SAMSUNG Kundenservice (Erfahrungsbericht)

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Jens_G.
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 13. Jun 2008, 05:58
Hallo an alle!

Ich habe seit geraumer Zeit Probleme mit meinem LE-40M86BD. Sobald ich eine BluRay gucke und das 24p aktiviert ist, sehe ich ein Flackern in dunklen Hintergründen. Mehr zu dem Problem hier. Ich habe sogar ein Video von dem Flackern gemacht. (VLC-Player spielt es ab)

Da ich nirgends Hilfe gefunden habe und mir das Flackern langsam richtig auf den Keks gegangen ist, habe ich bei SAMSUNG angerufen und nach dem kostenlosen Vorortservice gefragt. Die Hotline erreicht ihr unter:
01805 / SAMSUNG
01805 / 7267864

Ich bin davon ausgegangen, dass da ein Techniker mit einem neuen Panel kommt und das in meinem Wohnzimmer tauscht. Falsch gedacht!
Der Servicepartner Autronic aus Karlsruhe hat sich bei mir gemeldet und einen Termin vereinbart. An besagtem Tag kam der Techniker mit 1.5 Stunden Verspätung endlich an und hat den Fehler begutachtet. Er hat sein Notebook angeschmissen und die neueste Firmware in den TV eingespielt. Zunächst dachte ich, der Fehler sei weg, doch als ich meine Bildeinstellungen wieder vorgenommen habe, war das Flackern wieder da. Der Techniker hat dann entschieden, dass das Gerät zur Reperatur mit in die Werkstatt muss. Es besteht eine Anweisung von SAMSUNG, dass kein Gerät im Wohnzimmer eines Kunden geöffnet werden darf. Diese Anweisung lässt sich vermutlich auf die Gefahr von Statischer Aufladung begründen.
Eine Reperatur würde aber mehrere Wochen dauern und so wollte ich ein Leihgerät. Da aber natürlich keines verfügbar war, habe ich mich dazu entschlossen auf das Leihgerät zu warten und erst dann meinen LCD abholen zu lassen. In der Zwischenzeit hat sich der Techniker nochmal gemeldet und gemeint, dass auch eine Reperatur nicht durchführbar sei und ich Anspruch auf ein Neugerät habe. Toll dachte ich, dann kann man das ja gleich bestellen und sobald es da ist, gegen meinen alten LCD austauschen. -Pustekuchen-
Der Antrag auf ein Neugerät kann von der Servicefirma erst gestellt werden, wenn sie das defekte Gerät bei sich in der Werkstatt stehen haben. -> Anweisung von SAMSUNG. Somit habe ich weiter auf das Leihgerät gewartet.
Nach einer Woche klingelte das Telefon. Das Leihgerät ist verfügbar und der Techniker würde gerne einen Termin ausmachen. Zu diesem Termin ist der Techniker (diesmal nur 0.5 Stunden Verspätung) aufgetaucht und hat mir einen mickrigen 37" in mein Regal gestellt.
Zum Vergleich habe ich zwei Bilder übereinander gelegt:

http://www.jensgiesser.de/Wohnung/Anlage/Vergleich.JPG

Nach einer Woche Augenkrebs habe ich dann mal bei Autronic angerufen, wie es denn jetzt aussieht. Autronic teilte mir dann mit, dass sie keinen Antrag auf ein Neugerät, sondern einen Antrag auf Gutschrift ausgestellt haben. Erst dachte ich: "was soll der Quatsch?!" Nach zweimaligem Durchdenken stellte sich aber eine Gutschrift als praktischer heraus. Ich hatte dann vor ein paar Euros drauf zu legen und mir die neue A-Serie von SAMSUNG zu kaufen.
Damit das alles glatt lief, habe ich auch bei SAMSUNG angerufen und die genervt, ob der Antrag schon eingegangen ist und wie lange die Bearbeitung dauert. Die Antwrt:
Der Antrag ist eingegangen. Es dauert eine Woche bis der Antrag genehmigt ist (selten wird er abgelehnt) eine weitere Woche dauert es, bis eine Gutschriftsnummer generiert wird. Diese wird dann dem Antragsteller (Autronic) zugeschickt, welcher sie an den Rechnungssteller (MediaMarkt, wo ich den TV her habe) sendet. Ich habe also mal mit locker drei Wochen Bearbeitungszeit gerechnet, was mich tierisch angekotzt hat. Nach ner Woche habe ich bei Autornic angerufen und nachgefragt, wie der Stand ist. Diese haben mir dann die erfreuliche Nachricht mitgeteilt, dass der Antrag genehmigt wurde. Daraufhin bin ich gleich zum MediaMarkt und habe dort schonmal alles in die Wege geleitet. Der MM-Servic hat alles aufgenommen und würde sich bei mir melden, sobald die Gutschriftsnummer da ist. Daraufhin habe ich mir meinen neuen LE-40 A659 beim MM bestellt.
Am nächsten Tag ruft der MM-Service bei mir an und teilt mir mit, dass laut SAMSUNG der Antrag noch nicht genehmigt ist und ich solle meine Bestellung stornieren. Solange der Antrag noch nicht genehmigt ist, wäre es möglich, dass auch eine Reperatur durchgeführt wird. Ich konnte mich dann aber mit dem MM-Verkäufer einigen, dass er den LE-40 A659 trotzdem bestellt und auf Lager lässt.
Zwei Tage später (1.5 Wochen sind seit Abholung des TVs vergangen) ruft der MM-Service wieder an und teilt mir aus heiterem Himmel mit, dass meine Servicenummer vorhanden sei. Ich konnte das nicht glauben und habe bei SAMSUNG angerufen. Bevor ich umsonst Sprit verfahre, will ich doch sicher sein, dass das auch keine Fehlinformation oder Verwechslung ist. Und wie ich es mir dachte hat SAMSUNG meine Frage, ob die Gutschriftsnummer schon generiert ist, verneint. Scheinbar war sich der MM-Service aber sicher, dass die Gutschrift vorhanden ist... naja, ich lass mich ja nicht schlagen...
So gehe ich zum MM und lasse mir die Gutschrift als Gutschein auszahlen, damit ich von dem SAMSUNG-Gedöns weg komme. Hier stellte sich mir nun zum ersten Mal die Frage, wie hoch ist eigentlich der Wert der Gutschrift? Ich habe vor 6 Monaten 1700€ für das Gerät gezahlt. Pro Monat werden nun 2,7irgendwas % abgezogen. Das wären in meinem Fall ungefähr 300 Euro. Somit rechne ich mit einer Gutschrift von 1400 Euro.
Nach langem hin und her, weil der MM nur Gutscheine im Wert bis 150 Euro vergibt, habe ich endlich meinen grossen Gutschein in der Hand...
ich mach ihn auf und lese TAUSENDSIEBENHUNDERT Euro
Ich bin stillschweigend aus dem MM gelaufen

Seither warte ich auf meinen neuen TV. Das Problem ist, dass Autronic das Leihgerät wieder abgeholt hat, da die Gutschrift erfolgt ist...
Nun bin ich also noch bis warscheinlich anfang nächster Woche ohne TV...


[Beitrag von Jens_G. am 13. Jun 2008, 06:40 bearbeitet]
bierchen2
Stammgast
#2 erstellt: 13. Jun 2008, 06:59
dazu sei gesagt, daß hier oft was durcheinander geworfen wird. der samsung kundenservice hat halt nur bedingt einfluss auf die servicepartner vor ort - das ist ja nicht samsung der deinen tv da abholt/repariert.
ich hab zb. genau das gegenteilige erlebnis gehabt. mein partner vor ort (münchen) war bisher sehr kulant und stets bemüht eine lösung zu finden mit der beide leben können. kann mich absolut nicht beschweren...

gruß,

bierchen
Jens_G.
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 13. Jun 2008, 07:03
Ich habe mich ja auch nicht über SAMSUNG oder Autronic (Service Partner) beschwert. War alles nur ein heiloses Durcheinander, welches dann aber im Endeffekt sehr positiv für mich aus ging.
Tussy
Inventar
#4 erstellt: 13. Jun 2008, 08:49

Nach langem hin und her, weil der MM nur Gutscheine im Wert bis 150 Euro vergibt, habe ich endlich meinen grossen Gutschein in der Hand...
ich mach ihn auf und lese TAUSENDSIEBENHUNDERT Euro


Alles andere wäre nicht rechtens gewesen
Jens_G.
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 13. Jun 2008, 08:55

Tussy schrieb:

Alles andere wäre nicht rechtens gewesen :*


Wieso? Wenn ich ein neues Tauschgerät bekomme, ist das doch auch keine 1700€ mehr wert. Die Preise fallen nunmal mit der Zeit. Was kostet der LE-40 M 86BD jetzt?

http://www.preis.de/produkte/Samsung-LE-40-M-86-BD/126696.html

-> 800€
Tussy
Inventar
#6 erstellt: 13. Jun 2008, 09:12

Jens_G. schrieb:

Tussy schrieb:

Alles andere wäre nicht rechtens gewesen :*


Wieso? Wenn ich ein neues Tauschgerät bekomme, ist das doch auch keine 1700€ mehr wert. Die Preise fallen nunmal mit der Zeit. Was kostet der LE-40 M 86BD jetzt?

http://www.preis.de/produkte/Samsung-LE-40-M-86-BD/126696.html

-> 800€


Ob die Preise steigen oder fallen ist uninteressant.
Wenn du das Teil zurückgibst wegen Mängel bekommst du dein ganzens Geld zurück.
Ergo:
Entweder ein neues Tauschgerät oder komplettes Geld

siehe Sachmangelhaftung - google


[Beitrag von Tussy am 13. Jun 2008, 09:14 bearbeitet]
LE-40F86BD
Inventar
#7 erstellt: 13. Jun 2008, 09:35

Jens_G. schrieb:
... lese TAUSENDSIEBENHUNDERT Euro :hail

Denkst Du denn die würden Dir den vollen Betrag zurückerstatten wenn sie das nicht müssten
Wer hat denn was zu verschenken ....
Jens_G.
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 13. Jun 2008, 10:12
Hm... klingt auch wieder logisch.... Aber warum dann die Aussage mit den 2,7irgendwas % pro Monat?
Egal, ich habe meine Kohle und der LE-40A659 ist hoffentlich bald da
Tussy
Inventar
#9 erstellt: 13. Jun 2008, 10:18

Jens_G. schrieb:
Hm... klingt auch wieder logisch.... Aber warum dann die Aussage mit den 2,7irgendwas % pro Monat?



Säbelrasseln
LE-40F86BD
Inventar
#10 erstellt: 13. Jun 2008, 11:13

Jens_G. schrieb:
Hm... klingt auch wieder logisch.... Aber warum dann die Aussage mit den 2,7irgendwas % pro Monat?

Da könnte was zu tun haben mit Wertverlust wenn man sich irgendwann ohne Probleme zu haben ein besseres Gerät anschaffen will und der Händler das "Altgerät" in Zahlung nimmt


[Beitrag von LE-40F86BD am 13. Jun 2008, 11:14 bearbeitet]
DerEineDa
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 13. Jun 2008, 11:57
Das war bei mir ganz ähnlich. Ich hatte auch zuerst einen Le-40M86BD, der nach zweimaligen Besuch bei mir nicht vor Ort repariert werden konnte. Dann haben die den mitgenommen und versucht bei sich zu reparieren.

Um es kurz zu machen: Du hast es gut gehabt! Ich war über 2 Monate ohne Fernseher und musste auch so lange auf eine Gutschrift warten!

Allerdings wurde mir auch der gesamte Betrag erstattet, sogar die Versandkosten. Nun habe ich hier einen A557 und bin sehr zufrieden.
firaX
Inventar
#12 erstellt: 13. Jun 2008, 12:32
Schade nur, dass du ihn mit so einer gutschrift nun fuer 500euro mehr kaufen musst, als dass es noetig waere..

Ich hab uebrigends wegen dem selben fehler reklamiert, jedoch direkt beim haendler und hab bares geld rausbekommen. Das ging aber nur wegen 2 fehlversuchen (2 panels getauscht!!!) und boesen emails! So ne gutschrift macht samsung NUR mit Ladengeschaeften, nicht mit internet haendlern.


[Beitrag von firaX am 13. Jun 2008, 12:33 bearbeitet]
DerEineDa
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 13. Jun 2008, 15:18

firaX schrieb:
So ne gutschrift macht samsung NUR mit Ladengeschaeften, nicht mit internet haendlern.


Absolut falsch! Bei mir wurde die Gutschrift von Samsung an Redcoon überwiesen, welche es mir dann auf mein Konto ausgezahlt haben.


[Beitrag von DerEineDa am 13. Jun 2008, 15:18 bearbeitet]
firaX
Inventar
#14 erstellt: 13. Jun 2008, 16:32
Echt??? Mein fall war auch via redcoon! Da hiess es das machen sie nicht. Echt wahnsinn welche unterschiede es gibt, jenachdem welchen menschen man am telefon/an der technik hat.
DerEineDa
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 13. Jun 2008, 17:40
Also mein TV war bei der Firma John in Bremen in Reparatur. Als die das nicht gebacken bekommen haben, wollten die nochmal die Rechnung von Redcoon rübergemailt bekommen, und kurz darauf bekam ich von John den Brief, wo drinstand, dass Samsung meinem Händler (Redcoon) den Betrag überweisen wird, was dann auch geschehen ist.

Nachdem was du nun so sagst, bin ich froh, dass es bei mir so gut geklappt hat - hat nur etwas gedauert.
firaX
Inventar
#16 erstellt: 13. Jun 2008, 18:32
Bei mir hiess es von samsung aus "das machen wir nicht". Es war sogar bei mir auch redcoon!!! Musste dann redcoon selber anmeckern deswegen...
makeune
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 13. Jun 2008, 19:21
Hallo,

also ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht. Habe den 40N87 Ende Dezember für 1200 Euro im MM gekauft (naja, eigentlich sogar über diese 0-Prozent-Aktion finanziert ) und dann eine wahre Leidensgeschichte hinter mir:

Fünf mal waren Techniker hier, haben falsche Software aufgespielt (!!!), das Gerät dann zweimal mitgenommen (wobei ich einen Leihfernseher bekam, einmal 37 und einmal 42 Zoll) und schließlich hat auch hier Samsung gesagt: Es gibt kein Neues, das alte ist nicht zu reparieren, bitte in den MM gehen und Kauf rückabwickeln.

War dann mit dem Schreiben im MM, das hat alles insgesamt eine halbe Stunde gedauert, sogar das Rückabwickeln der Finanzierung war kein Problem. Habe ein paar Tage später die schon überwiesenen Raten zurück überwiesen bekommen. Also praktisch mit +/- 0 aus der ganzen Sache rausgekommen.

Das lustige: Vor ein paar Wochen war der 40N87 dann im T-Online-Shop für 725 Euro (!!!) im Angebot, da habe ich sofort zugeschlagen, wobei mir da klar war, dass ich mit den Fehlern, die das Gerät hat, leben werde (Wabern bei 24 Hz und Scartstreifen haben mich extrem gestört).

Dann kam der Fernseher zwei Wochen später, und siehe da: Kein Wabern bei 24 Hz mehr und nur noch ganz minimale Scartstreifen Hat übrigens ein CN05-Panel ...

Also mal eben fast 500 Euro gespart und keine Probleme mehr ...

Gruß
Marc
quinndexter
Ist häufiger hier
#18 erstellt: 13. Jun 2008, 20:53
Bei mir war es auch so.
Hatte den m86 wegen 24p reklamiert.
Der Techniker sagte schon das man es nicht reparieren könnte.
Gutschrift bei Samsung wurde beantragt.
Hat gute 6 Wochen gedauert bis die Kohle da war.(hab aber kein Leihgerät bekommen)
firaX
Inventar
#19 erstellt: 14. Jun 2008, 13:34

Dann kam der Fernseher zwei Wochen später, und siehe da: Kein Wabern bei 24 Hz mehr und nur noch ganz minimale Scartstreifen Hat übrigens ein CN05-Panel ...


Das beweist erneut - die 24hz probleme sind NUR bei samsung paneln. JEDER mit AUO und nun du mit CMO Panel bestaetigt es: Kein 24hz wabern mit deren paneln. Echt krass find ich.
Blackburn4717537
Hat sich gelöscht
#20 erstellt: 14. Jun 2008, 15:06
Hallo,

ich habe so ziemlich das gleiche Problem.
Ich habe einen Samsung LE40F86BD, den ich bei Expert gekauft habe.
Vor gut einem Monat ging der Fernseher defekt. Beim Einschalten des Geräts blieb der Bildschirm schwarz und man hörte nur ein Klacken. Daraufhin rief ich bei Expert an und schilderte denen das Problem. Es kamen zwei Techniker von Expert und die haben sofort gesagt, sie müssen das Gerät bei Samsung einschicken. Sie haben sogar ein komplett neues LCD Leihgerät mitgebracht (32" Panasonic).

Jedenfalls wurde mein Fernseher am Donnerstag geliefert. Es stellte sich bei der Reperatur heraus, dass das Mainboard defekt war. Ich dachte: ,,Super, funktioniert ja alles."
Aber Pustekuchen: Ich habe jetzt auch das 24p Flimmerproblem, welches vorher NICHT vorhanden war. Ich habe natürlich sofort Expert angerufen und einen neuen Termin am Montag vereinbart.
Da das 24p Flimmerproblem ja bei der F-Serie ein ziemlich weit verbreitetes Problem ist und es IMMER NOCH NICHT eine 100%tige Lösung dafür gibt, möchte vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ist das jetzt schon möglich oder muss ich warten, bis die ihre 3 Reperaturversuche durchgeführt haben?
DerEineDa
Ist häufiger hier
#21 erstellt: 14. Jun 2008, 15:14

Blackburn4717537 schrieb:
...oder muss ich warten, bis die ihre 3 Reperaturversuche durchgeführt haben?


Rechtlich sieht das genau so aus! Aber viele Händler wie Bening oder Saturn sind in der Hinsicht auch sehr kulant. Speziell bei Saturn habe ich schon öfter defekte Sachen direkt wieder gegen Geld umtauschen können, bei Bening habe ich nicht so viel Erfahrung. Ich würde einfach mal nachfragen, mehr als nein sagen können sie nicht - aber das "nein" wäre auch deren gutes Recht.
signs
Stammgast
#22 erstellt: 14. Jun 2008, 17:16

Blackburn4717537 schrieb:

Ist das jetzt schon möglich oder muss ich warten, bis die ihre 3 Reperaturversuche durchgeführt haben?




BGB § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz schrieb:

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


Nachdem bereits eine Reparatur schon stattgefunden hat, kannst du nach der nächsten erfolglosen Reparatur vom Kaufvertrag zurücktreten.
Blackburn4717537
Hat sich gelöscht
#23 erstellt: 14. Jun 2008, 18:09
Ok. Ist es dem Händler überlassen, in welcher Form er mir das Geld erstattet (Gutschrift oder Auszahlung), oder kann ich das entscheiden?
Wenn der Techniker am Montag kommt, werde ich mal nachfragen, ob die jetzt schon einen Rücktritt vom Kaufvertrag akzeptieren.
signs
Stammgast
#24 erstellt: 14. Jun 2008, 18:30

Blackburn4717537 schrieb:
Ok. Ist es dem Händler überlassen, in welcher Form er mir das Geld erstattet (Gutschrift oder Auszahlung), oder kann ich das entscheiden?
Wenn der Techniker am Montag kommt, werde ich mal nachfragen, ob die jetzt schon einen Rücktritt vom Kaufvertrag akzeptieren.


Du kannst das selber entscheiden. Der Händler wird natürlich Versuchen, dir eine Gutschrift aufzudrängen, damit das Geld bei ihm bleibt. Aber wenn du vom Kaufvertrag zurücktrittst ist es deine Entscheidung, wie die Rückabwicklung des Betrages (Gutschrift oder Erstattung) erfolgt.


[Beitrag von signs am 14. Jun 2008, 18:32 bearbeitet]
Blackburn4717537
Hat sich gelöscht
#25 erstellt: 14. Jun 2008, 22:32
Gut zu wissen. Steht das auch irgendwo im BGB?
signs
Stammgast
#26 erstellt: 15. Jun 2008, 08:32

Blackburn4717537 schrieb:
Gut zu wissen. Steht das auch irgendwo im BGB?



BGB § 346 Wirkungen des Rücktritts schrieb:

(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.


Das heißt nichts anderes als das eine Rückabwicklung in der Art erfolgt, dass der Status Quo vor dem Kauf geschaffen wird.
Blackburn4717537
Hat sich gelöscht
#27 erstellt: 15. Jun 2008, 19:30
Ok, vielen Dank für deine Hilfe.
DeMarco
Ist häufiger hier
#28 erstellt: 15. Jun 2008, 21:43

signs schrieb:

Blackburn4717537 schrieb:

Ist das jetzt schon möglich oder muss ich warten, bis die ihre 3 Reperaturversuche durchgeführt haben?




BGB § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz schrieb:

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


Nachdem bereits eine Reparatur schon stattgefunden hat, kannst du nach der nächsten erfolglosen Reparatur vom Kaufvertrag zurücktreten.



Gilt das auch für Vor-Ort Besuche oder muss dazu der TV mitgenommen werden?
In meinem speziellen Fall war der Techniker hier & hat wohl großen Mist gebaut (Pal Bild TV schlechter als vorher & falsches bzw. unnötiges Update eingespielt).

Diese Woche soll noch ein Besuch zwecks richtigem Update erfolgen, wenn dieses erfolglos bleibt (habe extremes 24hz Wabern/Flimmern), kann ich schon auf Rückabwicklung bestehen?
Bei einem Defekt scheint man ja, wie einige hier berichten, den vollen Kaufpreis ohne etwaige Abzüge zurückzubekommen, richtig?
Kann außerdem jemand aus Erfahrung berichten, wie lange die Rückabwicklung dauert?
Gerade zur Urlaubs- bzw. EM-Zeit möchte ich nicht lange, am besten gar nicht, auf einen TV verzichten.
DerEineDa
Ist häufiger hier
#29 erstellt: 15. Jun 2008, 23:54
Mir haben mehrere Samsung-Telefonistinnen gesagt, dass die Bearbeitung einer Gutschrift normalerweise 3-4 Wochen dauert, manchmal sogar etwas länger. Hinzu kommt, dass Samsung nur Mitte und Ende eines Monats Überweisungen tätigt.

Bei mir hat die Bearbeitung seitens Samsung bis zur tatsächlichen Gutschrift ungefährt 5 Wochen gedauert.
signs
Stammgast
#30 erstellt: 16. Jun 2008, 18:08

DeMarco schrieb:

Gilt das auch für Vor-Ort Besuche oder muss dazu der TV mitgenommen werden? In meinem speziellen Fall war der Techniker hier & hat wohl großen Mist gebaut (Pal Bild TV schlechter als vorher & falsches bzw. unnötiges Update eingespielt).


Nein, es hat nichts mit der Art und Weise zu tun, wie nun der Versuch zur Nacherfüllung erfolgt ist. Wichtig ist nur dass du belegen oder beweisen kannst, dass ein Versuch ohne Besserung durchgeführt worden ist.



DeMarco schrieb:

Diese Woche soll noch ein Besuch zwecks richtigem Update erfolgen, wenn dieses erfolglos bleibt (habe extremes 24hz Wabern/Flimmern), kann ich schon auf Rückabwicklung bestehen?


Ja, das wäre dann möglich. Wie gesagt, lass dir das auf jedenfall von dem Techniker bestätigen, dass der zweite Versuch ebensfalls Erfolglos verlief. Dann kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.



DeMarco schrieb:

Bei einem Defekt scheint man ja, wie einige hier berichten, den vollen Kaufpreis ohne etwaige Abzüge zurückzubekommen, richtig?


Es ist möglich, dass der Händler eine Wertminderung in seinen AGBs festlegt. Am besten schaust du mal nach, ob dies bei deinem Händler der Fall ist. Wenn nicht, dann brauchst du dir keinen Gedanken zu machen. In der Regel wirst du wohl keine Probleme mit der Rückabwicklung haben.

Wenn dies dennoch der Fall sein sollte dann heißt dies nicht automatisch, dass zu mindestens dieser spezielle Paragraph in den AGBs auch gültig ist! Wobei die Klärung der Gültigkeit - wie üblich in einem komplizierten Rechtsstaat - nicht ganz so einfach ist, wie dieser Fall hier belegt: http://www.bundesger...vilrecht/viii-senat/.

Dort steht aber ziemlich weit unten "EuGH Entscheidung (17.04.2008)
[...] Verbraucher sollen demnach keinen Wertersatz für die Nutzung bei Rückgabe mangelhafter Ware leisten müssen. Wenn der EuGH entscheidet, klingt alles immer gleich so einfach… aber der Fall war eine harte Nuss."
(Quelle: http://www.bundesger...ilrecht/viii-senat/)

Da ich den ganzen Prozess nur überflogen habe kann ich nicht beurteilen, ob dies nun eine Einzelfallentscheidung ist oder auch auf andere Sachverhalte übertragbar ist.


[Beitrag von signs am 16. Jun 2008, 18:11 bearbeitet]
DeMarco
Ist häufiger hier
#31 erstellt: 16. Jun 2008, 19:12
Vielen lieben Dank signs für die ausführliche Antwort.

Schon Morgen steht der 2. Technikerbesuch an. Hoffe immer noch auf eine problemlose Abwicklung & vor allem, dass ich nicht lange ohne TV sein werde. Werde also irgendwie versuchen, mein 24hz waberndes "Problemkind" so lange wie möglich zu behalten, am besten bis die evtl. Gutschrift erfolgt ist.
Jens_G.
Ist häufiger hier
#32 erstellt: 17. Jun 2008, 06:17

DeMarco schrieb:
...Werde also irgendwie versuchen, mein 24hz waberndes "Problemkind" so lange wie möglich zu behalten, am besten bis die evtl. Gutschrift erfolgt ist.


Das ist das Problem. Die Servicepartner von Samsung könnne erst einen Antrag auf Gutschrift stellen, wenn sie das defekte Gerät bei sich in der Werkstatt stehen haben. Das finde ich die absolute Frechheit! Bei jedem anderen Hersteller bekommt man ein neues Gerät zugeschickt und kann das alte dann mit dem Karton des neuen kostenlos zurückschicken (so war es bei mir vor eine Woche mit meinem Subwoofer von Teufel). Bei Samsung muss der defekte TV erst drei Wochen in der Werkstatt verstauben und sich der Kunde wegen fehlendem TV vor Langeweile zuhause erhängen!
thomas_s55
Ist häufiger hier
#33 erstellt: 17. Jun 2008, 07:48
Ich habe mein altes Gerät (M86) nach über einem Jahr wegen 3 Reparaturversuchen anstandslos gegen einen A656 getauscht bekommen (Incl. Lieferung und Abholung). Alternativ hätte ich den Kaufpreis zurück erhalten und zwar komplett. Das Ganze bei Saturn.
Über den Service von Samsung kann ich auch nichts negatives sagen. Alle waren sehr freundlich, versprochene Rückrufe wurde eingehalten und Servicetechniker kamen absolut zuverlässig und pünktlich zu mir raus. Aus dem Grund habe ich mich beim Tausch des LCD auch wieder für einen Samsung entschieden.

Gruß
Thomas
Tussy
Inventar
#34 erstellt: 17. Jun 2008, 09:35

Jens_G. schrieb:

DeMarco schrieb:
...Werde also irgendwie versuchen, mein 24hz waberndes "Problemkind" so lange wie möglich zu behalten, am besten bis die evtl. Gutschrift erfolgt ist.


Das ist das Problem. Die Servicepartner von Samsung könnne erst einen Antrag auf Gutschrift stellen, wenn sie das defekte Gerät bei sich in der Werkstatt stehen haben. Das finde ich die absolute Frechheit! Bei jedem anderen Hersteller bekommt man ein neues Gerät zugeschickt und kann das alte dann mit dem Karton des neuen kostenlos zurückschicken (so war es bei mir vor eine Woche mit meinem Subwoofer von Teufel). Bei Samsung muss der defekte TV erst drei Wochen in der Werkstatt verstauben und sich der Kunde wegen fehlendem TV vor Langeweile zuhause erhängen!


Genau deswegen tritt man immer erst an den Händler ran
DeMarco
Ist häufiger hier
#35 erstellt: 25. Jun 2008, 09:12

signs schrieb:

DeMarco schrieb:

Gilt das auch für Vor-Ort Besuche oder muss dazu der TV mitgenommen werden? In meinem speziellen Fall war der Techniker hier & hat wohl großen Mist gebaut (Pal Bild TV schlechter als vorher & falsches bzw. unnötiges Update eingespielt).


Nein, es hat nichts mit der Art und Weise zu tun, wie nun der Versuch zur Nacherfüllung erfolgt ist. Wichtig ist nur dass du belegen oder beweisen kannst, dass ein Versuch ohne Besserung durchgeführt worden ist.



DeMarco schrieb:

Diese Woche soll noch ein Besuch zwecks richtigem Update erfolgen, wenn dieses erfolglos bleibt (habe extremes 24hz Wabern/Flimmern), kann ich schon auf Rückabwicklung bestehen?


Ja, das wäre dann möglich. Wie gesagt, lass dir das auf jedenfall von dem Techniker bestätigen, dass der zweite Versuch ebensfalls Erfolglos verlief. Dann kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.



DeMarco schrieb:

Bei einem Defekt scheint man ja, wie einige hier berichten, den vollen Kaufpreis ohne etwaige Abzüge zurückzubekommen, richtig?


Es ist möglich, dass der Händler eine Wertminderung in seinen AGBs festlegt. Am besten schaust du mal nach, ob dies bei deinem Händler der Fall ist. Wenn nicht, dann brauchst du dir keinen Gedanken zu machen. In der Regel wirst du wohl keine Probleme mit der Rückabwicklung haben.

Wenn dies dennoch der Fall sein sollte dann heißt dies nicht automatisch, dass zu mindestens dieser spezielle Paragraph in den AGBs auch gültig ist! Wobei die Klärung der Gültigkeit - wie üblich in einem komplizierten Rechtsstaat - nicht ganz so einfach ist, wie dieser Fall hier belegt: http://www.bundesger...vilrecht/viii-senat/.

Dort steht aber ziemlich weit unten "EuGH Entscheidung (17.04.2008)
[...] Verbraucher sollen demnach keinen Wertersatz für die Nutzung bei Rückgabe mangelhafter Ware leisten müssen. Wenn der EuGH entscheidet, klingt alles immer gleich so einfach… aber der Fall war eine harte Nuss."
(Quelle: http://www.bundesger...ilrecht/viii-senat/)

Da ich den ganzen Prozess nur überflogen habe kann ich nicht beurteilen, ob dies nun eine Einzelfallentscheidung ist oder auch auf andere Sachverhalte übertragbar ist.



Also der "Supergau" ist eingetreten, mein toller Händler verweigert mir auf Biegen & Brechen eine Auszahlung der Samsung Gutschrift, welche in etwa 3-5 Wochen bei ihm eintrifft. Werde heute noch mal mit dem Senior Chef reden & ihm die Paragraphen rezitieren. Werde ihm auch entgegenkommen & 100€ der Gutschrift für die Beratung vor dem Kauf anbieten. Hab aber das Gefühl, dass das alles wohl nur gerichtlich geklärt wird, weil schon der Junior Chef absolut uneinsichtig ist.

Halt auch "Pech" für mich, dass ich gestern bei der Media Markt Aktion schwach wurde & mir einen Sony 46W4000 für 1450€ gekauft habe, mit dem ich übrigens super zufrieden bin.
signs
Stammgast
#36 erstellt: 25. Jun 2008, 16:12

DeMarco schrieb:

Also der "Supergau" ist eingetreten, mein toller Händler verweigert mir auf Biegen & Brechen eine Auszahlung der Samsung Gutschrift, welche in etwa 3-5 Wochen bei ihm eintrifft. Werde heute noch mal mit dem Senior Chef reden & ihm die Paragraphen rezitieren. Werde ihm auch entgegenkommen & 100€ der Gutschrift für die Beratung vor dem Kauf anbieten. Hab aber das Gefühl, dass das alles wohl nur gerichtlich geklärt wird, weil schon der Junior Chef absolut uneinsichtig ist.

Halt auch "Pech" für mich, dass ich gestern bei der Media Markt Aktion schwach wurde & mir einen Sony 46W4000 für 1450€ gekauft habe, mit dem ich übrigens super zufrieden bin.


Keine Sorge, so weit wird es in deinem Fall nicht kommen, da es keine Auslegungssache ist. Und komm den bloß nicht entgegen mit der Gutschrift. Für dessen Frechheit kannst du den nicht noch belohnen. Mach einfach Druck und gut ist. Falls der weiter Stress machen sollte dann kontaktier und schildere mal deinen regionalen Verbraucherschutz deine Angelegenheit. Das ist bestimmt zunächst einmal günstiger als einen Anwalt einzuschalten und bewirkt in deinem Fall das Selbe.
xxcanxx
Ist häufiger hier
#37 erstellt: 26. Jun 2008, 10:02
Ich wollte nur mal was zu dem 3. reparieren und dann neues Gerät sagen.
hatte vor etwa 4 jahren ein f-Siemens laptop.
das wurde insgesamt 5 mal in reperatur geschickt.
einmal festplatte ausgetausch. mainbord ausgetausch usw.

nach dem 3. mal hab ich auch bei mm gefragt wie es ist ob ich jetzt en neues laptop bekomm aber nix da. die haben gesagt der fehler muss der gleiche sein bevor man was neues bekommt. bei mir war es immer was anderes :/
Habe sehr lange ohne laptop auskommen müssen was in meinem beruf nicht möglich ist. also neues gekauft (Toshiba was ich jetzt seit 2 jahren habe ohne probs)

Was lerne ich daraus
seit 4 Jahren kauf ich nichts mehr im mediamarkt und auch nichts mehr von Siemens
trashx
Neuling
#38 erstellt: 03. Aug 2009, 11:00
alles scheisse.habe vor 26 monaten nen tv von samsung gekauft für 2500 euro.nach einem jahr war mein panel kaputt (grünstich) und wurde ausgewechselt.alles bei mir zuhause vor ort service.so nach einem weiteren jahr (also jetzt)genau das selbe wieder das panel wieder grünstich so das einem nach 10 minuten die augen brennen.nur das die garantie jetzt sei zwei monaten abgelaufen ist und auf ausgewechselte teile geben die keine garantie.und nun alles fürn arsch.die einzigste aussage bei ablauf der garantie bla bla bla……..!! soviel zu samsung affenverein!! nie wieder !! am liebsten würde ich mein monitor und laptop ebenfalls von dem so tollen samsung gleich hinter werfen!!!!!!!
haxxel
Stammgast
#39 erstellt: 03. Aug 2009, 11:03
Versuch doch dich nochmal an Samsung zu wenden. Bei dem Kaufpreis und der Tatsache dass das Ersatzteil schon wieder kaputt ist machen die das vielleicht auf Kulanz. Sind ja nur 2 Monate mti der Garantie. Vllt haste ja Glück
trashx
Neuling
#40 erstellt: 03. Aug 2009, 11:26
habe ich schon probiert da die garantie abgelaufen ist können sie nichts mehr für mich tun und ich muß die kosten selber tragen.aber trotzdem kann das irgendwie nicht sein 2 mal das gleiche teil kaputt in 2 jahren .so ziemlich genau auf den monat jedes jahres.und wieso überhaupt gar keine garantie auf ausgetauschte teile ??!! einfach hammer!! aber danke haxxel
haxxel
Stammgast
#41 erstellt: 03. Aug 2009, 12:46
das ist natürlich echt mies... kannst es ja auch nochmal über deinen händler probieren statt über samsung.

bei einem über 2 jahre alten fernsehgerät mit defektem panel ist ja vielleicht sogar schon ein neukauf günstiger und besser als das panel austauschen zu lassen. (falls man das alte panel überhaupt noch bekommt).
trashx
Neuling
#42 erstellt: 03. Aug 2009, 14:16
ja habe gerade mit dem techniker gepsrochen,erstenes ist auf das panel nur nen halbes jahr garantie.und zweitens lohnt sich das garnicht nicht laut ihm!!aber irgendwie kann und will ich das garnicht wahrhaben,wie kann in 2 jahren 2 mal das gleiche teil defekt sein und dann gibts nichts mit kulanz und so ausser dummes garntie gesabbel kommt nix bei samsung rum.sind ja auch schon ganze zwei monate wo die garantie verstrichen ist.eigentlich dürfte man sich echt keinen samsung mehr kaufen was mir aber sichtlich schwer fallen wird.echt pissladen!! so over and out jetzt wenn noch jemand nen tip immer her damit.pz!


[Beitrag von trashx am 03. Aug 2009, 14:17 bearbeitet]
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