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14- Tage- Rückgaberecht "nur auf dem Papier"?+A -A |
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Autor |
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Deukalion
Inventar |
#1 erstellt: 14. Sep 2006, 18:01 | |||
Hallo Leute! Habe mir einen Denon- DVD- Player (DVD 2910, Auslaufmodell, günstiger Preis)gekauft. Prima Bild und Ton, hat aber einen Mangel. Anruf beim Händler (in einer entfernt liegenden Stadt, Kauf via Vorkasse und DHL-Zusendung). Habe den Mangel beschrieben, auf das 14- Tage- ohne weiteren Kommentar- Rückgaberecht hingewiesen und den Wunsch geäußert, mein Gerät gegen ein mangelfreies anderes Neugerät auszutauschen. Auskunft des Verkaufers: Das 14- Tage- Rückgaberecht gebe es "nur auf dem Papier"!! Tausch gegen anderes mangelfreies Gerät sei nicht möglich : "Der Denon ist aus!" Auf meine Frage, wie man sich denn nun dem Mangel stellen wolle: "Da muß ich erst mal mit Denon telefonieren, was die dazu sagen!" Jetzt meine Fragen: Wisst ihr Näheres über das 14- Tage- Rückgaberecht? Ich verstehe das so, dass ich selbst ein mangelfreies Gerät innerhalb der 14- Tage- Frist kommentatlos zurückgeben kann und den Kaufpreis zurückerhalte, oder? Das sollte meinem Rechtsempfinden nach erst recht für ein mangelhaftes Gerät gelten, oder? Wieso "nur auf dem Papier"?? Wer weiß Genaues? viele Grüße Hartmut |
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Passat
Inventar |
#2 erstellt: 14. Sep 2006, 18:10 | |||
Wenn du das Gerät online gekauft hast, kannst du es innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücksenden. Die Gerichte sehen das eindeutig und haben bisher immer zugunsten des Käufers geurteilt. Ab einem gewissen Wert muß AFAIK der Verkäufer sogar die Rücksendekosten übernehmen. Grüsse Roman |
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HiFi_Addicted
Inventar |
#3 erstellt: 14. Sep 2006, 19:28 | |||
Ab 40€ hier in Österreich. Soweit ich weiss ist das aber von der EU vereinheitlicht worden. MfG Christoph |
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Apalone
Inventar |
#4 erstellt: 15. Sep 2006, 05:51 | |||
Hallo Hartmut! Das 14-tg. Rückgaberecht gilt nur bei einem Kauf gem. Fernabsazurecht, nicht im Einzelhandel. Wenn der Kauf per Tel. abgewickelt wurde, der Händler aber keine Onlinevertriebslogistik hat, könntest du grundsätzlich Gefahr laufen, dass sich der Händler erfolgreich darauf beruft, dass es kein Kauf gem. § 312 b BGB ist. Wenn das Gerät einen Mangel hat, kommt das Umtauschrecht aus Fernabsatz gar nicht zum Tragen, hier ist Mangelfolgerecht einschlägig. In der Regel behält sich der Händler eine Nachbesserung in den AGB vor, ein uneingeschränktes Recht auf sofortigen Umtausch hast du häufig deshalb auch nicht. Du hast ein Recht auf Lieferung eines mängelfreien Gerätes und innerhalb eines halben Jahres nach Kauf wird gesetzlich angenommen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Also schriftlich Mangelbeseitigung verlangen, bei Nichterfolg in dem Schreiben bereits Rücktritt v KV ankündigen und Wandlung beantragen (beiderseitige Rückgewährung der erfolgten Leistungen Zug um Zug: du gibst den Player zurück und bekommst das Geld zurück). Fernabsatzrecht und Mangelfolgerecht füllen im Zweifel Tausende v Seiten Kommentarliteratur... Viele Grüße Marko |
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Deukalion
Inventar |
#5 erstellt: 15. Sep 2006, 17:57 | |||
Hallo Leute! Vielen Dank allen für eure schnellen Antworten! Hallo Apalone! Vielen Dank v. a. dir für deine sehr differenzierte und kompetente Antwort!! (Sag mal, bist du Jurist?!) Also, da hab´ ich wieder was gelernt: Das 14- Tage- ohne Kommentar- Rückgaberecht gilt einschränkungslos nur beim Kauf via Internet in einem Online-shop. Es gilt nicht, wenn ich bei einem Händler/ einer Filiale einer Elektromarkt- Kette quasi unter realer (nicht virtueller) Präsens den Kauf tätige, richtig? Mein Kauf war ein Mittelding aus beiden: Kauf in der Filiale einer großen Elektronikkette (die sonst nicht so zu meinen bevorzugten Einkaufsquellen gehört ) ohne Onlinevertriebslogistik, aber: Abschluß des Kaufvertrages am Telefon (der Laden ist 400 km entfernt von meinem Wohnort, ausschlaggebend war - ihr ahnt es schon - der Preis!). Wenn ich dich, Apalone, richtig verstehe, ist dies ein Fall, in dem es strittig sein könnte, ob § 312 b BGB anwendbar ist. Obwohl, hab´ gerade mal nachgesehen, der Text lautet:
Dort würde ich meinen Fall subsummieren. Egal - wie auch immer! Die Sache hat sich inzwischen friedlich geklärt: Heute noch mal ein längeres Telefonat mit dem (inzwischen ausgesprochen freundlichen und bemühten) Verkäufer: Der vermeintliche Mangel des Denon hat sich als eine Inkompatibilität des Denon DVP mit meinem Philips 4:3- TV herausgestellt: bei bestimmten DVDP produziert der Philips eine bestimmte Art von bildstörung, für die der Denon quasi nichts kann! Hab´ den Denon DVD- P inzwischen mal an unseren großen LCD- Flachbilschirm angeschlossen: Dort funktioniert er einwandfrei und liefert ein traumhaftes Bild!! - Klar - hätte ich schon früher drauf kommen können. Aber: Hab´ wieder was Neues gelernt und darum nochmals allen vielen Dank!!! Viele Grüße Hartmut |
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Bastler2003
Inventar |
#6 erstellt: 16. Sep 2006, 12:19 | |||
Hallo! Selbstverständlich gilt das Fernabgesetz auch bei telefonischer Bestellung, egal ob Einzelhandel oder nicht. Und vollkommen egal ist es ob der Händler einen Onlineshop hat. Wo hast Du nur diese Falschinfo her? MfG! |
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