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Optischer zustand eurer LCD Neugeräte(Kratzer usw.)+A -A |
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Autor |
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christian32
Stammgast |
#1 erstellt: 28. Sep 2008, 17:33 | |||||||
Hallo hätte mal ne Frage wie sah eigentlich bei euch der Rahmen und Bildschirm aus wie ihr in neu bekommen habt-ihn Bezug auf Kratzer und Fingerabdrücke?? Heute hat nämlich das erste mal die Sonne richtig draufgescheint(sonst war es bis jetzt draussen immer bewölkt) und man hat am Rahmen einige feine Kratzer + komische verwischungen +am Bildschirm auch leichte Kratzer und einen verkehrten Handabdruck?? erkennen können-irgendwie lässt sich das auch nicht richtig abputzen--Ist mir bis jetzt gar nie so richtig aufgefallen aber wenn man das im Sommer dann immer sieht immer sieht! Hab das Gerät jetzt eine Woche und ca. 13Std benutzt, ob man sowas im Rahmen der 14 tägigen Umtauschrechts noch ohne Wertabzug zurücksenden könnte und statt diesem ein anderes Gerät bestellen kann?? was meint Ihr |
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BigHiggins
Neuling |
#2 erstellt: 28. Sep 2008, 21:54 | |||||||
Innerhalb von 2 Wochen kannst du das Teil OHNE Angabe von Gründen zurückschicken, diese Regelung besteht hier in Deutschland zwecks Verbraucherschutz... Wenn dich das also so sehr stört bzw das so stören ist, wie du es beschreibst kannst du das Gerät, solange die 2 Wochen Rückgabefrist noch nicht abgelaufen sind, jeder Zeit zurückschicken / abholen lassen und dir den kompletten Kaufpreis erstatten lassen. Jedoch musst du dann erstmal ne Weile warten bis das Gerät da ist, du dein Geld zurück bekommst und dein neues Gerät da ist... [Beitrag von BigHiggins am 28. Sep 2008, 21:54 bearbeitet] |
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firaX
Inventar |
#3 erstellt: 28. Sep 2008, 22:14 | |||||||
Hast vielleicht nen ruecklaeufer erwischt? Kann aber schon mal sein, dass da feine kratzer drauf sind. Fingerabdruck sollte nicht sein. |
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batz12
Hat sich gelöscht |
#4 erstellt: 29. Sep 2008, 09:33 | |||||||
Falsch ... Setzen... |
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christian32
Stammgast |
#5 erstellt: 29. Sep 2008, 09:42 | |||||||
Hallo und was genau ist falsch???? |
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christian32
Stammgast |
#6 erstellt: 29. Sep 2008, 09:44 | |||||||
Naja die feinen Kratzer wären nicht so störend aber da sind schon ein paar längere auch dabei(komisch das man das bei normalen Tageslicht nicht sieht erst wenn die Sonne mal richtig draufscheint dann taucht das alles auf Kratzer+Fingerabdrücke |
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batz12
Hat sich gelöscht |
#7 erstellt: 29. Sep 2008, 10:57 | |||||||
das man überall und IMMER etwas ohne Angaben von Gründen zurückgeben kann..... da ist er auf dem Holzweg.. Allerdings solltest Du schon einen Servicecall bei Samsung aufgeben oder aber dort wo Du gekauft hast reklamieren. Denn es ist Dir erst jetzt durch sonniges Tageslicht aufgefallen und hast damit erst jetzt Kentniss vom Mangel erlangt. Gruß PS: wo haste denn das gute Stück gekauft ? |
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Toni73
Inventar |
#8 erstellt: 29. Sep 2008, 11:21 | |||||||
Vor sowas hatte ich auch einen Horror als ich meinen M und den A meines Bruder ausgepackt habe. Das mit dem Umtausrecht stimmt aber nur wenn man den Tv Online gekauft hat od. das Geschäft das extra angibt, das man 2 Wochen Tauschen kann. LG |
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BigHiggins
Neuling |
#9 erstellt: 29. Sep 2008, 12:51 | |||||||
>>>> das man überall und IMMER etwas [u]ohne Angaben von Gründen [/u]zurückgeben kann..... da ist er auf dem Holzweg...<<<< Erst lesen dann schreiben, innerhalb von 2 woche, in Deutschland, Verbraucherschutz... Ich will ja nichts sagen aber in Deutschland ist der Händler verpflichtet einen Artikel zurückzunehmen, bei einem Kauf von Neuwarte im Bereich der Elektroartikel, OHNE Angabe von Gründe das ganze gilt für 2 Wochen, dannach gilt das nicht mehr. Das ist zwecks Verbraucherschutz gesetztmäßig geregelt, was soll daran falsch sein ? http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht Ist zwar keine seriöse Quelle sollte aber hierfür genügen. [Beitrag von BigHiggins am 29. Sep 2008, 13:07 bearbeitet] |
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Eisbär64
Stammgast |
#10 erstellt: 29. Sep 2008, 13:24 | |||||||
Das mit dem Widerrufsrecht gilt aber nicht generell , wenn ich beim Händler vor Ort kaufe gilt es z.B nicht. Da bin ich auf die Kulanz des Händler angewiesen. Der Wiki-Artikel zeigt auf bei welchen Verträgen es ein solches Recht gibt. Bei Rechtlichen Themen ist es hilfreich wenn man sich vorher etwas genauer Informiert bevor man solche Halbwahrheiten in die Welt setzt. Bei dem Widerrufsrecht beim Versandhandel ist noch zu beachten das ich das Gerät testen darf. Jede Nutzung darüber hinaus darf der Händler aber durchaus in Rechnung stellen. Bei einem Mangel kann ich Reklamieren und zwar beim Händler bei dem ich das Gerät gekauft haben, der ist mein Ansprechpartner, der Hersteller ist hier normalerweise außen vor. [Beitrag von Eisbär64 am 29. Sep 2008, 13:36 bearbeitet] |
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christian32
Stammgast |
#11 erstellt: 29. Sep 2008, 13:43 | |||||||
Redcoon Österreich aber der hat ja auch das 14 tägige Rückgaberecht. Habe den Händler heute mal ne Email geschickt-bin schon gespannt was er zurückschreibt(Da ich den lcd aber bis jetzt schon benutzt habe ginge das ja eigentlich über die Testzwecke hinaus?? ) mfg John32 |
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BigHiggins
Neuling |
#12 erstellt: 29. Sep 2008, 14:10 | |||||||
Also wie gesagt ich bin der festen Überzeugung, dass jeder Händler in Deutschland verpflichtet ist eine 14 Tägige Rückgabefrist einzuräumen. Begründet ist dies durch den Verbraucherschutz und da kann nicht einfach ein Händler sagen "ne mach ich nicht"... Sogar bei Ebay gilt das mitlerweile... [Beitrag von BigHiggins am 29. Sep 2008, 14:13 bearbeitet] |
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Eisbär64
Stammgast |
#13 erstellt: 29. Sep 2008, 14:20 | |||||||
Deine Überzeugung nützt hier gar nichts, es gilt was im Gesetz steht, und da steht definitiv nichts von einer generellen 14 Tägigen Rückgabefrist. Wenn du andere Informationen hast dann her damit, dann nenne das Gesetzt in dem das steht. |
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BigHiggins
Neuling |
#14 erstellt: 29. Sep 2008, 14:34 | |||||||
Joar vermutlich hast du recht, natürlich fehlt mir das rechtliche Hintergrundwissen um meine Behauptung zu untermauern... Deshalb frag ich bei Gelegenheit ma meine Schwester, die studiert Jura und müsste das demnach wissen... Interessiert mich jetzt echt ma, weil ich davon bisher überzeugt war.. Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren.. [Beitrag von BigHiggins am 29. Sep 2008, 14:37 bearbeitet] |
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signs
Stammgast |
#15 erstellt: 29. Sep 2008, 18:13 | |||||||
Das ist wirklich so wie es der Eisbär schreibt. Der Gesetzgeber begründet dies folgendermaßen: In einem Geschäft (z.B. MM) kannst du die Beschaffenheit einer Ware vor dem Kauf begutachten, testen und auf persönlichen Gefallen hin prüfen. Diese Möglichkeit hast du im Internet nicht. Deswegen wurde hier ein gesetzliches Rückgaberecht im Gesetz verankert. Aus diesem Grund muss man in diesem Kontext streng zwischen einem Internetshop und einem Einzelhändler. |
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BigHiggins
Neuling |
#16 erstellt: 29. Sep 2008, 19:16 | |||||||
Ahso, okay diese Differenzierung war mir nicht bekannt... Aber gut zu wissen.. |
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signs
Stammgast |
#17 erstellt: 29. Sep 2008, 21:21 | |||||||
Diese Regelung fällt in der Praxis halt kaum auf, weil man von den meisten Einzelhändlern das gleiche kennt. Von daher geh ich mal davon aus, dass dir diese Differenzierung im Alltag überhaupt nicht aufgefallen ist. Man nimmt es inzwischen ja schon fast selbstverständlich, dass man überall die Ware wieder zurückgeben kann. Zum Glück ist es ja auch fast so |
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Eisbär64
Stammgast |
#18 erstellt: 30. Sep 2008, 05:59 | |||||||
Es kann aber schnell sehr wichtig werden diesen Regelung zu kennen, den beim vom Händler freiwillig eingeräumten Rückgaberecht, bestimmt der Händler die Bedingungen, insbesondere kann es da auch schon mal nur einen Gutschein geben anstatt Geld zurück, und 14 Tägig ist das dann auch nicht immer. Ich habe im Laden schon erlebt das einem Kunden schlicht und ergreifend gesagt wurde, die Ware die Sie zurückgeben wollen ist vom unserem Rückgaberecht ausgeschlossen. Wenn es für mich als Kunde wichtig ist das ich die Ware im Zweifel auch zurückgeben können möchte sollte man da schon genauer Nachfrage und sich das im Zweifel schriftlich bestätigen lassen. Die Bedingungen für die Rückgabe können auch andere sein als die beim gesetzlich verankertem Widerrufsrecht. z.B. die Ware wird nur Orginalverpackt zurückgenommen, oder die Verpackung darf nicht geöffnet worden sein. Also es ist alles andere als selbstverständlich das ich bein Einzelhandel ohne Probleme Ware zurückgeben kann. Ich gebe dir allerdings Recht, das viele Einzelhändler von sich aus so ein Recht einräumen. |
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christian32
Stammgast |
#19 erstellt: 30. Sep 2008, 16:30 | |||||||
So hab erst gerade eine Antwort vom Händler erhalten-Kann mir entweder eine Gutschrift oder ein anderes Gerät nehmen!! Leider ist der A558 auf längere Sicht noch nicht lagernd(Wäre eigentlich mein wunschmodell gewesen!der 559 den ich jetzt hatte und der 557 wären lagernd) Muss jetzt ein wenig im Redcoon shopü schauen ob ich mir nicht doch ein anderes Modell nehme-Da mir der Samsung Rahmen doch sehr empfindlich vorkommt-Is zwar das falsche Forum dafür aber weis zufällig wer ob die 7er Modelle von Philips auch so einen empfindlichen Rahmen haben und wie es mit diesen Geräten Garantiemässig in Österreich aus sieht mit den redcoon Modellen-mit dem Samsung is es ja klar einfach Garantiekarte nachverlangen!!!! So werd jetzt gleich mal gucken(übrigens das war wirklich Toll von den Kratzern Fotos an Redcoon zu schicken,wenn sie nur bei Sonnenschein auftreten und es jetzt immer bewölkt ist+beim glänzenden Rahmen es fast unmöglich ist nahaufnamhemn zu machen ohne Blitz + umgebungslicht drauf zu haben!!!!) Mfg John32 |
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signs
Stammgast |
#20 erstellt: 30. Sep 2008, 16:41 | |||||||
Du musst dir hierzu mal die Garantiebestimmungen auf der österreichischen HP nachlesen. Die weichen von den deutschen Bestimmungen sehr ab. Auszug: "Wir möchten darauf hinweisen, dass die Garantieverpflichtung nur für Produkte gilt, welche durch SAMSUNG Electronics Austria GmbH nach Österreich importiert wurden. Es gibt keine internationale Garantie bei SAMSUNG Produkten. Sollte ein Gerät aus dem Ausland importiert worden sein, gelten die österreichischen Gewährleistungsrichtlinien, welche besagen, dass der Inverkehrbringer der Ware für die Gewährleistung verantwortlich ist. Die Garantieverpflichtung seitens SAMSUNG Electronics Austria GmbH ist in diesem Fall ausgeschlossen." Quelle: http://www.samsung.c.../tvAudioVideoMain.do |
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Toni73
Inventar |
#21 erstellt: 30. Sep 2008, 16:51 | |||||||
Redcoon und Samsung haben mit dem ABC Service ein Übereinkommen das sie die LCD´s auf Garantie Reparieren. Aber sicherheits halber mal bei Redcoon ösomanien anrufen. Der M meines Bruders, mein M und auch der A meines Bruders haben dort Garantie, ABC hat auch Philips Reparaturen. Aber wie schon gesagt besser mal anrufen und erkundigen. LG [Beitrag von Toni73 am 30. Sep 2008, 16:51 bearbeitet] |
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christian32
Stammgast |
#22 erstellt: 30. Sep 2008, 20:04 | |||||||
Hallo das wegen dem Samsung hatte ich damals schon mit Samsung Österreich geklärt,von denen bekamm ich folgende Antwort zurück-- Wichtig fuer den Garantie Anspruch istder Sitz des Haendlers. Wenn Sie den TV bei einem in Österreich ansaessigen Haendler gekauft haben und eine Kaufrechnung besitzen, koennen Sie Garantieansprueche bzw. Reparaturen ueber uns melden. ------------------- Der Sitz von Redcoon Österreich ist ja in Wien -Ich sehe daher eigentlich kein Problem und auf der Garantiekarte ist ja Österreich auch extra angeführt |
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Toni73
Inventar |
#23 erstellt: 01. Okt 2008, 05:16 | |||||||
Sollte Klappen. Kannst aber extra noch bei Redcoon-ösomanien anrufen und dir die Aussage bestätigen lassen. Wie schon gesagt bei unseren LCDs macht das ABC Service, und ich lebe auch in Wien. LG |
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ChrisRR
Ist häufiger hier |
#24 erstellt: 01. Okt 2008, 15:01 | |||||||
garantie hin oder her, wenn das gerät nicht in ordnung ist und einen mangel aufweist, greift auch eine andere rechtliche grundlage. somit kann man nachbesserung verlangen bzw. vom kauf zurücktreten etc. |
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christian32
Stammgast |
#25 erstellt: 01. Okt 2008, 16:11 | |||||||
Hallo könnte mir eventuell wer sagen wie ich den LCD auf die Werkseinstellungen zurückstellen kann (also so wie Auslieferungszustand ist-vor der ersten Sprachauswahl)ausser dem SM??War da nicht was mit 10-20 sek auf Exit drücken -oder täusche ich mich da??Wer sehr dankbar für eine Antwort da der Lcd eventuell diese Woche noch abgeholt wird!!! mfg John32 |
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Toni73
Inventar |
#26 erstellt: 01. Okt 2008, 17:08 | |||||||
Wieso willst Du denn das machen wenn er ja eh abgeholt wird. Die wissen ja das Du den LCD getestet hast und werden den selbst zurückstellen, oder gleich zurück zu Samsung oder einem Techniker schicken, wenn irgendetwas nicht stimmt mit dem Gerät. Kann sein das ich mich jetzt irre, aber hat der LCD nicht eine Reset Funktion im Menü. Oder hast Du im SM etwas verstellt das kann man nicht Reseten, das kann nur ein Techniker wieder herstellen. LG [Beitrag von Toni73 am 01. Okt 2008, 17:20 bearbeitet] |
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christian32
Stammgast |
#27 erstellt: 01. Okt 2008, 17:57 | |||||||
Hallo Toni73 -nein habe nichts im Sm Menü verstellt-Hast eigentlich eh recht das ich nichts zurückstellen brauch-Dachte mir das es halt besser aus sieht wenn der LCD wieder auf den Standarteinstellungen steht-und darum hätte ich ihn reseten wollen aber nicht übers Service Menü -is mir doch ein wenig zu riskant!!!!! Übrigens wies aussieht bekomme ich jetzt einen A558 statt den A559(Hoffentlich is bei dem auch alles Ok(der jetzige war ja bildmässig auch Top in bezug auf clouding usw...) mfg John32 |
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