Position der Sat-Antenne normgerecht?

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user455
Hat sich gelöscht
#1 erstellt: 01. Jun 2017, 09:39
Hallo,

wie man in eigentlichen allen Foren lesen kann, werden viele der SAT-Antennen nicht normgerecht montiert (also nicht im geschützten Bereich und dann auch kein Blitzschutz/Erdung vorhanden) -> wie auch in meinem Fall!
Es ist zwar bereits über 10 Jahren in derartiger Position montiert und noch nie etwas passiert, jedoch will ich es aus Versicherungsgründen nicht so lassen!

Ich habe nun auch mit dem Österreichischer Verband für Elektrotechnik (OVE) kontakt aufgenommen, mir die Unterlagen bezüglich Normen und Vorschriften zusenden lassen und erfahren, dass die Abstände für den geschützten Bereich (mind. 2m Unterhalb Dachkante, max. 1,5m vom Gebäude entfernt) europaweit gelten (also auch Österreich gleiche Gesetzeslage wie in DE)!

Da ich jedoch wenig Vertrauen in "Fachfirmen" habe, da es ja vor 10 Jahren auch schon falsch montiert wurde, des Weiteren ein Kostenaspekt auch dazu kommt, möchte ich die Montage selbst durchführen! Natürlich wird es wenige zuverlässige Firmen auch geben, aber ich bin mir sicher, dass ich es sorgfältiger und genauer durchführe, wie manche andere Firmen unter Zeitdruck!

So nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ich habe nun die Position im Foto eingezeichnet (siehe Link unten), wo ich die Schüssel montieren möchte und wollte hier noch einmal nachfragen, wie eure Sichtweisen sind, ob die gewählte Position hinsichtlich Normen bedenkenlos gewählt werden kann. (Leider konnte ich in den ganzen Unterlagen keine Abstände zu Nachbarsdächer/Häuser finden -> denke jedoch, dass es hier keine Probleme darstellen dürfe, auch wenn die Schüssel 1-1,5m weit von meiner Mauer hinausragen sollte?
Position SAT Schüssel

Danke bereits im Voraus!

Grüße
poopswindle
Inventar
#2 erstellt: 01. Jun 2017, 10:46
Wo ist denn Norden bzw die Richtung zum Satelliten ?
user455
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 01. Jun 2017, 11:29

poopswindle (Beitrag #2) schrieb:
Wo ist denn Norden bzw die Richtung zum Satelliten ?



Genau in der Richtung, von wo aus ich das Foto ca. gemacht habe, in diesen Winkel ist auch die alte Schüssel (etwas erkennbar links oben im Bild) ausgerichtet! (auch Sicht ist frei, keine Bäume, keine Gebäude oder sonstiges im Weg, lediglich eine Stromleitung könnte das Sichtfeld etwas queren )

Aber mit geht es eher um Normfragen (Entspricht die Platzierung an der gekennzeichneten Stelle im Bild dem Gesetz, auch Abstand zum Nachbarsdach keine Relevanz in Bezug auf Blitzschutz)?

Die Ausrichtung und Einstellung (Winkel) der SAT Anlage habe ich mir bereits angesehen (Equipment zur Justage besitze ich auch)!


Danke im Voraus!


[Beitrag von user455 am 01. Jun 2017, 11:34 bearbeitet]
raceroad
Inventar
#4 erstellt: 01. Jun 2017, 13:43

user455 (Beitrag #3) schrieb:
[...] auch Abstand zum Nachbarsdach keine Relevanz in Bezug auf Blitzschutz)?

Bedingung dafür, die Antenne nicht erden zu müssen, ist außer der Montage der Antenne im Schutzbereich mit den genannten Abständen (Distanz zur Dachkante auf kürzestem Weg messen!) auch, dass ein Trennungsabstand zu allen leitenden Teilen eingehalten wird, die in den einschlaggefährdten Bereich hineinragen. Vom LNB an der montierten Antenne zur Dachrinne des anderen Daches werden es > 2 m sein, und das ist ausreichend.

Es bringt allerdings nichts, nur die Antenne im Schutzbereich und mit Trennungsabstand zu den einschlaggefährdeten Leitern zu montieren, vielmehr müssen auch die Antennenkabel entsprechend verlegt werden. So wäre es sinnfrei, die Antenne zwar wie eingezeichnet zu befestigen, aber die Kabel erst nach oben Richtung Dachkante und dann ins Haus zu führen.
user455
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 01. Jun 2017, 14:00

raceroad (Beitrag #4) schrieb:

user455 (Beitrag #3) schrieb:
[...] auch Abstand zum Nachbarsdach keine Relevanz in Bezug auf Blitzschutz)?

Bedingung dafür, die Antenne nicht erden zu müssen, ist außer der Montage der Antenne im Schutzbereich mit den genannten Abständen (Distanz zur Dachkante auf kürzestem Weg messen!) auch, dass ein Trennungsabstand zu allen leitenden Teilen eingehalten wird, die in den einschlaggefährdten Bereich hineinragen. Vom LNB an der montierten Antenne zur Dachrinne des anderen Daches werden es > 2 m sein, und das ist ausreichend.

Es bringt allerdings nichts, nur die Antenne im Schutzbereich und mit Trennungsabstand zu den einschlaggefährdeten Leitern zu montieren, vielmehr müssen auch die Antennenkabel entsprechend verlegt werden. So wäre es sinnfrei, die Antenne zwar wie eingezeichnet zu befestigen, aber die Kabel erst nach oben Richtung Dachkante und dann ins Haus zu führen.


Antennenkabeln würden direkt neben der montierten Halterung durch die Mauer in die Garage gehen, und von dort aus zu den Räumen verlegt werden (bzw. ein Kabel von Garage auf den Dachboden und von dort aus zum Raum. Leitungslängen sollten auch kein Problem darstellen!

Auch der Abstand zu meiner Dachrinne (der kürzer ist, wie zum anderen Haus der Dachrinne) müsste doch locker ausreichen? oder wie weit sollte der Trennungsabstand denn sein?
Dipol
Inventar
#6 erstellt: 01. Jun 2017, 15:57

user455 (Beitrag #1) schrieb:

Ich habe nun auch mit dem Österreichischer Verband für Elektrotechnik (OVE) kontakt aufgenommen, mir die Unterlagen bezüglich Normen und Vorschriften zusenden lassen und erfahren, dass die Abstände für den geschützten Bereich (mind. 2m Unterhalb Dachkante, max. 1,5m vom Gebäude entfernt) europaweit gelten (also auch Österreich gleiche Gesetzeslage wie in DE)!

DIN EN- wie auch ÖVE-EN-Normen, die mit einer 6 beginnen, sind bei den IEC-Mitgliedern international harmonisiert, die mit einer 5 und teilweise anderer Klassifizierung nur beim CENELEC europäisch.

Die neue IEC 60728-11 wurde bereits als ÖVE/ÖNORM EN 60728-11:2011-0-01 verabschiedet, in D liegt sie noch zur Autorisierung als DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2017-10 aus. Mit Ausnahme der nationalen Vorworte in D (DIN-VDE), A (ÖVE/ÖNORM) und CH (SEV) sind die Ausgaben textgleich.

user455 (Beitrag #1) schrieb:

So nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ich habe nun die Position im Foto eingezeichnet (siehe Link unten), wo ich die Schüssel montieren möchte und wollte hier noch einmal nachfragen, wie eure Sichtweisen sind, ob die gewählte Position hinsichtlich Normen bedenkenlos gewählt werden kann. (Leider konnte ich in den ganzen Unterlagen keine Abstände zu Nachbarsdächer/Häuser finden -> denke jedoch, dass es hier keine Probleme darstellen dürfe, auch wenn die Schüssel 1-1,5m weit von meiner Mauer hinausragen sollte?
Position SAT Schüssel

Hier wird nur einmal mehr Denken mit Wunschdenken verwechselt. Es kommt eben nicht nur auf ≤ 1,5 m Wandabstand sondern auch ≥ 2 m Abstand unterhalb der Dachkante an und die ÖVE-Normkollegen sind bestimmt nicht für anderslautende Fehlinterpreationen verantwortlich.

Das bisherige Beispielbild Nr. 8 für die als sicher bezeichnete Fassadenzone ist in der neuen Ausgabe nunmehr Nr. 9, die Maße sind gleich geblieben.

user455 (Beitrag #5) schrieb:
Antennenkabeln würden direkt neben der montierten Halterung durch die Mauer in die Garage gehen, und von dort aus zu den Räumen verlegt werden (bzw. ein Kabel von Garage auf den Dachboden und von dort aus zum Raum. Leitungslängen sollten auch kein Problem darstellen!

Die häufigsten Blitze haben Stromstärken zwischen 25 und 30 kA, normale Wohngebäude sind in Blitzschutzklasse 3 mit Schutzlevel 100 kA eingruppiert. Versuch dir mal vorzustellen was passiert, wenn St. Florian versagt und deine Antenne einen Durchschnittsblit abbekommt.

So blauäugig kann man doch als Laie nicht sein um zu glauben, dass sich der an der Mauerdurchführung von selbst in Wohlgefallen auflöst und über Antennenkabel, Empfänger und auch gefährliche Näherungen zu Energie- und TK-Leitungen nicht gegen Erden strebt.

user455 (Beitrag #5) schrieb:
Auch der Abstand zu meiner Dachrinne (der kürzer ist, wie zum anderen Haus der Dachrinne) müsste doch locker ausreichen? oder wie weit sollte der Trennungsabstand denn sein?

Das ist die Knackfrage und wenn man die nicht beantworten kann, sind Begriffe wie "locker" fehl am Platz.

Wer selbst gegen elementare Grundsätze der Anerkannten Regeln der Technik (= Normminimum) zielstrebig verstößt und die Folgen verharmlost, hat keinen Anlass EFK zu kritisieren, die sich ebenfalls die Erdung und den dazugehörigen PA "sparen".


[Beitrag von Dipol am 01. Jun 2017, 16:45 bearbeitet]
user455
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 01. Jun 2017, 17:41
So, wie fange ich nun am besten an @Dipol:

1.) wie im Foto oben erkennbar ist (geplante Schüssel-Montage), beträgt der Abstand zur Dachkante mindestens 2m und natürlich mit einer 80cm Schüssel und entsprechend gewählter Halterung, wird es mit Sicherheit nicht weiter als 1,5m von der Gebäudemauer (Garagenmauer) abstehen -> diese Normen sind mir durchaus bekannt!

2.) Abstand zum Nachbarsgebäude ist eingetragen -> da war meine Frage, ob dies hinsichtlich des Abstandes zu Probleme kommen könnte! Wenn die Anlage am geplanten Platz montiert ist, sind zur Dachrine vom Nachbarn noch mind. 2,4-3m Abstand (Schüssel-Dachrine) -> dies sollte im Normalfall völlig ausreichen?

3.) Abstand zu meiner Dachrinne wäre beim geplanten Montageort ca. 1,5-2m - wäre dies zu wenig? (Sollte hier der Abstand auch mind. d>=2m betragen?

4.) Mir geht es vorerst erstmal um die Platzierung in einem für Blitzeinschläge geschützten Bereich (damit folgedessen kein Blitzschutz notwendig ist), Potentialausgleich der Schüssel oder des Koaxialkabels geht es nicht, daher wieder zu meiner eigentlichen Frage:
"Ich wollte hier noch einmal nachfragen, wie eure Sichtweisen sind, ob die gewählte Position hinsichtlich Normen bedenkenlos gewählt werden kann, um im Blitzschutz geschützten Bereich zu sein?"

Danke im Voraus

Grüße


[Beitrag von user455 am 01. Jun 2017, 18:13 bearbeitet]
Dipol
Inventar
#8 erstellt: 01. Jun 2017, 18:23
Fragen von allgemeinem Interesse gehören nicht ins Postfach sondern ins Forum. Zweiter Versuch einer Rückverlagerung ins Forum unter Bezug auf den Startbeitrag:

user455 (Beitrag #1) schrieb:

(Leider konnte ich in den ganzen Unterlagen keine Abstände zu Nachbarsdächer/Häuser finden -> denke jedoch, dass es hier keine Probleme darstellen dürfe, auch wenn die Schüssel 1-1,5m weit von meiner Mauer hinausragen sollte?
Position SAT Schüssel


Um zu Potte zu kommen habe ich das Bild mit geschätzter 2 m Grenzlinie rechtwinklig an der Wand zur Dachkante + angedeutetem Trennungsabstand zum Regenrohr erweitert. Fassadenantennen können sich im Schutz eigener wie auch fremder Mauern befinden. Wo an der Fassade 2,4 bis 3,0 m Abstand unterhalb der Dachkante herkommen sollen, ist mir ein Rätsel.

Fassadenantenne user455

Sat.-Außenanlagen kann man evtl. noch einem Blitzschlag opfern, aber spätestens bei der Kabeleinführung ins Gebäude gelten die Mindeststandards für den PA der Kabelschirme. Ohne blitzstromtragfähige Antennenerdung sollte man auch SPD 1 Blitzstrom- und SPD 2 Überspannungsableiter vorsehen..

BTW: Die links aus dem Bild hervorlugende Antenne ist aller Voraussicht nach auch erdungspflichtig.
user455
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 01. Jun 2017, 19:08

Dipol (Beitrag #8) schrieb:
Wo an der Fassade 2,4 bis 3,0 m Abstand unterhalb der Dachkante herkommen sollen, ist mir ein Rätsel.


Das haben Sie falsch verstanden, das beziehte sich auf den Abstand von meiner Sat Schüssel zum Nachbars Dach (Dachrinne)!


Dipol (Beitrag #8) schrieb:
Um zu Potte zu kommen habe ich das Bild mit geschätzter 2 m Grenzlinie rechtwinklig an der Wand zur Dachkante + angedeutetem Trennungsabstand zum Regenrohr erweitert..


Hier ein Foto, damit Sie sich ein Bild vom realistischen Abstand machen können! (auch wenn die Leiter leicht schief steht)

Abstand zur Dachkante1
Abstand zur Dachkante2

Da wo ich die SAT-SChüssel montieren möchte, kommen die Äste, die hineinhängen noch weg, interessant wäre, wie es nach NORM aussieht wenn da seitlich ein kleiner Baum (besser gesagt Strauch) hoch geht?

Hier noch ein Foto damit Sie einen Einblick von dem Abstand vom Regenrohr zum Holzstück (wo ich Schüssel montieren möchte) bekommen!
Abstand vom Regenrohr zum Holzstück

Welchen Abstand zum Regenrohr in cm würden Sie mindenstens empfehlen?

Danke Dipol schon voarb für die Bemühungen :-)

BTW: Danke für den Hinweis der Schüssel links oben, das ist der Grund warum ich hier im Forum bin, da ich diese Schüssel ja ummontieren möchte, in den für Blitzeinschläge geschützten Bereich ;), damit nur noch Potentialausgleich ausgeführt werden muss!


[Beitrag von user455 am 01. Jun 2017, 19:54 bearbeitet]
Dipol
Inventar
#10 erstellt: 01. Jun 2017, 21:16

user455 (Beitrag #9) schrieb:
Das haben Sie falsch verstanden, das beziehte sich auf den Abstand von meiner Sat Schüssel zum Nachbars Dach (Dachrinne)!

Ich war darauf vorprogrammiert, dass die Antenne einmal mehr aus optischen Gründen an die Garage soll, @raceroad hat es vielleicht besser erkannt.

user455 (Beitrag #9) schrieb:
Da wo ich die SAT-SChüssel montieren möchte, kommen die Äste, die hineinhängen noch weg, interessant wäre, wie es nach NORM aussieht wenn da seitlich ein kleiner Baum (besser gesagt Strauch) hoch geht?

Unter Eichen sollst du weichen, Buchen suchen?

Manche Sachen sind so selbstverständlich, dass man damit die Normen nicht aufblähen muss. Dazu gehört,

  1. die Schutzzone weder mit der Antenne noch den Kabeln zu verlassen und
  2. in dieSchutzone bzw. die Anlage auch nicht mittelbar über metallische Hausteile, Bäume oder sonstige Gewächse Blitzströme einzukoppeln.

user455 (Beitrag #9) schrieb:
Welchen Abstand zum Regenrohr in cm würden Sie mindenstens empfehlen?

Als meine ganz persönliche und inoffizielle Empfehlung 10 % der Höhe des jeweiligen Referenzpunktes über Grund.

PS: In Foren ist es guter Brauch sich zu duzen.


[Beitrag von Dipol am 01. Jun 2017, 21:22 bearbeitet]
user455
Hat sich gelöscht
#11 erstellt: 02. Jun 2017, 10:31

Dipol (Beitrag #10) schrieb:
Als meine ganz persönliche und inoffizielle Empfehlung 10 % der Höhe des jeweiligen Referenzpunktes über Grund


Vielen Dank für deinen inoffiziellen Tipp ;-)


Ich habe hier nun ein Konzept zusammengestellt: (bitte um Eure hilfreiche/konstruktive Kritik/Meinung zu meinem Konzept)
Konzept - SAT-Anlage

Danke euch bereits im Voraus!


Grüße
Dipol
Inventar
#12 erstellt: 02. Jun 2017, 14:37

user455 (Beitrag #11) schrieb:
Vielen Dank für deinen inoffiziellen Tipp ;-)

Bei 1,55 m Abstand zum Fallrohr waren ohnehin keine zündenden Lichtbögen zu erwarten.

user455 (Beitrag #11) schrieb:
Ich habe hier nun ein Konzept zusammengestellt: (bitte um Eure hilfreiche/konstruktive Kritik/Meinung zu meinem Konzept)
Konzept - SAT-Anlage

Das Grundprinzip, dass der PA der Schirme von Kabeln und Leitungen möglichst nahe der Schnittstelle LPZ 0A/LPZ 1 erfolgen sollte, ist bei nicht erdungspflichtiger Antennenmontage - jedenfalls bei 4 LNB-Zuleitungen mit Hochgeflecht - nicht mehr so elementar.

Die Einbeziehung der Wandhalterung in den PA ist freiwillig, macht m. E. aber nur Sinn, wenn auch der LNB mit der Antenne galvanisch verbunden ist.

GRUNDSATZ: Der PA muss auch auch bei Ausbau von Komponenten an allen Leitungen erhalten bleiben.

Das setzt bei Servicemessungen wie auch bei einem Bausteinausfall voraus, dass vor und nach dem Schutzbaustein ein Erdblock oder Erdwinkel angebracht wird. Wäre das meinem Haus, würde ich so planen:
  1. Für zusätzlichen Schutzpotenzialausgleich genügen formal min. 2,5 Cu (geschützt) oder 4 mm² Cu (ungeschützt), als Sicherheitsfan würde ich in diesem Fall mit min. 6 mm² überdimensionieren.
  2. Die Koaxkabel werden besser im gleichen Kabelkanal abstandslos mit dem Kupferleiter zur Trennwand Garage/Keller geführt und
  3. ein ÜSE + Erdblöcke oder einem gemeinsamen Erdwinkel optimalerweise innen an der Kellerwand gesetzt.
  4. Wenn der Antennenträger in den PA mit einbezogen wird, würde ich einen LNB im Wetterschutzgehäuse als Fleißaufgabe über einen Kabelschuh oder SPAUN EDKL 1 noch daran anbinden, solche Brücken sind bei interaktiven Sat.-Antennen schon lange obligatorisch.

Nachdem die Fassade den Grobschutz übernimmt, sind SPD 1 Blitzstromableiter nicht nötig, aber man sollte trotzdem mal die Daten mit Konkurrenzprodukten vergleichen. Schutzbausteine, welche nicht oder nur wenig spannungsfester als die Engeräte selbst sind, kann man sich sparen.

Wie üblich stand ausschließlich das vergleichsweise seltene Direkteinschlagsriko im Vordergrund und ein ganzheitliches Schutzkonzept mit Berücksichtigung der statistisch viel häufigeren mittelbaren Schäden aus Überspannungen und Schalthandlungen über Energie- und TK-Leitungen, wurde völlig ausgeblendet.

Diese Fokussierung ähnelt dem starren Kaninchenblick auf die Schlange.
user455
Hat sich gelöscht
#13 erstellt: 04. Jun 2017, 16:01

Dipol (Beitrag #12) schrieb:
Bei 1,55 m Abstand zum Fallrohr waren ohnehin keine zündenden Lichtbögen zu erwarten.

Gut zu Wissen ;), hab ich ja mehr als genug Spielraum, könnte ich ja notfalls (wenn Abstand zur Dachkannte reicht) noch etwas nach links wandern, damit Distanz zu den Sträuchern/Baum größer wird!


Dipol (Beitrag #12) schrieb:
Die Einbeziehung der Wandhalterung in den PA ist freiwillig, macht m. E. aber nur Sinn, wenn auch der LNB mit der Antenne galvanisch verbunden ist.
LNB im Wetterschutzgehäuse als Fleißaufgabe über einen Kabelschuh oder SPAUN EDKL 1 noch daran anbinden"

Das ist mir unklar: bei allen Planungshinweisen, die ich gefunden habe, steht, dass auch im geschützten Bereich, die Halterung in den Potentialausgleich miteinbezogen werden muss! Verstehe ich hier etwas falsch, oder sind dort die Angaben falsch oder nicht mehr aktuell?
Desweiteren ist mir die Formulierung mit "galvanische Verbindung und LNB mit SPAUN EDKL 1 anbinden" unklar, ich hätte den Potentialausgleich der Halterung einfach dadurch geschafften: Erdungsschelle an Halterung montieren und mit Erdungskabel Halterung/Erdungsblock verbinden?


Dipol (Beitrag #12) schrieb:
PA der Schirme von Kabeln und Leitungen möglichst nahe der Schnittstelle LPZ 0A/LPZ 1 erfolgen sollte,


Dipol (Beitrag #12) schrieb:
Die Koaxkabel werden besser im gleichen Kabelkanal abstandslos mit dem Kupferleiter zur Trennwand Garage/Keller geführt und

Ich nehme diese Empfehlungen gerne an, jedoch bezieht sich mein Konzept auf 2 Etagen, d.h. das Erdungskabel wird im Keller verlegt und erst unterhalb der Garage nach oben gezogen. (1. Treffpunkt Erdungskabel/Koaxialkabel ist somit in der Garage)! Das wäre viel zu umständlich und zu aufwendig, die Koaxialkabel erst in den Keller zu ziehen und dann wieder nach oben! (würde daher für die einfachste umsetzbare Verlegung mein Konzept beibehalten)


Dipol (Beitrag #12) schrieb:
GRUNDSATZ: Der PA muss auch auch bei Ausbau von Komponenten an allen Leitungen erhalten bleiben.


Dipol (Beitrag #12) schrieb:
Nachdem die Fassade den Grobschutz übernimmt, sind SPD 1 Blitzstromableiter nicht nötig,

Danke für die Hinweise, ich habe ganz vergessen, dass der Überspannungsschutz optional ist, desweitern weisen ja die Geräte (TV, Receiver) auch eine Beschaltung bezüglich zu hoher Spannung auf -> dieses Risiko nehme ich in Kauf und verzichte somit natürlich auf SPD 1 Blitzstromableiter!
Stattdessen sollte es ja dann genügen, wenn ich einfach einen (geerdeten) Erdungsblock in der Garage montiere, und von dort aus mit den Koaxialkabel zu den TVs weitergehe?


Dipol (Beitrag #12) schrieb:
Für zusätzlichen Schutzpotenzialausgleich genügen formal min. 2,5 Cu (geschützt) oder 4 mm² Cu (ungeschützt), als Sicherheitsfan würde ich in diesem Fall mit min. 6 mm² überdimensionieren.

Auch diese Empfehlung schätze ich sehr, leider weiß ich noch nicht, ob die Verlegung von 6mm² problematisch werden könnten, da ich das Kabel neben anderen Stromkabeln durch ziehen muss, und die Dicke des Kabel natürlich eine Rolle spielt! Wenn es nicht anders geht, werde ich wohl bei 4mm² Erdungskabel (ungeschützte Verlegung) bleiben müssen!


Ich habe mein Konzept nocheinmal überarbeitet:
1.) Auf zusätzliche Beschaltung zwecks Überspannungsschutz (Signal) wird verzichtet
2.) Für den Potentialausgleich der Schirmung wird ein Erdungsblock dazwischen geschaltet - der Erdungsblock wird mit 4mm² an die HES verbunden
3.) vom Erdungsblock mit dem Erdungskabel weitergehend wird die Halterung in den Potentialausgleich miteingebunden (Befestigung durch Erdungsschelle)
Hier zum "neuen" Konzept:
Konzept neu

@Dipol
bitte könntest du es nocheinmal durchsehen und deine Meinung abgeben?
(Danke für deine Mühe, sorry falls du dich nocheinmal wiederholen sollten müsstest, wenn ich etwas nicht ganz verstanden habe)


[Beitrag von user455 am 04. Jun 2017, 16:09 bearbeitet]
Dipol
Inventar
#14 erstellt: 04. Jun 2017, 19:50

user455 (Beitrag #13) schrieb:

Das ist mir unklar: bei allen Planungshinweisen, die ich gefunden habe, steht, dass auch im geschützten Bereich, die Halterung in den Potentialausgleich miteinbezogen werden muss! Verstehe ich hier etwas falsch, oder sind dort die Angaben falsch oder nicht mehr aktuell?

Ohne Quellenangabe vermute ich eine Verwechslung mit Antennen in Blitzschutzzone LPZ 0B getrennter Fangeinrichtungen, deren Antennenträger in den PA einbezogen werden müssen.

Die als sicher bezeichnete und daher von Erdungspflicht befreite Fassdenzone gibt es ausschließlich in der Normenreihe IEC 60728-11. Weder im Beispielbild der alten noch der neuen Normausgabe ist überhaupt ein PA-Leiter eingezeichnet, nach Bild 6 der für Funksende-/empfangsantennen bis 1 kW zuständigen nationalen deutschen DIN VDE 0855-300 ist dies der Fall. Im Gegensatz zum PA der Kabelschime ergibt es wenig bis keinen Sicherheitsgewinn.

user455 (Beitrag #13) schrieb:
Desweiteren ist mir die Formulierung mit "galvanische Verbindung und LNB mit SPAUN EDKL 1 anbinden" unklar, ich hätte den Potentialausgleich der Halterung einfach dadurch geschafften: Erdungsschelle an Halterung montieren und mit Erdungskabel Halterung/Erdungsblock verbinden?

Wandhalterungen in sicheren Fassadenzonen sind keine schützenswerte Objekte, LNB und deren Zuleitungen aber schon und auch der von Personen/Installateuren. KATHREIN CAS-Antennen sind mit UAS-LNB galvanisch verbunden, aber das ist kein normkonformer Ersatz für einen Erdblock/Erdwinkel, denn beim LNB-Wechsel ist der PA futsch.

user455 (Beitrag #13) schrieb:
Stattdessen sollte es ja dann genügen, wenn ich einfach einen (geerdeten) Erdungsblock in der Garage montiere, und von dort aus mit den Koaxialkabel zu den TVs weitergehe?

Woran die vorzuziehende Parallelführung mit dem PA-Leiter scheitet ist mir nicht klar. Damit wäre jedenfalls sichergestellt, dass der LNB gwechselt werden kann ohne dass der Monteur einen Stromschlag bekommt und von der Leiter fällt = normkonform

user455 (Beitrag #13) schrieb:
Hier zum "neuen" Konzept:
Konzept neu

Sofern auch die Leitungen in der sicheren Fassadenzone bzw. nach Definition der Blitzschutznorm IEC 62305 in LPZ 1 (innen) verbleiben, verbleiben, ist das Konzept okay. Formal befinden sich Antennenleitungen auch unmittelbar unter den Dachplatten in LPZ 1, dass die dort nicht optimal verlegt sind, versteht sich von selbst.
user455
Hat sich gelöscht
#15 erstellt: 04. Jun 2017, 21:54

Dipol (Beitrag #14) schrieb:
Ohne Quellenangabe vermute ich eine Verwechslung mit Antennen in Blitzschutzzone LPZ 0B getrennter Fangeinrichtungen, deren Antennenträger in den PA einbezogen werden müssen.

JA, du hast vollkommen recht!
Da es nirgends explizit vermerkt wurde, dass es auf die Blitzschutzzone LPZ 0B bezogen war, habe ich es als den geschützten Bereich (2m/1,5m) entlang der Hausmauer interpretiert!

Erdungsschelle/Potentialausgleich für die Wandhalterung erspare ich mir nun -> schlussendlich bleibt ja eh nicht mehr viel übrig !


Dipol (Beitrag #14) schrieb:
- LNB im Wetterschutzgehäuse als Fleißaufgabe über einen Kabelschuh oder SPAUN EDKL 1 noch daran anbinden
- Woran die vorzuziehende Parallelführung mit dem PA-Leiter scheitet ist mir nicht klar. Damit wäre jedenfalls sichergestellt, dass der LNB gwechselt werden kann ohne dass der Monteur einen Stromschlag bekommt und von der Leiter fällt = normkonform

Es tut mir von Herzen leid, aber ich verstehe einfach nicht was du damit meinst! Ich finde, trotz intensiver Suche, kein Abbild, wie das Einbinden eines herkömmlichen LNBs (z.B. Opticum Quad LNB) in den Potentialausgleich vorsehen wird?
Über den Erdungsblock sind ja die Schirme der Koaxialkabel (die auch zum LNB gehen) sowieso geerdet?


Dipol (Beitrag #14) schrieb:
Formal befinden sich Antennenleitungen auch unmittelbar unter den Dachplatten in LPZ 1, dass die dort nicht optimal verlegt sind, versteht sich von selbst..

Ein Kabel bleibt im Erdgeschoss, das andere geht auf den Dachboden und wird dort ein paar Meter verlaufen, ehe es dann wieder in das EG geht!
Verlegung in LPZ 1 stellt doch in Hinblick der Norm kein Problem dar oder?

Ich habe hier das Konzept noch einmal angepasst:
Konzept Neu2
Wenn du magst, kannst du mir auch gerne in das Bild einzeichnen, was du mit der vorzuziehenden Parallelführung mit dem PA-Leiter meinst.

Danke im Voraus!


[Beitrag von user455 am 04. Jun 2017, 22:20 bearbeitet]
Dipol
Inventar
#16 erstellt: 08. Jun 2017, 13:25

user455 (Beitrag #15) schrieb:

Dipol (Beitrag #14) schrieb:
- LNB im Wetterschutzgehäuse als Fleißaufgabe über einen Kabelschuh oder SPAUN EDKL 1 noch daran anbinden
- Woran die vorzuziehende Parallelführung mit dem PA-Leiter scheitet ist mir nicht klar. Damit wäre jedenfalls sichergestellt, dass der LNB gwechselt werden kann ohne dass der Monteur einen Stromschlag bekommt und von der Leiter fällt = normkonform

Es tut mir von Herzen leid, aber ich verstehe einfach nicht was du damit meinst! Ich finde, trotz intensiver Suche, kein Abbild, wie das Einbinden eines herkömmlichen LNBs (z.B. Opticum Quad LNB) in den Potentialausgleich vorsehen wird?

Wenn ich aus SH wieder im wilden Stuttgart-Süden bin, reiche ich Bilder nach. Einstweilen muss ich auf Videos für Internet über Satellit verweisen, wo die Brücke trotz Metallgehäuse Praxis ist.


user455 (Beitrag #15) schrieb:
Über den Erdungsblock sind ja die Schirme der Koaxialkabel (die auch zum LNB gehen) sowieso geerdet?

Vorab der korrekten Begrifflichkeiten wegen:

Auch bei nicht erdungspflichtiger Fassadenmontage war die Einbeziehung von Unterdach- und Fernsterantennen (Altbegriff) in den Schutzpotenzialausgleich obligatorisch, ist aber nur noch bei mehr als einer angeschlossenen Wohnung und wenn die Summe der Ableitströme der Endgeräte ≥ 3 mA(eff) beträgt, normativ gefordert. Gut wenn der Schutzpotenzialausgleich bzw. die Haupterdungsschiene auch geerdet sind, zwingend ist das aber nicht.

Wenn man sich schon den Zusatzaufwand macht um eine Wandhalterung bzw. die Antenne in als sicher bezeichneten Fassadenzonen mit 4 mm² Cu in den PA einzubeziehen oder gar blitzstromtragfähig zu erden, sollten Kabelschirme/LNB durch eine galvanische Verbindung an vorderster Stelle mit angebunden werden. In der Kombination von KATHREIN-Antennen mit UAS-LNB ist das konstruktiv vorgegeben, bei LNBFs in Wetterschutzgehäusen erzielt eine Brücke mit Kabelschuh oder EDKL 1 den gleichen Schutzeffekt. Mehr ist bei einem bereits an anderer Stelle gesetzten Erdblock/Erdwinkel nicht erforderlich.

user455 (Beitrag #15) schrieb:

Dipol (Beitrag #14) schrieb:
Formal befinden sich Antennenleitungen auch unmittelbar unter den Dachplatten in LPZ 1, dass die dort nicht optimal verlegt sind, versteht sich von selbst..

Ein Kabel bleibt im Erdgeschoss, das andere geht auf den Dachboden und wird dort ein paar Meter verlaufen, ehe es dann wieder in das EG geht!
Verlegung in LPZ 1 stellt doch in Hinblick der Norm kein Problem dar oder?

Im Haus weniger als direkt unter den Dachplatten.

user455 (Beitrag #15) schrieb:
Ich habe hier das Konzept noch einmal angepasst:
Konzept Neu2
Wenn du magst, kannst du mir auch gerne in das Bild einzeichnen, was du mit der vorzuziehenden Parallelführung mit dem PA-Leiter meinst.

Das sollte eigentlich aus dem seitherigen Text ersichtlich sein, ob es auch so vor Ort umsetzbar ist kann ich allerdings nicht beurteilen.
PA nach IEC 60728-11 bei nicht erdungspflichtigen Fassadenantennen
user455
Hat sich gelöscht
#17 erstellt: 08. Jun 2017, 17:08

Dipol (Beitrag #16) schrieb:
Wenn ich aus SH wieder im wilden Stuttgart-Süden bin, reiche ich Bilder nach. Einstweilen muss ich auf Videos für Internet über Satellit verweisen, wo die Brücke trotz Metallgehäuse Praxis ist.

ja, das wäre sehr nett, für das Verständnis würde ich gerne noch ein Foto sehen!


Dipol (Beitrag #16) schrieb:
Auch bei nicht erdungspflichtiger Fassadenmontage war die Einbeziehung von Unterdach- und Fernsterantennen (Altbegriff) in den Schutzpotenzialausgleich obligatorisch, ist aber nur noch bei mehr als einer angeschlossenen Wohnung und wenn die Summe der Ableitströme der Endgeräte ≥ 3 mA(eff) beträgt, normativ gefordert

Aber ich möchte doch den Potentialausgleich für die Antenne/Halterung nicht mehr vornehmen, da es normativ in meinen Fall ja nicht gefordert ist?!

Dann sollte es doch genügen, wenn ich in der Garage in LPZ1 (hinter der Wand wo die SAT-Antenne montiert wird) einen Erdungsblock montiere -> Erdungsblock wird mit 4mm² Kupfer zur HES verbunden und vom Erdungsblock aus die Koaxialkabeln weggehend zu den TVs!

-> siehe mein bereits vorgezeigtes Konzept: Konzept
Dipol
Inventar
#18 erstellt: 12. Jun 2017, 13:05

user455 (Beitrag #17) schrieb:

Aber ich möchte doch den Potentialausgleich für die Antenne/Halterung nicht mehr vornehmen, da es normativ in meinen Fall ja nicht gefordert ist?!

Dann sollte es doch genügen, wenn ich in der Garage in LPZ1 (hinter der Wand wo die SAT-Antenne montiert wird) einen Erdungsblock montiere -> Erdungsblock wird mit 4mm² Kupfer zur HES verbunden und vom Erdungsblock aus die Koaxialkabeln weggehend zu den TVs!


Aber ja doch!

Bei nicht erdungspflichtiger Fassendenmontage von Sat.-Antennen mit schaltbaren LNB genügt ein Erdblock/Erdwinkel an beliebiger Stelle zum Schutz gegen elektrischen Schlag. Alles andere wie die Entlastung der LNB-Zuleitungen, der Schutz des LNB gegen induktive Blitzstromeintragungen oder die Empfehlung nach früheren Normausgaben trotzdem mit min. 16 mm² Cu zu erden, sind Fleißaufgaben.

Mein Glaube in die angeblich sichere Zonen von Fassaden wäre ausgeprägter, wenn es vergleichbare Untersuchungen wie für Blitzkugel- und Schutzwinkel-Verfahren in LPZ 0B von Blitzschutzanlagen gäbe. Wissenschaftlich belastbare Nachweise sind mir weder für die aktuellen Distanzen von ≥ 2 m unterhalb Regenrinne/Dachkante und ≤ 1,5 m Wandabstand noch frühere Definitionen für "Fensterantennen" nach nationalen VDE 0855 Teil 1 mit ≥ 3 m und ≤ 2,0 m Wandabstand - und das auch nur unterhalb der Dachrinne und nicht auf der Giebelseite - bekannt.

Fakt ist, dass Antennenmontagen in als sicher angenommenen Fassadenbereichen den Anerkannten Regeln der Technik entsprechen, auch wenn mangels belastbarer Untersuchungen Restzweifel bleiben, ob die angenommene Sicherheit auch real vorliegt.
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