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Super, habe jetzt ein TV Digital Abo+A -A |
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Autor |
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N8bar
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 20. Jul 2006, 08:41 | |
Premiere hat wirklich nicht mehr alle Tassen im Schrank. Schreibt mir doch heute der Axel-Springer-Verlag, dass ich ab nächster Woche Abonnent von TV Digital bin. Der Monat "Premiere komplett" ist längst gekündigt, aber das interessiert diese Geschäftmacher offenbar nicht. Also aufgepasst und den Brief vom Axel-Springer-Verlag nicht gleich in den "Spam"korb werfen.
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freibrocke
Stammgast |
#2 erstellt: 20. Jul 2006, 09:25 | |
Hi N8bar, bitte um weitere Informationen wie das Dingen ausgegangen ist ! Herzlichen Dank |
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alex_m
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 11. Aug 2006, 01:55 | |
Uns ist das nun schon zum zweiten mal passiert, dass Premiere ohne unsere Zustimmung und Einwilligung unsere persönlichen Daten an Axel Springer weiterleitet und auf unsere Namen ein Abo abschließt. Wie haben daher die Verbraucherschutzzentrale eingeschaltet. Die Verbraucherschutzzentrale Hamburg e.V. will nun prüfen, ob sie wegen dieser Abogeschichte ein wettbewerbsrechtliches Unterlassungsverfahren einleitet. Hierzu werden weitere Betroffene gesucht, die sich bitte an Frau Edda Castelló wenden möchten: castello@verbraucherzentralehamburg.de Danke und ich hoffe auf Eure Mithilfe ! und hier geht es weiter ;-) http://www.hifi-forum.de/index.php?action=browseT&forum_id=97&thread=5079&postID=19#19 [Beitrag von alex_m am 11. Aug 2006, 05:59 bearbeitet] |
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admiral.ozzel
Stammgast |
#4 erstellt: 11. Aug 2006, 07:00 | |
Ich habe diesen Brief auch bekommen und direkt beim Verlag angerufen. Die haben sofort das ungewollte Abo storniert. |
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mahri
Inventar |
#5 erstellt: 11. Aug 2006, 07:24 | |
Hi, "Uns ist das nun schon zum zweiten mal passiert, dass Premiere ohne unsere Zustimmung und Einwilligung unsere persönlichen Daten an Axel Springer weiterleitet und auf unsere Namen ein Abo abschließt." Zum Teil richtig. Der der ein Premiere Komplett Abo abgeschlossen hat,hat automatisch auch einen Vertrag mit dem Axel Springer Verlag (wegen der Zeitschrift) abgeschlossen. Lest Euch bitte Eure Verträge mal genau durch. Aber die Geschichte mit dem Abo nach der Kündigung,habe ich vorgestern auch von einem Kumpel gehört. Der will den Vorgang nun seinem Anwalt übergeben. Da schieben sich scheinbar zwei Konzerne die Datenbanken hin und her. http://www.hifi-foru...um_id=97&thread=5079 Hier ist ja alles ausführlich beschrieben. [Beitrag von mahri am 11. Aug 2006, 07:33 bearbeitet] |
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alex_m
Ist häufiger hier |
#6 erstellt: 11. Aug 2006, 13:54 | |
Mache dann mal bitte Deinen Kumpel/Anwalt auf diesen Beitrag aufmerksam. Er kann auch mit mir Kontakt aufnehmen. Im übrigen stimmt es nicht zum Teil sondern es ist vollständig richtig. Ich bitte daher, Deinen Beiträg diesbezüglich zu überarbeiten, weil diese Aussage falsch ist und bei anderen Lesern zu Irritationen und falschen Schlüssen führen könnte. Es gibt im Vertragsrecht kein "automatisch mit abgeschlossen". Bei Vertragskopplungen muss für den Verbraucher klar und eindeutig drinstehen, dass eine weiterer Vertrag mit einem weiteren/anderen Vertragspartner abgeschlossen wird. Das ist beim Komplettpakte nicht der Fall ! Ich habe unsere Verträge ebenfalls von meinem Rechtsanwalt überprüfen lassen: Ich habe nur mit Premiere einen Vertrag über ein Komplettabo abgeschlossen, welche die Zeitschrift TV-Digital umfasst. Siehe die beiden eingescannten Bilder Premiere Gutschein. Schaue Dir mal den Satzaufbau in den später zugesandten Vertragsdaten an ! Da steht in einem ergänzenden Nebensatz NUR/lediglich drin, dass die TV Digital eine Programzeitschrift ist, und zwar ein Programzeitschrift welche vom Axel Springer Verlag produziert wird. Nicht mehr und nicht weniger. Es steht sowohl im Prepaidgutschein als auch in den Vertragsdaten jedoch in keiner Zeile, dass man mit der Axel Springer AG ein Abo Vertrag abschließt. Auch wenn durch Mißinterpretation die Phrase "ist der Abonnentenpreis für TV Digital ... bereits enthalten", man diese kostenlose Zugabe der Zeitschrift TV Digital als Abo bezeichnen würde (wovon im Prepaidgutschein nie die Rede war), dann wurde dieses Abo mit Premiere als Vertragspartner UND Lieferant abgeschlossen und nicht mit der Axel Springer AG! Wenn dem nicht so sein soll, dann muss für den Verbraucher explizit, klar und eindeutig bei Vertragsabschluss und in den Vertragsbedingungen drinstehen, dass man ein Zeitschriftenabonnement mit einem anderen dritten Vertragspartner abschließt, und zwar mit der Axel Springer AG, also dass man Kunde der Axelspringer AG wird ... Wenn man z.B. auf der Premiere-Seite nur ein TV-Digital Abo abschließt, dann steht dort auch explizit drin, dass der Vertragspartner die Axel Springer AG ist und der Vertrag mit der Axelspringer AG zustande kommt und Premiere diesen Vertrag zwischen Kunden und Axel Springer nur vermittelt. Beim Komplettabo mit Premiere ist dieses jedoch nicht so. Hier findet keine Vertragsvermittlung statt. Hier der Premiere Gutschein/Antrag: Wo willige ich hier ein, dass ich mit der Axel Springer AG einen Vertrag abschließe? Wo willige ich ein, dass meine persönlichen Daten an die Axel Springer weitergeleitet werden? Wo willige ich ein, dass Premiere nach Beendigung meines Komplettabos in meinen Auftrag ein Zeitschriftenabo bei der Axel Springer Ag abschließt? ------------ Dass es mehrere Threads zu diesem Thema gibt, ist etwas ungünstig. Ich paste daher nochmal meine Ausführungen im anderen Thread hier rein: Es steht nirgendwo in dem mit Premiere abgeschlossenen Vertrag drin, dass ich nach Beendigung oder Kündigung meines Premiere Komplettpaketes (bei dem die Zeitschrift TV-Digital integraler Bestandteil des Premiere Komplett Abos ist) ein Kunde der Axel Springer AG werde und ich mit der Axel Springer AG nach der Beendigung oder Kündigung meines Premiere Komplettpaketes ein TV-Digital Abo abschließe und ich die Zeitschrift dann vom Axel Springer Verlag erhalte. Hier der Ausschnitt aus dem Kundenbegrüßungsschreiben der Axel Springer AG nach Ablauf meines Premiere-Komplett Abos: http://img216.imageshack.us/img216/4980/vertrag2kn4.png Auch das stützt nochmals meine obigen Ausführungen: Ich war/bin während des Komplettabos kein Kunde der Axel Springer AG gewesen. Bezüglich des "Kleingedruckten" hier mal ein Auszug aus meinen Premiere Vertragsbedingungen: http://img51.imageshack.us/img51/1544/vertragul3.png Damit dürften sich wohl einige Fragen bezüglich Vertragspartner, Vertragskopplungen, Vertragsinhalte und Laufzeiten erübrigen. (siehe insbesonder auch den zweiten Absatz) Und für die letzten Skeptiker: Wie ich eingangs bereits geschrieben habe, ist es uns nun zum zweiten Mal passiert. Bei meinen damaligen Vertrag habe ich bei der Abbestellung explizit geschrieben, dass ich Premiere Komplett und/mit TV-Digital kündige. ( ich sage nur Intuition … ) Und als wenn ich es nicht geahnt hätte: trotzdem bekam ich auch hier Post vom Axel Springer Verlag, wo ich als Kunde begrüßt wurde. --------- "Mann" kann es also hin und her (ver)drehen, wie man will ... [Beitrag von alex_m am 11. Aug 2006, 14:47 bearbeitet] |
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alex_m
Ist häufiger hier |
#7 erstellt: 11. Aug 2006, 15:10 | |
Beim ersten mal habe ich auch noch dort angerufen. Diesmal rufe ich dort nicht an. Sobald ich die erste Rechnung bekomme, werde ich Anzeige erstatten. Zahlungsaufforderungen für Waren/Dienstleistungen, die ein Kunde nicht bestellt hat, gelten als agressive Geschäftspraxis und verstoßen somit gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Der Anbieter dringt hier in den Bereich der Nötigung, Belästigung und unzulässigen Beeinflussung ein. |
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mahri
Inventar |
#8 erstellt: 11. Aug 2006, 15:34 | |
Hi, Sorry aber ich muß Dich verbessern. Im Prepaid-Paket (Gutscheine) stand hinten sehr wohl der Satz: Ich zitiere: "Im Falle von Premiere Komplett schließen Sie gleichzeitig einen Abovertrag für TV-Digital mit der Axel Springer AG ab." Das ist der zweite Punkt links. |
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alex_m
Ist häufiger hier |
#9 erstellt: 11. Aug 2006, 18:16 | |
Wo hinten ? Bei alten Verträge weiß ich, dass sowas mal drin stand. Bei meinen beiden letzten Fällen jedoch kein Wort davon! Ich habe hier nochmal sämtliche Unterlagen, Anträge und Vertragsdaten durchgeschaut. Dorts steht nirgendwo auch nur ein einziger Satz davon, dass ich mit der Axel Springer AG als Vertragspartner einen Abo Vertrag abschließe - nicht während des Komplettabos und auch nicht nach dem Ablauf des Komplettabos. (von den Informationspflichten über die Axel Springer AG, wirksame Widerufsbelehrung ... ganz zu schweigen) Im Gegenteil, wie oben rot unterstrichen werde ich sogar darauf hingewiesen, dass wenn ich nach dem Auslaufen des Komplettabso die TV-Digital abonieren möchte, ich bei Premiere anrufen soll. Premiere vermittelt dann einen Abovertrag zwischen Kunden und der Springer AG. Bei mir steht sogar explizit drin: "Keine weiteren Verpflichtungen und Kosten" Wie ich bereits sagte, habe ich die Anträge und Unterlagen bereits überprüfen lassen. Keine Spur des von einem Aboabschluss mit der Axel Springer AG. Das mag bei Deinen Verträgen anders sein. Hier die Rückseite meines Premiere Gutscheines: http://img102.imageshack.us/img102/3267/antrag4bl0.jpg Markiere mir bitte die entsprechenden Stellen ! Übrigens, gehe mal auf die Internetseite von Premiere und tue so, als ob du ein Premiere Komplett Abo (5er Pack mit TV-Digital) abschließen will. Und dann gib mal eine Rückinfo ob und wann dort der Hinweis kommt, dass eine Abovertrag mit der Axel Springer AG abgeschlossen wird (Bestellung natürlich nicht bis zum Ende durchziehen ;-) ) [Beitrag von alex_m am 11. Aug 2006, 18:26 bearbeitet] |
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mahri
Inventar |
#10 erstellt: 11. Aug 2006, 19:20 | |
Hi Alex, Ich habe noch einen neuen gutschein (Prepaid-Paket) hier liegen.Den habe ich beim Kauf eines Receivers mit dazu bekommen.Da steht dieser Satz drauf. Also der Gutschein ist Recht neu. In die Vertragsbedingungen,habe ich noch nicht reingeschaut.Vielleicht schaffe ich es Morgen. Versprechen kann ich es aber nicht. |
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alex_m
Ist häufiger hier |
#11 erstellt: 11. Aug 2006, 19:49 | |
Sieht der Gutschein denn so aus wie meiner, bzw. siehst Du auf meinem Gutschein einen solchen Satz ??? Vielleicht steht es auf ganz neuen und ganz alten drauf, aber nicht auf denen aus der Mitte. Ich bezweifel ganz und gar nicht, dass es Vertragswerk gibt, wo solche Klauseln drinstehen. Hier brauche ich nur mal in ein Urteil des Landgerichts München schauen, wo es in einem Streit zwischen Bauer und Premiere um kartellrechtliche Fragen bezüglich der Abobündelung ging. Dort wurden von Premiere Unterlagen vorgelegt, wo dieser Vertragsschluss mit Springer in ausreichend und eindeutig vorhanden war. Diese Unterlagen sind aber aus 2004. Bei mir war es 2 mal hintereinander nicht so. Bezüglich der Aktualität: mach die mal den Spaß, auf der Premierehomepage ein Komplettabo abzuschließen und schaue mal, wann und ob ein Vertrag mit Springer bei diesem Komplettpaket abgeschlossen wird *g* Ansonsten sind meine eigenen beide Fälle eindeutig. Da ich meinen Pappenheimer ja kenne und es geahnt habe, habe ich bei der Abbestellung des ersten Pakets (aus rechtlicher sicht unnötigerweise) die TV-Digital mit abbestellt bzw. gekündigt ! Hat nichts genützt. Und bezüglich des rot unterstrichen Satzes im zweiten Vertrag: Ich habe bei Premiere nicht angerufen, um ein Zeitschriften Abo nach dem Auslaufen des Komplettpaketes abzuschließen. Hat ebenfalls nichts genutzt. Aber auch in den Verträgen, wo ein Aboschluss mit eingeschlossen ist, muss die Wirksamkeit überprüft werden. Stehen dort Aussagen über Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, sämtliche gesetzlich geforderten Informationen über Axel Springer ... Denn nur weil etwas im Vertrag oder in den AGB steht, heist es noch lange nicht, dass es auch wirksam ist. Da hat Premiere ja gerade erst eine schmerzliche Niederlage vor Gericht erlebt. [Beitrag von alex_m am 11. Aug 2006, 20:07 bearbeitet] |
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Juli432
Neuling |
#12 erstellt: 19. Aug 2006, 12:58 | |
Hi! Bei mir hat sich Axel Springer denselben Spass erlaubt. Nachdem ich ihnen ein Brief mit ungefähr diesem Inhalt: "Ich habe im laufe meines Premiere Abonnement eine 3 Monatige Zusendung der Zeitschrift "TV Digital" erhalten. Darüber hinaus habe ich kein weiteres Abonnement ihrer Zeitschrift bestellt. Ihr Schreiben vom .... ist daher gegenstandslos." geschrieben hatte, erhielt ich dann gestern folgenden Brief(gekürzt): "(...)hiermit bestätigen wir Ihren Widerruf des Abonnements der Zeitschrift TV Digital. Ihr Widerruf überschnitt sich mit der Aussendeung des aktuellen Heftes, das Sie selbstverständlich als kostenloses Exemplar betrachten dürfen. (...) Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten (...) betrachten sie diese bitte als gegenstandslos. (...)" Zumindestens darf ich jetzt die 2 Exemplare getrost in den Mülleimer werfen MfG Juli [Beitrag von Juli432 am 19. Aug 2006, 12:59 bearbeitet] |
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