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Rechtliches und Sonstiges zum Tuning+A -A |
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Autor |
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Soundscape9255
Inventar |
#1 erstellt: 19. Mrz 2015, 09:02 | |||
Der Thread wurde aus diesem abgetrennt: http://www.hifi-foru...read=4385&postID=1#1 (Moderation) Warum darf Swoboa eigentlich den Namen NAD weiter verwenden? Bzw. warum sperrt sich NAD eigentlich nicht dagegen? [Beitrag von cr am 19. Mrz 2015, 13:32 bearbeitet] |
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peacounter
Inventar |
#2 erstellt: 19. Mrz 2015, 09:10 | |||
Gegenfrage: Warum sollte das anders sein? |
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Soundscape9255
Inventar |
#3 erstellt: 19. Mrz 2015, 09:16 | |||
Das Gerät hat nur noch wenig mit dem ursprünglichen zu tun, warum also meinen guten Namen dafür hergeben? Was ist bei Haftungsfragen? Wenn es zum Brand kommt oder zu Personenschäden? Btw. ich hab auf Anhieb keine WEEE-Nummer und EAR-Registrierung gefunden. |
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peacounter
Inventar |
#4 erstellt: 19. Mrz 2015, 09:24 | |||
Der Hersteller der Geräte bleibt ja NAD. Das Tuning ändert daran nichts. Und auch bzgl der elektroaltgeräte-Entsorgung sollte imo NAD der verantwortliche Hersteller bleiben. |
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Soundscape9255
Inventar |
#5 erstellt: 19. Mrz 2015, 09:32 | |||
Ein Wort: Bullshit! Einfach mal einen Blick ins ProdSG werfen. ElektroG §3: (11)/2 http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog/__3.html [Beitrag von Soundscape9255 am 19. Mrz 2015, 09:43 bearbeitet] |
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peacounter
Inventar |
#6 erstellt: 19. Mrz 2015, 09:39 | |||
Hm, "bullshit" ist aber nicht wirklich ein Argument. Ich denke, rechtlich ist das alles sauber. Ein getunter NAD ist imo immer noch ein NAD. Dass die Garantie erlischt und NAD nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden können, dürfte klar sein. Auch rechtlich. |
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Soundscape9255
Inventar |
#7 erstellt: 19. Mrz 2015, 09:41 | |||
Siehe EDIT |
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peacounter
Inventar |
#8 erstellt: 19. Mrz 2015, 09:55 | |||
Die Frage ob abs.11,nr.3 einschlägig ist, dürfte daran entschieden werden, ob das Gerät als swoboda oder als swoboda-getunt verkauft wird. Ich halte das für ziemlich wackelig. In dubio pro reo. Edit: Ich schreib grad am Handy mit schlechter Datenrate. Insofern ist eine Bildersuche mir grad zu aufwändig. Daher die Frage: Nimmt Swoboda das NAD-Symbol von der Front ab? [Beitrag von peacounter am 19. Mrz 2015, 13:53 bearbeitet] |
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Soundscape9255
Inventar |
#9 erstellt: 19. Mrz 2015, 10:01 | |||
Das ist spätestens dann der Fall, wenn NAD den Kopf schüttelt und berechtigt sagt, dass sie für das stark modifizierte Endprodukt keinerlei Haftung ect.. übernehmen. (Wie können Sie auch, wenn sie keinen Einfluss mehr drauf haben, ob das Gerät die RoHS erfüllt). Für den Eingriff, der hier vorgenommen wird, muss u.a. auch die Komplette CE neu gemacht werden. Das "getunte" Gerät hat kaum mehr als das Gehäuse mit dem Ursprünglichen gemein. |
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peacounter
Inventar |
#10 erstellt: 19. Mrz 2015, 10:06 | |||
Ich hab's versucht zu subsumieren, mir erscheint das weiterhin fraglich. Eine rohs-Konformität könnte theorisch bei jeder einfachen Reparatur durch eine Werkstatt gefährdet werden, wenn die eine Lötstelle mit bleihaltigem Lot nachlöten. Und NAD scheinen ja auch kein Problem damit zu haben. |
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Soundscape9255
Inventar |
#11 erstellt: 19. Mrz 2015, 10:12 | |||
Reperatur ist nicht die Herstellung eines Gerätes! Zudem dürfen diese Reparaturen formal auch nur bleifrei durchgeführt werden und zuletzt steht auch die Zuverlässigkeit der Repa bei einer Verwendung von bleihaltigen Bauteilen auf bleifreien Lötstellen in Frage.
Da frag ich mich ja, warum.... |
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peacounter
Inventar |
#12 erstellt: 19. Mrz 2015, 10:17 | |||
Da gilt imo bei Reparatur und Tuning das gleiche. Insofern dürfte es entscheidend sein, ob Swoboda das NAD-Schild entfernt. Grundsätzlich kann man sicher bei Swoboda davon ausgehen, dass er , wie eine gewissenhafte Reparaturwerkstatt, mit bleifreiem Lot arbeitet. Zumindest sind meine Zweifel da nicht größer als bei den Rep-Werkstätten (eher andersrum, wenn man sich die vielen Kleinbetriebe mal anschaut). Und bleihaltige Bauteile sollten übrigens eigentlich auch auf bleifreien Lötstellen zuverlässig funktionieren, da ja durch den lötvorgang eine neue Legierung aus den verschiedenen loten entsteht. [Beitrag von peacounter am 19. Mrz 2015, 13:54 bearbeitet] |
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Soundscape9255
Inventar |
#13 erstellt: 19. Mrz 2015, 10:18 | |||
Rätsels Lösung: http://www.swobodaaudio.de/Modifikationen/Preisliste.php
Er verkauft keine Neugeräte, sonder lässt sie sich vom Kunden schicken. |
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8erberg
Inventar |
#14 erstellt: 19. Mrz 2015, 10:21 | |||
Hallo, na, da könnten sich Rechtsanwälte drüber in die Haare kriegen... Hat jemand schon mal die Geräte von "innen" gesehen, nicht das das son Fussel-Tuning ist ala eingebauter Gehwegplatte zur Gewichtserhöhung und freifliegender Verdrahtung irgendwelchen Blödsinns... Sowas http://s16.postimg.org/4wwcwrhqd/CD_Player_Test_05.jpg gilt bei einigen Gläubigen auch als hochwertiges Tuning... noch ein paar Bilder von dieser gelungenen Maßnahme: http://s16.postimg.org/t8fcvb0jp/CD_Player_Test_08.jpg http://s16.postimg.org/ivt29870l/CD_Player_Test_09.jpg man beachte die liebevolle Verteilung des Klebers... Ich würde auf jeden Fall jedem Küchentischbastler raten sich mal die aktuellen EU-Richtlinien anzuschauen. Peter |
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peacounter
Inventar |
#15 erstellt: 19. Mrz 2015, 10:24 | |||
Na dann ist die Sache doch klar und abs.11 nr.2 nicht einschlägig. Und dann hat NAD auch gar keine Handhabe. |
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Soundscape9255
Inventar |
#16 erstellt: 19. Mrz 2015, 10:32 | |||
Ja, aber die "Audio" schreibt in der Überschrift halt etwas verwirrend "NAD M5 von Swoboda Audio im Test". |
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peacounter
Inventar |
#17 erstellt: 19. Mrz 2015, 10:42 | |||
Dass Zeitschriften nicht immer sauber formulieren dürfte ja bekannt sein... Ich denke, an der rechtlichen Würdigung ändert das nix. |
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Soundscape9255
Inventar |
#18 erstellt: 19. Mrz 2015, 10:50 | |||
Dadurch, dass er sich die Kundengeräte schicken lässt, kommt er nicht mit der Herstellerproblematik in Konflikt, würde er die Geräte selbst anbieten, hätte er eine Problem (Das lässt sich lösen, aber nur mit dem Aufwand, den jeder andere Hersteller auch hat). Mal gespannt, ob der Gesetzgeber das Loch irgendwann zu macht. |
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peacounter
Inventar |
#19 erstellt: 19. Mrz 2015, 10:55 | |||
1. wie gesagt denke ich, dass er auch als Verkäufer keine Probleme bekäme, wenn er das NAD dranlässt. 2. dass Modifikationen genau wie Reparaturen rohs-konform ausgeführt werden müssen, ist klar. Ansonsten handelt man illegal. Ich sehe da aber keine sonstigen Unterschiede. 3. ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber da eine Lücke schließen kann. Stell dir vor, jemand kauft defekte Geräte an, repariert sie und verkauft sie weiter. Das gibt es ja zur Genüge. Derjenige wird dadurch auch nicht zum Hersteller. Auch nicht, wenn er dabei andere als Original-Bauteile verwendet. |
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8erberg
Inventar |
#20 erstellt: 19. Mrz 2015, 11:19 | |||
Hallo,
das kommt drauf an. Ich würde argumentieren, dass der Eingriff so groß und stark ist, dass ein "Neugerät" dabei herausgekommen ist und dann gelten die entsprechenden Gesetze (Produktsicherheitsgesetz). Das größte Argument ist dabei natürlich der Preis der "Umbaumaßnahme" im Vergleich zum Neupreis des "getunten" Geräts. Ich denke das würde jeder versierte Gutachter auch so sehen... Aber in dem Bereich klagt ja keiner, leider. Peter [Beitrag von 8erberg am 19. Mrz 2015, 11:20 bearbeitet] |
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versuchstier
Hat sich gelöscht |
#21 erstellt: 19. Mrz 2015, 11:28 | |||
der war gut die Lautsprecher 1 bis 2 cm weiter einwinkeln hat mit Sicherheit mehr Einfluss auf den Klang Gruß versuchstier |
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8erberg
Inventar |
#22 erstellt: 19. Mrz 2015, 11:31 | |||
Hallo,
Der "Name" ist nur im Bereich der "Tuning-Szene", da helfen die "Szene-Blätter" kräftig nach. Das ist eine eigene Welt, ernsthafte Hifi-Leute schütteln über so ein Zeuchs eh nur mit dem Kopf... Denn bringen kann und tut sowas nix: CD lesen und die Rohdaten verarbeiten ist reine Datenverarbeitung, da kann Voodoo eh nix bringen, gute D/A-Wandler sind spottenbillig - und im NF-Teil einen Fehler verursachen: da müssten dann schon RICHTIGE Stümper rumschwirren. Die Leute die mit "Jitter" und ähnlichen angstmachenden Floskeln rumrennen wollen nur Deine Kohle. Punkt. Peter |
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peacounter
Inventar |
#23 erstellt: 19. Mrz 2015, 11:40 | |||
Nein, ich denke nicht, dass ein Gutachter das anders sehen würde. Wenn überhaupt, dann im Rahmen einer Auseinandersetzung mit NAD, wenn die von der Rücknahmeverpflichtung befreit werden wollen. Aber dazu werden die Mengen nicht relevant genug sein und einen Image-Schaden in der high-end-Szene könnte man auch befürchten, wenn Sie jemandem das Leben schwer macht, der ihre Geräte "veredelt". |
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8erberg
Inventar |
#24 erstellt: 19. Mrz 2015, 11:57 | |||
Hallo, bei "erheblichem Umbau" spricht der Gesetzgeber von einem "Zweit-Inverkehrbringer" der dann auch nach ProdHaftG dafür geradestehen muss. Bei den aufgerufenen Umbaupreisen glaub ich an äusserst reele Chancen den Knaben genau da hinzubringen... Daher nochmals der Rat an alle KüTiBas - lasst es lieber bleiben. Leute die die Kohle für son Krempel haben haben die auch für nen guten Anwalt, der sich in der Materie auskennt. Auch die Ausrede eines "Werklieferungsvertrages" wäre m.E. nichtig und für Endverbraucher eh nicht anzuwenden. Also mit mir hätte so ein Voodoo-Heini RICHTIG Spaß... Peter |
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peacounter
Inventar |
#25 erstellt: 19. Mrz 2015, 12:28 | |||
ich trenne da sehr genau zwischen rechtlicher würdigung und persönlicher antipathie. ob voodoo oder nicht, ist mir da völlig wurscht. hier um die ecke gibts nen kleinen krauter, der alte verstärker revidiert und sonstige reparaturen erledigt. sehr sympathisch und zuverlässig, mit angenehmer preisgestaltung. wenn der jetzt einem amp komplett neue kondensatoren und potis verpaßt, evtl auch noch den durchgebrutzelten trafo ersetzt und das ganze dann verkauft... wäre der dann deiner ansicht nach auch als hersteller zu werten, müßte sich bei der ear registrieren und monatliche mengenmeldungen machen? ich denke, ungefähr da bewegt sich swoboda. [Beitrag von peacounter am 19. Mrz 2015, 12:29 bearbeitet] |
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8erberg
Inventar |
#26 erstellt: 19. Mrz 2015, 13:09 | |||
Hallo, nein, der nette Meister repariert das Gerät. Auch wenn dazu das Wechseln von Bausteinen durch vergleichbare andere gehört, wenn die ursprünglichen Bausteine aufgrund der Erfahrung des Meisters Theater machen können oder gar gefährlich sein könnten (denke an die ITT-Knallfrösche von anno dunnemals). M.E. ist er damit kein Zweit-Inverkehrbringer. Da unterscheide ich schon sehr genau und ich denke es wäre den Richtern vor dem LG auch der Unterschied klarzumachen. Peter |
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peacounter
Inventar |
#27 erstellt: 19. Mrz 2015, 13:16 | |||
glaub ich nicht. es geht hier nicht um irgendeinen angeblich existierenden "gesunden menschenverstand" sondern um eine subsumption unter gesetzliche tatbestände. und die geben das afaik und imo nicht her. |
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