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Garantieverlust bei Nutzung des Servicemenü, wo steht das?+A -A |
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Autor |
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>Spider<
Inventar |
#64 erstellt: 30. Mai 2012, 07:03 | |||||||
Doch natürlich, ein zufälliges aufrufen ist unmöglich. |
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BennyTurbo
Inventar |
#65 erstellt: 30. Mai 2012, 07:13 | |||||||
Naja ich behaupte nicht, dass ich zufällig drin war... Aber mir war nicht bewusst, da es nirgendwo Warnhinweis oder einen PIN Code gibt, dass es verboten ist? Ich habe ja weder etwas "gehackt" durch eindringen noch habe ich den TV dadurch in diese Lage gebracht, dass ich im Service Menü war. Also ist es doch nur eine dumme Ausrede von Samsung, um nicht aktiv zu werden? Der Fehler kommt ja nachweislich durch die Firmware, die einen Fehler hat und nicht durch den Aufruf des SM? Edit hgdo: unnötiges Zitat entfernt [Beitrag von hgdo am 30. Mai 2012, 09:14 bearbeitet] |
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>Spider<
Inventar |
#66 erstellt: 30. Mai 2012, 08:25 | |||||||
Der Pin Code ist die Tastenkombinationen, und wenn man so was eingeben, muss um in sein Menü zukommen sollte klar sein, dass das nicht für den Verbraucher gedacht is [Beitrag von >Spider< am 30. Mai 2012, 08:26 bearbeitet] |
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BennyTurbo
Inventar |
#67 erstellt: 30. Mai 2012, 08:27 | |||||||
Das ist alles vollkommen richtig, daher habe ich ja auch nichts verstellt, sondern nur nach der Panelzeit geguckt. Ich verstehe trotzdem nicht, was das mit dem Garantieverlust zu tun haben soll? Wenn ich das Urteil richtig lese, was der User gepostet hat aus Rostock, dann darf Samsung sich nicht so aus der Affäre ziehen, sondern müsste jetzt handeln und den Vorort Einsatz übernehmen, richtig? [Beitrag von hgdo am 30. Mai 2012, 09:15 bearbeitet] |
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>Spider<
Inventar |
#68 erstellt: 30. Mai 2012, 08:47 | |||||||
Doch natürlich, weil Samsung Garantie gibt sich das Urteil aber auf Gewährleistung bezieht. |
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BennyTurbo
Inventar |
#69 erstellt: 30. Mai 2012, 08:50 | |||||||
Und wo ist der Unterschied? Wenn die Firmware Murks ist muss doch was passieren? Und da der Händler immer an Samsung verweist zwecks Service? |
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>Spider<
Inventar |
#70 erstellt: 30. Mai 2012, 08:53 | |||||||
BennyTurbo
Inventar |
#71 erstellt: 30. Mai 2012, 08:59 | |||||||
Danke. Zitat: so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu: o Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB), So, was heißt das jetzt konkret? Ich muss den Händler kontaktieren und nicht Samsung und dieser muss sich an Samsung wenden? Fakt ist ja das die aktuelle von Samsung veröffentlichte Firmware nicht mit dem Gerät vernünftig läuft.... Und das Gerät befindet sich innerhalb der ersten 24 Monate, also besteht doch Recht auf Nacherfüllung, so dass der Mangel beseitigt wird? |
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>Spider<
Inventar |
#72 erstellt: 30. Mai 2012, 10:10 | |||||||
Ja, nachdem Du bewiesen hast, dass der Fehler vom 1. Tag bestand, bzw. enthalten war, ohne dass der Fehler sofort ersichtlich war. Wenn der TV neuer als 6Monate ist muss der Händler den Beweis übernehmen. |
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BennyTurbo
Inventar |
#73 erstellt: 30. Mai 2012, 10:20 | |||||||
TV ist älter als 6 Monate, Fehler kam durch Samsung Firmware, die auf deren Homepage übrigens immer noch veröffentlicht ist und laut Samsung ja keinen Fehler hat. Also was tut man am besten? Kann ja der Händler m.E. nach nix dafür? Edit hgdo: unnötiges Komplettzitat bei Direktantwort entfernt [Beitrag von hgdo am 30. Mai 2012, 10:45 bearbeitet] |
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>Spider<
Inventar |
#74 erstellt: 30. Mai 2012, 11:22 | |||||||
Den Händler freundlich das Problem schildern? Ist dieser nicht kulant einen Anwalt aufsuchen und beraten lassen? |
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frechenman
Ist häufiger hier |
#75 erstellt: 30. Mai 2012, 15:57 | |||||||
Wichtig ist zumindest vorerst maximal eine Beratung. Die Gewährleistung die man gegenüber dem Händler hat, bezieht sich auf eine mängelfreie Lieferung. Wenn nun der Fehler (wie geschildert) erst mit einer anderen Firmware auftreten ist, dann wird der Händler die Gewährleistung vermutlich ablehnen, denn die ursprüngliche Kaufsache war bei Lieferung mängelfrei. Und darum geht es im Gewährleistungsfall. Er wird dann (vermutlich berechtigt) auf die Garantie des Herstellers verweisen und die Garantiebedingungen diktiert der Hersteller (bzw. der Garantiegeber). Die Garantie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber wenn der Hersteller diese anbietet, dann muss er diese auch erfüllen. [Beitrag von hgdo am 30. Mai 2012, 18:59 bearbeitet] |
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Zwenni
Stammgast |
#76 erstellt: 30. Mai 2012, 15:59 | |||||||
@ BennyTurbo Da kannst dich leider drehen und wenden wie du willst auch wenn du Samsung helfen wolltest. Samsung wird da immer im Recht bleiben und ich glaub kaum, dass dein Händler da mitspielen wird. Du hast halt den großen Fehler gemacht und Samsung aktenkundig mitgeteilt, dass du im Service Menü warst. @alle Und mal ganz ehrlich, jeder von uns weiß, dass das "Service Menü" eigentlich nur für den Samsung Techniker zugänglich sein soll, um Servicearbeiten durchzuführen. Das sagt uns ja sogar schon der Name "Service Menü". Deshalb gibt es u.a. seitens Samsung auch offiziell keine Angabe über die Tastenkombination für das Aufrufen des "Service Menü". Manche gehen ja noch einen Schritt weiter und verändern dort Werte ohne deren Auswirkungen genau zu kennen oder führen inoffiziell ein Update des "Logicboard" durch. Darüber hinaus wird sogar der Fernseher aufgeschraubt und die Einstellungen der Potis verändert. Da darf man sich nicht wundern, wenn z.B. die gewohnte Bildqualität nicht mehr vorhanden ist und/oder es sogar zu Fehlfunktion etc. kommen kann. Das spätestens dann die Garantie seitens Samsung erlicht, sowie der Händler seinen Gewährleistungsansprüchen nicht mehr nachkommen braucht, muss man hoffentlich keinem mehr erzählen. Jeder muss sich über die Konsequenzen seines Handelns im Klaren sein. |
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BennyTurbo
Inventar |
#77 erstellt: 30. Mai 2012, 17:57 | |||||||
Gebe Dir Recht, das muss jeder für sich entscheiden, wie weit er da geht. Ich für meinen Teil würde weder an Potis rumdrehen noch an der Software rumflashen. Ich habe ein offizielles (leider) Update gemacht, welches Samsung auf Ihrer Seite angeboten hat und immer noch anbietet. Wo ist jetzt der Fehler? Habe heute sogar mit der Reparaturfirma von Samsung gesprochen und der Techniker bestätigte mir, dass es Geräte gibt, die mit der neuen Firmware nicht klarkommen. In diesem Fall schickt Samsung ein Techniker raus, der ein altes Mainboard einbaut mit einer älteren Firmware. Dann wäre das Problem ja auch wieder weg. Aber Samsung könnte auch einfach eine neue Firmware rausbringen, dann wäre ich auch meine Sorgen los. Ich möchte jeden anderen mal sehen, wenn er einen TV für 2500 Euro kauft, ein "offizielles" Samsung Update einspielt, danach ist das Bild Grütze und es wird auf der Lapalie rumgeritten, weil ich die Stunden des Panel's angegeben habe. Zudem lässt Samsung sich erst 4 Wochen Zeit und hält die Firmware dan für OK und schiebt es auf das Service Menü? Zudem habe ich gar nicht geschrieben, ich war im Service Menü... sondern Sie haben es entnommen, da ich ja sonst die Panelstunden gar nicht wissen könnte.... |
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Rodger
Inventar |
#78 erstellt: 30. Mai 2012, 19:21 | |||||||
Richtig....wer seinen TV selbst beschädigt...der soll auch selber dafür gerade stehen. Aber sich so aus der Affäre ziehen ala HAH! Ätschi deine Garantie is nu Futsch weil ICH es sage, kann es doch auch nicht sein?! Weiter kann man es nicht wissen, das es verboten ist, da jeder im Netz einem sagt, das man in das Service Menu MUSS um Dinge einzusehen oder umzustellen, die sonst nicht verfügbar sind.Viele POCHEN darauf, das nur ein Werksreset der SORT gemacht ein richtiger Reset ist. Solange nicht im Handbuch KLAR ersichtlich ist,das die Garantiebedinungen durch das begehen des ServiceMenu gebrochen werden, ist die Handhabung für mich komplett inakzeptabel. Nochmal...sollte der Defekt an meinem C8790 irgendwas mit dem ServiceMenu zu tun haben, würde ich nicht mal von Samsung verlangen dafür grade stehen müssen...aber so...dann wird mein nächster TV sehr sicher ein Toshiba. |
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>Spider<
Inventar |
#79 erstellt: 30. Mai 2012, 19:35 | |||||||
Jeder? Macht man alles, was man gesagt bekommt?
Steht doch hier
Natürlich steht da nicht Service Menü, sonst könnte man eine unendlich lange Liste schreiben. |
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SamThing
Inventar |
#80 erstellt: 30. Mai 2012, 20:23 | |||||||
Ich bin zwar auch Bastler und von Natur aus neugierig, aber ich hatte bisher nicht die geringsten Gelüste, jemals das Service-Menü meines 55C8780 zu betreten. Ich wüsste auch nicht welche Vorteile ich dadurch erreichen könnte und die bisherige Betriebsdauer interessiert mich auch nicht wirklich. Ich habe hier auch noch keinen Thread gesehen, in dem einem Benutzer das Service-Menü von jedem nahegelegt wird. Ganz im Gegenteil wird hier eher mehrheitlich vor den damit verbundenen Risiken gewarnt. Die theoretische Möglichkeit, versehentlich in das Service-Menü zu geraten, gehört imho auch eher in den Märchenbereich. Wer also in irgendeinem Forum diesbezügliche Tips zum Service-Menü gelesen hat, der müsste eigentlich wohl auch die Risiken erkannt haben. |
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Rodger
Inventar |
#81 erstellt: 30. Mai 2012, 21:01 | |||||||
spiderschwein führt sich wie ein Samsung Mitarbeiter auf Vielleicht mal die Scheuklappen abnehmen,dann sieht man vielleicht ein wenig mehr, was so geschrieben wird. Und wenn man den Rat der Leute eh nicht aufnimmt, dann wundert es mich was der Herr in Foren wie diesem macht?! Wer aus Punkt C den Besuch des Service Menu ableitet und damit begründen will, mit dem werde ich erst garnicht diskutieren. Lächerlich!!! Es ist definitiv so das das Hifi-Forum in meiner Forenladschaft das erste und auch vorerst einzige Forum ist, welches in breiter Front vor der Thematik warnt. Und das finde ich auch richtig so! Es liegt eben an all den Leuten, die solche Sachen immer herunter reden, weil sie selbst noch nie ein Problem damit hatten. Oftmals werden Leute, die vor solchen Sachen warnen sogar gerne damit verarscht und aufgezogen, nicht so in diesem Forum. RICHTIG SO! Ich warne seit dem ich davon weis jeden davor und stimme SamThing vollständig zu, das ich als Laie keinen Vorteil aus einem Besuch ziehen konnte und könnte. Es kursieren wohl Gerüchte, das man angeblich kleinere Geräte durch "Patchen" im Service Menu zu größeren Geräten können soll. Aber das halte ich für ein Märchen. Es bestehen doch respektable Hardware-Unterschiede, die mich abschrecken würden dieses ausprobieren zu wollen, bevor es nicht 100%ig bestätigt wäre. |
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>Spider<
Inventar |
#82 erstellt: 30. Mai 2012, 21:14 | |||||||
Wenn du meinst...
Was würdest Du denn noch so machen, was in einem Forum geraten wird.
Ach, das Service Menü zu benutzten ist nicht unsachgemäß? Ist das nicht genauso unsachgemäß, wie den Fernseher zu gießen?
Keine Gerüchte kein Märchen. |
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Rodger
Inventar |
#83 erstellt: 30. Mai 2012, 21:40 | |||||||
Service Menu = Gießen des TVs geht´s noch??? Also soll es wahr sein, das man seinen TV "hochpatchen" kann? Gibts da Quellen, die man sich dazu mal ansehen, durchlesen kann? Muss das mit eigenen Augen sehen. |
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>Spider<
Inventar |
#84 erstellt: 30. Mai 2012, 21:51 | |||||||
Ja, alles geht noch.
Wer meint, dass er vielleicht einen Briefbeschwerer produzieren müsse. computerbild.de/artikel/avf-Tipps-TV-Samsung-PVR-freischalten-USB-Recorder-C6700-C650-C679-6135654.html?no_mobile_redirect=1 |
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Rodger
Inventar |
#85 erstellt: 30. Mai 2012, 22:00 | |||||||
Naja diese Spielereien gelten ja dann doch für Gerätekategorien, die mich nicht interessieren. 7000er und 8000er. DAS wäre interessant, aber da gibts eben sicherlich nichts brauchbares, was die Leute, oder gar mich dazu verleiten würden auf seine Garantie verzichten zu wollen. Naja...wem halt diese in meinen Augen unnütze PVR Funktion es Wert ist, auf seine Garantie zu verzichten...bitte schön! Solange die Leute sauber über die Konsequenzen aufgeklärt sind, wissen sie ja genau, was Sache ist. In der Bereicht und auch in Videos bei YouTube, die ich gerade auch gefunden habe, wird allerdings nicht von übergroßen Briefbeschwerern gesprochen...du übertreibst es mal wieder mit deiner Ansicht Aber jedem seine Meinung...dafür sind wir hier in einem Forum...zum Meinungs und Informationsaustausch. |
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Oggy1
Stammgast |
#86 erstellt: 30. Mai 2012, 22:01 | |||||||
Man kann aus einem 6200er einen 6300er machen und hat somit Timeshift und PVR, dies ist aber nicht durch das einfache Aufrufen des SM möglich, da diese Option ausgegraut ist, man muss dazu ein extra Programm am PC öffnen, welches einen Code an den Fernseher sendet und dann kann man diesen umstellen, dass man dabei die Garantie verliert ist verständlich, aber nicht durch das einfache Aufrufen des SM ohne etwas zu verstellen, da hilft auch "c) Missbrauch und zweckentfremdete Verwendung des Gerätes sowie falsche Installation" nicht weiter, denn das einfache Öffnen vom SM stellt ja wohl keinen dieser Punkte da... |
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>Spider<
Inventar |
#87 erstellt: 30. Mai 2012, 22:06 | |||||||
Wenn du meinst... in dem Artikel steht was anderes.
quelle: www.computerbild.de/...no_mobile_redirect=1 Briefbeschwerer aka Totalausfall |
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>Spider<
Inventar |
#88 erstellt: 30. Mai 2012, 22:08 | |||||||
Doch klar stellt es das da. |
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Oggy1
Stammgast |
#89 erstellt: 30. Mai 2012, 22:13 | |||||||
aso, und welcher Punkt ist es?? |
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Rodger
Inventar |
#90 erstellt: 30. Mai 2012, 22:13 | |||||||
Wenn man schwerwiegende Fehler dabei macht...JA Wenn man beim Autofahren vergleichbares macht......STERBEN LEUTE?! Offensichtlich kommen viele Leute lebend am Ziel an. Mit der Meinung zu Punkt C stehtste wohl seeeeeehr alleine.... [Beitrag von Rodger am 30. Mai 2012, 22:15 bearbeitet] |
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dialektik
Inventar |
#91 erstellt: 30. Mai 2012, 23:10 | |||||||
Hast Du schon ein Gerichtsurteil dazu Bei jedem TV oder anderem Gerät - Samsung hin oder her - verbietet sich der Eingriff, in die vom Hersteller nicht für den Anwender dokumentierten Funktionen............................. |
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pdr55
Inventar |
#92 erstellt: 31. Mai 2012, 05:29 | |||||||
Was habt Ihr nur immer mit Gerichtsurteil , Quellen , Bla Bla... Wer sich dies oder jenes gefallen lässt , ist selber schuld!
LÖL Dann kann ich die Glotze auch gleich zurückgeben und mir mein Geld zurück holen. Mit dem Wisch der dabei ist , ist es nicht möglich die Glotze in Betreib zu nehmen! |
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>Spider<
Inventar |
#93 erstellt: 31. Mai 2012, 06:29 | |||||||
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>Spider<
Inventar |
#94 erstellt: 31. Mai 2012, 06:34 | |||||||
Ich verstehe nicht genau, was das bedeuten soll? Ich verstehe es so, dass fahren ohne Führerschein auch erst verboten ist wenn Leute dabei sterben, ist das so? Also verliert man erst die Garantie, wenn man den Fernseher geschrottet hat, dein ernst? |
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>Spider<
Inventar |
#95 erstellt: 31. Mai 2012, 06:36 | |||||||
Ja? Was ist denn bei Dir beim in Betrieb nehmen so alles passiert? |
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SamThing
Inventar |
#96 erstellt: 31. Mai 2012, 06:51 | |||||||
Nachdem hier schon ein paar mal der Link zu einem Computerbild-Artikel angeführt wurde, sollte man auch beachten, dass auch hier diesbezüglich eindringlich gewarnt wurde:
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Oggy1
Stammgast |
#97 erstellt: 31. Mai 2012, 08:49 | |||||||
Natütlich verliert man erst dann die Garantie wenn man selber den Fernseher beschädigt oder trägt man auch die Schuld wenn der Hersteller Müll verbaut hat und nachweislich das Teil wegen schlechter Qualität kaputt gegangen ist und nicht weil man in SM mal reingeschaut hat?? Zwecks der Frage welcher Punkt bei C genau gemeint ist und Deiner Antwort von kann ich nur schreiben weil Du scheinbar selber garnicht so richtig weisst was Du da so erzählst, denn sonst könntest Du den Punkt aus C ja nennen... |
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>Spider<
Inventar |
#98 erstellt: 31. Mai 2012, 08:53 | |||||||
Ja auch, weil man im Service Menü war.
Punkt C) wie Caesar, ist das so schwer? Steht da zu viel für Dich? |
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Oggy1
Stammgast |
#99 erstellt: 31. Mai 2012, 10:10 | |||||||
Hier kann man nun wirklich sehen, Du hälst Dich an deine sinn- und haltlosen Aussagen, weil Du schon selber erkannt hast, dass Du falsch liegst... Wenn man ins SM schaut ohne was darin zu verstellen, dann ist das weder Missbrauch und zweckentfremdete Verwendung oder eine falsche Installation... Zu den Rest kannst Du ja auch nichts weiter sagen und somit hätte das Thema sich erstmal mit Deinen haltlosen Aussagen erledigt... |
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>Spider<
Inventar |
#100 erstellt: 31. Mai 2012, 10:16 | |||||||
Wenn ich das Service Menü aufrufe verwende ich es. Zu deinem Rest sage ich mal nichts. |
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dialektik
Inventar |
#101 erstellt: 31. Mai 2012, 10:18 | |||||||
Irgendwie ist die ganze Diskussion absurd......... Wer meint, dass er undokumentierte Funktionen (ja auch der Aufruf eines versteckten/nicht frei zugänglichen Menüs gehört zu diesen) nutzen möchte, kann sich für die Konsequenzen seines Tuns ja dann mit dem Hersteller/Händler auseinandersetzen. Und dann seinen Glauben, er wäre im Recht, ausfechten. [Beitrag von dialektik am 31. Mai 2012, 10:20 bearbeitet] |
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pdr55
Inventar |
#102 erstellt: 31. Mai 2012, 10:19 | |||||||
spiderschwein: schrieb :
NIX ! Nur das bei mir nicht so ein dickes Buch dabei war wie bei Dir. |
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>Spider<
Inventar |
#103 erstellt: 31. Mai 2012, 10:21 | |||||||
Wo liegt dann das Problem? |
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pdr55
Inventar |
#104 erstellt: 31. Mai 2012, 10:28 | |||||||
Ich ... kein Problem! Sollte nur Heissen , das man in Deutschland auf Grund der beigelegten Beschreibung (D Serie) , das Recht hat die Glotze zurück zugeben. Und sein Geld zurück bekommt. |
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Oggy1
Stammgast |
#105 erstellt: 31. Mai 2012, 10:36 | |||||||
Bitte was?? Du berufst Dich auf die zweckentfremdete Verwendung?? Das SM ist schon beim Kauf des Fernsehers dabei und wenn ich es Aufrufe dann verwende ich es noch nicht. Wenn ich ein Buch in die Hand nehme und es aufschlage, dann habe ich es auch noch nicht gelsen, bei Dir aber scheinbar schon... Ein zweckentfremdete Verwendung ist wohl mehr damit gemeint, dann der TV kein Türstopper, Sessel, Tisch usw. ist, sondern ein TV mit Receiver usw. inkl. Software und einigen Menüs, so wie er vom Hersteller als dieser Ausgeliefert und verkauft wird... |
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>Spider<
Inventar |
#106 erstellt: 31. Mai 2012, 10:53 | |||||||
Aber natürlich verwendet man es; es ist auf; es wird angezeigt; man kann alle Einstellungen lesen, die nicht für einen bestimmt sind; man kann alle Einstellungen ändern, die nicht für einen bestimmt sind.
Sehr gutes Beispiel, schon mal versucht eine geöffnete BD umzutauschen, ob ich mir die angeschaut habe oder nicht interessiert keinen.
oder anders: etwas zweckentfremden etwas zu einem anderen als dem ursprünglichen Zweck verwenden ein Service Menü als normales für den Endanwender bestimmtes Menü zweckentfremden |
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Oggy1
Stammgast |
#107 erstellt: 31. Mai 2012, 11:23 | |||||||
Nochmal, erst wenn ich etwas verstelle dann verwende ich es, wenn ich mir ein Auto anschaue fahre ich damit auch nicht und das Modell kann man im SM auch nicht einfach ändern, dazu ist mehr nötig und dass hier dann die Garantie verfällt ist klar. Wenn ich im SM vom TV bin, dann bleibt es weiter ein TV und das SM ist schon dabei, ich habe hier also keine Software oder so verändern müssen und zweckentfremden steht für z.B einen Stuhl zu einer Leiter machen oder ein Handy als Wurfgeschoss verwenden, also ein Gerät oder einen Gegenstand für etwas verwenden, für was er nicht bestimmt ist, wenn ich also den Fernseher als Dartscheibe verwende, dann ist es zweckentfremden aber nicht wenn ich etwas am Gerät nutze, was schon von Werk dabei ist, wenn ich ins BIOS gehe und dort einiges verstelle, dann läuft der PC usw. auch nicht mehr, jedoch habe ich auf den Rest trotzdem noch die volle Garantie... EDIT:
Hier geht es nicht ums Umtauschen weil nicht gefallen, hier geht es um Garantie und wenn die BD beschädigt ist, dann bekommt man diese auch umgetauscht, außer man hat diese selbst beschädigt und bei einigen Sachen steht drauf dass der Umtausch nach dem Öffnen ausgeschlossen ist, jedoch nicht, wenn die BD sich von selbst in ihre Einzelteile zerlegt... [Beitrag von Oggy1 am 31. Mai 2012, 11:35 bearbeitet] |
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>Spider<
Inventar |
#108 erstellt: 31. Mai 2012, 11:38 | |||||||
NEIN! Zumal der TO das Service Menü verwendete.
Die Komponente Service Menü wurde zweckentfremdet, da diese nur für den Techniker ist, das kann nicht so schwer zu verstehen sein.
Das ist davon abhängig, was ich ändere. Außerdem ist ein PC ein modulares System. |
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>Spider<
Inventar |
#109 erstellt: 31. Mai 2012, 11:42 | |||||||
Wer gibt auf eine BD Garantie?, aber egal, wenn ich eine BD außerhalb der Spezifikationen abspiele habe ich, wie nach dem Öffnen des Service Menüs, kein Garantie mehr. |
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Oggy1
Stammgast |
#110 erstellt: 31. Mai 2012, 11:47 | |||||||
Dies wurde trotzdem nicht zweckentfremdet, weil das SM ein SM dabei bleibt und wenn man darin rumspielt, dann tut man das nicht zweckentfremden sondern unbefugt benutzen, jedoch steht nirgends dass das SM von Dritten nicht genutzt werden darf und erst wenn man aktiv etwas verändert, dann nutzt man es auch... Zwecks bem BIOS, der PC war da nur ein Beispiel, auch andere Geräte haben ein BIOS um starten zu können... |
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Oggy1
Stammgast |
#111 erstellt: 31. Mai 2012, 11:50 | |||||||
Mir egal wer darauf Garantie gibt, fakt ist dass man diese Umtauschen kann wenn diese fehlerhaft ist... |
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>Spider<
Inventar |
#112 erstellt: 31. Mai 2012, 11:57 | |||||||
Nein, dann zweckentfremde und benutze ich es
Was steht noch alles nicht irgendwo?
Nein.
Wen interessiert das jetzt? |
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>Spider<
Inventar |
#113 erstellt: 31. Mai 2012, 11:58 | |||||||
Nur wenn ich sie zweckmäßig gebrauche. |
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Zwenni
Stammgast |
#114 erstellt: 31. Mai 2012, 12:14 | |||||||
Sicherlich kann man dort einiges einsehen und auch umstellen (z.B. "Factory Reset", "Local Set" auf EU_GER etc.). Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass man nicht immer auf andere hören soll. Wie schon erwähnt, jeder muss sich über die Konsequenzen seines Handelns im Klaren sein. Ich selbst hab z.B. ein EU-Modell, welches vor dem Kauf bereits vom Händler auf EU_GER umgestellt wurde. Wenn dieses nicht der Fall gewesen wäre, hätte ich womöglich die Umstellung des "Local Set" selbst durchgeführt. Durch Drücken der "Exit" Taste (10sec.) wird der TV auf den Auslieferungszustand zurückgesetzt und ist somit gleichzusetzen mit dem "Factory Reset" über das "Service Menü".
Wie schon erwähnt, hast du den großen Fehler gemacht und schriftlich durch Angabe der Panelstunden nachgewiesen, dass du im "Service Menü" warst.
Genau so hättest du vorgehen sollen und alles wäre gut gewesen.
Genau so sehe ich das auch! |
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