry, aber da hast Du Dir wirklich einfach die falsche Wohnung ausgesucht. Ich kenne das, ich habe das selbst ähnlich hinter mir und habe 5 Jahre wie ein Asylant am Arbeitsort in einem möblierten Zimmer gehaust, weil ich keine Wohnung gefunden habe, bei der ich keine kulturelle Bevormundung durch Kabelanschluß (bei mir gings um Radio) zu erwarten gehabt hätte.

Gibts denn wirklich keine Möglichkeit, irgendwie mindestens eine 33er oder besser eine 45er DigiDish auf einem Balkon etc. aufzustellen (was auch nicht automatisch "sauber" ist)?


[Beitrag von Radiowaves am 11. Apr 2013, 01:16 bearbeitet]
KuNiRider
Inventar
#21 erstellt: 10. Apr 2013, 09:43
Bevor das Ganze hier ausartet, mache ich als Mod jetzt hier mal dicht.
Die Frage des TE ist beantwortet und auf die ordnungsgemäße Montage
haben wir ihn ausreichend hingewiesen
Ob er danach handeln will ist letztendlich seine Entscheidung
.. ich hoffe nur, er ist im Straßenverkehr nicht genauso 'flexibel' in der Auslegung von Vorschriften

***EDIT: auf mehrfachen Wunsch wieder geöffnet! ***

Die Anlage soll übrigends in der Schweiz erstellt werden


[Beitrag von KuNiRider am 10. Apr 2013, 20:21 bearbeitet]
smedds
Ist häufiger hier
#22 erstellt: 10. Apr 2013, 21:33
So als erstes mal danke an Kunirider für das öffnen.

zweites, Ich dachte wirklich ich hätte es im ersten Beitrag erwähnt, dass der Standort der Schüssel in der Schweiz ist. Da ist der Gedanke wohl nicht bis zu den Fingern gekommen.

Auf die diversen Belustigungen über mein vorhaben und die teilweisen "unfreundlichen" Belehrungen, gehe ich jetzt nicht weiter ein. Ich bitte auch euch hier sachlich zu bleiben und dies zu unterlassen.

Ich entschuldige mich für mein Sturkopf, und sehe ein dass meine persönliche Entscheidung sich an etwas zu halten oder nicht, in diesem Thread nichts verloren hat.

So nun weiter im Text:

Ich wollte es nun genauer wissen da ich ja wie ich bereits (vergessen) erwähnt habe, in der Schweiz wohne. Ich habe mich genauer erkundigt ob diese Regelung hier überhaupt auch in Kraft ist.

Aktuell scheint es nicht so, ich habe bei dem Bauamt meines Wohnortes angefragt und diese haben nun auch Rücksprache mit der Brandschutz Behörde genommen, Beiden ist eine solche Regelung nicht bekannt. Wie gesagt bis jetzt! Der Email verkehr ist noch nicht abgeschlossen.

Auf die Gefahr hin wieder als Bauernschlau bezeichnet zu werden veröffentliche ich nun mal den E-Mail verlauf anonymisiert.

EDIT: Ich dachte eigentlich das wäre so ein Spoiler zum Aufklappen, um Platz zu sparen. Ich finde es aber irgendwie auch noch gut so, ich hoffe es stört nicht zu sehr beim lesen.


Geschützter Hinweis (zum Lesen markieren):


ICH:
Ich habe eine Frage bezüglich Aufstellung einer Satellitenanlage, Ich würde diese gerne im Garten ca. 5 Meter vom Haus entfernt Installieren. Die höhe soll nur Max. 1.30 Meter sein.
Muss ich diese nun wegen Blitzgefahr erden? Ich las im Internet das es da eine EU Regelung gibt. Hier in der Schweiz konnte ich aber keine Informationen diesbezüglich finden.

Da 10 Meter neben der Schüssel ein Baum steht, und auf der anderen Seite die Hauswand 5 Meter weg ist die 12 Meter hoch ist, bin ich eigentlich der Meinung das dies keine mögliche Gefahr darstellt.
Ich würde aber gerne wissen wie das Gesetzlich ist?

Ich hoffe ich bin hiermit bei Ihnen richtig und das Sie mir diesbezüglich weiterhelfen können.

Besten Dank


Stadtbauamt:
Guten Tag Herr *****

Die Satellitenanlage brauchen Sie nicht zu erden. Wo möchten Sie diese Anlage aufstellen?

Freundliche Grüsse

STADTBAUAMT *****


ICH
Guten Tag Frau ******

Ich habe eben ein Artikel gelesen im dem steht:
Anlagen zum Empfang und zur Verteilung von Fernseh-, Ton- und interaktiven Multimediasignalen, müssen nach der Norm DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) errichtet werden. Hiernach müssen Außenantennen grundsätzlich geerdet werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn die Antennen mehr als 2 m unterhalb der Dacheindeckung oder Dachkante liegen und weniger als 1,5 m vom Gebäude hinausragen (siehe Bild 1) oder sich innerhalb des Gebäudes, z. B. auf dem Dachboden, befinden

Quelle: http://www.elektrohamann.de/knowhow/antennenblitzschutz.html

Ist den demnach in der Schweiz diese Norm nicht in Kraft? Ich will nicht dass falls da wirklich mal was passieren sollte meine Haftpflichtversicherung sich weigert den Schaden zu übernehmen wegen irgend so einer Regelung die niemand wusste.

Der Aufstellort wäre in meinem Privatgarten.

Ich habe im nachhinein noch gelesen das man für fragen die Brandschutzbehörde kontaktieren soll, soll ich da zur Sicherheit nochmal nachfragen oder halten Sie das nicht für nötig?

Besten Dank

Mit Freundlichen Grüssen

Stadtbauamt:
Grüezi Herr ******

Planen Sie die Anlage in ******(Ort)? Beim AGV habe ich nachgefragt, ihnen war nichts derartiges bekannt.
Haben Sie sich beim Hersteller erkundigt? Der müsste da ja auch Auskunft geben können, ob das aus Sicherheitsgründen notwendig ist.

Freundliche Grüsse

ICH
Guten Tag

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Ja genau, in ******(Ort).

Ob das nötig ist oder nicht ist schlussendlich Ansichtssache, die Frage ist ob es Gesetzlich ist.

Ich persönlich halte es nicht für nötig, andere (vorsichtige) halten es wiederum für nötig. Schlussendlich zählt bei einem Schadenfall aber nun mal das was Gesetzlich ist.

Und wenn es Gesetzlich nicht geregelt ist, bin ich mit meiner ungeerdeten Sat Schüssel auch aus dem Schneider.

Freundliche Grüsse


Wie gesagt das der E-Mail verkehr ist noch nicht fertig, ich werde das neue hier rein editieren wenns den da ist.


[Beitrag von smedds am 10. Apr 2013, 21:49 bearbeitet]
Radiowaves
Inventar
#23 erstellt: 11. Apr 2013, 07:54
Schweiz... da war ich den ganzen Oktober über, auf der Schweibenalp oberhalb von Brienz im Berner Oberland. Wunderschön...

Die Schweibenalp selbst hat keinen Fernseher, aber ich bin natürlich auch mit einem wachsamen Auge durchs Land. Ja, viele Schüsseln, in interessanter Form, viele in dunkelbraun (war das nicht sogar eine Verordnung, daß an Holzhäusern nur dunkelbraune Schüsseln montiert werden dürfen?) - und viele so, wie es zumindest in Deutschland nicht den Verordnungen genügen würde: knapp unterhalb des Dachüberstandes, das ist einschlagsgefährdete Zone. Nach deutscher formaler Auffassung wäre eine Schüssel im Schutzraum der Fassade, die mindestens 2 m unterhalb der Dachkante / Dachrinne beginnt und nicht weiter als 1.5 m von der Hauswand absteht sowie den nötigen Trennungsabstand von metallenen, potentiell Blitzstrom aufnehmenden Teilen einhält, also z.B. von Dachrinnen-Fallrohren.

Damit Du nicht denkst, die Deutschen wären mustergültig: ich schätze, dass über 90% der in Deutschland auf Dächern installierten Antennen keine Vorkehrungen gegen Blitzeinschlag haben - auch die von Fachfirmen installierten! Es ist wirklich eine Ausnahme, wenn ich mal eine anständig geschützte Antenne sehe. Auch meine alte Antenne bei den Eltern (inzwischen demontiert) war nicht geerdet, aber einschlagsgefährdet.

Die Physik der Blitzentladungen ist in der Schweiz natürlich die gleiche wie überall sonst auch. Nur die gesetzlichen Regelungen sind ggf. anders. Bin grad am Suchen und finde erstmal nicht sonderlich viel.
Hier steht ein kleinwenig, dasThema ist also auch in der Schweiz bekannt (was mich nicht wundert). Weiterhin gelten die CENELEC-Normen auch in der Schweiz, siehe auch hier. Das Papier ist recht interessant, denn da steht gleich noch was anderes mit drin:

§ 323 StGB Baugefährdung

"(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baus oder des Abbruchs eines Bauwerkes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen gefährdet.

(3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."


Das ist nun deutsches Recht, zeigt aber, auf welch wackligen Füßen diejenigen stehen, die diese Regeln nicht befolgen.

Wir kommen der Sache schon näher: offenbar ist die Vereinigung der kantonalen Feuerversicherungen dafür zuständig oder zumindest zuständig gewesen:
http://www.hirter.ch...schutzsysteme_02.pdf

SEV 4022:2004. Das ist die Rechtsgrundlage. Noch genauerer Treffer: http://www.uska.ch/u...Haus_und_Antenne.pdf

Bitte mal wirklich lesen, da zeigt sich, daß es in der Schweiz letztlich nicht anders gehandhabt wird. Bild 2 auf Seite 8 löst bei mir zwar erstmal Kopfschütteln hervor (Direktanschluß des Antennenmastes am Blitzschutzsystem statt Schutz über eine Fangstange, damit wird die theoretisch mögliche Schutzwirkung großteils zunichte gemacht), aber es zeigt: das Thema ist auch in der Schweiz bekannt.

Mein obiges Posting von gestern habe ich noch ergänzt. Da steht jetzt auch drin, warum man diesen Aufwand betreiben sollte, auch wenn die Wahrscheinlichkeit für einen direkten Einschlag in die Antenne recht gering ist. Damit ist eine "Gartenschüssel" deutlich fieser als eine an der Fassade befestigte - auch im Fall eines Einschlags nur in der Nachbarschaft.
smedds
Ist häufiger hier
#24 erstellt: 11. Apr 2013, 10:19
Ich habe mir das ganze mal durchgelesen, vielen Dank für deine intensive Recherche.

Grundsätzlich sind es ja alles Informationen über einen Blitzschutz, ob aber eine Sat Schüssel auch darunter gehört und wirklich Pflichtig ist, wird nicht erläutert.

Dazu möchte ich ein paar stellen hervorheben vom Dokument: http://www.uska.ch/u...Haus_und_Antenne.pdf


Der Verlust von Hab und Gut durch Blitzschlag ist in der Schweiz durch die Feuer- und
Sachversicherer abgedeckt

Seite 4

Heisst also die Versicherung würde auch den Schaden übernehmen.


In den Leitsätzen der neuen Blitzschutznorm SEV 4022:2004 werden Antennen im
Artikel 10.1 unter spezielle Anlagen eingereiht. Dazu wird folgendes bemerkt:
- Antennen auf Gebäuden mit einer bestehenden Blitzschutzanlage sind auf
kürzestem Wege an diese anzuschliessen
- Antennen auf Gebäuden ohne Blitzschutzanlage sind gemäss der europäischen
Norm „Kabelverteilsysteme für Fernseh-, Ton- und interaktive Multimedia-Signale“
SN EN 50’083-1 an die Erdung und an den Potentialausgleich anzuschliessen
(Art 10.4).
- Bei Gebäudeeintritt der Kabel ist ein, den anerkannten Regeln der Technik
entsprechender, Überspannungsschutz erforderlich (Art. 10.2).
- Antennenkabel dürfen nicht durch feuer- und explosionsgefährdete Räume geführt
werden (Art. 10.1).

Seite 6

Hier ist nur die Rede von "eine Antenne auf den Dach", und nicht im Garten. Ausserdem wird mit nachfolgendem die allgemeine Gültigkeit dieser Regelung wiedersprochen.


Auf Grund dieser Leitsätze ist anzunehmen, dass jede Antenne mit einem Blitzschutz
versehen werden muss. Setzt man sich aber mit den Richtlinien der „Vereinigung
Kantonaler Feuerversicherungen VKF/AEAI“ auseinander – im Internet unter
http://bsvonline.vkf.ch/web/BSVonlineStart.asp?Sprache=d – so findet man in den
Brandschutzrichtlinien unter Blitzschutzanlagen Art. 3.2 i den Hinweis: „Mit
Blitzschutzanlagen sind insbesondere Bauten und Anlagen mit wichtigen öffentlichen
Kommunikationssystemen zu schützen“
. Es ist so, dass technische Richtlinien genau
regeln wie ein Blitzschutz erstellt werden muss, jedoch kann die kantonale Behörde nach
Art. 3.3 bestimmen, ob ein Blitzschutz erstellt werden muss.

Aufgrund dieser Vorgaben empfehlen wir jedem Funkamateur, der sich beim Bau einer
Antenne zweifelsohne auch mit dem Blitzschutz beschäftigt, sich – wenn nichts in der
Baubewilligung vermerkt ist – mit der zuständigen Stelle des Kantons, dem Amt für
Feuerschutz, oder der Gebäude-Versicherungsanstalt in Verbindung zu setzen und sich
nach den geltenden Regeln und Vorschriften zu erkundigen

Seite 7


Die AGV (Aargauische Gebäude Versicherungsanstalt) meinte ja laut der Dame vom Bauamt nichts über solch eine Regelung zu wissen.

Und wenn sich die Kantone, wie aus letztem Zitat beschrieben, bei einer Amateur Funker Antenne nicht mal einig sind (wo ja teilweise jenseits der 5 Meter Marke hoch sind), gehe ich mal stark davon aus das sich um eine Sat Schüssel auf 1.6 Meter höhe keiner Schert.

Ich werde aber, wenn der Schriftverkehr mit der Bauverwaltung beendet ist, mich noch persönlich bei der AGV und dem Amt für Feuerschutz informieren.

Wenn die mir dann auch noch schriftlich sagen das eine Erdung nicht nötig ist, kann ich doch meiner Meinung nach vernachlässigen ob es den irgendwo doch noch so eine Regelung gibt. Im Schadenfall kann ich vorlegen mich bei allen 3 möglichen Ämtern erkundigt zu haben, und sogar nochmal genauer darauf hingewiesen habe, und diese kein Handlungsbedarf sahen.

Versteht mich nicht falsch, ich möchte hiermit nicht wieder eine Diskussion anfangen ob es nötig ist oder nicht. Ich verweise lediglich darauf dass es Gesetzlich zumindest aus meiner Sicht, doch nicht so klar geregelt ist, wie du der Meinung bist.

Zu dem Thema Schadensminderung komm ich nämlich jetzt erst:

Gehen wir jetzt davon aus, das meine Vermutung zutrift und dies tatsächlich nicht geregelt ist, können wir uns hier nun ja ohne Verletzung von Gesetzen über eine Schadensminderung bei Einschlag unterhalten, ohne jedoch eine Erdung vorzunehmen.

Es ist vielleicht naiv von mir also bitte nicht hauen, aber in dem ersten Link wo du mir geschickt hast, habe ich gelesen Blitze schlagen viel lieber in leitfähige Metalle ein als z.B. in Holz. Nun wie es der Zufall will habe ich eine Visiosat Bisat G2 aus Glassfaser verstärktem Kunststoff. Wenn ich den nun diese statt an einen Metaller-nen, an einen Hölzernen Mast hänge habe ich dann die Gefahr reduziert?

Wegen dem Kabel das in die Wohnung führt, gibt es nicht eine Art Sicherungen, wie man es bei einem Strom Verteilerkasten kennt?

Ausserdem, müsste man dann nicht theoretisch alles Erden was per Kabel nach aussen geht? Ich denke an das typische Beispiel von Musik Boxen im Garten (hab ich übringens auch). Da geht ja genau so ein Kabel in die Wohnung an meinen Verstärker.


[Beitrag von smedds am 11. Apr 2013, 10:29 bearbeitet]
raceroad
Inventar
#25 erstellt: 11. Apr 2013, 20:42

smedds (Beitrag #24) schrieb:
Es ist vielleicht naiv von mir also bitte nicht hauen, aber in dem ersten Link wo du mir geschickt hast, habe ich gelesen Blitze schlagen viel lieber in leitfähige Metalle ein als z.B. in Holz. Nun wie es der Zufall will habe ich eine Visiosat Bisat G2 aus Glassfaser verstärktem Kunststoff. Wenn ich den nun diese statt an einen Metaller-nen, an einen Hölzernen Mast hänge habe ich dann die Gefahr reduziert?

Du suchst einen Strohhalm, den es so nicht gibt. Welchen Unterschied sollte denn ein Holzmast und ein Reflektor aus GFK machen, wenn sich im einschlaggefährdeten Bereich elektrisch leitfähige Antennenkabel befinden?

Was ginge: An der Antenne ein optisches LNB montieren, zusätzlich ein Solarpanel mit Akkupufferung für die Stromversorgung des LNBs. Verlegt man dann ein nicht metall-armiertes optisches Kabel ins Haus, muss man nicht erden. Das wird aber teuerer, zumal man in der Schweiz typischerweise keine Satanlagen nur zum Empfang von Astra 19,2° installiert. Üblicherweise nimmt man noch Hotbird dazu, damit auch der Empfang der schweizerischen Sender über die Satanlage laufen kann.


Ausserdem, müsste man dann nicht theoretisch alles Erden was per Kabel nach aussen geht? Ich denke an das typische Beispiel von Musik Boxen im Garten (hab ich übringens auch). Da geht ja genau so ein Kabel in die Wohnung an meinen Verstärker.

Das ist ein im Ansatz berechtigter Einwand. Auch z.B. in eine im Garten installierte Leuchte kann der Blitz einschlagen.

Hier machen aber alleine schon die Bestimmungen einen entscheidenden Unterschied. Ob man das nachvollziehen kann oder nicht: Für z.B. die Leuchte im Garten sind keine besonderen Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Sollte die Leuchte das Schicksal ereilen, vom Blitz getroffen zu werden, so deckt die Gebäudeversicherung den Schaden ab, weil eben nicht gegen zu beachtende Regeln der Technik verstoßen wurde.

Für Antennen gelten nun einmal andere Regeln. Und da die Electrosuisse Mitglied der CENELEC ist, wird Norm EN 60728-11, aus welcher die Erdungspflicht von Antennen hervorgeht, auch in der Schweiz gültig sein.

So weist die Gebäudeversicherung Kanton Zürich auf diese Norm hin:

Gebäudeversicherung Kanton Zürich schrieb:
Weitere Bestimmungen/anerkannte Regeln im Bereich Blitzschutz
[...]
EN 60728-11 Kabelnetze für Fernsehsignale, Tonsignale und interaktive Dienste Teil 11: „Sicherheitsanforderungen“
KuNiRider
Inventar
#26 erstellt: 11. Apr 2013, 20:47
Für die íns Haus gehenden Kabel gibt es z. Bsp: den DGA Ff TV

... leider noch seltener anzutreffen als ein ordnunggemäßer Blitzschutz

Übrigends eine sehr interessante HP für dieses Thema!
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