DIY Verkaufen möglich?

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johny123
Stammgast
#1 erstellt: 30. Mrz 2014, 16:04
Ich möchte mich mal informieren wie das Rechtlich ist, wenn man zum Beispiel ein SymAsym kommerziel nachbaut und verkauft. Darf man das, also nicht eigens entwickelte DIY Schaltungen nachbauen und verkaufen?

b) Darf man sich an den SymaSym orientieren und die Schaltung verbessern und verkaufen und sich als Entwickler betiteln?

Rein interessehalber würde mich sowas interessieren.

Gruß
Hansoman
Stammgast
#2 erstellt: 30. Mrz 2014, 17:33
Soweit ich weiss kann man bei ebay in der Rubrik "für Bastler" so ziemlich alles verkaufen - ist halt alles auf eigene Gefahr dann
jehe
Inventar
#3 erstellt: 30. Mrz 2014, 18:01
Kommerziell - ist hier das Schlagwort

Sicher stellt es kein Problem dar derartige Schaltungen auch kommerziellen zu verwerten, solange der eigentliche Entwickler dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat.
Sich dann allerdings selber als Entwickler auszugeben, könnte schon zu Problemen führen, mal abgesehen davon das es eine dreiste Lüge währe.
Darüber hinaus gebe es auch noch unzählige Auflagen zu erfüllen, wie zB. EMV Richtlinien, GS und noch einige DIN Normen im Bereich Elektrotechnik.
Da es für derartige Geräte eine CE Kennzeichnungspflicht gibt, muß neben den gerade genannten Auflagen auch ein Konformitätserklärung erstellt werden, es muß eine technische Dokumentation für des Gerät angefertigt werden und und und.......

mit anderen Worten, bis du so was kommerziell vertreiben darfst, gibt nen ganzen Sack voll Formalitäten zu erledigen
johny123
Stammgast
#4 erstellt: 30. Mrz 2014, 21:46
Danke für die Antworten.


Sich dann allerdings selber als Entwickler auszugeben, könnte schon zu Problemen führen, mal abgesehen davon das es eine dreiste Lüge währe.

So war das nicht gemeint, eine von jemand anderem Entwickelte Schaltung sein eigen nennen. Sondern eine entwickelte Schaltung z.b an seine Bedürfnisse anpassen, in verschiedenen Sachen verbessern bzw. sich an dieser Schaltung sich orientieren, ist es dann rechtlich meine eigene Neuentwicklung oder wie ist das zu sehen.

Es geht nicht drum auf ebay paar Sastlerschaltungen zu verkaufen, sondern eine Firma gründen. Auch wenn alles theoretischer Natur ist würde mich das mal interessieren.

Gruß
scauter2008
Inventar
#5 erstellt: 30. Mrz 2014, 22:47
Interessantes Thema.

Da müsste man wen haben der sich mit Verbtrauerschutz auskennt.

Meiner Meinung nach
Wen man eine paar Bauteil ändert ist es doch nicht mehr die selbe Schaltung.
Es gibt sehr viele verschiedene Schaltungen, die aber meistens nach dem gleichen Prinzip arbeitet.
Wen der Entwickler kein Patent gemacht hat, dürfte der doch auch nicht viel dagegen machen können ?

Wen man etwas Verbesserst oder neu Entwickler sollte man den aber nicht als SymaSym verkaufen, lieber einen eignen nahmen.
Weil das wäre ja echt gelogen


An einer Schaltung Orientieren kann man sich immer, da spricht nichts dagegen.
Es standen ja nicht 20 Leute gleichzeitig auf und bauten einen Verstärker, einer hat angefangen und der Großteil baute nach und verbesserte.


Auflagen
Solche Auflagen hat der Großteil der Geräte aus China nicht,Verkauft werden sie Trotzdem.
Warum sollte man das dann bei Kleinserien so genau nehmen.
jehe
Inventar
#6 erstellt: 30. Mrz 2014, 23:08

scauter2008 (Beitrag #5) schrieb:

Auflagen
Solche Auflagen hat der Großteil der Geräte aus China nicht,Verkauft werden sie Trotzdem.
Warum sollte man das dann bei Kleinserien so genau nehmen.


Wenn es um fertige Geräte geht - bei denen man also nur noch den Stecker in die Dose stecken muß - bestehen diese Auflagen schon. Werden Kontrollen durchgeführt, stichprobenartig oder auf Grund einer Anzeige, wird einem nicht nur der Vertrieb verboten, sondern es hangelt je nach Umfang und möglicher Gefährtung auch saftige Strafen.
Gerade die Chinesen handeln da ganz nach dem Motto - Wo kein Kläger, auch kein Richter

Anders sieht es meines Wissens nach beim Vertrieb von Bausätzen aus.
Da es sich da nicht um ein betriebsfertiges Produkt handelt, entfällt die CE Kennzeichnungspflicht und somit auch sämtliche damit verbundenen Auflagen.

Für genaue Auskünfte und eine umfassende Beratung dürfte die IHK ein geeigneter Ansprechpartner sein.
Mimamau
Inventar
#7 erstellt: 30. Mrz 2014, 23:38
Definitv ein interessantes Thema, mal abseits der Namensgebung.

Den Unterschied macht das betriebsfertige Gerät vs. Bausatz.
Den Chinesen dürfte das egal sein, da sie wohl kaum von hier aus belangt werden können.

Nehmen wir den worst case an und du verkaufst ein Gerät und jemand stirbt deswegen (aus welchen Gründen auch immer) oder eine Wohnung brennt ab, was dann?

Nicht umsonst gibt es zig TÜV-, EMV-, VDE-, CE-, und sonstige Normen und Prüfungen, die ein hier verkauftes Gerät erfüllen muss. Guck mal auf ein Gerät deiner Wahl, was da alles für Siegel und Logos drauf sind.

In meiner ehemaligen Firma wurden mal von uns entwickelte 'Set-Top-Boxen' (eigens entwickeltes Mainboard mit diversem Schnick-Schnack) vermarktet, die keinerlei Prüfungen hinter sich hatten. Das externe Steckernetzteil hatte alle erforderlichen Prüfzeichen. Jedoch war es nicht meine Aufgabe, dafür gerade zu stehen. Keine Ahnung, was meinem Chef hätte blühen können...

Ist es schon ein Bausatz, wenn man einfach nur das Netzkabel weglässt?
Wie sieht es bei Batterie-betriebenen Geräten aus?
Ist man auf der sicheren Seite, wenn man es als Bausatz / defekt deklariert?
Was macht (rechtlich) einen Bausatz aus?
jehe
Inventar
#8 erstellt: 31. Mrz 2014, 11:01

Mimamau (Beitrag #7) schrieb:

Ist es schon ein Bausatz, wenn man einfach nur das Netzkabel weglässt?
Wie sieht es bei Batterie-betriebenen Geräten aus?
Ist man auf der sicheren Seite, wenn man es als Bausatz / defekt deklariert?
Was macht (rechtlich) einen Bausatz aus?


da bin ich mir auch nicht ganz sicher, würde aber sagen dass es nicht reicht das Netzkabel einfach wegzulassen.
Batteriebetriebene Geräte machen auch keine Ausnahme. Hier muß zB. auch das EMVG eingehalten werden.
Bei Bausätzen, egal ob bestückt oder unbestückt sollte es keine Probem geben, da diese nicht als betriebsfertig gelten.
Die genaue rechtliche Definition eines Bausatzes kenne ich auch nicht, dazu dürfte aber alles zählen, was nur mit erhöhtem Montageaufwand in Betrieb zunehmen ist oder eigenständig (zB. als Modul) nicht betriebsfähig ist, weil zB. Komponenten wie das Netzteil oder andere für die ordnungsgemäße Inbetriebnahme relevante Bauteile fehlen bzw. nicht montiert/verdrahtet sind.


[Beitrag von jehe am 31. Mrz 2014, 11:01 bearbeitet]
Soundscape9255
Inventar
#9 erstellt: 31. Mrz 2014, 12:45


[Beitrag von Soundscape9255 am 31. Mrz 2014, 12:46 bearbeitet]
Hansoman
Stammgast
#10 erstellt: 31. Mrz 2014, 14:57
Deswegen ist hier der ganze Ramsch so teuer ... erstens braucht man Berater/Anwälte etc. und zweitens tausend teure Gutachten/Prüfungen.
Soundscape9255
Inventar
#11 erstellt: 31. Mrz 2014, 15:01
Anwälte braucht man keine...

Den Rest sollte man können, sonst ist es besser man lässt seine Küchentischbastelleien nicht auf die Endkunden los.
jehe
Inventar
#12 erstellt: 31. Mrz 2014, 20:03

Hansoman (Beitrag #10) schrieb:
Deswegen ist hier der ganze Ramsch so teuer ... erstens braucht man Berater/Anwälte etc. und zweitens tausend teure Gutachten/Prüfungen.


Naja, wenn man alles so komprimiert um die Ohren gehauen bekommt, kann das schon abschrecken.
Berater und Anwälte braucht es aber nicht zwingend.
Wie gesagt, daß Einhalten sämtlicher notwendiger Richtlinien, Normen und Auflagen die für den Vertrieb eines Gerätes notwendig sind werden vom Hersteller durch die Abgabe einer Konformitätserklärung bestätigt.
Wenn man in dieser Erklärung alles berücksichtigt was Inhaltlich von der EU gefordert wird, dann ist das Erstellen Selbiger eigentlich kein großer Akt, da es keine Prüfstelle gibt und auch kein spezielles Fachpersonal mit der Prüfung beauftragt werden muß.
Mit anderen Worten, es reicht wenn Hersteller A erklärt das Produkt B der Norm XY entspricht - ob dem auch tatsächlich so ist, wird nicht überprüft.
Hansoman
Stammgast
#13 erstellt: 01. Apr 2014, 06:41
Gibt es nicht diese Messfirmen mit ihren Messräumen, die ähnlich aussehen wie die schalltoten Räume der Akustik ?
Da werden doch die Hochfrequenzabstrahlungen und so geprüft meine ich.

Das kostet bestimmt etwas.
Soundscape9255
Inventar
#14 erstellt: 01. Apr 2014, 06:56
Ja, EMV-Labore sind nicht billig, da legt man auf jeden Fall 3-Stellig pro Stunde hin.

Für einen Analog-Audioverstärker kann man sich das allerdings schenken.
tresel
Stammgast
#15 erstellt: 01. Apr 2014, 08:24
Ich denke schon, dass man einen Anwalt bräuchte. Wenn es Leute gibt die merken dass ein Produkt sich gut verkauft, werden die es in china, thailand etc nachbauen und hier für 20% günstiger verscheuern. Man muss auch seine sachen schützen.
jehe
Inventar
#16 erstellt: 01. Apr 2014, 13:59
ja ein Check im EMV Labor, kann schon ein kleines Vermögen kosten.
Ich kenne es allerdings so, dass zumindest die großen Hersteller selber solche Labore betreiben.
Wie gesagt, ob man sein Gerät tatsächlich so einer Prüfung unterzogen hat oder einfach nur die EMV Verträglichkeit in der Konformitätserklärung bestätigt, ist allein Sache des Herstellers und wird nicht durch eine Kontrollinstanz überprüft.
Man kann also davon ausgehen das es sicher unzählige Geräte gibt die nichtmal in der Entwicklungsphase so ein Labor von innen gesehen haben, obwohl es vieleicht gerade bei diesem Gerätetyp angebracht wäre, und trotzdem ihr CE Zeichen tragen.
CE und die dahinter steckenden Auflagen sind halt nur eine Selbstverpflichtung.

wenn man seine Sachen schützen will, dann wirds richtig teuer.
Es muß ja nichtmal ein Patent sein, schon allein der Schutz eines Gebrauchsmusters kostet ein paar Riesen. Wenn man es richtig machen will, brauchts auch Marktbeobachter, Leute die Messen abklappern, ganz sicher den ein oder anderen Anwalt und natürlich den Zoll.
Ob das allerdings jemand braucht und sich auch leisten kann, der nur ein paar Verstärkerchen in Kleinserie produziert, möchte ich bezweifeln.
Mimamau
Inventar
#17 erstellt: 01. Apr 2014, 15:04
Ich hab mal in Japan beim TÜV gearbeitet, da hatten wir auch ein (ganz kleines) EMV-Labor. Dort wurden hauptsächlich die Karten für Visa und Mastercard auf EMV getestet.
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