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Reklamation Samsung D6er Serie+A -A |
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Autor |
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Mike02x
Ist häufiger hier |
#152 erstellt: 08. Nov 2011, 15:30 | |||
sagt mal, hat schon irgendwer eine Reaktion von Samsung auf seine E-Mail erhalten ausser die auotmail ???? [Beitrag von Mike02x am 08. Nov 2011, 15:35 bearbeitet] |
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Phantom2007
Ist häufiger hier |
#153 erstellt: 08. Nov 2011, 19:31 | |||
so heute im media markt gewesen. zuerst testbilder hier vom forum natürlich zuhause ausprobiert tja was soll ich sagen beim 3d bild kam die böse und vermutete überraschung schrift oben links unlesbar und die kleinen muster totall unscharf nicht so beim 2d bild nun guter dinge mit bilder am usb stick und rechnung und fotos von der schachtel mit der aufschrift full hd 3d zum mm in österreich da ich von dort bin zuerst mal in der tv abteilung umgesehen und siehe da mein ue 46 d 6750 haben sie mit schachtel ausgestell und was fehlt auf der schachtel jop genau über 3d steht kein full hd mehr . gut nun bin ich zum netten mm mitarbeiter gegangen und hab ihm das problem geschieldert zu meinem erstaunen hat er bescheid gewusst und auch gewusst das in deutschland abnscheinen schon rechtlich vorgegangen wird nur eben bei uns nicht. ich nun ja und was machen wir jetzt? er meinte dann ja er glaubt das in 2 bis 3 wochen von samsung österreich eine entscheidung kommt. ich meinte dann ja des hilft mir auch nicht weiter ich möchte ein gerät dass eben full hd 3d kann er dann ja ich kann nichts machen liegt an samsung. nun gut dachte ich reden wir halt mit dem filialleiter. der war heute nicht anwesend dann wollte ich mit dem abteilungsleiter sprechen war auch beschäftig der mitarbeiter sprach aber mit ihm per telefon. nun schien es für mich so als würden sie das gerät zurücknehmen. so und jetzt gings richtig los ab zum nächsten mitarbeiter ersterre fragte ihn was mir jetzt machen der ja nix der samung kann ja 3d full hd wer sagt dass er des nicht kann geht ja technisch gar net anders. hab ihm dann aus dieversen foren berichte lesen lassen. er meinte ja was im internet nicht so alles steht kann man nicht glauben nur weil das irgenwer sagt oder schreibt nach weiteren 10 minuten heftigen diskutieren und dass obwohl ersterrer mitarbeiter ihm sagte glaub es doch er kann nicht full hd 3d ging er nicht von der meinung runter er kann in 3d 1080p und selbst wenn meinte er die auflösung halbiert ist für ein auge , ist es für beide augen e wieder 1080p ich hab dann versucht ihnm zu erklären dass 3d immer ein ganzes full hd bild für jedes auge zeigt er meinte dann nur ist ansichtssache. gut dachte ich du wirst mir nicht zu klug junger mann , war so ca mitte 20 , also hab ich ihm von den testbildern erzählt und gefragt ob wir es testen können er ja natürlich kein problem.... nun dachte ich jetz hab ich ihn in der tasche nun sind wir zu besagtem ue 46 d 6750 rüber gegangen usb rein und erstes testbild rein. ja wie erwarten gestochen scharf nun kommts 2 bild des in 3d rein ....... und nun war ich sprachlos auch gestochen scharf und kein unterschied jetzt hatte ich keine argumente mehr. wir diskutierten dann noch 10 min heftigst ohne ergebniss nur wenn ein defekt vorligt sollte ich ihn bringen und sie schicken ihn dann ein. ich bin dann wüttend und kopfschüttelnt gegangen ich hatte die nase sowas von voll. werde heute noch samsung österreich schreiben so wie mir es bei der hotline gesagt worden ist mit foto von der serien nummer und rechnugskopie und was ich mir eben erwarte von samung mal schauen was da rauskommt aber warum zum teufel zeigt der sasmung im mm das bild und die schrift gestochen scharf [Beitrag von Phantom2007 am 08. Nov 2011, 21:05 bearbeitet] |
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wgump
Stammgast |
#154 erstellt: 08. Nov 2011, 19:51 | |||
ganz einfach, weil keine automatische Umschaltung auf 3D erfolgte, und du damit nur ein 2D-Bild in Full-HD gesehen hast. Oder hast du das neue Testbild verwendet, und waren das L und das R zu sehen? Es gibt inzwischen übrigens ein Schreiben von Samsung Österreich an die Händler, wonach der TV 1080 Zeilen darstellt, und das damit FullHD ist. In Österreich gibt es laut diesem Schreiben daher auch KEINE Kulanzregelung |
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wgump
Stammgast |
#155 erstellt: 08. Nov 2011, 20:00 | |||
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batschi
Ist häufiger hier |
#156 erstellt: 08. Nov 2011, 20:09 | |||
Hauptsach' wir sind in der EU! |
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Phantom2007
Ist häufiger hier |
#157 erstellt: 08. Nov 2011, 21:03 | |||
nein hab anscheinend das alte verwendet könntest du mir bitte den link zu besagten bilder zukommen lasen :d |
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Phantom2007
Ist häufiger hier |
#158 erstellt: 08. Nov 2011, 21:11 | |||
ja jetzt bin ich noch verwirrter zeigt er jetzt 1080 oder zeigt er es nicht und warum in deutschland kulanz und in österreich nicht ??????? und warum wird zb bei redcoon unter beschreibung dass hier geschrieben Bitte beachten Sie, dass Samsung Fernsehgeräte der Serie D6 im 3D Modus keine Full HD Auflösung bieten! http://www.redcoon.at/B283497-Samsung-UE55D6500VSXZG_LED-TV [Beitrag von Phantom2007 am 08. Nov 2011, 21:17 bearbeitet] |
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Polo1985
Stammgast |
#159 erstellt: 08. Nov 2011, 22:20 | |||
Was Samsung Österreich da abzieht ist schon goldig... Naja aber so gings in Deutschland ja auch am anfangn und wie es aussieht auch jetzt wieder. Nach meinem Telefonat vom 28.10, habe ich am 01.11 eine Bestätigungsmail bekommen, dass der Vorgang weiter bearbeitet wird...aber das wars halt auch seit ner Woche. "zeitnah" ist in jedem Dienstleistungsbetrieb definitiv etwas anderers. Aber als Großkonzern kann man sich ja nahezu alles leisten... Zu der Frage mit dem 1080px. Lasst euch nicht für Dumm verkaufen was irgendjemand euch da erzählen will. Die 6er Modelle können DEFINITIV KEIN FULL HD 3D, das hat Samsung Deutschland ja selbst sogar bestätigt!!! Ob das deren interner Standard ist ist genau so vielsagend wie, dass die letzte Woche nen neuen Hausmeister eingestellt haben der sich nur darum kümmert die Telefone vom Schweiß zu entfernen... Zu der anderen Frage: NEIN...die neuen Modelle mit Brillen dabei können nicht alle mehr!!! Ich hatte auch einen mit 2 Brillen und die Bildqualität war einfach unter aller Sau! Es hängt wenn überhaupt mit den Panels zusammen. |
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burkm
Inventar |
#160 erstellt: 08. Nov 2011, 23:22 | |||
Wenn man sich an ein paar einfache Regeln hält, wie bereits beschrieben, dann können die "Großkonzerne" nicht machen was sie wollen. Dafür gibt es klare Regeln... und die gelten für alle. |
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Phantom2007
Ist häufiger hier |
#161 erstellt: 08. Nov 2011, 23:28 | |||
gibt es irgendwo den link wo samung deutschland bestätigt dass er nicht 1080 in 3d darstellen kann und nicht nur in dieversen foren und testseiten. denn dan kann samung östereich und der liebe media markt nichts anderes behaubten so wie es mm zurzeit macht und ich keinen richtigen beweis habe als internet berichte. denn dann währe dass ganze hieb und stichfest . und wir alle hier in österreich können etwas unternehemn |
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Polo1985
Stammgast |
#162 erstellt: 09. Nov 2011, 07:32 | |||
Wie immer bei Samsung gibt es sowas wieder nicht schriftlich :-( leider darf man ja keine Telefongespräche als Beweis mitschneiden, wenn ich mich da nicht ganz irre. Ansonsten was die Vorgehensweise und die Regeln angeht: Ich glaube kaum, dass 99% der Betroffenen die Regeln nicht befolgt haben und deshalb bis jetzt keinen Erfolg hatten sondern viel mehr, dass Samsung einfach wieder guckt wie sie da doch noch irgendwie raus kommen. Und mit Marketing hat das herzlich wenig zu tun. Ich habe selbst Marketing studiert und arbeite in einer Werbeagentur. Das ist lediglich ein hinhalten unter falschen Tatsachen. Darüber hinaus hat die nahe Vergangenheit gezeigt wie teuer Werbelügen werden können. Man gucke sich Reebok an, die mit einem Schuh geworben haben der nen tollen hintern machen sollte. Die waren auch nach internen Standards der Meinung, dass der das kann Allerdings dürften sie, da er rein gar nix von dem konnte eine erhebliche strafe zahlen. In diesem Fall musste übrigens ebenfalls der Hersteller Entschädigung und nicht der Händler Kaufvertrag hin oder her, der Händler muss sich ebenfalls auf die Hersteller Daten beziehen können und wenn diese nun mal falsch sind sind die Ersatzansprüche vom Hersteller zu fordern. Du hast zwar recht, dass der Händler der Ansprechpartner ist, aber dieses macht nichts anderes, als seine Ware beim Hersteller zu reklamieren und sich seinen Verlust ersetzen zu lassen. Je Fähigkeit des Händlers ist der Kunde also im direkten Herstellerkontakt sogar manchmal schneller am Ziel. |
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bavarese
Ist häufiger hier |
#163 erstellt: 09. Nov 2011, 08:10 | |||
Nur zur Info - in der aktuellen Media Markt Aktion in der der 46D6500 für 999€ verkauft wird, wird der TV im MM Prospekt immer noch mit FULL HD 3D beworben... Grüße mannie |
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Polo1985
Stammgast |
#164 erstellt: 09. Nov 2011, 08:46 | |||
Mit dem logo oder einfach nur in der Beschreibung? Bei uns im Prospekt steht nämlich drin "3D und Full hd" was ein enormer Unterschied ist durch das "und". So steht es übrigens auch im Internetprospekt. Nirgendwo ist die Rede von "Full HD in 3D" oder ein erkennbares "3D Full HD Logo", was es so schon anders gab. Sprich: Media Markt beschreibt was der Fernseher kann. Er kann 3D (kanner ja auch) Er kann Full HD (kanner auch, aber halt nur 2D) Also alles sauber [Beitrag von Polo1985 am 09. Nov 2011, 09:12 bearbeitet] |
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burkm
Inventar |
#165 erstellt: 09. Nov 2011, 10:24 | |||
Telefongespräche dürfen nur aufgezeichnet werden, wenn alle Teilnehmer vorab darüber informiert worden sind und Ihr Einverständnis dazu erklärt haben. Relevant für die zugesicherten Produkteigenschaften sind die Verkaufsunterlagen (Kataloge/Broschüren usw.), die Handbücher sowie allgemein zugängliche "offizielle" Informationen. Also Prospekte, Angebote und Webseiten (Samsung, Euer Händler) durchforsten, ob so etwas existiert. Wichtig ist, dass etwas nachgewiesen / belegt werden kann, also schriftlich vorliegt oder zumindest mit Zeugenaussagen belegt werden kann. Ansonsten kämpft Ihr (und ich) auf verlorenem Posten.
[Beitrag von burkm am 09. Nov 2011, 10:25 bearbeitet] |
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Polo1985
Stammgast |
#166 erstellt: 09. Nov 2011, 10:57 | |||
Ist alles vorhanden und liegt Samsung vor Ich habs sogar so dokumentiert, dass keiner sagen kann, dass mir die Infos nicht vorliegen, nämlich MICH mit den Unterlagen zusammen fotografiert (außer Internetseiten ). Und joa...es wird wohl kein Samsung Mitarbeiter hingehen und sagen: Ok...nehmen sie ruhig auf was ich hier teilweise für einen Bull... erzähle ^^ Trotzdem bleibt wie du es schon richtig sagst der Fakt bestehen, dass man etwas in der Hand haben sollte und nicht einfach auf einen Zug aufspringt der bereits im Rollen ist. Wer keinen Fehler sieht - der sieht ihn nicht und hat ehrlich gesagt auch keine "Ausbesserung" verdient. |
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Angerfist1937
Ist häufiger hier |
#167 erstellt: 09. Nov 2011, 11:16 | |||
@phantom2007 welcher mm war das in at. War einmal beim dem in der SCS vösendorf die zeigten sicher relativ kulant anfangs oktober. Aber war neulich einmal dort, bin rein aus neugierde am samsung tv stand vorbei gegangen... Die haben jetzt fast alle D6510 und D6500 weggräumt und fast nur 7000 und 8000 dort stehen keine ahnung..warum^^... Wollte keine Mitarbeiter fragen da standen mit zuviele leute und zeit hatte ich auch keine dafür... |
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burkm
Inventar |
#168 erstellt: 09. Nov 2011, 11:49 | |||
Du und Deine Unterlagen ... muß eine schönes Foto dieser intimen Zweisamkeit sein Es muß nur eine belegbare Quelle sein, die auch von Anderen nachvollzogen werden kann. Ob die bei Dir zuhause liegt, ist dabei eigentlich unerheblich. Man muß auch nicht ... qualvoll ... alles selbst nachvollziehen müssen, sondern es reicht der allgemeine Nachweis und die Tatsache, dass es bei Dir auftreten kann (auf Grund technischer Gegebenheiten / Konstruktions- und / oder Designmängel usw.).
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Polo1985
Stammgast |
#169 erstellt: 09. Nov 2011, 16:55 | |||
So, ich habe grade noch mal mit Samsung gesprochen. Unter der 08007267864 ist auch direkt jemand dran gewesen und konnte mir soweit weiterhelfen. Mein Vorgang befindet sich noch in der Bearbeitung und der Mitarbeiter bat 10 Mal um Entschuldigung, dass das so lange dauert. Er sagte auch direkt, dass der ZITAT "3D Fehler" bei der 6er Serie bei denen einiges mehr an Stress verursacht als anfangs gedacht, aber ZITAT "die Angelegenheit auf jeden Fall Kundenfreundlich behandelt wird und die zugesagten Zahlungen auch erfolgen werden" Zum Austausch der Geräte, wozu ich ihn nur aus Interesse gefragt hatte sagte er nur, dass es wohl nie einen ZITAT "offiziellen" Ansatz gab komplett kostenlos die 6er durch die 7er zu ersetzen, sondern, dass dann quasi die 150 Euro auf den Differenzbetrag angerechnet werden und der Kunde dann auch noch einen Teil zahlt. Natürlich wollte er jetzt nicht gänzlich ausschließen, dass auch kostenlos Geräte getauscht werden, aber meinte direkt, dass das aldi keinen Fall die Regel sein wird. So far dazu. Also bleibt uns weiterhin nur das warten auf die einzelnen Entscheidungen |
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Phantom2007
Ist häufiger hier |
#170 erstellt: 09. Nov 2011, 17:40 | |||
dass war im media markt in wels
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ironmanager
Schaut ab und zu mal vorbei |
#171 erstellt: 10. Nov 2011, 11:19 | |||
@Polo, danke, da hab ich angerufen aber die haben mir nur die nummer wie auf der 1 Seite angegeben gesagt, dass ich dort anrufen soll...und die ist halt immer besetzt. |
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Polo1985
Stammgast |
#172 erstellt: 10. Nov 2011, 12:02 | |||
Man scheint echt tierisch viel Glück zu brauchen da an den "Richtigen" zu gelangen. Mein Herr da am Telefon sprach auch vom "3D Fehler" bei der 6er Serie und ihm war die ganze Problematik bekannt. Einen Verweiß zur anderen Nummer kam bei mir nicht, da er den Prozess ebenfalls im System sehen konnte. |
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burkm
Inventar |
#173 erstellt: 10. Nov 2011, 12:26 | |||
Ist doch eigentlich klar. Die "Hotline" ist so "hot", dass kaum oder keiner mehr durchkommt. Dadurch wird die Anzahl der möglichen Reklamationen deutlich kleiner oder stark begrenzt. Denn.. wer nicht durchkommt, hat auch keine Chance etwas zu reklamieren... Und Samsung hat sicherlich auch keine Veranlassung, dass zu verbesser, da man das ja Alles nur aus Kulanz tut und keinerlei Verpflichtungen dazu hat Deswegen macht nur "richtige" Weg über den Händler mit Fristsetzung usw. Sinn, da er dann gezwungen ist, im genannten Zeitraum zu handeln. |
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Polo1985
Stammgast |
#174 erstellt: 10. Nov 2011, 14:24 | |||
@ burkm: RÜCKGABEN machen natürlich über den Händler mehr als nur Sinn, sondern sind dort Pflicht!!! Was allerdings ein Austausch von Geräten angeht (Upgrade) oder die versprochenen 150 € (gegebenenfalls auch Brillen/Platte was weiß ich), da kann der Händler dir rein gar nix zu sagen, weil die Aussage von SAMSUNG kommt und nicht vom Händler!!! Wer also grundsätzlich "nur" Umtauschen will weil er mit dem TV nicht zufrieden ist sollte dieses (wie ich es auch gemacht habe) beim Händler tun. Ob der Händler euch dann als Kunden weiterhin halten will oder nicht und euch dann noch ein "gutes" Angebot für ein Upgrade oder so macht, dass ist rein in den Händen des Händlers. Aber ganz ehrlich...er wäre fast schon dumm, wenn er es machen würde (ohne von Samsung Ersatz zu bekommen). Aus diesem Grunde verstehe ich nicht, warum du die Problematik des "Schadensersatzes" auf den Händler überträgst. |
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burkm
Inventar |
#175 erstellt: 10. Nov 2011, 14:36 | |||
Weil rein rechtlich nur der Händler Schadenersatz leisten kann (Schuldrechtsreform), weil nur er es ist, mit dem Du ein Vertragsverhältnis hast. Das gilt für Wandlung, Minderung usw. genauso. Die Fa. Samsung selbst kann machen was sie will, da sie zum Käufer keinerlei Beziehung und deshalb auch keinerlei Verpflichtung usw hat. |
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sam066
Ist häufiger hier |
#176 erstellt: 10. Nov 2011, 14:52 | |||
so also das tatment von samsung, dass es sich um einen druckfehler auf der verpackung handelt hat jetzt auch mm in deutschland erreicht und sie haben heute verweigert meinen tv zurück zunehmen... nur weß ich auch dass andere hier schon in anderen märkten mehr glück hatten...leider hat das die hier nich die bohne interessiert |
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burkm
Inventar |
#177 erstellt: 10. Nov 2011, 15:03 | |||
Auch wenn sich die Fa. Samsung auf Irrtum beruft, gilt das zum Zeitpunkt des Kaufs als zugesicherte Eigenschaft und wäre von Samsung zu vertreten, d.h. bei Wegfall dieser Eigenschaft würde dies einen Anlass zur Wandlung liefern, wenn diese Eigenschaft wesentlich für die Kaufentscheidung war (Wegfall der Vertragsgrundlage). So leicht kann sich der Hersteller da nicht hinausmanövrieren, sonst wäre das ja immer auf diesem Weg möglich ..."Oh, Entschuldigung, war leider ein Druckfehler...". [Beitrag von burkm am 10. Nov 2011, 15:44 bearbeitet] |
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Mike02x
Ist häufiger hier |
#178 erstellt: 10. Nov 2011, 15:39 | |||
Druckfehler auf der Verpackung ... das ich nicht lache ... dann sind das in der Beschrreibung auch nur Druckfehler ... 2D ind 3D zu jeder Zeit in FullHD langsam wirds echt lächerlich mit Samsung. Also ich werde das alles auf jeden Fall meinem Anwalt übergeben wenn sich dabis Montag nichts tut --- habe ja bereits die Deckungszusage von meiner Rechtschutzversicherung .. habe aber dem Händler gesagt das wenn sich die Sache nicht bis Montag geklärt hat...dann übergebe ich es dem Anwalt -- nun muss ich Ihm auch die Zeit lasse. Samsung kann sich nicht darauf berufen das es ein Druckfehler war, da es irreführend für den Verbraucher ist und auch ganz bestimmt gegen die Wettbewerbsrichtlinien verstößt. Denn wenn jeder ehlich ist, hätte der eine oder andere lieber doch einen anderen gekauft wenn er vorher gewusst hätte das der Fenseher gar kein Full HD in 3D darstellen kann und selbst Bildmaterial das mit 720p eingespielt wird noch runterrechnet |
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Rupi3
Neuling |
#179 erstellt: 10. Nov 2011, 18:22 | |||
Hallo, da ich mir am 1.10. einen UE-37D6510 im t-online-shop gekauft hatte, habe ich hier aufmerksam mitgelesen und bin dankbar für die Aufklärung des Sachverhalts. Anfang der Woche habe ich dann bei t- online angerufen und den 3D Mangel gerügt. Heute habe ich folgende Antwortmail erhalten: "Zuerst möchten wir unser Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass es zu Beanstandungen und Missverständnissen gekommen ist. Nach Rücksprache mit der zuständigen Abteilung und Prüfung durch diese, möchten wir Ihnen mitteilen, dass der Samsung UE-37 D 6510 WSXZG Weiß – LED TV,Full HD,200Hz,3D,DVB-T/C/S2,CI+ die Full HD Anforderungen erfüllt. Durch die Polarisation kommen die 3D-Bilder mit halbierter vertikaler Auflösung beim Zuschauer an. Bei der 3D Wiedergabe wird diese dann halbiert, da ja für das linke und rechte Auge getrennte Bilder ausgegeben werden. Für Rückfragen stehen wir ihnen gern zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen" Naja, vonwegen Polarisation - ich denke denen muß ich mal den Samsung-LInk über die Shutter Technik schicken Ich melde mich, wenn es was Neues gibt. |
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tibo_89
Neuling |
#180 erstellt: 11. Nov 2011, 12:49 | |||
Ich hab schon Antwort von meinem Händler erhalten: Sehr geehrter Herr xy, vielen Dank für Ihre Anfrage. Unabhängig der Spekulationen bzw. keinen Stellungnahmen Samsungs bezüglich dieses Themas, möchten wir Ihnen aus Kulanz in dem Fall von uns aus eine 150 Euro Gutschrift anbieten. Alternativ dazu sind wir natürlich im Rahmen der Gewährleistung bereit, das Gerät bei uns zu überprüfen und entsprechend der gegebenen Möglichkeiten weiter zu verfahren. Wir würden dann das Gerät gern aufgrund der Größe bei Ihnen abholen lassen. Dazu benötigen wir von Ihnen folgende Angaben: ... werde ihn natürlich abholen lassen. Meld mich wenns was neues gibt... Gruß Tibo_89 |
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makis170
Neuling |
#181 erstellt: 11. Nov 2011, 13:02 | |||
Rückgabe würde natürlich über den Händler eine Sinn machen ABER habe bei meinem Händler angerufen aber die nehmen das gerät nicht zurück weil sie von samsung keine Info habe das es so ist das das gereät kein KEIN Full HD 3D Bild darstellen!!! kann |
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burkm
Inventar |
#182 erstellt: 11. Nov 2011, 14:10 | |||
Wenn Dein Gerät sich noch innerhalb der 6 Monatsfrist nach dem Kauf befindet, musst nicht Du dem Händler den Mangel nachweisen, sondern der Händler muss Dir nachweisen, dass der von Dir angeführte Mangel nicht existiert. Dabei ist es vollkommen "Wurst", was Samsung - angeblich - dazu zu sagen hat oder auch nicht, da Du mit Samsung keinen Vertrag hast und somit Samsung erst einmal außen vor ist. Lass Dir deshalb mit den bekannten FullHD 3D Testsequenzen vom Händler nachweisen, dass Dein Gerät das beherrscht, wie zum Zeitpunkt des Kaufes nachweislich (Werbematerial Samsung / Pressemitteilungen / Gerätehandbücher / Webseite(n) behauptet. Kann der Händler das nicht, so musst Du Ihm Gelegenheit geben (typischerweise mit einer Frist von 2 Wochen), den Mangel zu beseitigen. Das Spielchen mit den genannten Fristen (wichtig) geht insgesamt 2 mal hinundher, danach hast Du das Recht, den Kaufvertrag zu wandeln, d.h., das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzugeben. Hält der Vertragspartner / Händler die Frist nicht ein, dann mit einer 2 wöchigen Nachfrist in Verzug setzen. Danach wie oben... Damit man etwas in der Hand hat, das Alles immer schriftlich machen (Mängelanzeige, Fristsetzung usw.) damit im Auseinandersetzungsfall nachvollziehbar. Hinweis: Diese Bemerkungen / Hinweise / Darstellungen sind natürlich alle unverbindlich und stellen keine Rechtsberatung im Sinne der Rechtsprechung / Gesetzgebers dar. Im Zweifelsfall eine Verbraucherberatungstelle oder einen RechtsanwaltIn aufsuchen [Beitrag von burkm am 11. Nov 2011, 14:34 bearbeitet] |
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-Fuchs-
Neuling |
#183 erstellt: 11. Nov 2011, 15:29 | |||
Richtig ist, dass Mängelansprüche zwischen dem Käufer und Verkäufer (Händler) geltend gemacht und abgewickelt werden müssen. Der Händler nimmt dann seinerseits Regress bei dem Hersteller oder einem anderen Zwischenhändler bei dem er das Gerät gekauft hat. Zur Beweislastumkehrregelung des § 476 BGB ein kurzer Auszug aus meinem Skript zum Kaufrecht: Wer muss die Mangelhaftigkeit beziehungsweise -freiheit der Sache innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrübergang beweisen? Antwort: Der Verbraucher, denn § 476 BGB enthält zwar eine Beweislastregelung zu Lasten des Unternehmers. Diese gilt allerdings nur für den Zeitpunkt des Vorliegens des Mangels. Ob ein Mangel vorliegt, muss der Verbraucher beweisen. Soll heißen, dass nach dieser Regelung davon ausgegangen wird, dass ein Mangel der sich innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang zeigt, von Anfang an vorgelegen hat. Trotzdem muss man dafür darlegen, dass die Kaufsache einen Mangel hat. Edit hgdo: unnötiges Komplettzitat bei Direktantwort entfernt [Beitrag von hgdo am 11. Nov 2011, 23:43 bearbeitet] |
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burkm
Inventar |
#184 erstellt: 11. Nov 2011, 15:55 | |||
Richtig, ich habe gerade das BGH Urteil VIII ZR 329/03 aus 2004 gesehen. Danach muß der Käufer den Mangel darstellen / nachweisen, aber der Verkäufer muss im Gegenzug nachweisen, das er bei Gefahrenübergang (Kauf) noch nicht bestanden hat, wenn er dies bestreitet, ansonsten gilt die Vermutung, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang existiert hat und der Verkäufer dafür gerade zu stehen hat. |
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tompct
Ist häufiger hier |
#185 erstellt: 11. Nov 2011, 17:16 | |||
Toll, ich hab zum Glück keinen Samsung mehr und werde keinen mehr kaufen. Gebe ich doch lieber ein paar €... mehr aus für einen Panasonic. Ihr werdet sowieso nichts mehr erreichen bei Samsung. Der Zug ist abgefahren..... |
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pizamalia
Schaut ab und zu mal vorbei |
#186 erstellt: 11. Nov 2011, 19:53 | |||
Die Samsung ue d 7000 serie wird bei Samsung auch nicht mehr mit FULL HD 3D beworben,heisst dass das diese Geraete auch das gleiche Problem wie die 6000 er Serie haben??? |
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pizamalia
Schaut ab und zu mal vorbei |
#187 erstellt: 11. Nov 2011, 20:57 | |||
Ich habe gerade gesehen das auf der Samsung Webseite die ganzen Tv geraete der Serie ue 46 D der 6,7 und 8 Klasse nicht mehr mit FULL HD 3D beworben werden.Lediglich die modelle der C serie werden mit FULL HD 3D Beworben...!? |
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digiqual
Stammgast |
#188 erstellt: 12. Nov 2011, 11:49 | |||
Hallo zusammen... ich hab mal eine Frage an die 6000-er Freunde in Deutschland. Gibt es denn schon Leute die sich für die 150€ entschieden haben und das Geld auch wirklich erhalten haben???? Gruß |
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Polo1985
Stammgast |
#189 erstellt: 12. Nov 2011, 15:46 | |||
Ich hab mir für die 150 entschieden, aber noch nix außer einer Email, dass es bearbeitet wird erhalten... Auf telefonische Nachfrage kam nur: Das Geld kommt auf jeden Fall - dauert nur noch wegen den vielen Reklamationen. Mal sehen was man davon glauben kann... |
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j-g-d
Schaut ab und zu mal vorbei |
#190 erstellt: 13. Nov 2011, 13:13 | |||
Hallo, ich habe einen 55 D6770. Ist dieser von den 3D Problemen eigentlich auch betroffen oder nicht? Er basiert ja eher auf der 7000er Serie als auf der 6000er Serie.. Könnt Ihr mir diese Frage beantworten? Gruß [Beitrag von j-g-d am 13. Nov 2011, 13:17 bearbeitet] |
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Strommann
Stammgast |
#191 erstellt: 13. Nov 2011, 13:27 | |||
Probiers doch einfach aus... |
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Polo1985
Stammgast |
#192 erstellt: 13. Nov 2011, 16:12 | |||
Ja, er sollte definitiv auch davon betroffen sein, aber aufgrund der Größe ist es wahrscheinlich "optisch" besser als bei den kleineren. |
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domschi
Neuling |
#193 erstellt: 14. Nov 2011, 13:21 | |||
Hallo !! Hat schon jemand Erfahrung bzw. ein Ergebnis betreffend der Kulanzlösungen mit Samsung Österreich ?? lg |
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toga67
Ist häufiger hier |
#194 erstellt: 14. Nov 2011, 13:28 | |||
Hallo, hat schon mal jemand von Samsung Deutschland was gehört? Ich warte jetzt schon seit über 14 Tagen auf eine Antwort. Langsam zweifel ich daran, dass jemals eine Antwort kommt. |
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Mike02xx
Neuling |
#195 erstellt: 14. Nov 2011, 13:57 | |||
also ich warte auch schon so lange und ich glaube da kommt auch nichts mehr. |
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wgump
Stammgast |
#196 erstellt: 14. Nov 2011, 16:36 | |||
Ich habe die offizielle Meldung von Samsung Österreich hier schon gepostet. --> es gibt kein Kulanzangebot, da ja 1080 Zeilen angezeigt werden, und es daher Full HD 3D ist. |
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chilipepper
Ist häufiger hier |
#197 erstellt: 14. Nov 2011, 21:01 | |||
Keine Ahnung ob das schon gepostet wurde, wenn ja löschen Kundeninformation zur 3D-Wiedergabe bei der Samsung Smart TV Serie LED 6xxx Serie 08 November 2011 In den vergangenen Wochen hat sich im Internet eine teilweise verwirrende und unsachliche Diskussion entwickelt, die die 3DDarstellungsqualität der Samsung Smart TVs aus der Serie D6xxx in Frage stellt. In diesem Zusammenhang wird in Foren und einigen Onlinemedien über angebliche Kompensationen und Rücknahmen der Geräte durch Samsung und den Handel spekuliert. Da auch Sie nach unserer Information nach vereinzelt im Handel mit Kundenanfragen zu diesem Thema konfrontiert werden können, möchten wir den Sachverhalt noch einmal darstellen. Außerdem finden Sie am Ende des Dokuments eine Maßnahmen - Checkliste, die wir Sie zu beachten bitten. 3D-Darstellungsqualität: Mit der Samsung Smart TV Serie D6xxx bietet Samsung seinen Kunden auch unterhalb der Premiumklasse ein ausgezeichnetes 3D-Erlebnis. Da die Fernseher der Serie LED D6xxx in 2D und 3D zu jedem Zeitpunkt die volle Zeilenzahl von 1080 Zeilen für die Darstellung eines Bildes verwenden, hat Samsung die Produkte gemäß eigener Vorgaben mit dem Logo „3D-Full-HD“ beworben. Ein übergreifender technischer und normierter Standard, der hierfür klare Vorgaben geben könnte, existiert aktuell nicht. Auch Prüfinstitute, Hersteller und Testhäuser haben in Ermangelung eines Standards für die 3D-Full-HD-Einstufung eigene Definitionen und Richtlinien festgelegt. Freiwillige Änderung von Werbematerialien für eine klare Kommunikation: Angesichts des fehlenden Standards und auch vor dem dem Hintergrund, dass sich die 3D-Bildqualität der Mittelklassegeräte aus der Serie D6xxx von Fernsehern der Premiumserien D8090 und D7090 aufgrund anderer Bildverarbeitungskomponenten unterscheidet, hat Samsung bereits im Juni 2011 damit begonnen, die Werbematerialien für die Serie D6xxx zu überarbeiten und unter anderem das „3D-Full-HD-Logo“ nicht mehr in der Kommunikation dieser Serie anzuwenden. Dies erfolgte mit dem Ziel, unseren Endkunden eine bessere Möglichkeiten zur Einschätzung der 3D-Qualität unserer Fernseher geben zu können. Wir bedauern sehr, dass dieser Schritt bisher nicht in allen Kommunikationsmaterialien zügig und einheitlich umgesetzt wurde. Kostenlose Kundenhotline: Samsung hat für Kunden mit speziellen Fragen zu diesem Thema eine kostenlose Hotline (Rufnummer: 0800 1213161) eingerichtet, an die Sie betroffene Kunden gerne verweisen können. Jeder Einzelfall wird hier individuell bearbeitet. Berichterstattungen zu einer Ausgleichszahlung oder Geräterücknahmen als pauschale Lösung von Samsung im Zusammenhang mit der Serie D6xxx sind unzutreffend. Checkliste für Werbematerialien: Für ein erfolgreiches Jahresendgeschäft mit diesen Produkten möchten wir Sie bei folgenden Maßnahmen unterstützten: 1. Ab Mitte Dezember wird ein neuer überarbeiteter AV-Katalog zur Verfügung stehen. Wir würden Sie bitten die alten Prospekte nicht mehr zu verwenden. 2. „Online“-Materialien, wie die Webseite, Microsites, Faltpläne- TV Produkte, AV-Kataloge und die Datenblätter werden derzeit aktualisiert. Ab KW 46 stehen die Materialien, wie gewohnt über partner.samsung.de zur Verfügung. 3. Samsung wird Ende November im Rahmen der POS-Tour uneindeutige 3D FHD Kommunikationen aus den von uns besuchten Verkaufsräumen entfernen lassen und den Fokus auf den Bereich Smart-TV und den Stiftung Warentest Sieger legen. Auch werden bereits die aktualisierten Faltpläne-TV Produkte zur Verfügung gestellt. Und nicht vergessen: Die Samsung Fernseher der Serie D6xxx sind unabhängig von der aktuellen Diskussion mit ihrer umfangreichen Ausstattung ein sehr attraktives Produkt für den Handel: Zahlreiche Tests1 in Fachzeitschriften haben den Fernsehern eine gute Bildqualität bestätigt. Zudem loben die Redaktionen sowohl die in der Preisklasse umfangreiche Multimediaausstattung, die vielfältigen Vernetzungsmöglichkeiten und Internetfunktionen. Sollten Sie Fragen haben oder zusätzliche Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihren Samsung Ansprechpartner. UE40D6500: Best Buy TV, Fachjournalistenverband EISA UE40D6500: Ausgezeichnet, Preistipp, Heimkino 9-10/2011 UE32D6200: Preis-Leistungssieger, BILD Audio Video Foto 7/2011 UE32D6200: Testsieger, BILD Audio Video Foto 7/2011 UE32D6200: Gut, HDTV 06/2011 UE37D6200: Testsieger, BILD Audio Video Foto 10/2011 UE40D6500: Sehr gut, Satvision 7/2011 UE46D6500: Testsieger, audiovision 10/2011 chilipepper |
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burkm
Inventar |
#198 erstellt: 15. Nov 2011, 10:27 | |||
Daran sieht man, wie wichtig es ist, das originale Angebot bzw. die zugehörigen Kataloge, Broschüren usw. auzubewahren, da man offensichtlich alle Informationsmedien dahingehend abändert, dass die strittigen Angaben nicht mehr enthalten sind. Ohne diese Belege wird ein Nachweis praktisch nicht möglich sein. Zudem ist die o.a. Mitteilung seitens Samsung ein Eingeständnis, dass hier Informationen hinsichtlich 3D Darstellung falsch oder zumindest missverständlich dargestellt worden sind. |
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Berglöwe01
Schaut ab und zu mal vorbei |
#199 erstellt: 15. Nov 2011, 15:21 | |||
Sehe ich genauso. Aber wer noch altes Werbematerial hat, dem könnte ich einen Ansatzpunkt vorschlagen: Samsung selbst betont ja bisher in allen Mitteilungen, dass es einen faktischen Unterschied in der 3D-Darstellung von Full HD Material zwischen der preiswerteren D6xxx-Serie, und den sog. "Premium-Serien", also D7xxx und D8xxx gibt. Beworben wurden bis mindestens Juni 2011 m.W.n. aber alle genannten Serien exakt gleich, nämlich mit der Eigenschaft der Darstellung von Full HD Material in 3D und mit dem "3D Full HD"-Logo. Demzufolge wurde für alle Produkte dieselbe Eigenschaft als "vorhanden" angegeben, und zwar nicht nach einem fehlenden allgemeinen Standard für 3D Full HD, sondern nach Samsung-eigenen Kriterien dafür! Die D6xxx-Serie sollte in diesem Bereich laut Samsung-Angabe also genau dasselbe können wie die D7xxx- und D8xxx-Serie. Dies ist nun - laut Samsung - nicht der Fall. [Beitrag von Berglöwe01 am 15. Nov 2011, 15:23 bearbeitet] |
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burkm
Inventar |
#200 erstellt: 15. Nov 2011, 16:33 | |||
Falls noch nicht bekannt... Test Samsung UE40D6500 3D Problematik |
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pascal2008
Inventar |
#201 erstellt: 15. Nov 2011, 19:58 | |||
blöde frage sind auch schweizer modelle betroffen von diesem problem? ich wollte mir eben übermorgen den Samsung UE-40D6320 led tv holen....wäre das also kein guter kauf? |
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wgump
Stammgast |
#202 erstellt: 15. Nov 2011, 21:22 | |||
Ich glaube, für die Schweiz haben die eine eigene Edition aufgelegt, weil die ja neutral ist. |
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