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WICHTIG KEINE GARANTIE AUF SAMSUNG EU WARE

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Sinus212
Schaut ab und zu mal vorbei
#201 erstellt: 17. Jan 2009, 23:17

pizarro01 schrieb:


(2) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen redcoon. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.


Hallo pizarro01,

genau hier liegt aber der Hund begraben.

Nach 6 Monaten (Ab Kaufdatum) musst !!!Du!!! in einem Gewährleistungsfall Deinem Händler ggü. beweisen, daß ein evtl. Mangel an Deinem Gerät, eben nicht durch eine z.B. unsachgemäße Bedienung ... alles weitere steht ja schon in der Antwort von Redcoon, zustande gekommen ist.

Das dies leider kaum möglich ist, wird Dir am Montag auch Dein Anwalt bestätigen. Deshalb ist eine Garantie so besonders wichtig.

Aber auf die Garantieleistungen von Samsung Deutschland hast Du verzichtet, weil Du hierfür nichts bezahlen wolltest und ein EU Gerät (Grauimport), besonders günstig, gekauft hast.

Aber mach Dir nichts draus, solange Dein Gerät funktioniert fährst Du mit Deinem Kauf besser und günstiger als einige andere hier im Forum.

Aber bitte jammere auch nicht, wenn Du nach 6 Monaten erhebliche Probleme mit Samsung Deutschland bekommst, sollte Dein Gerät dann defekt sein.

Die Redcoon Garantie, sollest Du Sie haben ist auch .... lese hierzu bitte mal den Thread durch.

Beste Grüße und viel Glück. Ich hoffe Du hast einen guten Anwalt.
Sinus
Haiopai
Inventar
#202 erstellt: 17. Jan 2009, 23:17
@Spiegelbild ,Eben nicht ,jeder Landesimporteur ist eine eigene Firma ,wenn du von dieser Firma meinetwegen der Samsung GMBH in Deutschland verlangst ,das sie Garantiefälle der Samsung Austria GMBH übernehmen soll ist das so als wenn du mit einem BMW bei Mecedes vorfährst und Garantie Leistungen in Anspruch nehmen willst .

Allerdings wundert mich ,das dies derart schwierig zu verstehen ist ,derartiger Unsinn existiert doch innerhalb Deutschlands auch .

Zieht doch mal als AOK Mitglied von einem Bundesland ins nächste und ihr werdet sehen ,wenn ihr euch ganz logisch an die nächst gelegene AOK Zweigstelle wendet ,das man euch nahelegt erstmal Mitglied zu werden . Denn zum Beispiel die AOK Niedersachsen hat absolut nix mit der AOK Schleswig Holstein zu tun ,das sind zwei verschiedene Kassen .

Sparkassen das gleiche Bild ,heißen zwar alle Sparkassen ,deswegen sind bestimmte Leistungen wie Überweisungen trotzdem nur bei der Sparkasse möglich ,bei der ihr Kunde seit .

Das dies bei der Beschwörung der großen globalen Familie nach logischen Gesichtspunkten (und auch nach wirtschaftlichen) völliger Schwachsinn ist ,darüber muss man nicht streiten ,Fakt ist aber ,es ist so .

Gruß Haiopai


[Beitrag von Haiopai am 17. Jan 2009, 23:18 bearbeitet]
Spiegelbild
Ist häufiger hier
#203 erstellt: 17. Jan 2009, 23:26

Haiopai schrieb:
@Spiegelbild ,Eben nicht ,jeder Landesimporteur ist eine eigene Firma ,wenn du von dieser Firma meinetwegen der Samsung GMBH in Deutschland verlangst ,das sie Garantiefälle der Samsung Austria GMBH übernehmen soll ist das so als wenn du mit einem BMW bei Mecedes vorfährst und Garantie Leistungen in Anspruch nehmen willst .


Geht doch trotzdem nicht in meinen Schädel.

Irgendwie ist der Vergleich wie zwischen Appel und Birne. -.- ^^

Wenn ein BMW habe, kann ich JEDE Vertragswerkstatt von BWM fahren und dort meine Garantieleistung in Anspruch nehmen?

Schließlich will ich mein Samsung ja nicht bei Sony reparieren lassen. -.- O.O


[Beitrag von Spiegelbild am 17. Jan 2009, 23:27 bearbeitet]
hade-fan
Hat sich gelöscht
#204 erstellt: 17. Jan 2009, 23:53

Spiegelbild schrieb:
Wenn ein BMW habe, kann ich JEDE Vertragswerkstatt von BWM fahren und dort meine Garantieleistung in Anspruch nehmen?

Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, das wenn Du Deinen neuen BMW in Italien bei einem italienischen Händler kaufst, das Du bei der ersten Inspektion (die eventuell noch kostenfreie Leistungen enthalten sollte) von dem Chef der bayrischen BMW-Niederlassung komisch angeschaut wirst. Das solltest Du vielleicht mal hinterfragen !!!!

Meine Tochter hat Ihren Polo letztes Jahr bei einem Importeur gekauft (und natürlich kräftig ! gespart) - für die Inspektionen ist sie allerdings auf den Händler angewiesen - und kann nicht in jede beliebige VW-Niederlassung - obwohl, können kann sie schon, nur bezahlen will sie es nicht ;-)
Spiegelbild
Ist häufiger hier
#205 erstellt: 17. Jan 2009, 23:55
[quote]GutenTag Herr XXX,

vielen Dank fuer Ihre Anfrage.

Wenn Sie ein Fernsehgeraet ueber einen deutschen Haendler beziehen und
dieser Ihnen ein auslaendisches Geraet verkauft, erhalten Sie bei uns
die vollen 2 Jahre Herstellergarantie.
Anders sieht es aus, wenn Sie selbst ein Geraet im Ausland beziehen.
Hier haben Sie entweder 1 Jahr oder gar keine Herstellergarantie.[/quote][/quote]

--

[quote="matigoal"]Antwort Samsung:

GutenTag Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ein Geraet fuer dendeutschen Markt endet auf XXC Ihr Model endet auf
XXU und wurde somit fuer den englischen Markt produziert.
Generell koennen sich Geraete diefuer ein anderes Land hergestellt
werden in Funktionen und verbauten Teilen unterscheiden.
Mit einer europaeischen Garantiekarte haben Sie dann selbstverstaendlich
auch Garantie in Deutschland.
Eine Garantiekarte muss dem Fernseher grundsaetzlich beiliegen.
Bitte wenden Sie sich zwecks Nachforderung an den Haendler, da in diesem
Falle der Kaufbeleg als Garantienachweis nicht ausreicht.[/quote]


So ich habe ein XXU Gerät und habe eine Garantiekarte auch in deutscher "Schrift".

Wenn es von Samsungmitarbeitern so bestätigt wird, können wir wohl alle durchatmen?!


[Beitrag von Spiegelbild am 17. Jan 2009, 23:58 bearbeitet]
hade-fan
Hat sich gelöscht
#206 erstellt: 18. Jan 2009, 00:00

Spiegelbild schrieb:
Wenn es von Samsungmitarbeitern so bestätigt wird, können wir wohl alle durchatmen?!

Nur ist es so, das hier schon einige Kunden mit deutscher Garantiekarte die gleiche Frage an Samsung Deutschland gestellt haben, jedoch eine andere Antwort erhielten !!!

Ich denke hier ist noch lange nicht das letzte Wort gesprochen. Wenn irgendwann alle Mitarbeiter die gleiche Antwort geben, oder Samsung ein öffentliches Statement heraus gibt, dann sieht es eventuell etwas besser aus ... und wir können aufatmen.

Spiegelbild schrieb:
Ein Geraet fuer den deutschen Markt endet auf XXC

... aber nur bezogen auf den 956 !!!!!


[Beitrag von hade-fan am 18. Jan 2009, 00:02 bearbeitet]
Spiegelbild
Ist häufiger hier
#207 erstellt: 18. Jan 2009, 00:04
Ach man schon nicht so einfach ... aber schließlich habe ich ein (vllt garantielosen -.- ^^) 52er für einen Haufen Geld gekauft, da kann man ja auch erwarten, dass er paar Jährchen so durchhält.

Tussy
Inventar
#208 erstellt: 18. Jan 2009, 00:06

Lord_FT schrieb:

LE-40F86BD schrieb:

Tussy schrieb:
Wenn der Kunde einen Nachteil hat ( z.B. keine Garantie ) ist es ein Mangel.
Und den Mangel muss der Händler abstellen

Aber nicht wenn es sich um die von Samsung freiwillig gewährte Garantie handelt


Das Argument "freiwillig" ist ein schönes Wort, ändert aber eventuell nichts an der Tatsache, dass man durch die Angaben seitens des Händlers getäuscht wurde und dieser dann dafür haften muss.


Genau so ist es. Beim kauf war die freiwillige Garantie des Herstellers Bestandteil des Vertrages.

@LE-40F86BD
Ist Dir das jetzt auch klar


@Sinuns
Irgendwie habe ich den Eindruck, das du ziemlich "agressiv" hier schreibst
Bitte lies nocheinmal das durch was ich geschrieben habe.


Eine fehlende Garantie ist also KEIN MANGEL, da es dem Käufer obliegt, beim Kauf das Angebot auf Garantieleistungen zu überprüfen und ggf. auch hierfür zu bezahlen.
Ein und derselbe Hersteller kann und darf für jedes EU-Land unterschiedliche Garantiebedingungen formulieren. Die unterschiedlichen Garantieleistungen führen je nach Garantieumfang zu höheren oder niedrigeren Gerätepreisen.


Ohhh nö nicht schon wieder
Habe nie was anderes behauptet. Einfach nochmal in Ruhe lesen.......


du hast in deinem Post unfreiwillig beide Standpunkte klar gemacht .


Nee, das war absichtlich
hade-fan
Hat sich gelöscht
#209 erstellt: 18. Jan 2009, 00:09
Und wir wollen auch nicht vergessen, das viele hier ihren Samsung LCD zum einen wegen der Leistungsdaten, zum anderen aber auch wegen dem eigentlich zugesicherten Vor-Ort-Service gekauft haben. Wenn der nun nicht mehr aktuell ist, hätte man mit einem Toshiba LCD sogar noch mehr Geld gespart (Sorry an alle Toshibianer) - da gibt es von Anfang an so gut wie keinen Service durch den Hersteller.

Ich finde das ganze extrem bescheuert, aber nicht weil ich es nicht verstehe, sondern nur weil es vor wenigen Wochen noch ganz anders propagandiert wurde !!!! Und das finde ich sch....
Tussy
Inventar
#210 erstellt: 18. Jan 2009, 00:18
Ich denke mal, das ist erstmal alles Theorie.

Spannend wird es erst, wenn der erste "abgelehnt" wird.
Sinus212
Schaut ab und zu mal vorbei
#211 erstellt: 18. Jan 2009, 00:56

Tussy schrieb:
Ich denke mal, das ist erstmal alles Theorie.

Spannend wird es erst, wenn der erste "abgelehnt" wird. :L


Hallo tussy,

die ersten und bestimmt nicht die letzten haben Ihre Ablehnungen doch schon gepostet. Das ist also keine Theorie mehr sondern gelebte Praxis. Ich finde es sehr schade, wenn Du den betroffenen den Eindruck vermitteln möchtest, daß die bisherige kulante Regelung von Samsung Deutschland, weiterhin bestand hat.

Leider haben eben nicht alle ihr Equipment GENAU genug verglichen und JETZT reden Sie es sich schön.

Beste Grüße
Sinus
sCHLOMO_sCHLEMIER
Stammgast
#212 erstellt: 18. Jan 2009, 01:10
Hm, ich wollte Montag meinen 46A656 bestellen. Ist dieser für den deutschen Markt zugelassen oder auch nur Anhand der Seriennummer des TVs erkennbar?
Toni73
Inventar
#213 erstellt: 18. Jan 2009, 10:17

sCHLOMO_sCHLEMIER schrieb:
Hm, ich wollte Montag meinen 46A656 bestellen. Ist dieser für den deutschen Markt zugelassen oder auch nur Anhand der Seriennummer des TVs erkennbar?

Nur der A659 ist speziell für den Deutschen Markt.
Aber das hättest Du auch selbst herausfinden können. (hoffe ich zumindest)
Der A656 der anfangs auch für den Deutschen Markt bestimmt war, ist der XXC, glaube aber nicht dass Du jetzt noch einen XXC bekommst.
Und ja das siehst Du anhand der Seriennummer am Karton des LCD´s.
Ruf doch einfach bei dem Shop an und frag was Sache ist.
Und wenn es kein XXC ist verweigerst Du die Annahme.
Die wichtigere Frage ist aber, "Ist der XXC jetzt noch bei der Samsung-Deutschland Garantie mit inbegriffen, da es ihn ja anfangs auch in den meisten Fachgeschäften wie MM und Saturn zu kaufen gab".
LG


[Beitrag von Toni73 am 18. Jan 2009, 10:19 bearbeitet]
pizarro01
Ist häufiger hier
#214 erstellt: 18. Jan 2009, 10:54

Sinus212 schrieb:

pizarro01 schrieb:


(2) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen redcoon. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.


Hallo pizarro01,

genau hier liegt aber der Hund begraben.

Nach 6 Monaten (Ab Kaufdatum) musst !!!Du!!! in einem Gewährleistungsfall Deinem Händler ggü. beweisen, daß ein evtl. Mangel an Deinem Gerät, eben nicht durch eine z.B. unsachgemäße Bedienung ... alles weitere steht ja schon in der Antwort von Redcoon, zustande gekommen ist.

Das dies leider kaum möglich ist, wird Dir am Montag auch Dein Anwalt bestätigen. Deshalb ist eine Garantie so besonders wichtig.

Aber auf die Garantieleistungen von Samsung Deutschland hast Du verzichtet, weil Du hierfür nichts bezahlen wolltest und ein EU Gerät (Grauimport), besonders günstig, gekauft hast.

Aber mach Dir nichts draus, solange Dein Gerät funktioniert fährst Du mit Deinem Kauf besser und günstiger als einige andere hier im Forum.

Aber bitte jammere auch nicht, wenn Du nach 6 Monaten erhebliche Probleme mit Samsung Deutschland bekommst, sollte Dein Gerät dann defekt sein.

Die Redcoon Garantie, sollest Du Sie haben ist auch .... lese hierzu bitte mal den Thread durch.

Beste Grüße und viel Glück. Ich hoffe Du hast einen guten Anwalt.
Sinus




Ja natürlich hast Du da recht,aber viele Hersteller geben keine Garantie sondern nur Gewährleistung!Und ich habe noch nie Probleme gehabt mit Artikeln nach 6 Monaten das die gesagt haben ich soll mal beweisen!( wenn ich das Gerät nicht gerade habe runterfallen lassen).Naja schaun mer mal,wird nicht alles so heiss gegessen,wie es gekocht wird!!!Bis jetzt geht mein Gerät einwandfrei.
pizarro01
Ist häufiger hier
#215 erstellt: 18. Jan 2009, 10:58

Toni73 schrieb:

sCHLOMO_sCHLEMIER schrieb:
Hm, ich wollte Montag meinen 46A656 bestellen. Ist dieser für den deutschen Markt zugelassen oder auch nur Anhand der Seriennummer des TVs erkennbar?

Nur der A659 ist speziell für den Deutschen Markt.
Aber das hättest Du auch selbst herausfinden können. (hoffe ich zumindest)
Der A656 der anfangs auch für den Deutschen Markt bestimmt war, ist der XXC, glaube aber nicht dass Du jetzt noch einen XXC bekommst.
Und ja das siehst Du anhand der Seriennummer am Karton des LCD´s.
Ruf doch einfach bei dem Shop an und frag was Sache ist.
Und wenn es kein XXC ist verweigerst Du die Annahme.
Die wichtigere Frage ist aber, "Ist der XXC jetzt noch bei der Samsung-Deutschland Garantie mit inbegriffen, da es ihn ja anfangs auch in den meisten Fachgeschäften wie MM und Saturn zu kaufen gab".
LG



Hallo!
Ja einige Händler im Net verkaufen noch XXC Modelle,guck mal bei Preissuchmaschine,da sind einige dabei z.B.Photo Porst,da steht extra dabei XXC Modell, Deutsche Ware!
Feierassel
Ist häufiger hier
#216 erstellt: 18. Jan 2009, 11:01
Ich habe es anders bekommen.

Meine Anfrage war:
Hallo liebes Samsung Team, über einen Online Händler (Sitz Deutschland) habe ich ein LE37A615A bestellt.

Nun lese ich in mehreren Foren das für Modele die aus dem Ausland Importiert werden bzw. für den Ausländischen Markt gedacht sind (zb. Ungarn oder England).
Es keine 2 Jahres Garantie von Samsung gibt(inkl. Vor Ort Service), auch nicht wenn eine EU-Garantiekarte vorliegt und man den Deutschen Kaufbeleg hat.

Können sie das bestätigen?


Antwort von Samsung lautete:




[Beitrag von Feierassel am 18. Jan 2009, 11:05 bearbeitet]
LE-40F86BD
Inventar
#217 erstellt: 18. Jan 2009, 11:05

Tussy schrieb:

Lord_FT schrieb:

LE-40F86BD schrieb:

Tussy schrieb:
Wenn der Kunde einen Nachteil hat ( z.B. keine Garantie ) ist es ein Mangel.
Und den Mangel muss der Händler abstellen

Aber nicht wenn es sich um die von Samsung freiwillig gewährte Garantie handelt


Das Argument "freiwillig" ist ein schönes Wort, ändert aber eventuell nichts an der Tatsache, dass man durch die Angaben seitens des Händlers getäuscht wurde und dieser dann dafür haften muss.


Genau so ist es. Beim kauf war die freiwillige Garantie des Herstellers Bestandteil des Vertrages.

@LE-40F86BD
Ist Dir das jetzt auch klar

Kannst Du mir mal verklickern wie ein Händler die freiwillige Garantieleistung des Herstellers mit in den Kauvertrag einschließt ?
Sinus212
Schaut ab und zu mal vorbei
#218 erstellt: 18. Jan 2009, 11:44

LE-40F86BD schrieb:

Tussy schrieb:

Lord_FT schrieb:

LE-40F86BD schrieb:

Tussy schrieb:
Wenn der Kunde einen Nachteil hat ( z.B. keine Garantie ) ist es ein Mangel.
Und den Mangel muss der Händler abstellen

Aber nicht wenn es sich um die von Samsung freiwillig gewährte Garantie handelt


Das Argument "freiwillig" ist ein schönes Wort, ändert aber eventuell nichts an der Tatsache, dass man durch die Angaben seitens des Händlers getäuscht wurde und dieser dann dafür haften muss.


Genau so ist es. Beim kauf war die freiwillige Garantie des Herstellers Bestandteil des Vertrages.

@LE-40F86BD
Ist Dir das jetzt auch klar

Kannst Du mir mal verklickern wie ein Händler die freiwillige Garantieleistung des Herstellers mit in den Kauvertrag einschließt ? :hail


Hallo LE-40F86BD,

die Händler haben entweder selber keine Ahnung was Sie da genau machen, was ich aber nicht glaube.

Ich bin überzeugt, daß die Händler bewusst Ihren "Kunden"(?) was verschweigen bzw. Ihre Angebote bewusst undeutlich formulieren. Denn nicht jeder Kauf führt ja auch zu einer Reklamation und je nach Beschwerdequote kann sich diese Kundenveräppelung durchaus für die Händler lohnen. Füllt der Händler nämlich die Garantiekarte von Samsung eigenmächtig, d.h. mit Stempel/Unterschrift etc. vollständig aus, wird diese "Garantie" zu einem Teil des Kaufvertrages und damit für den Garantiegeber = Händler bindend.

Aber wieviele haben, wenn man sich mal durch die verschiedenen Threads liest, so oder so ähnlich gepostet:

"Und im Karton lag eine Kopie der deutschen Bedienungsanleitung sowie eine, blaue Garantiekarte bei."

Aber eine unausgefüllte Garantiekarte ist nicht mal die Druckertinte wert, mit der sie gedruckt wurde. Das ist reinste Kundenveräppelung (sehr freundlich formuliert)!

Beste Grüße
Sinus

Besser VORHER Sein Equipment GENAU genug vergleichen und hinterher NICHT schönreden!
Tussy
Inventar
#219 erstellt: 18. Jan 2009, 11:45

LE-40F86BD schrieb:

Tussy schrieb:

Lord_FT schrieb:

LE-40F86BD schrieb:

Tussy schrieb:
Wenn der Kunde einen Nachteil hat ( z.B. keine Garantie ) ist es ein Mangel.
Und den Mangel muss der Händler abstellen

Aber nicht wenn es sich um die von Samsung freiwillig gewährte Garantie handelt


Das Argument "freiwillig" ist ein schönes Wort, ändert aber eventuell nichts an der Tatsache, dass man durch die Angaben seitens des Händlers getäuscht wurde und dieser dann dafür haften muss.


Genau so ist es. Beim kauf war die freiwillige Garantie des Herstellers Bestandteil des Vertrages.

@LE-40F86BD
Ist Dir das jetzt auch klar

Kannst Du mir mal verklickern wie ein Händler die freiwillige Garantieleistung des Herstellers mit in den Kauvertrag einschließt ? :hail


Ja.
Der Händler haftet für Ausagen und Angaben des Herstellers.
Hersteller gibt Grantie für das Gerät XY in Deutschland.
Kunde kauft Gerät XY bei einem deutschen Händler. Damit ist die Angabe des Herstellers z.B. Garantieleistungen Vertragsbestandteil in dem Vertrag mit den Händler.
Klingt blöd, ist aber so.
siehe auch Prospekthaftung

Hier wird immer wieder von der freiwilligen Garntie gesprochen. Das ist auch richtig.
Aber zum Zeitpunkt des kaufes, gilt die Garntie. Und danach hat man ein Rechtsanspruch. Alles andere wäre ja Blödsinn.
Dann kann der Hersteller mit jahrelanger Garantie werben, und später zieht er alles zurück

Dies gilt aber nur für deutsche Produkte die es in Deutschland zu kaufen. Dies kann man einfauch überprüfen, schaut auf die Samsung Homepage in Deutschland.


Bsp:
Kunde kauft Neuwagen beim Händler. Hersteller sagt Verbrauch 5 Liter. Auto verbraucht aber 9 Liter.
Kunde hat ein Auto mit einem Mangel, weil die Angabe mit Vertragsbestandteil ist.
Kunde reklamiert beim Händler!
Klingt blöd, ist aber so. Gibt es schon einige Gerichtsurteile.


Leider haben eben nicht alle ihr Equipment GENAU genug verglichen und JETZT reden Sie es sich schön.


Einige ja. Geh mal voran
Dann schau mal bei Samsung auf der deutschen Homepage nach der Garantieleistung des Gerätes A956.
Vielleicht findest du unter den Garantiebedingungen die Ausnahme bzw Ablehnung für Geräte mit einem XYZ oder sonstwas Code.


die ersten und bestimmt nicht die letzten haben Ihre Ablehnungen doch schon gepostet.


So wie ich es gelesen habe, war es nur eine Anfrage. Die Geräte waren noch nicht defekt.
So wie bei mir
Tussy
Inventar
#220 erstellt: 18. Jan 2009, 11:48

Ich bin überzeugt, daß die Händler bewusst Ihren "Kunden"(?) was verschweigen bzw. Ihre Angebote bewusst undeutlich formulieren.


Juhu, jetzt gebe ich Dir 100% Recht.


Füllt der Händler nämlich die Garantiekarte von Samsung eigenmächtig, d.h. mit Stempel/Unterschrift etc. vollständig aus, wird diese "Garantie" zu einem Teil des Kaufvertrages und damit für den Garantiegeber = Händler bindend.


Wird es trotzdem, stillschweigend.
Achtung Fehler: Garantiegeber ist der Hersteller!
LE-40F86BD
Inventar
#221 erstellt: 18. Jan 2009, 11:48

Sinus212 schrieb:
Aber eine unausgefüllte Garantiekarte ist nicht mal die Druckertinte wert, mit der sie gedruckt wurde. Das ist reinste Kundenveräppelung (sehr freundlich formuliert)!

Und genau das ist der Punkt wo ich meine
Wer hat denn bitteschön von einem Online-Händler mit der Lieferung des LCD eine ausgefüllte Garantiekarte bekommen ?
hade-fan
Hat sich gelöscht
#222 erstellt: 18. Jan 2009, 11:49
@Tussy

Aber ich kenne keinen Händler, der mit dem Samsung-Vor-Ort-Service geworben hat.

Und nur darum geht es hier !!!!!!!!


[Beitrag von hade-fan am 18. Jan 2009, 11:49 bearbeitet]
Sinus212
Schaut ab und zu mal vorbei
#223 erstellt: 18. Jan 2009, 12:14

Tussy schrieb:

Ich bin überzeugt, daß die Händler bewusst Ihren "Kunden"(?) was verschweigen bzw. Ihre Angebote bewusst undeutlich formulieren.


Juhu, jetzt gebe ich Dir 100% Recht.


Füllt der Händler nämlich die Garantiekarte von Samsung eigenmächtig, d.h. mit Stempel/Unterschrift etc. vollständig aus, wird diese "Garantie" zu einem Teil des Kaufvertrages und damit für den Garantiegeber = Händler bindend.


Wird es trotzdem, stillschweigend.
Achtung Fehler: Garantiegeber ist der Hersteller!


Achtung Tussy, Du kannst doch nicht ernsthaft glauben, daß ein Hersteller für eine falsche = eigenmächtige Weitergabe einer Garantierklärung haftet?! Da könnten die Händler ja gleich alles versprechen was Sie wollen und der Hersteller zahlt. Wenn es nicht so traurig wäre, müsste ich jetzt lachen.

Übrigens Prospekthaftung ist HIER leider vollkommenen falsch. Ich frage mich langsam. was Du noch so alles auspackst, nur um Deine abenteuerliche These aufrechtzuerhalten.

Prospekthaftung bedeutet, der Emittent eines Wertpapiers und das Konsortium für entstandene Schäden haften, wenn der Emissionsprospekt unwahre oder irreführende Angaben zum Nachteil von Käufern der Neuemission enthält. Dies ist unter anderem im Börsengesetz geregelt. Da der Prospekt wichtige Grundlage für die Anlageentscheidung des Käufers ist, soll er alle wesentlichen Angaben enthalten, die jenem ein zutreffendes Urteil über den Emittenten und die Wertpapiere ermöglichen. Bei nicht börsenbezogenen Anlageformen muss der Prospekt grundsätzlich vollständig und richtig sein. Der Haftungsumfang ist sehr weit gestaltet worden: Es haften Gründer, Initiatoren, Hintermänner, die übrigen Garanten des Prospekts, ggf. auch Treuhänder, allerdings nicht die Beiratsmitglieder.

Beste Grüße
Sinus

Besser VORHER Sein Equipment GENAU genug vergleichen und hinterher NICHT schönreden!
Tussy
Inventar
#224 erstellt: 18. Jan 2009, 12:25

Achtung Tussy, Du kannst doch nicht ernsthaft glauben, daß ein Hersteller für eine falsche = eigenmächtige Weitergabe einer Garantierklärung haftet?! Da könnten die Händler ja gleich alles versprechen was Sie wollen und der Hersteller zahlt. Wenn es nicht so traurig wäre, müsste ich jetzt lachen.


Habe ich ja nicht gesagt.
Hier haftet der Händler - war schon immer meine Aussage.
Falsche eigenmächtige Weitergabe - Mangel!
JOCKYW2001
Ist häufiger hier
#225 erstellt: 18. Jan 2009, 12:26
First of all I apologize for writing in english, I can read german but I can't write it

I've recently bought a samsung 7-series from an online shop in Germany. It came with a blue warranty card which states "Samsung European Bloc Warranty" and also has a section "Deutschland" with 9 warranty conditions and the Samsung Electronics GmbH address in Schwalbach.
The card was inside the sealed box and was not signed and stamped by the onlineshop. My question is should I send the card to the shop for signing and stamping? Is that mandatory or not really necessary as I have both the invoice and the warranty card?

Another thing, I was comparing the warranty conditions of the official samsung importers in european countries and came across the benelux conditions for TVs bought abroad in Europe (outside the benelux) at the bottom of the page:
http://www.samsung.c...ype=&dType=D&vType=R

The translation is:
What should you do if you bought the product abroad?

Samsung Electronics Benelux supports a product purchased in Europe if it has a "EU Bloc Warranty" card. The warranty is included if on the card it is written "European Bloc".

I could also complete product registration on the benelux site, the model type did not appear in the list and I selected "other" and I could select my German address!

My reason for doing all this that in worst case i.e. if Samsung Germany does not offer warranty I can still obtain guarantee in the benelux (which luckily is not far away from where I live).

Furthermore I intend to purchase a LE52A856, but before I do I will check with the online shop what the modelID ending is and if a blue warranty card with the wording "Samsung European Bloc Warranty" is included. I will then send an email to Samsung Germany and ask if the modelID and the warranty card are sufficient for warranty given by Samsung Germany. If you intend to purchase a non-german market model I'd advice you to do the same.
Tussy
Inventar
#226 erstellt: 18. Jan 2009, 12:29

hade-fan schrieb:
@Tussy

Aber ich kenne keinen Händler, der mit dem Samsung-Vor-Ort-Service geworben hat.

Und nur darum geht es hier !!!!!!!!


Nicht der Händler sondern der Hersteller.
Und für die "Angaben" des Herstellers haftet der Händler!
Haiopai
Inventar
#227 erstellt: 18. Jan 2009, 12:46
Moin Tussy ,das ist so nicht richtig ,der Händler haftet in keiner Weise für Garantieleistungen des Herstellers (Importeurs) ,du vergisst dabei den Zwischenverkauf an den Händler .

Der Händler hat nämlich ebenso wie der Kunde im Moment des Kaufs Anspruch auf die vom Hersteller gewährten Garantie Leistungen .
Begründung ,Garantie Leistungen des Herstellers stellen für den Händler einen nicht geringen Kaufgrund dar ,der ein erhebliches Werbemittel darstellt .
Alle Leistungen die der Hersteller freiwillig einräumt werden mit dem Verkauf an den Händler schon bindend .


Ebenso darf der Händler in Deutschland durchaus eine dem Gerät beiliegende Garantie Karte ausfüllen ,es langt stattdessen aber auch der Kaufbeleg .
In der Garantie Karte stehen nur zwei relevante Daten ,die Seriennummer des Gerätes und das Kaufdatum mit dem nach deutschem Recht die Garantiezeit beginnt .

Es gelten also zusammengefasst die Garantiebedingungen ,die vom Hersteller im Moment des Verkaufes an den Einzelhandel eingeräumt werden ,rückwirkende Änderungen sind nicht zulässig .

Gruß Haiopai
Snoopydo
Ist häufiger hier
#228 erstellt: 18. Jan 2009, 13:17



Schade finde ich, dass man hier immer wieder dieselben Sachen liest, die zur Verunsicherung beitragen.

Zum Thema Freiwilligkeit der Garantieleistung.

Natürlich ist Garantie ein generell freiwilliges Angebot des Herstellers. ABER wenn sie beim Kauf mit einer Garantiekarte gegeben wurde, dann ist sie bindend und kann für dieses Gerät weder geändert noch abgelehnt werden.
Deshalb spricht der Hersteller auch von einer Garantieverpflichtung




Anders sieht das aus, wenn keine Garantiekarte beigefügt ist oder das eigene nicht Land aufgeführt ist. Dann besteht kein Anspruch auf Garantieleistung.

Wenn Samsung, den Geräten ab dem 08.01. keine Garantiekarte mehr den "ausländischen" Geräte beilegt. Dann gibt es keine Garantie, fertig! Wer das nicht akzeptieren kann, muss eben mehr bezahlen.

Die Garantiepflicht (auch wenn Garantie generell freiwillig ist, LE-40F86BD) gilt ausschließlich für die Geräte, die vor oder nach dem 08.01.09 gekauft wurden, denen eine Garantiekarte beilag.



Diese Karte ist aber nur rechtlich gültig, wenn sie vom Händler ausgefüllt wurde. Das kann man aber nachholen, indem man die Garantiekarte mit Rechnungskopie und Seriennummer an den Händler schickt.

Ich verstehe jetzt nicht wirklich die Diskussion hier.


[Beitrag von Snoopydo am 18. Jan 2009, 13:27 bearbeitet]
Snoopydo
Ist häufiger hier
#229 erstellt: 18. Jan 2009, 13:22

Haiopai schrieb:
...es langt stattdessen aber auch der Kaufbeleg .


Das stimmt nicht. Rechtlichen Rückhalt hat man ausschließlich mit ausgefüllter Garantiekarte und dem Kaufbeleg. Auch wenn das hier und dort von Samsung und anderen Herstellern inoffiziell nicht verlangt wird. Offiziell steht es so in den Garantiebestimmungen und nur diese sind rechtlich gültig.
Dook
Stammgast
#230 erstellt: 18. Jan 2009, 13:49
Das hört sich doch gut an was Snoopydo erzählt .
Und wenn das wirklich so klappt wie Samsung da schreibt kann man sich ja noch dran versuchen ein xx6 Gerät zu kaufen und hoffen, das die Garantiekarte noch dabei ist und Deutschland mit aufgelistet ist ;). Egal ob XXU/XXH/XXC. Ob ausgefüllt oder nicht. Das kann man ja nachholen dann.
Haiopai
Inventar
#231 erstellt: 18. Jan 2009, 14:12

Snoopydo schrieb:

Haiopai schrieb:
...es langt stattdessen aber auch der Kaufbeleg .


Das stimmt nicht. Rechtlichen Rückhalt hat man ausschließlich mit ausgefüllter Garantiekarte und dem Kaufbeleg. Auch wenn das hier und dort von Samsung und anderen Herstellern inoffiziell nicht verlangt wird. Offiziell steht es so in den Garantiebestimmungen und nur diese sind rechtlich gültig.


Jo Kommando zurück ,hast recht ,da hab ich Gewährleistung mit Garantie mal verwechselt ,in den Garantie Bedingungen kann dies verpflichtend als Punkt aufgelistet werden ,da freiwillige Leistung .

Für Gewährleistung reicht der Kaufbeleg .

Gruß Haiopai
Falcon7
Ist häufiger hier
#232 erstellt: 18. Jan 2009, 14:55
Heißt das dann dass es jetzt keine Garantiekarten mehr für den 786 gibt?

Wollte eigentlich die Tage bei Redcoon bestellen...
LE-40F86BD
Inventar
#233 erstellt: 18. Jan 2009, 14:58

Falcon7 schrieb:
Heißt das dann dass es jetzt keine Garantiekarten mehr für den 786 gibt?

Wollte eigentlich die Tage bei Redcoon bestellen...

Nein das heißt es noch nicht ... aber das könntest Du mal bei Redcoon abklären
G-M
Stammgast
#234 erstellt: 18. Jan 2009, 15:43
Hallo alle miteinander

da soll es "ein Europa" geben !!
Samsung baut deswegen extra in der Slowakai
Technisch baugleiche Geräte aber m. unterschiedlicher Bezeichnung und das "extra nur für uns guten Deutschen"
und dann dieses Garantiedebakel > finde es nur zum ko....
(Kann mir nicht vorstellen,das BRÜSSEL das gut heißt.)
Der BRD-Bürger ist wieder einmal der "Hermann" in Europa > ähnlich wie in der Autobranche .

Ich fühle mich aber immer wieder geehrt - für uns "lieben BRD Menschen" werden extra Preise gemacht
für technisch und opt. gleiche Geräte

Aber zurück zum Thema :
- habe bisher noch nie eine ausgefüllte Garantiekarte
bekommen (egal wo gekauft) weil sich noch nie ein Händler
die Mühe gemacht hat die Verpackung zu öffnen.
Bei Versandverkauf verständlich - da ich ja ein
Wiederrufsrecht habe und dann die Garantiekarte umsonst
ausgefüllt ist .
- weil es "dieses Europa " gibt ,kann auch der Internethändler auf den "Markt" kaufen bzw. verkaufen.
Wie mir mal überall kund getan wurde, soll dies einer der vielen Vorteile von "diesen Europa" sein .

- wenn man einmal davon ausgehe,ich kenne weder das Forum oder etwas
anderes und bestelle im Internet ein Gerät,
merke dabei nur,daß ein Gerät mit einer etwas anderen
Bezeichnung billiger ist > woher soll ich wissen ,daß auf
dieses Gerät keine Garantie gibt . Dies müsste doch vom
Händler vermerkt werden .
Wie gesagt eine Bestellung im Internet bei einen - in Deutschland ansässigen Händler (Impressum).

Wir hier im Forum kennen uns mit den Geräten aus , aber was
macht der Käufer der sich nicht auskennt und "guten Glaubens" im Internet kauft ?? - trifft auch auf andere Branchen zu !

Gruß

G-M
Falcon7
Ist häufiger hier
#235 erstellt: 18. Jan 2009, 15:50
G-M, ich stimme dir voll und ganz zu!

Zu den Leuten die das Forum usw. nicht kennen: Da kann ich nur sagen dass die danach einfach in die Röhre schauen. Wenn was ist stellen sie halt fest dass sie keine Garantie haben -> fertig

Aber ist das nicht immer so? Wer einfach Sachen kauft ohne sich vorher zu informieren, bzw. blind glaub womit die Hersteller werben, steht doch nach dem Kauf oft dumm da. Aus den verschiedensten Gründen...
sieben9
Ist häufiger hier
#236 erstellt: 18. Jan 2009, 15:56

Zu den Leuten die das Forum usw. nicht kennen: Da kann ich nur sagen dass die danach einfach in die Röhre schauen. Wenn was ist stellen sie halt fest dass sie keine Garantie haben -> fertig

Aber ist das nicht immer so? Wer einfach Sachen kauft ohne sich vorher zu informieren, bzw. blind glaub womit die Hersteller werben, steht doch nach dem Kauf oft dumm da. Aus den verschiedensten Gründen...


bis vor dieser/letzer Woche ist jeder hier im forum im dunkel getappt, es hieß immerwieder mit Garantiekarte (auf der DE aufgeführt ist) kommt es zu keinen problemen bzgl der Garantie.
Tussy
Inventar
#237 erstellt: 18. Jan 2009, 15:57

Moin Tussy ,das ist so nicht richtig ,der Händler haftet in keiner Weise für Garantieleistungen des Herstellers (Importeurs) ,du vergisst dabei den Zwischenverkauf an den Händler .

Der Händler hat nämlich ebenso wie der Kunde im Moment des Kaufs Anspruch auf die vom Hersteller gewährten Garantie Leistungen .
Begründung ,Garantie Leistungen des Herstellers stellen für den Händler einen nicht geringen Kaufgrund dar ,der ein erhebliches Werbemittel darstellt .
Alle Leistungen die der Hersteller freiwillig einräumt werden mit dem Verkauf an den Händler schon bindend .


Das stimmt, aber als Kunde uninteressant, oder?
Mich intressiert doch nur das Vertragsverhältnis mit meinem Händler.

Was dann der Händler macht ist mir egal!
Falcon7
Ist häufiger hier
#238 erstellt: 18. Jan 2009, 15:59
Das ist schon richtig. Ich meinte das jetzt auch eher allgemeiner. Ich habe im Bekanntenkreis ausreichend Fälle bei denen sich Leute einfach Sachen kaufen die dann einfach nicht zu anderen Sachen passen (obwohl sie es natürlich sollten).

Aber gut, das führt jetzt am Thema vorbei. Ich bin jetzt eher am überlegen ob ich mir einen 786 zulegen soll oder nicht
hade-fan
Hat sich gelöscht
#239 erstellt: 18. Jan 2009, 16:27

G-M schrieb:
woher soll ich wissen ,daß auf dieses Gerät keine Garantie gibt.

Auch wenn ich mich wiederhole, aber Du hast auf jeden Fall Garantie, nur eben nicht seitens Samsung Deutschland !

Samsung Deutschland ist nicht gleich Samsung !!!! Ich möchte nicht wissen wie viele, die das hier lesen inzwischen einen Philips gekauft haben ?

Es geht hier nur um die unterschiedlichen Garantieabwicklungen - und mehr nicht. Auch der xx6 Käufer hat eine Garantie, nur muß er die über seinen Händler regeln und nicht über Samsung Deutschland !
Big_Dunker
Ist häufiger hier
#240 erstellt: 18. Jan 2009, 16:31
Ja schon klar, nur musst du das Gerät dann nach UK/Ungarn verschicken, was du wahrscheinlich selber bezahlen musst und die Dauer spielt ja auch eine Rolle.
Zu dem weiß man nicht was noch während der Fahrt kaputt gehen kann.
evilernie74
Inventar
#241 erstellt: 18. Jan 2009, 16:40
da wäre wie bei anderen Sachen ein Europagarantie sehr schön.
G-M
Stammgast
#242 erstellt: 18. Jan 2009, 16:52
hade fan schrieb :


Es geht hier nur um die unterschiedlichen Garantieabwicklungen - und mehr nicht. Auch der xx6 Käufer hat eine Garantie, nur muß er die über seinen Händler regeln und nicht über Samsung Deutschland !


Ist nicht seit einiger Zeit eine 2 Jahre Garantie Standart ?
Es gibt viele Kunden,die davon ausgehen und sich beim Kauf nicht so viele Gedanken machen .

Warum mit den Händler regeln - gibt nicht Samsung die Garantie ?
Habe noch keine Garantiekarte von SAMS. gesehen kenne nur die
EURO-Karte v. meinen PANA_Plasma und wollte zu SAMS._LCD
wechseln.
Aber wenn ich mich hier im SAMS._Forum umsehe bekomme ich schlichtweg ANGST .
(Hatte vor kurzen einen 46A659 im Vergleich laufen und war vom Bild sehr angetan > aber man weiß ja nie was kommt.)
Kenne von PANA einen besseren Service !

Deswegen schwanke ich noch und werde die neue Geräte Generation beider Firmen abwarten .

Gruß

G-M
Dook
Stammgast
#243 erstellt: 18. Jan 2009, 16:54

Hatte vor kurzen einen 46A659 im Vergleich laufen und war vom Bild sehr angetan > aber man weiß ja nie was kommt.)
Kenne von PANA einen besseren Service !


Mit dem wirst du auch keinerlei Probleme haben weil der für Deu. bestimmt ist.
G-M
Stammgast
#244 erstellt: 18. Jan 2009, 17:10
ist mir schon klar .
pizarro01
Ist häufiger hier
#245 erstellt: 18. Jan 2009, 18:53

Snoopydo schrieb:



Schade finde ich, dass man hier immer wieder dieselben Sachen liest, die zur Verunsicherung beitragen.

Zum Thema Freiwilligkeit der Garantieleistung.

Natürlich ist Garantie ein generell freiwilliges Angebot des Herstellers. ABER wenn sie beim Kauf mit einer Garantiekarte gegeben wurde, dann ist sie bindend und kann für dieses Gerät weder geändert noch abgelehnt werden.
Deshalb spricht der Hersteller auch von einer Garantieverpflichtung




Anders sieht das aus, wenn keine Garantiekarte beigefügt ist oder das eigene nicht Land aufgeführt ist. Dann besteht kein Anspruch auf Garantieleistung.

Wenn Samsung, den Geräten ab dem 08.01. keine Garantiekarte mehr den "ausländischen" Geräte beilegt. Dann gibt es keine Garantie, fertig! Wer das nicht akzeptieren kann, muss eben mehr bezahlen.

Die Garantiepflicht (auch wenn Garantie generell freiwillig ist, LE-40F86BD) gilt ausschließlich für die Geräte, die vor oder nach dem 08.01.09 gekauft wurden, denen eine Garantiekarte beilag.



Diese Karte ist aber nur rechtlich gültig, wenn sie vom Händler ausgefüllt wurde. Das kann man aber nachholen, indem man die Garantiekarte mit Rechnungskopie und Seriennummer an den Händler schickt.

Ich verstehe jetzt nicht wirklich die Diskussion hier.


Das hört sich ja gut an was Samsung dir das geschrieben hat. Was hast du genau für ein Gerät? mit welcher Endung?Also meinem Gerät lag auch einen Garantiekarte dabei,war zwar nicht ausgefüllt,habe Sie aber zu redcoon zurü ckgeschickt und die haben die ausgefüllt und abgestempelt.
Landwarrior
Schaut ab und zu mal vorbei
#246 erstellt: 18. Jan 2009, 19:33
Bin langsam echt am Überlegen, ob ich nicht doch einen 46A789 kaufen soll anstelle des 786. Nicht unbedingt nur wegen der Problematik hier, aber nehme ich zusätzlich einen Schutzbrief des Händlers dazu, Versandkosten usw. sprae ich nicht mehr arg viel im Vergleich zu einem 789.
Aktuelle habe ich ein Angebot von 2.055 € inkl. Versand für den 46A789. Bei Redcoon zahle ich mit nem 3-Jahres Schutzbrief und Versand über 1.700 €.
Dafür habe ich mit 3 Jahren Garantie beim 789 wohl allgemein weniger Stress.

Es sind halt immer runde 300.- € und es wäre mir allein schon zu blöd, den TV im Schadensfall irgendwohin schicken zu müssen.

Und solange das mit der Garantie immer noch nicht 100%ig geklärt ist (es passen noch nicht alle Aussagen zusammen), will ich nachher auch nicht im Regen stehen.
Big_Dunker
Ist häufiger hier
#247 erstellt: 18. Jan 2009, 21:54
2.055€ für einen LCD , den ich oder auch alle anderen für ~1100€ bekommen.
Fast 1000€ Aufpreis, selbst wenn man den auf eigene Kosten reparieren sollte, würde es günstiger hinkommen.
Falcon7
Ist häufiger hier
#248 erstellt: 18. Jan 2009, 22:23

Big_Dunker schrieb:
2.055€ für einen LCD , den ich oder auch alle anderen für ~1100€ bekommen.


Vorsicht! Der Kollege hat vom 46" gesprochen, du anscheinend vom 40". Das muss man fairnesshalber schon berücksichtigen
bollywoodqueen
Ist häufiger hier
#249 erstellt: 19. Jan 2009, 11:02
Samsung gibt ab sofort wieder Garantie auf EU Ware, wenn in Deutschland gekauft !!!!!!!!
Tussy
Inventar
#250 erstellt: 19. Jan 2009, 11:06

bollywoodqueen schrieb:
Samsung gibt ab sofort wieder Garantie auf EU Ware, wenn in Deutschland gekauft !!!!!!!! :D


Wie jetzt ????
scater
Stammgast
#251 erstellt: 19. Jan 2009, 11:19
Mal ehrlich wer kauft sich jetzt noch einen Samsung LCD oder Plasma-Fernseher wenn Samsung keine Garantie in Deutschland auf EU-Ware gibt? Es tummeln sich zigtausende dieser EU-Geräte in Deutschland, welche auch von deutschen Händlern verkauft wurden und noch werden. Ich selbst habe einen fast 1 Jahr alten 42" Samsung Plasma PS-42C62H (hergestellt in der Slowakei) und ein EU-Gerät gekauft bei Redcoon. Selbst einer meiner zwei 32" Samsung LCD-Fernseher ist ein EU-Gerät und das habe ich vor ca. 2 Monaten bei Amazon gekauft. Anscheinend will sich Samsung selbst das zukünftige Geschäft vermiesen.
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