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Samsung 42S5H Angebot bei Topvision (und allerlei O.T.)+A -A |
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Autor |
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thefrenz
Stammgast |
#1 erstellt: 20. Mai 2005, 20:52 | |||
N'Abend, guckt euch doch bitte das mal an, 42S5H für 2099,- : http://www.topvision...tDetailID=2100833829 Kann das sein oder träume ich schon ?? |
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Cruzetown
Ist häufiger hier |
#2 erstellt: 20. Mai 2005, 21:06 | |||
Hab ich auch grad bemerkt, wohnt einer in der Nähe und kann dort morgen mal "vorbeischauen" ?? Wenn der Preis stimmen sollte, wirft das meine gesamte Planung wieder übern Haufen |
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TheGodfather
Stammgast |
#3 erstellt: 20. Mai 2005, 21:24 | |||
Das ja kann nur ein Fehler sein... |
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Cruzetown
Ist häufiger hier |
#4 erstellt: 20. Mai 2005, 22:33 | |||
Mal sehen, hab ihn grad bestellt. Soweit sogut. Eine Bestell-Bestätigungsmail habe ich gerade auch erhalten. Mal sehen, ob es klappt! wünscht mir Glück |
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T69
Stammgast |
#5 erstellt: 20. Mai 2005, 22:51 | |||
hoffentlich... klappts. will nun endlich auch einen plasma. pana 50, 500 oder samsung s5h, thats the question. :-) greez T69 |
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Fantigo
Inventar |
#6 erstellt: 21. Mai 2005, 02:04 | |||
Hallo Leute, ich bin eben erst nach Hause gekommen und dachte mir, ich schau noch mal kurz meinen e-Mail-Eingang an und kurz ins Forum und was sehen meine müden Augen ?! PS-42S5H für 2099 €. Kann ja wohl nicht wahr sein. Wie auch immer, hab mir das Teil auch gleich bestellt, sitze also zusammen mit Cruzetown im selben Boot. Das ist natürlich jetzt mehr oder weniger ein Blindkauf, da noch keiner Erfahrungswerte hat über den 42S5H, aber es muß halt nun mal Leute geben, die den ersten Schritt wagen. Hoffentlich haben wir beide Glück. Drückt uns die Daumen !!! |
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HDTV-Pickel_
Ist häufiger hier |
#7 erstellt: 21. Mai 2005, 06:56 | |||
Hallo Leute, habe mir gerade auch einen Plasma 2099 + 50€ Versand bestellt. Hatte auch den Panasonic in der Überlegung, aber bei 800€ Preisunterschied ist die Überlegung recht einfach. Sah auf der Cebit gut aus, hat kein Lüfter,Technikdaten super. Also her damit. Da Nachname sehe ich keine Gefahr. Nach meiner Meinug haben die sich vertan (meinten bestimmt S5S). Der VK war 2399€ Aber egal, habe Auftragsbestätigung. Dann muss er liefern. PS:Spontankäufe sind die besten. Gruß aus Hessen. |
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-=Hellraiser=-
Inventar |
#8 erstellt: 21. Mai 2005, 07:53 | |||
Hi welchen Plasma hast Du dir denn genau gekauft??? |
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BlueSkyX
Inventar |
#9 erstellt: 21. Mai 2005, 08:28 | |||
Seh ich auch so - sit bestimmt nur die ED-Version. Passt ja auch mit der UVP zusammen. Was die Auftragsbestätigung angeht: Der Händler muss NICHT liefern! Der Kaufvertrag kommt nämlich erst mit der Lieferung und nicht mit der AB zustande. |
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Cruzetown
Ist häufiger hier |
#10 erstellt: 21. Mai 2005, 08:29 | |||
Muss er wirklich liefern? Ist eine Bestellbestätigung schon die Annahme?? Oder wird hiermit "nur" die Bestellung aus deren Sicht bestätigt, vorbehaltlich der Prüfung? Hat jemand erfahrung mit solch einer Konstellation? Besten Dank Cruzetown [Beitrag von Cruzetown am 21. Mai 2005, 08:30 bearbeitet] |
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Sibe
Inventar |
#11 erstellt: 21. Mai 2005, 08:36 | |||
ich kann mir nicht vorstellen, dass das klappt, ich bin gerade noch am Überlegen, ob ich bestellen soll, der Preis ist heiß, aber ein Fehler... Sibe |
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evilernie74
Inventar |
#12 erstellt: 21. Mai 2005, 09:16 | |||
habe ihn auch mal bestellt. hoffe, die liefern auch den 42S5H und nicht die ED Version. Von der Beschreibung muss es aber der S5H sein, da imho der D kein HDMI hat. |
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Sibe
Inventar |
#13 erstellt: 21. Mai 2005, 09:18 | |||
es gibt ja noch den S5S, ED, aber sonst gleich (?) Sibe |
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Cruzetown
Ist häufiger hier |
#14 erstellt: 21. Mai 2005, 09:20 | |||
Naja, in der Bestellbestätigung steht ja explizit "S5H", ansonsten geht der wieder zurück...sofern er überhaupt geliefert wird |
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Sibe
Inventar |
#15 erstellt: 21. Mai 2005, 09:27 | |||
ich glaube, der S5H ist generell noch nicht lieferbar oder noch nicht in D angekommen. http://www.geizhals.at/deutschland/a147126.html wir sind alle gespannt wenigstens am Wochenende dürfen wir noch hoffen, einen S5H zum Schnäppchenpreis zu kriegen, danach klärt sich die Sache (im Shop ist heute keiner...) Sibe |
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evilernie74
Inventar |
#16 erstellt: 21. Mai 2005, 09:44 | |||
bin ich nicht so sicher. Gib mal auf der Seite Samsung Plasma ein. Dann wird auch der D5S für 1899Euro und der S5S für 2099Euro gefunden. Aber der Text des S5H passt auch nur zum S5H (HD-Ready usw.). Nach dem letzten Urteil, was angebliche Falschauspreisungen angeht, musste die Firma liefern. Da wurde auch, wie hier, mit besonderem Preisrabat das Produkt dort eingestellt. Da es sich auch dort nicht um einen Kommafehler gehandelt hatte, musste der Laden liefern. Hier ist ja nun auch nicht ein Komma auf 200,99 Euro oder so gerutscht. Weiter habe ich eine Bestellbestätigung bekommen. Auf mein Handy per SMS eine Auftragsbestätigung. Da würde es für die schwer, wieder rauszukommen. Besonders da die anderen Geräte auch da im Shop sind. Mal sehen, da der Plasma ja auch "lieferbar" seien soll. Da kann ich nur hoffen, er ist bis zum Feiertag am Donnerstag da:-) |
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Fantigo
Inventar |
#17 erstellt: 21. Mai 2005, 09:49 | |||
das sehe ich auch so, ich habe allerdings bis jetzt keine Mail bekommen für den Auftrag, sondern nur eine Auftragsbestätigung per SMS Aber auch eine SMS ist meines Wissens juristisch anerkannt genau wie eine e-Mail |
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evilernie74
Inventar |
#18 erstellt: 21. Mai 2005, 09:51 | |||
weiter sehe ich auch, dass der S5H als bei den "Angeboten der Woche" steht. Da wird es wohl immer schwerer sich rauszureden. |
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evilernie74
Inventar |
#19 erstellt: 21. Mai 2005, 09:54 | |||
Mail und SMS. Beides da. Auftrags- (per SMS) und Bestellbestätigung (per Mail). |
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Cruzetown
Ist häufiger hier |
#20 erstellt: 21. Mai 2005, 09:55 | |||
hast du auch das genaue Aktenzeichen des Urteils. Dann könnte man sich ja darauf berufen. Aber objektiv betrachtet, dürfte das nicht so einfach über die Bühne gehen, der Händler wird sich da wohl zunächst gegen wehren. Damit würden wir über die Feiertage erstmal in die Röhre schauen |
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TheGodfather
Stammgast |
#21 erstellt: 21. Mai 2005, 09:57 | |||
http://www1.nch.de/i..._nicht_liefern.shtml Die Richter verglichen Preisangaben im Internet mit einer Schaufenster-Auslage. Deren Preisangaben sind ebenfalls nicht verbindlich. Außerdem hatte der Händler in seinen Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen, dass die Annahme der Bestellung erst mit dem Versand der Ware erfolgt. Hier steht aber wieder was anderes: http://www.heise.de/newsticker/meldung/53234 [Beitrag von TheGodfather am 21. Mai 2005, 09:59 bearbeitet] |
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evilernie74
Inventar |
#22 erstellt: 21. Mai 2005, 10:05 | |||
ja, das erste war eine "verrutschtes" Komma. Das war der Grund, warum es als Fehler gelten durfte. Nur hier ist ja kein Komma verrutscht. Der Preis steht auch im "Angebote der Woche" Bei mir in der EMail steht unter NN etwas, was wohl, wenn der Preis nicht stimmen sollte, als Eigentor für die Firma werden wird.
Mal sehen, wie es weiter geht. Bis Montag wird mal wohl auch keine Infos bekommen. |
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Fantigo
Inventar |
#23 erstellt: 21. Mai 2005, 10:08 | |||
das sehe ich anders. nach Kaufmannsrecht kommt ein Kaufvertrag zustande durch eine beidseitige Willenserklärung, mit anderen Worten, der Käufer erklärt den Willen, ein Produkt zu kaufen zu einem bestimmten Preis und der Verkäufer bestätigt dies durch seinen Willen, das Produkt an den Käufer zu verkaufen, egal ob mündlich im Beisein von Zeugen, schriftlich oder per Mail/SMS in Form einer Auftragsbestätigung. Ist diese beidseitige Willenserklärung abgegeben, dann ist der Kaufvertrag rechtsgültig und verbindlich für Käufer und Verkäufer . Die Lieferung hat dann nach Kaufmannsrecht zur Folge, dass der Käufer die Ware annehmen muß und die Ware natürlich bezahlen muß. Der Kaufvertrag selbst ist jedoch schon längst vor der Lieferung abgeschlossen, so sehe ich das jedenfalls. |
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Cruzetown
Ist häufiger hier |
#24 erstellt: 21. Mai 2005, 10:14 | |||
Interessant! In den AGBs von Topvision steht auch.... ...Zum wirksamen Vertragsabschluss ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt. Die Auftragsbestätigung habe ich erhalten, somit ist es wohl zu einem wirksamen Vertragsabschluss gekommen. Auch steht drin, dass ich bei der Lieferung Bargeld vorhalten soll! "...Zahlungsart: Nachnahme Sie haben sich für die Zahlung per Nachnahme entschieden. Bitte halten Sie ausreichend Bargeld bereit, um Ihre Bestellung bei der Lieferung zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass eventuelle Nachnahmegebühren nicht in den Versandkosten enthalten sind!" |
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MMartin
Stammgast |
#25 erstellt: 21. Mai 2005, 10:17 | |||
Ein Kaufvertrag ist aber ungültig bei Irrtum, Täuschung, Verstoss gegen geltendes Recht oder wenn einer der beiden Parteien nicht geschäftsfähig ist. Falls der Verkäufer anhand seines Einkaufspreises nachweisen kann, dass der Preis völlig unrealistisch ist und ihm ein Irrtum unterlaufen ist, kann es problematisch werden. |
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Cruzetown
Ist häufiger hier |
#26 erstellt: 21. Mai 2005, 10:19 | |||
Das stimmt, auch wäre der Vertrag ungültig, wenn der Kaufpreis erahnen lässt, dass ein Irrtum vorliegt. Das ist zwar Interpretationssache, ab welcher Differenz man einen Irrtum annehmen müsste. Jedenfalls der Link weiter oben von TheGodfather mit 2 Nokias für 29,95 ist ziemlich heftig. Dort hat es ja geklappt! |
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Fantigo
Inventar |
#27 erstellt: 21. Mai 2005, 10:34 | |||
dann müßte aber ein Irrtumsvorbehalt auf der Homepage angegeben sein und ich habe davon nichts gesehen. Bei Werbeprospekten ist meistens angegeben : Irrtum vorbehalten Ohne diesen Zusatz wird es meiner Ansicht nach schwierig für den Verkäufer, einen Irrtum juristisch durchzusetzen Ob der Preis unrealistisch ist, darüber kann man sich streiten, ich denke, dass er durchaus noch als realistisch angesehen werden kann, vor allem, wenn man bedenkt, welche Preisentwicklungen sich bei Plasmas in den letzten Monaten vollzogen haben. |
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Cruzetown
Ist häufiger hier |
#28 erstellt: 21. Mai 2005, 10:37 | |||
sehe ich zwar auch so, allerdings hat sich der Anbieter ein Hintertürchen aufgelassen: §17 Haftungsausschluss ...Trotzdem können wir keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernehmen... |
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Fantigo
Inventar |
#29 erstellt: 21. Mai 2005, 10:40 | |||
Diesen Zusatz habe ich leider nicht gelesen und das macht mich allerdings jetzt etwas stutzig, denn eine e-Mail bzw. SMS ist ja keine schriftliche Auftragsbestätigung, sondern eine elektronische. In diesem Fall könnte es dann tatsächlich sein, dass der Kaufvertrag erst durch Lieferung bzw. Rechnungsstellung zustande kommt Sollte das so sein, dann haben wir eben Pech gehabt |
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Fantigo
Inventar |
#30 erstellt: 21. Mai 2005, 10:44 | |||
tja, das wars dann wohl, das ist ein eindeutiger Irrtumsvorbehalt, den ich wohl überlesen habe. Ich war halt hundemüde, als ich die Bestellung aufgab, ca. 4 Uhr nachts. |
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evilernie74
Inventar |
#31 erstellt: 21. Mai 2005, 10:48 | |||
sehe ich anders. Arbeite in einer Behörde und selbst da ist eine EMail oder Fax zwar als elektronischer Brief angeben, zählt aber wie ein schriftlicher Brief. |
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TheGodfather
Stammgast |
#32 erstellt: 21. Mai 2005, 10:49 | |||
Würde sagen: Abwarten und Tee Weil jetzt versucht ihr ja nur zu spekulieren... was, wenn, wie! Folgende Optionen gibts da ja: 1.) Der Händler liefert das Gerät (Schnäppchen!!) 2.) Der Händler liefert nicht und entschuldigt sich für den Fehler 3.) Der Händler liefert ein falsches Gerät, welches ihr dann per FAG zurückschickt oder erst gar nicht annehmt Montag wisst ihr bestimmt mehr! |
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evilernie74
Inventar |
#33 erstellt: 21. Mai 2005, 10:50 | |||
wieder kein Problem. Nach Juristendeutsch bezieht sich diese Aufzählung im § auf "bereitgestellten Informationen übernehmen". Da es aber die anderen 5er Samsung da auch gibt, der Text beim S5H stimmt, sehe ich hier nichts, was §17 berührt. |
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BlueSkyX
Inventar |
#34 erstellt: 21. Mai 2005, 10:54 | |||
Grundsätzlich richtig, aber es gibt mehrere Urteile die besagen, dass eine automatisch verschickte Auftragsbestätigung keine Willenserklärung bzw. Annahme des Angebotes ist. Ist auch völlig logisch, da die Auftragsbestätigung ja automatisch auf Basis des falschen Preises erstellt wird. Erst wenn der Laden die Ware zu dem Preis auch liefert, kommt eine übereinstimmende Willenserklärung zustande. Man muss zwischen einem gewöhnlichen Kauf vor Ort und einem via Internet unterscheiden. Da gibt es einige nihct gerade unwichtige Unterschiede. [Beitrag von BlueSkyX am 21. Mai 2005, 10:55 bearbeitet] |
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Cruzetown
Ist häufiger hier |
#35 erstellt: 21. Mai 2005, 11:09 | |||
Stimmt nicht ganz: Die Auslage im Geschäft, das Platzieren eines Online-Sortiments und der Druck von Angebotsflyern bilden nicht schon die Willenserklärung des Händlers. Vielmehr handelt es sich hierbei um das sog. invitatio ad offerendum. Sprich, die Aufforderung, ein Angebot unsererseits abzugeben. Auf dieses kann dann der Händler jeweils mit Lieferung, oder einer Bestätigung reagieren, was die Annahme darstellt. Nach gründlicher Betrachtung sehe ich unsere Chancen langsam schwinden, da ein Haftungsausschluß in den AGB´s verankert ist. Mal sehen. Ach ja, grundsätzlich gilt nicht immer das Kaufmannsrecht. Dies gilt erstmal nur unter Kaufleuten. Das Endkundengeschäft mit Privatpersonen fällt hier nicht drunter. gruß Cruzetown |
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Fantigo
Inventar |
#36 erstellt: 21. Mai 2005, 12:11 | |||
das ist richtig, da haben die sich eindeutig abgesichert in Bezug auf Irrtümer.
das mag schon sein, dennoch gibt es auch im Privatkundengeschäft rechtliche Absicherungen, denn sonst hätten wir ja ein juristisches Chaos, wenn jeder von Vereinbarungen und Verträgen zurücktreten könnte wie es ihm beliebt. |
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schnaufelmann
Stammgast |
#37 erstellt: 21. Mai 2005, 13:27 | |||
habe gerade auch für 2099,- bestellt... wie hoch sind bei solchen kursen eigentlich die nachnahmegebühren? |
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subimp
Ist häufiger hier |
#38 erstellt: 21. Mai 2005, 13:34 | |||
steht doch beim Anbieter. 12,99€ Gruss subimp |
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Cruzetown
Ist häufiger hier |
#39 erstellt: 21. Mai 2005, 13:36 | |||
Bevor es langsam offtopic wird: es geht ja nicht darum, ob jemand von Verträgen einfach so zurücktreten kann, sondern, ob dies schon ein verb. Vertrag ist. Das ist ja der Knackpunkt, falls einer zustandegekommen ist, geben die, die sich den Plasma zu dem Preis bestellt haben, sicher eine Runde aus. Von mir hier schonmal: |
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subimp
Ist häufiger hier |
#40 erstellt: 21. Mai 2005, 14:07 | |||
42S5H bestellt und bestätigt. 2099,- € +50,- € Versand +12,99 € Nachnahme Gruss subimp [Beitrag von subimp am 21. Mai 2005, 14:10 bearbeitet] |
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margaan
Inventar |
#41 erstellt: 21. Mai 2005, 17:11 | |||
Hab grad die Seite aufgerufen...2099€... Nochmal aktuallisiert zum Bestellen und nu steht 2697 - VERDAMMT! |
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Cruzetown
Ist häufiger hier |
#42 erstellt: 21. Mai 2005, 17:23 | |||
Das nenn ich Timing Mach dir nichts draus, vielleicht klappts ja bei uns auch nicht! |
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HDTV-Pickel_
Ist häufiger hier |
#43 erstellt: 21. Mai 2005, 17:25 | |||
Hallo Leute, das ANGEBOT DER WOCHE ist vorbei. Siehe: http://www.topvision...tDetailID=2100833829 Jetzt kostet der 42S5H = 2697€. Also hat die Firma aufgepasst. Ich denke aber, die die bestellt und eine E-Mailbestätigung haben (abgeschlossener Kaufvertrag) haben gewonnen. Die müssen liefern, das ist klar. Soviel zum Stand um 19:15 Uhr. Gruß aus Hessen |
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margaan
Inventar |
#44 erstellt: 21. Mai 2005, 17:45 | |||
Rege mich trotzdem auf - vielleicht klapp es ja doch bei euch und ich war 1 min (!!!!!!!!) zu spät! |
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Fantigo
Inventar |
#45 erstellt: 21. Mai 2005, 17:47 | |||
ANGEBOT DER WOCHE ist gut. Wenn es klappt, dann würde ich es eher als das ANGEBOT DES JAHRES bezeichnen, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass der Plasma bis Jahresende auf 2099 € fällt.
Na dann wollen wir mal das beste hoffen |
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margaan
Inventar |
#46 erstellt: 21. Mai 2005, 17:50 | |||
Kann jemand das Thema bitte schließen? Ich will das nimma sehen - renne gleich gegen die Wand, wenn noch jemand hier reinschreibt, dass er bestellt und bekommen hat... |
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DerNik
Stammgast |
#47 erstellt: 21. Mai 2005, 19:29 | |||
Ich habe bestellt, und eine Bestätigung erhalten. Aber eins ist klar. Durch eine Emailbestätigung wurde kein Vertrag abgeschlossen. Wie soll denn durch eine automatisch generierte Email eine Willenserklärung abgegeben werden. Sorry, aber wer das glaubt ist mehr als naiv. Ich würde mich freuen, wenn sich der Thread wieder mehr mit dem Gerät beschäftigen würde. Heute habe ich z.B. den D5S gesehen und war vom Bild mehr als enttäuscht. Ich hoffe nur, dass der D5H ein besseres Bild hat, sonst ist mir der Preis egal und ich bestelle ein anderes Display. |
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margaan
Inventar |
#48 erstellt: 21. Mai 2005, 19:36 | |||
Was war mit dem Bild und welche Zuspielung hatte der Plasma? |
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subimp
Ist häufiger hier |
#49 erstellt: 21. Mai 2005, 19:43 | |||
Ich war heute Nachmittag im MM Egelsbach bei Frankfurt - dort hatten sie den 42 D5S ausgestellt. Das Bild hat mich wirklich beeindruckt.Wesentlich besser als die mit dem gleichen Material gefütterten Nachbarn von Sony usw. Gruss subimp |
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Fantigo
Inventar |
#50 erstellt: 21. Mai 2005, 22:08 | |||
all diejenigen, die für 2099 € bestellt haben, müssen natürlich jetzt höllisch aufpassen, dass die Fa. für das Gerät jetzt nicht plötzlich den heute abend korrigierten Preis verlangt. Im übrigen halte ich es für nicht offtopic, wenn man diese Bestellungen für 2099 € hier diskutiert, dazu ist dieser Thread schließlich da. Wenn es die ersten Erfahrungsberichte gibt zu dem 42S5H, dann halte ich es ohnehin für das Beste, einen neuen Thread zu eröffnen und diesen zu schließen, denn dieser hier ist von Anfang an zu sehr überfrachtet von Spekulationen, Theorien u.ä. Was hält der Moderator (diba?) von dieser Idee ? |
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Cruzetown
Ist häufiger hier |
#51 erstellt: 21. Mai 2005, 22:30 | |||
ganz meiner Meinung! Zum ersten Punkt: Naja, was heisst höllich aufpassen? Wenn der Postpote 2x klingelt, weiß ich was ich ihm in die Hand zu drücken habe, und zwar genau dass, was auch auf der Bestellbestätigung steht! Andererseits wird der Händler schlau genug sein, VOR Auslieferung mit den Bestellern in Kontakt zu treten. |
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