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Reklamation Samsung D6er Serie

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Autor
Beitrag
dietzi
Stammgast
#1716 erstellt: 29. Okt 2012, 09:48
Servus,

also ich muss auch sagen das bei meinem 40D6540 3D sehr gut aussieht.
Ich kann mir eigendlich gar nicht vorstellen, das es hier Auflösungsverluste gibt
Natürlich habe ich keinen Vergleich zu 3D in Full HD
HinterMailand
Inventar
#1717 erstellt: 29. Okt 2012, 13:25
1. Die kompl. D6-Serie hat diesen Fehler
2. Entspr. Bilder zum kontrollieren sind hier im Thread gepostet
3. Wenn der TV Ende 2011 gekauft wurde hat man voraussichtlich keine Chance bzgl. Umtausch, da ca. Oktober der Fehler bekannt bzw. keine Werbung bzgl. 3DFullHD mehr gemacht wurde ... genauer Termin auch irgendwo hier im Forum.

PS Wenn ihr zufrieden seit dann ist doch alles gut
legt das Thema bei Seite und erfreut Euch an Eurem TV


[Beitrag von HinterMailand am 29. Okt 2012, 13:27 bearbeitet]
b238594
Ist häufiger hier
#1718 erstellt: 29. Okt 2012, 15:13

HinterMailand schrieb:

3. Wenn der TV Ende 2011 gekauft wurde hat man voraussichtlich keine Chance bzgl. Umtausch, da ca. Oktober der Fehler bekannt bzw. keine Werbung bzgl. 3DFullHD mehr gemacht wurde ... genauer Termin auch irgendwo hier im Forum.


Nicht so schnell.

In der Unterlassungserklärung ging es darum, dass Samsung nicht auf die Auflösungsverluste hingewiesen hat (was niemals der Fall war). Die Argumentationskette muss dann sicherlich darauf aufbauen.
Es wird beim einem spätern Kauf sicherlich schwieriger, aber nicht "voraussichtlich keine Chance"...
burkm
Inventar
#1719 erstellt: 29. Okt 2012, 15:21
Da Samsung ab einem gewissen Datum nicht mehr mit "3D Full HD" für die D65xx Baureihe geworben hat (Broschüren, Print-Medien, Aufdrucke usw.), gibt es auch ab diesem Zeitpunkt kein "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" mehr, so dass ein Bezug darauf vermutlich ins Leere laufen würde. Wie sonst wollte man den erforderlichen Nachweis hierfür ansonsten führen können ?


[Beitrag von burkm am 29. Okt 2012, 15:23 bearbeitet]
b238594
Ist häufiger hier
#1720 erstellt: 29. Okt 2012, 15:27
Über was ging es bei der Unterlassungserklärung?
A) Dass Samsung nicht mehr 3D-FullHD bewirbt oder
B) Dass Samsung die Geräte nur noch mit dem Hinweis auf die reduzierte Auflösung bewerben muss.

Vielleicht um noch die nächste Gegenfrage abzudecken:
Warum hat Samsung die Unterlassungserklärung unterschrieben (wo doch das 3D-FullHD entfernt wurde)?


[Beitrag von b238594 am 29. Okt 2012, 15:33 bearbeitet]
b238594
Ist häufiger hier
#1721 erstellt: 29. Okt 2012, 15:39

burkm schrieb:
Da Samsung ab einem gewissen Datum nicht mehr mit "3D Full HD" für die D65xx Baureihe geworben hat (Broschüren, Print-Medien, Aufdrucke usw.), gibt es auch ab diesem Zeitpunkt kein "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" mehr, so dass ein Bezug darauf vermutlich ins Leere laufen würde. Wie sonst wollte man den erforderlichen Nachweis hierfür ansonsten führen können ?


Schreib mal dem Samsung-Support eine Reklamations-E-Mail, was bekommst Du zurück (bsp):


Sehr geehrter Samsung Kunde,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Mit der Serie D6000 bietet Samsung seinen Kunden auch unterhalb der Premium-Klasse ein 3D-Erlebnis zu einem guten Preis-Leistungsverhältnis an. Da die Fernseher der Serie LED D6000 in 2D und 3D zu jedem Zeitpunkt die volle Zeilenzahl von 1080 Zeilen für die Darstellung eines Bildes verwenden, hat Samsung die Produkte gemäß eigener Vorgaben mit dem Logo „3D-Full-HD“ beworben. Ein übergreifender technischer Standard, der hierfür klare Vorgaben geben könnte, existiert aktuell nicht. Auch Prüfinstitute, Hersteller und Testhäuser haben in Ermangelung eines Standards für die 3D-Full-HD-Einstufung eigene Definitionen und Richtlinien festgelegt. Diese teilweise auch unabhängigen Versuche führten jedoch bislang auch zu keiner übergreifenden Norm.


Was zu beweisen war, dass alle D6000er 3D-FullHD können (lt. Samsung)!
Thorle
Inventar
#1722 erstellt: 29. Okt 2012, 15:41
Das ganze kann dann eig. nur ein RA beantworten. Eine Unterlassungserklärung hat ja auch einen gewissen Vorlauf. Daher fraglich wie die Sache zu bewerten ist.

Wem sein 3D Bild gefällt ist doch schön und gut. Ich habe vorher FullHD-3D gesehen und weis was schön istund was nicht.
burkm
Inventar
#1723 erstellt: 29. Okt 2012, 16:39

b238594 schrieb:
Über was ging es bei der Unterlassungserklärung?
A) Dass Samsung nicht mehr 3D-FullHD bewirbt oder
B) Dass Samsung die Geräte nur noch mit dem Hinweis auf die reduzierte Auflösung bewerben muss.

Vielleicht um noch die nächste Gegenfrage abzudecken:
Warum hat Samsung die Unterlassungserklärung unterschrieben (wo doch das 3D-FullHD entfernt wurde)?


Weil zum Zeitpunkt der Unterlassungserklärung
a) die Geräte bereits durch Nachfolger ersetzt und nicht mehr im Handel waren
b) die Print-Medien schon seit Ende 2011 keine entsprechenden Merkmale und Behauptungen mehr enthielten
c) für Samsung deshalb das Unterlassen keine aktuelle wirtschaftliche Relevanz mehr hatte
d) nicht mehr zu erwarten war, dass hierfür noch (Handel und Samsung) geworben würde

Die Unterlassungserklärung hat ja nur Relevanz für den Zeitpunkt nach der Unterlassungserklärung, d.h., die Zukunft. Das werden auch die Gründe gewesen sein, warum Samsung so lange gewartet hat, obwohl die Unterlassungsklage ja schon seit einiger Zeit anhängig war.
Nur für die Altbesitzer, wo Samsung dieses Merkmal noch aktiv eworben hatte, lässt sich das - meiner Meinung nach - als nachträgliches Eingeständnis eines Mangels / Falschbehauptung nutzbringend heranziehen.


[Beitrag von burkm am 29. Okt 2012, 16:56 bearbeitet]
b238594
Ist häufiger hier
#1724 erstellt: 29. Okt 2012, 17:34
Wichtig finde ich auch folgendes Zitat von ColdFever:
Die Verbraucher, die "Full HD"-Geräte mit 3D kauften, mussten davon ausgehen, dass "Full HD"-Auflösung auch im 3D-Modus gegeben ist, da Samsung nirgendwo auf 3D-Auflösungsverluste der D6-Reihe hingewiesen hat. Solange Samsung also die D6-Geräte mit "Full HD"-Auflösung beworben hat -was IMMER und ZU JEDER ZEIT der Fall war- aber dabei nicht auf die 3D-Auflösungsverluste hingewiesen hat, wurden die Geräte irreführend beworben und sind damit mangelhaft. Darunter fallen also ALLE jemals bis heute verkauften D6-Geräte, denn bis heute ist nirgendwo in Werbung oder Datenblättern jemals ein Hinweis auf die 3D-Auflösungsverluste erschienen.

Oder anders ausgedrückt: Die Geräte können FullHD und als Anzeige 2D und 3D.
Weiterhin bestätigt der Support auf Rückfrage emsig, dass alle D6er Geräte 3D-FullHD können.
Die Beschreibung was "Zu erwarten" ist (BGB), kann man immer problemlos noch aufziehen - oder hast Du z.B. von irgendeinem Hersteller gehört, dass Active-Shutter-Brillen nicht FullHD können?

Dem steht argumentativ nur entgegen, dass die Unterlassungserklärung nicht Rückwirkend gilt.
Gerade a) + c) + d) dürften beim Gericht dann auch eher gegen Samsung sprechen.

Auch eine direkte fehlende Bewerbung ist für den Käufer kein Indiz, dass diese Eigenschaft fehlt (was die Anwälte durch Samsung durch die abgegebene Unterlassungserklärung ja bestätigten).

Andere Beispiele aus dem Datenblatt des D6500er nach der 3D-FullHD-Entfernung:
- 4*HDMI 1.4:
Was würdest Du hier erwarten?
Das ein Player mit HDMI 1.3 auch funktioniert obwohl nicht direkt beworben?
- Energieeffizienzklasse: A:
Was würdest Du hier erwarten?
Klasse A gemäß Deutscher Verordnung(?) oder gemäß Südkoreanischer?
- Auflösung: Full HD 1.920 x 1.080 Pixel:
Was würdest Du hier erwarten?
Gilt nur bei 2D? Gilt nur bei 3D? Gilt nur bei Digital-HD-TV? Gilt nur bei BluRay? Oder nur bei VOD?
Wie soll der Käufer darauf kommen, dass FullHD nicht im 3D-Modus gilt?


Also m. E. ist das nicht so klar, dass der Zug bei den neueren D6er abgefahren ist...


[Beitrag von b238594 am 29. Okt 2012, 17:37 bearbeitet]
DrJones1975
Ist häufiger hier
#1725 erstellt: 30. Okt 2012, 10:00
So war gestern bei meinem Anwalt und habe ihm den Fall übergeben...Sachverhalt ist klar und erwiesen...Er sieht es so, dass MM das Gerät zurücknehmen wird ohne groß Theater zu machen...das ist seine eigene Erfahrung....


[Beitrag von DrJones1975 am 30. Okt 2012, 10:01 bearbeitet]
drummingduck
Neuling
#1726 erstellt: 30. Okt 2012, 10:32
Hallo,

habe von meiner Versicherung das Go! einen Anwalt hinzuziehen zu dürfen. Heute Nachmittag habe ich den Termin.

Ich bin echt gespannt, was passieren wird.

Grüße

drummingduck
frechenman
Ist häufiger hier
#1727 erstellt: 31. Okt 2012, 06:35

b238594 schrieb:

Die Beschreibung was "Zu erwarten" ist (BGB), kann man immer problemlos noch aufziehen ...

Dem steht argumentativ nur entgegen, dass die Unterlassungserklärung nicht Rückwirkend gilt.


Aus meiner laienhaften Sicht stellt sich hier aber auch noch die Frage, ob es denn zum Kaufzeitpunkt wirklich noch zu erwarten war. Zu diesem Kaufzeitpunkt war die mangelhafte 3D-Auflösung ja bereits in den Medien. Auf eine gerichtliche Auseinandersetzung würde ich es in diesem Fall nicht ankommen lassen.
b238594
Ist häufiger hier
#1728 erstellt: 31. Okt 2012, 07:38

frechenman schrieb:

..ob es denn zum Kaufzeitpunkt wirklich noch zu erwarten war.

Wenn es nicht zu erwarten gewesen wäre, hätte es auch nie die Unterlassungserklärung gegeben - Samsung hätte es nie unterschrieben.

Wie gesagt, es wird wohl schwieriger, aber ganz so aussichtslos wie hier behauptet ist es m. E. nicht.


frechenman schrieb:
Zu diesem Kaufzeitpunkt war die mangelhafte 3D-Auflösung ja bereits in den Medien.

Wann? In welchen Medien? 1* kurz in einem kleinen Absatz erwähnt? Die Zeitung habe ich nie gelesen!
Muss ich zwingend beim Fernseh-Kauf erst einmal bsp. 6 Monate Fachzeitschriften (in den Archiven) wälzen?
Weiterhin hat Samsung niemals eine mangelhafte 3D-Auflösung zugegeben.
Samsung hat immer suggeriert, dass keine Auflösungsreduzierung vorliegt.

Mal aus Wikipedia:
"Zur Beschaffenheit gehören gem. § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder Herstellers (insbesondere aus der Werbung) erwarten kann. Beispiel: Ein Auto wird in der Werbung mit einem Verbrauch von drei Liter angepriesen, während der tatsächliche Verbrauch fünf Liter beträgt."
Nach den Äußerungen des Verkäufers & Herstellers - Hier steht nix wegen Presse.

Vergleichbare Themen gibt's auch bei der Suche nach dem Spritverbrauch von Autos. Da gibt es auch keine Hinweise auf rechtlich relevante Meinungen der Presse, dass die Autohersteller bei diesen Angaben mogeln.
AkaSuzaku
Neuling
#1729 erstellt: 02. Nov 2012, 17:08
Hallo,

hab mich nun doch einmal hier angemeldet, nachdem ich ich schon fast von Beginn an Beobachter des Themas war. Mal schauen, ob ich auch noch Interesse an anderen Topics hier finde, da ich es allgemein nicht mag, wenn sich jemand wegen nur ein, zwei Posts in einem Forum registriert.. :angel:

Aber zu meinem Anliegen: Bin nun auch an dem Punkt, wo die Frist zur Mängelbeseitigung verstrichen ist. Die Mahnung zur Mängelrüge, wie dass hier jemand so schön genannt hatte, ist schon aufgesetzt. Aber in welchem Falle wäre man denn in der Lage einen Rücktritt vom Kaufvertrag zu verlangen? Das die die 14 Tage haben verstreichen lassen, ist doch in erster Linie denen ihr Problem, oder nicht? Was erhoffen die sich überhaupt, wenn sie nicht antworten?

Und noch eine Frage: Sollte ich nun den Anwalt einschalten müssen, welche Art von Anwalt sollte das dann sein? Ich hab da zugegebenermaßen als Noch-Abiturient (einzige Art, wie man "Schüler" halbwegs erwachsen klingen lassen kann. ) nur wenig Ahnung von. Sachen für's Leben lernt man in der Schule eben nicht so viele..

Und was dann noch viel wichtiger ist: Wie sieht es mit den Anwaltskosten aus? Ich mach das Ganze zwar aus Überzeugung im Recht zu sein, aber ich will nicht nur aus Prinzip ganz egal wie hoch die Kosten sind, irgendetwas durchsetzen, zumal es sich nur um einen D6500er 32"-TV handelt (dass ich dementsprechend für 3D sehr nah am TV sitzen muss, ist ein anderes Thema).
Natürlich, Rechner für solche Kosten gibt es genug im Internet, aber die einen auch nur die unterschiedliche Zahlen, die die ausspucken.
Thorle
Inventar
#1730 erstellt: 02. Nov 2012, 17:27
Warum, weshalb sie etwas machen oder auch nicht kann keiner beantworten. Ist auch zu mühselig sich darüber den Kopf zu zerbrechen.

Wenn du alles mitgelesen hast, weist du das die um Rückgabe eigentlich nicht drum herum kommen. Eigentlich weil: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Seiten....

In deinem Fall erscheint es mir auch, dass du um einen RA nicht herum kommst. Ich habe keine Ahnung wie das bei einem Schüler mit Prozesskostenhilfe ist....

Besprich dich daher mal mit deinen Eltern.
AkaSuzaku
Neuling
#1731 erstellt: 02. Nov 2012, 17:58
Schon mal danke für die Auskunft. Aber nur damit wir uns nicht missverstehen: Ich bin schon älter als 18.
...Recht hast du nichtdestotrotz.
MySol
Ist häufiger hier
#1732 erstellt: 02. Nov 2012, 18:36
Als Schüler ist es kein Problem Beratungshilfe zu bekommen.

Du suchst dir das für dein Bezirk/Ort zuständige Amtsgericht aus.
Nimmst deine Unterlagen mit (Rechnung, Beweise, Kontoauszüge der letzten 2 Monate) und ziehst eine Nummer.
Die Entscheidung ob du Beratungshilfe bekommst wird noch vor Ort entschieden. Mit dem ausgestellten Schein kannst du dann zu jedem beliebigen Anwalt gehen oder dir einen zuweisen lassen.

Gut wäre ein Anwalt, der Kauf-/ und Vertragsrecht als Spezialisierung hat, aber hier geht vieles nach Bauchgefühl.
Ein Anwalt für Zivilrecht geht auch wunderbar und ist auch vollkommen richtig.

Wenn du dann die Beratungshilfe beantragt hast gehst du zu einem Anwalt und der übernimmt das Ganz und berät dich.
Sollte es dann bis vors Gericht gehen wird dir dein Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen. Das ist ein Formular, dass du dann ausgefüllt und unterschrieben deinem Anwalt zurücksenden musst.

Das war es schon.
Scofield1986
Ist häufiger hier
#1733 erstellt: 03. Nov 2012, 17:51
Guten Abend zusammen,

ich bin geschockt als ich diesen Beitrag gesehen habe.Ich habe einen Samsung D6500 und habe Ihn am 27.6.2011 gekauft.Auf der Verpackung wird auch noch mit 3D Full HD geworben.Meine Frage nun kann ich es immer noch beanstanden wenn es schon so lange zurück liegt?

lg
Neo-The-One_
Inventar
#1734 erstellt: 03. Nov 2012, 18:41
Ja sicher kannst du das da du ja beim Kauf in die irre geführt worden bist.
Und so mit nicht bekommen hast was auf der Verpackung stand
Ich kaufe auch keine Milch wo 1 Liter drauf steht aber nur eine Halber drin ist

MFG
Andy
Batigoooal
Ist häufiger hier
#1735 erstellt: 05. Nov 2012, 12:28
Nachdem ja nun doch einige den Gang zum Anwalt hinter sich haben:

Wie sind denn die aktuellen Sachlagen?
Wie siehts bei euch aus?
Gibt es schon rechtskräftige Urteile?
Mich würden echt brennend Ergebnisse interessieren - Fakten, Fakten, Fakten.

Seit Wochen reden wir hier über die Sachlage - diese ist aus unserer Sicht ja eindeutig. Aber wie siehts in der Realität aus - wie entscheidet ein Richter? Ich habe bisher von keinem einzigen Urteil gelesen...

Laut meinem aktuellen Anwalt sind in ähnlich gearteten Fällen (z.B. Rückführung des Kaufvertrags eines Notebooks) bisher immer Nutzungsentgelte durch den Kläger zu entrichten. Diese werden in etwa wie folgt brechnet: Aktueller Zeitwert - 20%. In meinem Fall - wie schon einmal beschrieben - wären das rund satte 400 €. Es wäre drum essentiell zu erfahren, wie ein Richter in der Realität wirklich entscheidet. Theorie schön und gut - die Praxis machts...

Würde mich über aktuelle Erfahrungsberichte freuen!
b238594
Ist häufiger hier
#1736 erstellt: 05. Nov 2012, 20:01

Batigoooal schrieb:
Ich habe bisher von keinem einzigen Urteil gelesen...

Falls es wirklich einen Händler geben sollte, der dies von einem Gericht geklärt haben will,
musst Du schon von einem Vorlauf von 6 Monaten ausgehen (+-).

Daher ist's auch nicht verwunderlich, dass Du auch noch nichts gehört hast...
-derOlle-
Ist häufiger hier
#1737 erstellt: 12. Nov 2012, 15:46
Es gibt tatsächlich einen Händler, der dies wohl möchte - meiner. :-) Meine Rechtsschutz hatte einen Mediator eingeschaltet, der kam aber auch nicht weiter als ich, solang Samsung immer noch behauptet, das alles so in Ordnung ist, möchte der Händler das Gerät nicht zurücknehmen.

Ich schalt dann mal einen Anwalt ein, die 200€ SB ist mir der Spaß wert, und melde mich hier wieder, sobald Ergebnisse vorliegen.
drummingduck
Neuling
#1738 erstellt: 12. Nov 2012, 17:51
Hallo derOlle,

bei welchem Händer hast Du Deinen TV gekauft.
Vielleicht sollte man hier mal eine "schwarze" Liste mit Händlern aufmachen, die Probleme machen?!?

Gruß

drummingduck
drummingduck
Neuling
#1739 erstellt: 12. Nov 2012, 18:08
Achso, meine Rechtschutzversicherung hat mir auch einen Mediator angeboten, bin dann jedoch gleich zum Rechtsanwalt, weil ich mit meinem Händler bzw. dessen Anwalt schon seit Oktober 2011 wegen diesem Thema herummache. Die 150€ SB sind mir der Spaß ebenfalls wert.
Mein Anwalt hat eine Frist bis 19.11.12 gesetzt. Mal sehen was passiert.

Gruß
Sven
-derOlle-
Ist häufiger hier
#1740 erstellt: 12. Nov 2012, 18:09

drummingduck schrieb:
Hallo derOlle,

bei welchem Händer hast Du Deinen TV gekauft.
Vielleicht sollte man hier mal eine "schwarze" Liste mit Händlern aufmachen, die Probleme machen?!?

Gruß

drummingduck


Media Markt. Das erste und das letzte Mal das ich Unterhaltungselektronik nicht online erworben habe. :-)
Fox2010
Stammgast
#1741 erstellt: 13. Nov 2012, 12:46
Würd gern die Gesichter sehen wenn die Händler vor Gericht sind, verlieren werden die das denke ich eh man sollte sich nur gut vorbereiten und alles an beweißen Sammeln was es so gibt.

Das würd ein bösser Schlag ins gesicht wenn das die Händler verlieren und denke verliert MM bei einem bekommen alle ihr Teil da umgetauscht von den Märkten. Und für Samsung wird das sicher auch Folgen haben weil die Händler sicher dann bei dennen anklopfen und ihr Geld wieder möchten

Ich drück mal allen die Daumen, anders Lernen es die Hersteller ja nicht mit ihrer verasche.
DrJones1975
Ist häufiger hier
#1742 erstellt: 15. Nov 2012, 19:48
So die von meinem Anwalt gesetzte Frist ist verstrichen und die Gegenseite, die Rechtsanwaltskanzlei der Media Saturn Gruppe, hat die Forderung zurückgewiesen....Inhalt des Schreibens...eine 1:1 Kopie des bereits bekannten Schreibens das Samsung schon vorher in die Welt verteilt hat.

Müsste jetzt zur Klage übergehen....Vorschuss für einen gerichtlichen Gutachter liegt bei 800 - 1500 €.
Die muss man dann selber zunächst vorstrecken...

...gibt es bei den anderen Mitgliedern bereits etwas neues?

Besten Gruß

DrJones
-derOlle-
Ist häufiger hier
#1743 erstellt: 15. Nov 2012, 20:30
Oje oje - armer Dr.Jones. Reicht die Unterlassungserklärung nicht als Eingeständnis seitens Samsung aus? Siehe ColdFevers Beitrag - es geht ja nicht um das 3D an sich, sondern das man auf die Auflösungsverluste nicht hingewiesen wurde - zumal er ja noch die originalen Werbematerialen hat.

Ich hab mich heut mit dem MM geeinigt - nach langen hin und her hab ich gegen einen sehr geringen Aufpreis den ES7090 bekommen, Tab gibt's dank der Aktion auch, so das ich unter'm Strich nix bezahlt hab. Hab den ES grad grundkonfiguriert und 3D getestet, direkt breites Grinsen in's Gesicht bekommen. So muss das sein.
Thorle
Inventar
#1744 erstellt: 15. Nov 2012, 20:50
Die lassen es darauf ankommen, ob man klagt oder nicht. Wie ich schonmal schrieb habe ich das Gefühl, dass es so langsam zu viele werden....
Vito78
Ist häufiger hier
#1745 erstellt: 15. Nov 2012, 22:45
Abend !
Ich warte auch schon seit über drei Wochen auf meine Glotze,hab den UE32D6510 am 22-Okt bei
Saturn abgegeben inkl. Schreiben von ColdFeaver (vielen Dank dafür !) und einigen Beispielbildern.
Die waren natürlich überrascht und es war natürlich nicht bekannt das der Fernseher bei 3D nicht die
Full HD Auflösung darstellen kann Also haben die beschlossen mein Fernseher in die Werkstatt zu schicken um
meine Aussage und alles was in den Brief stand zu untersuchen,ich bekamm auch ein Leihgerät (26" Philips 3000 Serie + Sat Receiver)
und es wurde mir gesagt das es ca. 14 Tage dauern wird
Heute sind's 3,5 Wochen vergangen und es wurde mir mitgeteilt das die Werkstatt die "3D-Macke" gefunden hat und (erst ) gestern eine Anfrage
bei Samsung gestellt wurde,wie die weiter vorgehen sollen und es könnte noch ne Woche dauern
Ich vermute das die diese Standart-Antwort von Samsung bekommen und mein Fernseher als "gesund" erklären,
dann werde ich weitere Schritte einleiten .....
Und mit dem Leihgerät bekomme ich bald Augenkrebs ,da ich das Ding hauptsächlich als Monitor nutze,die Auflösung im PC-Modus ist grauenhaft,trotz div. Einstellungen,mein Samsung war da richtig gut !
Eine Minderung kommt für mich nicht in Frage,vielleicht ein Tausch gegen einen UE32ES6710,aber am besten die volle Erstattung !

MfG


[Beitrag von Vito78 am 15. Nov 2012, 22:55 bearbeitet]
b238594
Ist häufiger hier
#1746 erstellt: 16. Nov 2012, 07:03
@DrJones1975
Rein Interesse-halber:
Wann hast Du den TV gekauft?
Hat Dein Anwalt den Gutachter erwähnt?
HDP1959
Neuling
#1747 erstellt: 16. Nov 2012, 12:25
Hallo
Auch von mir Dank an alle die daran mitgewirkt haben das Samsung Weich wurde.
So nun zu meinen Erfahrungen. Habe das Schreiben bei Saturn abgegeben. 8 Tage später die 1. Mail . Zitat, alles in Ordnung was ich denn wolle, mit dem Anhang das Obligatorischen bla bla schreiben von Samsung. Ich sollte aber doch auf den Serviceleiter warten, der würde sich der Sache annehmen. Habe die Woche gewartet dann mit ihm telefonisch gesprochen,war sehr nett mit ihm zu plauder. Ihm die Geschichte erzählt , auch das andere Märkte das Gerät zurückgenommen haben. Er würde das klären. Ok, 3 Tage später alles anders, die Sache wurde an die Rechtsabteilung übergeben, weil es zu viele Personen sind die Wandlung wollen. 2 Wochen später nachgefragt, was nun ist. Noch keine Antwort. 2. Schreiben aufgesetzt mit 1 Wöchiger frist. Wieder nachgefragt , Antwort ist mit der Post unterwegs zu ihnen, mit negativen Bescheid weil Samsung ja, jetzt kommt es , ein Gutachten erstellt hat. Seit dem sind 4 Tage vergangen , noch kein Brief da.
Meiner Meinung nach wird hier gemauert , und gehofft das man Ruhe gibt und es scheinen doch eine ganze Menge mehr Personen zu geben die die Wandlung wollen. Ohne Anwalt wird hier nichts mehr passieren. Also wer nun glaubt, Schreiben abgeben und gut ist es, wird leider enttäuscht werden.
In der Sache wird nur ein Urteil die Händler und Samsung bewegen.

MFG

HDP1959
DrJones1975
Ist häufiger hier
#1748 erstellt: 16. Nov 2012, 13:47
Den Fernseher ab ich im Septmeber 2011 gekauft.

Ja der Anwalt hat einen Gutachter in seinem Schreiben erwähnt.
Fox2010
Stammgast
#1749 erstellt: 16. Nov 2012, 14:01
Also Redet doch mal mit euren Anwälten oder eurer Rechtschutz versicherung ihr zahlt für die Versicherung doch Geld.

Also ich hatte einen Unfall mit meinem Wagen den ich damals gekauft hatte direkt 1Jahr danach, . Mein Lacker hat geschlampt so nun Reklamiert und neu lacken lasse, dann wieder Reklamiert weil unsauber gelackt wurde und wieder neu, so nun die härte beim abkleben blieb eine 10cm lange Spur unten am einstieg und eine Rotznase am Kotflügel wieder Reklamiert ja das währe normal. Und blabla solle 500euro nehmen und verzicht unterschreiben das ich keine ansprüche mehr stell weil zu Pingelig.

Da man nun ja nix mehr verdiene bei 4mal Lacken wole man mir nix Lackieren oder besser gesagt mich mit 500Euro abspeißen

So nun bin ich zum Anwalt wollte mein Geld wieder und zwar komplett, also Lief das dann hin und her dann wurde nach Fristende das Gericht eingeschaltet da hieß es Selbständiges beweißverfahren Mindestens 1000Euro für den Gutachter, dann noch Anwaltskosten dann noch Gerichtskosten musste ja alles angeordnet werde.

Meine Rechtschutz hat meinen Anwalt gezahlt neue Anfrage Gutacherkosten mindestens 1000Euro und die wurden auch wenns gedauert hat am schluss genehmigt, und alle weiteren Kosten wurden auch gezahlt. Ende vom Lied 2Tage vorm Gerichtstermin wurde sich geeinigt und hab mein Geld bekommen

Sofern die Sachlage gut aussieht sollte eure Rechtsschutz da keine Probleme machen und die Gutachterkosten sowie alle anfallenden kosten übernehmen, was man nicht verlieren kann kostet am Ende die Versicherung nicht all zu viel.


[Beitrag von Fox2010 am 16. Nov 2012, 14:09 bearbeitet]
b238594
Ist häufiger hier
#1750 erstellt: 16. Nov 2012, 14:41

HDP1959 schrieb:
... mit negativen Bescheid weil Samsung ja, jetzt kommt es , ein Gutachten erstellt hat.


Lass mich raten.... vom VDE?

Sag mal bitte Bescheid, wenn Du es hast (oder einen Hinweis).
HDP1959
Neuling
#1751 erstellt: 16. Nov 2012, 17:25
Hallo

Schreiben ist heute gekommen. Sie nehmen das Gutachten vom VDE als Beweismittel. Habe dann die Rechtanwältin von Media-Saturn angerufen und mich mir ihr unterhalten, sie wahr höflich und hatte verständniss für mich. Meine frage war, dass gerade das Gutachten unten sagt, 3D nur mit einschränkungen. Die Wahrheit ist, Samsung läßt seine Händler hängen, sie müssen es ausbaden und Händler hoffen das es bald ein Urteil gibt, damit sie Samsung die Kosten aufdrücken können. Was für ein Wahnsinn.
Also es wird keine Rücknahme mehr auf Kulanz geben. Nur ein Urteil wird Samsung zwingen die Geräte zurück zunehmen.

MFG

HDP1959
b238594
Ist häufiger hier
#1752 erstellt: 16. Nov 2012, 18:45

HDP1959 schrieb:

Sie nehmen das Gutachten vom VDE als Beweismittel.

M. W. nach ist es Zertifikatsmißbrauch, mit dem VDE-Zertifiakt die ganze Serie zu bewerben.


HDP1959 schrieb:

Meine frage war, dass gerade das Gutachten unten sagt, 3D nur mit einschränkungen.

und die wechselnde Definition von Samsungs-FullHD (1080p, <1080p, 240p, 1080p mit Einschränkungen (VDE!), 540p(VDE!))...


HDP1959 schrieb:

Die Wahrheit ist, Samsung läßt seine Händler hängen, sie müssen es ausbaden und Händler hoffen das es bald ein Urteil gibt, damit sie Samsung die Kosten aufdrücken können. Was für ein Wahnsinn.
Also es wird keine Rücknahme mehr auf Kulanz geben. Nur ein Urteil wird Samsung zwingen die Geräte zurück zunehmen.


Was letztendlich auch mein Händler meinte, sinngemäß: "Samsung sagt kein Sachmangel, also Klage!".
Wie weit dann Händler/Samsung im Einzelfall gehen, da muss man sich leider überraschen lassen...
AkaSuzaku
Neuling
#1753 erstellt: 17. Nov 2012, 22:21

HDP1959 schrieb:

Also es wird keine Rücknahme mehr auf Kulanz geben. Nur ein Urteil wird Samsung zwingen die Geräte zurück zunehmen.


Ein paar Händler werden wohl dennoch so kulant sein, die Zahl dürfte aber tatsächlich von jetzt an bis zum Zeitpunkt eines Urteils immer weiter sinken.
Andererseits wurde hier ja auch schon gemutmaßt, dass Samsung im Zweifelsfall lieber das Gerät zurücknimmt, als es auf ein Urteil ankommen zu lassen

Bin mit mir am Ringen, ob ich nun einfach mal eine Weile abwarte, bevor ich einen Anwalt einschalte, oder ob ich doch nächste Woche selbst noch aktiv werde, da mein ach so toll bewerteter Händler sich weiter weigert mit mir zu kommunizieren..
Muss aber zugeben, dass das Warten auf einen Präzedenzfall ein eher unrühmlich passives Verhalten ist.


[Beitrag von AkaSuzaku am 18. Nov 2012, 10:28 bearbeitet]
DrJones1975
Ist häufiger hier
#1754 erstellt: 18. Nov 2012, 12:55
.

Muss aber zugeben, dass das Warten auf einen Präzedenzfall ein eher unrühmlich passives Verhalten ist.


Da gebe ich Dir recht. Ist unrühmlich auf ein Urteil zu warten. Aus Kostengründen allerdings bei mir anders nicht möglich mangels fehlender Rechtschutzversicherung.

Aber ich sehe mich trotzdem als einer von vielen Nadelstichen in Richtung Media Markt und Samsung.

Daher für alle die den Weg weitergehen...Teu Teu Teu und viel Erfolg.

Werde weitere Schritte gehen, wenn ein Urteil gefallen ist.
Steffelgreen
Neuling
#1755 erstellt: 18. Nov 2012, 20:11
Im Oktober 2011 bei Saturn gekauft, per Einschreiben das Schreiben versandt. Dann Kontakt per E-Mail nach 2Wochen.
Mir wurde die ES6530 Serie angeboten. Nachdem das UltraClear Display der D6500 wirklich eine Stufe besser ist als die neue ES Reihe, bekam ich eine Wandlung zum vollem Kaufpreis.
Batigoooal
Ist häufiger hier
#1756 erstellt: 19. Nov 2012, 12:59
Ohne auf die Euphoriebremse drücken zu wollen...
... die Aussichten für die Klagefälle sind alles andere als rosig. Ich habe mittlerweile von zwei Anwälten die Bestätigung erhalten, dass eine Rückführung des Kaufvertrags - mein auserkorenes Ziel - mit erheblichem Nutzungsentgelt verbunden sein wird. In meinem Fall sind das rund 400€ oder gar mehr.

Eine unentgeltlich Ersatzlieferung ist nicht möglich, da eine selbige immer 1:1 dem Gerät entspricht, das man eh bereits hat. Da es beim UE46D6500 aber technisch und/oder mechanisch nicht möglich ist, den Lapsus entsprechend zu korrigieren, besteht auch so keine Chance.

Bleibt noch eine Minderung, die evtl. 200€ bringen könnte. Da ist aber die Frage, ob das der ganze Aufwand wert ist. Auf dem Problem bleibt man trotzdem sitzen. Und das ärgert - und wie...

Bei mir geht jedenfalls außergerichtlich gar nix mehr. Und von meinem Ziel, das Gerät gegen die Erstattung des vollen Kaufpreises zurückzugeben, bin ich meilenweit entfernt.
Thorle
Inventar
#1757 erstellt: 19. Nov 2012, 13:43
Dem kann ich soweit erst einmal beipflichten. Wie es bei mir endet, werde ich dann berichten.
Chefkoch-United
Neuling
#1758 erstellt: 22. Nov 2012, 14:25
Hier eine Antwort die ich heute von Samsung erhalten hab zu dem Thema:


Sehr geehrter Herr ****,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit der Serie D6000 bietet Samsung seinen Kunden auch unterhalb der Premium-Klasse ein 3D-Erlebnis zu einem guten Preis-Leistungsverhältnis an. Da die Fernseher der Serie LED D6000 in 2D und 3D zu jedem Zeitpunkt die volle Zeilenzahl von 1080 Zeilen für die Darstellung eines Bildes verwenden, hat Samsung die Produkte gemäß eigener Vorgaben mit dem Logo „3D-Full-HD“ beworben. Ein übergreifender technischer Standard, der hierfür klare Vorgaben geben könnte, existiert aktuell nicht. Auch Prüfinstitute, Hersteller und Testhäuser haben in Ermangelung eines Standards für die 3D-Full-HD-Einstufung eigene Definitionen und Richtlinien festgelegt. Diese teilweise auch unabhängigen Versuche führten jedoch bislang auch zu keiner übergreifenden Norm.

Angesichts des fehlenden Standards und auch vor dem Hintergrund, dass sich die 3D-Bildqualität der Mittelklassegeräte aus der Serie D6000 von Fernsehern der Premium-Serien D8000 und D7000 aufgrund anderer Bildverarbeitungskomponenten unterscheidet, hat Samsung bereits im Juni 2011 damit begonnen, die Werbematerialien für die Serie D6000 zu überarbeiten und das „3D-Full-HD-Logo“ nicht mehr in der Kommunikation dieser Serie anzuwenden.

Dies erfolgte ausschließlich mit dem Ziel, dem Kunden eine bessere Möglichkeit zur Einschätzung
der 3D-Qualität unserer Fernseher geben zu können und stellte keinesfalls ein Anerkenntnis der Vorwürfe dar.

Darüber hinaus hat der VDE, eine national und international akkreditierte Institution auf dem Gebiet der Prüfung und Zertifizierung elektrotechnischer Geräte, Komponenten und Systeme, zwischenzeitlich die Fernsehgeräte der D6000-Serie exemplarisch anhand des UE46D6500 (Ihr Gerät entspricht im Hinblick auf die hier relevante Technologie dem getesteten Gerät) geprüft und ist bei seinen umfangreichen Tests zu dem Ergebnis gekommen, dass die Geräte der Serie D6000 3D Full HD-tauglich sind und diese entsprechend zertifiziert. Das entsprechende Zertifikat kann über die Online-Suche der VDE Homepage (www.vde.com) unter Eingabe der Prüfnummer 166909 abgerufen bzw. eingesehen werden.

An dem von Ihnen erworbenen Gerät liegt aufgrund des Vorangesagten kein Sachmangel vor. Samsung sieht daher keine Veranlassung, Kunden, die ein Gerät der Serie D6000 erworben haben, eine Leistung, gleich welcher Art, anzubieten. Berichterstattungen, wonach Samsung Kunden Ausgleichszahlungen oder Geräterücknahmen als pauschale Lösung im Zusammenhang mit der Serie D6000 anbietet, sind unzutreffend.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gern kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen aus Schwalbach
xxx yyy


Edit hgdo: Realnamen entfernt


[Beitrag von hgdo am 22. Nov 2012, 17:14 bearbeitet]
Steffelgreen
Neuling
#1759 erstellt: 22. Nov 2012, 18:05
Wie oft wollt ihr diese sinnlose 1 Jahre alte Mail noch hier posten?
Versuchen hier Händler sich mehrfach zu registrieren, um Leute mit so einen Schmarn zu verunsichern.
Es ist über dutzende Seiten schon mehrfach erklärt worden, dass seit der unterschriebenen Unterlassungserklärung das NULL und NICHTIG ist.


[Beitrag von Steffelgreen am 22. Nov 2012, 18:07 bearbeitet]
noxon2
Schaut ab und zu mal vorbei
#1760 erstellt: 28. Nov 2012, 22:57
Hallo zusammen,

verfolge das Ganze hier schon eine Weile. Habe letztes Jahr im Juni den 55D6500 gekauft und nun vor einiger Zeit bei meinem Saturn anhand des Super Schreibens von coldfever reklamiert.
Saturn redet sich raus. Samsung hat mir und Saturn das bekannte Samsung Schreiben gesandt. Es läge kein Sachmangel vor und das Gerät sei mangelfrei.
Trotzdem bieten sie mir nun an, den TV zurück zu nehmen (Vergleich) und mir dafür 1300€ (NP1699) zu erstatten.

Nun die Frage an euch Experten: soll ich den Deal eingehen oder abwarten? Ich habe Interesse, den neuen 7090 dafür zu kaufen, da es hier bis zum 2. Dez. Noch das Galaxy Tab dazu gibt. Allerdings muss ich da dann 700 Euro drauflegen. Abzüglich ca. 300€ für das Pad sind das immerhin 400€ Neuinvestition. Wenn ich aber länger warte, gilt das Angebot nicht mehr.

Was machen? Da ist guter Rat teuer!

Danke für eure Tipps!


[Beitrag von noxon2 am 29. Nov 2012, 11:24 bearbeitet]
-derOlle-
Ist häufiger hier
#1761 erstellt: 29. Nov 2012, 05:28
Nachverhandeln, wenn du dort den 7090 mitnimmst, machen sie dir bestimmt auch einen besseren Preis. :-)
Vito78
Ist häufiger hier
#1762 erstellt: 29. Nov 2012, 07:26
@ noxon2 : Wie viel hast du damals für den 55D6500 bezahlt ?
Mein 32D6510 ist immer noch bei Saturn und das schon über einen Monat !
Mein Gerät war über vier Wochen in deren Werkstatt,letzte Woche konnte ich ihn
theoretisch abholen,da nach gestellter Anfrage bei Samsung kein 3D-Mangel vorliegt !
Die Service-Mitarbeiter wurden von mir "vorbereitet",es wurde erwartet das es so kommt !
Jetzt will mein Saturn sich direkt mit Samsung anlegen ob das was bringt ? -> ich denke kaum...
Und ich soll mich noch weiter gedulden !
Meine Optionen waren bzw. sind - Geld zurück oder 32ES6710 !

PS: gestern den 37ES6710 fürs Schlafzimmer Online bestellt mit 10% Gutschein

------------------------ MfG ----------------------


[Beitrag von Vito78 am 29. Nov 2012, 08:00 bearbeitet]
HinterMailand
Inventar
#1763 erstellt: 29. Nov 2012, 07:59

-derOlle- schrieb:
Nachverhandeln, wenn du dort den 7090 mitnimmst, machen sie dir bestimmt auch einen besseren Preis. :-)


so seh ich das auch. Wenn man überlegt das einige (wie ich) eine Entschädigung bekommen haben und andere jetzt noch drauf bezahlen sollen, dann wäre das ja doppelt bestraft.
Allerdings musst du berücksichtigen das du ja den 6500 hast und den neuen 7090 möchtest... trotzdem sind 1300 zu wenig. Ich hatte auch im Juni 1500 Euro als Angebot bei Amazon bezahlt (und jetzt wieder 200 erstattet bekommen!).
Aus dem Bauch raus würde ich sagen 400 Euro drauf bezahlen (das wäre das Tab und der TV dann 1:1).
noxon2
Schaut ab und zu mal vorbei
#1764 erstellt: 29. Nov 2012, 11:25
Ergänzungsfrage:

Kann man die auf HDD aufgezeichneten Sendungen des D6500 durch Umstecken der Platte an den ggf. "neuen" 7090 weiterhin anschauen oder sind die dann nicht mehr zu gebrauchen?

DANKE!
Rohliboy
Inventar
#1765 erstellt: 29. Nov 2012, 12:44
Die sind dann weg weil der TV eine DRM Verschlüsselung macht.
Es gibt aber ein Tool zum Entschlüsseln am PC. Musst mal hier rein gucken.
imebro
Inventar
#1766 erstellt: 18. Dez 2012, 08:51
Hallo,

auch ich besitze einen Samsung TV (UE55D6500).

Leider habe ich den Thread erst heute entdeckt, obwohl ich das Problem ja nun auch schon länger habe.
Habe jetzt mal den Thread grob überflogen, was bei immerhin 88 Seiten!!! schon recht aufwendig ist.

Ich habe hier mal eine kurze ZUSAMMENFASSUNG eingestellt, damit neue Interessierte, die das gleiche Problem haben, nicht so lange suchen müssen ;-)

*** Hierzu vor allem auch von mir ein großes DANKESCHÖN an das Mitglied "ColdFever"!! ***

Link zum Schreiben von "ColdFever":
Schreiben von ColdFever

Testbilder von "ColdFever":
Testbilder von ColdFever

Problemanalyse (Link von "ColdFever":
Problemanalyse

Interessantes Zitat von ColdFever:
"Die Verbraucher, die "Full HD"-Geräte mit 3D kauften, mussten davon ausgehen, dass "Full HD"-Auflösung auch im 3D-Modus gegeben ist, da Samsung nirgendwo auf 3D-Auflösungsverluste der D6-Reihe hingewiesen hat. Solange Samsung also die D6-Geräte mit "Full HD"-Auflösung beworben hat -was IMMER und ZU JEDER ZEIT der Fall war- aber dabei nicht auf die 3D-Auflösungsverluste hingewiesen hat, wurden die Geräte irreführend beworben und sind damit mangelhaft. Darunter fallen also ALLE jemals bis heute verkauften D6-Geräte, denn bis heute ist nirgendwo in Werbung oder Datenblättern jemals ein Hinweis auf die 3D-Auflösungsverluste erschienen."

Und noch weitere interessante Infos zum Thema - geschrieben von Mitglied "b238594":
Infos von "b238594"

Vielleicht kann ja noch jemand von Euch Ergänzungen schreiben... z.B. zur Vorgehensweise, wenn der Händler rumzickt etc.

Schöne Grüße,
imebro


[Beitrag von imebro am 18. Dez 2012, 09:57 bearbeitet]
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