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Laserworld EL-230 RGB - Laserschutzvorschrift+A -A |
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Autor |
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Pascal000310
Neuling |
#1 erstellt: 23. Apr 2019, 16:22 | |
Hallo Zusammen, Ich bin neu hier, also wenn ich was falsch mache - tut es mir leid. Ich habe eine Frage bezüglich des o.g Lasers. Ich habe einen kleinen Partykeller, Maße sind ungefähr (LxBxH) 5x3x3, dort würde ich gerne den schon gekauften Laser einbauen für die nächste Party, jetzt ist mir aufgefallen, das der Laser die Klassifzierung 3B/3R hat, die Laut Laserschutz bla bla Augenschädlich und Hautschädlich sein kann. Meine Frage wäre jetzt, da ich Youtube Videos gesehen habe wo sich Leute das in Ihrem Keller eingebaut haben und sicher dort Feiern und weil fast jeder laser eine Klasse 3 besitzt, ob ich Ihn trotzdem aufhängen kann, und das nicht so eine Hauptsache wir sind rechtlich raus Aussage/Vorschrift ist, bzw. ob ich Ihn Privat bei einer Party im meinem Keller mir ungefähr 30 Leuten benutzen kann. DEUTSCHLAND- NRW LG und Danke im Voraus! Pascal [Beitrag von Pascal000310 am 23. Apr 2019, 16:30 bearbeitet] |
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Zalerion
Inventar |
#2 erstellt: 23. Apr 2019, 20:44 | |
Keine rechtliche Beratung! Das Gesetz dazu ist soweit ich weiß auf Unternehmen bezogen. Klick Also prinzipiell nicht so relevant für den privaten Bereich. Ähnlich wie zum Beispiel doppelt sichern bei über Kopf usw. Allerdings haben diese Vorschriften schon einen Sinn, nämlich zu vermeiden, dass jemand zu Schaden kommt. Es gibt so Formen zum Beispiel für den Extremsport die man unterschreibt um Ansprüche abzutreten. Das wird für euch allerdings wohl kaum rechtlich sicher umzusetzen sein. Ein einfacher Verweis wie abtreten der Rechte am Bild beim betreten der Party wie sie im Club üblich ist, reicht meiner Meinung nach nicht. Die Gefahr ist nicht erwartet, somit kann nicht vorausgesetzt werden, dass der unwissende sie annimmt. Also wirst du im schlimmsten Fall wohl verantwortlich sein, wenn was passiert. Das fällt wohl unter Körperverletzung. Wie immer wo kein Kläger da kein Richter und solange alles gut geht wird dich wahrscheinlich niemand ranziehen. Aber wenn was passiert hast du keine Absicherung! ICH würde das nicht riskieren. Gibt doch auch genug andere ungefährliche schöne Effekte. |
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JoPeMUC
Stammgast |
#3 erstellt: 24. Apr 2019, 13:42 | |
Gute Frage, wie das bei Privatparties aussieht. Vermutlich darf man, aber das Risiko wäre mir zu groß. Zumal ich mich frage, ob so ein Ding auf 15qm überhaupt sinnvoll ist. Da hat man weder Sicherheits- noch Betrachtungsabstand. Und ohne Nebel/Haze wirkt der erst recht nicht. Ich würde eher erst einmal etwas Grundlicht nehmen und dann vielleicht einen kleinen Scanner in die Ecke hängen. Jochen |
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