kann geöscht werden...

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TomFly
Stammgast
#1 erstellt: 24. Jun 2012, 07:14
Hallo

Bei uns in der Straße ist bald ein kleines Fest das nur aus den Anwohnern besteht wo jeder etwas mitbringt.
Eben etwas Grillen und fröhliches zusammen sein.
Das ganze findet in einem kleinen Wendehammer statt.

Nun hätte ich da eine Aktivbox + MP3player können aufstellen damit wir dort etwas Hintergrundmusik haben.
Wie sieht es da mit der Gema aus?

Es wird nichts verkauft und es kostet auch nichts Eintritt. Es gibt zwar jemand der die Idee dazu hatte , aber ob man diese Person als
Veranstalter nennen kann weis ich nicht.

Wer kennt sich da aus? (Ich denke mal wenn jemand sein Auto dort hinstellen würde und hätte die Musik laufen kommt es aufs gleiche raus?)

Das ganze wird wohl im Rahmen von 30 Leuten sein....genau weis das noch keiner. Es ist auch eine Sackgasse in einem Ortsteil...also wenig befahren...
Bis Abends um 22 Uhr dürfte man ja Feiern dürfen.

bye Tomfly
mogo
Inventar
#2 erstellt: 24. Jun 2012, 07:33
Auf der Internetsite der GEMA findest du dazu informationen:
https://www.gema.de/musiknutzer/10-fragen-10-antworten.html

Vereinfacht heißt das: Jede Nutzung ist öffentlich, bei der wenigstens zwei Personen, die nicht miteinander verwandt oder eng befreundet sind, Musik hören.


Wenn du das also absolut korrekt aufziehen willst, müsstest du es entsprechend anmelden.

Meine Meinung: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das Risiko, in solch einem Fall Probleme zu bekommen, schätze ich als sehr gering ein. So gering, dass ich es vernachlässigen würde.
Problematisch kann es nur werden, wenn du da irgendeinen Miesepeter hast, der dir unbedingt eins reinwürgen will.


TomFly schrieb:
Bis Abends um 22 Uhr dürfte man ja Feiern dürfen.
Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Sobald sich jemand gestört fühlt, kann egal welche Geräuschquelle egal zu welcher Uhrzeit als belästigend ausgelegt werden. Da gibt es dann regional und je nach Ordnungshüter jedoch erheblichen Spielraum in der Interpretation.

Nur mal ehrlich, wenn man sich um diese ganzen rechtlichen Feinheiten selbst bei solchen Kleinstpartys Gedanken machen will, würde wohl gar keiner mehr feiern. Rücksichtsvolles Verhalten vorausgesetzt, steht solch einer Party doch nichts im Weg.


[Beitrag von mogo am 24. Jun 2012, 07:41 bearbeitet]
Patrick3001
Inventar
#3 erstellt: 09. Jul 2012, 14:35
Ich würde mal sagen, wenn die Party von den Anwohnern selbst geschmissen wird, wer sollte sich dann beschweren? So ne Party gabs bei uns auch, da hat sich auch nach 0 Uhr keiner beschwert, weil ja alle auf der Party waren
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