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Vermieter verbietet Selfsat+A -A |
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Autor |
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infamo
Neuling |
#1 erstellt: 21. Mrz 2010, 20:14 | |||
Hallo Leute, habe Probleme mit meinem Vermieter. Vor kurzem habe ich mir die Selfsat H21D2 zugelegt und natürlich sofort aufgestellt. Nach nicht einmal einer Woche flatterte ein Schreiben meines Vermieters ins Haus. Er fordert mich auf bis zum 31.03.2010, die Anlage abzumontieren und einen Termin zu vereinbaren, um die entstandenen Schaden aufzunehmen. Stimmt es das Selfsat nicht genehmigungspflichtig ist? Ich wohne in einer Dachgeschosswohnung. Von außen ist die Anlage kaum zu erkennen. Abgesehen davon sieht es ja eh aus wie eine Solaranlage, da ich die entsprechende Folie angebracht habe. Dank Klemmvorrichtung habe ich auch nicht in die Gebäudesubstanz eingegriffen. Bei uns im Haus ist ein Breitbandkabelanschluss vorhanden. Leider richten sich die angebotenen türkischen Sender nicht an die ethnischen Gruppierung der wir angehören. Wie ihr vielleicht erkannt haben solltet, möchte ich Türksat empfangen. Es scheint, als sei ich der einzige, der mit der Selfsat Probleme bekommen hat. Ich konnte keine ähnlichen Themen im Netz finden. Ich bedanke mich schon jetzt für eure Antworten. Gruss, infamo http://s10b.directupload.net/file/d/2105/mllb4b9n_jpg.htm [Beitrag von infamo am 21. Mrz 2010, 22:07 bearbeitet] |
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Volterra
Inventar |
#2 erstellt: 21. Mrz 2010, 21:43 | |||
Vermutlich behandelt dieses BGH Urteil von 2007 Dein Problem:
Dieses Recht hat man nicht nur als Ausländer. Das Recht hat jeder. Aber: Ist Deine Selfsat von außen sichtbar, beispielsweise auf der Fensterbank, der Fassade/Wand/Fenster auf der Balkonbrüstung oder darüber blickend, schlicht - jede Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer Hausfassade, beginnen die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Hauseigentümer und der Ausgang für Dich ist eher fraglich, eher weniger gut einzuschätzen. Wenn der HE stur ist und Du wild entschlossen bist, die Selfsat trotz Sichtbarkeit von außen nicht zu entfernen, beginnt der Weg durch die Instanzen und das kann sehr teuer werden. Sehr teuer. Ist dagegen eine Balkonantenne von außen wirklich nicht sichtbar oder fast nicht sichtbar, wäre ein HE aufgrund obrigen Urteils (nur ein Auszug) gut beraten nix gegen die Antenne zu unternehmen. Überigens hatte eine Vorinstanz zu Gunsten des HE entschieden. Der BGH hat´dann jedoch entschieden, dass die Vorinstanz den Fall vor Ort klären soll um festzustellen, ob es eine Beinträchtigund des Erscheinungsbilds des Hauses gibt oder nicht. Tja - so kompliziert ist das. Hier gibt es weitere Urteile: http://www.anwalt-mi...73ca8075318ea0fa2ea5 |
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KuNiRider
Inventar |
#3 erstellt: 23. Mrz 2010, 00:34 | |||
Das rechtlcihe hat ja Voltera schon gut erklärt ... aber was mir noch auffällt: Türksat mit der kleinen Selfsat? Im Moment kaufen Türken wieder 1,2m-Antennen, weil ein paar ihrer Lieblingssender mit der 85er nicht mehr gehen! |
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infamo
Neuling |
#4 erstellt: 23. Mrz 2010, 10:45 | |||
Mit der Selfsat kriege ich 115 Kanäle rein. Also es passt schon. Die Bildqualität variiert zwischen 60 % und 75 %. Wenn der Vermieter diese Anlage verbietet, dann sollte er auch die Blumenkästen vor den Fenstern verbieten. Abgesehen davon ist es ja mobil angebracht und es ähnelt halt einer Solar-Anlage. |
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Dubai-Fan
Inventar |
#5 erstellt: 23. Mrz 2010, 18:59 | |||
hmmm....ich denke halt, das die H21D2 mit dem ausleger und der erforderlichen schrägstellung für türksat schon relativ stark das fassadenbild stört, auch wenn du einen solarpanel-kleber drauf hast. am wenigsten fällt eine easymount montage z.b bei gekürztem ausleger und paralleler montage zur fensterbank auf, was sich meist bei astra 19,2 und hotbird, sofern das haus gegen süden ausgerichtet ist, realisieren lässt. nützt dir aber leider nicht viel für 42 grad ost. stell doch mal ein bild von der fassade, also von aussen zur weiteren beurteilung hier rein. [Beitrag von Dubai-Fan am 23. Mrz 2010, 19:01 bearbeitet] |
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infamo
Neuling |
#6 erstellt: 23. Mrz 2010, 19:29 | |||
[/url] ich möchte mich erst einmal für die netten Antworten bedanken. Die Easymount Halterung nutze ich bereits, als zusätzliche Stütze. Der Tipp mit der gekürzten Halterung lässt sich bei mir am Schlafzimmer Fenster realisieren, jedoch kommt dann nur Astra rein. Irgendwie möchte ich es nicht wahr haben, dass mich irgend jemand aus der Nachbarschaft verpfiffen hat. Kann mir nicht vorstellen das der Vermieter/Gesellschaft täglich ihre Häuser nach Satelitenanlagen durchforsten. Ich habe erste einmal den Schreiben beantwortet. Schaun mer mal was passiert. [url=http://s12b.directupload.net/images/100323/temp/bqeo3xfy.jpg" target="_blank" class="" rel="nofollow">öchte mich erst einm...23/temp/bqeo3xfy.jpg][URL=http://s12b.dir...23/temp/bqeo3xfy.jpg]http://s12b.directup...23/temp/bqeo3xfy.jpg[/url] [Beitrag von infamo am 23. Mrz 2010, 19:36 bearbeitet] |
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tomsenq
Ist häufiger hier |
#7 erstellt: 23. Mrz 2010, 20:23 | |||
Sorry, aber das geht garnicht. Meines empfinden nachs sieht das genauso schlimm aus wie eine normale Schüssel. Besteht das recht auf Sat-Schüssel nicht auch nur wenn kein Sender aus deinem Heimatland (Türkei?)über Kabel zu empfangen ist? Die Glaubensrichtung spielt glaub keine Rolle sondern die nationalität |
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infamo
Neuling |
#8 erstellt: 23. Mrz 2010, 20:40 | |||
Ethnische Gruppierung bedeutet Herkunft oder Ursprung. Von Religion war gar nicht Rede. Die Türkei ist ein Vielvölkerstaat. Geringfügige optische Beeinträchtigungen sind ja erlaubt. Leider schaut die Anlage zur Straße. Auf der Gartenseite (Schlafzimmer) wäre es wahrscheinlich gar nicht aufgefallen. Nun ja, da sieht halt meine Anlage nicht Türksat. |
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Dubai-Fan
Inventar |
#9 erstellt: 23. Mrz 2010, 21:21 | |||
sieht schon etwas heftig aus, wobei es da oben in der dachlukarne optisch weit weniger stört, wie wenn das in den unteren stockwerken wäre. aber sag mal, in welche himmelsrichtung guckst du denn aus deinem fenster? die selfsat schaut ja nach westen, weil bei südlage muss die ja gegen osten schauen für türksat 42.0 ost? somit wäre ja astra 19,2 gar nicht möglich. wenn du keine doppelverglasung (wärmedämmfenster) hast, könntest du auch mal innerhalb der wohnung versuchen. die starken sender schaffen es evt. auch durch die scheibe. [Beitrag von Dubai-Fan am 23. Mrz 2010, 21:23 bearbeitet] |
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infamo
Neuling |
#10 erstellt: 23. Mrz 2010, 21:40 | |||
Also Selfsat ist schon eine komisches Ding. In der Bedienungsanleitung steht der Wert für die schiefe Lage -20.2 Grad. Das habe ich auch gemacht. Nun ja, empfangen tut es ja :-) Mit Astra werde ich wohl keine Probleme haben. Schlafzimmer Fenster sei dank. Abgesehen davon hat ein Nachbar von mir eine riesen Schüssel auf seinem Balkon stehen. Ebenfalls auf der Gartenseite. Es ragt sogar einiger cm heraus. Die anderen Nachbarn haben Blumentöpfe am Balkon stehen. Sie ragen ebenfalls über den Balkonbereich hinaus. Leider ist unsere Verglasung etwas dicker. Das sollte mich aber nicht davon abhalten, es mal auszuprobieren. |
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Volterra
Inventar |
#11 erstellt: 23. Mrz 2010, 21:44 | |||
Es gibt unabhängig von der Nationalität oder sonstwas kein pauschales Recht auf Satempfang, wenn Kabelversorgung gegeben ist. Das Recht gibt es nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen - so wie es von mir bereits in Post#2 verdeutlicht wurde. Einfach das Urteil des BGH von 2007 lesen und vor allen Dingen auch begreifen. Damits der Wahrheitsfindung dient - der Text des Urteils erweitert:
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infamo
Neuling |
#12 erstellt: 23. Mrz 2010, 22:09 | |||
Falsch! Man hat auch Anspruch auf Satelitenempfang, wenn ein Breitbandkabelanschluss vorhanden ist. Vorher muss aber nachgewiesen werden, das von der vorhandenen Versorgung das Informationsinteresse nicht befriedigt wird, denn daraus kann ein Anspruch auf Duldung und Zustimmung des Vermieters resultieren. Als solches überwiegendes Interesse wird anerkannt, dass Ausländer Programme in ausreichender Vielfalt aus ihrer Heimat empfangen wollen und ganz allgemein, dass berufliche oder andere rechtlich schützenswerte Ziele verfolgt werden, die sich vom typischen Durchschnittsfall unterscheiden. Auch das Interesse des Mieters, an digitalen Programmdiensten und interaktiver Kommunikation außerhalb des reinen Rundfunks wird, wenn auch noch nicht gerichtlich entschieden, darunter fallen können, wenn das Breitbandkabel dies nicht leistet. Quelle: http://www.astra.de/resources/pdf/de/consumer/LMV_AH1.pdf [Beitrag von infamo am 23. Mrz 2010, 22:14 bearbeitet] |
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infamo
Neuling |
#13 erstellt: 23. Mrz 2010, 22:13 | |||
Das Urteil war mir bereits bekannt. Solche und ähnliche Urteile habe ich bereits zu genüge gelesen. Eine Flachantenne kann man jedoch nicht mit einer normalen Parabolantenne vergleichen. Die optische Wirkung ist nicht dasselbe. Wenn meine Selfsat verboten werden soll, dann sollte man auch die über den Balkonbereich ragenden Blumentöpfe verbieten. |
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Volterra
Inventar |
#14 erstellt: 23. Mrz 2010, 22:37 | |||
Denk doch oder mach doch ruhig was Du willst. Wünsch Dir sogar viel Glück auf dem Weg durch die Instanzen. Habe aber selten eine so dümmliche Seite zum Mietrecht / Recht zur Austellung einer Antenne - wie die verlinkte Astra-Seite gesehen. (Geht nicht gegen Dich) Der Verfasser der Seite sollte sich den Pinguin von Dieter Nuhr 3 x am Tag ansehen. http://www.youtube.com/watch?v=j8uefBUOfgA |
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infamo
Neuling |
#15 erstellt: 23. Mrz 2010, 22:49 | |||
Menschen die eine andere Sicht der Dinge haben, zum Denken aufzufordern finde ich nicht in Ordnung. Abgesehen davon habe ich derartige Texte von unterschiedlichen Seiten schon öfters angeklickt. Demnach müsste der Pinguin von Dieter Nuhr öfters angeklickt werden. |
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Volterra
Inventar |
#16 erstellt: 24. Mrz 2010, 14:55 | |||
Ich schrieb:
Du sollst weiterhin denken was Du willst, glauben was Du willst und tun was Du willst. Mehr ist aus meinem Hinweis, obrigen Satz nicht gemeint und auch nicht interpretierbar.
Nach dem BGH Urteil, (das Du ja so gut kennst ) von 2007 wurden aber vermutlich auch in anderen Sat-Foren den Usern der Zahn gezogen, dass man so einfach die Antenne außen an ein Fenster pappen darf. Es gibt nach dem BGH Urteil nämlich nur noch selten Threads, in denen nach solchen Möglichkeiten gefragt wird. |
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infamo
Neuling |
#17 erstellt: 24. Mrz 2010, 19:19 | |||
Danke Volterra, ich denke was ich will, glaube was ich will und tue was ich will. Daran muss mich keiner erinnern. Wo habe ich denn eigentlich geschrieben, das ich den BGH Urteil von 2007 so gute kenne? Das Urteil ist mir lediglich bekannt. Ich wollte ja nur mit Usern in Kontakt treten, die ähnliche Probleme wie ich haben. Ist doch klar das ich rechtlich nicht auf der sicheren Seite stehe. [Beitrag von infamo am 24. Mrz 2010, 19:21 bearbeitet] |
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WURSCHTELPETER
Stammgast |
#18 erstellt: 24. Mrz 2010, 20:00 | |||
hi infamo mal so nebenbei,warum hast du dich nicht vor dem einzug erkundigt,ob eine schüssel ein problem ist.ich bin auch voriges jahr umgezogen,und habe so lange gesucht,bis ich eine wohnung hatte,wo es keine probs gab.im gegenteil,der vermieter hat mir sogar angeboten alles zu montieren,hauptsache ich nehme die wohnung.hab auf dem balkon ne kleine technisat,und keinen bewohner unseres wunderlandes stört es.kabelanschluss muss ich trotzdem zahlen.ist mir egal.ich würde nie wieder ne wohnung nehmen,wo eine schüssel verboten ist.dieses micky maus land nervt schon mit genug anderen vorschriften,da brauch ich das nicht auch noch. aber vielleicht hatte ich auch nur glück,da ich in ner gegend wohne,wo genug freie wohnungen sind.hier sind sie froh,wenn einer einzieht. viel glück noch beim streit mit dem mieteintreiber. gruss W. |
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