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WICHTIG KEINE GARANTIE AUF SAMSUNG EU WARE

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Ray-Blu
Inventar
#301 erstellt: 19. Jan 2009, 16:30

burkm schrieb:
Da sollte man vielleicht mal die Rechtsberatung in einer in der Nähe liegenden
Verbraucherberatungsstelle in Anspruch nehmen und sich aufklären lassen...


Zu diesem Entschluss sind wir schon vor einigen Seiten in diesem Thread gekommen.

Ich werde Samsung nochmal anschreiben und auf den deutschen Garantieschein hinweisen.
Tussy
Inventar
#302 erstellt: 19. Jan 2009, 16:30

Haiopai schrieb:
Also mal ganz ehrlich ,wenn sich hier nicht einige einen Spass erlaubt haben mit angeblichen Samsung Antworten ,dann muss man aber auch mal ganz klar sagen ,das die Informationspolitik dieser Firma eine absolute Frechheit ist .

Es kann ja wohl nicht angehen ,das da in jeder zweiten Antwort was anderes steht .

Gruß Haiopai


Bei mir 100% nicht.
Ich hatte "damals" auch eine negative Antwort bekommen.
Haiopai
Hat sich gelöscht
#303 erstellt: 19. Jan 2009, 16:44
Damit war niemand persönlich gemeint Tussy ,aber wenn man hier die verschiedenen Samsung Statements liest ist das schon ein Hammer was die sich leisten ,dabei ist die Frage immer die gleiche und doch eigentlich recht einfach zu beantworten .

Ein derartiges Verhalten ist schon ein Armutszeugnis ,wenn man als positives Gegenbeispiel sich mal die Site von Panasonic Deutschland anschaut ,kann man sehen wie einfach sowas geht .

Da steht klipp und klar jedes Gerät hat eine europaweit geltende Garantie ,welche mit ausgefüllter beiliegender Karte in Anspruch genommen werden kann ,Punkt und aus .
Völlig egal ob das Gerät nun reimportiert ist oder nicht .

Einziger Wermutstropfen bei Panasonic ,nur der Erstkäufer kann die Garantie in Anspruch nehmen ,weiter verkaufen innerhalb der Garantiezeit bringt einem etwaigen Zweitkäufer also nix .
Interessant auch für alle Ebay Gebraucht Käufer ,nix mit Garantie bei Panasonic Gebraucht Käufen .

Zumindest aber klare Formulierungen ,die niemanden verunsichern , Samsung dagegen zieht sich selbst den Boden unter den Füßen weg .
Ich kaufe doch kein Gerät z.B. übers Net ,wo ich mit Pech auf diesen bestimmten Händler fixiert bin und wenn der plötzlich "Konkurs" anmeldet ,stehe ich nicht nur ohne Gewährleistung sondern auch ohne Hersteller Garantie da ,weil das Schlitzohr mir unwissentlich einen Parallelimport angedreht hat .

Gruß Haiopai
Tussy
Inventar
#304 erstellt: 19. Jan 2009, 16:46

treets schrieb:
also das hier steht bei my-solution.de direkt bei der Beschreibung für 46a656..guckt mal hier. Die Garantiebedingungen scheinen ja wirklich heute aktualisiert worden zu sein....aber liest sich für mich so als gäbe es Garantie, aber definitiv keinen Vo-Ort-Service...

Samsung Garantiebedingungen vom 19.1.2009


Der hat kalte Füsse bekommen

Heißt nichts anderes, du mußt das Gerät zum Händler schicken, und der kümmert sich darum..........


Also 100% keine Vor-Ort Service!
treets
Ist häufiger hier
#305 erstellt: 19. Jan 2009, 16:58

Tussy schrieb:

treets schrieb:
also das hier steht bei my-solution.de direkt bei der Beschreibung für 46a656..guckt mal hier. Die Garantiebedingungen scheinen ja wirklich heute aktualisiert worden zu sein....aber liest sich für mich so als gäbe es Garantie, aber definitiv keinen Vo-Ort-Service...

Samsung Garantiebedingungen vom 19.1.2009


Der hat kalte Füsse bekommen

Heißt nichts anderes, du mußt das Gerät zum Händler schicken, und der kümmert sich darum..........


Also 100% keine Vor-Ort Service!


Also würdet dort folglich bei einer solchen Aussage zur Zeit nicht bestellen? Bin halt auf der Suche nach dem 46A656.
burkm
Inventar
#306 erstellt: 19. Jan 2009, 17:01
Da es hier um Vertragsrechte geht, gelten die, wenn nicht abweichend vereinbart - immer nur für die Vertragspartner, somit immer nur für den Händler / Verkäufer und den "Original-" Käufer. Insoweit ist die Panasonic Variante durchaus begründet und nachvollziehbar. Amazon z.B. handhabt das genauso, dass nur der Erstkäufer in den Genuß der Gewährleistungsrechte kommt, weil er der direkte Vertragspartner ist. Alles darüber hinausgehende ist dann "Kulanz" und im Einzelfall vollkommen freiwillig.

Es sollte aber bei einem guten Verhältnis zum Erstkäufer evtl. möglich sein, als Zweitkäufer Unterstützung von ihm zu erfahren, so dass man dies vielleicht in seinem Namen - und damit unter Gewährleistung - abwickeln kann.



Haiopai schrieb:
Damit war niemand persönlich gemeint Tussy ,aber wenn man hier die verschiedenen Samsung Statements liest ist das schon ein Hammer was die sich leisten ,dabei ist die Frage immer die gleiche und doch eigentlich recht einfach zu beantworten .

Ein derartiges Verhalten ist schon ein Armutszeugnis ,wenn man als positives Gegenbeispiel sich mal die Site von Panasonic Deutschland anschaut ,kann man sehen wie einfach sowas geht .

Da steht klipp und klar jedes Gerät hat eine europaweit geltende Garantie ,welche mit ausgefüllter beiliegender Karte in Anspruch genommen werden kann ,Punkt und aus .
Völlig egal ob das Gerät nun reimportiert ist oder nicht .

Einziger Wermutstropfen bei Panasonic ,nur der Erstkäufer kann die Garantie in Anspruch nehmen ,weiter verkaufen innerhalb der Garantiezeit bringt einem etwaigen Zweitkäufer also nix .
Interessant auch für alle Ebay Gebraucht Käufer ,nix mit Garantie bei Panasonic Gebraucht Käufen .

Zumindest aber klare Formulierungen ,die niemanden verunsichern , Samsung dagegen zieht sich selbst den Boden unter den Füßen weg .
Ich kaufe doch kein Gerät z.B. übers Net ,wo ich mit Pech auf diesen bestimmten Händler fixiert bin und wenn der plötzlich "Konkurs" anmeldet ,stehe ich nicht nur ohne Gewährleistung sondern auch ohne Hersteller Garantie da ,weil das Schlitzohr mir unwissentlich einen Parallelimport angedreht hat .

Gruß Haiopai
signs
Stammgast
#307 erstellt: 19. Jan 2009, 17:02

burkm schrieb:
Des Weiteren dienst sie auch als Marketinginstrument um die Händler am heimischen Markt vor z.B. günstigeren Importen usw. zu schützen.


So langsam nähern wir uns der Thematik dieses Threads.

Nicht wenige schätzen den Vor-Ort-Service von Samsung sehr, so dass dein Verweis auf die Wirksamkeit der gesetzlichen Gewährleistung kein Trost ist, auch wenn du diese noch so sehr verfechtest. Von daher stellt sich die User hier zu Recht die Frage, inwieweit ihre Garantieansprüche und somit auch der Vor-Ort-Service bei Grauimporten vorhanden sind. Es macht schon einen Unterschied, ob ich im Falle eines Mangels das Gerät selbst umständlich über den Hersteller einschicken muss oder ob, wie es nach Angaben von Samsung bei 70% der Käufer der Fall ist, das Problem noch Vor-Ort beseitigt werden kann. Ersteres birgt doch viel mehr die Gefahr mit sich, dass das Gerät durch die Odyssey des Transportes danach noch mehr Schäden aufweist als zuvor.

Zweifel hab ich an deine Aussage aber schon, dass die Beweislastumkehr eher weniger in der Praxis Anwendung findet bei den Fällen, wo der Käufer auf den Funktionsmangel kaum einwirken kann. Aber es kann ja auch sein, dass Sony (vor allem auf die PS3 bezogen) einfach nur eine Ausnahme ist und sich das Bild daher verfälscht.
Tussy
Inventar
#308 erstellt: 19. Jan 2009, 17:02

treets schrieb:

Tussy schrieb:

treets schrieb:
also das hier steht bei my-solution.de direkt bei der Beschreibung für 46a656..guckt mal hier. Die Garantiebedingungen scheinen ja wirklich heute aktualisiert worden zu sein....aber liest sich für mich so als gäbe es Garantie, aber definitiv keinen Vo-Ort-Service...

Samsung Garantiebedingungen vom 19.1.2009


Der hat kalte Füsse bekommen

Heißt nichts anderes, du mußt das Gerät zum Händler schicken, und der kümmert sich darum..........


Also 100% keine Vor-Ort Service!


Also würdet dort folglich bei einer solchen Aussage zur Zeit nicht bestellen? Bin halt auf der Suche nach dem 46A656.


Dort ist Ärger vorprogrammiert.
Er hätte auch gleich ehrlich schreiben könne,
ACHTUNG EU WARE

Aber das wäre vielleicht zu ehrlich
treets
Ist häufiger hier
#309 erstellt: 19. Jan 2009, 17:23
habe mit dem Händler telefoniert. Die Lage ist auch für Sie durch Samsungs verwirrende und irritierende Garantiepolitik derzeit höchst bescheiden.

Allen Geräten liegen aber europ. Garantiekarten bei. lt. Aussage des Händlers werden Sie im Zweifel auch Samsung zu den auf der Garantiekarte verzeichneten Leistungen (sprich Vo-Ort-service) zwingen. Erfahrungswerte gibts aber keine.

Grüße
treets
Takeittux
Neuling
#310 erstellt: 19. Jan 2009, 17:30
Habe meinen LE40A6561FXXH bei Amazon gekauft. Habe die jetzt mal angeschrieben was Sache ist. Habe denen dann auch geschrieben wenn Sie mir keine positive Antwort geben können, werde ich Ihnen das Gerät zurück schicken.


[Beitrag von Takeittux am 19. Jan 2009, 17:30 bearbeitet]
Ray-Blu
Inventar
#311 erstellt: 19. Jan 2009, 17:40

Takeittux schrieb:
Habe meinen LE40A6561FXXH bei Amazon gekauft. Habe die jetzt mal angeschrieben was Sache ist. Habe denen dann auch geschrieben wenn Sie mir keine positive Antwort geben können, werde ich Ihnen das Gerät zurück schicken.

Direkt bei Amazon oder im Marketplace ?
Weil das die jetzt auch schon ungarische
Import Geräte verkauft, glaube ich nicht !
Takeittux
Neuling
#312 erstellt: 19. Jan 2009, 17:43

Direkt bei Amazon oder im Marketplace ?
Weil das die jetzt auch schon ungarische
Import Geräte verkauft, glaube ich nicht


Habe es direkt bei Amazon bestellt
Tussy
Inventar
#313 erstellt: 19. Jan 2009, 18:00

treets schrieb:
habe mit dem Händler telefoniert. Die Lage ist auch für Sie durch Samsungs verwirrende und irritierende Garantiepolitik derzeit höchst bescheiden.

Allen Geräten liegen aber europ. Garantiekarten bei. lt. Aussage des Händlers werden Sie im Zweifel auch Samsung zu den auf der Garantiekarte verzeichneten Leistungen (sprich Vo-Ort-service) zwingen. Erfahrungswerte gibts aber keine.

Grüße
treets


Und wenns den Händler nicht mehr gibt, guckst du in die Röhre.
Prophet7985
Stammgast
#314 erstellt: 19. Jan 2009, 19:39
Hallo,

hab hier mit Schrecken gelesen das es keine Garantie mehr geben soll auf den A786, wenn das stimmen sollte werde ich mir wohl einen der 2009er Pana Plasmas holen. Um sicherzu gehen habe ich Samsung angeschrieben.

Hier meine Frage an Samsung:
----
Hallo,
ich wollte mir eigentlich in diesen Tagen einen Samsung 46' A786 kaufen. Ich habe jetzt gelesen das sie keine Garantie anbieten für diesen TV sondern nur für den Baugleichen A789.

Dieser ist jedoch sehr viel teurer, er kostet über 500€ mehr.

Ist es korrekt das auf den A786 keine Garantie besteht? Falls es nicht stimmt was ist alles notwendig um die Garantie in Anspruch nehmen zu können? Reicht eine ausgefüllte Garantiekarte auf der Deutschland aufgeführt ist?

----

Hier die Antwort:

----

GutenTag Herr ********************,

vielen Dank für Ihre Anfrage.


Wenn das Geraet in Deutschland gekauft wurde, oder von einem
Deutscheninternethaendler dort angeboten wird, dann haben Sie 24 Monate
Garantie. Nach wievor muss fuer einen Service der Kaufbeleg
vorhanden sein. Es muss nicht zwingend eine ausgefuellte und abges
tempelte Garantiekarte vorhanden sein.

Ihre Kundennummer lautet: *****************


Gerne koennen Sie uns bei Rueckfragen erneut ansprechen.

----

Ich weiß es ist nicht die erste Antwort von Samsung die hier gepostet wird. Also für mich klingt das gut, heißt das jetzt das dieser Samsung Mitarbeiter keine Ahnung hatte oder meint ihr ich kann mich auf diese Aussage verlassen?

Edit: Habe Samsung am 18.01.09 angeschrieben die Antwort ist vom 19.01.09.


[Beitrag von Prophet7985 am 19. Jan 2009, 19:43 bearbeitet]
pizarro01
Ist häufiger hier
#315 erstellt: 19. Jan 2009, 20:12
Halli Hallo!!
Gestern Abend hab ich Samsung nochmal angemailt wegen Garantie.Heute morgen hatte ich erstmal mein Anwalt wegen dieser Garantiesache befragt,und er sagt Samsung muss wenn Sie dem Kunden eine Garantie ausgesrochen haben(mittels Garantiekarte)auch diese Garantie gewähren und kann nicht auf einmal sagen,nee jetzt bekommste keine Garantie mehr.Auch wenn die Garantie freiwillig ist, wenn Sie einmal ausgesprochen wurde muss Sie auch eingehalten werden!!Habe sogar 2 Anwälte befragt beide sagten das selbe!Daraufhin habe ich bei Samsung nochmal angerufen,dies war gegen 9.30,ich schilderte dem Herren die Sache und er sagte ich habe keine Garantie auf das Gerät weil XXH Endung.Ich sagte ihm das dies nicht rechtens sei.Er sagte mir ein Kudenbetreuer würde mich gegen Mittag zurückrufen.Das geschah auch gegen 13.00 Uhr.Dieser Herr sagte dann ich habe Garantie weil bei deutschen Händler gekauft und Garantiekarte und kann den vollen Garantie-Service nutzen.Als ich heute nach Hause kam und meine e-mails checkte war diese dabei:

GutenTag Herr XXXXXXXX

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Samsung Deutschland hat die Garantiebestimmungen ab dem 08.01.2009 fuer
XXH / XXU Produkte nachwirkend geaendert.
Ab dem 08.01.2009 gewaehrt Samsung Deutschlandkeine Garantie auf XXH /
XXU produkte.
Bei einem Defekt muessen sie sich an ihren Haendler wenden.

email war um 10.24 geschrieben worden.Ich dachte mich trifft der Schlag!
Ich sofort wieder bei Samsung angerufen und da sagte der zu mir das die es heute erst gesagt bekommen haben das die Info keine Garantie auf XXH/XXU Geräte zurückgenommen wurde.
Also ab heute wieder Garantie wenn bei deutschen Händler gekauft und Kassenbeleg vorhanden.Der sagte auch man bräuchte die Garantiekarte nicht mehr undbedingt.Er sagte die haben wohl gemerkt das dies nicht rechtens war.Naja warten wir mal ab was noch kommt.Hab die heute nochmal angemailt das ich dies schriftlich haben möchte!mal sehen was dann kommt! werde euch berichten!!
MFG
Haiopai
Hat sich gelöscht
#316 erstellt: 19. Jan 2009, 20:25
Janöoderdochnichvielleichtaberauchwiederundsoweiter

Ich beschwere mich nie wieder über Beamtendeutsch und maß mir auch nie wieder an zu behaupten ,das die Staatsdiener eine unklare Ausdrucksweise hätten .

Samsung toppt sie alle .
Sinus212
Schaut ab und zu mal vorbei
#317 erstellt: 19. Jan 2009, 21:02
N`abend zusammen,

habe heute auch mit Samsung telefoniert und kann bestätigen, daß Samsung Deutschland unter folgenden Bedingungen, ab heute, wieder die Garantieleistungen für alle EU-Geräte uneingeschränkt bietet:

1. Gerät muss bei einem deutschen Händler oder deutschen Onlinehändler gekauft worden sein.

2. Eine EU Garantiekarte und der Kaufbeleg müssen vorliegen.

Hier ist, lt. Samsung Mitarbeiter, bei manchen Onlinehändlern wie z.B. Pixbay (oder so ähnlich) vorsicht geboten. Diese Händler haben nur eine deutschspachige Webseite aber Ihren Firmensitz NICHT in Deutschland und damit auch KEINE Garantie von Samsung Deutschland.

Beste Grüße
Sinus
basketballer85
Ist häufiger hier
#318 erstellt: 19. Jan 2009, 21:03
Leute Leute Leute,

nach einigen Tagen Nerven und Kopfzerbrechen wegen Samsung Garantie, Rechtslage und Begriffsverdummung mit Garantie und Gewährleistung bin ich froh, dass die Sache endlich durch ist.

Dass bei Samsung bis vor der heutigen Meldung, die wahrscheinlich durch ein interne Vertriebsfreigabe erteilt wurde, niemand richtig bescheid wusste, wundert mich ehrlich gesagt nicht. Ich kenne diese Situation aus der Telekommunikationsbranche. Oft wird der Kundenservice in Subunternehmen outgesourcest und am Telefon sitzen Studenten, Aushilfskräfte, etc... Dass bei einer solch heiklen Anfrage bezüglich Garantie ohne interne Samsungfreigabe jeder Mitarbeiter was anderes sagt, ist in der Komplexität der Angelegenheit in der IT-Branche "normal"...

Letztendlich können wir echt froh sein, dass die Sache zu Gunsten der Verbraucher ausgegangen ist und nun auch weiterhin die freie Marktpolitik den Preis der Samsung LCDs bestimmen wird.

Lassen wir's gut sein und lasst uns wieder EU-Geräte kaufen!

Vielen Dank an alle Beteiligen für das Posten und für die Aufklärung der Sache! Ich bin mir sicher, dass nur wir ,Verbraucher und die Nachfragen beim Händler, Samsung dazu gezwungen haben ihre eingeschränkte Garantiepolitik zu widerrufen.

In diesem Sinne,
Frohes Kaufen
Big_Dunker
Ist häufiger hier
#319 erstellt: 19. Jan 2009, 21:18

Sinus212 schrieb:


Hier ist, lt. Samsung Mitarbeiter, bei manchen Onlinehändlern wie z.B. Pixbay (oder so ähnlich) vorsicht geboten. Diese Händler haben nur eine deutschspachige Webseite aber Ihren Firmensitz NICHT in Deutschland und damit auch KEINE Garantie von Samsung Deutschland.

Beste Grüße
Sinus


pixxbay sitzt aber in Deutschland...in Chemnitz
Haiopai
Hat sich gelöscht
#320 erstellt: 19. Jan 2009, 21:30
Na denn wollen wir mal hoffen ,das kein übereifriger Internet Händler Samsung vor den europäischen Gerichtshof zerrt ,denn ich glaube nicht ,das man das so machen kann

Entweder ich gewähre europaweit Garantie oder ich tue es nicht ,aber beim einen Internethändler ja und beim anderen nein ,das könnte die Wettbewerbshüter aus Brüssel auf den Plan rufen .

Zumal mich die Begründung dafür schon interessieren täte ,vom Schaden für Samsung Deutschland her ist es völlig egal ob das Parallel Import Gerät nun von einem Händler mit Sitz in Deutschland am Importeur vorbei importiert wird oder von einem dessen Adresse in Luxenburg zu finden ist .

Man darf gespannt sein

Gruß Haiopai
Ray-Blu
Inventar
#321 erstellt: 19. Jan 2009, 21:34
Die bei Geizhals unter Deutschland gelisteteten Shops,
scheinen auch alle in Deutschland angemeldet zu sein.

http://geizhals.at/deutschland/a361648.html

Aber fast alle Shops haben den Preis leicht erhöht.
noxious
Neuling
#322 erstellt: 19. Jan 2009, 22:25
Ist echt schön zu lesen, dass es nun mit der Garantie doch hinhaut. Was mir allerdings gehörig gegen den Strich geht, dass heute die Spedition da war und meinen a656 abgeholt hat... dh mind 3 Wochen keine Blurays mehr für mich
sCHLOMO_sCHLEMIER
Stammgast
#323 erstellt: 19. Jan 2009, 22:57
Will also heissen, das Samsung weiterhin Garantie (Vor-Ort-Service?) gewährt, wenn der Händler seinen Sitz in .de hat?

XXC, XXU usw. Gedöhnszeugs spielt keine Rolle beim Kauf?

Würde nämlich heute noch bestellen wenn dies so wäre!!!
Ray-Blu
Inventar
#324 erstellt: 19. Jan 2009, 23:18
Du kannst doch zur Sicherheit vor dem
Kauf nochmal bei Samsung anfragen !
dpante1s
Stammgast
#325 erstellt: 20. Jan 2009, 10:38
Wie sieht das mit Ibood aus?

Die haben ja im Moment den Samsung LE32A456 im Angebot und unten auf der Webseite steht auch Ibood GmbH, Unter den Linden xx in Berlin...

D. h. doch, daß es sich um einen deutschen Händler handelt oder ist Ibood ein internationales Unternehmen, welches eine deutsche Niederlassung hat und daher gilt nicht die dt. Garantie?
LE-40F86BD
Inventar
#326 erstellt: 20. Jan 2009, 10:49

dpante1s schrieb:
Wie sieht das mit Ibood aus?

Die haben ja im Moment den Samsung LE32A456 im Angebot und unten auf der Webseite steht auch Ibood GmbH, Unter den Linden xx in Berlin...

D. h. doch, daß es sich um einen deutschen Händler handelt oder ist Ibood ein internationales Unternehmen, welches eine deutsche Niederlassung hat und daher gilt nicht die dt. Garantie?

Frage dies doch einfach direkt beim Händler nach
Am besten per Mail


[Beitrag von LE-40F86BD am 20. Jan 2009, 10:50 bearbeitet]
dpante1s
Stammgast
#327 erstellt: 20. Jan 2009, 12:13
Hat es eigentlich einen Grund, daß bei Samsung auf der Webseite das LE32A456 Modell noch ein C am Ende hat (Samsung LE32A456C) und wenn man sonst bei Shops schaut, immer ohne C angeboten wird?

Steht das C vielleicht für "Consumer"?
Big_Dunker
Ist häufiger hier
#328 erstellt: 20. Jan 2009, 12:18
Nein, das C steht für Central Europe.

PS. Hab jetzt auch eine positive Garantie-Zusage von Samsung für meinen A786XXU Modell bekommen.
FlyingHorse
Ist häufiger hier
#329 erstellt: 20. Jan 2009, 12:39
Brauch man jetzt die Karte oder reicht die Rechnung?
Redcoon hat wohl vergessen mir die Karte mitzuschicken.
Tussy
Inventar
#330 erstellt: 20. Jan 2009, 12:54
Für alle die meine Aussage bezweifelt haben, hier die Aussage eines Anwalts:

Wirksame Vereinbarung einer Garantie

Die wirksame Vereinbarung einer Garantie setzt eine Garantieerklärung des Verkäufers bzw. Herstellers voraus. Diese bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form und kann auch konkludent, etwa durch entsprechende Aussagen in der Werbung abgegeben werden.

Für den Verbrauchsgüterkauf ist jedoch § 477 BGB zu beachten, der vom Gesetzgeber zum Schutz des Verbrauchers vor Irreführung eingeführt wurde. Danach ist der Käufer im Rahmen der Garantieerklärung auf seine gesetzlichen Mängelrechte hinzuweisen sowie darauf, dass diese von der Garantie nicht berührt werden. Die Erklärung muss den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers enthalten. Sie ist außerdem einfach und verständlich abzufassen und muss dem Verbraucher auf Wunsch in Textform mitgeteilt werden. In der Praxis werden Garantieerklärungen des Herstellers häufig in Form eines Garantiescheins der Verkaufsverpackung beigelegt.


http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludenz


[Beitrag von Tussy am 20. Jan 2009, 13:00 bearbeitet]
Tussy
Inventar
#331 erstellt: 20. Jan 2009, 12:57
Werbung mit Mängelrechten

Wer anstatt mit einer Garantieleistung zu werben, den Verbraucher lediglich auf dessen gesetzliche Mängelrechte (Gewährleistungsrechte) hinweisen möchte, sollte dies nicht in zu auffälliger Weise tun, da er sonst Gefahr läuft, in unzulässiger Weise mit einer Selbstverständlichkeit zu werben. Die Mängelrechte der §§ 437 ff. BGB stehen dem Käufer nämlich Kraft Gesetzes zu. Deutlich hervorgehobene Aussagen wie „Bei uns erhalten Sie 2 Jahre Gewährleistung.“ oder „24 Monate Gewährleistung“ in Produktangeboten, die sich (auch) an Verbraucher richten, täuschen dem Verbraucher einen besonderen Vorteil gegenüber anderen Waren gleicher Gattung oder Konkurrenzangeboten vor, der bei objektiver Betrachtung jedoch nicht besteht. Ein solches Verhalten konnte im Hinblick auf Nr. 10 des Anhangs I der UGP-Richtlinie bereits nach der früheren Rechtslage als irreführende Werbung im Sinne des § 5 UWG a. F. eingestuft werden. Seit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb am 30.12.2008 (UWG-Reform) regelt § 3 Abs. 3 UWG n. F. i. V. m. Nr. 10 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG n. F. ausdrücklich, dass die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, gesetzlich bestehende Rechte stellten eine Besonderheit des Angebots dar, eine stets unzulässige geschäftliche Handlung des Unternehmers darstellt.
scater
Stammgast
#332 erstellt: 20. Jan 2009, 14:06
Meine Frau hat eben Antwort von Samsung bekommen wegen der Garantie des 42" Samsung Plasma PS-42C62H (EU-Gerät).


GutenTag Frau Doris Munker,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Da das Geraet ueber einen deutschen Haendler bezogen wurde, haben Sie auch 24 MonateGarantie ab Kauf- bzw. Lieferdatum. In der Vergangenheit gab es einige Probleme diesbezueglich, welche nun aber komplett aus der Welt geschafftsind.

Sollte bei Ihrem Geraet ein technischer Fehler auftreten, koennen Sie dies komplett ueber uns abwickeln lassen.

Ihre Kundennummer lautet XXXXXXXXX

Gerne können Sie uns bei Rückfragen erneut ansprechen.

Herzliche Grüße
XYZ

Samsung Electronics GmbH
Customer Communication Center
Tel.: 01805-SAMSUNG oder 01805-726786 (0,14 Euro/Min. Festnetz dt.
Telekom)
Fax: 01805-121214 (0,14 Euro/Min. Festnetz dt. Telekom)
Homepage: www.samsung.de

Samsung Electronics GmbH,65824 Schwalbach,
Managing Director/Geschäftsführer:
Seung-Kak Kang,
Commercial Register/Gerichtsstand Königstein, HRB 4657,
WEEE Reg. No.:DE 57734404-


[Beitrag von armindercherusker am 20. Jan 2009, 21:35 bearbeitet]
signs
Stammgast
#333 erstellt: 20. Jan 2009, 14:16

pizarro01 schrieb:
Also ab heute wieder Garantie wenn bei deutschen Händler gekauft und Kassenbeleg vorhanden.Der sagte auch man bräuchte die Garantiekarte nicht mehr undbedingt.Er sagte die haben wohl gemerkt das dies nicht rechtens war.Naja warten wir mal ab was noch kommt.Hab die heute nochmal angemailt das ich dies schriftlich haben möchte!mal sehen was dann kommt! werde euch berichten!!


Schon interessant, dass ein Unternehmen (welches bestimmt eine eigene kleine Rechtsabteilung unterhält) diese Sache nicht zeitnah und ohne Widersprüche geklärt bekommt, während hier im Forum zig „Hobbyjuristen“ die Angelegenheit zwischenzeitlich schon x-mal richtig gestellt haben.

Aber immerhin hat es dieser Thread zu Berühmtheit geschafft: http://www.mydealz.d...9e-eastpak-rucksack/
ZB370
Neuling
#334 erstellt: 20. Jan 2009, 14:29
Na ich bin jedenfalls zufrieden, dass die Garantiefrage zur Freude aller geklärt wurde.

Jetzt ist für mich also klar, ich werde den 46A786 kaufen, hab nur das Problem, dass dieser nirgendwo lieferbar ist...für einen vernünftigen Preis
Das wird sich ja hoffentlich schnell wieder ändern!
Eyeglow
Ist häufiger hier
#335 erstellt: 20. Jan 2009, 14:48

ZB370 schrieb:
Na ich bin jedenfalls zufrieden, dass die Garantiefrage zur Freude aller geklärt wurde.

Jetzt ist für mich also klar, ich werde den 46A786 kaufen, hab nur das Problem, dass dieser nirgendwo lieferbar ist...für einen vernünftigen Preis
Das wird sich ja hoffentlich schnell wieder ändern!


Und vielleicht war dieser Thread auch ein Stückchen mitverantwortlich dafür.

Ich könnte mir vorstellen, dass aufgrund der Forums-Aktivität schon ein wenig Dynamik im Markt aufgekommen ist und Händler wie auch Samsung mit Rückfragen zugeschüttet wurden.

Im Zeitalter des Internets verbreitet sich so etas natürlich rasend schnell. Ein Hoch auf die virale Kommunikation
Pantareih
Ist häufiger hier
#336 erstellt: 20. Jan 2009, 15:25
puuuhhhhhh ... da bin ich ja froh !!!

hatte schon überlegt die annahme zu verweigern ...
jetzt hab ich meinen 786 heute bekommen ... letzten freitag hatte ich bestellt ... für inkl. lieferung 1118€

nur zum testen bin ich noch nicht gekommen
pizarro01
Ist häufiger hier
#337 erstellt: 20. Jan 2009, 18:46
Hi Leute,
hab heute auch wieder Antwort bekommen von Samsung, heute schreiben Sie:

GutenTag Herr XXXXXXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie haben auch mit einem auslaendischen Geraet Garantie in Deutschland, wenn dieses ueber einen deutschen Haendler erworben wurde.

Naja schaun mer mal was Sie nächste Woche sagen!
MFG
sCHLOMO_sCHLEMIER
Stammgast
#338 erstellt: 20. Jan 2009, 20:47
Hier die Mail von mir:



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessiere mich für oben genannten TV. Nun habe ich aber in einschlägigen Foren gelesen das Samsung auf Geräte aus dem EU-Ausland keine Garantie mehr in Deutschland gewährt. Ist dies richtig?
Rein rechtlich gesehen dürfen Sie die Garantie nicht verweigern!
Vor einem Kauf des TVs würde ich aber gerne genau bescheid wissen wie es aussieht und wende mich deshalb direkt an Sie.

Also, hab ich Anspruch auf Garantie auch wenn das Gerät nicht für den deutschen MArkt, aber für den europäischen Markt bestimmt ist (Garantiekarte ist bei dem Gerät vorhanden).

Wie sieht es dann mit dem Vor-Ort Service aus? Habe in vielen Foren gelesen das Samsung einen erstklassigen Vor-Ort Service bietet, sollte es zu einem Defket oder ähnlichem bei dem TV Gerät kommen (ist für mich auch ein Grund zu einem Samsung Gerät zu greifen!).

Sitz des Händlers ist natürlich in Deutschland!

Ich hoffe auf eine baldige Antwort Ihrerseits, damit ich den TV so schnell wie möglich Anschaffen kann!!!


MfG



Hier die Antwort:



GutenTag Herr Max Mustermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Rechtlich sind wir nicht verpflichtet eine Garantie anzubieten. Dies ist immereine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Gewaehrleistungspflicht ist gesetzlich geregelt und bleibt weiterhin uneingeschraenkt.

Aber nun zu Ihrer Frage. Wenn Sie das Geraet bei einem deutschen Haendler kaufen, haben Sie 24 Monate Garantie ab Kauf bzw. Lieferdatum. Die Rechnung reicht hier als Garantienachweis vollkommen aus.

Ihre Kundennummer lautet XXX.

Gerne können Sie uns bei Rückfragen erneut ansprechen.



Das ist ja schon mal gut, aber wie sieht es jetzt mit dem Vor-Ort-Service aus? Was denkt ihr, gibts den auch noch?
Big_Dunker
Ist häufiger hier
#339 erstellt: 20. Jan 2009, 22:34
Da muss einer konkret fragen, aber wie würde die Garantie ohne den VorOrt Service ausshen?

Samsung kommt und holt das Gerät ab oder wie?
Ray-Blu
Inventar
#340 erstellt: 20. Jan 2009, 22:49
Was ist wenn man in keinem Vorort wohnt,
sondern mitten in einer Grossstadt ?
Landwarrior
Schaut ab und zu mal vorbei
#341 erstellt: 20. Jan 2009, 22:58
Dann kommt der Techniker zu Fuss, beim Service im "Vorort" kommt er motorisiert. Das ist natürlich teurer, darum auch nur eine Garantie-Leistung

Klingt aber echt alles sehr gut, dann wirds doch ein 786
Hans_Olsen
Schaut ab und zu mal vorbei
#342 erstellt: 21. Jan 2009, 08:48
Moins, auch ich habe ein UK Gerät. Gekauft bei Redcoon, ohne blaue Garantiekarte, mit Garantiekarte ausschließlich für UK. Anfrage hinsichtlich Garantie und VorOrt Service habe ich weggeschickt, warte auf Antwort. Gespräch mit Redcoon hatte ich auch heute früh, abgestempelte Garantiekarte für Deutschland und deutsches Netzkabel wird mir zugeschickt. Jetzt heißt es mal ruhig abwarten, Samsung wird sicher relativ schnell antworten. Ich habe zusätzlich einen Schutzbrief bei redcoon abgeschlossen. Gewöhnungsbedürftig ist ein wenig der Umfang der Papiere und Zubehör. Da wird der karton aufgerissen,ne deutsche BA eingeworfen und wieder zugeklebt. Ohne deutschem Netzstecker ist es ein wenig problematisch. Ich war drauf und dran das Gerät zurück zu schicken, jetzt warte ich ersteinmal auf die Reaktionen von Samsung und Redcoon.
FlyingHorse
Ist häufiger hier
#343 erstellt: 21. Jan 2009, 08:51
Mir hat Redcoon gesagt ich bräuchte nur die Rechnung. Ich glaube ich sollte das auch mal noch mit Samsung abklären, bzw. warten was dir geantwortet wird...
Hans_Olsen
Schaut ab und zu mal vorbei
#344 erstellt: 21. Jan 2009, 09:04

FlyingHorse schrieb:
Mir hat Redcoon gesagt ich bräuchte nur die Rechnung. Ich glaube ich sollte das auch mal noch mit Samsung abklären, bzw. warten was dir geantwortet wird...


Ich würde mir die abgestempelte Garantiekarte trotzdem zuschicken lassen. Diese wurde mir so telefonisch zugesagt.
ubsi77
Neuling
#345 erstellt: 21. Jan 2009, 11:19
Hallo Leute

Hab auch einen A786 bei Redcoon gekauft und ein XXU Modell erhalten, deutsche Anleitung war dabei Garantiekarte nicht.
Hab mir jedoch bereits vor dem Kauf von Redcoon die volle Herstellergarantie bestätigen lassen und die Garantiekarte wurde mir (nach Anruf) dann auch nachgeschickt. Sollte also auch bei euch so sein.
Pantareih
Ist häufiger hier
#346 erstellt: 21. Jan 2009, 12:07
ich hatte nun auch nochmall explizit nachgefragt ... auch und vorallem wegen der vor ort garantie ...

hier meine antwort vor 15min erhalten


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Garantie Leistung zu Ihrem Tv Geraet von Samsung betraegt wie Sie
schon erkannt haben, 2 Jahre.
Um Garantie Leistungen geltend zu machen, benoetigenSie Ihren
originalen Kaufbeleg.
Neuerdings, benoetigen Sie, wenn Sie ein auslaendisches Geraet haben,
welches Sie in Deutschland erworben haben, die International gueltige
Garantiekarte nicht mehr. Ein Kaufbelegreicht nun aus.
Ihn steht sofern Sie diese Veraussetzungen erfuellen nartuerlich auch
unserer Vorort-Service zur Verfuegung.


insofern bin ich nun erstmal sehr glücklich da das dann wirklich ein schnäppchen war für nichma 1120€

und kaum ist das alles klar heben fast alle shops die preise an ...
Hans_Olsen
Schaut ab und zu mal vorbei
#347 erstellt: 21. Jan 2009, 12:20

Pantareih schrieb:


und kaum ist das alles klar heben fast alle shops die preise an ...


Ja, ist schon interessant, wer hier so alles mitliest, Samsung, nach Ihrer eigenen Aussage natürlich nicht, neeeeeeeiiiiiin!!!!

Was auch kein unerwähnter Aspekt sein sollte, für die 6er Serie, nunmehr ist auf der HP von Samsung nur noch das Model 656 zu finden, den 659 nicht mehr, oder ich bin blind?
Farbregler
Ist häufiger hier
#348 erstellt: 21. Jan 2009, 13:06
Vielen Dank für die Antworten und die Recherche!

Redcoon hat mir letzte Woche die zweijährige Gewährleistung bestätigt...eigentlich nicht notwendig, da diese ja gesetzlich geregelt ist.

Schön zu hören, dass ich mit meinem LE46A956 (MXXH) jetzt doch die Garantie in Anspruch nehmen kann!

Nochmal Danke an alle Beteiligten hier! Das Thema hat mich die letzten 5 Tage bestimmt 10 Jahre meines Lebens gekostet.
Der Termin beim Anwalt war schon im Kalender eingetragen!
Spiegelbild
Ist häufiger hier
#349 erstellt: 21. Jan 2009, 13:55

Farbregler schrieb:
Vielen Dank für die Antworten und die Recherche!

Redcoon hat mir letzte Woche die zweijährige Gewährleistung bestätigt...eigentlich nicht notwendig, da diese ja gesetzlich geregelt ist.

Schön zu hören, dass ich mit meinem LE46A956 (MXXH) jetzt doch die Garantie in Anspruch nehmen kann!

Nochmal Danke an alle Beteiligten hier! Das Thema hat mich die letzten 5 Tage bestimmt 10 Jahre meines Lebens gekostet.
Der Termin beim Anwalt war schon im Kalender eingetragen!


Aufjeden Fall, schon große Angst bekommen aber es hat sich ja alles zum Guten gewendet!

Ein hoch auf unsere Schnäppchen!

Hans_Olsen
Schaut ab und zu mal vorbei
#350 erstellt: 21. Jan 2009, 14:13

Spiegelbild schrieb:


Ein hoch auf unsere Schnäppchen!

:prost


Son Schäppschen war es nun auch nicht, hier gibt es den 659 auch für gutes Geld, wird MM wohl auf Ihre Kisten sitzen bleiben.

http://www.digitrend...z----dt--Ware--.html
Spiegelbild
Ist häufiger hier
#351 erstellt: 21. Jan 2009, 14:17

Hans_Olsen schrieb:

Spiegelbild schrieb:


Ein hoch auf unsere Schnäppchen!

:prost


Son Schäppschen war es nun auch nicht, hier gibt es den 659 auch für gutes Geld, wird MM wohl auf Ihre Kisten sitzen bleiben.

http://www.digitrend...z----dt--Ware--.html


Also ich habe gute 300 Euro gespart.
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