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Online Shop Gateway 24 alias Media ran+A -A |
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Autor |
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vespaandy
Schaut ab und zu mal vorbei |
#1 erstellt: 10. Jul 2009, 17:44 | ||||
Hi Leute, habe vor 2 Wochen nen 46Z4500 bei Gateway 24 bestellt. Gerät hatte starkes Clouding und Rosastich, darum habe ich Ihn zurück geschickt. Habe 1400,- bezahlt und nur 1190,- wieder bekommen!! Da ich den Fernseher 28std. benutzt habe, haben sie 15% des kaufpreises abgezogen. Was haltet Ihr davon? Ist euch sowas auch passiert? |
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Markus-S3
Ist häufiger hier |
#2 erstellt: 10. Jul 2009, 17:54 | ||||
Ich liebe diese AGBs *ironie* D. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige, lineare Wertermittlung in Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an. Hast du eine Berechnung bekommen? Würde mich mal interessieren wie die das angesetzt haben. Gott da wäre ich ja bei Amazon schon arm wenn die so drauf wären |
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fantasy1990
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 10. Jul 2009, 17:56 | ||||
Wenn das Gerät ordentlich verpackt ist bzw. das komplette Zubehör enthalten ist sollte man eig. den kompletten Kaufpreis erstattet bekommen. Habe letztens meinen B650 an Alternate zurück geschickt und habe mein Geld komplett erstattet bekommen, abzüglich Versandkosten natürlich... GRUß |
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Markus-S3
Ist häufiger hier |
#4 erstellt: 10. Jul 2009, 17:57 | ||||
Seriöse und Kundenfreundliche Händler machen sowas auch nicht. Für mich reine ....
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vespaandy
Schaut ab und zu mal vorbei |
#5 erstellt: 10. Jul 2009, 18:08 | ||||
Nee, habe ich nicht bekommen!! Nur auf der Rücküberweisung stand, 15% Gebrauchsabzug! Alleine das es E anstatt AEP waren, obwohls im Shop ausdrücklich aufgelistet war als AEP [Beitrag von vespaandy am 11. Jul 2009, 09:44 bearbeitet] |
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vespaandy
Schaut ab und zu mal vorbei |
#6 erstellt: 10. Jul 2009, 18:10 | ||||
Einmal Online, nie mehr Online!!! |
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vespaandy
Schaut ab und zu mal vorbei |
#7 erstellt: 10. Jul 2009, 18:53 | ||||
Keiner mehr was zu sagen??? |
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fantasy1990
Ist häufiger hier |
#8 erstellt: 10. Jul 2009, 19:09 | ||||
Ich würde versuchen den Kundensupport mal anzuschreiben. Normalerweise sollte es kein Porblem sein das du dein Geld zurück bekommst. Falls doch, ein bissl drohen... |
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densa
Inventar |
#9 erstellt: 10. Jul 2009, 21:17 | ||||
aep oder e ist egal, ist beides für den europäischen markt und auch egal wenn du einen U fernseher erhälst, da ist nur das stromkabel anders, da für UK vorgesehen. aber die 15% abzug gehen trotzdem nicht klar |
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tester12
Inventar |
#10 erstellt: 10. Jul 2009, 21:38 | ||||
Die 15% per Einschreiben gegen Rückschein anfordern unter einer Fristsetzung von 14 Tagen. Sollte keine Zahlung erfolgen sofort zum Anwalt. Alternativ kann man versuchen mit dem GF ein Gespräch zu führen. Also mal versuchen Martha ans Telefon zu bekommen. Es gibt aber viele seriöse Onlineshops. Ich kaufe z.B. bei Hirsch-ille.de, die gewähren sogar eine 30-tägige Widerrufsfrist. Hier ist der GF auch für die Kunden zu sprechen. [Beitrag von tester12 am 10. Jul 2009, 21:44 bearbeitet] |
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Zappa1971
Ist häufiger hier |
#11 erstellt: 10. Jul 2009, 23:09 | ||||
Doch, die Nutzungsgebühr ist laut EU-Recht nicht vereinbar. Dir steht der komplett Kaufbetrag zu http://www.e-recht24.de/news/schuldrecht/819.html |
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Pastor4u
Ist häufiger hier |
#12 erstellt: 11. Jul 2009, 07:12 | ||||
Ich würde Dir ebenfalls Raten eine Händlerbewertung wie z.B. hier http://geizhals.at/eu/?sb=2006 vozunehemen. Das ist wirklich ein Fall, den man "öffentlich" darstellen sollte. Wobei es dazu sogar schon einen Eintrag gibt. Es wurden einem 10 % einbehalten und beim klärenden Telefongespräch, hat der Mitarbeiter einfach aufgelegt. |
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vespaandy
Schaut ab und zu mal vorbei |
#13 erstellt: 11. Jul 2009, 07:47 | ||||
Klar ist AEP oder E egal, aber es geht ums Prinzip, ich habe AEP bestellt, also will ich auch AEP haben. Punkt |
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vespaandy
Schaut ab und zu mal vorbei |
#14 erstellt: 11. Jul 2009, 07:53 | ||||
Ich könnt echt mist bei denen, dieser Serviceleiter Herr Ruhl ist die arroganteste Person die mir je unter gekommen ist, ich konnt mich am Telefon nicht halten und habe in leider beleidigt [Beitrag von vespaandy am 11. Jul 2009, 09:46 bearbeitet] |
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Markus-S3
Ist häufiger hier |
#15 erstellt: 11. Jul 2009, 08:03 | ||||
Hast du vielleicht eine rechtsschutzversicherung in petto falls es hart auf hart kommt. Oder mal deinen örtlichen Verbraucherschutz kontaktieren. Auf jeden fall nicht bieten lassen wenn du dir nichts zu schluden hast kommen lassen! Vor allem sollen sie dir mal die Rechnung der Wertermittlung anzeigen (also wie sie dann auf 15% kommen, lt. ihrer AGBs). Gruß
[Beitrag von Die_Antwort_ist_42 am 13. Jul 2009, 15:08 bearbeitet] |
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vespaandy
Schaut ab und zu mal vorbei |
#16 erstellt: 11. Jul 2009, 08:15 | ||||
Hab den Geschäftsführer schon angeschrieben und mit Anwalt und Verbraucherschutz gedroht, ma schauen was passiert, werde die Mail die ich geschrieben habe, auf jeden fall ausdrucken und per Einschreiben mit Rückschein nochmals an die versenden. Eine Aufstellung über die errechnung der 15% werde ich auch einfordern. Rechtschutz hab ich leider nicht. Abder nen guten Freund dessen Bruder Anwalt ist. |
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densa
Inventar |
#17 erstellt: 11. Jul 2009, 08:39 | ||||
da es aber das gleich ist, ist es egal. manche tv gibts nicht als AEP sondern nur als E. dann haben sie sich bei der auszeichnung im internet shop geirrt. und den typen am telefon zu beleidigen hilft dir in keinster weise weiter. wird sie mit sicherheit nicht kulanter machen und wenn du pech hast schneiden sie ihre "service" gespräche mit und du bekommst ne anzeigen obendrauf.... |
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Markus-S3
Ist häufiger hier |
#18 erstellt: 11. Jul 2009, 09:16 | ||||
Dann müssen Sie ihm aber "das Mitschneiden des gesprächs" vor Gesprächsbeginn ankündigen. Aber das Beschimpfen macht das ganze wohl nicht einfacher, da gebe ich dir recht. Kann aber so emotionale Ausbrüche verstehen, ist ja kein pappenstiel um den es geht. Auch wenn es wiederum nicht passieren darf
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vespaandy
Schaut ab und zu mal vorbei |
#19 erstellt: 11. Jul 2009, 09:55 | ||||
Hab jetzt mit dem Geschäftsführer gemailt. [Beitrag von vespaandy am 12. Jul 2009, 09:33 bearbeitet] |
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vespaandy
Schaut ab und zu mal vorbei |
#20 erstellt: 11. Jul 2009, 09:56 | ||||
Ich nehm den TV jetzt zurück und probiers über den Inhome Service von Sony. Enttäuscht bin ich zutiefst und werde auch nie mehr etwas Online kaufen. Das war mir eine Lehre. |
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USK_18+
Stammgast |
#21 erstellt: 11. Jul 2009, 09:59 | ||||
Ähnliches ist mir auch vor kurzem passiert! Ich habe mir bei M3-Multi Media Moebel zwei Hifi Racks bestellt. Zahlung per Vorkasse. Nachdem ich das Geld überwiesen hatte und bereits eine Woche auf den Versand wartete (obwohl es hieß, beide Racks wären auf Lager!), bekam ich eine mail, dass eines der Racks nun doch nicht mehr verfügbar sei und ich das Geld dafür zurücküberwiesen bekomme. Das ist nach nun fast zwei Monaten immernoch nicht geschehen!!! Die andere Ware habe ich fristgerecht zurückgeschickt, auch bisher keine Rückzahlung!!! Knapp 300,-€ die ich nicht mehr sehen werde!!!!! Ans Telefon geht keiner, emails werden nicht beantwortet!!! Bin auch kurz davor nen Anwalt einzuschalten... |
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Zappa1971
Ist häufiger hier |
#22 erstellt: 11. Jul 2009, 11:26 | ||||
Das war der Herr mit § 346 BGB ist nicht richtig. Das EU-Urteil ist bindend und setzt sich über das BGB hinweg. Hier noch mal eine Erklärung: "Wertersatzregeln des BGB verstoßen gegen EU-Recht" http://www.ra-wegener.de/archives/134 |
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BenderT101
Ist häufiger hier |
#23 erstellt: 12. Jul 2009, 10:50 | ||||
das zitierst du wiederholt... Es geht dort um "mangelhafte Ware" und dieser Zustand ist in diesem Fall strittig! Natürlich darf der Händler eine Wertminderung geltend machen - zumal bei 28h Betriebszeit - ob natürlich 15% angemessen sind mal unkommentiert, aber nachvollziehen kann man diese Haltung schon. Gerätezapping ist ja leider ein Volkssport geworden. [Beitrag von BenderT101 am 12. Jul 2009, 10:50 bearbeitet] |
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-Lars-
Stammgast |
#24 erstellt: 12. Jul 2009, 15:15 | ||||
Du ziehst für die Zukunft die falschen Konsequenzen. Ich persönlich kaufe recht viel Ware im Internet und kann nicht klagen. Was ich aber nicht nachvollziehen kann und in meiner eigenen Verwandtschaft leider immer wieder erlebe, dass zwar Preisvergleiche im Web gemacht werden, aber dann gezielt beim allergünstigsten Anbieter --oft eine Klitsche, die kein Mensch kennt, die vielleicht sogar noch miese Kundenbewertungen hat-- eingekauft wird. Manchmal sind namhafte Anbieter wie Amazon, Alternate oder andere Anbieter mit zufriedener Kundschaft nur einige Euro teurer. Aber dafür hat man die Gewissheit, dass der Service auch im Problemfall sichergestellt ist. Amazon, Alternate, Reichelt, Conrad: online kaufe ich das Meiste fast ausschließlich dort. Bevor Schimpf und Schande über mich kommt, füge ich hinzu: Es gibt natürlich weitere gute Anbieter. Einen Preisvergleich inklusive Statistiken über Kundenzufriedenheit gibt's unter anderem beim Heise-Preisvergleich oder beim Guenstiger.de-Preisvergleich. |
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dvd219
Stammgast |
#25 erstellt: 13. Jul 2009, 03:59 | ||||
Wie gut tatsächlich ein Onlineshop ist, zeigt sich erst dann, wenn es Probleme mit der Ware gibt. Für mich am wichtigsten, wie verhält sich der Shop bei Rücksendung, Kulanz, Rückerstattung usw. Da trennt sich schnell die Streu vom Weizen. Die negativen Bewertungen schaue ich mir zuerst an. Und nicht nur zehn oder zwanzig. Die Zeit nehme ich mir. Um das Restrisiko möglichst gering zu halten. Denn es ist letztendlich meine Kohle die da verbrannt wird. Schnelle Lieferung kommt da erst an zweiter oder dritter Stelle. "Schnelle Lieferung alles Top" (oder so änhlich) liest man da hundert-fach. Wenn es bzw. -im Falle eines Falles- mit der Rückersttatung nicht viel länger dauert (5-15 Tage), wie mit der Lieferung dann war wircklich alles Top. Aber Nutzungsgebühr für eine Fernseher verlangen der noch innerhalb der Frist Retour geht . Da kaufe ich doch nie wieder. Egal wieviel gute Bewertungen dort stehen. Wollte folgendes nur kurz anschneiden: Hatte 2008 zwei Fernseher von "Computeruniverse" zurückgeschickt. Weder Defekt noch sonst was. Gefiel mir einfach nicht. Ja, solche Menschen gibt es auch noch. In beiden Fällen erfogte eine zügige Rückerstattug des Kaufpreises (inclusive mit Anliefern Porto usw.). Obwohl in einem Fall, die 14 Tage Rückgabefrist schon deutlich überschritten war und einige kleine Verpackungsteile fehlten. Einfach vorbildlich. So sollte es sein. Muß natürlich zugeben, daß es oft nicht der total günstigste ist. Steht aber in keinem Verhältnis zum Gesamtservice. Bei einer ganzen Reihe anderer Onlineshops hätte ich vermutlich deutlich schlechtere Karten gehabt. Sorry, wenn ich zuviel Werbung aufgeführt habe. Kann durchaus noch andere geben die so gut sind. Irgendwo bestimmt! |
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-Lars-
Stammgast |
#26 erstellt: 13. Jul 2009, 09:47 | ||||
Exakt, das genau ist der Punkt. Denn ein Laden ist noch lang nicht "gut", nur weil er es geschafft hat, die Ware schlicht zu versenden. Wenn aber Probleme auftreten und der Versender verhält sich kulant und hält sich an Regeln und Gesetze - dann erst ist der Punkt erreicht, bei dem ich sage: Ja, da kaufe ich wieder ein. Und wenn es so ist, wie der Threadersteller schreibt, dass "Gateway 24" mit dem Kunden im Problemfall so umspringt, dann ist meine persönliche Meinung, dass er nicht guten Gewissens empfohlen werden kann. Man findet hier die Kundenbewertungen von "Gateway 24" beim Heise-Preisvergleich, um sich das mal objektiv anzuschauen. Die Gesamtbewertungen sind zunächst mal ganz gut - keine Frage. Als "nicht optimal" bezeichne ich für gewöhnlich immer Bewertungen, die deutlich von 2,0 oder besser abweichen. Zwei Dinge stören mich aber an der Bewertung des Shops. Erstens die Note bei "Kundenservice während/nach der Lieferung", nämlich 2,33, also eine Zwei mit starker Tendenz zur Drei. Hier hat es anscheinend schon des öfteren Probleme gegeben, so wie beim Threadersteller, zumindest erweckt diese Kundengesamtbewertung den Anschein. Zweitens stört mich, dass es "nur" (heute, 13. Juli) etwas mehr als 30 Bewertungen gibt. Da ich eher vorsichtig bin, suche ich mir zu Kauf zumeist Händler mit mindestens 100 Bewertungen aus, weil die Kundennoten dann "aussagekräftiger" sind. Extrembeispiel zur Veranschaulichung: Stell Dir vor, ein Laden hat z. B. genau eine Bewertung und die ist 1,0. Kaufst Du dann da ohne mulmiges Gefühl ein oder nicht? Ich habe auch nicht ganz verstanden, ob "vespaandy" seinen Fernseher wirklich noch innerhalb der Vierzehntagesfrist zurückgesendet hat. Denn dann hätte der den vollen Kaufpreis inklusive Versandkosten erstattet bekommen haben müssen. In dem Falle hätte "Gateway 24", denke ich, gegen geltendes Recht verstoßen. [Beitrag von -Lars- am 13. Jul 2009, 14:01 bearbeitet] |
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vespaandy
Schaut ab und zu mal vorbei |
#27 erstellt: 13. Jul 2009, 11:45 | ||||
Ja war schon am 6. tag retoure geschickt!!! |
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-Lars-
Stammgast |
#28 erstellt: 13. Jul 2009, 12:28 | ||||
Ich bin kein Jurist und kann/darf keine juristische Beratung geben. Jedoch finden sich die im BGB festgelegten Fristen, innerhalb derer Du von Deinem Kaufvertrag ohne Nachteile zurücktreten kannst, im Wikipedia-Artikel über Fernabsatzverträge (§312c, §312d sowie §355 BGB) verlinkt. Wenn es sich so zugetragen hat wie Du geschildert hast, hat sich "Gateway 24" meines Erachtens gesetzeswidrig verhalten. |
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-Lars-
Stammgast |
#29 erstellt: 13. Jul 2009, 12:33 | ||||
Sag mal, wie hast Du Deinen Fernseher eigentlich bezahlt? War das per Lastschrift von Deinem Girokonto? |
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vespaandy
Schaut ab und zu mal vorbei |
#30 erstellt: 13. Jul 2009, 14:14 | ||||
Nee, leider per NN! |
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vespaandy
Schaut ab und zu mal vorbei |
#31 erstellt: 13. Jul 2009, 14:17 | ||||
Naja, wir werden sehen was passiert! Auf jeden Fall will ich mein Geld wieder. Habe bestimmt schon 100 Sachen im Inet bestellt, sowas habe ich aber noch nie erlebt. Da kann man echt nur mit dem Kopf schütteln. |
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Zappa1971
Ist häufiger hier |
#32 erstellt: 14. Jul 2009, 23:36 | ||||
Und wie kommst Du darauf? Wenn Du sagt "natürlich darf er eine Wertminderung machen" musst Du ja eine plausible Begründung haben. Mit mangelhafter Ware oder leicht fehlerhafter Ware hat das überhaupt nicht zu tun. Es geht um Gewährleistung. Und da darf der Händler definitiv keine Wertminderung mehr machen. Selbst wenn das Gerät 2 Tage vor Ende der Gewährleistung kaputt geht. Auch dazu kann ich Dir Aktenzeichen liefern. In dem Fall ist es nur problematisch da der TE den LCD gleich zurück geschickt hat und dem Händler seine zustehende Möglichkeit zur Behebung nicht gewährt hat.
Das gilt aber nicht mehr, da er ja den LCD bereits verwendet hat. Sobald man die Leistung nutzt gilt die Frist nicht mehr [Beitrag von Zappa1971 am 14. Jul 2009, 23:38 bearbeitet] |
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-Lars-
Stammgast |
#33 erstellt: 15. Jul 2009, 02:47 | ||||
Kannst Du mir die Quelle nennen, die besagt, dass man die Ware vor dem Inanspruchnehmen des vierzehntägigen Rückgaberechts nicht prüfen darf? Beziehst Du Dich dabei auf §357(3) BGB? Dort heißt es ja unter anderem:
Ich denke, dass "vespaandy" mit der Sache, sprich mit dem Fernseher, genau das getan hat, was jeder tut, der einen Artikel dieser Kategorie erwirbt: er hat das Gerät geprüft. Das billigt ihm Absatz 3 des Paragraphs zu. Ob das nun der Versender in seinen AGB einfach so nach eigenem Gutdünken aushebeln kann, weiß ich nicht. Ich bezweifle es jedoch. Da jeder Versender, den ich persönlich regelmäßig nutze, ein anderes Geschäftsgebaren an den Tag legt, ist das anscheinend nicht so einfach. Jeder soll sich seine eigene Meinung bilden, ob er bei einem solchen Versender künftig einkauft, wenn er befürchten muss, bei Nichtgefallen und Rücksendung des Geräts innerhalb von vierzehn Tagen nach der Prüfung der Ware auf Teilen seiner Kosten sitzenzubleiben. Da kaufe ich selbst dann doch lieber woanders. [Beitrag von -Lars- am 15. Jul 2009, 03:07 bearbeitet] |
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emptybottle
Ist häufiger hier |
#34 erstellt: 15. Jul 2009, 12:35 | ||||
Jungs, das ist doch gar nicht so schwer. Der Kunde darf alles Nötige tun, um die Ware zu prüfen und zwar in der Form, wie er es auch in einem Geschäft tun könnte. Darum gehts ja. Der Kunde soll keine Nachteile durch den Fernabsatz erleiden, aber auch nicht unbedingt Vorteile gegenüber des Ladenverkaufs. So und was hier passiert ist, scheint so halb richtig von Seiten des Versenders zu sein. Er darf eine Wertminderung verlangen, wenn der Kunde den Vertrag widerruft, nachdem er den erworbenen Gegenstand über den Tatbestand der normalen Prüfung (wie im Geschäft) hinaus genutzt hat. Dazu gehört auch ein unverhältnismäßig grober Umgang mit Zubehör oder Verpackung. Bis auf die Nutzungsdauer von über 20 Stunden, welche über die normale Prüfung (wie im Geschäft) klar hinausgeht, ist dem Kunden hier aber wohl kaum etwas vorzuwerfen. Wie soll er denn das Gerät testen ohne den Fuß anzuschrauben und hiebei zwangsläufig die Tüte mit den Schrauben zu zerreißen? Eine gewisse Wertminderung ist gerechtfertigt, 15% sind aber schon ein Hammer. In anderen Threads hier wird nebenbei beschrieben, dass einige als Neugeräte verkaufte TVs ebenfalls schon einige Betriebsstunden auf dem Buckel haben. Entweder das ist alles Retourware oder es ist vielleicht sogar produktionstechnisch bedingt und daher als normal anzusehen. Dann wäre selbst das kein Wertminderungsgrund, da damit keine Nutzung des Kunden bewiesen ist. Ich weiß jetzt nicht als was der Kunde den TV zurückgeschickt hat: als Widerruf oder als Reklamation. Letzteres wäre unklug (auch wenn es das gute Recht des Käufers ist, Nachbesserung vom Händler zu verlangen), da Sony einen inhome-Service anbietet, der den Fehler zusammen mit dem Käufer feststellen und ggf. beheben kann. Bei einem Händler weiß man im Vorfeld nie, ob er den Fehler auch tatsächlich als Fehler anerkennt. Man ist ja nicht dabei. Im Zweifel passiert das, was hier passiert ist, ein Fehler wird nicht als solcher angesehen und eine Reklamation somit nicht akzeptiert. Im Falle eines Widerrufs gelten die o.g. Ausführungen. Hier wäre das Vorgehen des Versenders stark in Frage zu stellen. empty [Beitrag von emptybottle am 15. Jul 2009, 12:46 bearbeitet] |
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-Lars-
Stammgast |
#35 erstellt: 15. Jul 2009, 13:25 | ||||
Amen |
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vespaandy
Schaut ab und zu mal vorbei |
#36 erstellt: 15. Jul 2009, 14:46 | ||||
Werd Euch auf dem laufenden halten. [Beitrag von vespaandy am 16. Jul 2009, 14:40 bearbeitet] |
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