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Samsung TV Defekt - > Ersatzteil nicht Lieferbar (Rechtliches)+A -A |
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Autor |
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Chris002
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 09. Mrz 2009, 17:07 | |
Hi Leute, ich besitze einen Samsung LE40N87BD seit ca. 1,5 Jahren. Seitdem kämpfe ich mit den Samsung-Technikern gegen das Problem Farbwabbern und Scartstreifen. Nun ist der Zeitpunkt gekommen wo nur noch das Mainboard die Fehlerquelle sein könnte. Leider ist laut Samsung dieses nicht mehr erhältlich. Man gab mir so ne Samsung bearbeitungsnummer und verwies mich an den Händler zurück. Also hab ich dort den Support kontaktiert und man teilte mir mit, dass der TV abgeholt werden soll. Aber anscheinend ohne Leihgerät. Ist das Rechtens? Und vor allem was hat der Händler jetzt noch für Rechte zum Thema Reparatur. Darf er es jetzt irgendwie selber versuchen (bzw. versuchen lassen) oder hab ich direkt Anspruch auf Ersatz. |
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LE-40F86BD
Inventar |
#2 erstellt: 09. Mrz 2009, 19:33 | |
Auf ein Leihgerät hast Du keinen Anspruch. Wenn das jemand macht ist das reine Kulanz |
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Gelscht
Gelöscht |
#3 erstellt: 09. Mrz 2009, 20:49 | |
Viel Spaß! Habe/Hatte? einen 40" M86. Der wurde am 11.2. abgeholt von der Servicefirma. Wegen Streifen über Scarteingang (hauptsächlich Ext2). Dachte das lass ich gleich noch machen wenn die Garantie noch 3 Monate läuft. Von der Servicefirma kam gleich der Vermerk, wird nix mehr repariert bekomme Gutschrift. TV wurde also abgeholt und mit dem Lieferschein auf dem die RMA-Nr. vermerkt is muss ich mich an meinen Händler wenden. Habe dann nach rund 2 Wochen angefragt wie der Stand ist und lt. Mail vom 27.2. kam folgendes:
Jetzt bin ich auch mal weiter gespannt. Zum Glück hab ich noch nen kleinen alten TV im Keller gehabt und komme im Moment eh nicht so zum Fernsehen. |
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Gelscht
Gelöscht |
#4 erstellt: 10. Mrz 2009, 17:34 | |
Wahnsinn Habe heute eine Mail von meinem Händler bekommen. Er hat die Gutschrift von Samsung erhalten über den Restwert i.H.v. 1500 € (Neupreis im April 2007 war 1849€) und auf mein Konto weitergeleitet. Bearbeitung hat also nach Abholung fast genau 4 Wochen gedauert. |
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LE-40F86BD
Inventar |
#5 erstellt: 10. Mrz 2009, 17:36 | |
Ich denke mal darüber kann man nicht meckern |
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Chris002
Ist häufiger hier |
#6 erstellt: 17. Mrz 2009, 11:16 | |
Man kann doch nicht von einem Kunden verlangen, dass er 4 Wochen nicht fernsieht, nur weil Samsung Mist gebaut hat. Leider hab ich keinen anderen TV zuhause. Deshalb werd ich meinen auch nicht einfach ersatzlos hergeben. Und mit einem Zeitwert für die letzten 1 1/2 Jahre (so alt ist meiner) werd ich mich auch nicht zufrieden geben, weil der Schaden bereits 1 Monat nach dem Kauf da war (wurde auch von TVS so dokumentiert). Ansonsten werd ich rechtlich Schwerwiegendere Geschütze auffahren müssen. |
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martä
Stammgast |
#7 erstellt: 17. Mrz 2009, 11:27 | |
wollte nicht extra ein neues thema eröffnen, bin selber in einer ähnlichen lage.. also mein lcd wurde bereits 3wochen nach dem ich ihn gekauft habe, zur reperatur abgeholt. seitdem sind rund 7wochen vergangen. leider kann das ersatzteil auf unbestimmte zeit nicht geliefert werden. jetzt wurde endlich ein austauschgerät bestellt. als ich dann gefragt habe ob ich wiederum 2jahre garantie erhalten werde, kam die antwort nein, meine garantie läuft einfach weiter. bedeutet das ich rund 3monate weniger garantie bekomme... muss ich dies so hinnehmen? |
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SliceOfLife
Ist häufiger hier |
#8 erstellt: 17. Mrz 2009, 12:09 | |
Hallo Chris, ich habe dieses Thema eigentlich eher zufällig angeklick, da ich von Samsung bezüglich meines Notebooks und dessen Reparatur schwer enttäuscht war (das Ende vom Lied war der Gang zum Rechtsanwalt), nun aber zu meiner eigentlichen Frage: du schreibst in deinem Anfangspost etwas von Scartstreifen. Ich besitze seit etwa 1nem Jahr einen Samsung 32" Fernseher (genaue Bezeichnung ist mir gerade entfallen) und seit einigen Monaten habe ich (nur) bei meinem Scartgerät einen Streifen der ab und an durch das Bild wandert und es sehr hässlich verzerrt (vor allem bei starken Bewegungen), ist es das was du mit Scartstreifen meinst? Ich hatte es bisher auf meinen alten analogen Sat-Receiver zurückgeführt - aber sollte dies der Fall sein liegt demnach auch bei mir ein Defekt vor?! Besten Dank im Vorraus (auf das ich mich wieder einmal mit dem Samsung-Reparaturdienst auseinander setzen darf ) edit: habe gerade zufällig noch 2 Bilder gefunden, die ich vor einiger Zeit (leider nur mit Handycam) aufgenommen habe [Beitrag von SliceOfLife am 17. Mrz 2009, 12:17 bearbeitet] |
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Chris002
Ist häufiger hier |
#9 erstellt: 17. Mrz 2009, 16:53 | |
Also meine sehen etwas anders aus. Es sind feine Linien und die wandern nach unten. Beobachte mal ob die bei allen Kanälen gleich sind. Du kannst mir ja mal per PN deine E-mail adresse senden bzw. mich im ICQ adden (334980825), dann lass ich dir ein kurzes Quicktime-Video zukommen, worin du die Störung deutlich siehst. @All: Hab jetzt Samsung kontaktiert wegen der RMS Nummer. Diese Nummer diehnt laut Samsung ausschließlich dazu dass eine Gutschrift von Samsung an den Händler erstellt wird. Aber was ganz komisches: Bei mir rief nicht irgendeine Spedition an die den Fernseher holt, sondern ein Reparatur Dienst. Ist es rechtens, dass der Händler die Gutschrift einsackt und den TV günstig reparieren lässt? Oder hab ich dann anspruch auf ein Austauschgerät oder eine Gutschrift? |
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Alibaba890
Ist häufiger hier |
#10 erstellt: 18. Mrz 2009, 13:47 | |
Der betrag auf der gutschrift muss dir Ausgezahlt werden. Da gibt es kein wenn und aber.Auch eine Kopie der Gutschrift wo der Betrag draufsteht steht dir zu da der händler ja irgendeinen betrag überweisen könnte anstelle des richtigen. Der Betrag ist nicht dazu da den Fernseher reparieren zu lassen vom händler sondern für dich um dir einen neuen Fernseher zu kaufen oder sonstwas damit zu m achen. Da geld muss die überwiesen werden. Hatte das auch schon ein-zweimal mit PC Komponenten. |
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Pommbaer84
Inventar |
#11 erstellt: 18. Mrz 2009, 20:02 | |
Dann wird im Falle eines Rechtstreites der Anwalt der Gegenpartei sicherlich fragen, warum du dann den Schaden anderthalb Jahre mehr oder weniger in Kauf genommen hast und erst JETZT so einen Wirbel machst? Du hättest sofort auf komplette Reparatur des Schadens pochen müssen und gegebenenfalls DANN einen Anwalt einschalten müssen. Soweit ich weiss hat man hierzulande nach drei erfolglosen Reparaturversuchen bei Elektrogeräten Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises oder ein gleichwertiges Neugerät oder irre ich ? Aber nicht wenn man anderthalb Jahre einen Fehler hinnimmt und erst kurz vor Ablauf der Garantie den Wilden macht. |
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Chris002
Ist häufiger hier |
#12 erstellt: 18. Mrz 2009, 20:26 | |
Ich habe bereits 1 Monat nach dem Kauf reklamiert wegen dem Farbwabbern. Damals wurde das Panel getauscht. Die Techniker selbst haben festgestellt dass der Fehler zwar besser wurde aber nicht verschwunden war. Daraufhin einigten wir uns es mal ne Zeitlang zu testen, wie sehr es stört. Damals nutzte ich noch keinen Scart -> weil Analoger Kabelanschluss. Das ganze hab ich ca. 6 Monate nach dem Paneltausch bemerkt als ich meinen Kabelanschluß auf Digital umstellte. Also versuchte ich vergeblich TVS zu kontaktieren (die sagten damals ich solle direkt bei ihnen anrufen, dann gehts schneller). Nach einigen versuchen kontaktierte ich Samsung selbst die mich zu einem anderen Serviceteam leiteten. (TVS Karlsfeld gibts anscheinend nicht mehr). Die brauchten wieder 2 Wochen bis sie da waren und dann nochmal 2 um mir mitzuteilen, dass das Teil nicht mehr lieferbar sei. @Pommbaer84: Sorry wollte keien Verwirrung stiften, sondern hab einfach nicht die gesamte Story gepostet um nich vom eigentlichen Thema abzukommen.
Laut BGB 2 Versuche beim 3 Schaden darf getauscht werden. @all: Wie ist das eigentlich mit der RMA Nummer genau? Kann ich da schon mit ner Gutschrift (von Samsung zum Händler) rechnen oder kanns sein dass der TV nochmal getauscht oder repariert wird? |
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Dean_The_Machine
Inventar |
#13 erstellt: 19. Mrz 2009, 19:00 | |
Dean_The_Machine
Inventar |
#14 erstellt: 24. Mrz 2009, 14:42 | |
Und gibt es schon was neues? |
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