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Frage: Anspruch auf Herstellergarantie ohne Rechnung?+A -A |
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Autor |
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darkest_hour
Stammgast |
#1 erstellt: 21. Okt 2008, 13:59 | ||
Hallo zusammen, ich wüßte gern, ob man irgendwie die Garantie eines Herstellers - in diesem Fall Samsung - in Anspruch nehmen kann, wenn man ein defektes Gerät besitzt auf das noch Garantie besteht und die Rechnung dazu fehlt/man keine Rechnungskopie mehr bekommen kann. Kennt sich damit jemand aus? Wie ist das rein rechtlich geregelt und wie wird so etwas gehandhabt? Oder hat man in so einem Fall einfach Pech gehabt und muß auf die Kulanz des Herstellers hoffen? Hat damit jemand Erfahrungen? Wäre schön wenn darauf jemand antworten könnte Grüße, DH |
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Tussy
Inventar |
#2 erstellt: 21. Okt 2008, 14:05 | ||
Habe denn Samsung Support schon in Anspruch genommen. Es hat niemand eine Rechnung oder Grantiekarte von mir verlangt. Ohne Probleme nach Hause gekommen und den TV repariert. PS: Es kommt bestimmt darauf an, wie lange das Gerät schon auf dem Markt ist. Bei mir war es gerade mal ein halbes Jahr. |
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Tussy
Inventar |
#3 erstellt: 21. Okt 2008, 14:09 | ||
Achso... Es ist rechtlich egal, ob du eine Rechnung hast oder nicht. Du mußt nur nachweisen, das du das Gerät "dort" gekauft hast. Dazu reicht auch ein Kontoauszug oder ähnliches. |
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darkest_hour
Stammgast |
#4 erstellt: 21. Okt 2008, 14:22 | ||
Danke dir für die schnelle Antwort! Aber wie verhält es sich denn wenn ich wirklich gar nichts habe - d.h. keine Rechnung, Rechnungskopie, Kontoauszug o.Ä.? Sagen wir mal ich hätte einen LCD-Fernseher geschenkt bekommen oder privat bei jemandem gekauft und er geht kaputt!? Da würde mich echt mal interessieren, ob ich die Herstellergarantie dennoch nutzen kann und ob dieser mir die Garantie auch ohne Kaufbeleg erfüllen muß, selbst wenn er das Produkt über die Seriennummer identifizieren kann und bspw. noch 1,5 Jahre Garantie vorhanden sind! Wenn es so ist wie du sagst und ich nachweisen muß wo ich das Gerät gekauft habe, dann sähe es in diesem Fall wohl eher schlecht aus, oder?! Hast du oder jemand anders da eine Idee? Grüße, DH [Beitrag von darkest_hour am 21. Okt 2008, 14:24 bearbeitet] |
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Tussy
Inventar |
#5 erstellt: 21. Okt 2008, 14:54 | ||
Wenn du nix hast - dann stehste allein da :-) Bei TV die jünger sind wie ein Jahr sehe ich kein Problem. Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers - also erfüllen muß er nur wenn "seine" Bedingungen" erfüllt sind. Und die kann er auslegen wie er will - außer die sind Sittenwidrig. Bei Samsung eben der Nachweis des Kaufes. Dann hättest du noch die Gewährleistung - aber das ist wieder eine andere Sache.......... PS: Registriere einfach deine Geräte bei Samsung, damit ist erstmal ein "Beweis" erfüllt. Und irgendwo musst du ja das Gerät ja her haben( Freund hat Rechnung oder Kontoauszug usw.), oder vom Laster gefallen Viele Firmen erstellen auch später noch eine Rechnungskopie auf Nachfrage..... [Beitrag von Tussy am 21. Okt 2008, 14:55 bearbeitet] |
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darkest_hour
Stammgast |
#6 erstellt: 21. Okt 2008, 15:06 | ||
Ok, ich danke dir...! und vom Laster gefallen ist bei mir nix - mit 100%iger Sicherheit Eine Registrierung ist ja kein Problem, allerdings ist dies dann immernoch kein Nachweis des Kaufes. Inwiefern wäre dies denn in deinen Augen ein "Beweis" bzw. was bewirkt die Registrierung in einem solchen Fall? Es hat mich halt einfach mal interessiert wie es damit aussieht wenn man bspw. etwas geschenkt bekommt oder privat kauft und wirklich gar nichts in der Hand hat, auch nicht nachträglich!? Grüße, DH |
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Tussy
Inventar |
#7 erstellt: 21. Okt 2008, 15:24 | ||
Dann können die nicht später sagen - das ist ein "Grauimport" oder ähnliches da gibt es keine Garantie. |
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darkest_hour
Stammgast |
#8 erstellt: 21. Okt 2008, 15:41 | ||
Ok, thanx |
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