Vermieter verbietet Selfsat

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infamo
Neuling
#1 erstellt: 21. Mrz 2010, 20:14
Hallo Leute,

habe Probleme mit meinem Vermieter.

Vor kurzem habe ich mir die Selfsat H21D2 zugelegt und natürlich sofort aufgestellt.

Nach nicht einmal einer Woche flatterte ein Schreiben meines Vermieters ins Haus. Er fordert mich auf bis zum 31.03.2010, die Anlage abzumontieren und einen Termin zu vereinbaren, um die entstandenen Schaden aufzunehmen.

Stimmt es das Selfsat nicht genehmigungspflichtig ist? Ich wohne in einer Dachgeschosswohnung. Von außen ist die Anlage kaum zu erkennen. Abgesehen davon sieht es ja eh aus wie eine Solaranlage, da ich die entsprechende Folie angebracht habe. Dank Klemmvorrichtung habe ich auch nicht in die Gebäudesubstanz eingegriffen.

Bei uns im Haus ist ein Breitbandkabelanschluss vorhanden. Leider richten sich die angebotenen türkischen Sender nicht an die ethnischen Gruppierung der wir angehören. Wie ihr vielleicht erkannt haben solltet, möchte ich Türksat empfangen.

Es scheint, als sei ich der einzige, der mit der Selfsat Probleme bekommen hat. Ich konnte keine ähnlichen Themen im Netz finden.

Ich bedanke mich schon jetzt für eure Antworten.

Gruss,
infamo







http://s10b.directupload.net/file/d/2105/mllb4b9n_jpg.htm


[Beitrag von infamo am 21. Mrz 2010, 22:07 bearbeitet]
Volterra
Inventar
#2 erstellt: 21. Mrz 2010, 21:43
Vermutlich behandelt dieses BGH Urteil von 2007 Dein Problem:

Verletzt jedoch eine Antenne weder die Substanz des Gebäudes noch das ästhetische Erscheinungsbild (keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen), zum Beispiel weil sie im Innern des Gebäudes am Fenster oder auf dem Fußboden im hinteren Bereich auf einem durch Vorder-und Seitenwände sichtgeschützten Balkon aufgestellt ist, so kann der Vermieter verpflichtet sein, wegen des grundrechtlich geschützten Informationsinteresses des Mieters am zusätzlichen Empfang von (ausländischen) Satellitenprogrammen, der Aufstellung zu zustimmen (BVerfGE 90, 27, 32 f.).

Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn eine auf dem Balkon aufgestellte Parabolantenne von außen deutlich sichtbar ist und dadurch das Eigentum des Vermieters beeinträchtigt (BVerfG NJW-RR 2005, 661, 662).


Dieses Recht hat man nicht nur als Ausländer. Das Recht hat jeder.

Aber:

Ist Deine Selfsat von außen sichtbar, beispielsweise auf der Fensterbank, der Fassade/Wand/Fenster auf der Balkonbrüstung oder darüber blickend, schlicht - jede Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer Hausfassade, beginnen die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Hauseigentümer und der Ausgang für Dich ist eher fraglich, eher weniger gut einzuschätzen.

Wenn der HE stur ist und Du wild entschlossen bist, die Selfsat trotz Sichtbarkeit von außen nicht zu entfernen, beginnt der Weg durch die Instanzen und das kann sehr teuer werden.
Sehr teuer.

Ist dagegen eine Balkonantenne von außen wirklich nicht sichtbar oder fast nicht sichtbar, wäre ein HE aufgrund obrigen Urteils (nur ein Auszug) gut beraten nix gegen die Antenne zu unternehmen.

Überigens hatte eine Vorinstanz zu Gunsten des HE entschieden. Der BGH hat´dann jedoch entschieden, dass die Vorinstanz den Fall vor Ort klären soll um festzustellen, ob es eine Beinträchtigund des Erscheinungsbilds des Hauses gibt oder nicht.

Tja - so kompliziert ist das.
Hier gibt es weitere Urteile:
http://www.anwalt-mi...73ca8075318ea0fa2ea5
KuNiRider
Inventar
#3 erstellt: 23. Mrz 2010, 00:34
Das rechtlcihe hat ja Voltera schon gut erklärt

... aber was mir noch auffällt: Türksat mit der kleinen Selfsat? Im Moment kaufen Türken wieder 1,2m-Antennen, weil ein paar ihrer Lieblingssender mit der 85er nicht mehr gehen!
infamo
Neuling
#4 erstellt: 23. Mrz 2010, 10:45
Mit der Selfsat kriege ich 115 Kanäle rein. Also es passt schon. Die Bildqualität variiert zwischen 60 % und 75 %. Wenn der Vermieter diese Anlage verbietet, dann sollte er auch die Blumenkästen vor den Fenstern verbieten. Abgesehen davon ist es ja mobil angebracht und es ähnelt halt einer Solar-Anlage.
Dubai-Fan
Inventar
#5 erstellt: 23. Mrz 2010, 18:59
hmmm....ich denke halt, das die H21D2 mit dem ausleger und der erforderlichen schrägstellung für türksat schon relativ stark das fassadenbild stört, auch wenn du einen solarpanel-kleber drauf hast.

am wenigsten fällt eine easymount montage z.b bei gekürztem ausleger und paralleler montage zur fensterbank auf, was sich meist bei astra 19,2 und hotbird, sofern das haus gegen süden ausgerichtet ist, realisieren lässt. nützt dir aber leider nicht viel für 42 grad ost.

stell doch mal ein bild von der fassade, also von aussen zur weiteren beurteilung hier rein.


[Beitrag von Dubai-Fan am 23. Mrz 2010, 19:01 bearbeitet]
infamo
Neuling
#6 erstellt: 23. Mrz 2010, 19:29
[/url]

ich möchte mich erst einmal für die netten Antworten bedanken.

Die Easymount Halterung nutze ich bereits, als zusätzliche Stütze.

Der Tipp mit der gekürzten Halterung lässt sich bei mir am Schlafzimmer Fenster realisieren, jedoch kommt dann nur Astra rein.

Irgendwie möchte ich es nicht wahr haben, dass mich irgend jemand aus der Nachbarschaft verpfiffen hat. Kann mir nicht vorstellen das der Vermieter/Gesellschaft täglich ihre Häuser nach Satelitenanlagen durchforsten.

Ich habe erste einmal den Schreiben beantwortet. Schaun mer mal was passiert.



[url=http://s12b.directupload.net/images/100323/temp/bqeo3xfy.jpg" target="_blank" class="" rel="nofollow">öchte mich erst einm...23/temp/bqeo3xfy.jpg][URL=http://s12b.dir...23/temp/bqeo3xfy.jpg]http://s12b.directup...23/temp/bqeo3xfy.jpg[/url]


[Beitrag von infamo am 23. Mrz 2010, 19:36 bearbeitet]
tomsenq
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 23. Mrz 2010, 20:23
Sorry, aber das geht garnicht.
Meines empfinden nachs sieht das genauso schlimm aus wie eine normale Schüssel.

Besteht das recht auf Sat-Schüssel nicht auch nur wenn kein Sender aus deinem Heimatland (Türkei?)über Kabel zu empfangen ist? Die Glaubensrichtung spielt glaub keine Rolle sondern die nationalität
infamo
Neuling
#8 erstellt: 23. Mrz 2010, 20:40
Ethnische Gruppierung bedeutet Herkunft oder Ursprung. Von Religion war gar nicht Rede. Die Türkei ist ein Vielvölkerstaat.

Geringfügige optische Beeinträchtigungen sind ja erlaubt. Leider schaut die Anlage zur Straße. Auf der Gartenseite (Schlafzimmer) wäre es wahrscheinlich gar nicht aufgefallen. Nun ja, da sieht halt meine Anlage nicht Türksat.
Dubai-Fan
Inventar
#9 erstellt: 23. Mrz 2010, 21:21
sieht schon etwas heftig aus, wobei es da oben in der dachlukarne optisch weit weniger stört, wie wenn das in den unteren stockwerken wäre.

aber sag mal, in welche himmelsrichtung guckst du denn aus deinem fenster? die selfsat schaut ja nach westen, weil bei südlage muss die ja gegen osten schauen für türksat 42.0 ost? somit wäre ja astra 19,2 gar nicht möglich.

wenn du keine doppelverglasung (wärmedämmfenster) hast, könntest du auch mal innerhalb der wohnung versuchen. die starken sender schaffen es evt. auch durch die scheibe.


[Beitrag von Dubai-Fan am 23. Mrz 2010, 21:23 bearbeitet]
infamo
Neuling
#10 erstellt: 23. Mrz 2010, 21:40
Also Selfsat ist schon eine komisches Ding. In der Bedienungsanleitung steht der Wert für die schiefe Lage -20.2 Grad. Das habe ich auch gemacht. Nun ja, empfangen tut es ja :-)

Mit Astra werde ich wohl keine Probleme haben. Schlafzimmer Fenster sei dank. Abgesehen davon hat ein Nachbar von mir eine riesen Schüssel auf seinem Balkon stehen. Ebenfalls auf der Gartenseite. Es ragt sogar einiger cm heraus. Die anderen Nachbarn haben Blumentöpfe am Balkon stehen. Sie ragen ebenfalls über den Balkonbereich hinaus.

Leider ist unsere Verglasung etwas dicker. Das sollte mich aber nicht davon abhalten, es mal auszuprobieren.
Volterra
Inventar
#11 erstellt: 23. Mrz 2010, 21:44

tomsenq schrieb:
Sorry, aber das geht garnicht.
Meines empfinden nachs sieht das genauso schlimm aus wie eine normale Schüssel.
So isses.

Besteht das recht auf Sat-Schüssel nicht auch nur wenn kein Sender aus deinem Heimatland (Türkei?)über Kabel zu empfangen ist? Die Glaubensrichtung spielt glaub keine Rolle sondern die nationalität

Es gibt unabhängig von der Nationalität oder sonstwas kein pauschales Recht auf Satempfang, wenn Kabelversorgung gegeben ist. Das Recht gibt es nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen - so wie es von mir bereits in Post#2 verdeutlicht wurde.

Einfach das Urteil des BGH von 2007 lesen und vor allen Dingen auch begreifen.

Damits der Wahrheitsfindung dient - der Text des Urteils erweitert:


Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung:

Die Beklagten sind Mieter einer der Klägerin gehörenden Wohnung in Berlin, die mit einem Breitbandkabelanschluss ausgestattet ist.

Die Beklagten stellten auf dem Fußboden des Balkons ohne feste Verbindung zum Gebäude eine Parabolantenne auf. Mit ihrer im vorliegenden Rechtsstreit erhobenen Klage nimmt die Klägerin die Beklagten auf Entfernung der Parabolantenne in Anspruch.

Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen.

Auf die Berufung der Klägerin hat das Landgericht der Klage stattgegeben. Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Berufungsgericht ausgeführt, durch den Mietvertrag sei der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung dahin eingeschränkt, dass die Beklagten außerhalb ihrer Wohnung keine Parabolantenne anbringen dürften.

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die ständige Rechtsprechung, dass bei der Verfügbarkeit eines Kabelanschlusses regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben ist, bestätigt.

Er hat entschieden, dass der Vermieter aber wegen des durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Mieters am zusätzlichen Empfang von Satellitenprogrammen nach Treu und Glauben verpflichtet sein kann, der Aufstellung zuzustimmen, wenn weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters zu erwarten ist, sondern die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen verursacht, beispielsweise weil sie auf dem Fußboden im hinteren BAufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Aufstellung einer Parabolantenne ereich eines sichtgeschützten Balkons aufgestellt ist.

Die tatrichterlichen Feststellungen des Berufungsgerichts dazu waren unzureichend. Das Berufungsgericht ist von einer Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Gebäudes ausgegangen, ohne Feststellungen zu der durch die Antenne konkret verursachten optischen Beeinträchtigung zu treffen.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Berufungsgerichts deshalb aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Urteil vom 16. Mai 2007 – VIII ZR 207/04
infamo
Neuling
#12 erstellt: 23. Mrz 2010, 22:09
Falsch! Man hat auch Anspruch auf Satelitenempfang, wenn ein Breitbandkabelanschluss vorhanden ist. Vorher muss aber nachgewiesen werden, das von der vorhandenen Versorgung das Informationsinteresse nicht befriedigt wird, denn daraus kann ein Anspruch auf Duldung und Zustimmung des Vermieters resultieren. Als solches überwiegendes Interesse wird anerkannt, dass Ausländer Programme in ausreichender Vielfalt aus ihrer Heimat empfangen wollen und ganz allgemein, dass berufliche oder andere rechtlich schützenswerte Ziele verfolgt werden, die sich vom typischen Durchschnittsfall unterscheiden. Auch das Interesse des Mieters, an digitalen Programmdiensten und interaktiver Kommunikation außerhalb des reinen Rundfunks wird, wenn auch noch nicht gerichtlich entschieden, darunter fallen können, wenn das Breitbandkabel dies nicht leistet.

Quelle:
http://www.astra.de/resources/pdf/de/consumer/LMV_AH1.pdf


[Beitrag von infamo am 23. Mrz 2010, 22:14 bearbeitet]
infamo
Neuling
#13 erstellt: 23. Mrz 2010, 22:13
Das Urteil war mir bereits bekannt. Solche und ähnliche Urteile habe ich bereits zu genüge gelesen. Eine Flachantenne kann man jedoch nicht mit einer normalen Parabolantenne vergleichen. Die optische Wirkung ist nicht dasselbe.

Wenn meine Selfsat verboten werden soll, dann sollte man auch die über den Balkonbereich ragenden Blumentöpfe verbieten.
Volterra
Inventar
#14 erstellt: 23. Mrz 2010, 22:37
Denk doch oder mach doch ruhig was Du willst.

Wünsch Dir sogar viel Glück auf dem Weg durch die Instanzen.

Habe aber selten eine so dümmliche Seite zum Mietrecht / Recht zur Austellung einer Antenne - wie die verlinkte Astra-Seite gesehen.
(Geht nicht gegen Dich)

Der Verfasser der Seite sollte sich den Pinguin von Dieter Nuhr 3 x am Tag ansehen.
http://www.youtube.com/watch?v=j8uefBUOfgA
infamo
Neuling
#15 erstellt: 23. Mrz 2010, 22:49
Menschen die eine andere Sicht der Dinge haben, zum Denken aufzufordern finde ich nicht in Ordnung.

Abgesehen davon habe ich derartige Texte von unterschiedlichen Seiten schon öfters angeklickt. Demnach müsste der Pinguin von Dieter Nuhr öfters angeklickt werden.
Volterra
Inventar
#16 erstellt: 24. Mrz 2010, 14:55

infamo schrieb:
Menschen die eine andere Sicht der Dinge haben, zum Denken aufzufordern finde ich nicht in Ordnung.
Wie und wo wird hier erkennbar, dass Du zum denken aufgefordert wurdest.
Ich schrieb:

Denk doch oder mach doch ruhig was Du willst.

Du sollst weiterhin denken was Du willst, glauben was Du willst und tun was Du willst.

Mehr ist aus meinem Hinweis, obrigen Satz nicht gemeint und auch nicht interpretierbar.

Abgesehen davon habe ich derartige Texte von unterschiedlichen Seiten schon öfters angeklickt. Demnach müsste der Pinguin von Dieter Nuhr öfters angeklickt werden
Letzteres ist zutreffend.
Nach dem BGH Urteil, (das Du ja so gut kennst ) von 2007 wurden aber vermutlich auch in anderen Sat-Foren den Usern der Zahn gezogen, dass man so einfach die Antenne außen an ein Fenster pappen darf.
Es gibt nach dem BGH Urteil nämlich nur noch selten Threads, in denen nach solchen Möglichkeiten gefragt wird.
infamo
Neuling
#17 erstellt: 24. Mrz 2010, 19:19
Danke Volterra,

ich denke was ich will, glaube was ich will und tue was ich will. Daran muss mich keiner erinnern.

Wo habe ich denn eigentlich geschrieben, das ich den BGH Urteil von 2007 so gute kenne? Das Urteil ist mir lediglich bekannt.

Ich wollte ja nur mit Usern in Kontakt treten, die ähnliche Probleme wie ich haben. Ist doch klar das ich rechtlich nicht auf der sicheren Seite stehe.


[Beitrag von infamo am 24. Mrz 2010, 19:21 bearbeitet]
WURSCHTELPETER
Stammgast
#18 erstellt: 24. Mrz 2010, 20:00
hi infamo
mal so nebenbei,warum hast du dich nicht vor dem einzug erkundigt,ob eine schüssel ein problem ist.ich bin auch voriges jahr umgezogen,und habe so lange gesucht,bis ich eine wohnung hatte,wo es keine probs gab.im gegenteil,der vermieter hat mir sogar angeboten alles zu montieren,hauptsache ich nehme die wohnung.hab auf dem balkon ne kleine technisat,und keinen bewohner unseres
wunderlandes stört es.kabelanschluss muss ich trotzdem zahlen.ist mir egal.ich würde nie wieder ne wohnung nehmen,wo eine schüssel verboten ist.dieses micky maus land
nervt schon mit genug anderen vorschriften,da brauch ich das nicht auch noch.
aber vielleicht hatte ich auch nur glück,da ich in ner gegend wohne,wo genug freie wohnungen sind.hier sind sie froh,wenn einer einzieht.

viel glück noch beim streit mit dem mieteintreiber.

gruss

W.
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