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Samsung Service - nie wieder Samsung!

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babydoll32
Inventar
#1 erstellt: 31. Mrz 2015, 10:04
Mein 1 Monat alter 32 H5570 zeigt leider kein Bild mehr an Panel ist einfach aus, Ton läuft.
Da es ein 32er ist, soll ich es zum Samsung Service einschicken....

War es denn laut BGB nicht so, dass man eine Ersatzlieferung verlangen kann statt Reparatur?

Welche Erfahrungen habt ihr bei ähnlichen Fällen?
C650
Inventar
#2 erstellt: 31. Mrz 2015, 11:27
Nach einem Monat, mußt Du dich an den Verkäufer wenden.
Mit diesem, bist Du einen Vertrag eingegangen und nicht mit Samsung.

Da Du innerhalb der ersten sechs Monate bist, liegt der Fall ganz einfach. (Beweisumkehr erst nach 6 Monaten / Kunde muss dann unter Umständen beweisen, daß ein vorliegender Mangel, bereits ab Kauf vorgelegen hat)

Der Verkäufer, muss Dir ein mangelfreies Produkt garantieren, wobei er das Recht hat 2 x nachzubessern.
Sollte es auch nach zwei Versuchen weiterhin mangelhaft sein, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten.

Bei einem defekten Samsung TV, würde ich mich an den Verkäufer wenden und mir schriftlich bestätigen lassen, daß Du den TV direkt an Samsung schicken sollst. Klar, könntest es auch vom Verkäufer machen lassen, allerdings zieht sich das ganze dann in die Länge.

-) Du schickst/gibst den TV an den Verkäufer -) dieser wiederum, leitet den TV an Samsung weiter -) Dauert!
-) Du schickst den TV direkt an einen Service-Betrieb von Samsung (Adresse beim Support erfragen) -) Schneller!


babydoll32
Inventar
#3 erstellt: 31. Mrz 2015, 12:04
Ja soweit bin ich auch...
Natürlich hab ich auch den Verkäufer kontaktiert, der mir ebenfalls per Mail vorgeschlagen hat, den TV direkt an Samsung zu senden, statt zum Verkäufer, der diesen dann wieder an Samsung schickt.

Meine Frage war, kann ich nicht auf Ersatzlieferung bestehen?
Das Gesetz schreibt es doch so. Oder hab ich da was übersehen und der Verkäufer kann sich weigern?
Don_Homer
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 31. Mrz 2015, 12:11
In den ersten 6 Monaten gilt die Gewährleistung, kannst direkt den Umtausch verlangen, sofern die ware vorrätig ist, hat das Vorrang vor Reparatur. Letzteres ist zwischen Händler und seinem Händler relevant, für dich als Verbraucher uninteressant.
C650
Inventar
#5 erstellt: 31. Mrz 2015, 12:12
Wo bitte steht den genau, daß man lt. Gesetz ein Anrecht auf Ersatzlieferung hat?
Mag sein, wenn Du direkt reklamierst (Defekt bei Lieferung/Abholung), aber doch nicht, wenn Du die Kiste bereits einen Monat nutzt.

Ein guter Einzelhändler, lässt sich auf Kulanz evt. darauf ein, müssen muss er jedoch nicht.

Mike500
Inventar
#6 erstellt: 31. Mrz 2015, 12:14
Du kannst durchaus eine Ersatzlieferung verlangen. Du kannst dich ja entscheiden, ob du den Verkäufer reparieren lässt (Nachbesserung) oder sofort ein einwandfreies Gerät willst (Nachlieferung). Die Nachlieferung würde nur in Frage gestellt, wenn die Reperatur sehr einfach wäre, z.B. nur ein kleines Teil ersetzt werden müsste. Das ist hier ja nicht so.

Wie C650 schon sagt, für den Rücktritt vom Kaufvertrag müsstest du dem Verkäufer erstmal Chancen zur Reperatur geben. Aber du willst ja nicht zurücktreten davon, sondern ein funktionierendes Gerät, und das sollte er dir nachliefern. Dann kann er später selber dein defektes Gerät mit Samsung austauschen, da hast du dann nichts mehr mit zu tun.
C650
Inventar
#7 erstellt: 31. Mrz 2015, 12:18
Hat denn niemand mal einen konkreten Gesetzesauszug.
Ganz so eindeutig, scheinen die Meinungen ja nicht zu sein.

Würde mich persönlich auch einmal interessieren.
Gibt es genaue Zeitrahmen, in denen ein Gerät mind. funktionieren muss, bevor ein Verkäufer Recht auf Reparatur hat?



[Beitrag von C650 am 31. Mrz 2015, 12:21 bearbeitet]
Mike500
Inventar
#8 erstellt: 31. Mrz 2015, 12:18

C650 (Beitrag #5) schrieb:
Wo bitte steht den genau, daß man lt. Gesetz ein Anrecht auf Ersatzlieferung hat?
Mag sein, wenn Du direkt reklamierst (Defekt bei Lieferung/Abholung), aber doch nicht, wenn Du die Kiste bereits einen Monat nutzt.

Ein guter Einzelhändler, lässt sich auf Kulanz evt. darauf ein, müssen muss er jedoch nicht.

;)


Doch.


§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.




§ 476 Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Don_Homer
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 31. Mrz 2015, 12:23

C650 (Beitrag #5) schrieb:
Wo bitte steht den genau, daß man lt. Gesetz ein Anrecht auf Ersatzlieferung hat?
Mag sein, wenn Du direkt reklamierst (Defekt bei Lieferung/Abholung), aber doch nicht, wenn Du die Kiste bereits einen Monat nutzt.

Ein guter Einzelhändler, lässt sich auf Kulanz evt. darauf ein, müssen muss er jedoch nicht.

;)


Die Gewährleistung gehts 6 Monate, nicht einen...

Selbst wenn eine Stunde vor Ablauf der 6 Monate das Panel streikt, ändert sich nichts.
C650
Inventar
#10 erstellt: 31. Mrz 2015, 12:25
@Mike500

Worauf beziehen sich diese Textpassagen?
Auf Lieferware/Abholware, oder gelten diese auch bei fehlerhaften Produkten, welche bereits seit 1 Monat o. mehr in Betrieb waren?

LG


[Beitrag von C650 am 31. Mrz 2015, 12:25 bearbeitet]
babydoll32
Inventar
#11 erstellt: 31. Mrz 2015, 12:26
Tja also muss ich den Verkäufer überzeugen, dass er mir ein neues Gerät liefern soll... Das kann wohl dauern ....

Hätte ich doch einfach mal bei Amazon bestellt... Das wird mir eine Lehre sein!
C650
Inventar
#12 erstellt: 31. Mrz 2015, 12:26

Don_Homer (Beitrag #9) schrieb:

C650 (Beitrag #5) schrieb:
Wo bitte steht den genau, daß man lt. Gesetz ein Anrecht auf Ersatzlieferung hat?
Mag sein, wenn Du direkt reklamierst (Defekt bei Lieferung/Abholung), aber doch nicht, wenn Du die Kiste bereits einen Monat nutzt.

Ein guter Einzelhändler, lässt sich auf Kulanz evt. darauf ein, müssen muss er jedoch nicht.

;)


Die Gewährleistung gehts 6 Monate, nicht einen...

Selbst wenn eine Stunde vor Ablauf der 6 Monate das Panel streikt, ändert sich nichts.



Ah,
gut!

Wieder etwas dazugelernt.
Hatte angenommen, der Verkäufer hätte ein Anrecht auf Nachbesserung.

Don_Homer
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 31. Mrz 2015, 12:33

C650 (Beitrag #10) schrieb:


Worauf beziehen sich diese Textpassagen?
Auf Lieferware/Abholware, oder gelten diese auch bei fehlerhaften Produkten, welche bereits seit 1 Monat o. mehr in Betrieb waren?

LG


Auf sämtliche Verbraucherware innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf...

anders siehts nur in den Fällen aus, in denen die Gesamtkosten einer Reparatur (also Teile, Personal, Dauer...auch die Kosten, die du als Kunde durch den Ausfall hast!, nicht nur Händlerkosten...also die gesamte Gemengelage) günstiger wären, als eine Nachlieferung. Dabei gilt bei der Berechnung nicht der fiktive Verkaufspreis, sondern immer der billigste Händlereinkaufspreis.

Das wäre bei hochpreisigen Artikeln möglich. Bspw. dürfte der Händlereinkaufspreis für einen Golf höher sein, als die Kosten, um eine defekte Innenbeleuchtung zu reparieren. Und zudem dürfte dein Golf nicht nackt ohne Extras ausgeliefert worden sein, sondern nach deinen Vorstellungen, sprich so nicht noch einmal im Lager/im Autohaus stehen.

Bei Verbrauchsgütern sieht das aber in der Regel anders aus-die liegen zu Hauf in identischer Ausführung im Regal.

Wenn sich der Händler querstellt und nicht nachliefert, kann man sich sogar irgendwo anders ein identisches Gerät kaufen und der Händler muss dann die Kosten übernehmen.


[Beitrag von Don_Homer am 31. Mrz 2015, 12:33 bearbeitet]
Mike500
Inventar
#14 erstellt: 31. Mrz 2015, 12:35

C650 (Beitrag #12) schrieb:

Wieder etwas dazugelernt.
Hatte angenommen, der Verkäufer hätte ein Anrecht auf Nachbesserung.


Ja, du hattest es nur etwas durcheinandergewürfelt. Das Recht auf Nachbesserung hat er, wenn man vom Kaufvertrag zurücktreten will.

Wenn eine Sache innerhalb 6 Monaten nach Kauf kaputtgeht, hast der Käufer das Recht auf ein einwandfreies Gerät. Es wird dann wie gesagt davon ausgegangen, dass der Defekt schon die ganze Zeit im Gerät "schlummerte". Erst danach hört diese Vermutung auf.
C650
Inventar
#15 erstellt: 31. Mrz 2015, 15:37
Zum Glück, hatte ich derartige Probleme bisher noch nicht.
Sollte es einmal dazu kommen, weiß ich ja nun Bescheid.

Die Regelung macht im Nachhinein betrachtet, aber auch wirklich Sinn.
So, verbraucherunfreundlich, wie von mir angenommen, ist es am Ende dann ja garnicht.

babydoll32
Inventar
#16 erstellt: 31. Mrz 2015, 20:21
Wenn sich der Verkäufer dummstellt, was kann ich da machen?
Mit Anwalt drohen? Ihm den Paragrafen zitieren? Beschimpfen und eine schlechte Bewertung reinknallen?


[Beitrag von babydoll32 am 31. Mrz 2015, 20:22 bearbeitet]
Mike500
Inventar
#17 erstellt: 31. Mrz 2015, 21:13
Wird er schon nicht. Er kennt die Gesetzeslage. Freundlich, aber beharrlich bleiben. Innerhalb der ersten sechs Monate kann er sich nicht rausreden.
babydoll32
Inventar
#18 erstellt: 01. Apr 2015, 07:42
Und wenn er sagt, war eine Abverkaufsaktion, hab ich nicht mehr?
Dann wars das oder?


[Beitrag von babydoll32 am 01. Apr 2015, 16:42 bearbeitet]
Mike500
Inventar
#19 erstellt: 01. Apr 2015, 09:32
Du kannst ihm dann eine Frist nennen, sagen wir mal 2 Wochen, innerhalb der er dir ein neues Gerät besorgen soll. Das wird für einen Händler doch möglich sein. Ihm entsteht ja letztlich auch kein Schaden, er wird das dann mit Samsung abwickeln.
babydoll32
Inventar
#20 erstellt: 02. Apr 2015, 13:47
Was sagen die Experten zu diesem Mumpitz? Kann ich auch gleich selben einschicken oder??


"Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bevor eine eventuelle Ersatzlieferung veranlasst werden könnte, muss das defekte Gerät an uns oder den Hersteller retouniert werden.
Nach Erhalt und Überprüfung bzw. Weiterleitung an den Hersteller, wird von diesem die weitere Vorgehensweise entschieden.
Zur einfachen Rücksendung bieten wir Ihnen gerne eine DHL Retourenmarke an, diese können Sie selbst unter folgendem Link ..."

Ich lese den Absatz 4 des obigen Paragrafen folgendermaßen:
Ersatzlieferung und dann Zurücksendung oder etwa nicht?


[Beitrag von babydoll32 am 02. Apr 2015, 13:50 bearbeitet]
Mike500
Inventar
#21 erstellt: 02. Apr 2015, 14:03
Ein Vorabtausch wird auf Kulanz gemacht, muss aber nicht. Er kann auch zuerst das defekte Gerät zurückverlangen. Wenn du das Gerät selber zu Samsung einschickst, nimmst du die Garantie in Anspruch. Das würde ich nicht tun innerhalb der ersten sechs Monate. Schick das defekte Gerät zurück und sag, dass du ein einwandfreies Gerät geschickt bekommen willst und keine Reperatur abwarten willst.


[Beitrag von Mike500 am 02. Apr 2015, 14:04 bearbeitet]
babydoll32
Inventar
#22 erstellt: 02. Apr 2015, 16:26
Ah OK... Das dauert dann aber länger als ein direktes Einschicken zu Samsung...

Warum keine Garantieanspruch nutzen vorerst?
C650
Inventar
#23 erstellt: 02. Apr 2015, 17:33
Du willst ja nicht die Hersteller-Garantie in Anspruch nehmen, sondern die Gewährleistung des Händlers.
Sprich -) Händler sichert Dir fehlerfreie Ware zu -) ist diese Defekt -) Tausch 1:1

Mike500
Inventar
#24 erstellt: 02. Apr 2015, 17:44
Ja, der Verkäufer muss dir qua Gesetz auf Verlangen ein einwandfreies Gerät schicken, wenn der Defekt innerhalb 6 Monate nach Kauf auftritt, und es kein Bagatelldefekt ist. Schickst du das defekte Gerät auf eigene Faust an Samsung, hat das nichts mit der Gewährleistung zu tun und auch nichts mit der Beweislastumkehr, sondern es wird die freiwillige Garantie des Herstellers in Anspruch genommen. Dieser kann dann rumreparieren wie er will, du hast keinen sofortigen Anspruch auf ein Austauschgerät. Außerdem kannst du eventuell Probleme bekommen, wenn der Fernseher nochmal kaputt geht und du erneut die Garantie beanspruchen willst. Du bist also immer schlechter gestellt.

Also: Die ersten sechs Monate immer über den Verkäufer abwickeln! Einwandfreies Gerät im Austausch verlangen! Ende aus.


[Beitrag von Mike500 am 02. Apr 2015, 17:46 bearbeitet]
babydoll32
Inventar
#25 erstellt: 02. Apr 2015, 18:40
Ja ich glaube aber nicht, dass ich dem Verkäufer mehr vertraue als Samsung. Der kann ja praktisch alles verdrehen und sagen, dass ich es selbst verschuldet habe oder dass beim Transport was passiert ist... Und dann wird das noch viel länger dauern... Ich habe Geld bezahlt und habe kein funktionierendes Gerät für Wochen.. Das kann nicht sein, dass das gängige Praxis ist.. Aber was will man als armer Konsument machen... Pech gehabt...
Kann ich eine Rechtsschutzversicherung einschalten?
Mike500
Inventar
#26 erstellt: 02. Apr 2015, 18:54
"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."

Was gibt es daran zu verdrehen? Solange du den TV nicht mit dem Vorschlaghammer bearbeitet hast, kann er gar nichts verdrehen. Die Sachlage ist eindeutig.

Und wozu eine Rechtsschutzversicherung? Noch läuft doch alles genau wie vorgesehen.
C650
Inventar
#27 erstellt: 02. Apr 2015, 19:46
Mach doch einfach ein kleines Video vom Fehler, oder sichere Dich mit einem Zeugen ab, falls es dir so besser geht.
Laß jemanden beim einpacken und verschicken zugucken, mehr geht nicht.

Raum für Spekulationen, gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht. Das Gesetz ist auf Deiner Seite und es wird automatisch von einem Defekt gelieferten/bereits bei Auslieferung defektem Gerät ausgegangen.

Der Verkäufer, hat Dir doch sogar eine DHL-Retoure zugesagt.
Hört sich für mich, nach einem völlig vertrauenswürdigen Vorgang an.

Habe selbst einmal bei Redcoon einen TV gekauft (Wert deutlich über 1000.-) und dieser hatte einen bei Lieferung nicht direkt erkennbaren Lieferschaden.
Verkäufer kontaktiert -) Fotos übermittelt -) Retouren-Aufkleber erhalten -) zurückgeschickt -) nach Wareneingang/Prüfung beim Verkäufer ca. 2 Tage später neuen TV/Ersatzlieferung erhalten!

Hatte ich schon fast vergessen und somit doch schon einmal einen ähnlich gelagerten Fall.

So,
sollte es dann auch bei Dir ablaufen.



[Beitrag von C650 am 02. Apr 2015, 19:51 bearbeitet]
Don_Homer
Ist häufiger hier
#28 erstellt: 02. Apr 2015, 20:02

babydoll32 (Beitrag #25) schrieb:
Ja ich glaube aber nicht, dass ich dem Verkäufer mehr vertraue als Samsung. Der kann ja praktisch alles verdrehen und sagen, dass ich es selbst verschuldet habe oder dass beim Transport was passiert ist... Und dann wird das noch viel länger dauern... Ich habe Geld bezahlt und habe kein funktionierendes Gerät für Wochen.. Das kann nicht sein, dass das gängige Praxis ist.. Aber was will man als armer Konsument machen... Pech gehabt...
Kann ich eine Rechtsschutzversicherung einschalten?


Das transportrisiko liegt beim Händler, der hat dir ja ne Rücksendemarke geschickt, von daher alles sicher.

Über die Marke weist du auch, ab wann das gerät dem Einflussbereich des Händlers übergeben wurde.

Alles in allem sollte das nicht länger als 5 Tage dauern, bis das gerät wieder bei dir ist.

Klingt bisher seriös, die schwarzen Schafe stellen sich meistens schon bei der Rücksendung quer...

Über Rechtsschutz geht das auch, aber derzeit scheint das übertrieben.

Das zuerst was zurück muss, ist richtig. Im laden musst du auch was mitbringen, um Ersatz zu bekommen. Und der Händler kriegt von seinem Händler auch nur Ersatz, wenn er was zum retounieren hat...
babydoll32
Inventar
#29 erstellt: 09. Apr 2015, 08:09
Der Händler hat mir nach langer Zeit geantwortet, dass er keine Ersatzlieferung machen wird u d dass er den TV zu Samsung schicken wird.

Ich habe euch doch gesagt, dass der sich quer stellen wird. Soll ich meine Rechtsschutzversicherung kontaktieren?
Mike500
Inventar
#30 erstellt: 09. Apr 2015, 09:48
Ich würde ihn erstmal auf die Gesetzeslage hinweisen (§ 439 BGB), und auf die Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten. Vielleicht verbunden mit einer 14-tägigen Frist nach Einsenden deines TVs, dir ein Ersatzgerät zu liefern. Was er mit deinem defekten Gerät macht, kann dir egal sein, es kommt ja aufs Ergebnis an. Klar kannst du auch mal deine Rechtsschutzversicherung anrufen, um eine weitere Meinung einzuholen, aber erstmal würde ich noch freundlich bleiben, vielleicht lenkt er dann noch ein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Nacherf%C3%BCllung
C650
Inventar
#31 erstellt: 09. Apr 2015, 11:45
Tja,
was soll man sagen.

Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Günstiger Online-Kauf, kann dann gerne einmal zum sprichwörtlichen Alptraum werden.

Ist es ein Händler um die Ecke, kann man im Laden laut werden und auf sein Recht pochen.
Da lenkt der Händler oft von ganz alleine ein und kommt erst garnicht auf die Idee "Salami-Taktik".

Die räumliche Entfernung, läßt ein schnelles Ende zum Wunschtraum werden, wenn sich der Händler Partout querstellt.

Was ist das denn für ein Händler?

Ein seriöser, hätte Dir im Fall einer nicht zu erfüllenden Ersatzlieferung im Normalfall eine Rückerstattung des Kaufpreises angeboten, sobald der defekte Artikel wieder bei ihm eingegangen ist.

Im Grunde bleiben ja bloß 2 Möglichkeiten.

1. Füße stillhalten und den Aufforderung des Verkäufers folgen, um ein schnelles positives Ende zu erreichen.
2. Querstellen -) auf Dein Recht bestehen und gegebenenfalls dagegen rechtliche Schritte einleiten, wobei sich das hinziehen kann und evt. ein steiniger Weg ist.



[Beitrag von C650 am 09. Apr 2015, 11:50 bearbeitet]
babydoll32
Inventar
#32 erstellt: 09. Apr 2015, 19:52
Ich werde das Teil jetzt zu Samsung schicken... Kein Bock für 280€ einen steinigen Weg zu nehmen... Eine überaus schlechte eBay Bewertung und Androhung Anwalt(Bluff) per E-Mail war meine letzte Antwort an den Händler.
Also ich werde bei deltatecc garantiert nicht mehr kaufen und in diversen Bewertungsportalen zur Schnecke machen...
C650
Inventar
#33 erstellt: 09. Apr 2015, 20:25
Ganz ehrlich, bei diesem Warenwert und der unverständlichen Reaktion des Händlers, hätte ich es genauso gemacht.

Würde im Samsung - Chat klären, welcher Service-Partner in Deinem Fall zuständig ist, sofern du die Adresse nicht schon hast.
Mit etwas Glück, ist dieser in Deiner näheren Umgebung und du kannst ihn evt. sogar selbst dorthin bringen und nach Reparatur wieder abholen.

Wenn Dir der Faktor Zeit wichtig ist, würde es den Vorgang zumindest deutlich beschleunigen.



[Beitrag von C650 am 09. Apr 2015, 20:27 bearbeitet]
George_Lucas
Inventar
#34 erstellt: 09. Apr 2015, 22:35
Mal eine Frage in die Runde:

Habt ihr eigentlich die Paragraphen gelesen, die hier zitiert wurden? - Wenn ja, dann solltet ihr versuchen, diese auch zu vestehen, wenn ihr euch darauf beruft.

Die wichtigen Passagen habe ich mal fett markiert.


BGB
§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.


Also der Käufer hat die Wahl:
Der Käufer kann vom Händler verlangen, dass das defekte Gerät repariert wird, er Minderung (also nachträglich einen Preisnachlass) erhält oder im Tausch ein Neugerät bekommt.
Der Verkäufer kann die Wahl des Käufers aber verweigern und selbst die Art der Nacherfüllung bestimmen - wenn diese Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Käufer bedeuten.
Beispielsweise durch eine Reparatur.

Wenn babydoll32 also ein Neugerät für seinen defekten TV vom Händler verlangt (§439 Abs. 1), dann kann der Händler ihm dieses Neugerät im Tausch verweigern (§439 Abs. 3) und das TV-Gerät reparieren (lassen).
Diese Reparatur darf aber für babdoll32 zu keinem erheblichen Nachteil führen. Ein erheblicher Nachteil wäre meiner Meinung nach sicherlich, wenn nach der Reparatur z.B. die Lichtausbeute oder der Kontrast geringer sind oder die Reparatur mehrere Monate dauert, weil es momentan keine Ersatzteile gibt.

Aber ein Händler muss das Gerät natürlich erst mal zu Gesicht bekommen - und prüfen dürfen, was daran kaputt ist. Das erledigt in diesem Fall der Samsung-Service.
In der Praxis tauscht der Service eines Herstellers ein defektes Gerät gegen ein Neugerät um, wenn ein Neugerät dem Hersteller "billiger" kommt als eine Reparatur - oder wenn schlicht keine Ersatzteile mehr vorhanden sind. Das keine Ersatzteile mehr vorhanden sind, kommt aufgrund von Lager/Transporteinsparungen immer häufiger vor - sogar innerhalb üblicher Garantiezeiten. Dann gibt es ein Neugerät, das Nachfolgemodell, ein höherpreisiges Modell oder den Kaufpreis zurück.


[Beitrag von George_Lucas am 09. Apr 2015, 22:49 bearbeitet]
C650
Inventar
#35 erstellt: 10. Apr 2015, 06:11
@George_Lucas

Mag rechtlich gesehen vollkommen korrekt sein, dennoch bleibt meines Erachtens ein unnötig unzufriedener Kunde zurück.
Kulanz, sieht für mich anders aus. Wäre es denn so schwer für den Verkäufer, hier kundenfreundlicher zu agieren und positiv in Erinnerung zu bleiben?

Eines kann ich mit Sicherheit sagen, babydoll32 wird in Zukunft einen Bogen um Deltatecc machen und mit mir schon ein weiterer mehr. Hatte gestern das Surface 3 entdeckt (599.- / Verkäufer: Deltatecc) und habe am Ende nicht dort gekauft.

Das es andere meiner Meinung nach besser können, kann ich mittlerweile sogar aus eigener Erfahrung bestätigen.

Mein ca. 1 1/2 Monate altes Note 4, hat sich plötzlich nicht mehr einschalten lassen.
Mail an den Ebay-Verkäufer -) Rückantwort:"Bitte zurückschicken, wird nach einer Sichtprüfung gegen ein Neugerät getauscht"

Seit gestern, habe ich nun ein neues in Händen und bin zufrieden. Neugerät macht bislang keine zicken.
So, schafft man meiner Ansicht nach "Kundenbindung", Recht hin oder her.

Und, wir sprechen hier ja auch nicht von völlig utopischen Forderungen, eher vom viel zitierten "Fingerspitzengefühl".



[Beitrag von C650 am 10. Apr 2015, 06:17 bearbeitet]
George_Lucas
Inventar
#36 erstellt: 10. Apr 2015, 07:39
Ich bin inhaltlich völlig bei Dir.

Aber wenn der Kunde schon mit einem Anwalt droht - und sich dabei auf das BGB beruft - muss der Hinweis gestattet sein, dass er den Paragraphen nicht vollständig gelesen oder aber falsch verstanden hat.
Ansonsten kann es für ihn nämlich selbst teuer werden... - Du weißt, worauf ich hinaus möchte.

Bei all dem Ärger über ein defektes TV-Gerät, ich kann aber auch den Händler verstehen, der erst einmal das defekte Gerät sehen möchte.
Das ein "Internet-Shop" diese Fehlersichtung dem Hersteller-Service überlässt, finde ich zwar auch unschön, ist aber leider nun mal häufiger so.

Wichtig finde ich in Gewährleistungsfällen für Händler und Kunde, dass der Fehler an einem Gerät schnell behoben wird.
Davon profitieren letztendlich alle (ich nenne sie mal) Vertragspartner.
C650
Inventar
#37 erstellt: 10. Apr 2015, 10:32
@George_Lucas

Ist schon richtig!
Bin selbst ein Freund der freundlichen Worte.

Druck erzeugt in den meisten Fällen, bloß Gegendruck und die Keule, sollte nicht die erste Wahl bei Problemlösungen sein.



@babydolll32

Kleiner Tipp am Rande -) Laß die Bewertung nicht zu negativ ausfallen, wenn Dir die Reaktion von diesem Verkäufer auch missfällt.
Geht der Kommentar über eine gewisse Grenze hinaus und ist rechtlich gesehen sogar nicht haltbar, kann es gerne auch einmal zum Bumerang werden.

Und, das ist es am Ende dann auch nicht wert.
Genau aus diesem Grunde schlafe ich immer erst eine Nacht drüber, bevor ich es in Betracht ziehe eine neutrale/negative Bewertung abzugeben.

LG


[Beitrag von C650 am 10. Apr 2015, 10:40 bearbeitet]
babydoll32
Inventar
#38 erstellt: 12. Apr 2015, 15:22
Ja so kann man den Paragrafen auch auslegen.... Leider ist das Gesetz sehr oft zweideutig, so dass im Einzelfall mit viel Zeit und Geldaufwand der einen Seite Recht gegeben wird. Und am Ende ist der Kunde der Verlierer und der Händler kommt fein raus mit seiner Kohle von mir, die er schon längst hat und deshalb sich einen Dreck um den Kunden schert.

Und ja, deltatecc hat viele gute Angebote, um die ich leider einen hohen Bogen machen werde...


[Beitrag von babydoll32 am 12. Apr 2015, 15:24 bearbeitet]
babydoll32
Inventar
#39 erstellt: 21. Apr 2015, 18:22
Hab den TV letzten Do an den Samsung Servicepartner eingeschickt.
Wie lange kann es dauern?
Ab welcher Größe schickt Samsung einen Techniker nach Hause?
babydoll32
Inventar
#40 erstellt: 23. Apr 2015, 16:24
Jetzt steht beim Reparaturstatus "Abgebrochen" da.
Laut Samsung Support Chat wird das technisch so gehandhabt, weil das System angeblich nach 7 Tagen den Auftrag als erledigt kennzeichnet.
Heißt für mich also, dass der TV länger als 7 Tage dort nur herum liegen wird, ohne dass was passiert
babydoll32
Inventar
#41 erstellt: 28. Apr 2015, 09:02

George_Lucas (Beitrag #34) schrieb:
Mal eine Frage in die Runde:

Habt ihr eigentlich die Paragraphen gelesen, die hier zitiert wurden?

...

Der Verkäufer kann die Wahl des Käufers aber verweigern und selbst die Art der Nacherfüllung bestimmen - wenn diese Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Käufer bedeuten.
Beispielsweise durch eine Reparatur.
...

Diese Reparatur darf aber für babdoll32 zu keinem erheblichen Nachteil führen.... oder die Reparatur mehrere Monate dauert, weil es momentan keine Ersatzteile gibt.
...
In der Praxis tauscht der Service eines Herstellers ein defektes Gerät gegen ein Neugerät um...


Ja schön und gut dass du das so auslegst

Ich habe den TV am 16.04. verschickt.
Heute haben wir den 28.04.
Samsung Service tauscht das Gerät nicht um, so wie du es gut meinend geschildert hast.
Samsung hat keinen blassen Schimmer vom Reparaturstatus.
Samsung verweist auf den Service Partner.

Service-Werkstatt total inkompetent: 10min Warteschleife, danach Abbruch. 3. Versuch war erfolgreich.
Telefonistin (ja was anderes kann sie nicht) hat keinen blassen Schimmer, wann der TV fertig sein wird.
Zumindest hat sie meinen Urlaubswunsch eingetragen, weil da keiner da sein wird für den eventuellen Empfang.

Wenn du denkst, dass das kein Nachteil für mich ist, dann kann ich dir auch nicht mehr helfen...

Mein Gott es ist nun mal nur ein Fernseher, der ist aber nun sein 1 Monat defekt ohne dass mir durch den Händler oder Service-Partner in absehbarer Zeit geholfen wird.

Übrigens ab 37 Zoll muss ein Techniker nach hause geschickt werden, zumindest bei Samsung. Kleine TVs werde ich mir wohl nicht mehr kaufen.

Tja.... Hab besseres zu tun als auf den TV ewig zu warten und mich herumzustreiten, aber da mein Urlaub jetzt vor der Haustür steht und mein TV immer noch nicht da ist, wird es jetzt noch komplizierter... Wer denkt schon, dass ein Reparaturauftrag mehr als 2 Wochen dauern wird

Damit ist Samsung für mich gestorben... im Servicefall sind alle unfähig. Und das von einem großen Hersteller, von dem man erwarten kann, dass solche Prozesse reibungslos verlaufen.


[Beitrag von babydoll32 am 28. Apr 2015, 09:05 bearbeitet]
markusfrohnert
Stammgast
#42 erstellt: 28. Apr 2015, 17:15
Läuft Blöd für dich,bei mir Lief das mal so Samsung Angerufen am anderen Tag war der Techniker da nahm die Kiste mit und 2 Tage später war sie wieder da .Wollte mir noch ein Austauschgerät da lassen wollte ihm aber nicht auch noch diese Kiste Hochschleppen Lassen und hab es sein Gelassen.



So kann es auch gehen.




Gruß Markus
babydoll32
Inventar
#43 erstellt: 29. Apr 2015, 07:06
"Ihr TV Geraet ist bei uns eingegangen und wird derzeit bearbeitet. "



Laut DHL haben die es seit dem 20.04.!!!!
Hatte vor 2 Tagen Samsung geschrieben, dass die Leute nicht erreichbar waren. Eventuell hat sich dadurch etwas bewegt... Die hatten mir geantwortet, die würden sich drum kümmern...
Na egal, bis 18.05. bin ich eh nicht zuhause, hoffentlich berücksichtigen die wenigstens das...
C650
Inventar
#44 erstellt: 29. Apr 2015, 09:15
Du musst aber auch bedenken, daß du nicht der einzige Service-Fall bist.
Bist Du in der Warteliste (von Service-Partner zu Service-Partner verschieden) etwas weiter hinten, dann kann es halt auch schon einmal 2-3 Wochen dauern.

Evt. ist hier auch ein Ersatzteil nicht sofort lieferbar, oder es ist schon eine Rückabwicklung/Austauschgerät in Auftrag.
Da sind dann ja auch mehrere Parteien mit im Boot und bei schleppender Kommunikation, kommt es dann zu Verzögerungen.

Was ich Dir empfehlen würde, wäre ein klares Anschreiben inkl. Fristsetzung, bis wann der Mangel behoben sein muss. (7-10 Tage)
Sicher kann es auch einmal etwas länger dauern, aber alles brauchst Du dir auch nicht gefallen lassen.

Einen Vertrag hast Du mit dem Verkäufer geschlossen und nicht mit Samsung, daher solltest du diesem einen Frist setzen, mit der Konsequenz bei Nichteinhaltung vom Kaufvertrag zurückzutreten.

ALTERNATIV BLEIBT NUR, AUGEN ZU UND DURCHHALTEN!



[Beitrag von C650 am 29. Apr 2015, 09:17 bearbeitet]
George_Lucas
Inventar
#45 erstellt: 29. Apr 2015, 20:09

C650 (Beitrag #44) schrieb:

Einen Vertrag hast Du mit dem Verkäufer geschlossen und nicht mit Samsung, daher solltest du diesem einen Frist setzen, mit der Konsequenz bei Nichteinhaltung vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Eine Fristsetzung mit Kaufvertrags-Rücktritts-Ankündigung greift aber nur dann, wenn die Sachmangelbeseitigung auch über den Händler läuft. Ich hoffe der TE hat diesen Weg eingeschlagen.

Wirklich ärgerlich diese Angelegenheit - sieht ein wenig nach "Murphys Law" aus.


@babydoll32
Du solltest mal die örtliche Verbraucherzentrale/Beratung telefonisch kontaktieren.
Schildere denen kurz Deinen Fall und den aktuellen Sachstand.
In der Regel wirst Du einen brauchbaren Tipp erhalten.
babydoll32
Inventar
#46 erstellt: 05. Mai 2015, 19:50
Gestern erhielt ich eine SMS, dass das benötigte Ersatzteil fehlt und die Reparatur etwas dauern wird
Naja egal, bin eh im Urlaub
Und Samsung rief mich heute auch an um sich zu entschuldigen, Urlaubslaune hab ich mir nicht versauen lassen und hab denen auch gesagt, dass ich bis zum 18. im Urlaub bin, die sollen das dem "Service"-Partner nochmal sagen...

Naja... Das mit der Firma Samsung hat sich für mich erledigt...
Und teure Sachen werden nur bei Amazon gekauft....


[Beitrag von babydoll32 am 05. Mai 2015, 19:52 bearbeitet]
babydoll32
Inventar
#47 erstellt: 06. Mai 2015, 11:45
Mal so nebenbei, meine (fast) Schwiegereltern haben einen D5000 seit paar Jahren schon.
Also was die Materialqualität angeht, ist das alte Modell mind. eine Klasse besser! Das H5xxx Modell ist sowas von billig, man hat das Gefühl, der TV wiegt nix und wird auseinanderfallen. Von der Qualität des Standfußes will ich überhaupt nicht reden.

Ach ja, das Bild ist viel besser! Es ist fast so gut, wie das von meinem alten B650, der war Bombe! So auch der D5000.
Das Bild vom H5570 ist blass und irgendwie unscharf... Samsung kastriert die günstigen TVs immer mehr....
babydoll32
Inventar
#48 erstellt: 19. Mai 2015, 13:43
Hatte einen schönen Urlaub.

Allerdings wird mein Fernseher nicht heute ankommen, so wie mit dem Samsung Service und deren Servicepartner vereinbart.
Grund: ein defektes Panel wurde eingebaut, so dass jetzt noch einen bestellt werden muss.

Tja... Ich bin jetzt sprachlos (oder die Dinge die ich sagen will, gehören nicht hierhin, darin werden unter anderen auch noch deren Mütter reingezogen und so... )
babydoll32
Inventar
#49 erstellt: 22. Mai 2015, 12:24
Jetzt wird er verschickt... (Na mal sehen wann der ankommt... Tippe nächsten Di.)

Hab also seit Ende März einen kaputten TV.

Ich würde mir jetzt kein Samsung Gerät mehr kaufen. Im Garantiefall werden die kaputten Dinger an einen völlig überlasteten und meiner Meinung nach inkompetenten Service Partner geschickt.
So dürfte kein Kundendienst eines mächtigen Konzerns aussehen...

Und eBay-Kauf? Da war ich selber schuld... Was soll denn da irgend ein völlig austauschbarer kleiner Verkäufer denn für Kulanz bieten? Null, ist denen völlig Wurst.


[Beitrag von babydoll32 am 22. Mai 2015, 12:30 bearbeitet]
C650
Inventar
#50 erstellt: 22. Mai 2015, 14:22
Was lernt man daraus?

Richtig, der Preis ist eben nicht immer alles.
Und, wenn schon im Internet kaufen, dann eher bei einem größeren mit entsprechenden guten Bewertungen.

Bei Ebay kaufe ich persönlich nur teure Artikel, wenn PayPal angeboten wird.
So, geht der Kelch in der Regel an einem vorüber.


ALLES GUTE!



babydoll32
Inventar
#51 erstellt: 22. Mai 2015, 17:57
Naja fast jeder bietet PayPal, aber die helfen nur wenn nicht geliefert wird.
Hab eine Benachrichtigung von DHL, dass er morgen kommt
Na mal sehen, was für ein Schrott-Panel drin ist. Das erste was die reingebuttert haben, war ja kaputt
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