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TV Neukauf Aussteller erhalten?+A -A |
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Autor |
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Stoffel78
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 30. Jan 2022, 17:03 | |||||||
Hallo bräuchte mal kurz euere Hilfe. TV am 27.01. bei eu...-online bestellt, Paypal bezahlt und vor Ort abgeholt. War schon stutzig das nach Bestellung kein TV mehr verfügbar war. Heute mal zwecks Seriennummer geschaut und da sah ich Software 1903. Diese ist ja bereits zurückgezogen.Deshalb dürfte diese ja nicht am TV sein. Da ich ja eh schon stutzig war: Tastenkombination- vor -play- pause-zurück Ansage 688 Weitere Prüfung auf die ich hier nicht eingehe. 688 Stunden. Datum Inbetriebnahme 28.10.21 Also habe ich einen Aussteller, evtl sogar einen Rückläufer erhalten oder? Kein Hinweis auf selbiges erhalten. Ansonsten alles OK, Keine Fehler oä entdeckt und wäre eigentlich zufrieden. Wie würdet Ihr vorgehen?Nachlass verlangen? Rückgabe? Also für mich schon ärgerlich wenn ich Neugerät bestelle und dann Ausstellungsstück zum Neupreis bekomme. Danke schonmal |
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ADNOH66
Ist häufiger hier |
#2 erstellt: 30. Jan 2022, 21:43 | |||||||
Wenn ansonsten alles OK ist und das Panel also fehlerfrei ist (keine toten Pixel, Clouding, Banding, DSE, ...) hast schon mal großes Glück gehabt und ich würde das Gerät behalten und versuchen einen Preisnachlass auszuhandeln. PS: Bei einem OLED TV hingegen würde ich das niemals akzeptieren wollen. [Beitrag von ADNOH66 am 30. Jan 2022, 22:03 bearbeitet] |
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Stoffel78
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 30. Jan 2022, 21:54 | |||||||
Denke auch behalten wäre das Beste-da mir ja sonst nichts aufgefallen ist. Über 600 Stunden sind ja schon ne Menge Holz. Leider keinen schimmer was so gerechtfertigt wäre an Nachlass |
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Jack_
Inventar |
#4 erstellt: 30. Jan 2022, 22:04 | |||||||
@Stoffel78 schwierige Geschichte, aber für mich pers. wäre das auf jeden Fall ein Grund vom Kauf zurückzutreten. Du hast doch Neuware bestellt und auch für Neuware bezahlt, also solltest du auch original vepackte Neuware erhalten. Ein Gerät, das schon mehrere 100 Beriebstunden hinter sich hat, würde ich nicht akzeptieren. Für mich käme auch kein Preisnachlass in Frage. Ich persönlich würde vom Kauf zurücktreten und den TV zurück schicken. |
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Ralf65
Inventar |
#5 erstellt: 31. Jan 2022, 07:10 | |||||||
erst einmal ist es ja gut, wenn keine Mängel ersichtlich sind, das Panel fehlerfrei ist, damit kannst Du dich ja glücklich schätzen. wurde der TV allerdings ohne einen Hinweis auf ein Ausstellungsstück beworben und verkauft, dann kann man das auf Grund der vorhandenen Betriebsstunden eigentlich so nicht akzeptieren, von daher würde ich auf jeden Fall den Händler auf den Umstand hinweisen und nach verhandeln.... |
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Stoffel78
Ist häufiger hier |
#6 erstellt: 01. Feb 2022, 11:29 | |||||||
so update: Anruf und Sache geschildert Soll TV zurückbringen Eingepackt und heute zurückgefahren. Die haben ausgepackt angesteckt-Displayschaden Jetzt steh ich da..... Austellungsstück als Neu Betrug???? Anwalt? Versicherung hab ich schon nachgefragt zahlen nicht. |
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Hüb'
Moderator |
#7 erstellt: 01. Feb 2022, 11:44 | |||||||
Die haben das Gerät in deinem Beisein ausgepackt und es ging nicht mehr bzw. was genau meinst du mit "Displayschaden"? |
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Stoffel78
Ist häufiger hier |
#8 erstellt: 01. Feb 2022, 11:48 | |||||||
Ja ausgepackt und angesteckt. Displayschaden: man sieht deutlich verlaufene Farbe ca.10cm Muss also beim einpacken oder Transport passiert sein. |
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Jack_
Inventar |
#9 erstellt: 01. Feb 2022, 12:19 | |||||||
Hast du den TV liegend transportiert? |
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Hüb'
Moderator |
#10 erstellt: 01. Feb 2022, 12:24 | |||||||
Ich bin kein Jurist, aber das Risiko des Transports wurde ja nicht von dir ausgelöst. Im Gegenteil: du wurdest ja aufgefordert, den TV zurückzubringen. Ich würde im Laden entsprechend entschlossen auftreten, auf Umtausch/ Rückabwicklung dringen und im Zweifel sehr schnell beim Anwalt auf der Matte stehen (sofern eine Rechtsschutzversicherung bzw. die Preisklasse des TV dies rechtfertigen ). [Beitrag von Hüb' am 01. Feb 2022, 12:26 bearbeitet] |
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Stoffel78
Ist häufiger hier |
#11 erstellt: 01. Feb 2022, 12:30 | |||||||
TV stehend- so 70grad würd ich sagen. Da es an der Seite ist könnte das auch schon beim anfassen passiert sein. Sah ich halt dann nicht mehr nach dem einpacken. Rechtsschutz vorhanden. Hab mich schon gemeldet warte auf Rückruf. Preisklasse sollte das schon rechtfertigen oder soll ich die 1300,- in den wind schiessen??? Mich kotzt das sowas von an. Wäre das kein Aussteller gewesen hinge er noch an der Wand ohne einen Schaden |
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Reference_100_Mk_II
Inventar |
#12 erstellt: 01. Feb 2022, 12:35 | |||||||
Das Risiko für Versandschäden liegt doch beim versendenden "Unternehmen", nicht wahr? Wenn du was im Netz bestellst haftet DHL/Hermes/werauchimmer für Versandschäden. Hier hat nun der Laden den TV "bei dir bestellt" und dieser ist dir "beim Versand" kaputt gegangen. Aus meiner Sicht kannst nur du alleine was dafür... Wäre ich der Geschäftsführer würde ich den nicht zurück nehmen. Nicht mal wenn du Beweise für die angebliche Laufzeit hättest. Werden TVs richtig gehandhabt, verpackt und versandt ist ein solcher Schaden so gut wie ausgeschlossen. |
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Ralf65
Inventar |
#13 erstellt: 01. Feb 2022, 12:38 | |||||||
in der Originalverpackung transportiert ? eigentlich hätte ich da auf eine Abholung bestanden, schließlich wurde der Fehler durch die Aufforderung das Gerät zurück zu bringen indirekt ja bereits eingestanden, da sollte ein Austausch "durch den Händler" selbstverständlich sein |
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Hüb'
Moderator |
#14 erstellt: 01. Feb 2022, 12:53 | |||||||
Nein. Derartige Anfragen gibt es aber auch für 300-EUR-TV und in der Abwägung von zu investierender Lebenszeit käme man dann vielleicht zur Überlegung, dass sich ein Streit nicht lohnt. Sicherer wäre es gewesen, der Händler hätte das Gerät bei dir abgeholt. Aber mal ehrlich: wenn der TV "gebraucht" war, dann hätte ich persönlich in Sachen Displayschaden auch keine Skrupel hinsichtlich einer Änderung der Behauptungslage. "Schaden war beim auspacken vorhanden". [Beitrag von Hüb' am 01. Feb 2022, 12:53 bearbeitet] |
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dnjmarlboro
Stammgast |
#15 erstellt: 01. Feb 2022, 18:59 | |||||||
Würde mich auch interessieren... |
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Stoffel78
Ist häufiger hier |
#16 erstellt: 01. Feb 2022, 19:08 | |||||||
Ja war in Orignialverpackung. |
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dnjmarlboro
Stammgast |
#17 erstellt: 01. Feb 2022, 19:10 | |||||||
Komisch. Habe auch schon den ein oder anderen aus der OVP aus- und einige wieder eingepackt. Einen Displayschaden hatte ich mit der OVP noch nie... |
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Stoffel78
Ist häufiger hier |
#18 erstellt: 01. Feb 2022, 19:19 | |||||||
wahrscheinlich hab ich mit dem Daumen aufs Display gedrückt. Anders kann ich mir es nicht erklären. zu Hüp ud dem Skrupel: Standen ja 2 Männer dabei, haben ja zuvor über Aussteller und so gesprochen. Wissen ja jetzt das TV eigentlich in Ordnung war. Schätz mal ich hab Geld zum Fenster rausgeschmiessen. Anwalt sagt evtl. geht was aber keine Garantie. Bezieht sich auf das Urteil: Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 23. Mai 2019 (Az. C-52/18) Was haltet ihr von TV Versicherungen? Hätte da noch so ne Idee..... |
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Al1969
Stammgast |
#19 erstellt: 01. Feb 2022, 19:37 | |||||||
Etwa Versicherungsbetrug? |
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Stoffel78
Ist häufiger hier |
#20 erstellt: 01. Feb 2022, 19:49 | |||||||
nein Meinung allgemein zu TV Versicherungen [Beitrag von Stoffel78 am 01. Feb 2022, 19:50 bearbeitet] |
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Waldohr
Stammgast |
#21 erstellt: 01. Feb 2022, 22:00 | |||||||
Vermutlich wird der Euronics-Händler dahingehend argumentieren, daß der Erfüllungsort die Filiale sei. Was im Verantwortungsbereich des Kunden passiere, sei nicht seine Sache - und der große Schaden sei ja eindeutig durch den Kunden verursacht worden. |
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Waldohr
Stammgast |
#22 erstellt: 01. Feb 2022, 22:25 | |||||||
Das ist zwar extrem ärgerlich, aber das hat ja nun nicht der Händler verschuldet.
Als Anmerkung: Der Aussteller ist der derjenige, der das Gerät ausstellt, also der Händler. Was Du hast, ist ein Ausstellungsstück bzw. -gerät.
Wenn er so formuliert, heißt das in der Regel: »Ich vertrete Sie, aber machen Sie sich keine großen Hoffnungen.« Ein seriöser Anwalt wird Dir nie eine hundertprozentige Garantie geben, aber so wird eigentlich nur formuliert, wenn man einen Mißerfolg für wahrscheinlich erachtet. Das Urteil habe ich eben überflogen - dort ging es um ein telefonisch bestelltes, großes Partyzelt. Der Versand dieses Zeltes verurache dem Kunden »erhebliche Unannehmlichkeiten«. Nun war es bei Dir aber kein Versandgeschäft und daß die Verbringung eines Fernsehers im eigenen Auto erhebliche Unannehmlichkeiten verursache, darf mit Recht bezweifelt werden.
Was auch immer Du vorhast, laß es sein. Die Lieferung des Ausstellungsstückes war nicht in Ordnung und ärgerlich, letztendlich hast Du aber Deinen Fernseher selbst kaputtgemacht - daran ist weder Euronics schuld, noch ein Versicherungskonzern. Nimm es wie ein Mann, knirsch mit den Zähnen, aber wälz es nicht auf andere ab. |
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Killkill
Inventar |
#23 erstellt: 01. Feb 2022, 22:47 | |||||||
Ich wollte es auch sagen: Der Transport ist deine Sorgfaltspflicht. Wenn das gerät da kaputtgeht, ist der Schaden am Gerät dein Problem. Ich hätte wegen des Ausstellerproblems das Gerät auch nicht eingepackt sondern lediglich einen Screenshot von der Bildschirmlaufzeit gemacht, das reicht doch als Beweismittel. Nachher ist man immer schlauer…. KK |
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Stoffel78
Ist häufiger hier |
#24 erstellt: 01. Feb 2022, 22:49 | |||||||
Mit Versicherung war blöde Idee. Man ist halt noch angekotzt. Der Gedanke kreist halt immer noch in mir: Wäre es kein verheimlichtes Ausstellungsstück gewesen, hätte ich den TV nicht nochmal verpacken müssen und es wäre nichts passiert. Evtl. könnt ihr mich da ein bischen verstehen. Was anderes: Eine Reperatur ist eher sinnlos nehm ich an. Pack den TV morgen wieder aus und setzt mal Bild mit rein. [Beitrag von Stoffel78 am 01. Feb 2022, 22:49 bearbeitet] |
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Waldohr
Stammgast |
#25 erstellt: 01. Feb 2022, 23:12 | |||||||
Aber natürlich verstehe ich Dich und Deine Verärgerung - mir würde es nicht anders gehen. Es ist eben nur nicht in Ordnung, den Schaden auf andere abzuwälzen. |
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Madmike22282228
Stammgast |
#26 erstellt: 01. Feb 2022, 23:14 | |||||||
Reparatur ist leider sinnlos, wenn nicht so gar unmöglich. Displayschäden sind in der Regel totalschäden. |
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Killkill
Inventar |
#27 erstellt: 01. Feb 2022, 23:15 | |||||||
Ich schrieb bereits oben: Ein Screenshot mit der Bildschirmlaufzeit hätte es wohl auch getan. Transport wäre vermeidbar gewesen….. Viel wäre am Preis wohl eh nicht mehr gegangen….. [Beitrag von Killkill am 02. Feb 2022, 10:41 bearbeitet] |
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dan_oldb
Inventar |
#28 erstellt: 01. Feb 2022, 23:20 | |||||||
Das ist natürlich ärgerlich und nicht richtig das du ein Ausstellungsstück bekommen hast, aber auch ich hätte darauf bestanden das der Austausch vom Händler bei mir vor Ort vorgenommen wird. Ich habe letztes Jahr bei Expert vor Ort eine Waschmaschine gekauft, nach dem Auspacken zu Hause stellte ich fest das Rückwand und Seitenteil eingedrückt, zerkratzt und die Haltelaschen teilweise ausgerissen waren. Das Reklamationstelefonat dauerte keine 5 Minuten, und am nächsten Tag kam eine nagelneue Waschmaschine und die (wohl schon im Werk vor dem Einpacken) beschädigte wurde mitgenommen. Den Aufwand des Selbstaustauschens hätte ich mir tatsächlich nicht gemacht, da klar war das es ein Fehler (oder Absicht?) des Händlers war, sofern dir wirklich nicht mitgeteilt wurde das es ein Ausstellungsstück oder Gebrauchtgerät war. So bleibt dir vermutlich wirklich nur die Tonne. Allerdings würde ich nochmal das Gespräch mit dem Händler suchen, ich denke da er den Austausch durch den "unsauberen" Verkauf ausgelöst hat wäre hier einiges an Entgegenkommen möglich, wenn nicht gar nötig. |
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Ralf65
Inventar |
#29 erstellt: 02. Feb 2022, 08:28 | |||||||
das hängt immer davon ab, was eine erweiterte TV Versicherung für Leistungen umfasst.... umfasst hier eine verlängerte Garantie (z.B. 5J) im Fall eines Defektes ohne Ersatzteilbeschaffung lediglich einen Austausch gegen ein gleichwertiges Produkt aus der aktuellen Generation (was natürlich durchaus Sinn macht), oder wird auch bei einem Schaden durch Selbstverschulden z.B. durch Kinder, ein Austausch garantiert. weiß nicht wie das bei Samsung gehandhabt wird, bei Sony kann man z.B. eine 5J Garantieerweiterung abschließen, die innerhalb des Zeitraumes auch auf einen möglichen Käufer übergeht, was durchaus bei einer Verkaufsabsicht ein Vorteil sein kann |
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Al1969
Stammgast |
#30 erstellt: 03. Feb 2022, 19:25 | |||||||
Das Versicherungsrisiko ist bereits eingetreten! Mit dieser Information wird kein Versicherer nachträglich versichern. Dem Versicherer diese Information mit Vorteilsabsicht vorsätzlich vor Vertragsabschluss zu verschweigen ist klassischer Versicherungsbetrug. |
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Stoffel78
Ist häufiger hier |
#31 erstellt: 03. Feb 2022, 19:46 | |||||||
Im Beitrag 24 schon geschrieben das es nee blöde idee war. Brauch ja jetzt trotzdem neuen TV - deswegen frage ich nach Versicherung -will ja nicht nochmal Kohle in den Sandsetzen wenn bei meinem Glück nochmal was schief geht. Andere Frage: Kann ich mir das Cashback vom defekten TV holen? Vorallem für 2x mal das gleiche Gerät bzw. fast gleich [Beitrag von Stoffel78 am 03. Feb 2022, 19:47 bearbeitet] |
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Al1969
Stammgast |
#32 erstellt: 04. Feb 2022, 06:54 | |||||||
Natürlich, hast Du ja gekauft! |
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dnjmarlboro
Stammgast |
#33 erstellt: 04. Feb 2022, 07:51 | |||||||
Ja, müsste gehen: https://images.samsu...uar_2022_Q1_TNBs.pdf Zitat: 6. Jeder Haushalt kann nur für den privaten Gebrauch und mit maximal zwei Aktionsgeräten pro Produktgruppe an der Aktion teilnehmen. |
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