HIFI-FORUM » Veranstaltungstechnik (PA) » Profi Beschallung (PA) » Beschaffung von Material | |
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Beschaffung von Material+A -A |
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Autor |
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chrime
Inventar |
#1 erstellt: 24. Mrz 2009, 08:08 | |
Hallo zusammen, folgendes Beispiel (alles rein Erfunden aber von Prinzip her wichtig): Ich habe eine Firma "X", bei der ich Gesellschafter bin und möchte Tops (Nexo PS-15) im Wert von 8900€ kaufen. Da das Unternehmen in Fachbereiche gegliedert ist und ich für Beschallung zuständig bin soll das Geld quasi aus "eigener Tasche" fließen. Schlau wie man ist verrechnet man natürlich die MwSt gegen die USt für die Ausgleichsrechnung fürs Finanzamt. Wie ist vorzugehen ? Mein Ansatz war: 1) Geld ins Grundkapital (Kasse?) einbringen 2) Tops beschaffen 3) In der Bilanz alles sauber verbuchen und dann bei der nächsten Ausgleichsrechnung einreichen Die Fragen sind folgende: 1) Muss das Geld ins EK, in die Kasse oder kann direkt beschafft werden ? 2) Kann ich die Tops absetzen, obwohl ich diese nicht weiterverkaufe ? 3) Wie schreibe ich die Tops am besten ab ? (ich denke mal bei den Summen degressiv) |
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dj_suki
Inventar |
#2 erstellt: 24. Mrz 2009, 12:29 | |
Der Geldfluss ist nicht so wichtig, Wichtig ist, dass die Gesellschaft Käufer und Nutzer der Boxen wird. Du kannst den Kauf, wie du vorgeschlagen hast, durch Erhöhung des Eigentkapitals aber auch durch ein (Gesellschafter)Darlehen finanzieren. Wenn ihr Bücher führt/führen müsst, ist klar, dass alles ordentlich verbucht werden muss. Bei der Darlehensvariante ist wichtig, dass du das Selbstkontrahierungsverbot beachtest. Wenn ihr das über ein Gesellschafterdarlehen macht, könntest du sogar jurstischer Eigentümer der Boxen werden (lässt sie dir einfach zur Sicherheit übereignen), wirtschaftlicher Eigentümer bliebe die Gesellschaft. Was genau meist du mit absetzen? Ob ihr linear oder degressiv absetzt, hängt nicht so sehr von den Anschaffungskosten sondern mehr von Abschreibungsdauer und euren Gewinnerwartungen der nächsten Jahre an. Hohe Abschreibungen am Anfang lohnen sich nur, wenn ihr in dem Zeitraum auch entsprechende Gewinne zum gegenrechnen habt. |
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chrime
Inventar |
#3 erstellt: 24. Mrz 2009, 12:55 | |
So wie ich das gelernt habe gibt's in der Bilanz eine schöne Gegenüberstellung von MwST und USt, durch die man dann Forderungen bzw. Fälligkeiten gegenüber dem Finanzamt errechnet |
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dj_suki
Inventar |
#4 erstellt: 24. Mrz 2009, 13:26 | |
Eine Unterscheidung zwischen Mehrwertsteuer (im Einkauf) und Umsatzsteuer (im Verkauf) gibt es so nicht mehr. Das Umsatzsteuerkonnto steht etwas Abseits in in der Bilanz. Der Unternehmer darf hier Ausnahmseweise Verbindlichkeiten (beim verkauf ausgewiesene Umsatzsteuer) und Forderungen (beim Einkauf an den Verkäufer gezahlte Umsatzsteuer) gegenüber dem Finanzamt miteinander verrechnen. Es kann daher eine Verbindlichkeit oder eine Forderunggegenüber gegenüber dem Finanzamt darstellen. Je nachdem ob mehr Leistungen erbracht oder in Anspruch genommen worden sind. Wichtig ist daher, dass die Gesellschaft Käufer im Kaufvertrag wird und ihr gegenüber die Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Die Buchung beim Einkauf lautet dann wie folgt: Anlagevermögen (Nettowarenwert) und Umsatzsteuer (19 % des Nettowarenwertes) an Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen (Bruttowarenwert). Wenn die Boxen dann eingesetzt werden (z.B durch Vermietung) lautet die Buchung dann: Forderungen aus Lieferungen und Leistung (Bruttomiete) an Einnahmen aus Vermietung (Nettomiete) und Umsatzsteuer (19 % der Miete). Hat jetzt mit HiFi- und PA nicht mehr so viel zu tun, ich denke, die meisten lassen das ihren Steuerberater machen. Insofern vielleicht das falsche Forum. |
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