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Ebay Gequatsche!

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g-dopt
Stammgast
#12291 erstellt: 06. Nov 2010, 15:00
ich habe die beiden mit 0 nun gestrichen, mal sehen was kommt.

mfg toni
backmagic
Inventar
#12292 erstellt: 06. Nov 2010, 16:58


[Beitrag von backmagic am 06. Nov 2010, 17:02 bearbeitet]
elacos
Hat sich gelöscht
#12293 erstellt: 06. Nov 2010, 17:05
Wenn ich in der Nähe von Dingolshausen wohnen würde.
Natürlich Geschmackssache.

http://cgi.ebay.de/w...geName=STRK:MEWAX:IT

Gruß elacos
lyticale
Inventar
#12294 erstellt: 06. Nov 2010, 17:30
Wie sähe es rechtlich aus, wenn der Verkäufer in seiner Artikelbeschreibung Bietwillige mit z. B. unter 10 Bewertungen von der Auktion ausschließt?
Das Einschränken des Käuferkreises anhand bestimmter Vorgaben müsste doch möglich sein, oder?
-Vintage-Fan-
Inventar
#12295 erstellt: 06. Nov 2010, 17:35
andisharp
Hat sich gelöscht
#12296 erstellt: 06. Nov 2010, 17:49

backmagic schrieb:
Das haben unsere Gerichte unzählige male bestätigt:


http://www.aufrecht.de/index.php?id=5286

Das ist absolut Fact, ohne wenn und aber.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=103154&

http://www.rathgeber...mmersbach-2010-06-28


Hier geht es aber nicht um vorzeitige Beendigung sondern um Gebotsstreichungen während einer laufenden Auktion. Ich kann mir schließlich aussuchen, an wen ich verkaufen will und an wen nicht.

Ich kann den Käuferkreis sogar in meinen Ebayeinstellungen so einschränken, dass z.B. niemand mit negativem Bewertungsprofil auf meine Angebote bieten kann.
elacos
Hat sich gelöscht
#12297 erstellt: 06. Nov 2010, 17:55
Richtig !
backmagic
Inventar
#12298 erstellt: 06. Nov 2010, 18:14
Der Höchstbietende kann sich immer auf einen geltenden Vertrag berufen.

Um da rauszukommen muss z.B. ein Freund der Höchsbietende sein.

Dann kann man beenden.


Wie sähe es rechtlich aus, wenn der Verkäufer in seiner Artikelbeschreibung Bietwillige mit z. B. unter 10 Bewertungen von der Auktion ausschließt?
Das Einschränken des Käuferkreises anhand bestimmter Vorgaben müsste doch möglich sein, oder?


Wenn der Verkäufer in seinen Auktionsbedingungen angibt das Ebayer unter 10 pos. Bewertungen nicht mitbieten dürfen, würde zwar erst einmal auch ein Vertrag entstehen, aber der wäre vom verkäufer anfechtbar.


Hier geht es aber nicht um vorzeitige Beendigung sondern um Gebotsstreichungen während einer laufenden Auktion. Ich kann mir schließlich aussuchen, an wen ich verkaufen will und an wen nicht.


In einem Ladengeschäft oder auf dem Markt, ja, aber hier geht es um eine Auktion, da eigentlich nicht.


[Beitrag von backmagic am 06. Nov 2010, 18:15 bearbeitet]
boep
Inventar
#12299 erstellt: 06. Nov 2010, 18:14

andisharp schrieb:

backmagic schrieb:
Das haben unsere Gerichte unzählige male bestätigt:


http://www.aufrecht.de/index.php?id=5286

Das ist absolut Fact, ohne wenn und aber.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=103154&

http://www.rathgeber...mmersbach-2010-06-28


Hier geht es aber nicht um vorzeitige Beendigung sondern um Gebotsstreichungen während einer laufenden Auktion. Ich kann mir schließlich aussuchen, an wen ich verkaufen will und an wen nicht.

Ich kann den Käuferkreis sogar in meinen Ebayeinstellungen so einschränken, dass z.B. niemand mit negativem Bewertungsprofil auf meine Angebote bieten kann.


Genau das!

Selbiges gilt übrigens für Geschäfte. Wenn dem Ladenbesitzer im Bahnhofskiosk deine Nase nicht gefällt muss er dir nichts verkaufen. Kaufverträge gibts nur auf gegenseitiges Einverständnis.
backmagic
Inventar
#12300 erstellt: 06. Nov 2010, 18:21
Warum müssen in Foren immer Leute Rechtsberatung aus dem Bauch heraus machen.



Eine Auktion ist kein Ladengeschäft. Auch wenn eine Ebay Auktion eigentlich keine Auktion ist.


[Beitrag von backmagic am 06. Nov 2010, 18:23 bearbeitet]
boep
Inventar
#12301 erstellt: 06. Nov 2010, 18:28

backmagic schrieb:
Warum müssen in Foren immer Leute Rechtsberatung aus dem Bauch heraus machen?


Du hast damit angefangen oder?
backmagic
Inventar
#12302 erstellt: 06. Nov 2010, 18:34
Ich erkläre zumindest nur etwas das fundiert ist.


Ein Bäcker hat mit seinen Semmeln in der Auslage ein Angebot an die Allgemeinheit.

Wenn ich nun einen Semmel kaufen will, mache ich ein Kaufangebot. Das kann der Bäcker annehmen oder ablehnen.

Es ist zumindest kein Kaufvertrag entstanden.


Wenn ein Käufer bei Ebay ein Gebot abgibt, ist aber schon ein Kaufvertrag entstanden.

Und aus dem kommt man nicht so leicht raus, zumindest nicht so einfach weil man das Gebot streicht.
boep
Inventar
#12303 erstellt: 06. Nov 2010, 18:47
backmagic
Inventar
#12304 erstellt: 06. Nov 2010, 19:25
Der Verkäufer hat den Kaufvertrag wirksam und erfolgreich angefochten.

Und als Porsche Verkäufer auch sidher einen sehr guten Anwalt an seiner Seite gehabt.

Der Käufer hat ein dem Verfahren ein paar unverzeihliche Fehler gemacht, die haben ihm im Prozess das Genick gebrochen.

Z.B. die Angabe des Gebotsbetrages von 1100. Diese Angabe hätte vor Gericht nicht gemacht werden dürfen.


Wenn es sich bei euren Artikel um einen Wert von 75.000 Euro handelt, das Gebot aktuell 5 Euro ist, und Ihr nach 5 Minuten die Auktion beendet, dann könnt Ihr vor Gericht den entstandenen Kaufvertrag wirksam anfechten.




Und auch hier, wäre der Grundsatz ein anderer.
andisharp
Hat sich gelöscht
#12305 erstellt: 06. Nov 2010, 19:29

Wenn ein Käufer bei Ebay ein Gebot abgibt, ist aber schon ein Kaufvertrag entstanden.


Wie kommst du nur auf so einen Blödsinn?
backmagic
Inventar
#12306 erstellt: 06. Nov 2010, 19:36
Nutze halt zumindest Google bevor du sowas postest. Was ist so schwer dran?


leitsätzliches:
1. Auch im Falle der vorzeitigen Beendigung einer Auktion bei eBay kommt zwischen dem Anbieter und dem das höchste Gebot abgebenden Käufer ein verbindlicher Kaufvertrag zustande.
2. Verklickt sich der Verkäufer bei der vorzeitigen Beendigung einer eBay-Auktion, kann er diese Erklärung nicht gem. § 119 Abs. 1 BGB anfechten, wenn der Anfechtungsgegner erklärt hat, die Erklärung gelten lassen zu wollen, die der Anfechtende auch ohne seinen Irrtum abgegeben hätte.
3. Eine Anfechtung gem. § 119 Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen, da insoweit der Vorrang der Mängelhaftung eingreift.
4. Für den Fall, dass der Verkäufer den ursprünglichen Kaufgegenstand nicht mehr herausgeben kann, ist es dem Käufer möglich den entgangenen Gewinn als Schadensersatz unmittelbar gegen den Verkäufer geltend zu machen. Der entgangene Gewinn berechnet sich aus der Differenz zwischen dem eBay-Verkaufspreis und dem Preis, zu dem der Käufer den Kaufgegenstand hätte weiter veräußern können, dies aber mangels Erhaltes des Kaufgegenstandes nicht mehr realisieren konnte.
Vorzeitige Beendigung einer Auktion bei eBay - LG Berlin, Urteil vom 15.05.07, Az.: 31 O 270/05


[Beitrag von backmagic am 06. Nov 2010, 19:38 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#12307 erstellt: 06. Nov 2010, 19:37
Ich brauche kein Google, um Stuss als solchen zu erkennen.
g-dopt
Stammgast
#12308 erstellt: 06. Nov 2010, 19:38
ich wollte hier keine fangerei anschupsen

mfg toni
backmagic
Inventar
#12309 erstellt: 06. Nov 2010, 19:40
Wer nicht lernen will, der lernt halt nichts....


http://www.rathgeber...mmersbach-2010-06-28


Das einstellen einer Auktion ist ein verbindliche Verkaufserklärung.

Wenn man Höchstbieter ist, hat man ein verbindliches Kaufangebot abgegeben, es besteht ein Kaufvertrag, dieser wird nur durch ein anderweitiges höheres Gebot aufgehoben.


[Beitrag von backmagic am 06. Nov 2010, 19:42 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#12310 erstellt: 06. Nov 2010, 19:44
Und immer wieder kommt er mit der vorzeitig beendeten Auktion. Scheinbar hängst du in irgendeiner Rille fest. Wenn ich an dich nicht verkaufen will, weil mir dein Bewertungsprofil nicht passt, dann bekommst du von mir auch nichts und ich streiche dein tolles Gebot.
backmagic
Inventar
#12311 erstellt: 06. Nov 2010, 19:48
Ok, stell was ein, ich biete nen Euro, dann streichst du mein Gebot.

Dann klären wir das vor Gericht?

Aber da irrst du dich halt ganz einfach.


[Beitrag von backmagic am 06. Nov 2010, 19:49 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#12312 erstellt: 06. Nov 2010, 19:51
Da wünsche ich viel Spaß. Ich streiche regelmäßig Gebote von mir suspekten Subjekten, vor allem von unseriösen Aufkäufern.
backmagic
Inventar
#12313 erstellt: 06. Nov 2010, 19:55
Also, stell was ein, ich biete einen Euro, dann streich mein Gebot und wir lassen die Auktion auslaufen.

In ein paar Monaten berichten wir dann darüber das du die Ware zwar dem Höchstbieter verkaufen musstest/konntest, mir aber Schadensersatzpflichtig geworden bist.

Nur weils deinen bisherigen Bietern egal war, ist das kein Rechtsgrundsatz.
andisharp
Hat sich gelöscht
#12314 erstellt: 06. Nov 2010, 20:07
Da bist du aber gewaltig auf dem Holzweg.
boep
Inventar
#12315 erstellt: 06. Nov 2010, 20:11
Bin dabei.
bytelutscher
Inventar
#12316 erstellt: 06. Nov 2010, 20:13

andisharp schrieb:
Da bist du aber gewaltig auf dem Holzweg.


Kannst du deine Aussagen durch etwas anderes als bisher ungedeckte Aussagen belegen?


Bei eBay (und ähnlichen Online-Marktplätzen) kommt ein Vertrag bereits mit der Abgabe eines Gebots, nicht erst bei Auktionsende zustande. (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 03.11.2004. Pfeil nach rechts Bei Interesse: Download als PDF, siehe Seite 5 Absatz aa und bb.) Der Vertrag, meist ein Kaufvertrag, ist dabei an die Bedingung geknüpft, dass das entsprechende Gebot zum Auktionsende das Höchste ist.



Anders ausgedrückt: Eine Internetauktion stellt ein verbindliches Verkaufsangebot des Verkäufers dar, dass sich an denjenigen richtet, der während der Laufzeit das höchste Gebot abgibt. Es handelt sich also um ein zeitlich befristetes Angebot nach § 148 BGB (siehe unten). Aus- nahme: Wird man automatisch Höchstbietender, weil ein anderer Bieter sein höheres Gebot zurückgezogen hat, kommt kein Kaufvertrag zustande. Der Verkäufer muss sich dann mit dem Bieter erst einigen (siehe § 10pixel Abs. 1 der AGB von eBay).


http://www.kleingewe...#angebot-und-annahme

Du müsstest, wenn du denn willst, ein wenig lesen und scrollen.


[Beitrag von bytelutscher am 06. Nov 2010, 20:15 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#12317 erstellt: 06. Nov 2010, 20:15

Der Vertrag, meist ein Kaufvertrag, ist dabei an die Bedingung geknüpft, dass das entsprechende Gebot zum Auktionsende das Höchste ist.


Und das wird hier gerne überlesen.
bytelutscher
Inventar
#12318 erstellt: 06. Nov 2010, 20:23

andisharp schrieb:

Der Vertrag, meist ein Kaufvertrag, ist dabei an die Bedingung geknüpft, dass das entsprechende Gebot zum Auktionsende das Höchste ist.


Und das wird hier gerne überlesen.


Wenn ich als Erster ein Gebot abgebe bin ich erstmal der Höchstbietende.

Zitat:

Aus dem Sachverhalt, dass durch Gebotsabgabe ein Vertrag entsteht, folgt übrigens, dass die Rücknahme eines abgegebenen Gebots oder die Rücknahme einer Auktion, bei der bereits Gebote abgegeben wurden, nur im Ausnahmefall zulässig ist (z. B. Tippfehler oder andere Irrtümer). Wird ein Gebot oder eine laufende Auktion zurückgezogen, kann dies gemäß BGB zu heiklen Konsequenzen führen, z. B. Schadensersatzklage oder Klage auf Herausgabe der Ware.


Im Übrigen steht doch dort auch...wer während der Auktion...das impliziert für mich auch eine Teilnahmeberechtigung an der Auktion für die gesamte Laufzeit, wenn ich ein Angebot des Verkäufers durch ein Gebot wahrnehme.


Ich bin kein Anwalt aber mich würde interessieren ob eine Entfernung meines abgegebenen Gebotes ohne Grund nicht einer Rücknahme einer Auktion gleich kommt.
Zumal Ebay ja die Möglichkeit bietet vor Angebotseinstellung den Kreis der Bieter einzuschränken.

Unter diese Einschränkungen fallen z.B. auch nicht genügend, negative oder null Bewertungen.


[Beitrag von bytelutscher am 06. Nov 2010, 20:26 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#12319 erstellt: 06. Nov 2010, 20:25

Wenn ich als Erster ein Gebot abgebe bin ich erstmal der Höchstbietende.


Erst mal, aber eben nicht bei Auktionsende.
bytelutscher
Inventar
#12320 erstellt: 06. Nov 2010, 20:27

andisharp schrieb:

Wenn ich als Erster ein Gebot abgebe bin ich erstmal der Höchstbietende.


Erst mal, aber eben nicht bei Auktionsende.

Ich habe mein Posting eben noch durch ein Argument erweitert.
Sorry, dass mir das nicht gleich eingefallen ist.
g-dopt
Stammgast
#12321 erstellt: 06. Nov 2010, 20:38
Unter diese Einschränkungen fallen z.B. auch nicht genügend, negative oder null Bewertungen.


so ist es in meinen Fall


[Beitrag von g-dopt am 06. Nov 2010, 20:38 bearbeitet]
bytelutscher
Inventar
#12322 erstellt: 06. Nov 2010, 20:41

g-dopt schrieb:
Unter diese Einschränkungen fallen z.B. auch nicht genügend, negative oder null Bewertungen.


so ist es in meinen Fall



Richtig. ABER dann msst du VOR Einstellung deines Angebotes diesen Käuferkreis ausschließen. Dafür bietet Ebay dir die Mittel bei angebotsertellung ja in Form einer Ausschlussliste an.
HisVoice
Inventar
#12323 erstellt: 06. Nov 2010, 21:33

bytelutscher schrieb:



Richtig. ABER dann msst du VOR Einstellung deines Angebotes diesen Käuferkreis ausschließen. Dafür bietet Ebay dir die Mittel bei angebotsertellung ja in Form einer Ausschlussliste an.



Ich kann als VK währende der Auktion ausschließen wen ich möchte ohne wenn und aber.
backmagic
Inventar
#12324 erstellt: 06. Nov 2010, 22:12
Nein, eben nicht.

Einfach selber mal etwas durchs Web lesen.

Nicht wie kleine störische Kinder hier rumstänkern.

Heul heul, ich kann Gebote streichen wie ich will, ist ja meine Auktion, meins meins meins...



Sobald bei Ebay der Text erscheint: "Gratulation, sie sind Höchstbieter" ist ein Kaufvertrag entstanden.


Und der wird nur aufgehoben wenn bei einem Überbietenden der Text: Gratulation, sie sind Höchstbieter" erscheint.

Alles andere ist vielleicht im Ebay System gestrichen, aber erst mal nicht rechtlich.


[Beitrag von backmagic am 06. Nov 2010, 22:14 bearbeitet]
-Vintage-Fan-
Inventar
#12325 erstellt: 06. Nov 2010, 22:15
verklagt euch doch alle gegenseitig ,schön langsam wird die Diskussion ermüdend...
Compu-Doc
Inventar
#12326 erstellt: 06. Nov 2010, 22:19
Nein, finde ich nicht, hier geht es um Essenzielles.

Jedoch stellt sich die Frage, ob man auf Biegen und Brechen einem ersteigerten Artikel hinterherklagen soll.
Wolf23
Stammgast
#12327 erstellt: 06. Nov 2010, 22:20

backmagic schrieb:
Nein, eben nicht.

Einfach selber mal etwas durchs Web lesen.

Nicht wie kleine störische Kinder hier rumstänkern.

Heul heul, ich kann Gebote streichen wie ich will, ist ja meine Auktion, meins meins meins...



Sobald bei Ebay der Text erscheint: "Gratulation, sie sind Höchstbieter" ist ein Kaufvertrag entstanden.

Waere eigentlich ne unnoetige Regelung wenn man das nicht koennte, man kann schliesslich die gesammte Auktion beenden (aus diversen Gruenden) und die mit geaendertem moeglichen Kaeuferkreis neu einstellen...

Ich will mich da aber nicht festlegen, dieser ganze Rechtsschachsinn ist mir inzwischen eh Latte.

Ich sehe auch keinen Grund dahinter nicht an Leute mit wenig Bewertungen zu verkaufen oder sich davor zu fuerchten das einer nicht zahlt, entweder stellt man den Kram dann erneut ein (bzw Angebot an unterlegene Bieter, entspicht 2 Klicks) oder man ist nen Arsch und regelt die Sache rechtlich (was dann auch kein Problem waere).

Man kann sich auch wegen Kleinkram aufregen...
HisVoice
Inventar
#12328 erstellt: 06. Nov 2010, 22:42
OT on


backmagic schrieb:
Nein, eben nicht.



Ohhh doch,denn erst wenn ich willens bin an den Höchstbieter zu verkaufen ,kommt ein Kaufvertrag zustande ,denn diesen Willen erkläre ich nicht nur mit dem einstellen des Angebotes ,sondern erst wenn das Angebot beendet ist und somit ein rechtlich bindender Kaufvertrag zustande kommt.

Als Beispiel:
Der Bäcker bietet Backware an die er ab nicht willens ist an mich zu veräußern obwohl ich ihm ein Angebot unterbreitet habe somit kommt kein Kaufvertrag zustande Punkt, und dann noch obwohl er als Gewerblicher anderem Vertragsrecht unterliegt

...........und an deiner Stelle würde ich mal einen Rechtsanwalt konsultieren und mich nicht auf irgendwelches Halbwissen aus dem Netz verlassen ,abgesehen davon lässt der hier angeschlagene Tonfall einiges zu wünschen übrig .
und damit endet diese Diskussion hier für mich
OT off


[Beitrag von HisVoice am 06. Nov 2010, 22:42 bearbeitet]
-Vintage-Fan-
Inventar
#12329 erstellt: 06. Nov 2010, 22:54
Sonnst macht es nicht keine Funktionen !
http://cgi.ebay.de/M...&hash=item1c16d57196
boep
Inventar
#12330 erstellt: 06. Nov 2010, 23:05

-Vintage-Fan- schrieb:
:hail Sonnst macht es nicht keine Funktionen !
http://cgi.ebay.de/M...&hash=item1c16d57196


Guck dir mal seine Bewertungen (bes. die Negativen) und zugehörgie Auktionen an.
hpdeussen
Inventar
#12331 erstellt: 06. Nov 2010, 23:06
Vielen Dank für den Themenwechsel Mani!

Cogan_bc
Inventar
#12332 erstellt: 07. Nov 2010, 02:48
der VK ist nen echter Kackvogel
liefert Schrott oder garnicht, verpackt schlecht und hat ne ganze Sammlung Pusher am Start.


[Beitrag von Cogan_bc am 07. Nov 2010, 02:48 bearbeitet]
backmagic
Inventar
#12333 erstellt: 07. Nov 2010, 03:28
Ich steh nun echt vor der Frage, soll ich so einen Unsinn einfach im Raum stehen lassen, andere User lesen und glauben sowas oder soll ichs berichtigen.


Ohhh doch,denn erst wenn ich willens bin an den Höchstbieter zu verkaufen ,kommt ein Kaufvertrag zustande ,denn diesen Willen erkläre ich nicht nur mit dem einstellen des Angebotes ,sondern erst wenn das Angebot beendet ist und somit ein rechtlich bindender Kaufvertrag zustande kommt.

Als Beispiel:
Der Bäcker bietet Backware an die er ab nicht willens ist an mich zu veräußern obwohl ich ihm ein Angebot unterbreitet habe somit kommt kein Kaufvertrag zustande Punkt, und dann noch obwohl er als Gewerblicher anderem Vertragsrecht unterliegt


Nochmal, die Auslage des Bäckers ist ein Angebot an die Allgemeinheit. Klar,

Aber das Einstellen einer Auktion ist das eben nicht, das ist die Abgabe einer rechtsverbindlichen Verkaufsabsicht.

Lies halt bitte in Gottes Namen ein paar Grundsatzurteile der OLGs zu diesen Themen.

Ich will auch das Thema wechseln, aber mir widerstrebt es einfach zu tiefst so falsche Aussagen unkommentiert stehen zu lassen.

Das erste Gebot stellt schon eine Rechtsverbindlichkeit dar.
backmagic
Inventar
#12334 erstellt: 07. Nov 2010, 07:37
Wären genau mein Ding:

http://cgi.ebay.de/E...ustand-/180580312714

Tulpe
HisVoice
Inventar
#12335 erstellt: 07. Nov 2010, 08:43

backmagic schrieb:




Das erste Gebot stellt schon eine Rechtsverbindlichkeit dar.


Da irrst du gewaltig ,denn im Sinne des § 433 .........ist erst mit Ablauf der Bietzeit bei eBay ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ,und durch ständiges wiederholen wird es auch nicht "richtiger"


backmagic schrieb:


aber mir widerstrebt es einfach zu tiefst so falsche Aussagen unkommentiert stehen zu lassen
.


Dann wäre es Sinnvoll wenn du dein "Meinung" auf rechtlich gesicherten Fakten basieren würden


Ich bin es aber nun wirklich leid mich mit weiterem Halbwissen auseinander zu setzen
Damit ist jetzt hier wirklich Schluß hier für mich.

BTT
backmagic
Inventar
#12336 erstellt: 07. Nov 2010, 09:08



Jedes abgegebene Gebot ist verbindlich und stellt einen gültigen Vertrag dar, solange er nicht durch überboten werden aufgelöst wird.

Dies ist der Grundsatz einer Auktion.

Auch in einer normalen Auktion kann man es sich nicht nach belieben anders überlegen.


[Beitrag von backmagic am 07. Nov 2010, 09:11 bearbeitet]
TomBe*
Inventar
#12337 erstellt: 07. Nov 2010, 09:19
Moin @ backmagic, HisVoice u.a.

Das rechtliche Thema ist mMn zu komplex und somit nicht einfach zu "bequatschen"
Hierfür empfiehlt sich ein Bucht-Rechtslagen-Fred

Das Bringt aber auch nichts, wenn einer seine Meinung und/oder Wissen mit Schwertern verteidigt bzw. der Rechthab-Modus keine Diskussion zuläßt.

Nie vergessen...vor Gericht und auf hoher See....
und jetzt seit bitte friedlich hier und macht n anderen Fred auf.
Zulu110
Inventar
#12338 erstellt: 07. Nov 2010, 09:43
Wie in diesem Abschnitt zu sehen ist, gilt die Rechtsverbindlichkeit für den der das Gebot abgibt, also für den Bieter.
Weiterhin ist dort zu lesen, dass die Verpflichtung nur dann besteht, wenn die Auktion abgeschlossen wurde.

Ich kann als Bieter mein Gebot ja auch noch im Vorfeld, mit der Angabe verschiedener Gründe, wieder zurückziehen. Wie sieht es denn dann aus? Habe ich dann als Verkäufer die Möglichkeit diesen Bieter auf Schadensersatz zu verklagen? Der Endverkaufspreis hätte ja höher ausfallen können, wäre es nicht zurückgezogen worden. Denn wie ich es hier gelernt habe ist ja dann schon eine Rechtsverbindlichkeit zustande gekommen.


[Beitrag von Zulu110 am 07. Nov 2010, 09:50 bearbeitet]
helm2011
Hat sich gelöscht
#12339 erstellt: 07. Nov 2010, 09:55

backmagic schrieb:
Wären genau mein Ding:

http://cgi.ebay.de/E...ustand-/180580312714

Tulpe :hail


Moin zusammen,

beim Text hat er sich etwas an Wojiech orientiert

Gruss
Euer helm
elacos
Hat sich gelöscht
#12340 erstellt: 07. Nov 2010, 11:02
Hallo,
warum wollte gestern keiner diese LS haben ?

http://cgi.ebay.de/w...geName=STRK:MEWAX:IT

Jetzt schnell den Verkäufer kontaktieren, 100-120 Euro bieten, abholen, freuen.

Gruß elacos
g-dopt
Stammgast
#12341 erstellt: 07. Nov 2010, 11:10
Moin,

sind die deutlich besser als die Canton CT 80 ?

http://cgi.ebay.de/w...geName=STRK:MEWAX:IT

mfg toni
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