Vermietung und Kaution

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Hanniballo
Stammgast
#1 erstellt: 04. Sep 2011, 18:47
Hallo,

wie löst ihr das und wer kennt es nicht: da wird etwas vermietet und kommt nicht zurück.
Nehmt ihr Kaution? Wie ist das bei Equipment für mehrere tausend Euro?

Kurz: was habt ihr für Erfahrungen gemacht?
Sqarky
Inventar
#2 erstellt: 04. Sep 2011, 19:20
Da wird nen Vertrag gemacht und wenn es nicht ordnungsgemäß wieder kommt, dann muß den Ausleihende halt dafür haften.
Studio49
Stammgast
#3 erstellt: 04. Sep 2011, 22:52
Wie muss ein Vertrag aussehen der auch vor Gericht tragbar ist? Kann jemand mal ein Beispiel zeigen.


Auf meinem Vertrag steht nur das Equipment, der Vermietungspreis, das Datum und die Unterschrift vom Mieter und Vermieter. Reicht das?


Danke
Lord-Metal
Inventar
#4 erstellt: 04. Sep 2011, 23:28

Studio49 schrieb:
Wie muss ein Vertrag aussehen der auch vor Gericht tragbar ist? Kann jemand mal ein Beispiel zeigen.


Auf meinem Vertrag steht nur das Equipment, der Vermietungspreis, das Datum und die Unterschrift vom Mieter und Vermieter. Reicht das?


Danke :prost



Zusätzlich sollten deine AGB auf einer Extra-Erklärung vermerkt sein, vorallem die Bedingungen bzgl. der Haftung des Kunden und welche Rechte er hat/Anforderungen beider Seiten erfüllt werden müssen. Lass es ihn durchlesen und Unterzeichnen.
Dann der Auftrag, gelistet mit Material, Anzahl des Materials, Auftraggeber/-nehmer, Datum des Auftrags & Unterzeichnung, Preis-Staffelung Brutto/Netto sowie natürlich Unterschrift beider Seiten. Zusätzlich wäre eine Ausweis-Kopie nützlich, um auf Nummer sicher zu gehen, damit wenigstens die Personalien sicher Vorhanden sind, für alle Fälle...

Dies ist nur ne Liste an Dingen, die in meinem Kopf besteht.
slaytalix
Stammgast
#5 erstellt: 05. Sep 2011, 07:50
Hallo

dazu gab es einen Thread von DJ Uwe im www.paforum.de , der auch gefragt hatte

Kautionen schrecken natürlich ab, so kann man fast gar nichts mehr vermieten. Die Kaution müßte so hoch sein, daß der Wert der PA gedeckt würde.

Vor sog. "Unterschlagung" aus dem Mietverhältnis schützt auch eine Kreditkarte als Vorlage nicht. Z. B. Autovermieter bei Kategorien bestimmter Autogrößen.

Unterschlagung ist kein Diebstahl.

Wir haben zwar mit der Equipmentversicherung eine Allgefahrendeckung, diese "Obliegenheitsklausel" der Assekuranz setzt aber enge Grenzen u. a. Wohnsitz & Paß in / aus D.

Dann haben wir noch eine Selbstbeteiligung, weil gerade diese Risiken recht hoch sind.

Aufstockung der vorigen Versicherung um Unterschlagung wurde verweigert. So haben wir den Vertrag kündigen lassen über den Makler & sind dann jetzt mit Unterschlagungsklausel bei einer anderen Versicherung


[Beitrag von slaytalix am 05. Sep 2011, 07:57 bearbeitet]
Lukas-jf-2928
Inventar
#6 erstellt: 06. Sep 2011, 10:25
Ganz sicher kann man sich eh nie sein, einer den ich kenne hatte den Fall, Equipment im Wert von 20.000€ weg...

Haben die sich einfach einen x beliebigen typen der nichts zu verlieren hat von der Straße gegabelt, weg war es mit den typen die ihn angeheuert hatten...
Der Typ meinte danach auch noch ganz dreist "ihr hättet das mal lieber nicht an mich vermieten sollen" Eine Ausweiskopie nützt da auch nicht wirklich was...

Dennoch den Vertrag wie schon geschrieben auslegen, Ausweiskopie, evlt. Nummernschild vom Auto (kann ja auch nen Leihwagen sein) und eine gute Versicherung (muss sich aber auch rentieren).

Wir haben einen Mietvertrag mit den einzelnen Positionen, Anzahl, Zubehör für die einzelnen Positionen (Kabel z.B.), Mietdauer (von wann bis wann), Kontaktdaten, angehängt sind die AGB's und dazu noch eine extra Rechnung mit den Kosten.
Ausweiskopie machen wir für uns auch noch.

Wegen Kaution bin ich/sind wir uns noch nicht einig, zu viel kann auf Privatpersonen ja auch eher abschreckend wirken, wenns woanders unkomplizierter geht...


[Beitrag von Lukas-jf-2928 am 06. Sep 2011, 10:30 bearbeitet]
kst_pa&licht
Inventar
#7 erstellt: 06. Sep 2011, 18:06
Die Problematik bei Equipmentversicherungen ist, das sie relativ teuer sind, besonders wenn der Versicherungsumfang über das normale Maß (Feuer, Einbruchdiebstahl, Elementarschäden...) hinausgeht.

Solche Versicherungen kann man sich eigentlich nur als professioneller hauptberuflicher VA-Rental leisten.

Gottseidank kommt Unterschlagung etc. eher selten vor.
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