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Garantieverlust bei Nutzung des Servicemenü, wo steht das?

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Zwenni
Stammgast
#114 erstellt: 31. Mai 2012, 12:14

Rodger schrieb:
Weiter kann man es nicht wissen, das es verboten ist, da jeder im Netz einem sagt, das man in das Service Menu MUSS um Dinge einzusehen oder umzustellen, die sonst nicht verfügbar sind.Viele POCHEN darauf, das nur ein Werksreset der SORT gemacht ein richtiger Reset ist.

Sicherlich kann man dort einiges einsehen und auch umstellen (z.B. "Factory Reset", "Local Set" auf EU_GER etc.). Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass man nicht immer auf andere hören soll. Wie schon erwähnt, jeder muss sich über die Konsequenzen seines Handelns im Klaren sein.

Ich selbst hab z.B. ein EU-Modell, welches vor dem Kauf bereits vom Händler auf EU_GER umgestellt wurde. Wenn dieses nicht der Fall gewesen wäre, hätte ich womöglich die Umstellung des "Local Set" selbst durchgeführt. Durch Drücken der "Exit" Taste (10sec.) wird der TV auf den Auslieferungszustand zurückgesetzt und ist somit gleichzusetzen mit dem "Factory Reset" über das "Service Menü".

BennyTurbo schrieb:
Wo ist jetzt der Fehler?

Wie schon erwähnt, hast du den großen Fehler gemacht und schriftlich durch Angabe der Panelstunden nachgewiesen, dass du im "Service Menü" warst.

BennyTurbo schrieb:
Habe heute sogar mit der Reparaturfirma von Samsung gesprochen und der Techniker bestätigte mir, dass es Geräte gibt, die mit der neuen Firmware nicht klarkommen. In diesem Fall schickt Samsung ein Techniker raus, der ein altes Mainboard einbaut mit einer älteren Firmware. Dann wäre das Problem ja auch wieder weg.

Genau so hättest du vorgehen sollen und alles wäre gut gewesen.

dialektik schrieb:
Irgendwie ist die ganze Diskussion absurd.........

Wer meint, dass er undokumentierte Funktionen (ja auch der Aufruf eines versteckten/nicht frei zugänglichen Menüs gehört zu diesen) nutzen möchte, kann sich für die Konsequenzen seines Tuns ja dann mit dem Hersteller/Händler auseinandersetzen. Und dann seinen Glauben, er wäre im Recht, ausfechten.

Genau so sehe ich das auch!
Oggy1
Stammgast
#115 erstellt: 31. Mai 2012, 12:31

Nein, dann zweckentfremde und benutze ich es

Das Service Menü ist dafür bestimmt, dass man damit am TV weitere Einstellungen vornehmen kann, dafür ist also das SM bestimmt und wenn man es auch dafür nutzt, also Änderungen darüber vornimmt, dann macht man dass mit dem Service Menü, für was es auch bestimmt ist, somit wird es nicht zweckentfremdet, sondern es wird für das genutzt, für was es bestimmt ist.

Wenn man also aktiv im SM etwas rumspielt, dann macht man dies maximal Unbefungt und muss damit rechnen, dass dann die Garantie verloren geht, wenn man es sich nur anschaut, dann wird ja nichts geändert.



Was steht noch alles nicht irgendwo?

So einiges würde ich mal sagen, wer jedoch etwas nicht ausschließt, hat dann eben etwas Pech gehabt, kann ja auch nicht nach einem Verkauf über Sachen bestimmen wie ich möchte, weil der Kaufvertrag ja anders zustande gekommen ist.



und erst wenn man aktiv etwas verändert, dann nutzt man es auch...

Nein.


Wenn ich also vor einem Fahrrad stehe und es anschaue, dann benutze ich es?? Wenn ich vor einem Auto stehe und es anschaue dann benutze ich es?? Wenn ich mir Schuhe anschaue dann benutze ich diese??... Wenn ich das SM anschaue, dann nutze ich zum Anschauen den Fernseher, aber verändere nichts am TV oder im SM...


Wen interessiert das jetzt?

War klar, wenn da was nicht in Deinem Schema passt, dann ist es nicht wichtig...
Oggy1
Stammgast
#116 erstellt: 31. Mai 2012, 12:40
@BennyTurbo,
dann lasse es doch vor Gericht klären ob die wirklich einfach die Garantie verweigern können oder ob ein berechtigtes Interesse bestand das SW zu öffnen um Daten daraus entnehmen zu können, welche zur Fehlersuche behilflich sind...
>Spider<
Inventar
#117 erstellt: 31. Mai 2012, 12:42

Oggy1 schrieb:

Das Service Menü ist dafür bestimmt, dass man damit am TV weitere Einstellungen vornehmen kann, dafür ist also das SM bestimmt und wenn man es auch dafür nutzt, also Änderungen darüber vornimmt, dann macht man dass mit dem Service Menü, für was es auch bestimmt ist, somit wird es nicht zweckentfremdet, sondern es wird für das genutzt, für was es bestimmt ist.

Das Service Menü ist nicht dazu bestimmt von Hinz und Kunz bedient zu werden.



Wenn man also aktiv im SM etwas rumspielt, dann macht man dies maximal Unbefungt und muss damit rechnen, dass dann die Garantie verloren geht, wenn man es sich nur anschaut, dann wird ja nichts geändert.

Nein man zweckentfremdet das Service Menü




So einiges würde ich mal sagen, wer jedoch etwas nicht ausschließt, hat dann eben etwas Pech gehabt, kann ja auch nicht nach einem Verkauf über Sachen bestimmen wie ich möchte, weil der Kaufvertrag ja anders zustande gekommen ist.

Es wurde aber in Punkt C ausgeschlossen, dass dort keine 1000 Seite lange Liste steht sollte klar sein.




Wenn ich also vor einem Fahrrad stehe und es anschaue, dann benutze ich es?? Wenn ich vor einem Auto stehe und es anschaue dann benutze ich es?? Wenn ich mir Schuhe anschaue dann benutze ich diese??...

Fallen Dir noch schlechtere Beispiele ein?

Schließe ich ein Auto auf nutzte ich es; Das ist ein passendes BSp.



War klar, wenn da was nicht in Deinem Schema passt, dann ist es nicht wichtig...

Ich habe kein Schema, aber was bringt es hier zu schreiben: Auch andere Geräte haben ein BIOS. Ohne Zusammenhang zur vorherigen Bios Äußerung.
Oggy1
Stammgast
#118 erstellt: 31. Mai 2012, 12:56

Das Service Menü ist nicht dazu bestimmt von Hinz und Kunz bedient zu werden.


Das nutzt man dann Unbefugt



Nein man zweckentfremdet das Service Menü


Das SM ist für weitere Einstellungen da, damit ist es dafür bestimmt, man nutzt es dann max. Unbefugt...



Es wurde aber in Punkt C ausgeschlossen, dass dort keine 1000 Seite lange Liste steht sollte klar sein.

Da steht nichts von unbefugter Benutzung, sondern nur was von Zweckentfremdung, was aber nicht stimmt, weil das SW für weitere Einstellungen, welche man dann Unbefugt durchführt, bestimmt ist.

Wenn ich nicht befugt bin auf den Stuhl zu Sitzen, dies aber trotzdem mache, dann benutze ich diesen Stuhl unbefugt für das Hinsetzen und zweckentfremde diesen nicht für seine Bestimmung...

EDIT: zwecks dem Auto, wenn Du es aufschließt, dann benutzt man den Schlüssel und das Schloß, aber noch lange nicht das ganze Auto...


[Beitrag von Oggy1 am 31. Mai 2012, 12:59 bearbeitet]
>Spider<
Inventar
#119 erstellt: 31. Mai 2012, 13:24

Oggy1 schrieb:

Das nutzt man dann Unbefugt

Und Zweckentfremdet



Das SM ist für weitere Einstellungen da, damit ist es dafür bestimmt, man nutzt es dann max. Unbefugt...
Und Zweckentfremdet



Wenn ich nicht befugt bin auf den Stuhl zu Sitzen, dies aber trotzdem mache, dann benutze ich diesen Stuhl unbefugt für das Hinsetzen und zweckentfremde diesen nicht für seine Bestimmung...

Das Benutzten des Service Menüs stellt eher das Stehen auf einem Stuhl da.


EDIT: zwecks dem Auto, wenn Du es aufschließt, dann benutzt man den Schlüssel und das Schloß, aber noch lange nicht das ganze Auto...

Siehst Du, der Schlüssel ist die Fernbedienung und das Schloss das Service Menü.
flyn
Ist häufiger hier
#120 erstellt: 31. Mai 2012, 13:40
ich bin gespannt wer zuerst aufgibt!

flyn
Oggy1
Stammgast
#121 erstellt: 31. Mai 2012, 14:08
@_spiderschwein muss erstmal den Unterschied zwischen Unbefugt und Zweckentfremdung lernen...

Ich mache etwas was ich nicht darf = Unbefugt, verbotenerweise ...

Ich nutze etwas entgenen seiner Bestimmung = Zweckentfremdung


Es mal ganz grob, wenn ich ins SM gehe, obwohl ich es nicht darf dann mache ich dies Unbefugt, wenn ich das SM als Klopapier nutzen würde dann wäre es eine Zweckentfremdung, da das SM aber dafür bestimmt ist Einstellungen vornehmen zu können, dann benutze ich das SM unbefugt...



Siehst Du, der Schlüssel ist die Fernbedienung und das Schloss das Service Menü.

Und wenn etwas kaputt geht, was unabhängig davon ist, habe ich darauf dann trotzdem Garantie, da der Defekt nicht von mir verursacht wurde


[Beitrag von Oggy1 am 31. Mai 2012, 14:10 bearbeitet]
SamThing
Inventar
#122 erstellt: 31. Mai 2012, 15:08
Das Service-Menü ist dazu bestimmt, dass ausgebildete Service-Techniker Einstellungen vornehmen können. Es ist nicht dazu bestimmt, dass der gewöhnliche Käufer Einstellungen vornimmt. Wenn Samsung das wollte, dann würden sie dieses Thema in den Handbüchern oder in den FAQ behandeln.

Daher eindeutig zweckentfremdete Verwendung.

Im Prinzip ist das ganze aber ja eine Diskussion um des Kaisers Bart. Wenn ihr Euch wohler dabei findet, könnt Ihr ja gerne auch weiter daran glauben, dass ihr Im Recht seid. Wenn es dann wirklich einmal zum Ernstfall kommt, dann müsst Ihr ohnehin Samung und/oder das Gericht überzeugen (Gutachten usw.). Wie das Beispiel mit dem 3D-Bug bei der D6-Serie gezeigt hat, hat aber ohnehin niemand die Eier, Samsung oder sonst jemanden gerichtlich zu belangen. Ist ja alles nur Theaterdonner.
Rodger
Inventar
#123 erstellt: 31. Mai 2012, 15:14

dialektik schrieb:
Irgendwie ist die ganze Diskussion absurd.........

Wer meint, dass er undokumentierte Funktionen (ja auch der Aufruf eines versteckten/nicht frei zugänglichen Menüs gehört zu diesen) nutzen möchte, kann sich für die Konsequenzen seines Tuns ja dann mit dem Hersteller/Händler auseinandersetzen. Und dann seinen Glauben, er wäre im Recht, ausfechten.


100%iger Irrtum! DER HERSTELLER kann nicht hingehen und ein undokumentiertes Menu als Sperrzone und Grund für eine Garantieverweigerung hernehmen! SO sieht das aus!
Rodger
Inventar
#124 erstellt: 31. Mai 2012, 15:20

SamThing schrieb:
Das Service-Menü ist dazu bestimmt, dass ausgebildete Service-Techniker Einstellungen vornehmen können. Es ist nicht dazu bestimmt, dass der gewöhnliche Käufer Einstellungen vornimmt. Wenn Samsung das wollte, dann würden sie dieses Thema in den Handbüchern oder in den FAQ behandeln.

Daher eindeutig zweckentfremdete Verwendung.

Im Prinzip ist das ganze aber ja eine Diskussion um des Kaisers Bart. Wenn ihr Euch wohler dabei findet, könnt Ihr ja gerne auch weiter daran glauben, dass ihr Im Recht seid. Wenn es dann wirklich einmal zum Ernstfall kommt, dann müsst Ihr ohnehin Samung und/oder das Gericht überzeugen (Gutachten usw.). Wie das Beispiel mit dem 3D-Bug bei der D6-Serie gezeigt hat, hat aber ohnehin niemand die Eier, Samsung oder sonst jemanden gerichtlich zu belangen. Ist ja alles nur Theaterdonner.


WOHER soll ich das wissen, wenn es nicht dokumentiert ist? Wer sagt, das da nur Techiker rein dürfen, wenns doch an jeder Ecke im Internet steht aber vom Hersteller kein öffentliches Statement dazu gibt (Handbuch!!!!)?

Wenn nun im normalen Menu eine Funktion nachträglich hinzugefügt wird/wurde (schon mehrmals vorgekommen), die nicht im Handbuch dokumentiert ist, eingefügt wird, ist es also nach euer allen Meinung ein Grund die Garantie zu verweigern, wenn diese Funktion, die ja nicht dokumentiert wurde, zu benutzen.

Also doof stellen kann ich mich auch...


[Beitrag von Rodger am 31. Mai 2012, 15:33 bearbeitet]
Rodger
Inventar
#125 erstellt: 31. Mai 2012, 15:29
Zitat spiderschwein:
Sehr gutes Beispiel, schon mal versucht eine geöffnete BD umzutauschen, ob ich mir die angeschaut habe oder nicht interessiert keinen.


Allen ernstes...du vergleichst den Aufruf des Service-Menu mit dem öffnen der Verpackung einer BD?
DAS zeigt du nichts verstehst, gar nichts! Du bist leider nicht in der Lage Sachverhalte ZWECKGEBUNDEN zu verstehen.

Der Preis einer BD setzt sich wodurch zusammen?
Was kann passiert sein, wenn die Verpackung geöffnet wurde?
Was ist also das Problem, wenn eine geöffnete DVD/BD zurückgegeben werden soll?

Nur ganz am Rande...durch das öffnen der Verpackung einer BD verliere ich nicht die Garantie!!!
Ich verliere das Recht auf Wandlung/Rückgabe(Storno). Wenn die darin enthaltene BD einen Riss hat und daher defekt ist, will ich den Händler sehen, der sich traut die Reklamation aufgrund des Öffnens abzuweisen.

1000%iges Eigentor!

Aber dir ist das einerlei...Hauptsache du hast dein ServiceMenu...
Oggy1
Stammgast
#126 erstellt: 31. Mai 2012, 15:30

SamThing schrieb:


Daher eindeutig zweckentfremdete Verwendung.



Bist Du ein augebildeter Service-Techniker? Nein!
Darf man ohne Ausbildung dann in diesen SM etwas verstellen? Nein
Somit ist die Benutzung für Unbefugte nicht zulässig.

Ist das SW dafür bestimmt etwas am TV einzustellen? Ja
Also ist dass die Bestimmung des SM und eine Verwendung gleich garnicht, denn ich Verwende es ja nicht zweckentfremdet sondern unbefugt...

Wenn ich Unbefugt ein Grundstück betrete, dann ist das keine zweckentfremdete Benutzung oder so, weil das Grundstück bleibt Grundstück, ich darf es halt bloß nicht betreten und mache ich dies ohne Befugnisse doch, könnte ich mich hier sogar Strafbar machen...
SamThing
Inventar
#127 erstellt: 31. Mai 2012, 15:34

Rodger schrieb:
Also doof stellen kann ich mich auch...

Ja, in dem Punkt muss ich Dir wohl recht geben.
>Spider<
Inventar
#128 erstellt: 31. Mai 2012, 16:04

Rodger schrieb:

DAS zeigt du nichts verstehst, gar nichts! Du bist leider nicht in der Lage Sachverhalte ZWECKGEBUNDEN zu verstehen.

Das zeigt wohl eher, dass Du nichts verstanden hast.
>Spider<
Inventar
#129 erstellt: 31. Mai 2012, 16:07

flyn schrieb:
ich bin gespannt wer zuerst aufgibt!

Hast Recht! Hier ist Hopfen und Malz, aber auch Gerste und Wasser verloren, also eigentlich alles.
idephili
Stammgast
#130 erstellt: 31. Mai 2012, 16:22
Moin,

ich finde, durch einige wird das Forum hier zweckentfremdet....

Gruß
idephili
liab
Inventar
#131 erstellt: 31. Mai 2012, 17:39
Schon mal was vom Hornberger Schießen gehört?
Recht haben ist nicht Recht bekommen! Was Samsung sagt zählt!

Zur Info, Gerichte sagen seit jeher, daß das Abhören des Polizeifunks mit einem UKW Radio eine Zweckentfremdung des Radio's ist. Da kommen allerdings noch andere Verstöße hinzu, FAG, FuAG usw.
Ein Fernsehgerät ist doch zum Fernsehen gedacht - oder?

Fernsehgeräte gelten als Funkanlagen. Veränderungen daran, z.B. der Empfangsfrequenzen über das SM wären nach geltendem Recht strafbar.

Ihr könnt jetzt weiter Hornberg spielen, oder die Diskussion besser beenden.
SamThing
Inventar
#132 erstellt: 31. Mai 2012, 18:11
Wir können ja hier im Forum vielleicht auch eine aussergerichtliche Einigung anstreben.

Vorschlag:
An ungeraden Kalendertagen ist das Betreten (nicht verändern) des Service-Menüs erlaubt, an ungeraden Kalendertagen verboten. An kirchlichen Feiertagen ist jeweils zwischen 18 und 20 Uhr auch das Darin-Herum-Fummeln erlaubt.


[Beitrag von SamThing am 31. Mai 2012, 18:12 bearbeitet]
Oggy1
Stammgast
#133 erstellt: 31. Mai 2012, 18:23

Zur Info, Gerichte sagen seit jeher, daß das Abhören des Polizeifunks mit einem UKW Radio eine Zweckentfremdung des Radio's ist.


Wenn ich den TV zum abhören des BOS Funknetzes umbauen würde, das wäre dann eine Zweckentfremdung, wenn ich aber keine Veränderungen vornehme dann ist es auch keine Zweckentfremdung und wenn ich das Modell ändere, dann ist es auch keine Zweckentfremdung, da es ja weiter ein TV bleibt, es ist dann nur ein Unbefugter Zugriff in das Service Menü bzw. in das System vom Fernseher.

Wenn man also ein Gerät für etwas anderes verwendet, als für dass für was es bestimmt ist, dann ist es eine Zweckentfremdung, wie es einige Beiträge weiter vorne schon geschrieben wurde...
pdr55
Inventar
#134 erstellt: 31. Mai 2012, 19:54
BT kann ja nur über's SM upgedatet werden.
Muss dann extra ein Techniker kommen und das Update machen ?
Rodger
Inventar
#135 erstellt: 04. Jun 2012, 17:20
Ja auf jeden FALL! Ich wiederhole mich ja auch gerne...ich gehe ja auch nicht mehr ins Service Menu.
Wenns der Hersteller verbietet, halte ich das Verbot ja auch ein, da ich NUN auch darüber informiert bin, welche Konsequenzen ein zuwiderhandeln nach sich zieht.

DAHER werde ich nun auch Samsung bei jeder Kleinigkeit Quälen und Techniker schicken lassen, bis die im Telefoncenter hyperventilieren und noch weiter.

ICH GEHE DA NICHT MEHR REIN! Auch wenn der Herr am Telefon mir das sagt.

Sachverhaltsänderung:
Ich überlege nun, ob ich Samsung nochmal kontaktieren soll, was meinen Fall angeht.
Nun war zuletzt ein ECHTER SERVICE-TECHNIKER im SM des TV. Ein Bekannter, der Radio/Fernseh-Techniker ist, hat sich den TV mal angeschaut. Hat aber überhaupt nichts mit Samsung am Hut, da die als Händler Samsung komplett aus dem Programm genommen haben, da der Support so grauenvoll inkompetent war. Ich hakte nach und nein er meinte den professionellen Bereich für Reparatur-Werkstetten.
Naja...der hat nichts feststellen können, außer das im Zusammenhang mit dem T-CON Board bei Einstellungen/Optionen "Failure" steht.
Also definitiv kein Fehler der Software, sondern Hardware defekt.
>Spider<
Inventar
#136 erstellt: 04. Jun 2012, 17:30

Rodger schrieb:

ICH GEHE DA NICHT MEHR REIN! Auch wenn der Herr am Telefon mir das sagt.
.

Da brauchst Du keine Angst haben, dass Du dazu aufgefordert wirst.
BennyTurbo
Inventar
#137 erstellt: 04. Jun 2012, 17:46
Ich sehe es wie Rodger... JETZT, wo ich es weiß das das SM verboten ist kriegen mich da auch keine 10 Pferde mehr rein... denke wir können das hier auch abkürzen.... letzten Endes ist es halt eine Entscheidung des Herstellers, der m.E. nach aber das weder im Handbuch noch durch einen Hinweis bei Betreten des SM kenntlich gemacht hat. Von daher ist es für Unwissende wirklich schwer das als Gefahrenzone zu verstehen, da wirklich an jeder Ecke im Internet geschrieben wird, Service Menü hier, Service Menü da...

Beim Auto darf ich auch in jeder freien Werkstatt, mit jedem freikäuflichen Auslesegerät die OBD Schnittstelle vom Auto öffnen und den Fehlerspeicher auslesen. Da erlischt keine Garantie.
Verändere ich die Software, DANN verliere ich die Garantie.

Um es aus meiner Sicht mal mit dem Samsung TV zu vergleichen:

-Öffnen des SM passiert rein gar nix...

-Versucht man ein Logicboard Update (wie im Internet ja so toll beschrieben) durchzuführen oder eine illegale andere Firmware aufzuspielen... habe ich da vollstes Verständnis, dass die Garantie aber sowas von erlischt. Dafür kann der Hersteller wirklich nichts mehr. Das Leute sowas machen, nach Ablauf der 2 Jahresgarantie ist was anderes, aber m.E. nach innerhalb der Garantie ist sowas tabu.

Nun, ich bin für meinen Teil jetzt schlauer und werde nicht mehr in das SM reingehen und auch würde auch jedem anderen hier empfehlen es zu lassen, egal was man gerne "ansehen" möchte. Bringt am Ende nur Ärger und Diskussionen.

Gruß, Benny
Oggy1
Stammgast
#138 erstellt: 05. Jun 2012, 10:39
Ich habe wegen diesen Thema mal Samsung kontaktiert und bis heute hat sich Samsung dazu nicht geäußert, dies sagt dann erstmal soweit alles, hier verunsichert man erstmal den Kunden, bis dann wirklich einer vor Gericht zieht und schaut auch hier was dann passiert. Samsung arbeitet da wohl auch mit der Verzögerungstaktik, ich hatte dazu ja nur eine Anfrage, diese muss man ja nicht beantworten und wegen einer Anfrage, welche nicht beantwortet wird, kann ich ja keine weiteren Schritte einleiten und somit schweigt Samsung weiter zu ganz klaren Fragen...
tedris
Schaut ab und zu mal vorbei
#139 erstellt: 06. Jun 2012, 00:18

_spiderschwein: schrieb:

BennyTurbo schrieb:
Hallo
1. Ist das SM nicht geschützt mit einem PIN Code

Doch natürlich, ein zufälliges aufrufen ist unmöglich.


Unmöglich ist so ein hartes Wort, sagen wir mal unwarscheinlich.

Desweiteren könntest du mir mal erklären wie eine Tastenkombination welche allgemein bekannt ist sicher sein soll.

Wenn du davon so felsenfest überzeugt bist kannst du ja mal deine Safekombination allgemein bekannt geben, mal schauen wie sicher er sein wird.

Natürlich kann man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, jedoch wäre ein Warnhinweis bei versuchtem Betreten des SM sicherlich angebracht, da ja dadurch laut Samsung die Garantie erlischt.

Achja, weil dich das ja so befriedigt: Quelle: Ich. Stand 06.06.2012 vgl. www.schönetolleurl.de
>Spider<
Inventar
#140 erstellt: 06. Jun 2012, 06:24

tedris schrieb:


Desweiteren könntest du mir mal erklären wie eine Tastenkombination welche allgemein bekannt ist sicher sein soll.

Allgemein bekannt? Steht die auf dem TV?




Achja, weil dich das ja so befriedigt: Quelle: Ich. Stand 06.06.2012 vgl. www.schönetolleurl.de

Lächerlich...
BennyTurbo
Inventar
#146 erstellt: 06. Jun 2012, 14:28
Ich habe durch Samsung eine andere Aussage erhalten dazu... gewisse Kollegen scheinen da nicht richtig informiert zu sein: Durch Betreten erlischt keine Garantie ...
BennyTurbo
Inventar
#147 erstellt: 06. Jun 2012, 14:48
Frage zum Thema: Quellennachweis:

Wo steht denn seitens Samsung ein Hinweis auf den Garantieverlust bei Betreten des SM? Beim Aufruf des SM kommt keiner. Im Handbuch steht keiner... und die Hotline schreckt erstmal nur ab mit Ihren Behauptungen...

Ich denke Samsung "meinte es" vielleicht so, hat es aber versäumt darauf hinzuweisen... Der Punkt "c" mit Zweckentfremdet oder falscher Installation ist Käse bzgl. SM, das kann alles und nichts sein...
Oggy1
Stammgast
#148 erstellt: 06. Jun 2012, 15:00
Die Quelle Samsung schweigt zu meinen eindeutigen Anfragen und das sagt soweit ja alles und der Unterschied zwischen "Zweckentfremdung" und einen "nicht autorisierten Zugriff" sind zwei Welten, aber dies wollen ja hier einige nicht einsehen und bleiben steif dabei, dass man das SM zweckentfremdet, weil nur das in C aufgeführt wird, wenn man jedoch keine Berechtigung dafür hat, dann ist es ein nicht autorisierter Zugriff...


[Beitrag von Oggy1 am 06. Jun 2012, 15:01 bearbeitet]
>Spider<
Inventar
#149 erstellt: 06. Jun 2012, 15:17

Oggy1 schrieb:
...dass man das SM zweckentfremdet, weil nur das in C aufgeführt wird, wenn man jedoch keine Berechtigung dafür hat, dann ist es ein nicht autorisierter Zugriff...

Einige scheinen nicht zu verstehen, dass der Zweck des Service Menüs nicht in "schauen wa ma nach, was da drin steht" besteht.
BennyTurbo
Inventar
#150 erstellt: 06. Jun 2012, 15:25
Und warum nicht ? Es steht zumindest kein Hinweis dass es zum Verlust der Garantie führt wenn man rein geht und guckt...
>Spider<
Inventar
#151 erstellt: 06. Jun 2012, 15:33
Alleine dass das Menü über eine Tastenkombination aufgerufen wird, sollte genug Hinweis sein.


[Beitrag von hgdo am 06. Jun 2012, 15:59 bearbeitet]
Oggy1
Stammgast
#152 erstellt: 06. Jun 2012, 15:58

_spiderschwein: schrieb:

Oggy1 schrieb:
...dass man das SM zweckentfremdet, weil nur das in C aufgeführt wird, wenn man jedoch keine Berechtigung dafür hat, dann ist es ein nicht autorisierter Zugriff...

Einige scheinen nicht zu verstehen, dass der Zweck des Service Menüs nicht in "schauen wa ma nach, was da drin steht" besteht.


Stuhl zu Leiter, TV zum Stuhl, TV zum Tisch machen, das ist zweckentfremden, man nutzt einen Gegenstand entgegen seiner Bestimmumng.

Wenn ich einfach ein Programm öffne, ohne Schulung und somit darf ich das nicht, dann ist das ein nicht autorisierter Zugriff und keine Zweckentfremdung, ich braube ja nicht den SM seine Betimmung etwas am TV umstellen zu können, denn ich nehme das Programm ja nicht zum Arschabwischen sondern nutze es ohne Zustimmung für das, für was es bestimmt wurde, dies jedoch ohne Erlaubnis und somit Unautorisiert...
>Spider<
Inventar
#153 erstellt: 06. Jun 2012, 16:35

Oggy1 schrieb:

Stuhl zu Leiter, TV zum Stuhl, TV zum Tisch machen, das ist zweckentfremden, man nutzt einen Gegenstand entgegen seiner Bestimmumng.

Ein Service Menü zu einem "normalen" Menü machen.
Oggy1
Stammgast
#154 erstellt: 06. Jun 2012, 17:40
da wird doch blöde im Kop, es bleibt weiter ein Service-Menü und nur weil man es als unautorisierte Person öffnet, wird darauß nicht automatisch ein "normales" Menü, es bleibt weiter ein Service-Menü...
>Spider<
Inventar
#155 erstellt: 06. Jun 2012, 17:44

Oggy1 schrieb:
da wird doch blöde im Kop, es bleibt weiter ein Service-Menü und nur weil man es als unautorisierte Person öffnet, wird darauß nicht automatisch ein "normales" Menü, es bleibt weiter ein Service-Menü...

Aua es tut wirklich weh.


Oggy1 schrieb:
Stuhl zu Leiter, TV zum Stuhl, TV zum Tisch machen, das ist zweckentfremden, man nutzt einen Gegenstand entgegen seiner Bestimmumng.

Stuhl und TV bleiben ebenfalls Stuhl und TV.
SamThing
Inventar
#156 erstellt: 06. Jun 2012, 17:57

BennyTurbo schrieb:
Ich habe durch Samsung eine andere Aussage erhalten dazu... gewisse Kollegen scheinen da nicht richtig informiert zu sein: Durch Betreten erlischt keine Garantie ...

Heisst das nun, dass Dein Fall (wie unter #8 beschrieben) letztendlich doch noch zu einem guten Ende fand. Wenn ja, dann herzlichen Glückwunsch. Oder gibt es dazu nur innerhalb von Samsung verschiedenen Meinungen?

und am Ende aus meinen Mails herausgelesen, dass ich ja im Service Menü gewesen sein muss, da ich sonst die Stunden nicht wissen könne... damit der Fall die abgelegt und sie werden nichts weiter unternehmen. Mit pampiger Stimme teilt mir eine überforderte Dame mit, dass ich keine Garantie mehr hätte und das sich das Problem damit für Samsung auch erledigt hat.
BennyTurbo
Inventar
#157 erstellt: 06. Jun 2012, 18:21
Korrekt. Man hat sich entschuldigt für die Aussage der Dame.

Ich bin daher nach wie vor der Meinung.... spiderschwein mag Recht haben, dass es Samsung "so haben wollte"... aber nicht ausdrücklich vor Betreten und Aufruf warnt... und daher ist dies ein offenes Buch... vielleicht gibt es ja in zukünftigen TV Generationen mal einen Hinweis darauf. Würde vielen Leuten den Ärger ersparen und blöde pampige Antworten der Kundenhotline...

Mein Beispiel wiederhole ich gerne nochmal: Wenn ich mir ein Auto kaufe und ich gehe jeden Tag in den Fehlerspeicher (SERVICE GERÄT ERFORDERLICH) verliere ich auch keine Garantie. Auch wenn dieses Menü EIGENTLICH für die Fahrzeugtechniker gedacht wurde und nicht für den Kunden. Wenn der Kunde das versteht, spricht nix dagegen reinzuschauen und selbst wenn er es nicht versteht, kann er das tun. Er darf nur die Software im Steuergerät nicht flashen, verändern, modifizieren...

Aber ich denke wir sollten es an dieser Stelle echt lassen... für mich ist das Thema auf jeden Fall erledigt und positiv zuende gegangen.

Danke Euch für die zahlreichen Kommentare und Meinungen.
hgdo
Moderator
#158 erstellt: 06. Jun 2012, 18:49

BennyTurbo schrieb:
Aber ich denke wir sollten es an dieser Stelle echt lassen... für mich ist das Thema auf jeden Fall erledigt und positiv zuende gegangen.

Danke Euch für die zahlreichen Kommentare und Meinungen.


dann mach ich hier jetzt mal zu.

-CLOSED-
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