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CE-Kennzeichnung und \'China Export\'

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8erberg
Inventar
#51 erstellt: 28. Mai 2019, 11:33
Hallo,

das hab ich nicht gesagt.

Allerdings vergrößert der Obstbauer durch Know-how doch die Chance das am Ende in gutes Produkt rauskommt.

Peter
Peas
Hat sich gelöscht
#52 erstellt: 28. Mai 2019, 11:35

Max.Power_Schmauer (Beitrag #48) schrieb:


Ich glaube, bis auf Peas sind wir uns alle einig, dass, sofern CE Konformität tatsächlich gegeben ist, ein nicht-konform aufgedrucktes CE Label (z. B. gestaucht) eher nicht so problematisch ist.


Nur sehen das die Fachleute anders:
20190528_132742
Quelle: https://books.google...#v=onepage&q&f=false


Desweiteren:

Marktüberwachung – Typische Beispiele behördlicher Beanstandungen
 Die häufigsten formalen Mängel
- Keine, falsche, unzureichende Hersteller- und/oder Identifikationskennzeichnung
- Keine oder nicht ordnungsgemäße EG-Konformitätserklärung
- Keine oder unvollständige Produktbeigaben (z.B. Informationsbroschüre, Gebrauchsanleitung, Warnhinweise etc.)
- Keine oder nicht ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung


https://www.google.c...IINUptIf-8lRilFUjZXR


[Beitrag von Peas am 28. Mai 2019, 13:07 bearbeitet]
Dadof3
Moderator
#53 erstellt: 28. Mai 2019, 13:08
Tja, ...

Peas (Beitrag #28) schrieb:
Theorie und Praxis.

Gibt es wirklich Fälle, in denen das auch geschehen ist?

Eine theoretische Möglichkeit, die aber in der Praxis nie vorkommt, halte ich auch für ...
eher nicht so problematisch
.

So oder so, dass das Kennzeichen besser richtig gedruckt werden sollte, sehe ich ja genauso. Ich bin nur der Meinung, dass ein zu geringer Abstand keine "Fälschung" ist und kein "China Export", sondern einfach eine schlampige Ausführung, die einem zwar Probleme bereiten kann, aber in der bisherigen Praxis wohl meist unkritisch ist, und dass weder ein chineischer Hersteller noch ein Importeur irgendwelche Vorteile zieht aus einem vorsätzlich gesetzten zu geringen Abstand oder der Behauptung, es handele sich gar nicht um ein CE-Kennzeichen, sondern eigentlich nur Nachteile.
Peas
Hat sich gelöscht
#54 erstellt: 28. Mai 2019, 13:37
In #45 steht zitiert, dass der Zoll sich auch gezielt die Gestaltung des Zeichens anschaut, Dr. Arun Kapoor ist Fachanwalt für Produktsicherheitsrecht und berichtet, dass es "häufig behördlich beanstandet" werde, und ich selber kenne einen Fall, in welchem mein Arbeitgeber diese Formalie als schnelleren Behelf ausgenutzt hat, um zu verhindern, dass ein Plagiat in Umlauf gelangt. Nun gut, damals ging es nicht um einen zu geringen Abstand, sondern - soweit erinnerlich - um den E-Strich.

Ebenso war ich selber jahrelang Bittsteller beim Zoll, sei es als Importeur oder Exporteur und habe Unterlagen oft genug mehrfach vorgelegt.

Somit dürfte nachvollziehbar sein, dass ich allein schon aufgrund meiner praktischen Berufserfahrung nicht der Ansicht bin, dass der Verzicht auf Formalien "unproblematisch" sei. Für die Behörden ist die Einhaltung von Formalien nun mal die leichteste Prüfung.


[Beitrag von Peas am 28. Mai 2019, 13:39 bearbeitet]
8erberg
Inventar
#55 erstellt: 28. Mai 2019, 16:01
Hallo,

ach, Zollämter....

Früher als es noch das gemütliche Zollamt hier im Kaff gab war man schnell per Du und es ging locker aber korrekt zu.

Als ich dann nach Schließung zum HZA musste dachte ich ich komm unter Aliens. Ein freundliches "Guten Morgen" wurde schon als feindlicher Akt angesehen.....
Meine Güte was sture Köppe.

Heut lass ich das lieber den Spediteur machen das bisschen was es noch gibt, denn
EU ist ja kein Akt mehr...

Peter


[Beitrag von 8erberg am 28. Mai 2019, 16:02 bearbeitet]
Dadof3
Moderator
#56 erstellt: 28. Mai 2019, 16:44
Ich habe jetzt einfach mal geguckt, was auf meinem Schreibtisch liegt.

Ich habe hier zwei Mobiltelefone liegen, eine von Samsung, eines von Huawei, beides die m. W. derzeit in Europa erfolgreichsten Hersteller und sehr gängige Modelle.

Den Vorschriften zufolge muss das CE-Zeichen "gut sichtbar" sein (768/2008 Artikel R12).

Faktisch ist es aber auf beiden Telefonen nur zu sehen, wenn man die Telefone in einem bestimmten Winkel ins Licht hält, und selbst dann nur sehr schwach. Trotzdem scheint es keine Probleme zu geben, die Geräte einzuführen und hier millionenfach zu verkaufen.

Desweiteren ist hier eine Maus von Logitech. Das Logo ist offensichtlich leicht gestaucht - der horizontale Durchmesser des imaginären Kreises des Cs ist horizontal sichtbar und deutlich messbar geringer als der vertikale. Platz in der Breite wäre problemlos gewesen.

Die Tastaur desselben Herstellers zeigt als einziges Gerät ein vorschriftsmäßiges Logo.

Für diese drei Hersteller ist also offensichtlich der Verzicht auf solche Formalien nicht allzu problematisch. Dabei dürften Samsung und Huawei fast nichts mehr scheuen als das Risiko, dass die Telefone plötzlich vom Zoll nicht in die EU gelassen werden.


[Beitrag von Dadof3 am 28. Mai 2019, 16:53 bearbeitet]
Peas
Hat sich gelöscht
#57 erstellt: 28. Mai 2019, 18:55
Bei meinem Samsung ist es okay, bei meinem iPhone würde ich jetzt auch nicht die Hand ins Feuer legen ... als messbares Kriterium wird in der Richtlinie bzw. im ProdSG nur die Mindestgröße von 5 mm Höhe genannt, das ist immerhin gegeben.

In Falle der Maus könnte man aber mal mit viel Langeweile mal fragen. Das dürfte nach entsprechendem Hinweis nicht folgenlos bleiben.
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