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keine Garantie als Zweitbesitzer bei Denon+A -A |
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Autor |
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vamen
Schaut ab und zu mal vorbei |
#1 erstellt: 14. Dez 2006, 21:18 | |
Hallo, habe folgendes Problem, zum Thema. Besitze ein Denon Reciever der leider nicht mehr anspringt. Ursprünglich wurde das Gerät im April 2005 in Österreich bei Media Markt gekauft. Ich selber habe es bei Ebay vor 4 Monaten versteigert. Also bin der Zweitbesitzer. Der Erstbesitzer ist leider nicht mehr auffindbar. Kaufbeleg ist vorhanden. Habe mich wegen Garantie bei Denon Österreich beworben, erfolglos mit der folgenden Aussage: Da die Garantie grundsätzlich nur für den Erstbesitzer eines Gerätes gilt, gibt es strenggenommen keine Möglichkeit einer Garantiereparatur. ist das korrekt Bitte um Tipps |
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Feddie1200N
Hat sich gelöscht |
#2 erstellt: 14. Dez 2006, 21:39 | |
In Deutschland jedenfalls nicht... Garantien betreffen das Produkt, nicht den Besitzer, soweit ich weiß. |
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dharkkum
Inventar |
#3 erstellt: 14. Dez 2006, 21:44 | |
Das trifft auf die Gewährleistung zu und aber nicht auf die Garantie. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann an beliebige Bedingungen gebunden werden. |
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RonnyB.
Stammgast |
#4 erstellt: 15. Dez 2006, 00:39 | |
Woher sollen die denn wissen, das du nicht der Erstbesitzer bist Es sei denn, du hast...nein ich sprech es erst gar nicht aus Gruß Ronny |
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Sincap
Hat sich gelöscht |
#5 erstellt: 15. Dez 2006, 01:46 | |
Hi, So ein Quatsch habe ich noch nie Gehört! was haben die in Bezug auf die Gewährleistung gesagt? Dann sag Ihnen doch: Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet. Wahrscheinlich hast du jemandne bei Denon erwischt der einen schlechten Tag hatte! Hast du es den schon mal hier bei Denon Versucht? |
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MrMaster
Stammgast |
#6 erstellt: 15. Dez 2006, 11:03 | |
Grundsätzlich gilt in Deutschland 2 Jahre Gewährleistung auf alle Elektrischen Geräte. Dazu ist der Hersteller gesetzlich verpflichtet. In Österreich ist das nach meiner Information nicht anders. Problem der Gewährlestung: bis zu 6 Monaten nach Kauf des Gerätes (und dabei ist es unwichtig der wievielte Besitzer du bist, solange du die Rechnung hast!) ist der Hersteller dazu verpflichtet, nachzuweisen, dass der Fehler nicht bei Ihm liegt, wenn er nicht bezahlen will. Nach Ablauf der 6-Monate frist, musst du, falls es zu streitigkeiten kommt, nachweisen können dass der Fehler nicht bei dir liegt. Das ist das einzige, was ich dazu weiss. Evtl. kann es hierbei zu Problemen kommen, wenn Denon keine Lust hat, zu bezahlen. Aber normalerweise hat hier kein Hersteller Bock, sich auf Streitigkeiten mit Nutzern ihrer Geräte einzulassen, also geht sowas auf Kulanz (in diesem Fall darauf bezogen, dass du nix nachweisen musst.) versuch es einfach nochmal bei einem anderen Händler von denon. Es ist eigentlich egal, ob du das Gerät dort gekauft hast, oder nich. Du musst ja nicht unbedingt erwähnen, ob du´s bei Ebay ersteigert hast. Ich weiss ja nicht wie gut die Händler darauf zu sprechen sind.... viel Glück! Flo |
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dharkkum
Inventar |
#7 erstellt: 15. Dez 2006, 11:13 | |
Wenn ich mir die Antwort von Denon nochmal richtig durch den Kopf gehen lasse, schliessen die doch eigentlich die Reparatur auf Garantie ja nicht völlig aus. Grundsätzlich heisst ja schliesslich nicht immer. Und das "strenggenommen" impliziert ja auch die Möglichkeit, dass es auch lockerer geht. Ich würde einfach nochmal bei Denon nachhaken und vielleicht etwas auf Mitleid machen, mit harten Bandagen wirst du da nichts erreichen. |
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Sincap
Hat sich gelöscht |
#8 erstellt: 15. Dez 2006, 11:24 | |
Du hast die Gewährleistungspflicht gegenüber dem Verkäufer und nicht gegnüber dem Hersteller oder Zwischen Händler in der Lieferkette! Habe mit Denon Deutschland Telefoniert gerade!Die sagen genau dasselbe wie ich auch du musst das Gerät beim Verkäufer reklamieren und nirgendswo anders! Egal welcher Name auf der Rechnung bzw Quittung steht Gewährleistung ist Gewährleistung das gilt auch für Österreich!Schließlich ist es ja ein Eu Staat! Lass dir nichts von denen Erzählen!Mahne den Verkäufer Schriftlich an und setzte ihm eine angemessene Zeit zur Nachbesserung der Sache!In der Regel 1-2 Wochen Innerhalb Deutschland!Und fürs Ausland meine ich ca.4-6 Wochen! |
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corcoran
Inventar |
#9 erstellt: 15. Dez 2006, 11:25 | |
Das schreit ja nur nach Ausnahme und Kulanz! |
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Sincap
Hat sich gelöscht |
#10 erstellt: 15. Dez 2006, 11:28 | |
Hallo die sind laut Gesetzt dazu Verpflichtet 2 Jahre Gewährleistung zu Gewähren ob es Denon oder dem Händler passt spielt keine Rolle! Wieso Kulanz?Wieso auf Mitleid machen? PS.Gesetzesauszüge können gestellt werden [Beitrag von Sincap am 15. Dez 2006, 11:30 bearbeitet] |
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dharkkum
Inventar |
#11 erstellt: 15. Dez 2006, 11:48 | |
Ja, aber nur die Gewährleistung, nicht Garantie. Und da der Käufer nach mehr als 6 Monaten (und das Gerät ist älter) in der Beweispflicht ist, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war, hat man da ganz schlechte Karten. Praktisch gesehen hat man so nur 6 Monate Gewährleistung, auch wenn es auf dem Papier anders aussieht. Nach den 6 Monaten muss man z.B. durch einen Gutachter nachweisen können, dass der Schaden z.B. durch einen Produktionsfehler entstanden ist, falls sich der Händler/Hersteller querstellt. Das wird sich wohl in den seltensten Fällen lohnen. Von daher würde ich es erstmal auf die sanfte Tour versuchen, wenn man mit der Brechstange kommt stellen die sich eh nur quer und nutzen die gesetzlichen Bestimmungen zu ihrem Vorteil. [Beitrag von dharkkum am 15. Dez 2006, 11:50 bearbeitet] |
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Schwabbl
Stammgast |
#12 erstellt: 15. Dez 2006, 11:51 | |
Das ist leider falsch. Egwährleitsung muß derjenige geben und erfüllen, mit dem Du einen Verstrag hast. Mit Denon hat er keinen Vertrag, mit dem MM Österreich auch nicht. Nur mit den Verkäufer bei Ebay! Der ist der einzige Vertragspartner hier und der muß erfüllen, sofern er die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen hat. |
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Schwabbl
Stammgast |
#13 erstellt: 15. Dez 2006, 12:09 | |
Das sagt Wiki dazu: "Die Gewährleistung oder Mängelhaftung bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks ..." Und vamen hat nur einen Kaufvertrag mit dem Leut von Ebay, nicht mit dem Mediamarkt, nicht mit Denon! Also müssen diese auch keine Gewährleistung erfüllen. |
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Sincap
Hat sich gelöscht |
#14 erstellt: 15. Dez 2006, 12:11 | |
Was wiki sagt ist egal in der Praxis sieht es anders aus |
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Schwabbl
Stammgast |
#15 erstellt: 15. Dez 2006, 12:15 | |
Wiki fast nur knapp den Inhalt des BGB zusammen und das ist geltendes Recht in Deutschland. Irgendein Beispiel, das ein Gericht anders entschieden hat? |
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Sincap
Hat sich gelöscht |
#16 erstellt: 15. Dez 2006, 12:17 | |
Meinst du ich mache mir die Mühe und suche Gerichtsurteile aus!Ausserdem ist es von Fall zu Fall verschieden!Bíst du Anwalt oder jura student ? |
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Schwabbl
Stammgast |
#17 erstellt: 15. Dez 2006, 12:26 | |
Also hast Du kein Beispiel? Nein, ich bin kein Anwalt oder Jurastudent, aber ich kenne das BGB und ich kann lesen. Wenn Du Wiki nicht glauben willst, dann les doch direkt im BGB: BGB §439 Dort ist immer vom verkäufer die Rede, nicht vom Hersteller oder sonst wem, und wer war der Verkäufer in vamens Fall? Richtig: Derjenige, von dem er es bei Ebay gekauft hat. Derjenige selbst hätte wieder Ansprüche gegen den MM, MM hätte u.U. Ansprüche gegen Denon (was aber kein Verbrauchsgüterkauf ist und somit auch anders gehandhabt sein kann, da beides Unternehmer sind). |
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RonnyB.
Stammgast |
#18 erstellt: 15. Dez 2006, 12:38 | |
Hast du eventuell überlesen, das er die Rechnung vom MM in Östereich hat?? Die Garantie bzw. Gewährleistung erlischt nicht durch einen privaten Zwischenverkauf. Dieser wäre auch nicht beweisbar, es sei denn der Vorbesitzer hat sein Gerät bei Denon registrieren lassen. Wer ist jetzt also Vertragspartner Es ist also müssig darüber zu streiten, wer Recht hat. Wichtig ist, das man Recht bekommt Gruß Ronny |
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dharkkum
Inventar |
#19 erstellt: 15. Dez 2006, 12:54 | |
Die Garantie kann sehr wohl dadurch erlöschen, wenn der Hersteller sie in den Garantiebestimmungen an den Erstbesitzer bindet bzw. müsste dann der Erstbesitzer den Garantieanspruch geltend machen. Jedenfalls nach deutschem Recht, ob das in Österreich auch so ist weiss ich nicht. |
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Schwabbl
Stammgast |
#20 erstellt: 15. Dez 2006, 13:01 | |
Die Garantie oder Gewährleistung erlischt natürlich nicht, aber sie springt auch nicht an den Nächsten weiter. vamen hat nur einen Vertragspartner, das ist der Kerl von Ebay, der kann natürlich dann das Gerät weiterreichen und die Gewährleistung beim MM einfordern. Sofern die Rechnung nicht personalisiert ist (also keine Adresse hat) wird sich der MM allerdings schwer tun, angemeldete Ansprüche gegen vamen abzuwehren. Aber ob auf der Rechnung ein Name steht vom ursprüglichen Käufer, das weiß bisher nur vamen ... |
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Sincap
Hat sich gelöscht |
#21 erstellt: 15. Dez 2006, 13:08 | |
Für Schwabbl!!!!!!! Bei den Juristen sind Theorie und Praxis zwei Paar Schuhe! Was im BGB und weis nicht wo noch stehen soll ist Theorie in der Praxis kommt es immer auf den Einzelfall an ! Irgendwelche Paragraphen hier her zu Kopieren oder darauf hinzuweisen heisst noch lange nicht das mann sich damit Auskennt oder? Mein Tipp an dich frag mal einen Anwalt was der Dazu sagt einen Anwalt keinen Krauter Anwalt [Beitrag von Sincap am 15. Dez 2006, 13:11 bearbeitet] |
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fdsa
Stammgast |
#22 erstellt: 15. Dez 2006, 13:21 | |
Hier mal ein Fall aus der Praxis aus Deutschland. Meine Freundin hat über Ebay ein Autoradio ersteigert mit Restgarantie von Sony, gekauft bei einem MM irgendwo in D. Da leider die Einbauanleitung nicht dabei war und ich im Netz auch nichts finden konnte, hab ich es "nach Gefühl (ja, ich habe schon mehrere Radios eingebaut )" angeschlossen und das Gerät dabei geschossen. Also hin zum nächsten MM mit Radio und Rechnung, die haben das Radio eingeschickt und nach einiger Zeit haben wir es kostenlos repariert zurück bekommen. @vamen Nimm den Receiver und die Rechnung, geh zum nächsten MM, stell denen das Ding auf die Theke mit den Worten "hier, ist kaputt" und dann werden die Dir schon sagen was Sache ist. Wichtig dabei ist nur, laß Dir einen Kostenvoranschlag machen bevor Denon da was repariert, wenn Du es denn wirklich bezahlen mußt. Grüße! |
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dharkkum
Inventar |
#23 erstellt: 15. Dez 2006, 13:49 | |
Bindet Sony denn auch seine Garantie an den Erstkäufer? So wie das bei dir abgelaufen ist würde ich das ganze eher als Kulanz einstufen, auf gut deutsch "Schwein gehabt". Ich habe übrigens bei Sony auch mal einen AV-Receiver ein halbes Jahr nach Ablauf der Garantiezeit durch ein neues Nachfolgemodell kostenlos ersetzt bekommen. Das lässt sich aber nicht verallgemeinern, da ich da keinen Rechtsanspruch drauf hatte, lief eben auch unter Kulanz. Man muss sich klarmachen, dass der Hersteller nahezu die Garantie beliebig einschränken kann. Z.B. bei Autos gibts ja meistens eine Garantie bis zu einer bestimmten Kilometerleistung oder auf eine bestimmte Zeit, je nachdem was früher eintritt endet dann auch die Garantie. Und diese Garantie wird dann z.B. auch noch an regelmässige Inspektionen geknüpft. Ich arbeite selbst in einem Grossmarkt (zum Glück in der Verwaltung und nicht im Verkauf/Kundendienst ) und manchmal wundere ich mich schon sehr was manche Kunden für Vorstellungen haben was ihr Recht ist. Grösstenteil gibt man ihnen das "Recht" trotzdem, alleine schon um seine Ruhe zu haben. |
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vamen
Schaut ab und zu mal vorbei |
#24 erstellt: 15. Dez 2006, 14:01 | |
Danke für die zahlreichen Antworten. Werde es ab Montag anpacken, komme leider nicht früher dazu. Versuche es als erstes persönlich beim MM in meiner Nähe.Hatte eigentlich per email Ende letzter Woche bei MM Deutschland und Denon Deutschland erfolglos versucht. Beide haben mich auf Österreich abgewiesen. Auf der Rechnung steht der Name vom Erstbesitzer zur Info. Hallo Ronny, Nochmals Vielen Dank an alle. Werde nächste Woche beim Forum über den Ablauf berichten. bis dann |
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fdsa
Stammgast |
#25 erstellt: 15. Dez 2006, 14:02 | |
Wie das bei Sony mit der Garantie läuft weß ich ehrlich gesagt nicht. Aber das Radio mußte ja repariert werden, so oder so. Und ehrlich gesagt war ich auch etwas überrascht, daß die Reperarur nichts gekostet hat. Aber was ich damit eigentlich sagen wollte, grau ist alle Therorie. Er soll den Receiver erstmal zum MM bringen. Dann wird Denon sich ja melden und sagen was es kostet (Kostanvoranschlag machen lassen!!) oder das Gerät kostenlos repariert zurück schicken. Und wenn sie wirklich einen Kostenvoranschlag schicken kann man immernoch bei denen Anrufen und nach Kulanz fragen. Man muß sich dann halt nur gut Überlegen was man denen sagt. |
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vamen
Schaut ab und zu mal vorbei |
#26 erstellt: 18. Dez 2006, 17:40 | |
Hallo allerseits habe positives zu berichten. MM in meiner Nähe hat das Gerät angenommen ohne wenn und aber. Die Rechnung wurde kopiert und der Denon wurde übergeben. Ich denke das mit Österrreich auf der Rechnung hat der Herr garnicht geschnallt. Ich hoffe, daß keine Probleme bis zur Übergabe enstehen. Ich hätte von Anfang an zum MM vortanzen sollen. Trotzdem bin ich froh und DANKE an alle. |
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RonnyB.
Stammgast |
#27 erstellt: 18. Dez 2006, 18:17 | |
Na siehste wohl... Gruß Ronny |
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MrFabillez
Inventar |
#28 erstellt: 24. Nov 2015, 09:21 | |
Guten morgen, Ich muss leider diesen uralten Thread wiederbeleben. Das Thema ist mehr oder weniger dasselbe wie vom TE. Habe einen Denon DCD520AE erworben. Dieser ist lediglich knappe 6 Monate alt und ich habe die original Rechnung von Amazon. Leider schleift nun das Laufwerk. Hat einer von euch Erfahrungen wie das mit Amazon abläuft, ob die sich nun sperren bezüglich Garantie /Gewährleistung da ich nicht der Erstkäufer bin? Grundsätzlich habe ich in meinen 12 Jahren als Amazon Kunde diese immer als sehr kulant kennen gelernt, aber das ist nunmal ein eher spezieller Fall. Freue mich über Erfahrungen und Ratschläge zum weiteren Vorgehen, MfG Fabi |
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THX2008
Inventar |
#29 erstellt: 24. Nov 2015, 10:54 | |
Das ganze ist ja nur dann ein Problem, wenn sich der Erstbesitzer hat registrieren lassen. Wenn also die ausgefüllte Garantiekarte vom Erstbesitzer benutzt wurde. Sofern Du noch die Blanko-Garantiekarte hast, ist alles paletti mit der Garantie. Da Du allerdings noch unter der 6-Monats-Grenze bist, kannst Du das sowieso über die Gewährleistung abwickeln und dafür brauchst Du die Garantiekarte nichtmal. Und Amazon ist bekannt dafür, dass Rekalamationen sehr problemlos ablaufen. Das habe ich selbst schon in einigen Fällen erlebt. |
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