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Thomson DLY lampen.-preis .-garantie.-lebensdauer+A -A |
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Autor |
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devils70
Schaut ab und zu mal vorbei |
#1 erstellt: 16. Feb 2005, 21:23 | |||||
Hallo Leute Wollte mir nach längeren Recherchen einen Rückpro Kaufen. Hab es mir im Geiz Markt angeschaut war voll begeistert als ersten dann der vertrottelte verkäufer gemeint hat das die LAmpe 60000 Stunden hält und die Birn eh nur 400€ kostet dachte ich mir "GEKAUFT" Wollte jedoch wegen LEBENSDAUER und LAMPENPREIS sicher gehen da die STEHER vom Saturn ja mehr als unkometent sind. nach einen längeren Email Kontakt mit Tomson konnte ich jedoch noch in erfahrung bekommen das die Lampe nur 8000h hält aber auch schon früher Kaputt sein kann. Haben mir aber geschrieben ich sollte mich an einen Autoriesierten Händler wenden. Diesen autoriesierten Händler hab ich dann angerufen. Der jedoch Feststellen musste das dieser Typ von tv wie im Forum schon erwähnt von einen SERVICE TEchniker gewartet werden und deshalb keine Auskunft an Händler gegeben wird. (PREIS ,LEBENSDAUER) Der Fachhändler gab mir dann die Nummer von Thomson wo ich mal anrief. Nach längeren Gerede konnte er mir dann erklären das er keine Auskunft geben kann da ich kein Kunde bin. Ich wollte ihm erklären das für mich die 2 Daten wichtig sind um mich für einen Kauf von eine Rückpro zu entscheiden. wobei der nur herablassend meinte "Sie Fragen ja auch nicht vor einem Autokauf wie Teuer die Ersatzteile sind" Konnte jedoch dann doch noch herausfinden das der Liebe AUTOTECHNIKER meinte die Lampe ist SEHR SEHR TEUER ist und die lampe auch schon nach 1 JAhr kaputt sein kann. ALSO ICH RATE JEDEN DAVON AB EINEN ZU KAUFEN ausser man hat das notwendige KLEINGELD für die Folgekosten Ausserdem ist es eine Frechheit die thomson an den Tag legt da Sie sich zum Fachhändler schicken und nicht einmal ein Bekannter Fachhändler konnte Info`s dazu bekommen. Ich glaube Die Dinger sind noch nicht ausgereift und das weiss Thomson auch aber will die Dinger trotzdem Verkaufen |
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hellboy77
Stammgast |
#2 erstellt: 16. Feb 2005, 21:34 | |||||
LOOOOLLLLL, sorry mehr fällt mir nicht ein zu dem Thema, hatte den TV schon bei mir stehen. |
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waverade
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 16. Feb 2005, 22:14 | |||||
Ich verstehe das problem nicht. Die lampe ist doch von der gesetzliche gewährleistung abgedeckt. Nach 2 jahre mal eine neue lampe (wenn die wirklich nach der garantie kapputgeht) ist doch kein problem. Du hast dann wieder 100% bildqualität. Das kann kein plasma nach 8000 stunden ... |
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pedi
Inventar |
#4 erstellt: 16. Feb 2005, 22:20 | |||||
nachdem die lampen nicht sehr lange halten,bin ich sicher,dass die von der garantie ausgeschlossen sind. mfg pedi |
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devils70
Schaut ab und zu mal vorbei |
#5 erstellt: 16. Feb 2005, 22:31 | |||||
ja Stimmt Die Lampen SinD NICHT in der GARANTIE inbegriffen auch nicht bei einer Garantieverlängerung Wurde in einem anderen Tread mal erwähnt. STIMMT aber NICHT |
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Degger
Ist häufiger hier |
#6 erstellt: 16. Feb 2005, 22:50 | |||||
Lampen sind Verschleißmaterial und sind definitv von der Garantie ausgeschlossen. Meine Meinung, ein Rückpro ist ja nett, aber fürs normale Fernsehen nicht geeigend, weil Lebensdauer zu kurz. Lieber die Kombie TV für den Normalgebrauch und Beamer fürs nette ;-) Apropo Rückpro, auch schön wenn man Raucher ist und sich nach einem Jahr übers Bild beschwert....... |
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Mr.Motzer
Ist häufiger hier |
#7 erstellt: 17. Feb 2005, 00:08 | |||||
Also wenn ich ir jetzt mal mein faules Studentenleben angucke dann kämme ich ca. alle 3 Jahre auf ne neue Birne und das bei einem extremsten TV Konsum. Wenn ich jetzt mal von ca. 5 Jahren max. Nutzungsdauer ausgehe dann ist das gerade mal ein Nachkauf. |
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Mr.Motzer
Ist häufiger hier |
#8 erstellt: 17. Feb 2005, 00:09 | |||||
Ein Plasma der aktuellen Generation lässt aber nach 8000 Stunden auch nicht merkbar mit der Leuchtkraft nach. |
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Malcolm
Inventar |
#9 erstellt: 17. Feb 2005, 00:26 | |||||
Das glaube ich nicht. Soweit ich weiß verlieren die neuen immer noch nach ein paar tausend Stunden bereits 50% Ihrer Leuchtkraft.... wie sind die Fakten? |
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Mr.Motzer
Ist häufiger hier |
#10 erstellt: 17. Feb 2005, 00:33 | |||||
Momentan laut Hersteller Halbwertszeit bei 60 000h. Ob der Wert stimmt oder nicht ist ne andere Frage, aber auf jedenfall jenseits der 30 000h dürfte auf jeden Fall drin sein. Und ich hab noch nie irgendwas davon gelesen dass jemand seinen Plasma ausmustern musste weil er zuviel Leuchtkraft verloren hat. [Beitrag von Mr.Motzer am 17. Feb 2005, 00:39 bearbeitet] |
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Malcolm
Inventar |
#11 erstellt: 17. Feb 2005, 00:55 | |||||
Ein Fernsehtechniker sagt mir vor kurzem: 6000-8000 Stunden. Da das bei den meisten Fernsehern aber so lange dauert (bei nicht Dauerkonsum) kann man ruhig flunkern.... In 5 Jahren wollen die Leute eh einen LCD |
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hellboy77
Stammgast |
#12 erstellt: 17. Feb 2005, 09:19 | |||||
Naja nur weil die Aussage von einem Fernsehtechniker kommt schenke ich dieser trotzdem nicht mein Vertrauen. Gerade mit Plasma, LCD und Rückpros sind viele doch überfordert und haben teilweise noch nichtmal so ein Teil gesehen. 6000h kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen, sonst müssten ab Flughäfen etc. die Plasmas min Jährlich auswechselt werden. |
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aragorn
Stammgast |
#13 erstellt: 17. Feb 2005, 09:57 | |||||
... die "Lampe" des 50DLY644 ist eindeutig durch die 2 Jahre Garantie gedeckt - alle anderen Behauptungen und Theorien entbehren jeder Grundlage und sollten hier unterbleiben um nicht noch mehr Verwirrrung zu stiften. Ein Teil, welches 20% des Gerätewertes ausmacht (400€ vs 2000 €) kann schon nach juristischer Definition kein "Verschleissteil" sein. Genau das wurde mir auch von dem Thomson Mitarbeiter bestätigt, der die Garantieverlängerungen durchführt. Das irgenwelche Hotline Mitarbeiter Unsinn und Halbwissen verbeiten ist leider mittlerweile aufgrund des Kostendrucks bei allen Herstellern so. Meistens gehören diese Leute noch nicht einmal zum Unternehmen sondern sind Angestellte eines zentralen Call-Centers das für viele Unternehmen gleichzeitig arbeitet. Das da wenig Kompetenz vorhanden ist, kann kaum verwundern. Ob die Lampe auch in der Garantieverlängerung drin ist kann ich nicht garantieren, ich gehe aber davon aus da der Begriff des "Verschleissteils" hier genauso greift. Diese Lampe ist definitiv kein "Verschleissteil" sondern zentraler Bestandteil des Gerätes. Mit der aberwitzigen Definition von Verschleissteil könnte man ansonsten auch die Bildröhre eine TVs zum "Verschleissteil" ernennen und aus der Garantie ausnehmen. Denn auch Bildröhren altern und sind irgendwann verbraucht. Aragorn |
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goldrunner04
Ist häufiger hier |
#14 erstellt: 17. Feb 2005, 10:11 | |||||
Hi Aragorn ! Danke für die Info. Aber die beiden Absätze oben verwirren mich. Du schreibst das der "Begriff des Verschleissteils" wahrscheinlich auch bei der Garantieverlängerung greift. Sagst dann aber das es kein "Verschleissteil" ist... Gild die Lampe jetzt als Verschleissteil oder nicht ? Weisst du ob das mit der Garantie für alle Thomson DLP Rückpros gilt ? Nimm ich mal an oder ? Aber wer weiss das schon bei Thomson ! Hab nämlich einen 44DLP540 ! Mich ärgert es extrem, dass Thomson mit ihren dämlichen Garantiebestimmungen nur für Verwirrung sorgt !!! Stichwort: Keine Garantie auf kaputte Lichtbirnen ! Was meinen die damit ? Die Lämpchen auf der Fernbedienung bzw. dem Fernseher, die Glühbirne in der Wohnung ? Oder doch die Lampe des DLP ?? Steht zumindest so in den Richtlinien der Garantieverlängerung auf der "äusserst informativen" und "superschnellen" Seite des Herstellers Meiner Meinung nach vermasselt sich Thomson durch die Unfähigkeit Händler und Kunden richtig zu informieren ihr ganzes Geschäft mit den Rückpros. Die meisten Leute kaufen sich dann halt einen Plasma oder LCD weil ihnen die Geschichte mit der garantielosen und teueren Lampe gar nicht gefällt ! Gruss Goldrunner [Beitrag von goldrunner04 am 17. Feb 2005, 11:29 bearbeitet] |
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hellboy77
Stammgast |
#15 erstellt: 17. Feb 2005, 10:40 | |||||
na das glaub ich weniger, die vermasseln sich eher das Geschäft in dem Fall durch Lüfter oder weil 95% der Käufer an keinem Rückpro interessiert sind wegen dem Miesen Image. |
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goldrunner04
Ist häufiger hier |
#16 erstellt: 17. Feb 2005, 10:47 | |||||
Naja, mieses Image. Wenn sich jemand einen grossen Tv kaufen möchte und sieht dann einen relativ schlanken DLPRückpro mit gleich gutem oder vielleicht sogar besseren Bild als der teuere Plasma daneben, könnte ich mir schon vorstellen, dass sich ein Haufen Leute für einen DLP entscheiden würden. Nur dann hören sie (durch schlecht informierten Händler) was von "alle 2-3k Stunden Lampenwechsel" und "Leider keine Garantie auf Lampe" schütteln den Kopf und schnappen sich den Plasma der daneben steht ! Goldrunner [Beitrag von goldrunner04 am 17. Feb 2005, 10:52 bearbeitet] |
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hellboy77
Stammgast |
#17 erstellt: 17. Feb 2005, 10:47 | |||||
Ich widerspreche ungern dem DLY König aber die 20% sind sehr glücklich gerechnet. Die Lampe kostet meineswissens knapp über 300€ und bei einem rechtsstreit wird man sich wohl eher am UVP orientieren, und das wird dann ca. 10% sein.
Das scheint mir aber bei Thomson häufiger aufzutreten als bei anderen Firmen. Ich kann mir es einfach nicht vorstellen dass die Lampe bei der erweiterten ebenfalls drin ist, wenn doch, dann sind die bei Thomson endgültig bekloppt. Bei einem Auto bekomme ich auch keinen Austauschmotor kostenlos wenn bei 300 000km der Orginal mir auseinanderfliegt. |
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diba
Inventar |
#18 erstellt: 17. Feb 2005, 10:57 | |||||
Naja, versichern kann man alles. Außerdem kostet die Weiterversicherung >300€. D.h. wenn die Lampe defekt wird, kommt es für Thomson auf fast das gleiche (die kaufen ja die Lampen nicht um 300 ein!), wenn nicht haben sie verdient! Und zum Service anderer Firmen - da würde ich wohl stark widersprechen, dass diese besser sind. Vor allem hier in .at stehst du z.B. bei Samsung und Sagem völlig im Regen. Ich würde auch dringend bitten, den Titel des Beitrags zu ändern. |
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hellboy77
Stammgast |
#19 erstellt: 17. Feb 2005, 10:57 | |||||
Geh mal rüber ins Plasma Forum und les dich mal bischen durch. Rückpros haben ein mieses Image und das wird nichtmal von den Verkäufern geschnürt, das kannst du immer wieder in jeden Media Markt etc erleben. Steht ein "uninformierter" vor nem Rückpro, sagt sich viel zu dunkel, scheiss Blickwinkel und Designmässig schlapp" und schon wird ein Plasma gekauft. Und über diese Kundschaft geht nun mal die Masse, nicht über 5% Hifi Freaks die sich auskennen. Übrigens gibt es auch Verkäufer die die Lampendauer auf bis zu 30 000 h angeben... Oder geh doch mal im Kopf deinen Bekanntenkreis durch, wieviele würden sich "spontan" für einen Plasma entscheiden , wieviele für einen Rückpro. Ich kenne das aus eigener Erfahrung: Was du hast dir einen Rückpro gekauft, ihh was willst denn mit dem Schrott.... Dagegen beim Plasma kauf: boah geil, neid etc.... [Beitrag von hellboy77 am 17. Feb 2005, 11:03 bearbeitet] |
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hellboy77
Stammgast |
#20 erstellt: 17. Feb 2005, 11:00 | |||||
Hab gedacht die Weiterversicherung würde billiger sein. Wobei dann wieder die Frage ist ob sich dass rentiert bei dem Preisverfall dieses Gerätes. Bei 4000€ ok, aber bei knapp 1800€ ? Ok dann Rückpro Firmen, guck dir mal den Service von Pioneer bez. Plasmas an. Ist schon etwas besser... (bitte nicht auf Plasma vs. Rückpro zurückschliessen). [Beitrag von hellboy77 am 17. Feb 2005, 11:04 bearbeitet] |
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diba
Inventar |
#21 erstellt: 17. Feb 2005, 11:13 | |||||
Was wird das jetzt wieder. Es kommt doch weder darauf an was unfähige Verkäufer sagen, ob Freunde neidisch sind, oder ob Rückpros ein mieses Image haben. Wir wissen, dass DLP-Rückpros gut sind und in allem mit Plasmas konkurieren können. Wir wissen, dass die Lampen kaputt gehen können und dass wir uns 3 neue kaufen können, bis wir beim Preis eines vergleichbaren Plasmas angekommen sind. Wir wissen, dass einige Geräte derzeit noch Lüfterprobleme haben (wie auch die ersten Plasmas). Wir warten auf neue Modelle |
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hellboy77
Stammgast |
#22 erstellt: 17. Feb 2005, 11:17 | |||||
Ok Image ist nicht verkaufsfördernd. Erklär das mal Apple. Ich habe das auch ausdrücklich auf die Verkaufszahlen bezogen und wieso ist das nicht erlaubt? Reine Verkaufszahlen bei Rückpros sind nun nicht mal besonders. [Beitrag von hellboy77 am 17. Feb 2005, 11:18 bearbeitet] |
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Degger
Ist häufiger hier |
#23 erstellt: 17. Feb 2005, 11:25 | |||||
@ Aragorn: Auszug aus den Garantiebedingungen bei Thomson: Wir leisten keine Entschädigung für 6. Schäden, die nicht die Funktion des Gerätes beeinträchtigen (Kratzer, Beulen, Lackschäden, Schönheitsreparaturen, usw.); 7. Batterien, Lichtbirnen, externe Antennen, Kabel und Zubehör; 8. Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Erdbeben, Sturm, Flut, Korrosion, Kernenergie, Strahlung, Ionisierung oder Schallwellen entstehen; 11. Folgeschäden, gleich welcher Art. zu finden hier: http://www.thomson.de/images/teu/garantie_form_de_301881_22.htm# Es gibt genug Möglichkeiten sich von der Garantie zu distanzieren. Und eine Lampe ist definitv ein Verschleiss und gebrauchsteil das nicht in der Garantie mit drin ist. Wenn eine Lampe nach 1/4 Jahr kaputt geht, wird dir jeder Händler und Thomson die auf Kulanz machen. Aber nach bsp. 1 3/4 Jahr sieht das ganz anders ist. Da hilft kein Gegendiskutieren, es ist halt so. [Beitrag von Degger am 17. Feb 2005, 11:31 bearbeitet] |
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goldrunner04
Ist häufiger hier |
#24 erstellt: 17. Feb 2005, 11:32 | |||||
Genau das meine ich, was soll das mit der Lichtbirne ???? Goldrunner [Beitrag von goldrunner04 am 17. Feb 2005, 11:33 bearbeitet] |
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Fantigo
Inventar |
#25 erstellt: 17. Feb 2005, 11:38 | |||||
bei aller Argumentation für und gegen Rückpro darf man nicht vergessen, dass der Plasma/LCD-TV vom Design her nun mal besser aussieht, da beißt die Maus keinen Faden ab. Und zwar deswegen, weil sie nun mal flach sind wie ne Flunder und viele Unwissende kaufen nun mal mit den Augen. Wie war's denn bei den TFT-Monitoren vor Jahren ?! Obwohl die Röhren-Monitore zu Beginn der TFT-Verkäufe eine bessere Bildqualität hatten und gleichzeitig nur einen Bruchteil eines TFT kosteten stürzten sich alle wie wild auf die TFT's, weil sie nun mal moderner wirken, weniger Platz brauchen und schlicht und einfach futuristischer wirken. Neue Techniken haben immer ihren Reiz vor allem auf Laien frei nach dem Motto : alles was neu ist ist besser als das alte. Die meisten TV-Konsumenten sind doch Laien und die interessiert es nicht, ob DLP auch eine neue Technik ist, sie wissen, es ist ein Rückpro und alles andere interessiert sie nicht. |
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hellboy77
Stammgast |
#26 erstellt: 17. Feb 2005, 11:52 | |||||
@fantigo meine rede... Was mir am Rande noch so einfällt weil ja auch zur Diskussion stand unfähige Verkäufer. Wieso werden in so gut wie keinem Heimkino Fachgeschäft Rückpros angeboten? In Allen Läden in denen ich bisher war die Werbung in den einschlägigen Fachzeitschriften machen nirgends aber auch Nirgends gibts die Geräte. Aller höchstens mal ein Sim2. Bei Nachfrage bestellen können wir ihnen den schon, aber wir verkaufen im Jahr 2x Rückpros und 300x Plasmas. Ich hoffe mal das es vielleicht besser wird mit der neuen Generation von Samsung mit 1920x1080 nativer Auflösung aber ehrlich gesagt dass steht so weit in den Sternen und ob die sich dann bei uns besser verkaufen oder was..... [Beitrag von hellboy77 am 17. Feb 2005, 11:54 bearbeitet] |
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RvB
Stammgast |
#27 erstellt: 17. Feb 2005, 12:56 | |||||
Hallo Leute, ein Hersteller kann nicht ohne weiteres die Gewährleistungsrechte nach dem BGB ausschliessen. Seht hierzu mal § 475 BGB § 475 Abweichende Vereinbarungen ...(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. ...(2) Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt. ...(3) Die Absätze 1 und 2 gelten unbeschadet der §§ 307 bis 309 nicht für den Ausschluss oder die Beschränkung des Anspruchs auf Schadensersatz. und § 309 Nr. 8 b) aa BGB Ein Verkäufer kann nicht einfach in irgendwelchen Gebrauchsanleitungen irgendwelche Gewährleistungen ausschliessen. Gruß Ralf |
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Degger
Ist häufiger hier |
#28 erstellt: 17. Feb 2005, 13:02 | |||||
Doch, das geht. Frag mich nicht wieso und warum und weshalb. Anderes Beispiel von einer anderen Marke: Firma Nokia und andere (ausser Siemens) geben auf ihre Handys 1 Jahr ! Herstellergarantie, das andere Jahr muss vom Händler getragen werden. Ich weiss nicht ob das rechtens ist, wird gerade vom RW geprüft. Ich dachte auch immer, 2 Jahre Garantie und gut aber es scheint da Schlupflöcher zu geben. Ich habe gerade mit einem Thomson Servicepartner telefoniert und dieser sagte mir das auch seines Wissens nach Lampen nicht dazugehören. Es wird mit einer gewissen Kulanz gearbeitet aber prinzipell sind die Lampen von der Garantie ausgeschlossen. Fragt mich nicht wieso und warum, es ist halt leider so. |
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goldrunner04
Ist häufiger hier |
#29 erstellt: 17. Feb 2005, 13:21 | |||||
Na super....jetzt kenn ich mich überhaupt nicht mehr aus. Ich werde mir in ein paar Jahren nach max. 2 mal Lampenwechsel einen Plasma oder LCD kaufen von Pioneer oder Sony oder sonstwem. Auf keinen Fall mehr ein Stück von Thomson. Das Gebahren dieser Firma in Sachen Infopolitik dem Kunden bzw. auch den Fachhändlern gegenüber reicht mir jetzt langsam ! Es kann doch nicht sein, dass jeder was anderes erzählt bekommt... *Grummel* Goldrunner [Beitrag von goldrunner04 am 17. Feb 2005, 13:52 bearbeitet] |
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thematrix74
Stammgast |
#30 erstellt: 17. Feb 2005, 13:26 | |||||
Also das ist ja wohl klar, warum solche Verschleißteile nicht in die Garantie fallen, weil das schlichtweg zu unwirtschaftlich für die Hersteller wäre..die wollen schließlich auch neue Geräte verkaufen und nicht den Kunden noch dabei unterstützen, jahrelang bei ihren alten Rückpros zu bleiben..es bringt schlichtweg den Handel mehr in Schwung..ob das dem einzelnen Kunden nun gefällt oder nicht.. greets, Rick |
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aragorn
Stammgast |
#31 erstellt: 17. Feb 2005, 13:53 | |||||
... wie gesagt, was die Garantieverlängerung angeht bin ich selber unsicher. Ich werde mal sehen dass ich das klären kann. Wenn die Lampe Thomson wirklich 300-400€ im EK kosten würde, dann wäre eine solche Garantieverlängerung natürlich wirtschaftlicher Wahnsinn. Ich habe mir die Lampe (bei mir von Philips) aber mal angeschaut. Wenn die Thomson Lampe im EK 80 € kostet ist das viel. Mehr kann ich mir nicht vorstellen. Wahrscheinlich kann man die anhand der Produktnummer sogar direkt bei Philips bestellen. Wer Lust hat kann das ja mal versuchen. Ob der Anteil der Lampe jetzt 10% oder 20% vom Kaufpreis beträgt ist auch nicht relevant. Es ist aber in jedem Fall wesentlicher Bestandteil der Leistung des Gerätes. Nach deutschem Recht kann so etwas die ersten 2 Jahre gar nicht von der Gewährleistung ausgeschlossen werden. RvB hat im ürbigen völlig Recht. Hier wird leider wieder GEWÄHRLEISTUNG und GARANTIE durcheinander geworfen. Bitte, bitte informiert Euch erst mal darüber was das heisst, bevor hier wilde Theorien entworfen werden. Ein Auto hat einen Motor und auch ein Motor altert und fällt nach einiger Zeit aus. Es ist trotzdem kein "Verschleissteil" das man von der Gewährleistung ausschliessen könnte. Kein Hersteller kann in Deutschland sagen ich gebe Dir 2 Jahre Gewährleistung, aber nicht auf den Motor. Das wäre schlicht unwirksam. Der Hersteller kann aber sehr wohl sagen, dass er nicht für nachzufüllendes Öl zuständig ist. Öl ist tatsächlich ein "Verschleissteil". Im übrigen reden wir hier über einen juristischen Sachverhalt, was irgendwelche Hotliner und Supporter in Ihrem Halbwissen dazu meinen ist demgegenüber irrelevant. Wenn meine DLY644 Lampe morgen ausfällt und Thomson sich auf den Standpunkt stellen würde, dass sei ein Verschleissteil und in der Gewährleistung nicht kostenlos zu reparieren, dann würde Thomson mit Glanz und Gloria das Verfahren verlieren. Ich kann kein Gerät verkaufen, dass in seiner Kernfunktion nach wenigen Monaten ausfallen kann und dann sagen das falle nicht unter die Gewährleistung. Gruss, Aragorn |
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aragorn
Stammgast |
#32 erstellt: 17. Feb 2005, 14:00 | |||||
so und um das Thema endgültig zu beenden habe ich jetzt mal den Mail Verkehr mit dem Thomson Mitarbeiter aus der Thomson Zentrale in Hannover rausgesucht der mir die Wartungsverlängerung angeboten hat. Ich habe seinen und meinen Namen anonymisiert, aber diese Mail liegt mir vor. Das heisst DEFINITIV die Lampe ist AUCH in der Garantieverlängerung enthalten !!! ----- Original Message ----- Sent: Monday, September 13, 2004 11:24 AM Von : Thomson An : Mich Subject: AW: THOMSON-Garantie Verlängerung Anliegend erhalten Sie die Vertragsbedingungen als PDF. Die Lampen sind natürlich Bestandteil der Garantie und werden bei Defekt kostenlos ersetzt. Ausgeschlossen ist generell eine Garantieübernahme bei gewerblicher Nutzung des Gerätes, d.h z.B. bei täglichem Dauerbetrieb rund um die Uhr. MfG -----Ursprüngliche Nachricht----- Von : Mir An : Thomson Betreff: Re: THOMSON-Garantie Verlängerung Sehr geehrter Herr , vielen Dank für die prompte Reaktion. Ich werde das wahrscheinlich auch machen. Was mir aber immer noch fehlt sind die "Vertragsbedingungen", sprich was unterliegt der Garantie und was nicht (Ausschüsse). Konkret möchte ich wissen, wie es sich mit der Lampe verhält. Für eine Übersendung eines entsprechenden Dokumentes oder eines Links wäre ich dankbar. Danke und Gruss, |
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hellboy77
Stammgast |
#33 erstellt: 17. Feb 2005, 14:02 | |||||
Du siehst denke das etwas blauäugig. Genau diesen Fall haben wir momentan mit einem Fahrzeug, 200 000km innerhalb von 22 Monaten und nun Austauschmotor.... Sicher mir spendiert der Hersteller einen neuen Motor:-) Da kommen dann andere Sachen zu greifen wie ausserordentliche Abnutzung etc. Leider gibt es immer wieder auch Unterschiede zwischen Recht haben und Recht kriegen... Gleicher Fall bei einer Digicam von Profifotografen, die Chips in digitalen Spiegelreflexs werden mit ca. 60 000 Fotos angegeben. Weisst du was die Hersteller mit dir machen wenn du nach 16 Monaten ankommst, Kamera kaputt und die Kamera 80 000 Fotos drauf. [Beitrag von hellboy77 am 17. Feb 2005, 14:04 bearbeitet] |
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hellboy77
Stammgast |
#34 erstellt: 17. Feb 2005, 14:06 | |||||
Da haben wirs, da darfst du dann eine Erklärung abgeben dass das Gerät privat lief und nicht geschäftlich. Das ist genau der Punkt bei dem ich denke dass die nicht mitspielen. Geht eine Lampe nach 400h kaputt kein Thema Kulanz, aber eben nach der vorgelegten Betriebsdauer kaputt. |
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aragorn
Stammgast |
#35 erstellt: 17. Feb 2005, 14:24 | |||||
sorry hellboy77, jetzt wirds aber ein bisschen esoterisch was Du hier an Szenarien beschreibst. Jedes Recht gleich welcher Art, gilt immer nur solange es in einem Rahmen ausgeübt wird der von dem Rechtegeber vorher definiert wurde. Das ist nicht besonderes, ganz normal und gilt für alle Dinge. Blauäugig ist daran gar nichts. Weitere juristische Vertiefungen sollten wie sein lassen, sonst wandern wir Off-Topic und das gehört eher in ein Erst-Semester Seminar des Jura-Studiums. Bleiben wir doch einfach bei den Fakten statt theoretische Szenarien zu diskutieren: 1. Die Lampe ist in der Gewährleistung und in der Garantieverlängerung enthalten. 2. Ich werde selber kein Problem damit haben nachzuweisen, dass da Gerät nur im normalen privaten Gebrauch benutzt wurde. Der Zeitzähler im Gerät wird dazu verbindlich Auskunft geben. 3. Wer das Gerät rund um die Uhr laufen haben will, der muss dann halt mit dem Restrisiko leben dass ein kostenloser Austausch abgelehnt wird. Ich halte das jetzt nicht für die weltbewegende Katastrophe. Those are the facts. Aragorn |
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hellboy77
Stammgast |
#36 erstellt: 17. Feb 2005, 14:35 | |||||
Diese Garantie macht doch nur Sinn für die Leute die eben innerhalb von 2-3 Jahren eben bereits die Lampe verpulvert haben und in dem Fall kommt dann eben vielleicht Thomson an und sagt Nein. Das ist doch die Aussage um die es sich dreht. Esoterisch ist da gar nichts daran, bei meinem Rechtsanwalt liegen mittlerweile diverse Sachen in denen es sich um genau solche Fälle dreht, Jura Espressomaschinen etc. Und ich hatte in letzter Zeit auch mehrere Gerichtsverhandlungen in denen es sich um ähnliche Fälle handelt sei es Garantie oder mangelnde Qualität. Solche Sachen werden in der Regel vor "Dorfrichtern" behandelt die null Ahnung von der Sache haben und trotzdem richten. |
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Mr.Motzer
Ist häufiger hier |
#37 erstellt: 17. Feb 2005, 14:41 | |||||
Das interessiert mich nun doch auch: Wieso sollte Thomson mir eine Ersatzlampe geben wenn diese zu alt wird? Das ist ja keine zugesicherte Eigentschaft sondern steht denke ich im Handbuch etc. drin dass die Lampe nach xxxx Stunden ausgetauscht werden muss? Soviel ich von meinem Beamer noch weiß kommt es manchmal vor daß diese bereits nach 300h sich verabschieden, aber hier würde ja die Kulanz greifen. Es kommt denke seltens vor dass sie nach nur 1600h kaputt gehen sondern dann eher bis zum Lebensende halten. |
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RvB
Stammgast |
#38 erstellt: 17. Feb 2005, 16:06 | |||||
Hallo nochmal, wie so oft erleichtert der Blick ins Gesetz die Rechtsfindung. Aragorn führt ganz zutreffend aus, dass es einen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie gibt. Die Gewährleistungsfristen laufen 2 Jahre (§ 438 I Nr.3 BGB). Die Gewährleistung und die Frist dazu kann nach nach § 475 BGB beim Verbrauchsgüterkauf nicht ausgeschlossen werden. Allerdings weist Thomson (ganz geschickt) darauf hin, dass die Lampe einige tausend Stunden hält. Was einige tausend Stunden sind, bedarf im Streitfall der Auslegung durch die Gerichte. Immerhin können damit 2000 oder 8000 Stunden gemeint sein. Somit hat Thomson in der Gebrauchsanleitung auf eine betriebsbedingte Verschleißmöglichkeit - hier Dauer der Lampenfunktion - besonders hingewiesen. Inwieweit der Hinweis in der Gebrauchsanleitung Vertragsbestandteil wird, ist höchst zweifelhaft. Eigentlich muss ein Verkäufer bei Abschluss des Vertrages auf diese Problematik hinweisen, was in der Regel nicht geschieht. Schließlich liest man die Gebrauchsanleitung erst mit Erhalt der Ware und damit nach Abschluss des Kaufvertrages. Das Recht der unselbstständigen Garantie ist in § 443 Abs. 1 BGB geregelt. Danach stehen dem Verkäufer im Fall einer Beschaffenheitsgarantie (der Verkäufer oder der Hersteller hat die Garantie für eine Beschaffenheit der Kaufsache übernommen) oder einer Haltbarkeitsgarantie (der Verkäufer oder der Hersteller hat eine Garantie dafür übernommen, dass die Kaufsache für einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Eigenschaft behält)die Rechte aus der Garantie gemäß den Bedingungen der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung zu. Im Falle der Haltbarkeitsgarantie kommt es zu einer Beweislastumkehr gemäß § 443 Abs. 2 BGB Es wird vermutet, dass ein während der Garantiedauer auftretender Sachmangel die Recht aus der Garantie begründet. Garantie beim Verbrauchsgüterkaufvertrag Die in § 443 BGB geregelte Garantieerklärung muss gemäß § 477 BGB besondere Anforderungen erfüllen, wenn es sich bei dem Kaufvertrag um einen Verbrauchsgüterkaufvertrag handelt. Sie muss einfach und verständlich abgefasst sein und folgenden Anforderungen erfüllen: a) Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers. b) Eine Erklärung, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. c) Den Inhalt der Garantie selbst und alle zur Geltendmachung der Garantie notwendigen Informationen. Hoffe geholfen zu haben. Gruß Ralf |
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diba
Inventar |
#39 erstellt: 17. Feb 2005, 16:12 | |||||
nicht wirklich , aber danke für deine Mühe. Im Zweifelsfall versteht das sowieso niemand, und es geht bis zum Europäischen Gerichtshof ... Ich hab schon Gesetz-Textstellen gelesen, die wirklich verständlich und für mich eindeutig waren, aber durch einen Präsidenzfall (oder wie das auch immer heist) vollkommen anders auszulegen waren. Also, warten wir einmal ab, bis die erste Lampe kaputt ist, dann werden wir schon sehen wie Den Haag entscheidet |
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devils70
Schaut ab und zu mal vorbei |
#40 erstellt: 17. Feb 2005, 21:12 | |||||
Okay der titel ist vielleicht etwas falsch den der Rückpro ist defenitiv ein sehr sehr guter Tv nur ist es eine Frechheit von thomson keine Aussage geben zu können oder dürfen wegen der lampendauer und Preis. Jedenfalls hat mir dieser HOTLINE MITARBEITER die Aussage gegeben das die Lampe SEHR SEHR teuer ist und 300€ sind nicht teuer. Kosten ja bei den Beamer mehr. und auch das sie nicht in der GARANTIE inbegriffen sind auch nicht in der Garantieverlängerung und SORRY arragon aber da glaub ich es doch eher einen HOTLINE Mitarbeiter der Firma Thomson als dir. Ich glaube jedenfalls das sie bezüglich denProjektoren was ich auch von einen Bekannten Elektroinhaber erfahren habe noch so viele Fehler auf dem Gerät sind das sie diese Totschweigen wollen um die Letzten Stücke noch rauszukriegen ansonsten lässt sich auch nicht der rapide Preisnachlass nicht erklären. DAS ist meine Meinung und meine erlebte Geschichte Wollte nur meine Erfahrung in euer Forum einbringen um Leute vor den Nebenkosten zu warnen. Wenn ich von Thomson die Bestätigung kriegen würde das die Lampe 300€ kostet hätte ich mir sicher schon einen bestellt aber so ist es mir zu RISIKOHAFT denn dazu ist er mir dann zu teuer. MFG DEVILS70 AUSTRIA |
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goldrunner04
Ist häufiger hier |
#41 erstellt: 18. Feb 2005, 08:31 | |||||
Hi ! Also die Lampe des 44DLP540 kostet mit Lieferung von D nach Wien 480 Euro ! Wird beim DLY wahrscheinlich ähnlich viel kosten. Hol dir mal eine Preisauskunft in Netz. ZB. hier: http://www.hoffmann-praesentationstechnik.de/lampen-cms/ Gruss Goldrunner [Beitrag von goldrunner04 am 18. Feb 2005, 08:36 bearbeitet] |
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T-Rex
Stammgast |
#42 erstellt: 18. Feb 2005, 14:57 | |||||
Ich habe heute dort angerufen und den Preis von netto 592.-- € + 8.-- € Versand genannt bekommen. Das wären dann brutto 696.-- € Bei meiner Internetsuche bin ich auch auf einen Händler gestossen der Ersatzlampen nicht mehr führt da lt. seiner Aussage die Lampenhersteller und Lieferanten mit Preisen und Lieferzeiten nicht mehr seriös wären. Mafia-Methoden ? Bei eBay habe ich folgendes gefunden: http://cgi.ebay.de/w...item=5752767865&rd=1 Wer hat diesbezüglich schon Erfahrungen ? Wer hat die Lampe beim DLY schon mal im ausgebauten Zustand gesehen ? Habe noch was in diesem Forum gefunden: http://www.hifi-foru...ead=1002&postID=last [Beitrag von T-Rex am 18. Feb 2005, 15:06 bearbeitet] |
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hellboy77
Stammgast |
#43 erstellt: 18. Feb 2005, 15:17 | |||||
700€ wäre schon ein sehr sehr stolzer Preis. Für meinen Beamer kostet die 270€. Liegt wohl auch daran dass der DLY ja auf Grund der neuen Bauweise eine um 50% stärkere Lampe braucht. |
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devils70
Schaut ab und zu mal vorbei |
#44 erstellt: 18. Feb 2005, 21:39 | |||||
nix für Ungut arragon Und was ist mit deiner aussage sie kostet 300€ wenn t-rex anruft und eine Auskunft von 696€ bekommt. Von wo hast du diesen Preis Her? ev. von einen SATURN Mitarbeiter oder Hotline Auskunft Man sollte sich der sache doch recht sicher sein wenn man etwas in ein Forum schreibt. Lesen doch zu viele Leute Lampe ist nicht in der GARANTIE !!!! [Beitrag von devils70 am 18. Feb 2005, 21:41 bearbeitet] |
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Dolittle
Stammgast |
#45 erstellt: 18. Feb 2005, 22:35 | |||||
Sollten die 700€ wirklich stimmen , bin froh dass ich keinen DLY mehr habe. |
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waverade
Ist häufiger hier |
#46 erstellt: 19. Feb 2005, 12:09 | |||||
Das hört sich für mich alles nach eine "lampenmafia" an. Es kann nicht sein, das eine lichtbogenlampe, die zudem tausendfach hergestellt wird, 500€ kosten soll. Das sollte die wettbewebsbehörde der EU mal überprüfen, für mich ist das nepp bzw. wucher. |
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hellboy77
Stammgast |
#47 erstellt: 19. Feb 2005, 12:44 | |||||
Ganz einfache Lichtbogenlampen sind es ja eben nicht, soviel ich noch weiss sind diese Dinger Metalbedampft und auf Grund der Produktion gibt es relativ viel Auschuss. Letzendlich sind es leider auch keine Birnen mit Schraubfassung sondern die in einer firmenspez. Rahmen sitzen .... Aber nachdem für einen kleinen LCD Projektor wie den PT 700 der ja ein echter Verkaufsschlager ist, die Lampe fast 300€ kostet und der DLY eine doch viel lichtstärkere braucht kann dass sogar hinkommen mit dem Preis. Sehe dass auch so wie Dolittle , stimmt der Preis wirklich dann ist das Gerät für mich auch völlig uninteresant geworden damit. Ne Lampe hält bei mir sicher keine 2 Jahre. |
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devils70
Schaut ab und zu mal vorbei |
#48 erstellt: 19. Feb 2005, 13:21 | |||||
wegen dem Hohen Preis wird auch Thomson keine Info rausgeben wollen !!! Und das ist die Grösste Frechheit!!! Und die Verkäufer wissen das nicht einmal und geben Fantasieangaben an wie bei mir 60 000h soll die lampe halten. HAHA |
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aragorn
Stammgast |
#49 erstellt: 19. Feb 2005, 13:24 | |||||
devils70 schrieb:
Das stimmt genau ! Man sollte aber auch lesen können und wissen wann man im Glashaus sitzt, wenn man Steine schmeissen will. Im übrigen war aggressive Rechthaberei bisher sehr selten in diesem Forum anzutreffen. Es wäre schön wenn das so bliebe. End of Message Aragorn |
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hellboy77
Stammgast |
#50 erstellt: 19. Feb 2005, 13:47 | |||||
ach aragorn, du bist glaub ich der einzige hier der immer wieder darauf hinweist dass die Lampe in der Garantie enthalten ist. Ich kann es mir einfach nicht vorstellen dass mir Thomson nach 8000h Betriebszeit eine Lampe "schenkt". Das widerspricht bei mir jeglichem Unternehmerischen Denkweise. |
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aphro1
Stammgast |
#51 erstellt: 19. Feb 2005, 13:48 | |||||
Wahnsinn war jetzt schon ein paar Tage nicht mehr in Eurem Bereich und bin nun wirklich überrascht was man hier nun so zum lesen bekommt, bzw. über was nun hier diskutiert wird: Wenn ich darüber nachdenke, wird selbst bei starker Nutzung von 4-5h/Tag (!) eine Lampe ca. 3Jahre halten. Was wird ein ausländischer Chatteilnehmer darüber denken, sollte also jemand wirklich täglich so viel Zeit vor der Klotze verbringen können, sich dann zusätzlich in endlosen und sinnlosen Diskussionen, ob dann ca.100,-€/Jahr Unterhaltskosten mafiöse Verhältnisse darstellen oder nicht von einer Garantie abgedeckt werden müßten (notfalls gerichtlich einklagen!?),ergötzt ? Typisch deutsch !!!!! Mit ein wenig mehr produktiver Arbeit statt lamentieren, sind 300,- schnell verdient. Liebe Grüße Markus (Wöchentliche Arbeitszeit 50-60h, schaut dafür über einen Sim2 RTX55H, jedoch nur ca.1-2/Tag) PS.: Ich will hier niemanden persöhnlich angreifen oder verunglimpfen, aber den Blick vielleicht wieder auf das wesentliche fokusieren > das Forum sollte doch dazu dienen, Spaß an der Freude zu haben. Und jeder der sich ernsthaft Gedanken machen kann, für einen Fernseher mehr als 2000,-€ auszugeben, dem geht es sau gut!!! |
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