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Ruhestörung vermeiden?+A -A |
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Autor |
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*johny*
Stammgast |
#1 erstellt: 24. Apr 2012, 21:17 | |||||
Hallo Bei unserer letzten Veranstaltung in einer Halle besuchte uns die Polzei ... eine Stunde später musste die VA wegen Lärmbelästigung abgesagt werden! Gerufen wurde die Polizei von einem Nachbarn, der sich "gestört" fühlte. Deshalb in " " weil es meiner Meinung nach nicht der Fall war! Alle Nachbarn (die halbe Ortschaft) wurden informiert und waren alle mit der eventuellen Lärmbelästigung einverstanden. Laut einem anderen Nachbarn hat man unser "gebummpe" im ganzen Ort gehört... Obwohl nur 2 15" mit 200 Watt am werkeln waren. Ich habe auch extra dafür gesorgt das alle Fenster und Türen zu sind ... bei der Türe klappte das nicht so ganz. Das wird nächstes mal geändert. Meine eigentliche Frage ... Laut Mietvertrag in der Anlage "Hinweise zur Einhaltung von Lärmrichtwerten entnehme ich, dass "innerhalb der Ruhezeiten (6-8 uhr un 20-22 Uhr) der Lärmpegel nicht mehr als 65dB(A)" betragen darf. "Nachts (22-6 Uhr) darf er nicht mehr als 55dB(A)" betragen. Anbei steht noch "zu messen im Freien vor den Fenstern!" ... Das gilt doch für jeden Veranstaltungsort, oder ? Was ist nun wenn ich ein dB-Messgerät "vor den Fenstern" aufstelle und Beweisbilder schieße, dass wir nie über 55dB waren ? Wäre dann alles rechtlich in Ordnung ? Dann könnte die Polizei ja auch nichts unternehmen, oder ? Eine Anzeige hätte ja dann auch keine Wirkung oder ? Achja zur Polizei: Die waren total genervt! Der Nachbar zeigt anscheinend jedes Wochenende die Veranstalter an. Ein paar Tage später war das gleiche wieder. Nur das dieses mal eine 3-Mann Band spielte. Also wäre das in Ordnung wenn man einfach die dB draußen messen würde und somit die "Lärmbelästigung" wiederlegen könnte ? Kann man sich nicht sogar eine Genehmigung vom Ordnungsamt holen (bzw. kaufen) ? Danke Gruß Jonas |
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Fenderbender
Inventar |
#2 erstellt: 24. Apr 2012, 21:38 | |||||
Einfach nur ein Pegelmesser aufstellen und Fotos machen reicht da leider nicht. Ich kenne das so das man ein geeichtes Pegelmessgerät aufstellt, welches entweder Langzeitaufnahmen macht oder es ist gleich an einen Laptop mit entsprechender Software angeschlossen damit die Pegel über die gesamte Dauer der Veranstaltung nachvollziehen kann. |
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*johny*
Stammgast |
#3 erstellt: 24. Apr 2012, 21:42 | |||||
Ja und so ? Würde das gehen ? btw: Was kostet denn ein Pegelmessgerät ? Kann da jmd was empfehlen ? Danke ... ach ich lad mir einfach ne kostenlose App runter das geht bestimmt auch xD |
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Fenderbender
Inventar |
#4 erstellt: 24. Apr 2012, 21:46 | |||||
Einfach nur eine App runterladen und sein Iphone da hinlegen langt leider nicht Meines Wissens nach muss das ein von der zuständigen Behöre zugelassenes Messgerät sein, und die kannst du besser mieten als kaufen, die liegen so in dem Bereich ab 2000€ aufwärts |
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STG-Production
Stammgast |
#5 erstellt: 25. Apr 2012, 05:21 | |||||
Lärmbelästigung ist Lärmbelästigung Sobald sich jemand gestört fühlt, wird sich (vorallem im Wohngebiet) die Polizei einschalten (bzw wird eingeschaltet), dann musst du leiser drehen.... was auf einem Pegelmessgerät steht ist den Herren dann eigentlich egal. Sie kommen ja wegen "Lärmbelästigung" nicht wegen "übertritt einer Schallpegelgrenze" gerade offene Türen ,Leute vor den Türen und an/abreiseverkehr spielen oft eine große Rolle....die Fallen draussen mehr auf, als das dumpfe bumbum von drinnen |
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Kassenführer.
Hat sich gelöscht |
#6 erstellt: 25. Apr 2012, 06:31 | |||||
Unser Schützenheim wird auch regelmäßig vermietet. Steht in einer Senke. Dementsprechend wandert der Pegel hoch... Die unmittelbaren Nachbarn nehmen es still schweigend hin (oder meckern sich bei mir aus). Wenn aber unser Schützenfest ist, kommen die Beschwerden von ca. einem Kilometer Luftlinie.... Und nun zu einer Deiner Fragen: Klar kannst Du Dir beim Ordnungsamt eine "Gestattung" beantragen, die dann auch eine Gebühr kostet. Bei uns steht dann aber auch immer drin, zu welcher Zeit wir welche Werte einzuhalten haben. Ich persönlich habe dann noch einen Deal mit der Polizei. Damit die Herren des Nachts nicht sofort raus müssen, wenn sich jemand wegen des Lärmes beschwert, rufen sie kurz bei mir auf dem Mobiltelefon an und sagen mir, daß sich jemand beschwert hat. Dann habe ich Gelegenheit die Musik runter zu regeln (lassen). Sollte sich nach 30 Minuten noch einmal jemand beschweren, kommen die Herren und man hat eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige am Hals, da man sich nicht an die Werte der Gestattung gehalten hat... Das mit dem Pegelprotokoll sollten man vielleicht mal testen. Wobei ich da den Aufwand für mieten, Aufstellung, etc. gegenüber dem Anruf der Polizei nicht in Kauf nehmen würde. |
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cptnkuno
Inventar |
#7 erstellt: 25. Apr 2012, 15:38 | |||||
Woher weißt du, daß alle damit einverstanden waren ? Offensichtlich hat es ja doch jemanden gestört
Diesen Wert schaffst du normalerweise nicht wenn in einem Lokal eine Veranstaltung läuft und der Schallschutz nicht perfekt ist: http://www.sengpielaudio.com/TabelleDerSchallpegel.htm
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