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Reklamation Samsung D6er Serie

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Rohliboy
Inventar
#1566 erstellt: 05. Sep 2012, 10:48
Dann versuch es und berichte. Aber einen ES7 werden sie dir wohl kaum ohne Aufpreis anbieten.
yamaha1983
Neuling
#1567 erstellt: 05. Sep 2012, 10:52
werd ich machen,samsung schickt ein gerät zwecks tausch zum händler...wurde mir gesagt
Rohliboy
Inventar
#1568 erstellt: 05. Sep 2012, 10:56
Na dann warten wir mal ab. Ich drück dir die Daumen.
ColdFever
Stammgast
#1569 erstellt: 05. Sep 2012, 12:06

Rohliboy schrieb:
Die neue ES6 Serie kann auch 3D in FullHD. Da bei denen aber keine Ultra Clear Panel mehr verbaut werden kann es sein das du im 2D Bereich Abstriche bei der Bildqualität machen müsstest. Ich würde jedenfalls nicht tauschen.


yamaha1983 schrieb:
Da ich ein gerät mit Ultra Clear Panel und Full HD 3D gekauft und reklamiert habe,müßen sie mir im zuge der nacherfüllung ein gerät mit den eigenschaften liefern welches ich auch gekauft habe.sprich ultra clear display und full hd 3d....oder?

Das ist korrekt: Full HD 3D und Ultra Clear Panel waren zentrale Eigenschaften der Samsung-Produktwerbung für die Reihe D6. Wer fehlendes "FULL HD 3D" bzw. laut Samsung-Unterlassungserklärung Fehlende Hinweise zu 3D-Auflösungsverlusten reklamiert, siehe den Musterbrief zur D6-Reklamation, erwartet eine Nachlieferung, die beide zugesicherten Eigenschaften erfüllt. Händler dürfen bei Reklamationen Geräte mit einem Mangel (3D-Auflösungsverluste) nicht durch Geräte mit einem anderen Mangel (kein Ultra Clear Panel) ersetzen. Geräte der neuen ES6-Serie bieten kein Ultra Clear Panel mehr und müssen folglich nicht als Ersatz akzeptiert werden. Einwandfreie Geräte mit beiden beworbenen Eigenschaften sind die alten Serien D7 und D8 sowie die neuen Serien ES7 und ES8.

Zum Nachweis der beiden von Samsung beworbenen Eigenschaften Full HD 3D und Ultra Clear Panel hier ein Auszug aus dem Samsung-Katalog 2011 (siehe Full HD 3D-Logo auf der ersten Seite und Bild - Ultra Clear Panel auf der zweiten Seite:
[/i]3D Full HD & Ultra Clear Panel
Auszug aus Samsung-Katalog 2011


[Beitrag von ColdFever am 05. Sep 2012, 13:06 bearbeitet]
Grammy919
Inventar
#1570 erstellt: 05. Sep 2012, 13:28
Nach ewigkeiten bin ich auch mal wieder hier..

Um die Sache kurz zu machen.
War mit den meinen alten Samsung eigentlich zufrieden, habe den aber aus verschiedenen Gründen ( Clouding und eine in meinen augen sehr schlechten bewegungsdarstellung, das schlechte 3D hat mich weniger gestört...fand ich wirklich ok :D) verkauft.

Habe ihn bei Ebaykleinanzeiger reingesetzt, 3 Tage später war er weg. Hatte einfach kein Bock mich gesetzlich und rechtlich etc mich erstmal rumzuschlagen..war eindeutig der einfachere Weg und ein Riesen verlust habe ich zum glück auch nicht gemacht ;).

Jetzt steht bei mir ein Panasonic VT50 und ich kann nur sagen...WOW was für ein 3D bild
Da merkt man erst wie schlecht die D6 serie von Samsung in 3D bereich ist...
Thorle
Inventar
#1571 erstellt: 06. Sep 2012, 08:12
Genau das ist mein Problem. Top 2D Bild aber 3D nutze ich gar nicht mehr bei dem Pixelbrei. Tja was soll man da machen. Entweder in den sauren Apfel beißen und ne Minderung aktzeptiere oder Rückgabe und Kauf eines neuen 7er Modells. Denn auf Ultra Clear werde ich definitv nicht verzichten. Sieht ohne einfach zu schlecht aus. Und da muss man dann gleich wieder einiges Mehr zahlen. Hätten die mal bei Samsung damals alles richtig gemacht....
KaiPo
Neuling
#1572 erstellt: 06. Sep 2012, 17:10
Hallo,
ich besitze einen UE46D6200 den ich im Saturn Gelsenkirchen gekauft habe. Ich hatte zunächst mit einem Mitarbeiter per Telefon gesprochen und dieser wollte meine Rechnung mit Seriennummer haben, um diese an Samsung weiter zu leiten. Dabei sagte er etwas von wegen Gutschrift, obwohl laut Samsung die Frist dafür schon vorbei sei.
Ich habe das Musterschreiben mitgenommen und versuch einen Anspruch im Laden vor Ort zu erwirken. Der Verkäufer nahm sich der Sache jedoch kein Stück an und verwies mich an Samsung bzw. sage das ja kein defekt des Gerätes vorliegen würde. Somit kommt für ihn kein Geld zurück in Frage.
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?
Ich wollte das Muster-Schreiben jetzt per Einsendung an Saturn senden! (Was soll ich mit dem TV machen?)
Ich auch mit der Samsung Hotline gesprochen und mir wurde gesagt, dass nach Samsungs Auffassung kein Mangel das TVs vorliegt und Umtausch, Reklamation nicht möglich sei.
Morgen wollte ich mal mit der Verbraucherzentrale sprechen.
Was sagt IHR dazu??
Gruß Kai
b238594
Ist häufiger hier
#1573 erstellt: 06. Sep 2012, 17:54

KaiPo schrieb:
Hallo,
ich besitze einen UE46D6200 den ich im Saturn Gelsenkirchen gekauft habe. Ich hatte zunächst mit einem Mitarbeiter per Telefon gesprochen und dieser wollte meine Rechnung mit Seriennummer haben, um diese an Samsung weiter zu leiten.

Gespräch am Telefon hat eine Verbindlichkeit von 0%.

Saturn ist Dein Handelspartner, wenn Du den Fernseher zurückgeben könntest, dann kann Dir das egal sein, ob Saturn mit Samsung spricht oder ob die die Seriennummer weitergeben, Deine Haarfarbe oder den Wetterbericht.


KaiPo schrieb:

Dabei sagte er etwas von wegen Gutschrift, obwohl laut Samsung die Frist dafür schon vorbei sei.


Häh? Zum ersten Mal so etwas gehört.


KaiPo schrieb:

Ich habe das Musterschreiben mitgenommen und versuch einen Anspruch im Laden vor Ort zu erwirken. Der Verkäufer nahm sich der Sache jedoch kein Stück an


Was zu erwarten war....
Falsches Vorgehen.


KaiPo schrieb:

und verwies mich an Samsung bzw. sage das ja kein defekt des Gerätes vorliegen würde. Somit kommt für ihn kein Geld zurück in Frage.


Standard-Antwort Nr. 2 "Hersteller ist verantwortlich" -> Blödsinn -> Mit wem hast Du den Kaufvertrag gemacht?


KaiPo schrieb:

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?
Ich wollte das Muster-Schreiben jetzt per Einsendung an Saturn senden!

Einschreiben mit Fristsetzung schicken und nicht groß telefonieren oder bitte bitte bitte beim Verkäufer sagen.

KaiPo schrieb:

(Was soll ich mit dem TV machen?)

????

KaiPo schrieb:

Ich auch mit der Samsung Hotline gesprochen

Zeitverschwendung

KaiPo schrieb:

und mir wurde gesagt, dass nach Samsungs Auffassung kein Mangel das TVs vorliegt und Umtausch, Reklamation nicht möglich sei.

Blablabla, uninteressant was die Hotline sagt.


KaiPo schrieb:

Morgen wollte ich mal mit der Verbraucherzentrale sprechen.

Ok, alternativ Einschreiben schicken und Reaktion abwarten?
b238594
Ist häufiger hier
#1574 erstellt: 06. Sep 2012, 18:02

Batigoooal schrieb:

Kannst du mir hier bitte ein paar Details verraten?

Ja


Batigoooal schrieb:

Wie weit ging dein Weg?
Bis vors Gericht?

Klage beim Amtsgericht eingereicht, der gegnerische Anwalt (Fachanwalt für Familienrecht ) meinte nach 2 Wochen noch "wir verteidigen uns", bat dann um 3 Wochen Fristverlängerung, dem der Richter auch zugestimmt hat, damit mein "Lieblingshändler" Gelegenheit hat mit Samsung zu sprechen.

Nach 2,5 Wochen rief mein Anwalt mich an, bzgl. meiner Kontoverbindung und wann mein "Lieblingshändler" den Fernseher abholen kann.

Vermutung: Samsung wollte wohl einem Urteil aus dem Weg gehen...


Batigoooal schrieb:

Wie sah das Urteil aus?


Die Forderung aus unserer Klage wurde von der Gegenseite zu 100% akzeptiert ("Vergleich" ),
d.h. Kaufpreis, Versandkosten und Zinsen (seit Ablauf der Fristsetzung) gabs überwiesen zurück.

Den Richter habe ich (und auch mein Anwalt) niemals zu Gesicht bekommen.
MySol
Ist häufiger hier
#1575 erstellt: 06. Sep 2012, 18:21
@KaiPo

Gerne nehme ich mir auch die Zeit, um dein Anliegen zu beantworten:)
...nur genau diesen Fall hat hier jemand vor ungefähr 10 Posts...

Ich verstehe, dass man keinen Bock hat 30 Seiten zu lesen, aber so 5 Seiten vor der neuesten traue ich dann doch jedem zu:)

Also der MM oder Saturnkollege hat einfach nicht das Wissen, um deine Fragen zu beantworten und leider erhält man dann genau diese Antwort.
Ist unschön ich weiß:(

Mit Nachdruck hättest du den Abteilungsleiter sprechen sollen, aber jetzt würde ich dir raten einfach das Musterschreiben per Einschreiben an die Geschäftsstelle des MM/Saturns zu schicken.
Geschäftsführer o.ä.
Zumindest postalisch an eine Person die auch Kompetenz und Entscheidungsbefugnis besitzt.

Hier in dem Thread haben schon viele ein ähnliches Problem geschildert. Manche haben das mit dem Abteilungsleiter geregelt und manche erst auf postalischem Weg oder gar Anwalt.

Ich hoffe das hat dir weitergeholfen.
b238594
Ist häufiger hier
#1576 erstellt: 06. Sep 2012, 19:55

MySol schrieb:

Ich verstehe, dass man keinen Bock hat 30 Seiten zu lesen




Ich hatte auch kein Bock, die 90 Seiten des einen Threads und hier die 30 Seiten von diesem Thread zu lesen. Da ich aber Wissen haben wollte und das durchziehen wollte, habe ich es gemacht.
Ich habe auch keinen Bock morgends aufzustehen, oder meine Wäsche zu Hause zu waschen, ich mache es aber trotzdem
MySol
Ist häufiger hier
#1577 erstellt: 06. Sep 2012, 20:36
hehe dito:)
Ich bin auch voll dabei. Hab alles gelesen:)
Dennoch verstehe ich ja den einen oder anderen, wenn er keine Lust darauf hat.
KaiPo
Neuling
#1578 erstellt: 06. Sep 2012, 21:01
thx für so viele Antworten!
Ja hatte auch gelesen, dass es ähnliche Fälle gibt bzw. gab. Ich wollte aber Klarheit und meinen Fall schildern.(Wiederholung festigt ;-))

Also ich kann meinen TV bei mir zu Hause lassen und Saturn schreiben, dass dieser zu Ihrer Verfügung und abholbereit bei mir zu Hause steht..?

Also morgen früh per Einschreiben das Muster-Schreiben und abwarten.

MFG KaiPo
MySol
Ist häufiger hier
#1579 erstellt: 10. Sep 2012, 08:41

"Der Händler sagt, er hat nicht mit 3D-FullHD beworben!"
- A1: Samsung hat's getan, der Händler steht lt. BGB für Samsungs Werbung gerade.
- A2: Keiner (Samsung & (die meisten Händler)) hat auf die Auflösungsreduzierung hingewiesen.

"Muss ich eigentlich ColdFevers Standardbrief lesen, bevor ich ihn ausdrucke?"
- A: Wäre angebracht. Viele Fragen werden durch den Brief beantwortet. Weiterhin ist es auch nicht verkehrt, bei einer Frage vom Händler zu wissen, was man per Einschreiben geschickt hat.

"Ich möchte nicht zur Post rennen und ein Einschreiben abschicken - lieber Telefonisch oder per E-Mail."
- A: Kann man vorher ausprobieren. Kann klappen, muss aber nicht. Rechtlich relevant ist nur das Einschreiben - oft zeigt auch nur das Einschreiben dem Händler, dass die Reklamation wirklich ernst gemeint ist.

"Ich spreche/schreibe Samsung an, weil ich eine Klärung haben will bzw. der Händler mich auf Samsung verwiesen hat."
- A: Du hast keinen Kaufvertrag mit Samsung - nur mit dem Händler. Der Händler ist der Ansprechpartner.
Von der Samsung-Hotline gibt's nur inhaltsleere, substanzlose Standardantworten.



"Der Mitarbeiter des jeweiligen Händlers weiß von nichts bzw. streitet es ab"
- A1: Du verlangst nach dem Abteilungsleiter, leitenden Angestellten oder Filialleiter, da die Mitarbeiter meistens keine Ahnung von der rechtlichen Lage haben
- A2: Nach wie vor streitet der Händler/Mitarbeiter es ab. Du schickst jetzt den Musterbrief per Einschreiben z. Hd. des jeweiligen Verantwortlichen des Händlers.
- A3: Ein Gang zum Anwalt wird jetzt leider nötig werden.

"Welcher Anwalt ist der richtige für mich?"
- A: Ideal ist es ein Anwalt, der sich auf Vertrags- und Kaufrecht spezialisiert hat. Zivilrecht geht auch. Man sollte das einfach vorher telefonisch abklären.
Man muss leider nach dem "Eene-Meene-Muh"-Prinzip gehen. Sucht einen Anwalt in eurer Nähe auf, der einen guten Eindruck macht.

"Der Händler droht mir mit Nutzungsentgelt"
- A: Man sollte sich nicht beirren lassen. Hier versuchen die Händler durch Abschreckung der Sache aus dem Weg zu gehen.
Hier hilft auch nur der Gang zum Anwalt. Der wird die weiteren Schritte einleiten.
Nutzungsentschädigung mit Gerichtsurteil


"Was soll ich mit meinem TV solange machen?"
- A: Der TV wird dort gelassen wo er ist. Der Händler bekommt den TV erst, wenn man das Geld auf dem Konto sieht. Es wäre ja noch schöner, wenn man den Fernseher vorzeitig abgibt und dann Monate auf den Ausgang des Prozesses wartet.

"Ich habe jetzt eine Wahl, soll ich eine Minderung annehmen oder vom Kaufvertrag zurücktreten und den vollen Kaufpreis rückerstattet bekommen oder gar einen Austausch gegen einen Fernseher der ES6000 Serie (die Neue)?"
- A1: Du bist mit der 2D Leistung zufrieden und auch sonst, gibt es bei dir nichts, dass dich stört (Clouding, Banding oder Flashlights). 3D schaust du vielleicht 2 mal im Jahr. Dann behalte deinen Fernseher und akzeptiere die Minderung
- A2: Die Minderung erscheint dir viel zu niedrig und 3D würdest du gerne sehen und zwar in FULL HD. Trete vom Kaufvertrag zurück und recherchiere intensiv welchen neuen Fernseher du dir anschließend kaufst
- A3: Ich kann einen Austausch des Fernsehers auf die ES6000 Serie bekommen. Ich würde davon abraten, denn auch wenn sie FULL HD 3D darstellen kann, so soll die Panelqualität schlechter sein. (kein Crystal Clear Display)
- A4: Ich will einfach einen neuen Fernseher, weil der Rücktritt dafür eine gute Gelegenheit ist. Das ist eine gute Idee, aber neue Fernseher können dann plötzlich Clouding oder Banding aufweisen, was dein Fernseher vorher evtl. nicht hatte.


[Beitrag von MySol am 10. Sep 2012, 09:00 bearbeitet]
Thorle
Inventar
#1580 erstellt: 13. Sep 2012, 07:52
Mein Händler stellt sich im Moment quer, allerdings mit m.M.n. fadenscheinigen Ausreden bzw. habe ich das Gefühl das die bei der Hotline angerufen haben und das Übliche mitgeteilt bekommen haben, was sie nun mir weis machen wollen.

1. Kein Industriestandard für 3D.
2. Der Händler hat nie mit Full HD 3D geworben
3. Nur minimale Auflösungsverluste!
4. Ich muss beweisen dass der Fehler schon vorlag

Zum Thema Unterlassungserklärung schreibe ich mal nicht, was die da reindeuten.

Naja ich habe jetzt eine zweite und endgültige Frist gesetzt, ansonsten geht es zu Verbraucherzentrale bzw. Anwalt für Vertragsrecht.

Ist schon komisch, wie einige Händler anstandslos das Ganze akzeptieren (müssen) und andere wiederrum auf Dummfang oder so gehen....
Jamir
Schaut ab und zu mal vorbei
#1581 erstellt: 13. Sep 2012, 10:18
Ich möchte mich für den Musterbrief bei ColdFever bedanken.
Bei Amazon ist kein Problem gewesen,das Geld ist schon auf meinem Konto.
Das neues Gerät wird auch bei Amazon gekauft.
Ich tendiere zu Panasonic TX-L47DT50
jamir
burkm
Inventar
#1582 erstellt: 13. Sep 2012, 11:18
Man muss sich einfach in die menschliche Psyche hineindenken, um das Vorgehen zu verstehen.

"Otto Normalverbraucher" scheut den Rechtsweg, wenn es hart auf hart geht, weil ihm das nicht geheuer ist und er erst einmal nur die Anfangskosten und den Aufwand sieht und sich als Laie dabei eher unsicher fühlt. Stößt er auf Widerstand, gibt er meist nach einigem Murren auf. Man möge sich nur diesen Thread vergleichsweise einmal durchlesen.
Auf diese "Trägheit" und Risikoscheue vertraut die Gegenpartei und stellt sich erst einmal stur bzw. behauptet einfach das Gegenteil, darauf vertrauend, dass die Meisten dann schon aufgeben werden ("...nur kein Ärger..." oder "...ich als kleiner Mann kann dagegen doch nichts ausrichten...." oder "...lohnt den Aufwand nicht..."). Man kann sich selbst leicht weitere Ausreden ausdenken, warum man nicht tätig werden sollte... und dann auch noch diese Trägheit (gähn).

Ich gehe einmal davon aus, dass bis zu 75% an dieser Schwelle hängen bleiben.

Schwieriger wird es dann schon mit dem verbleibenden Viertel. Da kommt man (der Händler) dann erst einmal mit Scheinargumenten und einer vermeintlichen Selbstsicherheit / Lässigkeit ("...verklagen Sie mich doch, dann werden Sie schon sehen ...") in der Hoffnung / Annahme, dass die Gegenseite sich nicht so gut auskennt und damit erst einmal (nachhaltig) verunsichert wird. Man lese nur mal in diesem Thread nach, wie viele sich von Ihrem Händler an Samsung haben verweisen lassen, obwohl der Händler eigentlich im rechtlichen Sinn der einzige relevante Ansprechpartner ist, bei dem man diesbezüglich explizit Rechte hat, da nur mit ihm ein (Kauf-)Vertrag besteht. Bei Samsung wurde er dann in ein Labyrinth von Ansprechpartnern und Zuständigkeiten verwiesen und letztlich "versandete" das Ganze, einfach so. Ein Bösewicht, der dabei Übles vermutet. Spätestens nach dem 10ten Anruf war dann der Frust so groß, dass man (der Kunde) - meist - den Vorgang zu den Akten gelegt hat.

Die dann noch verbleibenden (vielleicht) 10% sind das eigentliche Problem, weil sich hier ein zähes Ringen abzeichnet und mit einer "Niederlage" und erhöhten Kosten zu rechnen ist. Da wird dann des Öfteren vor dem 1.ten Gerichtstermin ein Vergleich angestrebt, da der Anwalt der Gegenseite dazu geraten hat, um einer drohenden Niederlage des Verkäufers mit den zugehörigen Konsequenzen (und Kosten) zuvorzukommen und (wenn es z.B. ein Hersteller ist) einem eventuellen Präzedenzfall aus dem Weg zu gehen. Übrig bleiben dann noch die ganz "harten" Burschen auf der Händlerseite, die beteuern, Sie hätten damit doch garnichts zu tun und der Kunde wäre einfach zu "doof" das zu erkennen.
Da wird und muss dann der Amtsrichter klären, wer hier zu "doof" für was war...

Nun frage sich jeder selbst, wo er sich persönlich (und ehrlich) einstuft...

PS.: Die großen Händler sind meist besser informiert und werden schon vorher reagieren, weil sie mit der entsprechenden Rechtslage vertraut sind und das Ganze schnellstmöglich auf dem "kleinen Dienstweg" erledigen möchten. Vielleicht kann man dadurch ja auch einen zufriedenen Kunden (zurück-)gewinnen, der noch Weiteres kauft und damit auch noch Geld an Ihm verdienen. Er holt sich seine Kosten / Aufwand dann beim Lieferanten / Hersteller zurück.


[Beitrag von burkm am 13. Sep 2012, 13:07 bearbeitet]
MySol
Ist häufiger hier
#1583 erstellt: 13. Sep 2012, 12:18
Top geschrieben burkm!

Das liest sich wie eine gut geschriebene Kolumne.
Kann auch als Zeitungsartikel einer lokalen Zeitung nehmen.

Du bringst das ganze Geschehen auf den Punkt.

Motivation!


Gruß
MySol
Thorle
Inventar
#1584 erstellt: 14. Sep 2012, 09:15
Stimme ich voll und ganz zu @burkm. Mir wäre es auch lieber, wenn es solche Themen/Probleme gar nicht erst gäber. Aber Samsung hat hier, für mich, ganz einfach den Bogen überspannt.

Mit stellt sich ja nur die Frage, sofern mein Händler nicht nachgibt, wer die Kosten trägt?

Aber das werden wir sehen, ob der meine zweite und letzte Frist verstreichen lässt...

P.S. Ist eig. auch ein großer Store, mit dem ich bisher 1A zufrieden war. Nur die Antwort erscheint mir dann auf Dummfang gehen zu wollen.


[Beitrag von Thorle am 14. Sep 2012, 12:13 bearbeitet]
burkm
Inventar
#1585 erstellt: 14. Sep 2012, 09:47

Thorle schrieb:
Stimem ich voll und ganz zu burkm. Mir wäre es auch lieber, wenn es solche Themen/Probleme gar nicht erst gäber. Aber Samsung hat hier, für mich, ganz einfach den Bogen überspannt.

Mit stellt sich ja nur die Frage, sofern mein Händler nicht nachgibt, wer die Kosten trägt?

Aber das werden wir sehen, ob der meine zweite und letzte Frist verstreichen lässt...

P.S. Ist eig. auch ein großer Store, mit dem ich bisher 1A zufrieden war. Nur die Antwort erscheint mir dann auf Dummfang gehen zu wollen. :{


Die Antwort ist eigentlich ganz einfach: Der Verursacher (der Störung).
Verliert der Händler letztendlich, so hat er die durch sein Verhalten entstandenen Kosten (Gericht/Prozesskosten, sein und Dein Anwalt gemäß Gebührenordnung/Forderungshöhe, Auslagen usw) zu übernehmen. Vergleichst Du Dich, so werden die individuellen Kosten, so denn welche bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sind, im Vergleich ausgehandelt / zugewiesen und festgelegt. Die Kosten einer berechtigten Reklamation (Nachbesserung, Austausch, Rücknahme) hat der Händler auf jeden Fall zu übernehmen. Die Kosten auf Seiten des Anspruchstellers dürfen aber nur angemessen und nicht ausufernd sein, da immer der Grundsatz der Schadensminimierung zu berücksichtigen ist.
Gibt der Händler nicht nach (Deine Formulierung) bleibt Dir sowieso nur der Klageweg. Gibst Du auf und siehst davon ab, das weiter zu verfolgen, bleibst Du natürlich auf Deinen Kosten sitzen. Das ist aber dann auch Dein Problem...


[Beitrag von burkm am 14. Sep 2012, 12:43 bearbeitet]
Thorle
Inventar
#1586 erstellt: 14. Sep 2012, 12:21
Danke burkm, das hatte ich nach meinem Wissen auch so eingeschätzt.

Zum Glück gibt es ja die Verbaucherzentralen, die nicht gleich so viel verlangen. Und die sollten mir ja auch sagen können wie es weiter geht bzw. die Meinung bestätigen können.

Mich würde ja mal interessieren, wieviele Ihr Gerät schon zurückgegeben haben bzw. wieviel Prozent als Minderung gezahlt wurde.
burkm
Inventar
#1587 erstellt: 14. Sep 2012, 12:40
Ich würde mal sagen, je kleiner der Händler und je weniger er direkten Umsatz mit Samsung macht, umso schwieriger. Dies gilt insbesondere für den Kauf von Grau-Importen, da der einzige Ansprechpartner für Deinen Händler dann üblicherweise nur ein anderer Händler im Ausland ist, der sicherlich keinesfalls das Gerät zurück haben will, insbesondere auch deshalb nicht, weil die Unterlassungserklärung von Samsung Deutschland für Ihn keine Relevanz hat. Da bleibt dann der Grau-Ware Händler auf der Ware sitzen und wird sich deshalb (vermutlich) am Uneinsichtigsten zeigen.


[Beitrag von burkm am 14. Sep 2012, 12:42 bearbeitet]
Thorle
Inventar
#1588 erstellt: 14. Sep 2012, 12:49
Nur gut das es ein namenhafter dt. Händler war und ist. Ich vermutet auch, dass es im Moment eine Hinhaltetaktik bzw. Versuch ist mich "abzuwimmeln". Das kenne ich ja bereits von anderen Themen her. Da muss man wirklich nur hart und fair an der Sache bleiben und dann erkennen sie meist ihren (in dem Fall Samsungs) Fehler.

Am Montag geht es ab zu Verbraucherzentrale und mal schauen was die mir noch raten oder formulieren können. Ne Frist hat der Händler ja auch erstmal noch. Also bleibe ich gelasssen.
Neo-The-One_
Inventar
#1589 erstellt: 17. Sep 2012, 16:30
Hallo Jungs

Ich habe heute meine 40D6510 von meinem Händler gegen eine 40ES6710 getauscht bekommen.
Ging alles mit dem Musterbrief denn ich von euch habe ohne Probleme. 1000 Dank dafür.
Zu erst wollte ich lieber das Geld aber das wollte der Händler nicht aber mit dieser Lösung kann ich
auch sehr gut leben. Ich war zwar am Anfang eine bischen enttäuscht wegen der Bildqualität aber als ich
dann das neue Update auf den ES geladen habe. War das Bild auf einmal um Ecken besser sogar besser als auf dem 40D6510. Dass 3D ist auch besser. Also hat dank euch alles eine gutes Ende gefunden.
MFG
Andy
Maxmax007
Ist häufiger hier
#1590 erstellt: 17. Sep 2012, 17:54
ich finde den Musterbrief irgendwie nicht. Mochte meinen UE46D6390 mit Rechnung vom August 2011 und dem Aufdruck "3D Full HD" auf dem Karton reklamieren.

Bin ich Blind oder gibt es den Musterbrief nicht mehr?

Danke
Maxmax007
Ist häufiger hier
#1591 erstellt: 17. Sep 2012, 18:00
Habs gefunden....

Sorry und hoffentloich klappt das Ganze beim Saturn
MySol
Ist häufiger hier
#1592 erstellt: 17. Sep 2012, 18:00
Kurze Info an die Mitleidenden:

Mein Händler hat mir auf mein Musterschreiben mit einem Anwaltschreiben geantwortet.
Er versucht mich jetzt mit Nutzungsentgelt etc. Angst einzujagen.

Mein Fall geht jetzt definitiv vor Gericht.

Haltet durch!
dietzi
Stammgast
#1593 erstellt: 17. Sep 2012, 18:01
Hallo Andy,

ich zögere immer noch mit der Rückgabe meines 40D6540.
ich bin ja mit dem 2D Bild sehr zufrieden. 3D schaue ich höchsten 5 mal im Jahr.
Ich habe auch Angst davor das das Bild von der ES-Serie schlechter ist.
Aber so wie du schreibst hat es dich doch überzeugt. Ich bin immer nocht nich sicher ob Deltatecc da mit macht.

Gruß dietzi
Neo-The-One_
Inventar
#1594 erstellt: 17. Sep 2012, 18:36
Hallo

Also ein Tipp von mir. Ihr müsst nur zu eurem Händler sagen, wenn er sich quer stellt.
O. k. ich behalte das Gerät, wenn ihr es repariert, als mach aus meinem D6510 ein Full HD 3D TV und dann ist das o. k. für mich. Denn der Mangel ist bewiesen und ich habe so mit ein Recht auf Nachbesserung.
Das es aber zu teuer oder unmöglich ist aus eine D6510 einen Full HD 3D TV zu machen was will der Händler da sagen. Und auf ein Nutzung Endgeld kann er auch nicht fordern weil der TV ja schon von Anfang an mangelhaft war. Und der Händel sol nicht so dumm tun, weil er beleibt ja nicht auf dem Gerät sitzen der TV geht ja an Samsung zurück.
Also ich bereue denn Tausch nicht . Ich bin voll zu friedenmit dem TV.
Meine Fazit die Händler müssen euch denn TV umtauschen ob sie wollen oder nicht.

MySol keine Sorge denn Fall gewinnst du bestimmt. Der Händler wird sich noch wünschen das er dir denn TV ausgetauscht hätte denn jetzt kommen sicher noch Gericht und Anwalts Kosten für ihn dazu. Dumm finde ich von deinem Händler. Das soll aber nicht deine Sorge sein.

MFG
Andy


[Beitrag von Neo-The-One_ am 17. Sep 2012, 18:43 bearbeitet]
Thorle
Inventar
#1595 erstellt: 17. Sep 2012, 18:42
Vollkommen richtig, nur kann ich die Händler bis zu einem gewissen Punkt verstehen, denn Sie haben dann erstmal den Ärger mit Samsung.

Aber natürlich müssen sie den Forderungen nachkommen.

Btw. Kann mir einer sagen wie der UVP von den D6500er (46) waren und dann die UVP vom Besten Modell ohne 3D?
dietzi
Stammgast
#1596 erstellt: 17. Sep 2012, 18:44
Servus,

der ES6710 hat doch einen weißen Rahmen.
Welche Bezeichnung hat den das Baugleiche Modell mit schwarzen Rahmen

DANKE und Gruß
Neo-The-One_
Inventar
#1597 erstellt: 17. Sep 2012, 18:50
Ja richtig der ES6710 ist weiss sonst baugleich wie der ES6500.
Aber nimm denn ES6710.
Ich finde der er einfach Edler ausschaut und er Täuscht durch denn Weissen Rahmen eine
bessern Schwarzwert vor.

MFG
Andy
idm
Hat sich gelöscht
#1598 erstellt: 17. Sep 2012, 20:48

Thorle schrieb:
Vollkommen richtig, nur kann ich die Händler bis zu einem gewissen Punkt verstehen, denn Sie haben dann erstmal den Ärger mit Samsung.....


Da kann ich Dir nur zustimmen. Der richtige Verlierer ist in der Tat meistens der Händler.

Er wird die zurück genommenen Geräte wahrscheinlich zu einem Super-Sonderangebots-Preis (EK oder darunter) verkaufen müssen.
In der Regel kann der Händler keine Geräte zurück geben, es sei denn Samsung stellt sich in diesem Fall nicht quer. Dann wäre auch für den Händler alles "paletti".
Letztendlich kann man dem Händler auch keinen direkten Vorwurf machen. Er hat das Gerät nach den technischen Specs von Samsung verkauft und wusste zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich gar nichts von dem Mangel. Er kann ja nicht sämtliche Geräte in allen Bereichen überprüfen, selbst den Testzeitschriften ist es ja erst recht spät aufgefallen. Dem ein- oder anderen erst durch die später folgenden Berichte oder hier im Forum, manchen bis heute nicht.

Gerade wurden hier in Köln im Saturn 40D6500 zum Schleuderpreis verkauft. ich schätze das sind die Rückläufer, von Samsung oder Saturn aufgemöbelt.

Ich, persönlich, habe mich trotz des 3D Problems bewusst zu einem 46D6500 im November 2011 für 999.-€ entschieden, da das 2D Bild super (wenn alles ok) ist.

Habe auch jetzt noch Spaß mit dem Gerät und 3D ist nicht so relevant für mich. Die Pol-Filter-Technik geht ja auch nicht in 3D HD.
Wie gesagt, ich war mir dessen bewusst (ohne vom Händler darauf hingewiesen zu werden), werde aber trotzdem nicht versuchen, noch etwas rauszuschlagen.
Für ein 2D Bild in dieser Qualität müsste ich jetzt wesentlich mehr anlegen, da es erst in der ES7090 mithalten kann.
Ich jedenfalls würde meinen D65er nicht mit einem ES67er o.ä. tauschen wollen.

Der 6500 war zu nah am 70/8090er dran (resultierend mein Kaufentscheid). Deswegen hat Samsung wahrscheinlich die Abstände zur 70/80er Serie künstlich vergrößert.
Zur Zeit kämen für mich nur Geräte ab der 7er Serie in Frage. Nur diese bieten das Ultra Clear Display und die matten der jetzigen Serie reflektieren helle Sachen tatsächlich stärker als die entspiegelten glänzenden (selbst getestet), das Bild ist jedoch unschärfer dadurch.
Neo-The-One_
Inventar
#1599 erstellt: 17. Sep 2012, 22:31
ColdFever schreibt:

Das ist korrekt: Full HD 3D und Ultra Clear Panel waren zentrale Eigenschaften der Samsung-Produktwerbung für die Reihe D6. Wer fehlendes "FULL HD 3D" bzw. laut Samsung-Unterlassungserklärung Fehlende Hinweise zu 3D-Auflösungsverlusten reklamiert, siehe den Musterbrief zur D6-Reklamation, erwartet eine Nachlieferung, die beide zugesicherten Eigenschaften erfüllt. Händler dürfen bei Reklamationen Geräte mit einem Mangel (3D-Auflösungsverluste) nicht durch Geräte mit einem anderen Mangel (kein Ultra Clear Panel) ersetzen. Geräte der neuen ES6-Serie bieten kein Ultra Clear Panel mehr und müssen folglich nicht als Ersatz akzeptiert werden. Einwandfreie Geräte mit beiden beworbenen Eigenschaften sind die alten Serien D7 und D8 sowie die neuen Serien ES7 und ES8.


Das ist so nicht ganz richtig, einen von einem D6500 auf D7090 wegen dem Paneel wäre zwar gut für denn Käufer aber ohne Aufpreis unfähr gegenüber Samsung und dem Händler. Denn eine D7090 bittet viel mehr Leistung als eine D6500 und hat auch mehr Uubehör dabei. Bei mir zum beispiel ist es so das ich jetzt zwar keine UC Paneel mehr habe aber dafür Micro Dimming was der D6510 nicht hatte. Ich weiß nicht ob Micro Dimmig was bringt aber was ich weiß ist das das der erste TV seid Jahren ist denn ich habe der null Clouding und Branding hat und ich meine wirklich null.
Und ich finde auch das der ES6710 bei der Bildberechnung mit weit aus weniger Fehler arbeite als de D6510 das auch beim Gamen . Ok es stimmt die Farben sind durch das andere Paneel anderst. Aber das finde ich gar nicht so schlecht weil die Farben natürlicher wirken. Nicht so übertrieben Knallig. Was ich das mit sagen will ist nur das ich zwar kein UC Paneel mehr habe aber dafür etwas anders bekommen habe was der andere TV nicht hatte eben das Micro Dimming und eine Bessere Bildberechnung. Also war es eine guter Deal für mich . Ich bin sehr zufrieden.
Also auf sein Recht pochen ok aber man muss dabei immer Fähr bleiben.

MFG
Andy
Südbaden
Ist häufiger hier
#1600 erstellt: 18. Sep 2012, 07:42
Hallo zusammen,

nur kurz als Info der Bericht wie es bei mir gelaufen ist.
Zunächst wie alle hier das Kasperletheater mit Samsung seit letztem Herbst, vor zwei Wochen dann den Musterbrief an meinen Saturn, wo ich meinen UE40D6500 letzten Sommer für 777,-€ gekauft habe.
Letzte Woche nen Brief bekommen indem eine Rücknahme des Geräts mit der Standardstellungnahme von Samsung abgelehnt, mir aber eine Preisminderung um 250,-€ angeboten wurde.
Diese Preisminderung habe ich akzeptiert weil sich herausgestellt hat, dass ich das 3D fast ausschließlich nutze um mit meiner Tochter ihre Animationsfilme in 3D zu schauen und dafür reicht die Qualität schon aus. Ich habe also im Endeffekt ein top 2D Gerät mit netter 3D-Spielerei für 527,-€ gekauft, damit bin ich durchaus zufrieden.
Ich hoffe alle die noch keine Lösung mit ihrem Händler gefunden haben schaffen dies bald und können, so wie, ich diesen Fall zu den Akten.
burkm
Inventar
#1601 erstellt: 18. Sep 2012, 11:56

idm schrieb:

Thorle schrieb:
Vollkommen richtig, nur kann ich die Händler bis zu einem gewissen Punkt verstehen, denn Sie haben dann erstmal den Ärger mit Samsung.....


Da kann ich Dir nur zustimmen. Der richtige Verlierer ist in der Tat meistens der Händler.

Er wird die zurück genommenen Geräte wahrscheinlich zu einem Super-Sonderangebots-Preis (EK oder darunter) verkaufen müssen.
In der Regel kann der Händler keine Geräte zurück geben, es sei denn Samsung stellt sich in diesem Fall nicht quer. Dann wäre auch für den Händler alles "paletti".
Letztendlich kann man dem Händler auch keinen direkten Vorwurf machen. Er hat das Gerät nach den technischen Specs von Samsung verkauft und wusste zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich gar nichts von dem Mangel. Er kann ja nicht sämtliche Geräte in allen Bereichen überprüfen, selbst den Testzeitschriften ist es ja erst recht spät aufgefallen. Dem ein- oder anderen erst durch die später folgenden Berichte oder hier im Forum, manchen bis heute nicht.

Gerade wurden hier in Köln im Saturn 40D6500 zum Schleuderpreis verkauft. ich schätze das sind die Rückläufer, von Samsung oder Saturn aufgemöbelt.

Ich, persönlich, habe mich trotz des 3D Problems bewusst zu einem 46D6500 im November 2011 für 999.-€ entschieden, da das 2D Bild super (wenn alles ok) ist.

Habe auch jetzt noch Spaß mit dem Gerät und 3D ist nicht so relevant für mich. Die Pol-Filter-Technik geht ja auch nicht in 3D HD.
Wie gesagt, ich war mir dessen bewusst (ohne vom Händler darauf hingewiesen zu werden), werde aber trotzdem nicht versuchen, noch etwas rauszuschlagen.
Für ein 2D Bild in dieser Qualität müsste ich jetzt wesentlich mehr anlegen, da es erst in der ES7090 mithalten kann.
Ich jedenfalls würde meinen D65er nicht mit einem ES67er o.ä. tauschen wollen.

Der 6500 war zu nah am 70/8090er dran (resultierend mein Kaufentscheid). Deswegen hat Samsung wahrscheinlich die Abstände zur 70/80er Serie künstlich vergrößert.
Zur Zeit kämen für mich nur Geräte ab der 7er Serie in Frage. Nur diese bieten das Ultra Clear Display und die matten der jetzigen Serie reflektieren helle Sachen tatsächlich stärker als die entspiegelten glänzenden (selbst getestet), das Bild ist jedoch unschärfer dadurch.


Natürlich ist der Händler (normalerweise) nicht der Dumme. Das scheint erst einmal nur so.
Da der Vertragspartner des Händlers Samsung ist, hat der Händler diesem gegenüber die gleichen Rechte wie der Kunde gegenüber dem Händler, da Samsung ja dem Händler eine Ware mit fehlender zugesicherter Eigenschaft, also mangelhaft, geliefert hat. Der Händler kann somit die mangelhafte Ware auch wieder rügen, wenn er sich denn bemüht, so dass letztendlich die Geräte wieder bei Samsung landen sollten, wo sie auch hingehören. Also kein falsches Mitleid. Es gibt eine klare Hackordnung,


[Beitrag von burkm am 19. Sep 2012, 00:18 bearbeitet]
DrJones1975
Ist häufiger hier
#1602 erstellt: 18. Sep 2012, 18:38
Hallo allerseits,

ich habe mich diesbezüglich auch letzte Woche mit Media Markt in Verbindung gesetzt und den Sachverhalt geschildert. Zunächst hat der Mitarbeiter versucht mich an Samsung zu verweisen, habe Ihn aber diesbezüglich mit der geltenden Rechtslage zurückgewiesen.

Ich selber habe letztes Jahr einen UE46D6200 bei Media Markt bezogen.

Als Reaktion darauf habe er gesagt er spricht das Thema und man würde ich bei mir melden, was dann letzte Woche auch auf meinem Anrufbeantworter geschah in dem mir mitgeteilt worden ist, dass man noch auf eine Rückmeldung von Samsung warte.

Heute dann, hat mir meine Lebensgefährtin mitgeteilt, dass Mediamarkt angerufen habe und man mir ausrichten solle, dass man sich mit Samsung geeinigt habe und man mir einen Vor Ort Techniker von Samsung versprach(ob der vorort einen Konstruktionsbedingten Fehler beheben kann wage ich zu bezweifeln). Ebenso meinte der Media Markt Mitarbeiter das Media Markt damit raus sei. Meine Lebensgefährtin bat darum später noch einmal anzurufen wenn ich dann vor Ort sei, was allerdings abgelehnt worden ist.

Ein Anruf heute abend bei Mediamarkt brachte nichts. Es wären alle Mitarbeiter in einem Verkaufsgespräch und einen Rückruf habe ich dann auch nicht erhalten.

Das heißt morgen geht das Anschreiben per Einschreiben mit Rückschein raus.

Ich empfinde das als eine absolute Dreistigkeit, was sich Media Markt da erlaubt.

Bin mal gespannt auf die Reaktion. Ich habe mir fest vorgenommen mit den mir zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln bis auf das Äußerste zu gehen.

So wird es geschrieben....so wird es geschehen
monokrom
Ist häufiger hier
#1603 erstellt: 18. Sep 2012, 20:14
Ich hab am 10.09, das Schreiben von Cold Fever an meinen Media Markt in der Umgebung (Lahr, Schwarzwald) per Einschreiben geschickt und 2 Tage später kam eine Antwort per Mail.
3mal dürft ihr raten: Die Stadartmail von Samsung, noch mit Verweis auf das letzte vde.com Zertifikat, welches seit der Unterlassungsklage nicht mehr online ist.

Gedacht habe ich "Wenn du dich um deine Kunden kümmern würdest, hättest du dich selbst mal dahintergesetzt!"

Geantwortet habe ich, eine Zusammenfassung der im Brief und im Anhang genannten Stichpunkte plus 100 Wiederholungen PLUS, dass das VDE.com Zertifikat auf das sich Samsung bezieht nicht online ist, seitdem sie indirekt eingeräumt haben, dass der TV (46D6500) keine 1080p pro Auge im 3D Modus kann... Sondern nur 540p und weniger.

Frist hab ich bis zum 24.09. gelassen mit aussdrücklichem Hinweis, dass die Sache eigentlich zu meinen Gunsten ausgehen sollte. Ich warte also noch auf eine Antwort..

Vll. sollten wir mal eine Tabelle erstellen wer mit welchem Gerät in welchem Markt welchen Erfolg hatte.

Zb

46D6500, Media Markt XXX, Kaufpreiserstattung
40D6300, Saturn XXX, 250€ Preisreduzierung...

Wenn ich zB nachweislich hätte schreiben können, dass andere Media Märkte sich da sehr kulant ggü. dem Kunden erweisen...

My two cents
StingBicki
Schaut ab und zu mal vorbei
#1604 erstellt: 19. Sep 2012, 17:15
Hallo zusammen
ich habe am 31.08.2012 das Schreiben per Einschreiben an Media Markt geschickt.
Hatte bis heute nichts von denen gehört und bin deshalb einfach mal hingefahren. Der Service hat dann mit der TV Abt. gesprochen und das wiedergegeben, was der Damen aufgetisch wurde ( Standart: Es gibt kein HD Norm etc. ) Bin dann direkt zu den TV Menschen gegangen, dieser ht dann auch das mit dem Standert HD blabla und das ich mich an Samsung direkt wenden müsste. Habe dann den Abteilungsleiter gesprochen ( alles in allen ein netter Mensch ) dieser wußte von den Neuen Tatsachen nichts. Wollte dies mit dem Samsung Außendienstmitarbeiter am Samstag besprechen und mir bescheid geben.
PS: Haben erwähnt, das denen noch so ein Fall vorliegen würde.
Sumarumarum hat Media Markt versucht, mich direkt am Service abzuwimmeln. Mache denen aber kein Vorwurf, da anscheinend kein Imformationsfluß Seitens Samsung vorliegt. Halt euch auf den Laufenden.
frx111
Schaut ab und zu mal vorbei
#1605 erstellt: 19. Sep 2012, 20:11
Ich hatte meinem Media Markt ebenfalls per Einschreiben eine leicht angepasste Version zukommen lassen.
Die gesetzte zweiwöchige Frist ist heute abgelaufen ohne irgendeine Reaktion.

Nun überlege ich erst noch eine Nachfrist zu setzen bevor ich mich in weiteren Ärger stürze.

Ganz schön frech von Media Markt einfach überhaupt nicht zu reagieren.
Die dummen Kunden werden schon aufgeben früher oder später.
Neo-The-One_
Inventar
#1606 erstellt: 19. Sep 2012, 20:56
Echt schlimm das sich mansch Märkte mit Händen und Füssen so Währen.
Aber das ist Typisch MM. Gottt sei Dank ging das bei mir Ohne Probleme.
Naja die werden schon sehen was sie davon haben.
Dran bleiben Jungs das wird schon.

MFG
Andy
adison
Ist häufiger hier
#1607 erstellt: 19. Sep 2012, 21:01
Meiner 55D6500 ist heute mittag abgeholt worden. Bin mal gespannt was ich zurück bekomme und was mit "Erstattung über den Warenwert" gemeint ist. Damaliger Kaufpreis oder aktueller.? Ging alles ziemlich flott (ca. 14 Tage) mit dem Schreiben von Cold Fever.


[Beitrag von adison am 19. Sep 2012, 22:24 bearbeitet]
burkm
Inventar
#1608 erstellt: 20. Sep 2012, 00:32

frx111 schrieb:
Ich hatte meinem Media Markt ebenfalls per Einschreiben eine leicht angepasste Version zukommen lassen.
Die gesetzte zweiwöchige Frist ist heute abgelaufen ohne irgendeine Reaktion.

Nun überlege ich erst noch eine Nachfrist zu setzen bevor ich mich in weiteren Ärger stürze.

Ganz schön frech von Media Markt einfach überhaupt nicht zu reagieren.
Die dummen Kunden werden schon aufgeben früher oder später.


Ich würde eine letzte Mahnung schicken und hierin eine letzte Frist von Versandtag + 14 + 3 Tagen (mit Datum!, wegen Zustellung) setzen und per Einschreiben z.Hd. der Geschäftsleitung des Marktes verschicken (Einwurfeinschreiben + Kopie mit Rückschein). Anm.: So wird mindestens eins immer nachweislich zugestellt. Darin würde ich darauf hinweisen, dass nach erneuter Fristversäumnis unmittelbar anschließend Klage eingereicht und damit weitere Kosten entstehen würden. In einem Nebensatz würde zudem darauf verweisen, dass andere Märkte (z.B. Media, Saturn) sowie Amazon und andere Händler usw. bereits in solchen Fällen entsprechend reagiert haben.
monokrom
Ist häufiger hier
#1609 erstellt: 20. Sep 2012, 08:05

StingBicki schrieb:
Hallo zusammen
...bin deshalb einfach mal hingefahren. Der Service hat dann mit der TV Abt. gesprochen und das wiedergegeben, was der Damen aufgetisch wurde ( Standart: Es gibt kein HD Norm etc. ) Bin dann direkt zu den TV Menschen gegangen, dieser ht dann auch das mit dem Standert HD blabla und das ich mich an Samsung direkt wenden müsste. Habe dann den Abteilungsleiter gesprochen ( alles in allen ein netter Mensch ) dieser wußte von den Neuen Tatsachen nichts. ...



Ich glaube das sollte ich als nächsten Schritt auch mal versuchen, falls die sich bis zum 24.09. nicht gemeldet haben.
Falls tatsächlich keine Informationnen diesbezüglich von Samsung an Media Markt weiter gegeben werden, ist es ja kein Wunder, dass dort niemand eine Ahnung hat von der momentanen Sachlage. *sigh*
Thorle
Inventar
#1610 erstellt: 20. Sep 2012, 09:40
Ihr glaubt doch nicht, dass Samsung die Händler freiwillig informieren wird. Ich vermute auch mal, dass die Händler auch nur die Samsung Hotline anrufen. Und wir wissen ja was die einem so erzählen. Also am Ball bleiben.
DrJones1975
Ist häufiger hier
#1611 erstellt: 20. Sep 2012, 18:22
Ich wüßte nicht warum ich noch eine Nachfrist setzen sollte....habe ja versucht einen Dialog mit Mediamarkt zuführen. Das Ergebnis daraus habe ich ja geschildert.

Ich werde nach Ablauf der Frist klagen.....
Volca
Neuling
#1612 erstellt: 21. Sep 2012, 05:18
Hallo,

ich habe gute Erfahrungen mit dem Umtausch/Rückgabe meines 46D6500 (Kaufdatum 08.08.2011) wegen nicht Erfüllung der 3D-FullHD-Eigenschaft gemacht.

Am 14.09.2012 habe ich Ama*** per E-Mail angeschrieben, mit dem beigefügten Schreiben von ColdFever. Nach einigen Stunden kam schon eine Antwort, dass mir der gesamte Kaufpreis erstattet wird und die Abholung des Gerätes durch Hermes eingeleitet wird. Hermes kam wie versprochen und hat das Paket abgeholt und heute (21.09.2012) wurd die Gutschrift des Kaufpreises von Ama*** bestätigt.

Ich muss schon sagen, wenn ich hier eure Probleme mit MM oder Sat*** lese und dann meinen Fall betrachte, kann ich mich nicht beschweren, wie souverän und problemlos Ama*** gehandelt hat.

Das zu meinen Erfahrungen und nocheinmal vielen Dank an dich ColdFever für die Energie und Zeit, die du in das ganze Thema rein gesteckt hast. Danke
Ikaruga
Schaut ab und zu mal vorbei
#1613 erstellt: 21. Sep 2012, 07:33
Hallo zusammen,
Musterbrief an einen Online-Versender ( roter Waschbär, UE32D6500 Kaufdatum 06/2011) ist raus. Fristsetzung bis 05.10.
Update folgt.

Gruss
Ikaruga
frx111
Schaut ab und zu mal vorbei
#1614 erstellt: 21. Sep 2012, 19:32
Heute habe ich tatsächlich noch eine Antwort von Media Markt bekommen. Vom geschäftsführenden Gesellschafter (und voller Rechtschreibfehler

Man bedauert, man habe keinerlei Erfahrungswerte zu dem beschriebenen Problem und das Problem sei im Hause nicht bekannt. Man habe den Vorgang an Samsung weitergegeben um festzustellen ob ein Mangel vorliegt und Samsung habe zugesagt sich umgehend mit mir in Verbindung zu setzen um eine Prüfung vor Ort durchzuführen. Bei Verzögerungen solle ich mich melden und ansonsten wünsche man mir weiterhin viel Freude mit dem Samsung-TV.

Für wie doof halten die mich eigentlich. Lügen mir dreist vor sie wüssten nichts davon. Dabei war ich mehrfach vor Ort und da wusste man genau Bescheid, hat mich aber immer abgewimmelt. Unglaublich
HinterMailand
Inventar
#1615 erstellt: 22. Sep 2012, 08:17
das ist ja schon unverschämt... genau damit würd ich sie noch mal konfrontieren, sofort anrufen und den Verfasser des Briefes verlangen. und darauf hinweisen das es bei anderen MM auch geht.
frx111
Schaut ab und zu mal vorbei
#1616 erstellt: 22. Sep 2012, 09:34

HinterMailand schrieb:
das ist ja schon unverschämt... genau damit würd ich sie noch mal konfrontieren, sofort anrufen und den Verfasser des Briefes verlangen. und darauf hinweisen das es bei anderen MM auch geht.


Ich mache das lieber schriftlich
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