Problem bei Palladium

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NoFear.
Stammgast
#1 erstellt: 19. Feb 2009, 18:00
Hey hallo..
ich habe da mal ein kleines problemchen...
Ich habe ja die palladium 900 und die rw 15
jetzt war ich erst mit meinem kumpel in meinem zimmer und dann haben wir musik gehört und als ich kurz weggegangen bin und wieder kam war kanal b(an der endstufe) im clip bereich ich habe natürlich sofort leise gemacht und jetzt wenn ich die endstufe anmache leuchtet am kanal b immer die 2 roten LED´s
was bedeutet das?!


MfG
An@log
Inventar
#2 erstellt: 19. Feb 2009, 19:24
Wua wie kann man in einen ZIMMER diese Teile zum clippen bringen?

Schick den Amp zurück.
Der ist ja noch neu, somit könntest du das über die Garantie regeln.
-masterflo-
Stammgast
#3 erstellt: 19. Feb 2009, 19:26
bleibt das problem bei kanal b wenn du die boxen tauschst?
NoFear.
Stammgast
#4 erstellt: 19. Feb 2009, 21:48
geht auch nicht
ohh mannnn
Lukas-jf-2928
Inventar
#5 erstellt: 19. Feb 2009, 21:53

NoFear. schrieb:

was bedeutet das?!



Auf jeden Fall, dass da was nicht stimmt

Kommt denn noch ein Signal?

Wenn du Garantie hast, schick sie einfach ein und du bekommst ne neue

Sonst hier ma durchlesen, vllt. ist was zutreffendes dabei:
http://www.party-pa....ip+leuchtet+#p511605
NoFear.
Stammgast
#6 erstellt: 19. Feb 2009, 21:58
sobald ich sie anmache leuchteten die LED´s hmm..
ich werd mir das jetzt mal durchlesen
aber dazu kommt jetzt hat die box die am kanal b war keine höhen mehr
pützei
Inventar
#7 erstellt: 19. Feb 2009, 21:59
Hatte die P-900 auch mal, mir ist das gleiche passiert, es haben auch die 2 roten LED's geleutet, der Kanal war bei mir Schrott, also wenn du Garantie drauf hast, sofort zurückschicken, wenn nicht, dann bei Ebay rein für Bastler, hab damals noch recht gutes Geld dafür bekommen !
Ralle14
Hat sich gelöscht
#8 erstellt: 19. Feb 2009, 22:03
Wahrscheinlich Endtransen durchgepfiffen -> DC aufm Ausgang, Hochtöner Schrott und Schutzschaltung greift jetzt dauerhaft.

Würd die Endstufe wieder zurückschicken.
NoFear.
Stammgast
#9 erstellt: 19. Feb 2009, 22:08
jaa hab noch garantie

und die box auch zurück oder?!
pützei
Inventar
#10 erstellt: 19. Feb 2009, 22:43
Ja, auf alle Fälle den LS auch zurück !!
NoFear.
Stammgast
#11 erstellt: 19. Feb 2009, 22:45
okay
das passt ja mal wieder x(
können die bei musikhaus-korn was sagen weil ich schon die behringer zurück geschickt habe?! nein oder?!
dj_suki
Inventar
#12 erstellt: 19. Feb 2009, 23:04
Beklagen können die sich schon, hilft ihnen aber nichts. Und wenn die sachen die verkaufen, die nicht funktionieren, dafür kannst du ja nix.

Wenn bei der einen Box der Hochtöner kaput ist, klingt das ganz nach einer ins Clippen geratenen Endstufe. Aber wie weit war die denn aufgedreht? Außerdem sollen die Palladiums doch neuerdings einen Clipplimiter drinne haben.
NoFear.
Stammgast
#13 erstellt: 19. Feb 2009, 23:15
also ich habs eig so gemacht ich hab sie nur auf 2 gehabt also beide kanäle und hab halt am mischpult so ziemlich ganz laut gemacht das aber nich übersteuert hat und anscheinend war dann am kanal b doch n bisschen zu viel?! und dann hab ichs nur mitgerikt weil auf einmal bei einem LS der bass nichmehr ging und jetzt geht aber der bass und der hochton nichmea..o.0
pützei
Inventar
#14 erstellt: 19. Feb 2009, 23:35
Oh oh, da könntest vielleicht ein Problemchen bekommen, sollte es Eigenverschulden gewesen sein, glaube ich zahlen/reparieren die nix auf Garantie !
Musst halt mal anrufen und fragen was du jetzt machen sollst !
NoFear.
Stammgast
#15 erstellt: 19. Feb 2009, 23:37
scheisse
kann man was vorlügen 0.0 ^^
_Floh_
Hat sich gelöscht
#16 erstellt: 19. Feb 2009, 23:52
Naja, vergiss mal nicht, dass der Händler zumindest im ersten Monat in der Beweispflich ist.
Wie will der nachweißen, dass du die Stufe gekillt hast, was anscheinend nicht mal zutrifft?
Genau, ist eignetlich unmöglich, bei der Box könnt´s allerdings Probleme geben,
ist ein Folgeschaden...wenn die kulant sind, sollte das allerdings kein Problem sein.
NoFear.
Stammgast
#17 erstellt: 19. Feb 2009, 23:54
ich glaube mein Vater macht da schon was
weil wenn der sich bei sowas aufregt dann geht da schon was der hat des letztens bei den behringern auch alles hinbekommen dan wird das auch klappen hoffe ich
sonst wirds wieder teuer
dj_suki
Inventar
#18 erstellt: 19. Feb 2009, 23:55
Ob man hier zwingend von Eigenverschulden auszugehen ist, würde ich bezweifeln.
Die Endstufe war doch nicht wirklich weit aufgerissen (auf 2 von wieviel? 10?) und zum anderen soll diese ja auch einen Cliplimiter haben. Irgendwas hat hier nicht richtig funktioniert.
Außerdem, wenn es noch innerhalb der ersten 6 Monate (nach erhalt der Ware) ist, müssten die dir das Verschulden nachweisen.

Vorlügen brauchst du da nichts. Ist grundsätzlich keine gute Idee. Wenn dann erst mal gar nix sagen..
NoFear.
Stammgast
#19 erstellt: 19. Feb 2009, 23:57
also bekommen habe ich die endstufe zu weihnachten...
und ja 2 von 10
Old-Papa
Stammgast
#20 erstellt: 20. Feb 2009, 00:09

dj_suki schrieb:
Ob man hier zwingend von Eigenverschulden auszugehen ist, würde ich bezweifeln.
Die Endstufe war doch nicht wirklich weit aufgerissen (auf 2 von wieviel? 10?) und zum anderen soll diese ja auch einen Cliplimiter haben. Irgendwas hat hier nicht richtig funktioniert.

Hallo,
ich mag mich irren, doch der Limiter greift doch nur beim eigenen Clippen des Amp. Wenn davor schon soweit aufgerissen wird, dass der Mixer clippt hilft das alles herzlich wenig.

Außerdem, wenn es noch innerhalb der ersten 6 Monate (nach erhalt der Ware) ist, müssten die dir das Verschulden nachweisen.
Vorlügen brauchst du da nichts. Ist grundsätzlich keine gute Idee. Wenn dann erst mal gar nix sagen..


Ja, durch solche Tipps wird irgendwann das Ganze mit der Garantie auch den Bach runter gehen. Ich sage mal von hier so ins Blaue: Du hast das sehr wahrscheinlich selbst verursacht, stehe halt dafür gerade! Nimms als Lehrgeld und sei zukünftig etwas sorgfältiger.

Old-Papa


[Beitrag von Old-Papa am 20. Feb 2009, 00:10 bearbeitet]
dj_suki
Inventar
#21 erstellt: 20. Feb 2009, 00:37
Hier geht es nicht um Garantie oder Kulanz sondern um gesetzliche Gewährleistung. Und davon sind auch die durch eine fehlerhafte Endstufe verursachten Folgeschäden umfasst.

Und ich wäre hier wirklich nicht sicher, dass nicht doch ein Fehler der Endstufe vorgelegen hat. Ob der Mixer geklippt hat, weiß niemand. Schließlich war er zwar weit aufgedreht, aber nicht übersteuert.
Schließlich hat die Endstufe ja auch ein Clippen angezeigt, somit müsste der Limiter gegriffen haben, wenn er richtig funktioniert. Für was soll er auch sonst gut sein? (So würde ich das sehen aus juristischer Sicht. Technisch würde ich mich aber auch gerne eines besseren belehren lassen.)
schubidubap
Inventar
#22 erstellt: 20. Feb 2009, 00:50
die schutzschaltungen bei den chinakisten versagen gerne. Bzw sie funzen garnich erst...

Wenn du glück hast tauschen die das! Wenn nicht haste pech gehabt. Kauf das nächste mal nen besseren Amp und am besten auch noch bessere boxen.

die Palladium kisten fangen sehr schnell an zu clippen...


Mischpult zuweit aufgerissen riecht auch nach clipping.



Versuch das umzutauschen. wenn die das machen is alles OK. Wenn nciht haste halt pech gehabt.



Ich glaube nicht wirklich daran das der Amp fehlerhaft war!


[Beitrag von schubidubap am 20. Feb 2009, 00:51 bearbeitet]
dj_suki
Inventar
#23 erstellt: 20. Feb 2009, 01:01

schubidubap schrieb:
die schutzschaltungen bei den chinakisten versagen gerne. Bzw sie funzen garnich erst...
...
die Palladium kisten fangen sehr schnell an zu clippen...
.....

Ich glaube nicht wirklich daran das der Amp fehlerhaft war!


Hier widersprichst du dich etwas. Ich meine, eine Endstufe die schnell clippt (also eigentlich die angegebene Leistung nicht bringt) ist mangelhaft. Auch ein nicht funktionierender Limiter wäre ein Mangel.
Auch wenn du solche Ausfälle bei "Chinakisten" für durchaus normal hältst, so wird der Durchschnitsverbraucher mit gutem Recht auf eine solche Schutzschaltung vertrauen dürfen.
schubidubap
Inventar
#24 erstellt: 20. Feb 2009, 09:28
es ist aber ein unterschied ob nun die Technischen daten nur nicht stimmen, oder ob ein elektronischer defekt vorliegt.
An@log
Inventar
#25 erstellt: 20. Feb 2009, 10:17
Überlegt doch mal.
Bei normaler Aussteuerung der Endstufe (O db) würde diese nicht auf Stufe 2 schon clippen.
Außer der Amp war wirklich schon von Anfang an defekt.


[Beitrag von An@log am 20. Feb 2009, 10:19 bearbeitet]
chrime
Inventar
#26 erstellt: 20. Feb 2009, 10:40
Ich hatte das selbe Problem mit ner Yamaha Endstufe. Ich denke die Endstufe ist hin (Schutzschaltung greift dauerhaft). Wenn du die nicht überlastet hast (war bei uns auf ner Party, bei der die Schwingspule des Sub geschmolzen ist), dann nach Garantie gucken.
Mechwerkandi
Inventar
#27 erstellt: 20. Feb 2009, 10:56

Ralle14 schrieb:

DC aufm Ausgang, Hochtöner Schrott...

Janee, is klar.
Weiche vergessen?
schubidubap
Inventar
#28 erstellt: 20. Feb 2009, 11:00

An@log schrieb:
Überlegt doch mal.
Bei normaler Aussteuerung der Endstufe (O db) würde diese nicht auf Stufe 2 schon clippen.
Außer der Amp war wirklich schon von Anfang an defekt.



es gibt im normalfall aber noch jede menge andere sachend ie noch clippen können.
pützei
Inventar
#29 erstellt: 20. Feb 2009, 11:57
Ruf an, klär das am Telefon ab und schick einfach zurück das Zeug und lass dich überraschen !
Was ich außerdem immer empfehlen würde, wenn man seine Boxen Fullrange laufen lässt, einen Lowcut davorschalten, also sprich eine Aktive FWQ !
dj_suki
Inventar
#30 erstellt: 20. Feb 2009, 13:21

schubidubap schrieb:
es ist aber ein unterschied ob nun die Technischen daten nur nicht stimmen, oder ob ein elektronischer defekt vorliegt.


Ist es eben nicht. Die Sache ist u.a. dann mangelhaft, wenn sie eine vereinbarte Beschaffenheit nicht hat.
es kann daher auch eine ganze Produktreihe mangelhaft sein, wenn der Herrsteller Werte oder Featares verspricht, die nicht vorhanden sind und der Verkäufer darauf nicht hinweist.
chrime
Inventar
#31 erstellt: 20. Feb 2009, 13:42
Das mit dem unterschied ist schon richtig,


gefälschte Daten sind eine "Täuschung".
Wenn das Gerät im angegebenen Leistungsbereich betrieben wurde und dadurch der reele (kleineren) Leistungsbereich zum Defekt führte ist der ganze Kaufvertrag ungültig.

(Ein Kaufvertrag ist eine vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, zu einem vereinbarten Betrag eine bestimmte Waren / eine Dienstleistung zu erwerben, wobei das vereinbarte Gerät ja dann eben nicht dieses war, da du nicht am Gerät erkennen konntest, dass es nicht die angegebenen Angaben einhält)


Ein Defekt durch technische Ursache (kalte Lötstelle, defekter Widerstand, ....) geht auf die Gewährleistung, da ohne dein Verschulden das Gerät defekt geworden ist.
dj_suki
Inventar
#32 erstellt: 20. Feb 2009, 14:06

chrime schrieb:
Das mit dem unterschied ist schon richtig,


gefälschte Daten sind eine "Täuschung".
Wenn das Gerät im angegebenen Leistungsbereich betrieben wurde und dadurch der reele (kleineren) Leistungsbereich zum Defekt führte ist der ganze Kaufvertrag ungültig.

(Ein Kaufvertrag ist eine vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, zu einem vereinbarten Betrag eine bestimmte Waren / eine Dienstleistung zu erwerben, wobei das vereinbarte Gerät ja dann eben nicht dieses war, da du nicht am Gerät erkennen konntest, dass es nicht die angegebenen Angaben einhält)


Ein Defekt durch technische Ursache (kalte Lötstelle, defekter Widerstand, ....) geht auf die Gewährleistung, da ohne dein Verschulden das Gerät defekt geworden ist.


Bis aud die Beschreibung was ein Kaufvertrag ist, ist das kompletter Unsinn.
Eine Täuschung durch den Verkäufer, auch wenn sie arglistig war führt, nicht automatisch zur Ungültigkeit eines Vertrages (wäre ja auch irgendwie doof für den Käufer der den Kaufgegenstand trotz Täuschung gerne behalten möchte.) Der Vertrag wird höchstens anfechtbar (§ 123 BGB.) Dabei muss die Anfechtung aber erstmal erklärt werden und die Arglist des Verkäufers bewiesen werden.

Was ein Sachmangel ist, wird in § 434 BGB erklärt. Hier von besonderer Bedeutung ist § 434 I 3 BGB. Ein Sachmangel ist ein Sachmangel egal, ob das Gerät einfach nur eine zugesicherte Eigenschaft (entsprechend Leistung, funktionierender Limiter) nicht hat oder irgendeinen Defekt aufweist.

Für den Schadenersatz (für die defekte Box) nach §§ 437 Nr. 3, 280 I BGB ist die Art des Mangels unerheblich.
chrime
Inventar
#33 erstellt: 20. Feb 2009, 14:18

Bis aud die Beschreibung was ein Kaufvertrag ist, ist das kompletter Unsinn.




§434 BGB
(1) 1Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet


Es handelt sich also um einen versteckten Sachmangel (man kann ja nicht auf die Transistoren gucken und sagen: "Ah, hat weniger Leistung").

Erst Rügepflicht, ist natürlich richtig, aber bei technischem Gerät, welches bei einer Neulieferung den gleichen Mangel hat, geh ich nicht davon aus, dass es nachlieferung gibt, sondern direkt Geld zurück o.Ä.

Ist schon richtig, dass der Kaufvertrag nicht gleich ungültig wird (da hab ich mich vertan, sry), aber anfechtbar wird er dadurch auf jeden Fall.


[Beitrag von chrime am 20. Feb 2009, 14:35 bearbeitet]
schubidubap
Inventar
#34 erstellt: 20. Feb 2009, 14:25

dj_suki schrieb:

schubidubap schrieb:
es ist aber ein unterschied ob nun die Technischen daten nur nicht stimmen, oder ob ein elektronischer defekt vorliegt.


Ist es eben nicht. Die Sache ist u.a. dann mangelhaft, wenn sie eine vereinbarte Beschaffenheit nicht hat.
es kann daher auch eine ganze Produktreihe mangelhaft sein, wenn der Herrsteller Werte oder Featares verspricht, die nicht vorhanden sind und der Verkäufer darauf nicht hinweist.



wenn du danach gehts ist 99% der im Ostasiatischen Raum gefertigten sachen defekt.
dj_suki
Inventar
#35 erstellt: 20. Feb 2009, 16:36

schubidubap schrieb:

wenn du danach gehts ist 99% der im Ostasiatischen Raum gefertigten sachen defekt.


(Nicht defekt, sondern mangelhaft) und das kann durchaus sein. Aber solange es keiner (oder nur wenige) reklamiert und anschließend seine Rechte daraus einklagt, wird sich daran auch nichts ändern. Aber das ist ein generelles Problem des Verbraucherschutzrechts, dass es für den "normalen" Verbraucher eigentlich zu kompliziert ist.

Aber noch mal zum Thema:
Niemand kann hier mit Sicherheit sagen, aus welchen Grund die Endstufe und die Box kaputt gegangen sind. Vielleicht liegt eine Fehlbedienung nahe, sicher ist sie jedoch nicht. Ihr schreibt ja selbst, dass Ausfälle nicht ungewöhnlich sind. Und selbst wenn eine Fehlbedienung vorliegt, dann war hier vielleicht auch die Gebrauchsanweisung unzureichend. Gerade wenn man davon ausgeht, dass solches Material (welches in euren Augen ja auch noch kein "richtiges" PA ist), eher von Laien betrieben wird.
Jedenfalls fällt das alles in den Bereich der Spekulation. Und so lange gilt innerhalb der ersten 6 Monate die gesetzl. Vermutung, dass die Endstufe und die Box bereits bei Gefahrübergang defekt war, mit den sich daraus ergebenden Rechten für den Themensteller.
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