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DER Panasonic ST60/STW60 PlasmaThread+A -A |
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Autor |
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HicksandHudson
Inventar |
#6225 erstellt: 04. Mai 2014, 20:05 | |||||
Und soeben hab ich die 100 Stunden voll bekommen Bei TV passe ich seit dem RTL-HD Nachleuchter schon bisschen mehr auf, aber Blu Ray Filme schau ich ganz normal und auch mit Cinebalken. Das muss das Gerät einfach aushalten. |
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Joachim_drechsler
Inventar |
#6226 erstellt: 04. Mai 2014, 20:10 | |||||
Das Gerät hält das garantiert aus, aber ob Du das aushältst, wenn eines Tages die Cinema - Balken heller erscheinen, ist ne andere Sache. Sorry [Beitrag von Joachim_drechsler am 04. Mai 2014, 20:11 bearbeitet] |
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HicksandHudson
Inventar |
#6227 erstellt: 04. Mai 2014, 20:21 | |||||
Wieso sollten grad die Cinema Balken heller werden? Ich weiß, dass sich die Bildanteile natürlich ungleichmäßig abnutzen, aber rauszoomen bei 21:9 Filmen ist doch totaler Käse - dann brauch ich gar keinen TV. Ich schau auch viele Serien, die alle 16:9 sind und somit müsste die "Mischung" insgesamt eigentlich reichen, damit sich beim TV nix Negativ-Auffälliges tut im Bild. Bei meinen bisherigen zwei Plasmas von Pana konnte ich ja auch überhaupt nix Negatives in der Hinsicht feststellen und da hab ich absolut null auf irgendwas geachtet. Dass wir TVs haben, bei denen man bei gewissen Dingen ein bisschen aufpassen muss, ist klar (Einbrenner etc), aber uns muss auch klar sein, dass wir das Ding gekauft haben, um damit Spaß zu haben. Wenn ich also Nichtzocker, Wenig-TV-Seher und viel Blu Ray Filme und -Serienkucker (Serien sind ja alle im 16:9 Format und damit im unbedenklichsten Format) schon Probleme bekommen sollte, dann kann eigentlich niemand diesen TV wirklich brauchen - mein Sehprofil passt eigentlich ideal - besser gehts doch nun wirklich nicht oder? [Beitrag von HicksandHudson am 04. Mai 2014, 20:27 bearbeitet] |
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Joachim_drechsler
Inventar |
#6228 erstellt: 04. Mai 2014, 20:26 | |||||
Ja ja stimmt schon, dass ist es ja auch worüber ich mich mich ärgere. Ich denke aber auch, ich sehe es zu eng. ( Praktisch keine Meldungen drüber). |
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Nui
Inventar |
#6229 erstellt: 04. Mai 2014, 20:49 | |||||
Im worst case kann man die Cinemascopebalken auch noch nachträglich runterbrennen |
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Joachim_drechsler
Inventar |
#6230 erstellt: 04. Mai 2014, 20:53 | |||||
Nui, weißt Du in welchem Zeitraum die Zellen Ihren Hauptanteil der Alterung absolviert haben? Was,n Wurst Case? |
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driebolb
Stammgast |
#6231 erstellt: 04. Mai 2014, 20:54 | |||||
Die Vollbildleuchtdichte ist nach 1450 Stunden, um ca. 4 cd/m² gesunken. Ich gehe davon aus, dass Cinemascope-Balken Flächen nach dieser Laufzeitdifferenz zur restlichen Bildfläche, bei 100 IRE Vollbild, um diesen Betrag heller sein müssten, oder? Gruß driebolb |
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Nui
Inventar |
#6232 erstellt: 04. Mai 2014, 21:06 | |||||
@ driebolb Die Spannungsanpassungen machen vielleicht einen Strich durch deine Rechnung. Zumal die 4 cd/m² auch nach deiner Rechnung nur bei 100% Anteil von Cinemascopematerial gelten würden. @ joachim Kann ich dir leider nicht sagen "im worst case" = "im schlimmsten fall". Hätte ich also auch offensichtlich direkt in deutsch ausdrücken können... vielleicht lerne ich ja auch irgendwann mal texte zu verfassen |
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Joachim_drechsler
Inventar |
#6233 erstellt: 04. Mai 2014, 21:14 | |||||
Danke Nui, Du weisst ja, ohne Spass geht's bei mir nich. Zu drööge ( trocken) sonst. Würg |
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Nui
Inventar |
#6234 erstellt: 04. Mai 2014, 21:16 | |||||
Ah. Ich war mir nicht sicher wie ernst deine Frage war. Bin gerade nicht so zurechnungsfähig |
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Joachim_drechsler
Inventar |
#6235 erstellt: 04. Mai 2014, 21:17 | |||||
Besoffen? //// War ja auch nicht offensichtlich. [Beitrag von Joachim_drechsler am 04. Mai 2014, 21:18 bearbeitet] |
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driebolb
Stammgast |
#6236 erstellt: 04. Mai 2014, 21:19 | |||||
Ja, so hab ich es gemeint. Was ab ca. 2000 "Gesamtstunden" ja vorkommen kann. |
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Andy_Slater
Inventar |
#6237 erstellt: 04. Mai 2014, 23:52 | |||||
Aprospos Runterbrennen - wenn es mal zum worst case Szenario kommen sollte: Weißt du, wo man im Internet eine entsprechende Negativmaske findet? Kann man sich sowas irgendwo runterladen, vorzugsweise für 2,35:1 Balken? Dann sollte nur im Scope-Bereich aktiver Bildanteil zu sehen sein und der Rest bleibt Schwarz. Das könnte man ja mal so im Hintergrund dann laufen lassen. Oder wie kann man sowas selber basteln? Man muss ja nur einen bildschirmfüllenden Film nehmen und dann die schwarze Maske drüberlegen, so das nur noch der Scope-Bereich aktiv ist. Aber wie stellt man das an? Wenn man noch andere Bildschirmformate hinzu zieht, wird es natürlich kompliziert (1,66:1, 1:33:1, 1:85:1, 2,40:1 etc.) - 2,35:1 sollte erstmal reichen.
Schwer zu sagen. Man sagt ja, dass in den ersten 1000 Betriebsstunden das meiste an Leuchtdichte verloren geht bzw. dort ein Großteil der Alterung der Plasmazellen vollzogen wird. Die nächsten 1000 Betriebsstunden folgt nochmal ein gewisser Anteil. Dann dürfte die Abnutzung immer langsamer ablaufen, wobei ja Panasonic versucht durch Spannungserhöhungen die Leuchtdichte relativ konstant zu halten. Wenn es keine Spannungserhöhungen mehr gibt, könnte auch der größte Teil der Alterung der Plasmazellen abgeschlossen sein, spätestens nach 5000 Betriebsstunden. Ich möchte aber nicht wissen, wie leuchtstark das Panel noch nach 10000 Betriebsstunden ist. Weiß gar nicht ob ich so viele Stunden schaffe, da ich ja eher nur in den Abendstunden schaue. |
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norbert.s
Hat sich gelöscht |
#6238 erstellt: 05. Mai 2014, 05:05 | |||||
So ist es. In der Praxis wirkt es sich deutlich geringer aus, da keiner 100% Cinemascope hat und keiner immer mit maximaler Leuchtdichte schaut. Auch ist die Alterung eher logarithmisch. Beide Flächen könnten sich nach x-tausend Stunden auch wieder annähern. Servus [Beitrag von norbert.s am 05. Mai 2014, 05:06 bearbeitet] |
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Joachim_drechsler
Inventar |
#6239 erstellt: 05. Mai 2014, 07:29 | |||||
Mein jährlicher TV -Konsum liegt bei zirka 1200 Std. Also kaum haben sich die Plasmazellen ,, locker gemacht" ( brennt nicht mehr so leicht ein usw) muss er schon wieder weg, wenn nach meiner Gewohnheit, alle zwei Jahre ein Neuer her muss. Hmmmmmm ----- so richtig ist das ja auch nicht. Mist, hätte ich mir doch gleich ein in 65" geholt. |
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HicksandHudson
Inventar |
#6240 erstellt: 05. Mai 2014, 07:33 | |||||
Dito Komme fast auf exakt die gleiche Zeit pro Jahr (3-4 Std pro Tag im Schnitt). Nur das mit den "alle zwei Jahre ein neuer TV" ist nicht so bei mir. Der erste Flat-TV hielt 3 Jahre und der zweite 5 Jahre. Der STW soll zumindest 3-4 Jahre mein Begleiter sein. Kann man die 4 Jahres-Garantie eigentlich übertragen auf einen Käufer, sofern dieser vor Ablauf der 4 Jahres-Garantie kauft? |
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Joachim_drechsler
Inventar |
#6241 erstellt: 05. Mai 2014, 07:44 | |||||
Die Garantiezeit beträgt nun mal 4 Jahre und hat mit dem Besitzerwechsel nichts zu tun. |
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norbert.s
Hat sich gelöscht |
#6242 erstellt: 05. Mai 2014, 07:49 | |||||
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Sie ist bei Panasonic nicht auf den Zweitbesitzer übertragbar. Siehe Garantiebestimmungen von Panasonic. Die Garantie hat nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren zu tun und ist getrennt davon zu betrachten. Zitat: Der Anspruch auf kostenlose Fehlerbeseitigung durch die Panasonic Deutschland bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar. http://www.panasonic.com/de/support/garantie.html Servus [Beitrag von norbert.s am 05. Mai 2014, 07:52 bearbeitet] |
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Joachim_drechsler
Inventar |
#6243 erstellt: 05. Mai 2014, 07:51 | |||||
Stimmt,- hatte die VIER Jahre nicht bedacht, komme gerade erst aus dem Bett. Sorry |
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HicksandHudson
Inventar |
#6244 erstellt: 05. Mai 2014, 07:53 | |||||
Genau das glaube ich auch. Irgendwo habe ich auch mal gelesen, dass die 4 Jahres Garantie nur für den Erstkäufer gilt! Daher auch meine Frage. Wäre nicht unwichtig zu wissen für den Fall eines Verkaufs, da es nen riesen Unterschied macht, ob der Käufer noch Restgarantie hat oder nicht. |
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norbert.s
Hat sich gelöscht |
#6245 erstellt: 05. Mai 2014, 07:56 | |||||
Ich habe das in der Vergangenheit pragmatisch gelöst. Der Käufer soll sich bei mir melden, bevor er eine Garantieleistung in Anspruch nimmt. Dann kann man sich absprechen. Das hat auch problemlos funktioniert. Ich hatte aber auch bisher nur einen solchen Garantiefall nach Verkauf des Gerätes. Und die Restzeit war ja meist sehr gering. Jetzt mit 4 Jahren könnte sich im Einzelfall die Restzeit noch recht lange hinziehen.... Servus [Beitrag von norbert.s am 05. Mai 2014, 07:57 bearbeitet] |
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Andy_Slater
Inventar |
#6246 erstellt: 05. Mai 2014, 08:03 | |||||
Ich möchte meinen GTW60 so schnell nicht mehr hergeben und hoffe, dass er MINDESTENS fünf bis sechs Jahre halten wird, vorzugsweise noch länger, denn ich kann mir vorstellen das Gerät bis zu 10 Jahre zu behalten. Es wird wohl darauf hinaus laufen, dass er so lange mein Fernseher bleiben wird, bis das er eines natürlichen Todes sterben wird. So alt wie eine Bildröhre früher wird er sicher nicht. |
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HicksandHudson
Inventar |
#6247 erstellt: 05. Mai 2014, 08:19 | |||||
Wie groß hast du gleich wieder? 50 Zoll? Dann wette ich mal dagegen |
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GorillaBD
Inventar |
#6248 erstellt: 05. Mai 2014, 08:44 | |||||
Das kann Panasonic ja gerne so in seine Bestimmungen hineinschreiben, die Klausel ist aber unwirksam. Gemäss EU-Recht und deutschem Recht darf die Übertragung von möglichen Ansprüchen aus Gewahrleistung oder Garantie bei Privatverkäufen nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer kann also seine möglichen zukünftigen Ansprüche aus Gewährleistung oder Garantie an den Käufer abtreten (das sollte er schriftlich tun) und dann MÜSSEN der betreffende Händler oder Hersteller entsprechend auch ggü. dem Käufer den Anspruch erfüllen, falls dieser Fall eintreten sollte. Das gilt, wie gesagt, so aber nur bei einem Verkauf von privat an privat. Kauft man das gebrauchte Gerät von einem Händler (also einem Kaufmann im juristischen Sinne), wäre eine solche Ausschlussklausel von Panasonic wirksam. GLG GBD |
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BigBubby
Inventar |
#6249 erstellt: 05. Mai 2014, 08:55 | |||||
Hast du Gesetzestext /Urteil wo explizit Garantie inkludiert ist? |
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Andy_Slater
Inventar |
#6250 erstellt: 05. Mai 2014, 09:01 | |||||
50 Zoll, genau. Ist doch eine ordentliche Größe. 65 Zoll könnte ich momentan gar nicht gebrauchen. Da müsste ich das Regal vollständig umbauen, möglicherweise sogar die ganze Wohnung neu ordnen und die Couch umstellen. Größe ist nicht alles. Abgesehen davon ist die Bildschirmgröße ja auch relativ zum Abstand zu betrachten. Wenn ich z.B. ca. 1.5 Meter Abstand zu 50 Zoll halte wäre das doch im Endeffekt das gleiche, als wenn ich ca. 2.5 Meter Abstand zu 65 Zoll halte. Ich könnte mir auch ein Smartphone ca. 10cm vor mir halten und hätte auch den Eindruck eines großen Bildschirms vor Augen. Zugegeben, ich sitze schon etwas weiter von meinem 50 Zoll Gerät weg. Der Bildeindruck ist immer noch super. Momentan fühle ich da keinen Mehrbedarf. Bei einem 4k OLED wäre das sicher was anderes. Da lohnt es sich umso mehr deutlich näher vor dem Bild zu sitzen. Aber bis das ich mir einen 4k OLED leisten kann, vergehen die besagten 5 bis 10 Jahre locker. |
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GorillaBD
Inventar |
#6251 erstellt: 05. Mai 2014, 10:03 | |||||
Auf die Schnelle muss ich passen, ich hatte das Thema vor etwa einem halben Jahr recherchiert und müsste die Quellen jetzt selbst wieder neu suchen. Dreh- und Angelpunkt war aber, dass solche Ausschlussklauseln bezüglich Forderungsabtretung nicht zulässig sind, weil sie Privatverkäufe unzumutbar erschweren würden, das will der Gesetzgeber nicht. GLG GBD |
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Nui
Inventar |
#6252 erstellt: 05. Mai 2014, 10:24 | |||||
Bald...
Deine Umrechnung von 50" auf 65" ist totaler Unfug :KR. 1.5m bei 50" entsprechen meine ich nicht ganz 2m bei 65" :D. Ansonsten glaube ich, kann ein anderer Abstand angehmer sein. Siehe den 10cm Abstand beim smartphone, das geht garnicht |
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Andy_Slater
Inventar |
#6253 erstellt: 05. Mai 2014, 10:29 | |||||
Ich wollte nichts umrechnen, sondern nur Relationen veranschaulichen. Hab das mit dem Smartphone mal getestet. Geht eigentlich sehr gut. Du legst dich auf die Couch, dunkelst den Raum ab, platzierst das Smartphone entsprechend nah vor deinem Gesicht, spielst einen Film ab und siehe da - fast könnte man meinen man säße einige Meter entfernt vor einer Riesenglotze. |
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Nui
Inventar |
#6254 erstellt: 05. Mai 2014, 10:33 | |||||
Ich bekomme bei 10 cm einen Fehlstellung der Augen :D. Ich könnte mir ansonsten vorstellen, dass meine Wahrnehmung größere Probleme hat das Bild als zweidimensional zu entlarven, wenn die Bildebene weiter weg ist. Könnte auch Einbildung sein |
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Joachim_drechsler
Inventar |
#6255 erstellt: 05. Mai 2014, 11:36 | |||||
Wie sieht es eigendlich aus, wenn Schmartphone oder Der TV ausgeschaltet sind? Spielt dann der Sichtabstand auch eine Rolle? |
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sneerhanson
Ist häufiger hier |
#6256 erstellt: 05. Mai 2014, 13:53 | |||||
Und was meint ihr wenn es Aussteller vom Händler sind!? |
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darkphan
Inventar |
#6257 erstellt: 05. Mai 2014, 13:57 | |||||
Da ein Händler nie als Erstbesitzer gilt, sollte das kein Problem sein. Der Händler hat die Garantie ja auch nicht beantragt, das macht der Kunde. der Händler hat andere Konditionen mit dem Hersteller/Lieferanten und braucht keine Verbraucher-Garantie ... |
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anon123
Inventar |
#6258 erstellt: 05. Mai 2014, 15:03 | |||||
In den Garantiebedingungen von Panasonic steht jedenfalls zur normalen zweijährigen Garantie:
LINK |
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darkphan
Inventar |
#6259 erstellt: 05. Mai 2014, 15:17 | |||||
Heftig! Ich habe in den 80ern im Unterhaltungselektronik-Verkauf gearbeitet. Niemals gab es bei Ausstellungsgeräten eine geringere Garantieleistung! Unfassbar! |
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Tzwän
Stammgast |
#6260 erstellt: 05. Mai 2014, 15:36 | |||||
Panasonic gibt wirklich 2 Jahre Garantie?! Und das schon immer oder wie? Wow... vorbildlich und kundenfreundlich! |
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olewed
Gesperrt |
#6261 erstellt: 05. Mai 2014, 15:57 | |||||
Richtig. Selbst Händler wissen das oft nicht oder tun so. Auf e Bay verkauft ein Händler Messe und Vorführ Geräte mit Um die 120 Stunden Laufzeit Preisreduziert. Er wirbt mit der 4 Jahres Garantie von Panasonic. Ich habe dann mal mit Verweis auf die Garantie Bestimmungen nachgefragt. Zuerst wurde mir zugesichert man werde das Prüfen . Trotz wiederholter Nachfrage habe ich nie eine Antwort mehr bekommen! MFG olewed |
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sneerhanson
Ist häufiger hier |
#6262 erstellt: 05. Mai 2014, 18:40 | |||||
Und wenn man beim Kauf über solche Klauseln nicht aufgeklärt worden ist? [Beitrag von sneerhanson am 05. Mai 2014, 18:42 bearbeitet] |
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darkphan
Inventar |
#6263 erstellt: 05. Mai 2014, 18:51 | |||||
Tja, wichtiger wäre die Frage, ob der Händler nicht was anderes versprochen hätte und du es aber nicht schriftlich hast ... ich bin raus, jetzt sind Juristen gefragt ... |
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BigBubby
Inventar |
#6264 erstellt: 05. Mai 2014, 19:15 | |||||
Unwissenheit schütz vor recht nicht. Was immer in garantiebestimmungen steht ist gülrtig. theoretisch könntest du den Händler wegen vortäuschung falscher Tatsachen rankriegen, aber das wird schwer ohne schriftlichen nachweis. |
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phoenix0870
Inventar |
#6265 erstellt: 05. Mai 2014, 20:41 | |||||
Wenn das Gerät auf Ebay aber mit 4Jahren beworben wurde (wie von olewed beschrieben), ist der schriftliche Nachweis ja vorhanden. |
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BigBubby
Inventar |
#6266 erstellt: 05. Mai 2014, 22:26 | |||||
Dann kann man verlangen, dass der Händler das Gerät zum vollen Preis zurücknimmt. Notfalls oder eher wahrscheinlich, wird man das gerichtlich klären müssen. |
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MarcWessels
Inventar |
#6267 erstellt: 06. Mai 2014, 00:00 | |||||
Das glaube ich nicht. Und ich wette, in spätestens drei Jahren hast Du einen neuen Fernseher. |
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GorillaBD
Inventar |
#6268 erstellt: 06. Mai 2014, 05:14 | |||||
Das stimmt, so pauschal dargestellt, sowas von überhaupt nicht! Es hat bereits Abmahnungen wegen unzulässiger Garantiebedingungen gegeben, hier mal nur ein Beispiel: --> http://www.vz-nrw.de/pv-garantiebedingungen Noch lustiger wird der Wildwuchs unzulässiger Garantiebedingungen, wenn wir mal in den Bereich Automobil schauen, wo es ja reihenweise Garantien auch z.B. für Gebrauchtwagen gibt, die teils dann auch entgeldlich sind, also eine extra abgeschlossene und bezahlte vertragliche Leistung. In diesem Bereich wimmelt es nur so von BGH-Urteilen, dazu hier ein Beispiel: --> http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/240479/ Das Thema ist also die unangemessene Benachteiligung des Garantienehmers. Allgemein lässt sich vielleicht sagen, dass an Garantiebedingungen nicht so hohe Rechtsmassstäbe angelegt werden wie an allgemeine Geschäftbedingungen (AGBs), tun und lassen was er will, darf ein Garantiegeber aber deswegen noch lange nicht. Obwohl viele es natürlich gern mal versuchen. GLG GBD [Beitrag von GorillaBD am 06. Mai 2014, 06:22 bearbeitet] |
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Andy_Slater
Inventar |
#6269 erstellt: 06. Mai 2014, 06:18 | |||||
Ich glaubs aber für dich mit. Die OLEDs kommen ja erst noch und bleiben dann erstmal. Da muss ich doch nicht direkt den erstbezahlbaren OLED kaufen. Außerdem weiß ich jetzt noch gar nicht wie bei mir in drei Jahren finanziell die Aktien stehen. Den alten Plasma hätte ich wohl auch noch länger behalten, wenn Panasonic nicht im letzten Jahr das Plasma Aus verkündet hätte. |
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BigBubby
Inventar |
#6270 erstellt: 06. Mai 2014, 06:21 | |||||
das war aber nicht das Thema, sondern darum, wie es aussieht, wenn der Verkäufer falsche Angaben macht. |
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sneerhanson
Ist häufiger hier |
#6271 erstellt: 06. Mai 2014, 07:02 | |||||
Stimmt mich ziemlich nachdenklich die Geschichte. Mich stellt sich nun die Frage ob ich den Verkauf so stehen lasse oder da ein HeckMäck veranstalte. Zumal mir der euch auch bekannte Händler hier aus dem Forum die 4 Jahre Garantie mit verkauft hat. Danke |
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olewed
Gesperrt |
#6272 erstellt: 06. Mai 2014, 09:08 | |||||
Solange es nicht auf der Rechnung vermerkt ist das es sich Um einen Preisreduzierten Aussteller handelt wird es wohl Nie Probleme geben. Wenn aber doch kann ein Service sich darauf berufen und du Hast eventuell Schwierigkeiten. MFG olewed |
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olewed
Gesperrt |
#6273 erstellt: 06. Mai 2014, 10:27 | |||||
Kleiner Nachtrag Habe auf e Bay gerade gesehen das der Händler nun nicht Mehr“ Öffentlich“ mit der 4 Jahre Hersteller Garantie wirbt. Er hat es korrigiert auf 1 Jahr ! MFG olewed [Beitrag von olewed am 06. Mai 2014, 10:40 bearbeitet] |
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*goldi123*
Ist häufiger hier |
#6274 erstellt: 06. Mai 2014, 16:48 | |||||
Schaut mal bitte seitlich in eure stw bzw. Gtw, ist der chromrahmen bei euch Auch minimal wirklich ganz minimal gewölbt. Vielleicht ist auch nur der 65 zöller. Denk mal liegt an material?! Achja ihr müsst seitlich von oben draufschaun. [Beitrag von *goldi123* am 06. Mai 2014, 16:50 bearbeitet] |
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brian77
Stammgast |
#6275 erstellt: 06. Mai 2014, 20:24 | |||||
Nachdem nun auch Samsung aus der Produktion großflächiger OLED-Bildschirme ausgestiegen ist können wir also noch seeehr lange auf ordentliche OLEDs warten... Gut dass wir alle einen Pana-Plasma haben! |
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