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Wichtiger Hinweis zum Servicemenü+A -A |
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Autor |
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KeineAHnung1235
Neuling |
#52 erstellt: 06. Sep 2008, 11:31 | |||
Upps Entschuldigung, ich hatte gedacht, dass Du meine vorherigen Einträgen gelesen hast und gesehen hast, welche Probleme es beim Bestellen gegeben hat... Also ich habe einen Panasonic TH-42PX80EA Vielen Dank für Deine Hilfe Gruß Bernd |
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Spamritter
Neuling |
#53 erstellt: 08. Sep 2008, 10:23 | |||
ich hätte da mal ne frage zum servicemneü:; habe meinen 42PZ85E im MM bei dieser EM-Aktion Ende Juni gekauft, musste mich aber mit dem letzten TV, dem Ausstellerstück, begnügen. Jetzt habe ich im Menü gesehen, dass der TV schon sage und schreibe 875 Stunden lief. Ich weiß jetzt die genaue Lebensdauer nicht mehr auswendig, aber das ist doch schon ein wenig zu heftig für meinen geschmack. vor allem weiß man ja nie, was die angestellten und vor allem die kunden dort alles mit dem gerät gemacht haben. hab zwar noch keinen einbrenneffekt gesehen, aber vielleicht sollte ich da nochmal genauer hinschauen. jetzt bin ich gerade am überlegen, ob ich mir einfach einen neuen dort kaufe und den jetzigen einfach mit der neuen quittung zurückgebe. oder wird etwa die seriennummer des TV irgendwo festgehalten in deren systemen? wäre dankbar für eure hilfe |
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mash3010
Ist häufiger hier |
#54 erstellt: 08. Sep 2008, 11:35 | |||
Hallo Spamritter, erstmal finde ich Deine Frage zum Servicemenü nicht, wolltest Du sie noch stellen? Nun zu Deiner Frage zur Lebensdauer von Plasma-TV. Die sollen bei 60000 Stunden liegen, laut Hersteller. Die 875 Stunden Deines Vorführgerätes entsprechen nach meinen Sehgewohnheiten ungefähr 3/4 Jahre. Finde ich für ein Vorführgerät nicht viel. |
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Wuchzael
Inventar |
#55 erstellt: 27. Sep 2008, 10:26 | |||
Hi! Ich hab das mal recherchiert und direkt bei Panasonic nachgefragt:
Wobei jetzt die Frage bestehen bleibt, ob Garantieansprüche verfallen, wenn man das Menu NUR aufruft zwecks Betriebsstundenanzeige. Grüße! |
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norbert.s
Hat sich gelöscht |
#56 erstellt: 27. Sep 2008, 11:03 | |||
Für das Service Menü interessiert sich der Techniker nur, wenn Du dein Problem durch Verstellen im Service Menü verursacht hast. Ich hatte 2 Garantiefälle und drei Technikerbesuche. Keine Sau hat sich für das von mir benutzte Service Menü interessiert. Weder die Lila Pest noch laute Lüfter werden dadurch beeinflusst, geschweige denn verursacht. bye |
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mirtor
Ist häufiger hier |
#57 erstellt: 04. Okt 2008, 13:26 | |||
Um nochmal hier etwas ganz deutlich zu sagen, ich weiss nicht in wie weit das jetzt so rübergekommen ist. Natürlich gibt es eine Gewährleistung und eine Garantie ( gibt es ja bei jedem Gerät.)Diese Garantie oder Gewährleistung greift aber nur bei sogenannten Sachgemäßen gebrauch des Gegenstandes. Sobald ein nicht authorisierter Besitzer in dies Service Menü eintritt gibt es noch kein Problem weil nichts verstellt wurde. Sobald aber irgend eine von Panasonic vor eingestellte Einstellung geändert wird ist dies ein unsachgemäßer Gebrauch dieses Gerätes und sämtliche Garantie und Gewährleistungsansprüche verwallen. Sofern sie auf das umstellen im Service Menü zurückzuführen sind. Heisst im Klartext: Werden im Service Menü einstellungen Bildbezogen verändert und 2 Wochen später geht ein Lautsprecher kaputt ist dies ein Garantiefall. Verabschiedet sich aber das Panel und es kann nachgewiesen werden das es sich wegen den umstellungen im Servicemenü verabschiedet hat erlischt die Garantie und Gerwährleistung. Kann dies nicht nachgewiesen werden ist es immernoch ein Garantiefall. MfG mirtor |
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Panurg
Stammgast |
#58 erstellt: 06. Okt 2008, 07:48 | |||
Ich liebe Geheimwissen nicht. Deshalb die Frage: Gibt es für dieses sagenhafte Service-Menu denn keine SCHRIFTLICHE DOKUMENTATION, an die auch der interessierte Laie herankäme? Ich würde NIEMALS in so einem, eigentlich dem Fachmann reservierten, Sondermenu etwas verstellen ohne eine schriftliche Anleitung - die ich dann auch wirklich verstanden habe. Natürlich reichte so eine schriftliche Servicemenu-Dokumatation nicht hin, mich - zumal autodidaktisch - zum TV-Techniker auszubilden. Aber auch das SM ist ja letztendlich nur eine Benutzer-Oberfläche, die Feinheiten der Hardware spielen da doch gar keine Rolle. Und selbstverständlich ist es unmöglich, einen TV gewissermaßen unwiederherstellbar zu demolieren allein durch SM-Verstellungen. "Gewusst, wie" ist hier die Devise - wie eigentlich überall. Also: Weiß jemad eine Quelle für Panasonic Plasma-TV Servicemenu-Dokumentationen? In meinem besonderen Fall wäre es ein TH-50 PZ800E. P |
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fesko
Stammgast |
#59 erstellt: 06. Okt 2008, 09:02 | |||
Die Frage ist ob Panasonic nicht das Servicemanue so schützen müsste, dass kein Laie dahinkommt. Passwort abfragen etc... Ob die rein rechtlich auf der sicheren Seite sind, sei zu bezweifeln. Gruß fesko |
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mirtor
Ist häufiger hier |
#60 erstellt: 06. Okt 2008, 18:32 | |||
Ich denke mal schon das sie rechtlich auf der sicheren Seite sind weil es sich hier nicht um eine Tastenkombi handelt die man aus purem Zufall erwischt. MfG mirtor |
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bahadinho
Ist häufiger hier |
#61 erstellt: 10. Okt 2008, 11:15 | |||
Irgendwie bin ich zu blöd, um im service menü klarzukommen. Ich komme zwar ins menü, durch die besagte tastenkombi, aber weiss nicht, wie ich mich dort fortbewegen kann!? |
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norbert.s
Hat sich gelöscht |
#62 erstellt: 10. Okt 2008, 15:04 | |||
Tipps speziell für PX80 hier: http://www.hifi-foru...ad=4487&postID=55#55 Gilt vermutlich auch für andere Modelle. bye |
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fraster
Inventar |
#63 erstellt: 16. Okt 2008, 17:37 | |||
Auch wenn ich die FAQs nur sehr ungerne aufblähen will - aber wenn hier Falsches geschrieben wird, muss ich ausnahmsweise einmal eingreifen!
Falsch. Toshiba und etliche andere Hersteller geben NULL Tage Garantie und verweisen auf die gesetzliche Gewährleistung.
Du schmeißt da etwas gehörig durcheinander. Garantie und Gewährleistung ist nicht dasselbe! Eine Garantie ist immer eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers und hat rein gar nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers zu tun. Wenn es der Hersteller so möchte, kann er in seinen Vertragsbestimmungen regeln, dass ein einmaliger Fremdaufruf des Servicemenü zum Erlöschen der Garantie führt, basta. Es ist wie eine Art AGB des Herstellers, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist! Anders die Gewährleistung des Händlers. Dieser muss sicherstellen, dass eine von ihm verkaufte Sache zwei Jahre lang ohne Mängel sachgemäß gebraucht werden kann. |
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rura
Inventar |
#64 erstellt: 18. Okt 2008, 17:37 | |||
Gebe dann auch mal kurz meinen Senf dazu:
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r!pp!
Stammgast |
#65 erstellt: 04. Dez 2008, 07:52 | |||
Dann lasse ich das mal bleiben und kalibriere meinen Plasma nur über die Burosch DVD |
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Boot
Inventar |
#66 erstellt: 04. Dez 2008, 08:21 | |||
Ergänzend zum Beitrag von Rura: Die Inanspruchnahme der Garantie kann zu Problemen führen, wenn man wegen Mangel eine Wandlung des Kaufvertrages durchführen will (Geld zurück...). Grund dafür ist, dass der Händler bei den Mängeln, welche zuvor durch den Hersteller oder dessen Beauftragten beseitigt wurden, der Händler sein Recht auf Nachbesserung nicht wahrnehmen konnte (vgl. BGB § 439 Nacherfüllung und § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz). Schwierig ist hierbei die Interpretation aus § 443 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie und § 477 Sonderbestimmungen für Garantien Ziffer 1. Insb. aus §477 ließe sich ableiten, dass die Garantie keinen Einfluss auf die Gewährleistung hat. Dieses ist richtig, sofern es den Verbraucher betrifft. Was jedoch beeinflusst wird - wie oben erwähnt - sind die Rechte des Verkäufers. Und aus diesen ergibt sich indirekt die Wirkung auf den Käufer. Beispiel: Fernseher brummt -> Anruf bei Hersteller -> Mainboardtausch = Garantie keine Besserung => Anruf bei Hersteller -> Mainboardtausch = Garantie Wieder keine Besserung, man will das Gerät wandeln => Kontakt zum Händler = Gewährleistung Dieser sagt Moment, vor der Wandlung habe ich das Recht zur Nachbesserung. Fernsehbesitzer: Aber der Techniker hat schon zweimal getauscht. Händler: Ich habe eine Lösung.... Techniker von Händler kommt -> Mainboardtausch = Gewährleistung keine Besserung => Anruf bei Händler -> Mainboardtausch = Gewährleistung keine Besserung => Anruf bei Händler -> "Nachbesserungen waren erfolglos - Wandlung" Großes Problem, wenn zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme zum Händler sechs Monate vergangen sind, Thema Beweislastumkehr und Nachweis, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. In diesem Fall wird es schwer und etwas komplizierter... Boot |
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marathonisti
Ist häufiger hier |
#67 erstellt: 04. Dez 2008, 15:33 | |||
Wie sieht es aus wenn man nach 23 Monaten den Plasma auf Garantie getauscht bekommt ,fängt dann die Garantie wieder bei null an oder ist sie da ja jetzt 24 Monate vorbei sind erloschen |
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fraster
Inventar |
#68 erstellt: 04. Dez 2008, 19:18 | |||
Da eine Garantie nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung deines Vertragspartners, nämlich des Händlers, zu tun hat, kann der Hersteller in seinen Garantiebedingungen definieren, dass sich auch bei Inanspruchnahme der Garantie selbige NICHT verlängert. Dies ist z. B. bei Panasonic der Fall. Ergo: Keine Verlängerung der Garantie nach Garantieleistung! |
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fraster
Inventar |
#69 erstellt: 04. Dez 2008, 19:25 | |||
@ Boot: Sehr guter und richtiger Einwand! Die Garantie birgt zwar immense Vorteile, kann aber im Zweifel auch negativ wirken, nämlich dann, wenn es darum geht, als Käufer innerhalb von 6 Monaten ab Kauf auf eine Ersatzlieferung zu bestehen (was laut Gesetz auch OHNE Reparaturversuche rechtens ist!). Hat nämlich inzwischen der Hersteller im Rahmen der Garantie ausgetauscht oder repariert, könnte der Verkäufer sogar die Gewährleistung ganz ablehnen, da die Kaufsache zwischenzeitlich verändert wurde!! Weitere Infos zu diesem Thema gibt es hier! |
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lumi1
Hat sich gelöscht |
#70 erstellt: 04. Dez 2008, 19:27 | |||
Ich glaube da besteht freiwilliger gewisser Zeitrahmen des Herstellers/Händlers(?) auf die ausgeführte Reparatur u.o. /getauschte(s) Bauteil(e). Die Gesamtgarantie/-gewährleistung des Gerätes verlängert sich dadurch auf keinen Fall. Nicht mal um einen Tag. MfG. |
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marathonisti
Ist häufiger hier |
#71 erstellt: 04. Dez 2008, 20:05 | |||
Das sagte der PSC Mensch gestern auch |
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Boot
Inventar |
#72 erstellt: 04. Dez 2008, 22:26 | |||
@ fraster Disagree. Der Händler hat das Recht die Forderung nach Gerätetausch ablehnen, wenn ihm dadurch unzumutbare Kosten entstehen (§439 (3) Satz1), ist jedoch verpflichtet eine angemessene Alternative anzubieten. Ein Recht auf Wandlung besteht erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungen (§440). I.S. des §440 gilt das Verweigern der Nachbesserung nach §439 (3) ebenfalls als erfolglose Nachbesserung. Da es in den §§ aber noch andere Sätze gibt, sollte man sich vor schwarz/weiß hüten. Denn was zumutbar/unzumutbar ist, ist fallabhängig und wäre durch die entsprechende Instanz zu klären. Boot |
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fraster
Inventar |
#73 erstellt: 05. Dez 2008, 18:32 | |||
@ Boot: Disagree! Das Recht des Verkäufers auf zwei Reparaturversuche per se ist ein Ammenmärchen. Zunächst ordnet § 439 Abs. 1 BGB das Wahlrecht zwischen Umtausch und Reparatur dem Käufer zu: "Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen." In § 439 Abs. 3 wird zwar dem Verkäufer als Ausnahme ein Verweigerungsrecht eingeräumt, wenn die vom Käufer gewählte Nacherfüllungsart mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Diese Unverhältnismäßigkeit kommt in der Praxis jedoch so gut wie nicht vor! Es genügt nicht bereits, dass die vom Käufer gewählte Art (z.B. Umtausch) gegenüber der Alternative (z.B. Reparatur) kostenintensiver ist. Auch ist nicht maßgeblich, ob der Verkäufer dies als unverhältnismäßig empfindet. Wichtig ist allein, was der Gesetzgeber mit "Unverhältnismäßigkeit" gemeint hat und wie dieser Begriff von den Gerichten ausgelegt worden ist. Eine Unverhältnismäßigkeit gem. § 439 Abs. 3 BGB würde beispielsweise dann vorliegen, wenn bei einer billigen Uhr die Reparatur teurer ist als der Sachwert, der Käufer aber Reparatur verlangt, obwohl der Verkäufer eine neue Uhr anbietet. Oder wenn bei einem teuren Neuwagen das Radio defekt ist und der Käufer einen neuen Wagen verlangt, obwohl der Verkäufer das Radio gleich reparieren bzw. austauschen kann. Wichtig bei der Beurteilung, ob eine Unverhältnismäßigkeit vorliegt, ist auch die Frage, ob der Käufer ein nachvollziehbares Interesse an der gerade von ihm gewählten Nacherfüllungsart hat. Wenn z.B. die Reparatur sofort vollzogen werden kann, spricht mehr dafür, dass ein Umtausch unverhältnismäßig ist. Wenn der Käufer aber mehrere Wochen auf die Reparatur warten müsste, kann der Umtausch selbst dann nicht unverhältnismäßig sein, wenn er mit spürbar höheren Kosten verbunden ist. Die amtliche Begründung des Bundestages zu § 439 Abs. 3 S. 2 BGB, hier: "Kann also etwa der Mangel bei einer Waschmaschine durch einfaches Auswechseln einer Schraube behoben werden, so könnte eine vom Käufer verlangte Lieferung einer neuen Waschmaschine vom Verkäufer wegen damit verbundener unverhältnismäßiger Aufwendungen verweigert werden." PS: Der Anspruch auf eine neue Ware besteht nicht, wenn es sich um einen recht einfachen Defekt handelt, der vom Händler ohne nennenswerte Wartezeit für den Käufer sofort repariert werden kann. PPS: Das Recht des Käufers auf freie Wahl zwischen Umtausch und Reparatur darf auch nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vereinbarungen eingeschränkt werden, ansonsten sind die AGBs indofern für ungültig zu erklären, siehe § 475 BGB. |
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Boot
Inventar |
#74 erstellt: 05. Dez 2008, 21:49 | |||
@fraster ich glaube, soweit liegen wir nicht mit unserer Betrachtung auseinander, auch dass ein Umtausch eine Nachbesserung im Sinn des 439 darstellt. Was die zwei Nachbesserungen betrifft meinte ich auch Ware gegen Geld zurück. Sollte ich mich missverständlich ausgedrückt - mea culpa. Was ich eigentlich erreichen will, dass bei ndem Thema Gewährleistung/Garantie ein Mindestbewusstsein für den Unterschied und eine Skepsis vor Pauschalisierung geweckt wird. Einen schönen Abend Boot |
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fraster
Inventar |
#75 erstellt: 07. Dez 2008, 19:12 | |||
Ah, ok, Boot. Dann hättest du richtigerweise von Nacherfüllung, und nicht Nachbesserung sprechen sollen, dann hätte ichs auch verstanden. Was du meinst, ist das Recht des VERkäufers auf Nacherfüllung, die nach Wahl des KÄUFERS entweder ein Umtausch (neue Ware gegen alte Ware) oder eine Reparatur sein kann. Zwischen diesen beiden Möglichkeiten hat der Käufer grundsätzlich freie Wahl (Ausnahme = lediglich bei Unzumutbarkeit oder Unverhältnismäßigkeit für den Verkäufer; siehe mein vorheriger Beitrag). Erst nach zweimaliger Nacherfüllung (also z. B. nach zweimaligem Austausch des fehlerhaften Geräts gegen Neuware), kann der Käufer endgültig vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurück verlangen. |
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Soulite
Stammgast |
#76 erstellt: 15. Jan 2009, 17:10 | |||
Wollt gerne meine Meinung zum Service-Menü nochmal äußern: Ich finde es ehrlich gesagt eine Frechheit, dass wenn es die Möglichkeit gibt, an einem Bildschrim Dinge wie Farbtemperatur für die einzelnen Kanäle einzustellen und sowas, diese dem Benutzer unter Androhung von Strafe (durch Garantie-Verfall) verwehrt wird. Solche Einstellungen kann man an jedem PC-TFT vornehmen. Wenn es "gefährliche" Einstellungen gibt, können die immernoch zusätzlich versteckt werden. Es könnten auch Warnhinweise beim Aufrufen angezeigt werden zB. . Und die Möglichkeit, alle Einstellungen durch irgendeine Fingerverwurschtel-Tastenkombination (oder gar einen einfachen Menü-Eintrag ) zurückzusetzen. Wo ist das Problem? Meines Erachtens ist dieses Verwehren pure Schikane. Wenn somit irgendeine Wertigkeit eines Geräts erhöht werden soll, finde ich, das es eine falsche Produkt-Politik ist. Eventuell dient es auch dazu, von Arglosen die Kohle abzustauben, die beim Austauschen von Geräten flöten geht. Als Beispiel eine handelsübliche Digitalkamera: Auch hier gibt es wenige grundsätzliche Funktionen und viele Automatiken, die dem Party-Snapshot-Fotografen idR ausreichen. Aber zumeist gibt es die Möglichkeit, manuelle Optionen zu aktivieren und so etwas professionelleres Handling zu ermöglichen. In wieweit das jetzt mit einem Fernseher vergleichbar ist weiß ich auch grad nicht, aber das ist meine Meinung dazu. [Beitrag von Soulite am 15. Jan 2009, 17:14 bearbeitet] |
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fraster
Inventar |
#77 erstellt: 15. Jan 2009, 17:40 | |||
Du hast prinzipiell recht. Aber offenbar wollte Panasonic die Normal-Anwender nicht mit zu vielen Einstellmöglichkeiten im Menü verwirren. Nicht jeder ist so ein Kenner wie wir hier im Forum. Aber: Man hätte es natürlich beides integrieren können. Z. B. mit einer Vorabauswahl des Menüs bei Installation oder als Hauptmenüpunkt der Bildeinstellungen: Bitte wählen Sie: | Einfacher Modus |.............| Experten-Modus | oder so ähnlich. |
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uhren_alex
Inventar |
#78 erstellt: 16. Jan 2009, 15:51 | |||
Und einen ganz, ganz dicken Knopf: "auf Werkeinstellungen zurücksetzten" Alexander [Beitrag von uhren_alex am 16. Jan 2009, 15:51 bearbeitet] |
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fraster
Inventar |
#79 erstellt: 16. Jan 2009, 16:24 | |||
Hä? Den gibt es doch schon: Die berüchtigte N-Taste! Oder gibt es die etwa bei den neuen Modellen nicht mehr? |
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uhren_alex
Inventar |
#80 erstellt: 16. Jan 2009, 16:45 | |||
Nix für Ungut. Wenn es denn einen "Experten"-Modus gäbe müsste er zumindest so geschützt sein, damit man eben NICHT mit dem verf*+~ (sorry....) "N"-Knopf alles wieder resettet! Daher bin ich schon der Meinung, es bedarf einer Menü-Option: "Auf Werkseinstellungen zurücksetzen" - mit Sicherheitsabfrage "Sicher?". Schade, dass unsere Panasonics nicht unter Linux laufen oder die Firmware open source ist - da ginge bestimmt was [Beitrag von uhren_alex am 16. Jan 2009, 17:24 bearbeitet] |
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fraster
Inventar |
#81 erstellt: 16. Jan 2009, 17:23 | |||
Ah, ok, ich weiß, was du meinst. |
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schwüny
Neuling |
#82 erstellt: 17. Apr 2009, 16:40 | |||
kann mir jemand sagen wie ich beim pana th-42pw6 ins servicemenü komme??? - taste und 3x 0 geht nicht |
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dlj11
Stammgast |
#83 erstellt: 21. Okt 2009, 14:06 | |||
Hast due die - Taste am TV gedrückt??? -Taste direkt am TV gedrückt halten und 3x die 0 auf der Fernbedienung drücken.. |
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KPunkt
Ist häufiger hier |
#84 erstellt: 05. Nov 2009, 12:11 | |||
Ich möchte und werde auch nicht Servicemenü rumfummeln. Vor allem in Anberacht der hier gegebenen Infos. ABER: in einer Sache finde ich es schade. Nämlich dass der Betriebsstundenzähler im SM versteckt ist und nicht frei zugänglich ist über z.B. Systeminformationen. Denn den würde ich gerne einmal auslesen. Ohne, dass gleich sichtbar wird, dass jmd. unberechtigt im SM war und evtl. Garantieansprüche verloren gehen. |
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fraster
Inventar |
#85 erstellt: 16. Nov 2009, 19:18 | |||
Erstens: Deine Garantieansprüche gehen nicht per se dadurch verloren, dass du zum Auslesen der Betriebsstunden im Servicemenü warst. Ansonsten stünde es exakt so in den Garantiebedingungen. Außerdem könnte es ja auch ein Vorbesitzer oder dein Händler gewesen sein. Zweitens: Auch wenn es theoretisch möglich ist herauszufinden, wann der letzte Zugriff auf das Servicemenü stattgefunden hat, wird dies kein Techniker unaufgefordert tun - weder vor Ort, noch in der Werkstatt; interessiert die einfach nicht. Wenn überhaupt, wird man auf einen Servicemenü-Zugriff aufmerksam, wenn du dadurch eine Fehlfunktion des TVs provoziert hast und deswegen den Techniker (zum Beheben des Problems) rufst. Ergo: Mach dir nicht ins Hemd. Folge einfach den hier zigmal beschriebenen Anweisungen, dann kann nichts passieren. PS: Ich berichte aus eigener Erfahrung. Ich hatte dreimal nen Pana-Techniker hier und war schon oft im Servicemenü, um die Betriebsstunden auszulesen - war nie ein Thema. |
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BornChilla83
Inventar |
#86 erstellt: 11. Dez 2009, 17:22 | |||
Übrigens steht auch vom Service-Menü rein gar nichts in den Garantie-Bestimmungen von Panasonic. Die einzige Sache, da dort darauf bezogen werden kann ist unter 4b "Schäden durch Eingriffe von Personenm die von uns hierzu nicht ermächtigt sind" und daraus einen Garantieverlust des Käufers zu machen, wenn der im Service Menü die falsche Taste drückt, dürfte sehr schwer sein. Zumal wenn Panasonic das wirklich wollte, könnte man es ja einfach in die Bestimmungen aufnehmen, dass die Garantie bei Aufrufen des Service Menüs vefällt. Ich bezweifle sogar stark, dass die Garantie dann wirklich nicht greift, zumindest auf Basis der Garantie-Bestimmungen von Panasonic dürfte es für die schwerden, das in einem theoretisch Rechtsstreit durchzubringen. |
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.cb
Ist häufiger hier |
#87 erstellt: 31. Dez 2009, 18:57 | |||
Hallo. Habe vor einigen Tagen einen TX-P46GW10 gekauft und habe natürlich auch die XXL-Garantie abgeschlossen. Nun habe ich im GW10-Settings-Thread gelesen, dass man mit einer Änderung der H-Amp auf -15 und V-Amp auf -25 ein besseres Bild bekommt. (http://www.hifi-forum.de/index.php?action=browseT&forum_id=149&thread=6913&postID=1#1) Das habe ich dann ausprobiert, da dort keinerlei Warnung vor Garantieverlust stand (und das Aufrufen des Menüs ausgesprochen einfach war) und keinen Unterschied festgestellt. Habe diese Einstellung nun wieder auf den Originalzustand zurückgesetzt und den Fernseher via Netzschalter an und wieder ausgemacht. Meint ihr, ich bin jetzt meine Garantie quit? [Beitrag von .cb am 31. Dez 2009, 18:58 bearbeitet] |
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norbert.s
Hat sich gelöscht |
#88 erstellt: 01. Jan 2010, 08:11 | |||
Definitiv nicht. bye |
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MarcWessels
Inventar |
#89 erstellt: 02. Jan 2010, 05:44 | |||
Macht euch nichts ins Hemd. Habe noch nie von einem Fernseher gehört, der dadurch kaputt gegangen wäre, dass man die Grautreppe vernünftig eingestellt hat (die ist nämlich ab Werk immer unter aller Sau) oder wie früher bei den Röhrengeräten die Bildgeometrie korrigiert hat. Finde im Übrigen, dass der Grau- und Weißabgleich ins normale Usermenu gehört. |
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.cb
Ist häufiger hier |
#90 erstellt: 04. Jan 2010, 19:11 | |||
Was macht dich so sicher? (Sorry für meine Unsicherheit) |
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norbert.s
Hat sich gelöscht |
#91 erstellt: 04. Jan 2010, 22:41 | |||
Weil z.B. ich eine Reparatur und einem Gerätetausch hatte und nachweislich im Service Menü war. Und es hatte keinerlei Konsequenzen für mich bei Panasonic. Wird eine Reparatur verursacht durch eine nachweislich blöde Manipulation im Service Menü schaut es sicherlich anders aus. Darunter fällt aber nicht das Auslesen der Betriebsstunden, Kalibrierung und Positionierung. bye [Beitrag von norbert.s am 04. Jan 2010, 22:42 bearbeitet] |
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riffraff007
Ist häufiger hier |
#92 erstellt: 15. Jun 2010, 05:31 | |||
Finde ich auch, dass das hineingehört - mit den Erweiterten Einstellungen meines TX-P50GW20 ist es dann ja auch vorhanden. Aber solche Servicemenüs bergen auch Gefahren - früher konnte man die Löwe-TVs (mit Digital-Chassis, 8000er) durchaus über das Servicemenü zerstören. Man konnte die Horizontalfrequenz in Bereiche bringen, bis das Hochspannungsnetzteil den Geist aufgab - wir hatten solche Bastler-Kunden :-) Trotzdem finde ich, ein Servicemenü in welches ich nicht einmal hinein komme, ist wie ein Zimmer im neugekauften Haus, in welches aber nicht ich, sondern nur ein dritter (der Staat?) hineindarf. Es gibt einem ein das Gefühl der Bevormundung. Als gelernter Radio- und Fernsehtechniker (aber schon 12 jahre aus dem Beruf raus) bin ich immer sehr an solchen Menüs interessiert :-) :-) Man lernt ja nie aus... |
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Tom83
Ist häufiger hier |
#93 erstellt: 21. Okt 2010, 17:57 | |||
Ich komme bei meinem V20 50" zwar in das Service-Menü, aber wo kann ich nun die Betriebsstunden sehen? Da steht nirgendo "Time"!? |
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derfalk
Inventar |
#94 erstellt: 24. Okt 2010, 10:30 | |||
Für den V20 / VT20: Minus-Taste am Gerät festhalten und 3x die Null-Taste auf der Fernbedienung drücken. Dann drückt man 1x auf die Rote Taste, sodass man auf das SRV-Tool kommt und drückt da die OK-Taste. Dann geht man in die Zeile, wo die 00.00.00.00 steht und auf das rechte Feld daneben und hält die Mute-Taste solange fest (ca. 5 Sekunden), bis dort der Stundenzähler erscheint. Raus kommt man dann entweder mit Exit (ca. 5 Sekunden) oder halt den TV am Schalter ausmachen [Beitrag von derfalk am 24. Okt 2010, 10:53 bearbeitet] |
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Chill0r1980
Stammgast |
#95 erstellt: 05. Feb 2011, 08:06 | |||
Moin, kann mir von euch einer helfen, wie ich die Bildlage meines Z1 verändern kann, so dass ich nicht immer bei nicht HD Sendern diese schwarz-weiß Linie oben habe oder manchmal einen schwarzen Rand oben und und bis zur Mitte? ist aber eben nur bei 1:1 Pixeldarstellung, die ich auch weiterhin nutzen möchte, also Overscan aus Gruß P.S auch würde ich gerne noch mehr über den SUB-BRT lernen :-) |
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norbert.s
Hat sich gelöscht |
#96 erstellt: 05. Feb 2011, 08:28 | |||
Hier eine Anleitung, die bis zum VT20 funktioniert. Ob bei Z1 muss man ausprobieren. http://www.hifi-foru...=6368&postID=231#231 Für Dich sind die Werte H-POS/H-AMP/V-POS/V-AMP im ADJUST Menü interessant. Die Werte für die Bildposition kann ich nur für SD und HD getrennt einstellen. SD = 576i/p HD = 720i/p und 1080i/p Möglicherweise geht es auch noch pro Eingang, aber dies hat bei mit nicht funktioniert. 576i per Scart und 576i/p per HDMI ist bei mir identisch - also sozusagen nur ein Speicherplatz. Sobald Du an H-AMP und V-AMP andere Werte als 0 hast, geht die 1:1 Darstellung bei Material in 1080 verloren. Klar, da das Bild damit vergrößert/verkleinert wird. SUB-BRT ist nichts anderes als der Regler Helligkeit, nur feiner einstellbar. Leider gelten im Service Menü teilweise andere Anzeigeparameter. Daher kann man die vorgenommenen Änderungen erst endgültig beurteilen, wenn man das Service Menü verlässt und wieder die persönlichen Anzeigeparameter gelten. Gerade SUB-BRT und H-POS/H-AMP/V-POS/V-AMP sind davon betroffen. Also ohne mehrmals rein und raus und herumprobieren geht es leider nicht. Servus |
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Hody
Stammgast |
#97 erstellt: 25. Nov 2011, 21:25 | |||
Das mit den Beriebsstunden würde mich wegen des Einfahrens interessieren, bei so ca. 5-8 Stunden täglich sollten die 100 Stunden in einem Monat erledigt sein. Wie komme ich denn in dieses Menü? |
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norbert.s
Hat sich gelöscht |
#98 erstellt: 25. Nov 2011, 23:03 | |||
rx_50
Ist häufiger hier |
#99 erstellt: 26. Nov 2011, 11:21 | |||
Blicke nicht mehr durch. Für den P65VT30 , auf FB 3x AV-Taste oder 3x die 0? |
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norbert.s
Hat sich gelöscht |
#100 erstellt: 27. Nov 2011, 00:19 | |||
Des Lesens bist Du aber schon mächtig? ;-) Link einen Beitrag über Dir. Servus |
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rx_50
Ist häufiger hier |
#101 erstellt: 27. Nov 2011, 12:13 | |||
Mir geht es aber um den VT 30, hier werden beide Varianten genannt. Mit "0" und AV auf der FB,kann aber nur eine richtig sein. |
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norbert.s
Hat sich gelöscht |
#102 erstellt: 27. Nov 2011, 13:24 | |||
In dem Link steht alles was Du wissen musst. Servus |
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